V/0256/2019
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0256/2019 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0256/2019 V/0256/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Gleichstellung Beratende Mitglieder auf Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Lennart Speck Elke Müller 2. Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Bernd Mayweg RH Hans Varnhagen 3. Kulturausschuss Beratende Mitglieder auf Vorschlag des Integrationsrates Mitglied Stellvertretungen 1. NN Deler Saber 1. Deler Saber Ahmad Alhamwi Amt für Bürger- und Ratsservice 03.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0256/2019 4. Mitgliederversammlung Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münsterland e.V. von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Andrea Blome Claudia Dana Csiszer 5. Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Havixbeck - Roxel von der Faktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Stellvertretungen 4. Dr. Robin Korte RH Jörn Möltgen 6. Beirat der Stadtteilbücherei Hiltrup Vertreter der Stadt Münster Leitung der Stadtbücherei Münster Mitglied NN Stefanie Dobberke Begründung: Zu 1.: Herr Lennart Speck ist aus dem Ausschuss für Gleichstellung ausgeschieden. Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 02.04.2019 von der CDU-Fraktion beantragt. Zu 2.: Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 29.03.2019 von der FDP-Fraktion beantragt. Zu 3.: Der bisherige sachkundige Einwohner auf Vorschlag des Integrationsrates im Kulturausschuss ist aus dem Ausschuss ausgeschieden. Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 20.02.2019 beschlos- sen, dem Rat vorzuschlagen, das bisherige stellvertretende Mitglied Herrn Deler Saber als ordentli- ches Mitglied und Herrn Ahmad Alhamwi als stellvertretendes Mitglied in den Kulturausschuss zu entsenden. Zu 4.: Die o.g. Umbesetzung wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 14.03.2019 beantragt. Zu 5.: Die o.g. Umbesetzung wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 28.03.2019 beantragt. Zu 6.: Dem Beirat der Stadtteilbücherei Münster-Hiltrup gehört u. a. die Leitung der Stadtbücherei Münster an. Frau Stefanie Dobberke hat am 01.04.2019 die Nachfolge von Frau Claudia Büchel als Leiterin der Stadtbücherei Münster angetreten. Die Verwaltung schlägt die o.g. Umbesetzung vor. - 3 - V/0256/2019 Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0256/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37