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2024/0370

Antrag der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der Maßnahme hier: Renovierung der Minigolfanlage

Magistratsvorlage 09.12.2024

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2024/0370

3198 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.12.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Sportamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0370 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 421010 
Kostenstelle:  052-010-1200 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  4210-11 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Antrag der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der 
Maßnahme 
hier: Renovierung der Minigolfanlage  
 
Vorlage vom: 09.12.2024 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Antrag der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der 
Maßnahme „Renovierung der Minigolfanlage“ wird zugestimmt.  
 
2. Mit dem Beschluss erfolgt keine grundsätzliche Zusage auf eine Förderung. Dies bleibt den 
weiteren Beratungen der städtischen Gremien vorbehalten.  
 
 
Anlagen: Antrag auf städt. Förderung, SG Arheilgen (Minigolf)  
Angebot Fa. Kaufmann, SGA (Minigolf)  
SGA - Zuschuss Land Hessen

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.12.2024 
 
 
Die Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. hat einen Antrag auf Förderung bei der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt eingereicht. Gemäß den Sportförderungsrichtlinien ist der 
Antrag förderungsfähig, kommt aber bei einer Bezuschussung erst im Jahr 2025 zum 
Tragen. 
 
Die Oberflächen der Minigolfanlage sind durch die Nutzung und durch Witterungse inflüsse 
beschädigt worden. Für die weitere Nutzung ist es notwendig, die Minigolfanlage 
überarbeiten zu lassen (abschleifen, spachteln und streichen). Der Verein hat bereits eine 
Förderzusage vom Land Hessen erhalten. Der hier zugesagte Förderbetrag ist i nnerhalb von 
zwei Monaten zu verwenden, aufgrund dessen möchte der Verein die Maßnahme bereits jetzt 
durchführen. 
 
Mit dem Sportamt ist die Maßnahme besprochen. Der Antrag der Sportgemeinschaft 
Arheilgen e. V. ist fach - und sachgerecht und wird dementsprec hend befürwortet.  
 
Der Verein hat weiterhin einen Zuschuss beim Land Hessen beantragt, dieser wurde bereits 
genehmigt. Das Budget beim Landessportbund ist gerade durch Bezuschussung einer 
anderen Maßnahme des Vereines ausgeschöpft.  
 
Darmstadt, 09.12.2024  
 
Dezernat I 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

anlage 1

2344 Zeichen

52/30] - 09 20

Antrag auf städtische Förderung im
Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich

Postfach 111061

Sportamt
64225 Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Sportamt

Bad Nauheimer Str. 2

64289 Darmstadt

Name des Vereins

Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.

Wissenschaftsstadt
Darmstadt

Der Magistrat

1. Vorhaben

(Beschreibung in Stichworten, z. B. Neubau bzw, Umbau, Standort, Raum

Renovierung der Minigolfanlage

programm, Ausstattung bzw. Art der Anschaffung)

2. Begründung des Bedarfs

(bitte unbedingt ausfüllen, evtl. gesöndertes Blatt verwenden)

Die Oberflächen der Minigolfanlage sind durch Nutzung und Witterungseinflüsse beschädigt worden (siehe

beiliegende Bilder). Für die weitere Nutzung ist es notwendig, die Minigolfanlage überarbeiten zu lassen;

d.h. abzuschleifen, ggf. zu spachteln und anzustreichen.

3. Geschätzte Gesamtkosten
4. Finanzierungsvorstellungen

a) Eigenleistung des Vereins

Barmittel
Wert der Selbsthilfe
b) städtische Zuwendung
c) Zuwendung des Landes Hessen
d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen
e) sonstige Zuschussgebende

f) Fremdmittel (Kredit, Darlehen)

Gesamt
Sportamt Telefon: 06151 13-2971
Bad Nauheimer Str. ? Telefax: 06151 13-2940
64289 Darmstadt E-Mai; nio@darmstadt.de

internet: www,darmstadt.de

33.510,00 €

10.054,00 €
€
15.079,00 €

8.377,00 €

33.510,00 €

Mitglied
im uf

„5 Ertalgslaktor
“ Familie
[en |

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung

Dia

Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebenden gestellt?
Höhe der eventuellen Zusage

Bei Bauvorhaben:

Datum
Angestrebter Baubeginn

Bauzeit

und vorgesehene Bauzeit

Name, Vorname

Name des Architektur-
büros
PLZ, Ort, Straße, Hausnummer

nein

€

Bauantrag
a)
b)

oO nein
DO nein

U ja
D ia

Datum

Ist eine Bauvoranfrage gestellt?

Ist der Bauantrag gestellt?

c) Wann wurde der Bauantrag gestellt?

Nummer

d) amtliche Nummer des Bauantrags

Dia DO nein

Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins

a

Y
30.07.2024 Matthias Ae

Datum und Unterschrift
Person, die den Verein gesetzlich vertritt
und Funktion

Sn %

Vereinsstempel

Als Anlagen sind unbedingt beizufügen:

a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekturbüros
b) Lageplan

c) Bauplan mit Grundriss, Sennitte, Ansichten

d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse)

Der Antrag ist bis jeweils 31. Juli eines Jahres einzureichen!

