Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 11.06.2024 (2292/2024) betreffend "Wohngemeinschaften für Demenzkranke in Köln"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2292/2024 vom 12.08.2024
Stand: Am 10.09.2024 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 12.08.2024 2292/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Gesundheitsausschuss 10.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 11.06.2024 betreffend "Wohngemeinschaften für Demenzkranke in Köln" (AN/0894/2024) 1. Wie viele an Demenz erkrankte Menschen leben in Köln? Antwort der Verwaltung: Im Dritten Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln (1634/2024) wird für das Jahr 2021 von schätzungsweise 18.992 Menschen mit Demenz ausgegangen (etwa 2 % der Gesamtbevölkerung der Stadt Köln). Dabei handelt es sich weitgehend um eine Teil- gruppe der Pflegebedürftigen. 2. Wie viele Demenz-Wohngemeinschaften mit wie vielen Plätzen werden von welchen Anbietern in welchen Stadtteilen von Köln angeboten? Antwort der Verwaltung: Demenz-Wohngemeinschaften zählen zu den ambulanten Wohngemeinschaften für pfle- gebedürftige Menschen. Aktuell gibt es in Köln 23 Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz mit insgesamt 194 Plätzen. Davon sind 18 Wohngemeinschaften mit 149 Wohn- plätzen (74 %) selbstverantwortet (§ 24 Abs. 2 Wohn- und Teilhabegesetz) und fünf Wohn- gemeinschaften mit 45 Wohngelegenheiten /26 %) anbieterverantwortet (§ 24 Abs. 3 Wohn- und Teilhabegesetz). Ambulant betreute Wohngemeinschaften können selbstverantwortet sein, wenn Wohn- raumüberlassung sowie Pflege- und Betreuungsleistungen rechtlich voneinander unabhän- gig geregelt sind und die Bewohner*innen ein hohes Maß an Eigenverantwortung hinsicht- lich der Einrichtungsgestaltung, der Finanzierung und der Auswahl neuer Bewohner*innen haben. Wenn dies nicht der Fall ist und der Anbieter einen größeren Gestaltungsspielraum hat, spricht man von anbieterverantworteten Wohngemeinschaften. 2 Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften werden meist von privaten Anbietern von Pflegedienstleistungen gegründet, seltener auch durch Wohlfahrtsverbände. Die Demenz-Wohngemeinschaften verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Stadtbezirke und ihre jeweiligen Stadtteile: Stadtbezirk Stadtteil Anzahl Plätze Selbst-ver- antwortet Anbieter - verantwortet 1 Innenstadt Neustadt-Süd 2 22 2 0 Gesamt 2 22 2 0 2 Rodenkirchen Bayenthal 1 8 1 0 Sürth 1 9 1 0 Gesamt 2 17 2 0 3 Lindenthal 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 4 Ehrenfeld Bickendorf 1 8 1 0 Ehrenfeld 3 24 1 2 Neuehrenfeld 1 7 1 0 Ossendorf 2 18 1 1 Gesamt 7 57 4 3 5 Nippes 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 6 Chorweiler 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 7 Porz Eil 2 20 0 2 Urbach 1 3 1 0 Gesamt 3 23 1 2 8 Kalk Ostheim 1 8 1 0 Vingst 2 17 2 0 Humboldt-Gremberg 1 9 1 0 Kalk 1 8 1 0 Gesamt 5 42 5 0 9 Mülheim Buchheim 1 8 1 0 Dünnwald 1 8 1 0 Stammheim 1 8 1 0 Mülheim 1 9 1 0 Gesamt 4 33 4 0 Stadt Köln Gesamt 23 194 18 5 3. Wie teuer ist ein Platz in einer Wohngemeinschaft und nach welchen Kriterien wer- den sie vergeben? Antwort der Verwaltung: Die Kosten für einen Platz in einer Demenz-Wohngemeinschaft werden von der Verwal- tung nicht erhoben. 3 Wohnen in einer Demenz-Wohngemeinschaft kann in vielen unterschiedlichen Konstella- tionen gestaltet werden. In der Regel gibt es mehrere Vertragsparteien (Vermieter*innen, Pflegedienst sowie Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte) und somit Kostenstrukturen, die sich teilweise stark unterscheiden. Die Größe der Zimmer beziehungsweise Wohneinheiten in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften reicht von 13 bis 40 m², wobei die Zimmergröße selten 28 m² über- schreitet. Laut Wohn- und Teilhabegesetz muss die Zimmergröße mindestens 14 m² be- tragen. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Bei selbstverantworteten Wohngemeinschaften sind diese Anforderungen nicht zwingend, werden jedoch im Vor- feld beraten. Fast alle Demenz-Wohngemeinschaften in der Stadt Köln bieten ausge- wählte Leistungen an, die in der Regel durch einen monatlichen Pauschalpreis abgerech- net werden. Art und Umfang der angebotenen Leistungen sowie die jeweiligen Preise un- terscheiden sich dabei erheblich. Nicht alle angebotenen Leistungen werden im Bedarfsfall vom Sozialhilfeträger übernom- men. Etwa 40 % der Bewohner*innen von Demenz-Wohngemeinschaften erhalten Hilfe zur Pflege. Die Kriterien, nach denen Plätze in Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz ver- geben, sind der Verwaltung nicht bekannt. Die gilt für selbstverantwortete sowie für anbie- terverantwortete Wohngemeinschaften. 4. Welches sind mögliche Gründe für freie WG-Plätze selbst bei der GAG? Antwort der Verwaltung: Der Verwaltung sind die Gründe für nicht belegte Plätze in Demenzwohngemeinschaften, auch bei der GAG, nicht bekannt. 5. Gibt es einheitliche Konzepte für Demenz-Wohngemeinschaften und wie sehen diese aus? Antwort der Verwaltung: Es gibt keine einheitlichen Konzepte für Demenz-Wohngemeinschaften. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen etwa acht bis zwölf hilfe- und pfle- gebedürftige Bewohner*innen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen und werden von Betreuungskräften unterstützt. Wie in einer Privatwohnung haben die Bewohner*in- nen ihren eigenen Schlaf- und Wohnbereich mit Bad, der nach persönlichen Vorstellun- gen gestaltet werden kann. In Neubauten sind mittlerweile mindestens Tandembäder vor- zusehen. Räume wie Wohnzimmer, Speiseraum und Küche werden gemeinsam genutzt. Jede Wohngemeinschaft wird von einer Präsenzkraft betreut, die tagsüber und bei Bedarf auch in der Nacht durch weitere Mitarbeiter*innen ergänzt wird. Dieses Betreuungsperso- nal unterstützt die Bewohner*innen bei der Organisation des Haushalts und des Gruppen- lebens. Die zusätzliche Versorgung bei darüber hinausgehendem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen externe Pflegedienste. Weiterhin ist oft auch die Unterstützung 4 durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer*innen ein fester Bestandteil des Wohnkon- zeptes. In der Stadt Köln hat sich die Organisationsform einer selbstverantworteten Wohngemein- schaft gegenüber der anbieterverantworteten Wohngemeinschaft durchgesetzt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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05.09.2024
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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