2024/0052
Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury 'Unser Projekt für die Stadt' aus 2022
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Punkt 3: Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury "Unser Projekt für die Stadt" aus 2022 (V-Nr. 2024/0052) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen UFFBASSE, FDP und AfD Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.03.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Büro der
Bürgerbeauftra gten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 13
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0052
Magistratsbeschluss -Nr.
119
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 71500011001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6861000
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury "Unser Projekt für die Stadt" aus
2022
Vorlage vom: 12.03.2024
Beschlussvorschlag :
1. Über die auf S. 6 der Vorlage aufgeführten – noch offenen – Empfehlungen der Bürgerjury
des Darmstädter Bürgerhaushalts „Unser Projekt für die Stadt“ aus 2022 wird in der
Stadtverordnetenversammlung abgestimmt .
2. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Projektanträge werden
entsprechend der Magistratsvorlage Nr. 2018/0325 mit Mitteln aus dem Bürgerbudget
unterstützt. Die Fördervoraussetzungen, basierend auf der „Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift der Wissenschafts stadt Darmstadt über Zuwendungen an Vereine,
Verbände und sonstige Institutionen“, sind einzuhalten.
- 3 -
3. Gemäß Magistratsvorlage Nr. 2018/0325 erfolgt die Durchführung des weiterentwickelten
Konzepts des Bürgerhaushalt 2.0 bis zum 31.12.2020.
Eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts, unter Berücksichtigung
bürgerschaftlicher Projektförderungen, wird bis 2025 erarbeitet.
Anlagen: 1_Antrag_Postsiedlung_BHH2022_gesch_Projekt I
2_Antrag_Permakulturwiese_BHH2022_gesc h_Projekt II
3_Antrag_heiner_energie_BHH2022_gesch_Projekt III
4_Antrag_DAgenda2020_BHH2022_gesch_ProjektIV
5_Antrag_BHH2022 - Leihgegenstände Heinerleih_gesch_Projekt VIII
6_Antrag_Kaffeemaschiene Kulturkaffee -das Blumen_gesch_ProjektXI
7_Antrag_DJ Worksh op FLINTA-das Blumen_gesch_Projekt XII
8_Antrag_Lichtinstallation -das Blumen_gesch_Projekt XIII
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.03.2024
Zu 1.)
Ausgangslage
Der städtische „Bürgerhaushalt 2.0.“ bestand bisher aus zwei Strängen: Der erste „Unser
Vorschlag für die Politik“ gleicht einer wiederkehrenden Ideensammlung, bei der Bürgerinnen
und Bürger über die Beteiligungsplattform Da -bei.de Vorschläge und Ideen an die
Stadtpolitik richten können. Der zweite Strang „Unser Projekt für die Stadt“ gleicht einem
Bürgerbudget. Hier fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt Projekte, die von Bürgerinnen
und Bürgern in Eigenregie umgesetzt werden.
Durch die Magistratsvorla ge Nr. 2018/0325 wurde das einzuhaltende Verfahren des
Bürgerhaushaltes 2.0 „Unser Projekt für die Stadt“ festgesetzt.
Dieses Verfahren gestaltete sich folgendermaßen:
Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Projekten auf der
Beteiligungsplattform oder per Formular zweimal im Jahr um eine finanzielle und ideelle
Unterstützung bewerben.
Die Finanzierung der ausgewählten Projekte wird durch ein festes Gesamtbudget von 0,20
Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner (ca. 32.000 Euro pro Jahr) im Haushalt 2019 und
2020 ermöglicht. Es wird maximal eine Summe von 5.000 Euro (Fehlbetragsförderung) pro
Projekt gewährt. Die Förderung von Projekten ist nur möglich, bis das Budget ausgeschöpft
ist. Es werden nur Sachmittel übernommen, keine Pers onalkosten oder andere laufenden
Kosten.
