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2292/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 11.06.2024 (2292/2024) betreffend "Wohngemeinschaften für Demenzkranke in Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.08.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 10.09.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6282 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 12.08.2024 
 2292/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 
Gesundheitsausschuss 10.09.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 11.06.2024 betreffend 
"Wohngemeinschaften für Demenzkranke in Köln" (AN/0894/2024) 
 
1. Wie viele an Demenz erkrankte Menschen leben in Köln? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Dritten Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln (1634/2024) wird für das 
Jahr 2021 von schätzungsweise 18.992 Menschen mit Demenz ausgegangen (etwa 2 % 
der Gesamtbevölkerung der Stadt Köln). Dabei handelt es sich weitgehend um eine Teil-
gruppe der Pflegebedürftigen. 
 
 
2. Wie viele Demenz-Wohngemeinschaften mit wie vielen Plätzen werden von welchen 
Anbietern in welchen Stadtteilen von Köln angeboten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Demenz-Wohngemeinschaften zählen zu den ambulanten Wohngemeinschaften für pfle-
gebedürftige Menschen. Aktuell gibt es in Köln 23 Wohngemeinschaften für Menschen mit 
Demenz mit insgesamt 194 Plätzen. Davon sind 18 Wohngemeinschaften mit 149 Wohn-
plätzen (74 %) selbstverantwortet (§ 24 Abs. 2 Wohn- und Teilhabegesetz) und fünf Wohn-
gemeinschaften mit 45 Wohngelegenheiten /26 %) anbieterverantwortet (§ 24 Abs. 3 
Wohn- und Teilhabegesetz).  
Ambulant betreute Wohngemeinschaften können selbstverantwortet sein, wenn Wohn-
raumüberlassung sowie Pflege- und Betreuungsleistungen rechtlich voneinander unabhän-
gig geregelt sind und die Bewohner*innen ein hohes Maß an Eigenverantwortung hinsicht-
lich der Einrichtungsgestaltung, der Finanzierung und der Auswahl neuer Bewohner*innen 
haben. Wenn dies nicht der Fall ist und der Anbieter einen größeren Gestaltungsspielraum 
hat, spricht man von anbieterverantworteten Wohngemeinschaften.

2 
 
Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften werden meist von privaten Anbietern von 
Pflegedienstleistungen gegründet, seltener auch durch Wohlfahrtsverbände. 
 
Die Demenz-Wohngemeinschaften verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Stadtbezirke 
und ihre jeweiligen Stadtteile: 
Stadtbezirk  Stadtteil  Anzahl  Plätze 
Selbst-ver-
antwortet  
Anbieter - 
verantwortet  
1 Innenstadt Neustadt-Süd 2 22 2 0 
            
Gesamt   2 22 2 0 
2 Rodenkirchen  Bayenthal 1 8 1 0 
  Sürth 1 9 1 0 
Gesamt   2 17 2 0 
3 Lindenthal   0 0 0 0 
Gesamt   0 0 0 0 
4 Ehrenfeld Bickendorf 1 8 1 0 
  Ehrenfeld  3 24 1 2 
  Neuehrenfeld 1 7 1 0 
  Ossendorf 2 18 1 1 
Gesamt   7 57 4 3 
5 Nippes   0 0 0 0 
Gesamt   0 0 0 0 
6 Chorweiler   0 0 0 0 
Gesamt   0 0 0 0 
7 Porz Eil 2 20 0 2 
  Urbach 1 3 1 0 
Gesamt   3 23 1 2 
8 Kalk Ostheim 1 8 1 0 
  Vingst 2 17 2 0 
  Humboldt-Gremberg 1 9 1 0 
  Kalk 1 8 1 0 
Gesamt   5 42 5 0 
9 Mülheim Buchheim 1 8 1 0 
  Dünnwald 1 8 1 0 
  Stammheim 1 8 1 0 
  Mülheim 1 9 1 0 
Gesamt   4 33 4 0 
Stadt Köln Gesamt   23 194 18 5 
 
 
3. Wie teuer ist ein Platz in einer Wohngemeinschaft und nach welchen Kriterien wer-
den sie vergeben? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Kosten für einen Platz in einer Demenz-Wohngemeinschaft werden von der Verwal-
tung nicht erhoben.

