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1322/2020

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen und Offenlagen zu Bauleitplanverfahren in Zeiten von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen durch die COVID-19-Pandemie

Mitteilung Ausschuss 06.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 15.06.2020, TOP 10.2.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4376 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Sa 
Vorlagen-Nummer 06.05.2020 
 1322/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 14.05.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 25.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen und Offenlagen zu Bauleitplanverfahren in Zeiten von 
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen durch die COVID-19-Pandemie 
Aufgrund der derzeit bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung 
der COVID-19-Pandemie sind frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) und Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB auf unbestimmte Zeit nicht in gewohnter 
Form durchführbar. 
 
Bund und Länder arbeiten daher gegenwärtig am Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ord-
nungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Pla-
nungssicherstellungsgesetz). Dieses Gesetz soll Gemeindeverwaltungen und Behörden ermöglichen, 
insbesondere Planungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedin-
gungen mit form- und rechtswahrenden Alternativen durchzuführen. 
 
Unabhängig davon beabsichtigt die Stadt Köln für den Zeitraum der geltenden Kontaktbeschränkun-
gen – zur Sicherstellung des Fortgangs wichtiger Planverfahren für Wohnungsbau und andere be-
deutsame Projekte – schon kurzfristig, bereits nach Modell 1 (Aushang) beschlossene frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligungen mit einem von außen lesbaren Aushang am Stadthaus Deutz für die 
Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Zudem sind die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt 
Köln einsehbar. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geboten werden, per Telefon oder E-Mail Kontakt 
zu Ansprechpartnern aufzunehmen. 
 
Die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligun-

2 
 
gen sollen zeitlich befristet ebenfalls für die Dauer von zwei Wochen in Form eines von außen lesba-
ren Aushangs am Stadthaus Deutz und, sofern möglich, im jeweiligen Bezirksrathaus erfolgen. Vor-
gesehen ist zudem ein ergänzendes Online-Beteiligungsformat. Hierauf wird über einen in die Brief-
kästen im engeren Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amt-
lichen Bekanntmachung mit Link zur Internetseite hingewiesen. Auf diese Weise sollen die Planinfor-
mationen sowohl analog als auch digital der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. 
 
Um die Anstoßwirkung über die Bekanntmachung von Öffentlichkeitsbeteiligungen im Amtsblatt der 
Stadt Köln hinaus zu erweitern, soll die Bekanntmachung ergänzend auch über den Kölner Stadtan-
zeiger und die Kölner Rundschau erfolgen. Neu anstehende Beteiligungen, die sonst nach Modell 2 
zur Beschlussfassung vorgelegt werden würden, sollen – zeitlich ebenfalls befristet – gleichermaßen 
behandelt werden. 
 
Des Weiteren ist beabsichtigt Offenlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB bis auf weiteres für die verlänger-
te Dauer von 45 Tagen unter Wahrung der erforderlichen Schutzvorkehrungen durchzuführen.  
 
Ähnliche Beteiligungsformen werden derzeit für anstehende Platzgestaltungen geprüft. 
Die Bezirksbürgermeisterin und Bezirksbürgermeister der Stadt Köln als Veranstalter/-in der Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach Modell 2 werden über das geplante Vorgehen durch das Dezernat Stadtent-
wicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft separat informiert. 
 
Zur Umsetzung der o.g. Formen von frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen während der COVID-
19-Pandemie ist eine Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses erforderlich. Für die 
Ausschusssitzung am 28.05.2020 ist daher ein entsprechend befristeter Grundsatzbeschluss für alle 
vor diesem Datum beschlossenen und bisher nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gungen avisiert. Berücksichtigt werden sollen dabei – ebenfalls entsprechend zeitlich befristet – auch 
alle Bauleitplanverfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Aufstellung ab diesem Da-
tum beschlossen werden. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (10)

07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.21 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.18 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.25 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.20 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.22 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.20 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1322/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.05.2020
Erstellt
06.05.2020 09:40