Der Ablauf für „Unser Projekt für die Stadt“ in der Übersicht:
1. Eingabe und Sammlung von Projekten (8 Wochen)
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung
3. Empfehlung der Bürgerjury (innerhalb von 12 Woch en nach Abgabefrist)
4. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, Bekanntmachung der Entscheidung und
der Gewinnerprojekte
5. Umsetzung der Projekte
6. Bericht nach Projektabschluss (innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss)
7. Rechenschaftsbe richt
Grundsätzlich gilt, dass die Bedingungen zur Förderfähigkeit der Projekte in der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an
Vereine, Verbände und sonstige Institutionen“ vom 27.09.2018 (MV -Nr. 2018/0008) zu
beachten sind. Unter anderem muss das Projekt oder die Aktion :
▪ allen zugänglich sein (Gemeinwohl)
▪ einen eindeutigen Gegenstand besitzen
▪ mit einem Anfang und einem Ende versehen sein
▪ parteipolitisch unabhängig sein
▪ eigenständig durch die Antragstellenden, ggfs. mit weiteren Mitmachenden,
durchgeführt werden können
- 5 -
Nach den jährlich festgelegten Stichtagen werden alle Projekte durch das Büro der
Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern bezüglich Umsetzbarkeit,
Gemeinwohl, Rechtskonformität und Folgekosten geprüft. Innerhalb von 12 Wochen nach
dem Stichtag tagt eine Bürgerjury, die über die finanzielle Förderung der eingegangenen
Projekte berät und eine Empfehlung abgibt.
Diese Bürgerjury wurde am 4. Juni 2019 mit 13 Personen konstituiert. Grundsätzliche
Impulse, die in der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jury zu beachten sind, sind
Transparenz und Rechenschaft, geteilte Verantwortung und stärkere Einbindung der
Bürgerschaft in das Verfahren.
Unabhängig von der Empfehlung der Bürgerjury obliegt die endgültige Entscheidung über die
Förderung der Projekte der Stadtverordnetenversammlung. Projekte, die nicht bewilligt
werden, erhalten eine Begründung über die Gründe der nicht erfolgten Prämierung .
Alle Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung werden auf der Beteiligungsplattform
veröffentlicht. Die geförderten Projekte müssen anschließend zeitnah durchgeführt werden.
Laut Magistratsvorlage 2018/0325 erfolgt die Durchführung des weiterentwickelten
Konzeptes des Bürgerhaushaltes 2.0. „Unser Projekt für die Stadt“ bis zum 31.12.2020
befristet.
Durchführung des Bürgerhaushaltes
Bis zum Jahr 2020 wurde der Bürgerhaushalt ordnungsgemäß 2 -mal im Jahr durchgeführt.
In 2020 konnte der Bürgerhaushalt jedoch coronabedingt nur einmal durchgeführt werden.
2021 wurde entschieden, dass der Bürgerhaushalt 2.0 „Unser Projekt für die Stadt“
entgegen der gültigen Beschlusslage noch einmal stattfinden sollte, mit dem Ziel, die
ausgefallene Runde nachzuholen.
Auch in 2022 wurde der Bürgerhaushalt erneut durchgefü hrt. Für den Bereich „Unser Projekt
für die Stadt“ konnten sich Darmstädterinnen und Darmstädter mit ihrem Projekt bis zum
13. November 2022 bewerben.
Anschließend tagte am 12.01.2023 die Bürgerjury, um über die eingereichten Projektanträge
von „Unser Pro jekt für die Stadt“ abzustimmen. An der Jurysitzung haben drei Mitglieder
teilgenommen, darunter Jurymitglieder, die zudem eigene Projekte eingereicht hatten .
