2024/0370
Antrag der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der Maßnahme hier: Renovierung der Minigolfanlage
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2024/0370
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.12.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Sportamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0370
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 421010
Kostenstelle: 052-010-1200 Investitionsnummer:
Kostenträger: 4210-11 Sachkonto: 7128000
Betreff: Antrag der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der
Maßnahme
hier: Renovierung der Minigolfanlage
Vorlage vom: 09.12.2024
Beschlussvorschlag :
1. Dem Antrag der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der
Maßnahme „Renovierung der Minigolfanlage“ wird zugestimmt.
2. Mit dem Beschluss erfolgt keine grundsätzliche Zusage auf eine Förderung. Dies bleibt den
weiteren Beratungen der städtischen Gremien vorbehalten.
Anlagen: Antrag auf städt. Förderung, SG Arheilgen (Minigolf)
Angebot Fa. Kaufmann, SGA (Minigolf)
SGA - Zuschuss Land Hessen
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.12.2024
Die Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. hat einen Antrag auf Förderung bei der
Wissenschaftsstadt Darmstadt eingereicht. Gemäß den Sportförderungsrichtlinien ist der
Antrag förderungsfähig, kommt aber bei einer Bezuschussung erst im Jahr 2025 zum
Tragen.
Die Oberflächen der Minigolfanlage sind durch die Nutzung und durch Witterungse inflüsse
beschädigt worden. Für die weitere Nutzung ist es notwendig, die Minigolfanlage
überarbeiten zu lassen (abschleifen, spachteln und streichen). Der Verein hat bereits eine
Förderzusage vom Land Hessen erhalten. Der hier zugesagte Förderbetrag ist i nnerhalb von
zwei Monaten zu verwenden, aufgrund dessen möchte der Verein die Maßnahme bereits jetzt
durchführen.
Mit dem Sportamt ist die Maßnahme besprochen. Der Antrag der Sportgemeinschaft
Arheilgen e. V. ist fach - und sachgerecht und wird dementsprec hend befürwortet.
Der Verein hat weiterhin einen Zuschuss beim Land Hessen beantragt, dieser wurde bereits
genehmigt. Das Budget beim Landessportbund ist gerade durch Bezuschussung einer
anderen Maßnahme des Vereines ausgeschöpft.
Darmstadt, 09.12.2024
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
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52/30] - 09 20 Antrag auf städtische Förderung im Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich Postfach 111061 Sportamt 64225 Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt Sportamt Bad Nauheimer Str. 2 64289 Darmstadt Name des Vereins Sportgemeinschaft Arheilgen e.V. Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat 1. Vorhaben (Beschreibung in Stichworten, z. B. Neubau bzw, Umbau, Standort, Raum Renovierung der Minigolfanlage programm, Ausstattung bzw. Art der Anschaffung) 2. Begründung des Bedarfs (bitte unbedingt ausfüllen, evtl. gesöndertes Blatt verwenden) Die Oberflächen der Minigolfanlage sind durch Nutzung und Witterungseinflüsse beschädigt worden (siehe beiliegende Bilder). Für die weitere Nutzung ist es notwendig, die Minigolfanlage überarbeiten zu lassen; d.h. abzuschleifen, ggf. zu spachteln und anzustreichen. 3. Geschätzte Gesamtkosten 4. Finanzierungsvorstellungen a) Eigenleistung des Vereins Barmittel Wert der Selbsthilfe b) städtische Zuwendung c) Zuwendung des Landes Hessen d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen e) sonstige Zuschussgebende f) Fremdmittel (Kredit, Darlehen) Gesamt Sportamt Telefon: 06151 13-2971 Bad Nauheimer Str. ? Telefax: 06151 13-2940 64289 Darmstadt E-Mai; nio@darmstadt.de internet: www,darmstadt.de 33.510,00 € 10.054,00 € € 15.079,00 € 8.377,00 € 33.510,00 € Mitglied im uf „5 Ertalgslaktor “ Familie [en | Sprechzeiten: nach Vereinbarung Dia Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebenden gestellt? Höhe der eventuellen Zusage Bei Bauvorhaben: Datum Angestrebter Baubeginn Bauzeit und vorgesehene Bauzeit Name, Vorname Name des Architektur- büros PLZ, Ort, Straße, Hausnummer nein € Bauantrag a) b) oO nein DO nein U ja D ia Datum Ist eine Bauvoranfrage gestellt? Ist der Bauantrag gestellt? c) Wann wurde der Bauantrag gestellt? Nummer d) amtliche Nummer des Bauantrags Dia DO nein Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins a Y 30.07.2024 Matthias Ae Datum und Unterschrift Person, die den Verein gesetzlich vertritt und Funktion Sn % Vereinsstempel Als Anlagen sind unbedingt beizufügen: a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekturbüros b) Lageplan c) Bauplan mit Grundriss, Sennitte, Ansichten d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse) Der Antrag ist bis jeweils 31. Juli eines Jahres einzureichen! Stand: 04/2020