Stand: 04/2020

anlage 2

2191 Zeichen

In

CHIEMSEE

KAUEMANN
srkkE

Christian Kaufmann Ludwig-Thoma-Str. 15a 83233 Bernau

Sportgemeinschaft Arheilgen e.V. Christian Kaufmann

Erich Hess
Freystraße 10 b

Ludwig-Thoma-Str. 15a
83233 Bernau

Telefon 08051 - 7777
Fax 08051 - 89724
christian@chiemsee-kaufmann.de

64291 Darmstadt

Bernau, 24. Juli 2024

Angebot: Renovieren der Minigolfanlage

Pos. 01

Pos. 02.

Pos. 03.

Pos. 04.

Schleifen der Bahnen im Diamant-Nassschliff-Verfahren

Pauschalpreis 28.000.- €

Regiestunde für anfallende Spachtelarbeiten

85.- € pro Stunde (6 Smuden kalkutt)

Anstrich der Bahnen mit farblosem Tiefgrund
Pauschalpreis: 2.200.- €

Anbringen einer turniergerechten Linierung in wählbarer

Farbe

Pauschalpreis: 2.800.- €

Ktoverb: VR Bank BERNAU
BIC: GENODEF 1VRR IBAN:
DE46 7116 0000 0008 0049 27

Str.nr: 156 235 10538
Ust-Id Nr: DE131073498

fnolt  Radliverleih

Surfschule Kajakverleih Süpcenter

CHIEMSEE

ARAKAK

Das notwendige Wasser und der erforderliche Strom (380 V/16 A) werden
vom Auftraggeber kostenlos und in ausreichender Menge zur Verfügung
gestellt.

Die Hindernisdurchläufe an verschiedenen Bahnen sind nicht zu schleifen.

Tiefe Löcher in Betonbahnen sind durch Schleifen nicht zu entfernen.
Diese werden gespachtelt und geschliffen.

Größere Mengen an Spachtelmasse werden extra in Rechnung gestellt.

Kleine Risse in den Bahnen können nicht gespachtelt werden und sind
nach dem Schleifen sichtbar.

Es gibt keine Spachtelmasse, die auf Dauer hält. Jede Spachtelstelle ist
ein Schwachpunkt auf der Spielfläche und kann durch die Witterung und
durch Minigolfspieler beschädigt werden. Wir übernehmen keine Garantie
für die von uns ausgeführten Spachtelarbeiten.

Das Schleifen der Bahnen ist jederzeit durchführbar.

Das Streichen und Linieren der Bahnen ist nur bei trockener Witterung mit
mindestens 15 Grad Bahntemperatur durchführbar.

Alle oben genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.

Wir können Ihnen versichern, dass wir im Fall einer Auftragserteilung
termingerecht und qualitativ einwandfrei für Sie tätig werden.

Schöne Gr Be vom Chiemsee

(a WIRRIZ ac

Üoanetian, Kaufmann”

linigolf  Radlverleih Surfschule Kajakverleih Supcenter

anlage 3

5957 Zeichen

HESSEN

Hessisches Ministerium für Familie,

Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ro
Die Ministerin
==) =
u ja}
er an
Hessisches Min)sterium für Famlile, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Postfach 30 03 - 65020 Wiesbaden
Aktenzeichen: VI 2-97109-01-24/001
Isb h-Nr.: 33007
Sportgemeinschaft Arheilgen e.V. Bearbeiter/in: Alexander Stephan
- Vorstand - Durchwahl: +49 611 353 1830
Herr Matthias Kalbfuss Fax:
Auf der Hardt 80 E-Mail: alexander.stephan@hmfg.hassen.de

64291 Darmstadt Wiesbaden, AA. AA.AOTU

Förderprogramm "Weiterführung der Vereinsarbeit"
Ihr Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung vom 30.07.2024

Renovierung Minigolfanlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bewillige ich Ihnen nach Maßgabe der beigefügten "Besonderen Nebenbestim-
Mungen" im Rahmen des Förderprogramms "Weiterführung der Vereinsarbeit" für die
oben genannte Maßnahme eine Landeszuwendung in Höhe von

6.300,00 Euro
in Worten: sechstausenddreihundert Euro und null Cent

Die Landeszuwendung wird als Projektförderung im Zuge einer Festbetragsfinanzierung
gewährt. Die Zuwendung kann erst nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheides aus-
gezahlt werden. Nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides wird die
Landeszuwendung mit sofortiger Wirkung auf Ihr Vereinskonto überwiesen.

