RAT/314/2025
Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion DIE LINKE: Ungenehmigte Kurzzeitvermietung von Luxuswohnungen
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Anfrage
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1 https://www.ddorf-aktuell.de/2025/10/03/duesseldorf-buendnis-fuer-bezahlbaren- wohnraum-und-fiftyfifty-kritisieren-fehlende-ahndung-von-zweckentfremdung- durch-airbnb/, https://www.nrz.de/lokales/duesseldorf/article410146143/protest-in- airbnb-wohnung-duesseldorf.html und https://rp- online.de/nrw/staedte/duesseldorf/ferienwohnungen-in-duesseldorf-buendnis- kritisert-kurzzeitvermietungen_aid-135890285 RAT/314/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 06.10.2025 An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 09.10.2025 Betrifft: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion DIE LINKE: Ungenehmigte Kurzzeitvermietung von Luxuswohnungen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates am 9. Oktober 2025 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage aus aktuellem Anlass: Die Presse berichtete am 03.10.20251 über eine Pressekonferenz von fiftyfifty und des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum in einer Airbnb-Wohnung an der Oststraße. In der Pressekonferenz wurde erklärt, dass namentlich genannte Personen in der Oststraße vier Wohnungen und stadtweit 14 Wohnungen dauerhaft und offenbar ungenehmigt zur Kurzzeitmiete anbieten. Damit scheint ein offenkundiger Verstoß gegen die Düsseldorfer Wohnraumschutzsatzung vorzuliegen. Die Verstöße scheinen besonders auffällig, da die angebotenen Wohnungen über Vermietungsportale als besonders hochpreisige Luxuswohnungen und ohne die vorgeschriebene Wohnraum-Identifikationsnummer, also ungenehmigt angeboten werden. Diese kurzfristig bekannt gewordenen Fälle sind für Die Linke Anlass, nach dem Funktionieren der Kontrolle der Umsetzung des Wohnraumschutzsatzung anzufragen. DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: Seite 2 1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu den angesprochenen Verdachtsfällen ungenehmigter Kurzzeitvermietungen vor? (Bitte je Verdachtsfall so detailliert aufführen wie in einer öffentlichen Beantwortung möglich.) 2. Bis wann beabsichtigt die Verwaltung die Rückführung der angesprochenen Kurzzeitwohnungen auf den regulären Mietwohnungsmarkt? 3. Weshalb hat das Wohnungsamt die auffällig teuren Kurzzeitvermietungsangebote trotz fehlender Wohnraum-ID nicht bereits früher untersagt und dem regulären Mietwohnungsmarkt zugeführt? Mit freundlichen Grüßen Julia Marmulla Anja Vorspel f.d.R. Sönke Voigt
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/314/2025
- Typ
- Anfrage Die Linke
- Datum
- 07.10.2025
- Erstellt
- 06.10.2025 13:34