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1483/2019

Bürgereingabe nach § 24 GO - Anhebung der Tarif-Nrn. 4.2 und 8 Sondernutzungssatzung

Beschlussvorlage Ausschuss 02.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.05.2019, TOP 3.9

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

1927 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 
 1483/2019 
Freigabedatum 
02.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Anhebung der Tarif-Nrn. 4.2 und 8 Sondernutzungssatzung an 
öffentlichen Straßen" 
Aktenzeichen 98/19 B 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Änderungen im Gebührentarif der Sondernut-
zungssatzung bei den Tarif-Nrn. 4.2 und 8 bei der nächsten Satzungsänderung zu prüfen und die 
Gebührenhöhe im Rahmen der gesetzlichen Kriterien anzupassen. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Verwaltung hat die Eingabe des Petenten (Anlage) geprüft.  
 
Eine Änderung der Sondernutzungssatzung wurde kürzlich in den politischen Gremien diskutiert; Eine 
Satzungsänderung ist zurzeit jedoch nicht vorgesehen. Die Anregungen und Ergänzungen wurden 
daher von der Verwaltung aufgenommen und werden bei der nächsten Satzungsänderung berück-
sichtigt.  
 
Ob die vorgeschlagenen Gebührenhöhen im Einzelnen auch tatsächlich realisiert werden können, 
muss einer genauen Überprüfung und Bewertung sowie dem Vergleich mit den übrigen Gebührentat-
beständen vorbehalten bleiben. Bei der Bemessung der Gebühren sind nach § 19 a Abs. 2 Straßen- 
und Wegegesetz NRW Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch 
sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen. Gleichzeitig müssen 
der Gleichheitsgrundsatz (gleichartige Tatbestände müssen gleich bewertet werden) und das Äquiva-
lenzprinzip (das Verhältnis zwischen der zur Verfügung gestellten Leistung und der Gebühr muss 
angemessen sein) beachtet werden.

Anlage 1_Bürgereingabe

1599 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
 
 
Anregung nach § 24 GO NRW - Anhebung der Tarif-Nr. 4.2 und 8  
Sondernutzungssatzung an öffentlichen Straßen 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, 
 
der Sinn des öffentlichen Raums besteht weder primär noch sekundär in der Nutzung durch 
kommerzielle Zwecke/Bewerbung. Daher bedarf es im Rahmen einer entsprechenden räum-
lichen Nutzung durch kommerzielle Zwecke/Bewerbung zumindest einer adäquaten monetä-
ren Kompensation für die Allgemeinheit. Diese monetäre Kompensation bewerte ich durch 
den aktuellen "Gebührentarif zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für 
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen" 
(https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf32/strassen-
gruen/sondernutzungssatzung_03_10_2012.pdf) 
als deutlich zu niedrig. 
 
Daher rege ich an dieser Stelle an: 
 
* Eine Anpassung der Sondernutzungssatzung zum 01.01.2020 mit folgenden Änderungen 
im Gebührentarif: 
 
Tarif-Nr. 4.2 - stumme Zeitungsverkäufer (alt: 6,30 € je qm/Monat; neu: 
63,00 € je qm/Monat) 
Tarif-Nr. 8.1 - großflächige Werbetafeln ohne Beleuchtung (alt: 14,30 € je Werbefläche/ 
Monat; neu: 143,00 € je Werbefläche/Monat) 
Tarif-Nr. 8.2 - großflächige Werbetafeln mit Beleuchtung (alt: 18,70 € je Werbefläche/Monat; 
neu: 187,00 € je Werbefläche/Monat) 
Tarif-Nr. 8.3 - abgestellte Fahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend der Werbung 
dienen (alt: 33,00 € je Stück/Tag; neu: 333,00 € je Stück/Tag) 
Tarif-Nr. 8.4 - mobile Werbeanlagen (alt: 1,70 € je qm Werbefläche/Monat; 
neu: 17,00 € je qm Werbefläche/Monat)

Beratungsverlauf (1)

14.05.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1483/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.05.2019
Erstellt
24.04.2019 16:28