Die Jury gab die Empfehlung ab, dass die folgenden 15 Projekte gefördert werden sollen :
I. Gemeinsam in der Postsiedlung eV: basale Erstausstattung Nachbarschaftsladen:
5.000 €
II. TransitionTown e.V.: Permakulturwiese Kranichstein
1.200 €
III. heiner*energie: Beratungsstand
2.510 €
IV. DA2030: Ausstellu ngsstand
680 €
V. TransitionTown e.V.: Wandelkarte Bessungen
4.600 €
- 6 -
VI. Backkultur Lincoln e.V.: Qualifizierung Ehrenamt liche
2.500 €
VII. Ev. Dekanat: Bio -Regio Faire
3.600 €
VIII. Teilen & Leihen DA e.V.: Leihgegenstände Heinerleih
1.610 €
IX. Teilen & Leihen DA e.V.: Umsonstladen Kranichstein
5.000 €
X. Teilen & Leihen DA e.V.: Umzug Heinerleih
900 €
XI. das Blumen e.V.: K affeemaschine
2.500 €
XII. das Blumen e.V.: DJ -Workshop für FLINTA -Personen
1.200 €
XIII. das Blumen e.V.: Lichtinstallation
1.300 €
XIV. Freundeskreis Theaterlabor INC e.V.: Wir sind hier, wir sind laut!
2.900 €
XV. Oliver Wallau: Boulebahn Kranichstein
2.500 €
Um den benötigten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen, bedarf es
der Vorbereitung durch den Magistrat. In diesem Zuge wurde festgestellt:
An der Sitzung der Bürgerjury am 12.01.23 haben nur 3 Mitglieder teilgenommen. Außerdem
hat ein Jurymitglied über seine eigenen Anträge mit abgestimmt.
Nach allgemeinen Grundsätzen über die Beschlussfähigkeit eines Gremiums bzw. Befangenheit
gem. § 25 HGO war dies fehlerhaft. Allerdings hat man im Vorfeld versäumt, eine
Geschäftsordnung für die Bürgerjury zu verabschieden.
Letztlich können diese Fehler aber dahinstehen, da die Jury lediglich eine Empfehlung abgibt
und die Letztentscheidung über die Projekte bei der Stadtverordnetenversammlung liegt.
Diese Entscheidung gilt es jetzt zu treffen, da die jeweiligen Antragssteller mit dem Projekt
erst beginnen können, wenn dieser Beschluss vorliegt und sie seitens der Verwaltung einen
offiziellen Bescheid erhalten.
Irrtümlicherweise wurde nach der Sitzung der Bürgerjury für die beiden Projekte „Backkultur
Lincoln e.V. Qualifizierung Ehrenamtliche“ (Projekt VI) sowie „Evangelisches Dekanat: Bio-
Regio Faire“ (Projekt VII) schriftliche Zusagen gegeben, dass mit den Projekten gestartet
werden könne und die Bezuschussung gesichert wurde. Auch für das Projekt Umzug Heinerleih
(Projekt X) gab es eine schriftliche Zusicherung, dass der Förderantrag nachträglich von
ursprünglich 900 Euro auf 2000 Euro erhöht werden könne.
Ebenso gab es für das Projekt „Umsonstladen K ranichstein“ (Projekt IX) eine mündliche
Zusicherung, dass die Fördermittel beschlossen werden.
Durch die beschriebenen Zusicherungen i.S.d. § 38 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz,
haben die betroffenen Projektantragsstellenden der Projekte VI, VII, und X einen Anspruch
auf Bezuschussung.
- 7 -
Auch die erfolgte mündliche Zusicherung (Projekt IX ) sollte ausnahmsweise so behandelt
werden.
Bei der Prüfung der Empfehlungen durch die Verwaltung wurde ebenso festgestellt, dass das
Projekt „Wir sind hier, wir sind laut“ (Projekt XIV) nicht im Rahmen von „Unser Projekt für
die Stadt“ gefördert werden kann . Dieses Projekt wurde bereits durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt in einem anderen Förderbereich unterstützt. Eine Doppelförderung ist unzulässig.
Die Projekte „Wandelkarte Bessungen “ der Transition Town e.V. (Projekt V) sowie die
„Boulebahn Kranichstein “ (Projekt XV) haben eine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit
gefunden.
Die Projekte (VI, VII, IX , X sowie V, XIV und XV ) sind deshalb von der Abstimmung
ausgenommen.
Es verbleiben somit acht Projekte, die der Stadtverordnetenversammlung zur
Letztentscheidung vorgelegt werden.
