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Bürgereingabe nach § 24 GO - Anhebung der Tarif-Nrn. 4.2 und 8 Sondernutzungssatzung

Beschlussvorlage Ausschuss 1483/2019 vom 02.05.2019

Stand: Am 14.05.2019 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 1483/2019 Freigabedatum 02.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - "Anhebung der Tarif-Nrn. 4.2 und 8 Sondernutzungssatzung an öffentlichen Straßen" Aktenzeichen 98/19 B Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Änderungen im Gebührentarif der Sondernut- zungssatzung bei den Tarif-Nrn. 4.2 und 8 bei der nächsten Satzungsänderung zu prüfen und die Gebührenhöhe im Rahmen der gesetzlichen Kriterien anzupassen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Verwaltung hat die Eingabe des Petenten (Anlage) geprüft. Eine Änderung der Sondernutzungssatzung wurde kürzlich in den politischen Gremien diskutiert; Eine Satzungsänderung ist zurzeit jedoch nicht vorgesehen. Die Anregungen und Ergänzungen wurden daher von der Verwaltung aufgenommen und werden bei der nächsten Satzungsänderung berück- sichtigt. Ob die vorgeschlagenen Gebührenhöhen im Einzelnen auch tatsächlich realisiert werden können, muss einer genauen Überprüfung und Bewertung sowie dem Vergleich mit den übrigen Gebührentat- beständen vorbehalten bleiben. Bei der Bemessung der Gebühren sind nach § 19 a Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen. Gleichzeitig müssen der Gleichheitsgrundsatz (gleichartige Tatbestände müssen gleich bewertet werden) und das Äquiva- lenzprinzip (das Verhältnis zwischen der zur Verfügung gestellten Leistung und der Gebühr muss angemessen sein) beachtet werden.
  • Anlage 1_Bürgereingabe

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    Anlage 1 Anregung nach § 24 GO NRW - Anhebung der Tarif-Nr. 4.2 und 8 Sondernutzungssatzung an öffentlichen Straßen Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, der Sinn des öffentlichen Raums besteht weder primär noch sekundär in der Nutzung durch kommerzielle Zwecke/Bewerbung. Daher bedarf es im Rahmen einer entsprechenden räum- lichen Nutzung durch kommerzielle Zwecke/Bewerbung zumindest einer adäquaten monetä- ren Kompensation für die Allgemeinheit. Diese monetäre Kompensation bewerte ich durch den aktuellen "Gebührentarif zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen" (https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf32/strassen- gruen/sondernutzungssatzung_03_10_2012.pdf) als deutlich zu niedrig. Daher rege ich an dieser Stelle an: * Eine Anpassung der Sondernutzungssatzung zum 01.01.2020 mit folgenden Änderungen im Gebührentarif: Tarif-Nr. 4.2 - stumme Zeitungsverkäufer (alt: 6,30 € je qm/Monat; neu: 63,00 € je qm/Monat) Tarif-Nr. 8.1 - großflächige Werbetafeln ohne Beleuchtung (alt: 14,30 € je Werbefläche/ Monat; neu: 143,00 € je Werbefläche/Monat) Tarif-Nr. 8.2 - großflächige Werbetafeln mit Beleuchtung (alt: 18,70 € je Werbefläche/Monat; neu: 187,00 € je Werbefläche/Monat) Tarif-Nr. 8.3 - abgestellte Fahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend der Werbung dienen (alt: 33,00 € je Stück/Tag; neu: 333,00 € je Stück/Tag) Tarif-Nr. 8.4 - mobile Werbeanlagen (alt: 1,70 € je qm Werbefläche/Monat; neu: 17,00 € je qm Werbefläche/Monat)

Beratungsverlauf

  1. 14.05.2019

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 3.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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