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2024/0052

Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury 'Unser Projekt für die Stadt' aus 2022

Magistratsvorlage 12.03.2024

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Punkt 3: Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury "Unser Projekt für die Stadt" aus 
2022 
 (V-Nr. 2024/0052) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen UFFBASSE, FDP und AfD 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.03.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftra gten  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 13 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0052 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
119 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  71500011001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-13 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury "Unser Projekt für die Stadt" aus 
2022 
 
Vorlage vom: 12.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Über die auf S. 6 der Vorlage aufgeführten – noch offenen – Empfehlungen der Bürgerjury    
des Darmstädter Bürgerhaushalts „Unser Projekt für die Stadt“ aus 2022 wird in der 
Stadtverordnetenversammlung abgestimmt . 
 
2. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen  Projektanträge werden 
entsprechend der Magistratsvorlage Nr. 2018/0325 mit Mitteln aus dem Bürgerbudget 
unterstützt. Die Fördervoraussetzungen, basierend auf der „Allgemeinen 
Verwaltungsvorschrift der Wissenschafts stadt Darmstadt über Zuwendungen an Vereine, 
Verbände und sonstige Institutionen“, sind einzuhalten.

- 3 - 
 
3. Gemäß Magistratsvorlage Nr. 2018/0325 erfolgt die Durchführung des weiterentwickelten 
Konzepts des Bürgerhaushalt 2.0 bis zum 31.12.2020. 
Eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts, unter Berücksichtigung 
bürgerschaftlicher Projektförderungen, wird bis 2025 erarbeitet.  
 
 
 
Anlagen: 1_Antrag_Postsiedlung_BHH2022_gesch_Projekt I  
2_Antrag_Permakulturwiese_BHH2022_gesc h_Projekt II 
3_Antrag_heiner_energie_BHH2022_gesch_Projekt III  
4_Antrag_DAgenda2020_BHH2022_gesch_ProjektIV  
5_Antrag_BHH2022 - Leihgegenstände Heinerleih_gesch_Projekt VIII  
6_Antrag_Kaffeemaschiene Kulturkaffee -das Blumen_gesch_ProjektXI  
7_Antrag_DJ Worksh op FLINTA-das Blumen_gesch_Projekt XII  
8_Antrag_Lichtinstallation -das Blumen_gesch_Projekt XIII  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.03.2024  
 
Zu 1.) 
 
Ausgangslage 
Der städtische „Bürgerhaushalt 2.0.“ bestand bisher aus zwei Strängen: Der erste „Unser 
Vorschlag für die Politik“ gleicht einer wiederkehrenden Ideensammlung, bei der Bürgerinnen 
und Bürger über die Beteiligungsplattform Da -bei.de Vorschläge und Ideen an die 
Stadtpolitik richten können. Der zweite Strang „Unser Projekt für die Stadt“  gleicht einem 
Bürgerbudget. Hier fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt Projekte, die von Bürgerinnen 
und Bürgern in Eigenregie umgesetzt werden.  
 
Durch die Magistratsvorla ge Nr. 2018/0325 wurde das einzuhaltende Verfahren des 
Bürgerhaushaltes 2.0  „Unser Projekt für die Stadt“ festgesetzt.   
 
Dieses Verfahren gestaltete sich folgendermaßen:  
 
Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Projekten auf der  
Beteiligungsplattform oder per Formular zweimal im Jahr um eine finanzielle und ideelle  
Unterstützung bewerben.  
 
Die Finanzierung der ausgewählten Projekte wird durch ein festes Gesamtbudget von 0,20  
Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner (ca. 32.000 Euro pro  Jahr) im Haushalt 2019 und  
2020 ermöglicht. Es wird maximal eine Summe von 5.000 Euro (Fehlbetragsförderung) pro  
Projekt gewährt. Die Förderung von Projekten ist nur möglich, bis das Budget ausgeschöpft  
ist. Es werden nur Sachmittel übernommen, keine Pers onalkosten oder andere laufenden  
Kosten. 
 