I. Gemeinsam in der Postsiedlung eV: basale Erstausstattung Nachbarschaftsladen:
5.000 €
II. TransitionTown e.V.: Permakulturwiese Kranichstein
1.200 €
III. heiner*energie: Beratungsstand
2.510 €
IV. DA2030: Ausstellungsstand
680 €
VIII. Teilen & Leihen DA e.V.: L eihgegenstände Heinerleih
1.610 €
XI. das Blumen e.V.: Kaffeemaschine
2.500 €
XII. das Blumen e.V.: DJ -Workshop für FLINTA -Personen
1.200 €
XIII. das Blumen e.V.: Lichtinstallation
1.300 €
zu 2.)
Entsprechend des Abstimmungsergebnisses erhalten die Antragsstellenden einen
Förderbescheid beziehungsweise eine schriftliche Absage.
Nach Beendigung der Projekte besteht e ine Berichtspflicht für die erfolgreichen
Antragsstellenden. Dieser Bericht ist nach Abschluss des Projektes bzw. der Aktion innerhalb
von drei Monaten einzureichen. Je nach Abstimmungsergebnis erhalten die
Antragsstellenden einen Förderbescheid beziehungs weise eine entsprechende Absage.
Zu 3.)
Auf Grund der in der Vorlage dargestellten Erkenntnisse hat sich herausgestellt, dass das
Verfahren intransparent und fehleranfällig war. Hinzu kommt, dass gemäß Magistratsvorlage
2018/0325 die Durchführung des Bürgerhaushaltes 2.0 ursprünglich ohnehin bis zum
31.12.2020 befristet war.
Eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts, unter Berücksichtigung
bürgerschaftlicher Projektförderungen, wird bis 2025 erarbeitet.
Darmstadt, 12.03.2024
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
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Punkt 15: Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury "Unser Projekt für die Stadt" aus 2022 (V-Nr. 2024/0052) Der Vorsteher weist darauf hin, dass Frau Stadtve. Heike Böhler unter Hinweis auf § 25 HGO den Sitzungsraum verlässt. Die Übertragung in den angrenzenden Räumen wird nun unterbrochen. Sie nimmt damit weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE und FDP Stimmenthaltung: Die Linke., UWIGA/WGD und AfD
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Punkt 3: Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury "Unser Projekt für die Stadt" aus 2022 (V-Nr. 2024/0052) Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung empffiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
2024/0052
13798 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.03.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Büro der
Bürgerbeauftragten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0052
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 71500011001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6861000
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury "Unser Projekt für die Stadt" aus
2022
Vorlage vom: 12.03.2024
Beschlussvorschlag :
1. Über die auf S. 6 der Vorlage aufgeführten – noch offenen – Empfehlungen der Bürgerjury
des Darmstädter Bürgerhaushalts „Unser Projekt für die Stadt“ aus 2022 wird in der
Stadtverordnetenversammlung abgestimmt .
2. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Projektanträge werden
entsprechend der Magistratsvorlage Nr. 2018/0325 mit Mitteln aus dem Bürgerbudget
unterstützt. Die Fördervoraussetzungen, basierend auf der „Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an Vereine,
Verbände und sonstige Institutionen“, sind einzuhalten.
3. Gemäß Magistratsvorlage Nr. 2018/0325 erfolgt die Durchführung des weiterentwickelten
Konzepts des Bürgerhaushalt 2.0 bis zum 31.12.2020.
Eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts , unter Berücksichtigung
bürgerschaftlicher Projektförderungen , wird bis 2025 erarbeitet.
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Anlagen: 1_Antrag_Postsiedlung_BHH2022_gesch_Projekt I
2_Antrag_Permakulturwiese_BHH2022_gesch_Projekt II
3_Antrag_heiner_energie_BHH2022_gesch_Projekt III
4_Antrag_DAgenda2020_BHH2022_gesch_ProjektIV
5_Antrag_BHH2022 - Leihgegenstände Heinerleih_gesch_Projekt VIII
6_Antrag_Kaffeemaschiene Kulturkaffee -das Blumen_gesch_ProjektXI
7_Antrag_DJ Workshop FLINTA -das Blumen_gesch_Projekt XII
8_Antrag_Lichtinstallati on-das Blumen_gesch_Projekt XIII
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.03.2024
Zu 1.)
