1649/2024
Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Eingabe anonymisiert
2594 Zeichen
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 10. April 2024 13:47 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 10.04.2024 13:46:49 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses der Stadt Köln, ich wende mich an Sie, um auf ein dringendes Anliegen im Bereich der Kinderbetreuung aufmerksam zu machen. Es geht um die Höhe der Elternbeiträge und die Einkommensschwellen, die für die Berechnung dieser Beiträge herangezogen werden. Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen (OGTS) orientieren sich derzeit an zwei Faktoren: dem Einkommen der Eltern und der gewählten Betreuungsform. Dabei sind die Kosten für das Mittagessen nicht im Elternbeitrag enthalten, sondern müssen separat an den Träger der Einrichtung gezahlt werden. Leider sind die aktuellen Einkommensschwellen aus unserer Sicht zu niedrig angesetzt. Dies führt dazu, dass viele Familien trotz begrenzter finanzieller Mittel hohe Beiträge für die Kinderbetreuung leisten müssen. Insbesondere für einkommensschwache Familien stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Wir schlagen vor, die Einkommensschwellen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um eine gerechtere Verteilung der Elternbeiträge zu gewährleisten. Eine Anpassung könnte dazu beitragen, dass Familien mit niedrigerem Einkommen entlastet werden und die Kinderbetreuung für alle zugänglicher wird. Auch wenn wir nicht zu Familien mit niedrigem Einkommen gehören, stellt für uns der Beitrag von 530 Euro plus Essensgeld bei einem Jahreseinkommen von nur ganz knapp über 70.000 Euro eine enorme Belastung dar. Die Stufe reicht von 70.000 bis 100.000, was bedeutet, dass Familien, die die Hälfte unseres Einkommens zusätzlich verdienen, gleich viel zahlen. Zudem wurden wir vorab in die Stufe darunter eingeteilt, sodass wir nun eine Nachzahlung von 2600 Euro leisten mussten. Wir bitten den Petitionsausschuss, dieses Anliegen zu prüfen und sich für eine faire Gestaltung der Elternbeiträge einzusetzen. Eine transparente und nachvollziehbare Berechnung der Beiträge ist im Interesse aller Eltern und ihrer Kinder. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Familien in Köln. Mit freundlichen Grüßen,
Anlage 2 - Eingabe anonymisiert
2074 Zeichen
Text der E-Mail vom 20.11.2024: Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, ich wende mich an Sie, um eine Anpassung der Beitragsstufen in den Tabellen der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen anzuregen. In den letzten Jahren haben sich die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse vieler Familien durch Faktoren wie Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und veränderte Einkommensverhältnisse spürbar verändert. Die derzeitigen Tabellen für die Elternbeiträge scheinen diese Entwicklungen nicht ausreichend zu berücksichtigen, was insbesondere für Familien mit mittleren und niedrigeren Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Insbesondere die seit 2013 bestehende oberste Stufe mit einem Einkommen über 100.000 Euro betrifft vor dem Hintergrund der o.g. wirtschaftlichen Entwicklungen mittlerweile zu viele Familien, die mit ihrem Einkommen nur knapp oberhalb dieser Grenze liegen. Gleichzeitig gibt es Familien, deren Einkommen einen noch höheren Beitrag zuließe. Andere Städte und Kommunen haben dies bereits erkannt und umgesetzt (im Umland bspw. Brühl, Frechen, Leverkusen). Ich schlage daher vor, die Beitragsstufen und Einkommensgrenzen einer Überprüfung und Aktualisierung zu unterziehen. Ziel sollte es sein, eine gerechtere und zeitgemäße Verteilung der finanziellen Belastungen zu erreichen, die den heutigen Lebensrealitäten besser entspricht. Eine Aktualisierung ist m.E.n. auch deswegen erforderlich, weil die seit 2013 bestehenden Stufen in Köln die laut KiBiZ NRW vorgesehene Gebührenerhebung die "soziale Staffelund" und die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern" nicht mehr widerspiegelt (§51, Absatz (4)). Eine Anpassung könnte nicht nur die Chancengleichheit fördern, sondern auch dazu beitragen, dass der Zugang zu frühkindlicher Bildung für alle Familien weiterhin gewährleistet bleibt. Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung meines Anliegens und stehe gerne für weitere Rückfragen oder Diskussionen zur Verfügung.
Beschlussvorlage Ausschuss
3049 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 Vorlagen-Nummer 1649/2024 Freigabedatum 29.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt der Petentin und dem Petenten für die jeweilige Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten, bei der nächsten Überarbeitung der Elternbeitragssat- zung die Eingaben zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Eingabe vom 10.04.2024: Die Petentin und der Vater des Kindes wurden für die Betreuung ihres Kindes in Kin- dertagespflege vom 01.08.2023 bis 30.04.2024 durch die Stadt Köln zum Elternbei- trag herangezogen. Die Betreuungsart war „Unter 2 Jahren, bis 45 Wochenstunden“. Bei Betreuungsbeginn wurde der Elternbeitrag anhand der Angaben der Eltern nach der Einkommensstufe bis 49.084 € festgesetzt. Die Eltern wurden Anfang 2024 gebeten, das tatsächliche Einkommen 2023 darzule- gen. Dieser Bitte sind die Eltern zeitnah nachgekommen. Das tatsächliche Einkom- men 2023 war deutlich höher als es zu Betreuungsbeginn prognostiziert wurde. Der Elternbeitrag war ab 2023 einer höheren Einkommensstufe zuzuordnen. So kam es zu der von der Petentin erwähnten Nachforderung. Die Petentin regt an, die Einkommensstufen der Beitragstabelle nach § 9 der Eltern- beitragssatzung zu überprüfen, um eine gerechtere Verteilung der Elternbeiträge zu gewährleisten. Zur Eingabe vom 20.11.2024: Der Petent bezieht sich nicht auf eine konkrete Beitragsfestsetzung. Er regt an, die Beitragsstufen und Einkommensgrenzen einer Überprüfung und Aktualisierung zu un- terziehen und zwar mit dem Ziel, eine gerechtere Verteilung der finanziellen Belastun- gen entsprechend der heutigen Lebensrealitäten zu erreichen. Derzeit gibt es folgende Einkommensstufen: Stufe 1: bis 12.271 € Stufe 2: bis 24.542 € Stufe 3: bis 36.813 € Stufe 4: bis 49.084 € Stufe 5: bis 61.355 € Stufe 6: bis 78.000 € Stufe 7: bis 100.000 € Stufe 8: über 100.000 €. Bei der Beitragstabelle ist die landesgesetzliche Vorgabe zu beachten, dass eine sozi- ale Staffelung vorzusehen ist und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern zu berücksichtigen ist (§ 51 Kinderbildungsgesetz NRW). Dem trägt die Stadt Köln durch diese bisher 8 Beitragsstufen Rechnung. Die Landesgesetzgebung regelt nicht die Anzahl an Beitragsstufen. Es wäre also möglich, weitere Stufen einzuführen, damit die Abstände zwischen den Einkommens- stufen geringer werden. Es wäre ferner möglich, weitere Stufen jenseits der derzeit 3 höchsten Stufe einzuführen. Die Verwaltung schlägt vor, die Anregungen für die nächste Anpassung der Elternbei- tragssatzung zu prüfen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1649/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.01.2025
- Erstellt
- 21.05.2024 16:42