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1649/2024

Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung

Beschlussvorlage Ausschuss 29.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 10.02.2025, TOP 2.2

Anlage 1 - Eingabe anonymisiert

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Eingabe anonymisiert

2594 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Mittwoch, 10. April 2024 13:47 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 10.04.2024 
13:46:49 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses der Stadt Köln, 
ich wende mich an Sie, um auf ein dringendes Anliegen im Bereich der Kinderbetreuung 
aufmerksam zu machen. Es geht um die Höhe der Elternbeiträge und die 
Einkommensschwellen, die für die Berechnung dieser Beiträge herangezogen werden. 
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen (OGTS) 
orientieren sich derzeit an zwei Faktoren: dem Einkommen der Eltern und der gewählten 
Betreuungsform. Dabei sind die Kosten für das Mittagessen nicht im Elternbeitrag enthalten, 
sondern müssen separat an den Träger der Einrichtung gezahlt werden. 
Leider sind die aktuellen Einkommensschwellen aus unserer Sicht zu niedrig angesetzt. Dies 
führt dazu, dass viele Familien trotz begrenzter finanzieller Mittel hohe Beiträge für die 
Kinderbetreuung leisten müssen. Insbesondere für einkommensschwache Familien stellt 
dies eine erhebliche Belastung dar. 
Wir schlagen vor, die Einkommensschwellen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, 
um eine gerechtere Verteilung der Elternbeiträge zu gewährleisten. Eine Anpassung könnte 
dazu beitragen, dass Familien mit niedrigerem Einkommen entlastet werden und die 
Kinderbetreuung für alle zugänglicher wird. 
Auch wenn wir nicht zu Familien mit niedrigem Einkommen gehören, stellt für uns der Beitrag 
von 530 Euro plus Essensgeld bei einem Jahreseinkommen von nur ganz knapp über 
70.000 Euro eine enorme Belastung dar. Die Stufe reicht von 70.000 bis 100.000, was 
bedeutet, dass Familien, die die Hälfte unseres Einkommens zusätzlich verdienen, gleich viel 
zahlen. Zudem wurden wir vorab in die Stufe darunter eingeteilt, sodass wir nun eine 
Nachzahlung von 2600 Euro leisten mussten. 
Wir bitten den Petitionsausschuss, dieses Anliegen zu prüfen und sich für eine faire 
Gestaltung der Elternbeiträge einzusetzen. Eine transparente und nachvollziehbare 
Berechnung der Beiträge ist im Interesse aller Eltern und ihrer Kinder. 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Familien in Köln. 
 
Mit freundlichen Grüßen,

Anlage 2 - Eingabe anonymisiert

2074 Zeichen

Text der E-Mail vom 20.11.2024: 
Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden, 
 
ich wende mich an Sie, um eine Anpassung der Beitragsstufen in den Tabellen der 
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen anzuregen. 
 
In den letzten Jahren haben sich die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse vieler 
Familien durch Faktoren wie Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und 
veränderte Einkommensverhältnisse spürbar verändert. Die derzeitigen Tabellen für 
die Elternbeiträge scheinen diese Entwicklungen nicht ausreichend zu 
berücksichtigen, was insbesondere für Familien mit mittleren und niedrigeren 
Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt.  
 
Insbesondere die seit 2013 bestehende oberste Stufe mit einem Einkommen über 
100.000 Euro betrifft vor dem Hintergrund der o.g. wirtschaftlichen Entwicklungen 
mittlerweile zu viele Familien, die mit ihrem Einkommen nur knapp oberhalb dieser 
Grenze liegen. Gleichzeitig gibt es Familien, deren Einkommen einen noch höheren 
Beitrag zuließe. Andere Städte und Kommunen haben dies bereits erkannt und 
umgesetzt (im Umland bspw. Brühl, Frechen, Leverkusen). 
 