Ausgangslage
Der städtische „Bürgerhaushalt 2.0.“ bestand bisher aus zwei Strängen: Der erste „Unser
Vorschlag für die Politik“ gleicht einer wiederkehrenden Ideensammlung, bei der Bürgerinnen
und Bürger über die Beteiligungsplattform Da -bei.de Vorschläge und Ideen an die
Stadtpolitik richten können. Der zweite Strang „Unser Projekt für die Stadt“ gleicht einem
Bürgerbudget. Hier fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt Projekte, die von Bürgerinnen
und Bürgern in Eigenregie umgesetzt werden.
Durch die Magistratsvorla ge Nr. 2018/0325 wurde das einzuhaltende Verfahren des
Bürgerhaushaltes 2.0 „Unser Projekt für die Stadt“ festgesetzt.
Dieses Verfahren gestaltete sich folgendermaßen:
Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Projekten auf der
Beteiligungsplattform oder per Formular zweimal im Jahr um eine finanzielle und ideelle
Unterstützung bewerben.
Die Finanzierung der ausgewählten Projekte wird durch ein festes Gesamtbudget von 0,20
Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner (ca. 32.000 Euro pro Jahr) im Haushalt 2019 und
2020 ermöglicht. Es wird maximal eine Summe von 5.000 Euro (Fehlbetragsförderung) pro
Projekt gewährt. Die Förderung von Projekten ist nur möglich, bis das Budget ausgeschöpft
ist. Es werden nur Sachmittel übernommen, keine Pers onalkosten oder andere laufenden
Kosten.
Der Ablauf für „Unser Projekt für die Stadt“ in der Übersicht:
1. Eingabe und Sammlung von Projekten (8 Wochen)
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung
3. Empfehlung der Bürgerjury (innerhalb von 12 Woch en nach Abgabefrist)
4. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, Bekanntmachung der Entscheidung und
der Gewinnerprojekte
5. Umsetzung der Projekte
6. Bericht nach Projektabschluss (innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss)
7. Rechenschaftsbericht
Grundsätzlich gilt, dass die Bedingungen zur Förderfähigkeit der Projekte in der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an
Vereine, Verbände und sonstige Institutionen“ vom 27.09.2018 (MV -Nr. 2018/0008) zu
beachten sind. Unter anderem muss das Projekt oder die Aktion :
▪ allen zugänglich sein (Gemeinwohl)
▪ einen eindeutigen Gegenstand besitzen
▪ mit einem Anfang und einem Ende versehen sein
▪ parteipolitisch unabhängig sein
▪ eigenständig durch die Antragstellenden, ggfs. mit weiteren Mitmachenden,
durchgeführt werden können
- 4 -
Nach den jährlich festgelegten Stichtagen werden alle Projekte durch das Büro der
Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern bezüglich U msetzbarkeit,
Gemeinwohl, Rechtskonformität und Folgekosten geprüft. Innerhalb von 12 Wochen nach
dem Stichtag tagt eine Bürgerjury, die über die finanzielle Förderung der eingegangenen
Projekte berät und eine Empfehlung abgibt.
Diese Bürgerjury wurde am 4. Juni 2019 mit 13 Personen konstituiert. Grundsätzliche
Impulse, die in der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jury zu beachten sind, sind
Transparenz und Rechenschaft, geteilte Verantwortung und stärkere Einbindung der
Bürgerschaft in das Verfahren.
Unabhängig von der Empfehlung der Bürgerjury obliegt die endgültige Entscheidung über die
Förderung der Projekte der Stadtverordnetenversammlung. Projekte, die nicht bewilligt
werden, erhalten eine Begründung über die Gründe der nicht erfolgten Prämierun g.