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In CHIEMSEE KAUEMANN srkkE Christian Kaufmann Ludwig-Thoma-Str. 15a 83233 Bernau Sportgemeinschaft Arheilgen e.V. Christian Kaufmann Erich Hess Freystraße 10 b Ludwig-Thoma-Str. 15a 83233 Bernau Telefon 08051 - 7777 Fax 08051 - 89724 christian@chiemsee-kaufmann.de 64291 Darmstadt Bernau, 24. Juli 2024 Angebot: Renovieren der Minigolfanlage Pos. 01 Pos. 02. Pos. 03. Pos. 04. Schleifen der Bahnen im Diamant-Nassschliff-Verfahren Pauschalpreis 28.000.- € Regiestunde für anfallende Spachtelarbeiten 85.- € pro Stunde (6 Smuden kalkutt) Anstrich der Bahnen mit farblosem Tiefgrund Pauschalpreis: 2.200.- € Anbringen einer turniergerechten Linierung in wählbarer Farbe Pauschalpreis: 2.800.- € Ktoverb: VR Bank BERNAU BIC: GENODEF 1VRR IBAN: DE46 7116 0000 0008 0049 27 Str.nr: 156 235 10538 Ust-Id Nr: DE131073498 fnolt Radliverleih Surfschule Kajakverleih Süpcenter CHIEMSEE ARAKAK Das notwendige Wasser und der erforderliche Strom (380 V/16 A) werden vom Auftraggeber kostenlos und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt. Die Hindernisdurchläufe an verschiedenen Bahnen sind nicht zu schleifen. Tiefe Löcher in Betonbahnen sind durch Schleifen nicht zu entfernen. Diese werden gespachtelt und geschliffen. Größere Mengen an Spachtelmasse werden extra in Rechnung gestellt. Kleine Risse in den Bahnen können nicht gespachtelt werden und sind nach dem Schleifen sichtbar. Es gibt keine Spachtelmasse, die auf Dauer hält. Jede Spachtelstelle ist ein Schwachpunkt auf der Spielfläche und kann durch die Witterung und durch Minigolfspieler beschädigt werden. Wir übernehmen keine Garantie für die von uns ausgeführten Spachtelarbeiten. Das Schleifen der Bahnen ist jederzeit durchführbar. Das Streichen und Linieren der Bahnen ist nur bei trockener Witterung mit mindestens 15 Grad Bahntemperatur durchführbar. Alle oben genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir können Ihnen versichern, dass wir im Fall einer Auftragserteilung termingerecht und qualitativ einwandfrei für Sie tätig werden. Schöne Gr Be vom Chiemsee (a WIRRIZ ac Üoanetian, Kaufmann” linigolf Radlverleih Surfschule Kajakverleih Supcenter
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HESSEN Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ro Die Ministerin ==) = u ja} er an Hessisches Min)sterium für Famlile, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege Postfach 30 03 - 65020 Wiesbaden Aktenzeichen: VI 2-97109-01-24/001 Isb h-Nr.: 33007 Sportgemeinschaft Arheilgen e.V. Bearbeiter/in: Alexander Stephan - Vorstand - Durchwahl: +49 611 353 1830 Herr Matthias Kalbfuss Fax: Auf der Hardt 80 E-Mail: alexander.stephan@hmfg.hassen.de 64291 Darmstadt Wiesbaden, AA. AA.AOTU Förderprogramm "Weiterführung der Vereinsarbeit" Ihr Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung vom 30.07.2024 Renovierung Minigolfanlage Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bewillige ich Ihnen nach Maßgabe der beigefügten "Besonderen Nebenbestim- Mungen" im Rahmen des Förderprogramms "Weiterführung der Vereinsarbeit" für die oben genannte Maßnahme eine Landeszuwendung in Höhe von 6.300,00 Euro in Worten: sechstausenddreihundert Euro und null Cent Die Landeszuwendung wird als Projektförderung im Zuge einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Zuwendung kann erst nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheides aus- gezahlt werden. Nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides wird die Landeszuwendung mit sofortiger Wirkung auf Ihr Vereinskonto überwiesen. Diesem Zuwendungsbescheid wurden zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 25.132,50 Euro Zugrunde gelegt. Darüber hinaus wurden keine Eigenleistungen des Ver- eins im Antragsverfahren erfasst und insofern bei der Bemessung der Landeszuwendung nicht berücksichtigt. Sonnenberger Straße 2/2a Telefon: (0611) 3219-0 E-Mail: poststelle@hmfg.hessen.de 65193 Wiesbaden Telefax: (061 1) 32719-3700 Internet: http:/fwww.famllie'hessen.de Das Dienstgebäude Sonnenberger Straße 2/2a ist mit den Buslinien 1,8 (Haltestelle: Kurhaus/Theater) und 16 (Haltestelle Kureck) zu erreichen Eine Durchschrift