Der Ablauf für „Unser Projekt für die Stadt“ in der Übersicht:  
 
1. Eingabe und Sammlung von Projekten (8 Wochen)  
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung  
3. Empfehlung der Bürgerjury (innerhalb von 12 Woch en nach Abgabefrist)  
4. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, Bekanntmachung der Entscheidung und  
    der Gewinnerprojekte  
5. Umsetzung der Projekte  
6. Bericht nach Projektabschluss (innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss)  
7. Rechenschaftsbe richt 
 
Grundsätzlich gilt, dass die Bedingungen zur Förderfähigkeit der Projekte in der  
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an  
Vereine, Verbände und sonstige Institutionen“ vom 27.09.2018 (MV -Nr. 2018/0008) zu 
beachten sind. Unter anderem  muss das Projekt oder die Aktion : 
 
▪ allen zugänglich sein (Gemeinwohl)  
▪ einen eindeutigen Gegenstand besitzen  
▪ mit einem Anfang und einem Ende versehen sein  
▪ parteipolitisch unabhängig sein  
▪ eigenständig durch die Antragstellenden, ggfs. mit weiteren Mitmachenden,  
durchgeführt werden können

- 5 - 
 
Nach den jährlich festgelegten Stichtagen werden alle Projekte durch das Büro der  
Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern bezüglich Umsetzbarkeit,  
Gemeinwohl, Rechtskonformität und Folgekosten geprüft. Innerhalb von 12 Wochen nach  
dem Stichtag tagt eine Bürgerjury, die über die finanzielle Förderung der eingegangenen  
Projekte berät und eine Empfehlung abgibt.  
 
Diese Bürgerjury wurde am 4. Juni 2019 mit 13 Personen konstituiert. Grundsätzliche 
Impulse, die in der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jury zu beachten  sind, sind 
Transparenz und Rechenschaft, geteilte Verantwortung und stärkere Einbindung  der 
Bürgerschaft in das Verfahren.  
 
Unabhängig von der Empfehlung der Bürgerjury obliegt die  endgültige Entscheidung über die  
Förderung der Projekte  der Stadtverordnetenversammlung.  Projekte, die nicht bewilligt 
werden, erhalten eine Begründung  über die Gründe der nicht  erfolgten Prämierung . 
 
Alle Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung werden auf der Beteiligungsplattform  
veröffentlicht. Die geförderten Projekte müssen anschließend zeitnah durchgeführt werden.  
 
Laut Magistratsvorlage 2018/0325 erfolgt die  Durchführung des weiterentwickelten 
Konzeptes des Bürgerhaushaltes 2.0.  „Unser Projekt für die Stadt“  bis zum 31.12.2020  
befristet.  
 
Durchführung des Bürgerhaushaltes  
Bis zum Jahr 2020 wurde der Bürgerhaushalt ordnungsgemäß 2 -mal im Jahr durchgeführt. 
In 2020 konnte der Bürgerhaushalt jedoch coronabedingt nur einmal durchgeführt werden.  
 
2021 wurde entschieden, dass der Bürgerhaushalt 2.0 „Unser Projekt für die Stadt“ 
entgegen der gültigen Beschlusslage noch einmal stattfinden sollte, mit dem Ziel, die 
ausgefallene Runde nachzuholen.  
 
Auch in 2022 wurde der Bürgerhaushalt erneut durchgefü hrt. Für den Bereich „Unser Projekt 
für die Stadt“ konnten sich Darmstädterinnen und Darmstädter mit ihrem Projekt bis zum 
13. November 2022 bewerben.  
 
Anschließend tagte am 12.01.2023 die Bürgerjury, um über die eingereichten Projektanträge 
von „Unser Pro jekt für die Stadt“ abzustimmen. An der Jurysitzung haben drei Mitglieder 
teilgenommen, darunter Jurymitglieder, die zudem eigene Projekte eingereicht hatten .  
 