Alle Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung werden auf der Beteiligungsplattform
veröffentlicht. Die geförderten Projekte müssen anschließend zeitnah durchgeführt werden.
Laut Magistratsvorlage 2018/0325 erfolgt die Durchführung d es weiterentwickelten
Konzeptes des Bürgerhaushaltes 2.0. „Unser Projekt für die Stadt“ bis zum 31.12.2020
befristet.
Durchführung des Bürgerhaushaltes
Bis zum Jahr 2020 wurde der Bürgerhaushalt ordnungsgemäß 2 -mal im Jahr durchgeführt.
In 2020 konnte der Bürgerhaushalt jedoch coronabedingt nur einmal durchgeführt werden.
2021 wurde entschieden, dass der Bürgerhaushalt 2.0 „Unser Projekt für die Stadt“
entgegen der gültigen Beschlusslage noch einmal stattfinden sollte, mit dem Ziel, die
ausgefallene Runde nachzuholen.
Auch in 2022 wurde der Bürgerhaushalt erneut durchgefü hrt. Für den Bereich „Unser Projekt
für die Stadt“ konnten sich Darmstädterinnen und Darmstädter mit ihrem Projekt bis zum
13. November 2022 bewerben.
Anschließend tagte am 12.01.2023 die Bürgerjury, um über die eingereichten Projektanträge
von „Unser Pro jekt für die Stadt“ abzustimmen. An der Jurysitzung haben drei Mitglieder
teilgenommen, darunter Jurymitglieder, die zudem eigene Projekte eingereicht hatten .
Die Jury gab die Empfehlung ab, dass die folgenden 15 Projekte gefördert werden sollen :
I. Gemeinsam in der Postsiedlung eV: basale Erstausstattung Nachbarschaftsladen:
5.000 €
II. TransitionTown e.V.: Permakulturwiese Kranichstein
1.200 €
III. heiner*energie: Beratungsstand
2.510 €
IV. DA2030: Ausstellungsstand
680 €
V. TransitionTown e.V.: Wandelkarte Bessungen
4.600 €
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VI. Backkultur Lincoln e.V.: Qualifizierung Ehrenamtliche
2.500 €
VII. Ev. Dekanat: Bio -Regio Faire
3.600 €
VIII. Teilen & Leihen DA e.V.: Leihgegenstände Heinerleih
1.610 €
IX. Teilen & Leihen DA e.V.: Umsonstladen Kranichstein
5.000 €
X. Teilen & Leihen DA e.V.: Umzug Heinerleih
900 €
XI. das Blumen e.V.: Kaffeemaschine
2.500 €
XII. das Blumen e.V.: DJ -Workshop für FLINTA -Personen
1.200 €
XIII. das Blumen e.V.: Lichtinstallation
1.300 €
XIV. Freundeskreis Theaterlabor INC e.V.: Wir sind hier, wir sind laut!
2.900 €
XV. Oliver Wallau: Boulebahn Kranichstein
2.500 €
Um den benötigten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen, bedarf es
der Vorbereitung durch den Magistrat. In diesem Zuge wurde festgestellt:
An der Sitzung der Bürgerjury am 12.01.23 haben nur 3 Mitglieder teilgenommen. Außerdem
hat ein Jurymitglied über seine eigenen Anträge mit abgestimmt.
Nach allgemeinen Grundsätzen über die Beschlussfähigkeit eines Gremiums bzw. Befangenheit
gem. § 25 HGO war dies fehlerhaft. Allerdings hat man im Vorfeld versäumt, eine
Geschäftsordnung für die Bürgerjury zu verabschieden.
Letztlich können diese Fehler aber dahinstehen, da die Jury lediglich eine Empfehlung abgibt
und die Letztentscheidung über die Projekte bei der Stadtverordnetenversammlung liegt.
Diese Entscheidung gilt es jetzt zu treffen, da die jeweiligen Antragssteller mit dem Projekt
erst beginnen können, wenn dieser Beschluss vorliegt und sie seitens der Verwaltung einen
offiziellen Bescheid erhalten.
