1322/2020
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen und Offenlagen zu Bauleitplanverfahren in Zeiten von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen durch die COVID-19-Pandemie
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Mitteilung Ausschuss
4376 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Sa Vorlagen-Nummer 06.05.2020 1322/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 14.05.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 25.05.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen und Offenlagen zu Bauleitplanverfahren in Zeiten von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen durch die COVID-19-Pandemie Aufgrund der derzeit bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 Baugesetz- buch (BauGB) und Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB auf unbestimmte Zeit nicht in gewohnter Form durchführbar. Bund und Länder arbeiten daher gegenwärtig am Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ord- nungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Pla- nungssicherstellungsgesetz). Dieses Gesetz soll Gemeindeverwaltungen und Behörden ermöglichen, insbesondere Planungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedin- gungen mit form- und rechtswahrenden Alternativen durchzuführen. Unabhängig davon beabsichtigt die Stadt Köln für den Zeitraum der geltenden Kontaktbeschränkun- gen – zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und andere be- deutsame Projekte – schon kurzfristig, bereits nach Modell 1 (Aushang) beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen mit einem von außen lesbaren Aushang am Stadthaus Deutz für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Zudem sind die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Köln einsehbar. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geboten werden, per Telefon oder E-Mail Kontakt zu Ansprechpartnern aufzunehmen. Die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligun- 2 gen sollen zeitlich befristet ebenfalls für die Dauer von zwei Wochen in Form eines von außen lesba- ren Aushangs am Stadthaus Deutz und, sofern möglich, im jeweiligen Bezirksrathaus erfolgen. Vor- gesehen ist zudem ein ergänzendes Online-Beteiligungsformat. Hierauf wird über einen in die Brief- kästen im engeren Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amt- lichen Bekanntmachung mit Link zur Internetseite hingewiesen. Auf diese Weise sollen die Planinfor- mationen sowohl analog als auch digital der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Um die Anstoßwirkung über die Bekanntmachung von Öffentlichkeitsbeteiligungen im Amtsblatt der Stadt Köln hinaus zu erweitern, soll die Bekanntmachung ergänzend auch über den Kölner Stadtan- zeiger und die Kölner Rundschau erfolgen. Neu anstehende Beteiligungen, die sonst nach Modell 2 zur Beschlussfassung vorgelegt werden würden, sollen – zeitlich ebenfalls befristet – gleichermaßen behandelt werden. Des Weiteren ist beabsichtigt Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB bis auf weiteres für die verlänger- te Dauer von 45 Tagen unter Wahrung der erforderlichen Schutzvorkehrungen durchzuführen. Ähnliche Beteiligungsformen werden derzeit für anstehende Platzgestaltungen geprüft. Die Bezirksbürgermeisterin und Bezirksbürgermeister der Stadt Köln als Veranstalter/-in der Öffent- lichkeitsbeteiligung nach Modell 2 werden über das geplante Vorgehen durch das Dezernat Stadtent- wicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft separat informiert. Zur Umsetzung der o.g. Formen von frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen während der COVID- 19-Pandemie ist eine Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses erforderlich. Für die Ausschusssitzung am 28.05.2020 ist daher ein entsprechend befristeter Grundsatzbeschluss für alle vor diesem Datum beschlossenen und bisher nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gungen avisiert. Berücksichtigt werden sollen dabei – ebenfalls entsprechend zeitlich befristet – auch alle Bauleitplanverfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Aufstellung ab diesem Da- tum beschlossen werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1322/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.05.2020
- Erstellt
- 06.05.2020 09:40