Ich schlage daher vor, die Beitragsstufen und Einkommensgrenzen einer 
Überprüfung und Aktualisierung zu unterziehen. Ziel sollte es sein, eine gerechtere 
und zeitgemäße Verteilung der finanziellen Belastungen zu erreichen, die den 
heutigen Lebensrealitäten besser entspricht. Eine Aktualisierung ist m.E.n. auch 
deswegen erforderlich, weil die seit 2013 bestehenden Stufen in Köln die laut KiBiZ 
NRW vorgesehene Gebührenerhebung die "soziale Staffelund" und die 
"wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern" nicht mehr widerspiegelt (§51, Absatz 
(4)). 
 
Eine Anpassung könnte nicht nur die Chancengleichheit fördern, sondern auch dazu 
beitragen, dass der Zugang zu frühkindlicher Bildung für alle Familien weiterhin 
gewährleistet bleibt. 
 
Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung meines Anliegens und stehe gerne für 
weitere Rückfragen oder Diskussionen zur Verfügung.

Beschlussvorlage Ausschuss

3049 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1649/2024 
Freigabedatum 
29.01.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt der Petentin und dem Petenten für die jeweilige Eingabe.  
Die Verwaltung wird gebeten, bei der nächsten Überarbeitung der Elternbeitragssat-
zung die Eingaben zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Eingabe vom 10.04.2024: 
Die Petentin und der Vater des Kindes wurden für die Betreuung ihres Kindes in Kin-
dertagespflege vom 01.08.2023 bis 30.04.2024 durch die Stadt Köln zum Elternbei-
trag herangezogen. Die Betreuungsart war „Unter 2 Jahren, bis 45 Wochenstunden“. 
Bei Betreuungsbeginn wurde der Elternbeitrag anhand der Angaben der Eltern nach 
der Einkommensstufe bis 49.084 € festgesetzt.  
Die Eltern wurden Anfang 2024 gebeten, das tatsächliche Einkommen 2023 darzule-
gen. Dieser Bitte sind die Eltern zeitnah nachgekommen. Das tatsächliche Einkom-
men 2023 war deutlich höher als es zu Betreuungsbeginn prognostiziert wurde. Der 
Elternbeitrag war ab 2023 einer höheren Einkommensstufe zuzuordnen. So kam es zu 
der von der Petentin erwähnten Nachforderung.  
Die Petentin regt an, die Einkommensstufen der Beitragstabelle nach § 9 der Eltern-
beitragssatzung zu überprüfen, um eine gerechtere Verteilung der Elternbeiträge zu 
gewährleisten.  
Zur Eingabe vom 20.11.2024:  
Der Petent bezieht sich nicht auf eine konkrete Beitragsfestsetzung. Er regt an, die 
Beitragsstufen und Einkommensgrenzen einer Überprüfung und Aktualisierung zu un-
terziehen und zwar mit dem Ziel, eine gerechtere Verteilung der finanziellen Belastun-
gen entsprechend der heutigen Lebensrealitäten zu erreichen. 
Derzeit gibt es folgende Einkommensstufen:  
Stufe 1: bis 12.271 € 
Stufe 2: bis 24.542 € 
Stufe 3: bis 36.813 € 
Stufe 4: bis 49.084 € 
Stufe 5: bis 61.355 € 
Stufe 6: bis 78.000 € 
Stufe 7: bis 100.000 €  
Stufe 8: über 100.000 €.  
Bei der Beitragstabelle ist die landesgesetzliche Vorgabe zu beachten, dass eine sozi-
ale Staffelung vorzusehen ist und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern zu 
berücksichtigen ist (§ 51 Kinderbildungsgesetz NRW). Dem trägt die Stadt Köln durch 
diese bisher 8 Beitragsstufen Rechnung. 
Die Landesgesetzgebung regelt nicht die Anzahl an Beitragsstufen. Es wäre also 
möglich, weitere Stufen einzuführen, damit die Abstände zwischen den Einkommens-
stufen geringer werden. Es wäre ferner möglich, weitere Stufen jenseits der derzeit

3 
höchsten Stufe einzuführen.  
Die Verwaltung schlägt vor,  die Anregungen für die nächste Anpassung der Elternbei-
tragssatzung zu prüfen.

Beratungsverlauf (1)

10.02.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1649/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.01.2025
Erstellt
21.05.2024 16:42