Irrtümlicherweise wurde nach der Sitzung der Bürgerjury für die beiden Projekte „Backku ltur
Lincoln e.V. Qualifizierung Ehrenamtliche“ (Projekt VI) sowie „Evangelisches Dekanat: Bio-
Regio Faire“ (Projekt VII) schriftliche Zusagen gegeben, dass mit den Projekten gestartet
werden könne und die Bezuschussung gesichert wurde. Auch für das Projekt Umzug Heinerleih
(Projekt X) gab es eine schriftliche Zusicherung, dass der Förderantrag nachträglich von
ursprünglich 900 Euro auf 2000 Euro erhöht werden könne.
Ebenso gab es für das Projekt „Umsonstladen Kranichstein“ (Projekt IX) eine mündliche
Zusicherung, dass die Fördermittel beschlossen werden.
Durch die beschriebenen Zusicherungen i.S.d. § 38 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz,
haben die betroffenen Projektantragsstellenden der Projekte VI, VII, und X einen Anspruch
auf Bezuschussung.
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Auch die erfolgte mündliche Zusicherung (Projekt IX ) sollte ausnahmsweise so behandelt
werden.
Bei der Prüfung der Empfehlungen durch die Verwaltung wurde ebenso festgestellt, dass das
Projekt „Wir sind hier, wir sind laut“ (Projekt XIV) nicht im Rahmen von „Unser Projekt für
die Stadt“ gefördert werden kann . Dieses Projekt wurde bereits durch die W issenschaftsstadt
Darmstadt in einem anderen Förderbereich unterstützt. Eine Doppelförderung ist unzulässig.
Die Projekte „Wandelkarte Bessungen “ der Transition Town e.V. (Projekt V) sowie die
„Boulebahn Kranichstein “ (Projekt XV) haben eine anderweitige F inanzierungsmöglichkeit
gefunden.
Die Projekte (VI, VII, IX , X sowie V, XIV und XV ) sind deshalb von der Abstimmung
ausgenommen.
Es verbleiben somit acht Projekte, die der Stadtverordnetenversammlung zur
Letztentscheidung vorgelegt werden.
I. Gemeinsam in der Postsiedlung eV: basale Erstausstattung Nachbarschaftsladen:
5.000 €
II. TransitionTown e.V.: Permakulturwiese Kranichstein
1.200 €
III. heiner*energie: Beratungsstand
2.510 €
IV. DA2030: Ausstellungsstand
680 €
VIII. Teilen & Leihen DA e.V.: Leihgegenstände Heinerleih
1.610 €
XI. das Blumen e.V.: Kaffeemaschine
2.500 €
XII. das Blumen e.V.: DJ -Workshop für FLINTA -Personen
1.200 €
XIII. das Blumen e.V.: Lichtinstallation
1.300 €
zu 2.)
Entsprechend des Abstimmungsergebnisses erhalten die Antragsstellenden einen
Förderbescheid beziehungsweise eine schriftliche Absage.
Nach Beendigung der Projekte besteht eine Berichtspflicht für die erfolgreichen
Antragsstellenden. Dieser Bericht ist na ch Abschluss des Projektes bzw. der Aktion innerhalb
von drei Monaten einzureichen. Je nach Abstimmungsergebnis erhalten die
Antragsstellenden einen Förderbescheid beziehungsweise eine entsprechende Absage.
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Zu 3.)
Auf Grund der in der Vorlage dargeste llten Erkenntnisse hat sich herausgestellt, dass das
Verfahren intransparent und fehleranfällig war. Hinzu kommt, dass gemäß Magistratsvorlage
2018/0325 die Durchführung des Bürgerhaushaltes 2.0 ursprünglich ohnehin bis zum
31.12.2020 befristet war.
Eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts , unter Berücksichtigung
bürgerschaftlicher Projektförderungen , wird bis 2025 erarbeitet.
Darmstadt, 12.03.2024
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0052
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.03.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00