Die Jury gab die Empfehlung ab, dass die folgenden 15 Projekte  gefördert werden sollen : 
 
I. Gemeinsam in der Postsiedlung eV: basale Erstausstattung Nachbarschaftsladen:  
5.000 € 
II. TransitionTown e.V.: Permakulturwiese Kranichstein             
1.200 € 
III. heiner*energie: Beratungsstand                
2.510 € 
IV. DA2030: Ausstellu ngsstand                                                                                      
680 € 
V. TransitionTown e.V.: Wandelkarte Bessungen                                                         
4.600 €

- 6 - 
 
VI. Backkultur Lincoln e.V.: Qualifizierung Ehrenamt liche                                             
2.500 € 
VII. Ev. Dekanat: Bio -Regio Faire                                                                                  
3.600 € 
VIII. Teilen & Leihen DA e.V.: Leihgegenstände Heinerleih                                              
1.610 € 
IX. Teilen & Leihen DA e.V.: Umsonstladen Kranichstein                                              
5.000 € 
X. Teilen & Leihen DA e.V.: Umzug Heinerleih                                                              
900 € 
XI. das Blumen e.V.: K affeemaschine                                                                         
2.500 € 
XII. das Blumen e.V.: DJ -Workshop für FLINTA -Personen             
1.200 € 
XIII. das Blumen e.V.: Lichtinstallation                                                                        
1.300 € 
XIV. Freundeskreis Theaterlabor INC e.V.: Wir sind hier, wir sind laut!                          
2.900 € 
XV. Oliver Wallau: Boulebahn Kranichstein                                                                 
2.500 € 
 
Um den benötigten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen, bedarf es 
der Vorbereitung durch den Magistrat. In diesem Zuge wurde festgestellt:  
 
An der Sitzung der Bürgerjury am 12.01.23 haben nur 3 Mitglieder teilgenommen. Außerdem 
hat ein Jurymitglied über seine eigenen Anträge mit abgestimmt. 
 
Nach allgemeinen Grundsätzen über die Beschlussfähigkeit eines Gremiums bzw. Befangenheit 
gem. § 25 HGO war dies fehlerhaft. Allerdings hat man im Vorfeld versäumt, eine 
Geschäftsordnung für die Bürgerjury zu verabschieden. 
 
Letztlich können diese Fehler aber dahinstehen, da die Jury lediglich eine Empfehlung abgibt 
und die Letztentscheidung über die Projekte bei der Stadtverordnetenversammlung liegt. 
 
Diese Entscheidung gilt es jetzt zu treffen, da die jeweiligen Antragssteller mit dem Projekt 
erst beginnen können, wenn dieser Beschluss vorliegt und sie seitens der  Verwaltung einen 
offiziellen Bescheid erhalten.  
 
Irrtümlicherweise wurde nach der Sitzung der Bürgerjury für die beiden Projekte „Backkultur 
Lincoln e.V. Qualifizierung Ehrenamtliche“ (Projekt VI) sowie „Evangelisches Dekanat: Bio-
Regio Faire“ (Projekt VII) schriftliche Zusagen gegeben, dass mit den Projekten gestartet 
werden könne und die Bezuschussung gesichert wurde. Auch für das Projekt Umzug Heinerleih 
(Projekt X) gab es eine schriftliche Zusicherung, dass der Förderantrag nachträglich von 
ursprünglich 900 Euro auf 2000 Euro erhöht werden könne.  
 
Ebenso gab es für das Projekt „Umsonstladen K ranichstein“ (Projekt IX) eine mündliche 
Zusicherung, dass die Fördermittel beschlossen werden.  
 
Durch die beschriebenen Zusicherungen i.S.d. § 38 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz, 
haben die betroffenen Projektantragsstellenden der Projekte VI, VII, und X einen Anspruch 
auf Bezuschussung.

- 7 - 
 
Auch die erfolgte mündliche Zusicherung (Projekt IX ) sollte ausnahmsweise so behandelt 
werden.  
 
Bei der Prüfung der Empfehlungen durch die Verwaltung wurde ebenso festgestellt, dass das 
Projekt „Wir sind hier, wir sind laut“ (Projekt XIV) nicht im Rahmen von „Unser Projekt für 
die Stadt“ gefördert werden kann . Dieses Projekt wurde bereits durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in einem anderen Förderbereich unterstützt. Eine Doppelförderung ist unzulässig.  
Die Projekte „Wandelkarte Bessungen “ der Transition Town e.V. (Projekt V) sowie die 
„Boulebahn Kranichstein “ (Projekt XV) haben eine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit 
gefunden.   
 
