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RAT/314/2025

Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion DIE LINKE: Ungenehmigte Kurzzeitvermietung von Luxuswohnungen

Anfrage Die Linke 07.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2025, TOP 3.2

Anfrage

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2519 Zeichen

1 https://www.ddorf-aktuell.de/2025/10/03/duesseldorf-buendnis-fuer-bezahlbaren-
wohnraum-und-fiftyfifty-kritisieren-fehlende-ahndung-von-zweckentfremdung-
durch-airbnb/, https://www.nrz.de/lokales/duesseldorf/article410146143/protest-in-
airbnb-wohnung-duesseldorf.html und https://rp-
online.de/nrw/staedte/duesseldorf/ferienwohnungen-in-duesseldorf-buendnis-
kritisert-kurzzeitvermietungen_aid-135890285
RAT/314/2025
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 06.10.2025
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
 
Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf
zur Sitzung des Rates am 09.10.2025
 
Betrifft:
Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion DIE LINKE: Ungenehmigte 
Kurzzeitvermietung von Luxuswohnungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
zur Sitzung des Rates am 9. Oktober 2025 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion 
Düsseldorf folgende Anfrage aus aktuellem Anlass:
 
Die Presse berichtete am 03.10.20251 über eine Pressekonferenz von fiftyfifty 
und des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum in einer Airbnb-Wohnung an der 
Oststraße. In der Pressekonferenz wurde erklärt, dass namentlich genannte 
Personen in der Oststraße vier Wohnungen und stadtweit 14 Wohnungen 
dauerhaft und offenbar ungenehmigt zur Kurzzeitmiete anbieten. Damit scheint 
ein offenkundiger Verstoß gegen die Düsseldorfer Wohnraumschutzsatzung 
vorzuliegen.
 
Die Verstöße scheinen besonders auffällig, da die angebotenen Wohnungen über 
Vermietungsportale als besonders hochpreisige Luxuswohnungen und ohne die 
vorgeschriebene Wohnraum-Identifikationsnummer, also ungenehmigt 
angeboten werden. 
 
Diese kurzfristig bekannt gewordenen Fälle sind für Die Linke Anlass, nach dem 
Funktionieren der Kontrolle der Umsetzung des Wohnraumschutzsatzung 
anzufragen.
 
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

Seite 2
 
1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu den 
angesprochenen Verdachtsfällen ungenehmigter 
Kurzzeitvermietungen vor? (Bitte je Verdachtsfall so detailliert 
aufführen wie in einer öffentlichen Beantwortung möglich.)
2. Bis wann beabsichtigt die Verwaltung die Rückführung der 
angesprochenen Kurzzeitwohnungen auf den regulären 
Mietwohnungsmarkt?
3. Weshalb hat das Wohnungsamt die auffällig teuren 
Kurzzeitvermietungsangebote trotz fehlender Wohnraum-ID nicht
bereits früher untersagt und dem regulären Mietwohnungsmarkt 
zugeführt?
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Julia Marmulla                                                  Anja Vorspel
 
 
f.d.R. Sönke Voigt

Beratungsverlauf (1)

09.10.2025 Rat
TOP 3.2 - Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/314/2025
Typ
Anfrage Die Linke
Datum
07.10.2025
Erstellt
06.10.2025 13:34