dieses Zuwendungsbescheides erhält zur Mitkenntnis: _ Stadt/Gemeinde: Darmstadt Für Ihre weitere Arbeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen Diana Stolz ( Anlagen zum Zuwendungsbescheid 4, Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P) 2. Besondere Nebenbestimmungen Seite 2 von 4 Allgemeine Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid 1. Bestandteile dieses Zuwendungsbescheides sind die Bestimmungen der Landes- haushaltsordnung (LHO) sowie die diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften und 2. die beigefügten „Allgemeinen Nebenbestimmungen" (ANBest-P), Besondere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid 1. Die gewährte Landeszuwendung wird unmittelbar auf das Vereinskonto überwiesen und ist innerhalb von zwei Monaten zu verwenden. Die Zuwendung ist entsprechend dem Antrag bestimmt für "Renovierung Minigolfanlage". Die geförderte Maßnahme ist für mindestens 10 Jahre für den Verwendungszweck zu verwenden. Mehrausgaben gehen zu Lasten des Zuwendungsempfängers. Eine nachträgliche Erhöhung der gewährten Landeszuwendung ist ausgeschlossen. Der Bewilligungsbehörde oder der von ihr bevollmächtigten Stelle ist jederzeit die Be- sichtigung der geförderten Maßnahme zu gestatten. Der einfache Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschluss des geförderten Vorhabens beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege - Abteilung Sport vorzulegen. Im Sachbericht des Verwendungsnachweises ist der Beginn und der Abschluss des Vorhabens anzuzeigen. Sie haben die Möglichkeit diese Erklärung zum Zuwendungsbescheid digital einzureichen. Die Zugangsdaten hierfür werden Ihnen an die im Förderantrag angegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Selbstverständlich ist als Alternative auch weiterhin eine Abgabe des Dokuments über das Online-Portal möglich, über das Sie sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten anmelden können. Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich gerne bei den angegebenen Kontaktdaten im Briefkopf melden. Förderungen durch den Zuwendungsgeber können nur an Personen oder Organisa- tionen erfolgen, die die Gewähr für eine mit den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. In begründeten Fällen kann dies vom Zuwendungsgeber geprüft wer- den. Sollte nach Bewilligung des Förderantrages festgestellt werden, dass die Ge- währ für die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht oder nicht mehr vorliegt, Seite 3 von 4 wird die weitere Gewährung von Fördermitteln aufgehoben; bei erfolgtem Widerruf wird die Rückforderung von bereits ausgezahlten Mitteln betrieben. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist schriftlich oder zu Protokoll vor der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Darmstadt (Julius-Reiber-Str. 37, 64293 Darmstadt) einzureichen. Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird angeregt, sich vor Erhebung einer Klage zu- nächst mit der Abteilung Sport des Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Verbindung zu setzen, da in vielen Fällen etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage rechtssicher behoben werden kön- nen. Beachten Sie bitte, dass sich die Klagefrist durch einen solchen außergerichtli- chen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert. Der Zuwendungsbescheid erhält grundsätzlich nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Bestandskraft. Sie können diese Frist mit der Abgabe einer Erklärung zum Zuwen- dungsbescheid verkürzen und somit auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs verzich- ten. Sie haben die Möglichkeit diese Erklärung zum Zuwendungsbescheid digital ein- zureichen. Die Zugangsdaten hierfür werden Ihnen an die im Förderantrag angege- bene E-Mail-Adresse zugestellt. Selbstverständlich ist als Alternative auch weiterhin eine Abgabe des Dokuments über das Online-Portal möglich, über das Sie sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten anmelden können. Bei Rückfragen oder Prob- \emen können Sie sich gerne bei den angegebenen Kontaktdaten im Briefkopf mel- den. Seite 4 von 4
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Orte (5)
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- Ludwig-Thoma-Straße 15a
- Auf der Hardt 80e
- Freystraße 10b
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0370
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.12.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00