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2013/0351

Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 211/05 ( Einsparung Verwaltungstätigkeiten durch Nutzung gesetzlicher Grundlagen SGB II)

Magistratsvorlage 11.10.2013

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2013/0351

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2013/0351

5360 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.10.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat I 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Fachdienst Zentrale 
Verwaltung (Dez. V) 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0351 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 312010 
Kostenstelle: 050-006-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3120-10 Sachkonto: 7280100 
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 211/ 05 ( Einsparung Verwaltungstätigkeiten durch 
Nutzung gesetzlicher Grundlagen SGB II) 
 
Vorlage vom: 11.10.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und 
leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.10.2013  
 
Vorschlag: 
„Leistungen nach dem SGB II werden vom Jobcenter DA in 100% aller Fälle jeweils nur für 6 
Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag mit Unterlagen eingereicht werden, dieser wird von 
Sachbearbeitern überprüft.  
Das SGB II lässt hierbei deutlich unbürokratischere Vorgehensweisen zu:  
§41 Abs.1 S. 4 SGB II lautet: Der Bewilligungszeitraum k ann auf bis zu zwölf Monate bei 
Leistungsberechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem 
Zeitraum nicht zu erwarten ist.  
Nach Statistik des Jobcenter DA gibt es viele hundert Erwerbslose, bei denen der o.g. Satz 
zutreffend ist, da sie wegen Alter etc. wahrscheinlich keine Arbeit mehr finden werden.  
Einsparpotential: 2 Std. Arbeit/Antrag * 750 Pers. = 1 Vollzeitstelle + Arbeitsplatzkosten = ca. 
60.000 €.“ 
 
Der Vorschlag erhielt 67 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen 
 
Die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für 
Arbeit hat zur Frage des Bewilligungszeitraumes fachliche Hinweise erarbeitet. Nach diesen ist im 
Jobcenter zu verfahren. Die fachlichen Hinweise sind nach Auffassung des Bundesministeriums für 
Arbeit und Soziales verbindlich. Die Verfahrensweise ergibt sich aus § 6 (19) S. 1 SGB II i.V.m. § 41 
(1) S. 4 SGB II. 
Für das Jobcenter Darmstadt als gemeinsame Einrichtung sind die fachlichen Hinweise der 
Bundesagentur für Arbeit bindend. Dort wird eine Verlängerung der Bewilligungszeiträume nur in 
atypischen Einzelfällen nach einer einzelfallorientierten Prognoseentscheidung zugelassen. Als in 
Betracht kommende Zielgruppen für eine solche Prognoseentscheidung werden ausschließlich 
ältere Leistungsberechtigte ohne Einkommen bzw. in Zusatzjobs und Personen, denen für 
längere Zeit  eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist, genannt.  
Gleichzeitig sind hier jedoch auch potenzielle leistungsrechtliche Veränderungen in die 
Überlegungen einzubeziehen. So ergeben sich bereits bei einer Vielzahl von Leistungsberechtigten, 
die in Mietwohnungen leben, im Jahreslauf Veränderungen bei der Grundmiete, den Betriebskosten 
und den Heizkosten. Ferner können sich je nach Konstellation in der Bedarfsgemeinschaft 
Änderungen bei Ansprüchen auf vorrangige Leistungen (Unterhalt, Elterngeld, Betreuungsgeld etc.) 
ergeben. Somit ist nicht davon auszugehen, dass eine Verlängerung, wie im Vorschlag genannt, für 
viele hundert Leistungsberechtigte, sondern nur für eine relativ kleine Anzahl von 
Bedarfsgemeinschaften möglich sein wird. 
 
Die für die gemeinsamen Einrichtungen verpflichtend zu verwendende Leistungsanwendung „A2LL“ 
ermöglicht keine Verlängerung des Bewilligungsabschnittes auf zwölf M onate. Die Änderung die § 
41 SGB II, die die Verlängerung grundsätzlich ermöglicht, wird aufgrund des für 2014 anstehenden 
Systemwechsels nicht mehr in das Programm implementiert. Hilfsweise kann eine Verlängerung auf

- 4 - 
zwölf Monate dadurch erreicht werden, dass zwei Bewilligungszeiträume à sechs Monate parallel 
generiert, berechnet und beschieden werden. Die betroffene Bedarfsgemeinschaft würde dann stets 
gleichzeitig zwei Bewilligungsbescheide erhalten; Änderungen müssten stets für zwei 
Bewilligungszeiträume parallel erfasst und beschieden werden, gleiches gilt für eventuelle 
Aufhebungen und Rückforderungen. Dies würde für die betroffenen Leistungsberechtigen dazu 
führen, dass sich die Bescheiderteilung noch unübersichtlicher als bisher gestalten würde. Für die 
Beschäftigten ergäben sich keine Entlastungseffekte, sondern deutliche Mehrbelastungen.  
 
Inwieweit mit der neuen Fachanwendung „Allegro“, die im Lauf des Jahres 2014 eingeführt werden 
soll, zumindest in den lt. fachlichen Hinweisen zugelassenen Einzelfällen eine vereinfachte 
Bearbeitung möglich ist, kann erst geprüft werden, wenn eine Erfassung im System möglich ist. Die 
Flächeneinführung soll nach derzeitiger Planung ab August 2014 erfolgen. 
 
Darmstadt, 11.10.2013 
 
 
Dezernat I   Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch  Andrè Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer  Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 445
TOP 32
TOP 76
TOP 8

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0351
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.10.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00