Die Projekte (VI, VII, IX , X sowie V, XIV und XV ) sind deshalb von der Abstimmung 
ausgenommen. 
 
Es verbleiben somit acht Projekte, die der Stadtverordnetenversammlung zur 
Letztentscheidung vorgelegt werden.  
 
I. Gemeinsam in der Postsiedlung eV: basale Erstausstattung Nachbarschaftsladen:  
5.000 € 
II. TransitionTown e.V.: Permakulturwiese Kranichstein             
1.200 € 
III. heiner*energie: Beratungsstand                
2.510 € 
IV. DA2030: Ausstellungsstand                                                                                      
680 € 
VIII.    Teilen & Leihen DA e.V.: L eihgegenstände Heinerleih  
1.610 € 
XI. das Blumen e.V.: Kaffeemaschine                                                                         
2.500 € 
XII. das Blumen e.V.: DJ -Workshop für FLINTA -Personen             
1.200 € 
XIII. das Blumen e.V.: Lichtinstallation                                                                        
1.300 € 
 
zu 2.) 
 
Entsprechend des Abstimmungsergebnisses erhalten die Antragsstellenden einen 
Förderbescheid beziehungsweise eine schriftliche Absage.  
 
Nach Beendigung der Projekte besteht e ine Berichtspflicht für die erfolgreichen 
Antragsstellenden. Dieser Bericht ist nach Abschluss des Projektes bzw. der Aktion innerhalb 
von drei Monaten einzureichen. Je nach Abstimmungsergebnis erhalten die 
Antragsstellenden einen Förderbescheid beziehungs weise eine entsprechende Absage.

Zu 3.) 
 
Auf Grund der in der Vorlage dargestellten Erkenntnisse  hat sich herausgestellt, dass das 
Verfahren intransparent und fehleranfällig war. Hinzu kommt, dass gemäß Magistratsvorlage 
2018/0325 die Durchführung des Bürgerhaushaltes 2.0 ursprünglich ohnehin bis zum 
31.12.2020 befristet war.  
 
Eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts, unter Berücksichtigung 
bürgerschaftlicher Projektförderungen, wird bis 2025 erarbeitet.  
 
 
 
 
Darmstadt, 12.03.2024  
 
 
Dezernat I 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

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Punkt 15: Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury "Unser Projekt für die Stadt"  
aus 2022 
 (V-Nr. 2024/0052) 
 
Der Vorsteher weist darauf hin, dass Frau Stadtve. Heike Böhler unter Hinweis auf 
§ 25 HGO den Sitzungsraum verlässt. Die Übertragung in den angrenzenden 
Räumen wird nun unterbrochen. Sie nimmt damit weder an der Beratung noch an 
der Beschlussfassung teil. 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UFFBASSE und FDP  
Stimmenthaltung: Die Linke., UWIGA/WGD und AfD

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Punkt 3: Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury "Unser Projekt für die Stadt" aus 
2022 
 (V-Nr. 2024/0052) 
 
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung 
empffiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage 
zuzustimmen.

2024/0052

13798 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.03.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftragten   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0052 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  71500011001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-13 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0. Empfehlung der Bürgerjury "Unser Projekt für die Stadt" aus 
2022 
 
Vorlage vom: 12.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Über die auf S. 6 der Vorlage aufgeführten – noch offenen – Empfehlungen der Bürgerjury    
des Darmstädter Bürgerhaushalts „Unser Projekt für die Stadt“ aus 2022 wird in der 
Stadtverordnetenversammlung abgestimmt . 
 
2. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen  Projektanträge werden 
entsprechend der Magistratsvorlage Nr. 2018/0325 mit Mitteln aus dem Bürgerbudget 
unterstützt. Die Fördervoraussetzungen, basierend auf der „Allgemeinen 
Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an Vereine, 
Verbände und sonstige Institutionen“, sind einzuhalten.  
 