Diesem Zuwendungsbescheid wurden zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von
25.132,50 Euro Zugrunde gelegt. Darüber hinaus wurden keine Eigenleistungen des Ver-
eins im Antragsverfahren erfasst und insofern bei der Bemessung der Landeszuwendung

nicht berücksichtigt.
Sonnenberger Straße 2/2a Telefon: (0611) 3219-0 E-Mail: poststelle@hmfg.hessen.de
65193 Wiesbaden Telefax: (061 1) 32719-3700 Internet: http:/fwww.famllie'hessen.de

Das Dienstgebäude Sonnenberger Straße 2/2a ist mit den
Buslinien 1,8 (Haltestelle: Kurhaus/Theater) und 16 (Haltestelle Kureck) zu erreichen

Eine Durchschrift dieses Zuwendungsbescheides erhält zur Mitkenntnis:

_ Stadt/Gemeinde: Darmstadt
Für Ihre weitere Arbeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Diana Stolz (

Anlagen zum Zuwendungsbescheid
4, Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P)
2. Besondere Nebenbestimmungen

Seite 2 von 4

Allgemeine Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid

1.

Bestandteile dieses Zuwendungsbescheides sind die Bestimmungen der Landes-
haushaltsordnung (LHO) sowie die diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften und

2. die beigefügten „Allgemeinen Nebenbestimmungen" (ANBest-P),

Besondere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid

1.

Die gewährte Landeszuwendung wird unmittelbar auf das Vereinskonto überwiesen
und ist innerhalb von zwei Monaten zu verwenden. Die Zuwendung ist entsprechend
dem Antrag bestimmt für "Renovierung Minigolfanlage". Die geförderte Maßnahme
ist für mindestens 10 Jahre für den Verwendungszweck zu verwenden.

Mehrausgaben gehen zu Lasten des Zuwendungsempfängers. Eine nachträgliche
Erhöhung der gewährten Landeszuwendung ist ausgeschlossen.

Der Bewilligungsbehörde oder der von ihr bevollmächtigten Stelle ist jederzeit die Be-
sichtigung der geförderten Maßnahme zu gestatten.

Der einfache Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach dem
Abschluss des geförderten Vorhabens beim Hessischen Ministerium für Familie,
Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege - Abteilung Sport vorzulegen. Im Sachbericht
des Verwendungsnachweises ist der Beginn und der Abschluss des Vorhabens
anzuzeigen. Sie haben die Möglichkeit diese Erklärung zum Zuwendungsbescheid
digital einzureichen. Die Zugangsdaten hierfür werden Ihnen an die im Förderantrag
angegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Selbstverständlich ist als Alternative auch
weiterhin eine Abgabe des Dokuments über das Online-Portal möglich, über das Sie
sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten anmelden können. Bei Rückfragen oder
Problemen können Sie sich gerne bei den angegebenen Kontaktdaten im Briefkopf
melden.

Förderungen durch den Zuwendungsgeber können nur an Personen oder Organisa-
tionen erfolgen, die die Gewähr für eine mit den Zielen des Grundgesetzes förderliche
Arbeit bieten. In begründeten Fällen kann dies vom Zuwendungsgeber geprüft wer-
den. Sollte nach Bewilligung des Förderantrages festgestellt werden, dass die Ge-
währ für die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht oder nicht mehr vorliegt,

Seite 3 von 4

wird die weitere Gewährung von Fördermitteln aufgehoben; bei erfolgtem Widerruf
wird die Rückforderung von bereits ausgezahlten Mitteln betrieben.

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Klage erheben. Die Klage ist schriftlich oder zu Protokoll vor der Urkundsbeamtin
oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Darmstadt
(Julius-Reiber-Str. 37, 64293 Darmstadt) einzureichen.

Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird angeregt, sich vor Erhebung einer Klage zu-
nächst mit der Abteilung Sport des Hessischen Ministerium für Familie, Senioren,
Sport, Gesundheit und Pflege in Verbindung zu setzen, da in vielen Fällen etwaige
Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage rechtssicher behoben werden kön-
nen. Beachten Sie bitte, dass sich die Klagefrist durch einen solchen außergerichtli-
chen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.

Der Zuwendungsbescheid erhält grundsätzlich nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist
Bestandskraft. Sie können diese Frist mit der Abgabe einer Erklärung zum Zuwen-
dungsbescheid verkürzen und somit auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs verzich-
ten. Sie haben die Möglichkeit diese Erklärung zum Zuwendungsbescheid digital ein-
zureichen. Die Zugangsdaten hierfür werden Ihnen an die im Förderantrag angege-
bene E-Mail-Adresse zugestellt. Selbstverständlich ist als Alternative auch weiterhin
eine Abgabe des Dokuments über das Online-Portal möglich, über das Sie sich mit
den Ihnen bekannten Zugangsdaten anmelden können. Bei Rückfragen oder Prob-
\emen können Sie sich gerne bei den angegebenen Kontaktdaten im Briefkopf mel-
den.

Seite 4 von 4

Beratungsverlauf (1)

TOP 4

Orte (5)

  • Julius-Reiber-Straße 37
  • Bad Nauheimer Straße 2
  • Ludwig-Thoma-Straße 15a
  • Auf der Hardt 80e
  • Freystraße 10b

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0370
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.12.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00