3 
 
Wohnen in einer Demenz-Wohngemeinschaft kann in vielen unterschiedlichen Konstella-
tionen gestaltet werden. In der Regel gibt es mehrere Vertragsparteien (Vermieter*innen, 
Pflegedienst sowie Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte) und somit Kostenstrukturen, 
die sich teilweise stark unterscheiden. 
 
Die Größe der Zimmer beziehungsweise Wohneinheiten in den ambulant betreuten 
Wohngemeinschaften reicht von 13 bis 40 m², wobei die Zimmergröße selten 28 m² über-
schreitet. Laut Wohn- und Teilhabegesetz muss die Zimmergröße mindestens 14 m² be-
tragen. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Bei selbstverantworteten 
Wohngemeinschaften sind diese Anforderungen nicht zwingend, werden jedoch im Vor-
feld beraten. Fast alle Demenz-Wohngemeinschaften in der Stadt Köln bieten ausge-
wählte Leistungen an, die in der Regel durch einen monatlichen Pauschalpreis abgerech-
net werden. Art und Umfang der angebotenen Leistungen sowie die jeweiligen Preise un-
terscheiden sich dabei erheblich. 
Nicht alle angebotenen Leistungen werden im Bedarfsfall vom Sozialhilfeträger übernom-
men. Etwa 40 % der Bewohner*innen von Demenz-Wohngemeinschaften erhalten Hilfe 
zur Pflege. 
 
Die Kriterien, nach denen Plätze in Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz ver-
geben, sind der Verwaltung nicht bekannt. Die gilt für selbstverantwortete sowie für anbie-
terverantwortete Wohngemeinschaften. 
 
 
4. Welches sind mögliche Gründe für freie WG-Plätze selbst bei der GAG? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Verwaltung sind die Gründe für nicht belegte Plätze in Demenzwohngemeinschaften, 
auch bei der GAG, nicht bekannt. 
 
 
5. Gibt es einheitliche Konzepte für Demenz-Wohngemeinschaften und wie sehen 
diese aus? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es gibt keine einheitlichen Konzepte für Demenz-Wohngemeinschaften. 
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen etwa acht bis zwölf hilfe- und pfle-
gebedürftige Bewohner*innen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen und werden 
von Betreuungskräften unterstützt. Wie in einer Privatwohnung haben die Bewohner*in-
nen ihren eigenen Schlaf- und Wohnbereich mit Bad, der nach persönlichen Vorstellun-
gen gestaltet werden kann. In Neubauten sind mittlerweile mindestens Tandembäder vor-
zusehen. Räume wie Wohnzimmer, Speiseraum und Küche werden gemeinsam genutzt. 
Jede Wohngemeinschaft wird von einer Präsenzkraft betreut, die tagsüber und bei Bedarf 
auch in der Nacht durch weitere Mitarbeiter*innen ergänzt wird. Dieses Betreuungsperso-
nal unterstützt die Bewohner*innen bei der Organisation des Haushalts und des Gruppen-
lebens. Die zusätzliche Versorgung bei darüber hinausgehendem individuellem Hilfe- und 
Pflegebedarf übernehmen externe Pflegedienste. Weiterhin ist oft auch die Unterstützung

4 
 
durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer*innen ein fester Bestandteil des Wohnkon-
zeptes. 
In der Stadt Köln hat sich die Organisationsform einer selbstverantworteten Wohngemein-
schaft gegenüber der anbieterverantworteten Wohngemeinschaft durchgesetzt.  
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2024 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2292/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.08.2024
Erstellt
23.07.2024 13:52