3. Gemäß Magistratsvorlage Nr. 2018/0325 erfolgt die Durchführung des weiterentwickelten 
Konzepts des Bürgerhaushalt 2.0 bis zum 31.12.2020.  
Eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts , unter Berücksichtigung 
bürgerschaftlicher Projektförderungen , wird bis 2025 erarbeitet.

- 2 - 
 
Anlagen: 1_Antrag_Postsiedlung_BHH2022_gesch_Projekt I  
2_Antrag_Permakulturwiese_BHH2022_gesch_Projekt II  
3_Antrag_heiner_energie_BHH2022_gesch_Projekt III  
4_Antrag_DAgenda2020_BHH2022_gesch_ProjektIV  
5_Antrag_BHH2022 - Leihgegenstände Heinerleih_gesch_Projekt VIII  
6_Antrag_Kaffeemaschiene Kulturkaffee -das Blumen_gesch_ProjektXI  
7_Antrag_DJ Workshop FLINTA -das Blumen_gesch_Projekt XII  
8_Antrag_Lichtinstallati on-das Blumen_gesch_Projekt XIII  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.03.2024 
 
Zu 1.) 
 
Ausgangslage 
Der städtische „Bürgerhaushalt 2.0.“ bestand bisher aus zwei Strängen: Der erste „Unser 
Vorschlag für die Politik“ gleicht einer wiederkehrenden Ideensammlung, bei der Bürgerinnen 
und Bürger über die Beteiligungsplattform Da -bei.de Vorschläge und Ideen an die 
Stadtpolitik richten können. Der zweite Strang „Unser Projekt für die Stadt“  gleicht einem 
Bürgerbudget. Hier fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt Projekte, die von Bürgerinnen 
und Bürgern in Eigenregie umgesetzt werden.  
 
Durch die Magistratsvorla ge Nr. 2018/0325 wurde das einzuhaltende Verfahren des 
Bürgerhaushaltes 2.0  „Unser Projekt für die Stadt“ festgesetzt.   
 
Dieses Verfahren gestaltete sich folgendermaßen:  
 
Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Projekten auf der  
Beteiligungsplattform oder per Formular zweimal im Jahr um eine finanzielle und ideelle  
Unterstützung bewerben.  
 
Die Finanzierung der ausgewählten Projekte wird durch ein festes Gesamtbudget von 0,20  
Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner (ca. 32.000 Euro pro  Jahr) im Haushalt 2019 und  
2020 ermöglicht. Es wird maximal eine Summe von 5.000 Euro (Fehlbetragsförderung) pro  
Projekt gewährt. Die Förderung von Projekten ist nur möglich, bis das Budget ausgeschöpft  
ist. Es werden nur Sachmittel übernommen, keine Pers onalkosten oder andere laufenden  
Kosten. 
 
Der Ablauf für „Unser Projekt für die Stadt“ in der Übersicht:  
 
1. Eingabe und Sammlung von Projekten (8 Wochen)  
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung  
3. Empfehlung der Bürgerjury (innerhalb von 12 Woch en nach Abgabefrist)  
4. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, Bekanntmachung der Entscheidung und  
    der Gewinnerprojekte  
5. Umsetzung der Projekte  
6. Bericht nach Projektabschluss (innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss)  
7. Rechenschaftsbericht  
 
Grundsätzlich gilt, dass die Bedingungen zur Förderfähigkeit der Projekte in der  
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an  
Vereine, Verbände und sonstige Institutionen“ vom 27.09.2018 (MV -Nr. 2018/0008) zu  
beachten sind. Unter anderem  muss das Projekt oder die Aktion : 
 
▪ allen zugänglich sein (Gemeinwohl)  
▪ einen eindeutigen Gegenstand besitzen  
▪ mit einem Anfang und einem Ende versehen sein  
▪ parteipolitisch unabhängig sein  
▪ eigenständig durch die Antragstellenden, ggfs. mit weiteren Mitmachenden,  
durchgeführt werden können

- 4 - 
 
Nach den jährlich festgelegten Stichtagen werden alle Projekte durch das Büro der  
Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern bezüglich U msetzbarkeit,  
Gemeinwohl, Rechtskonformität und Folgekosten geprüft. Innerhalb von 12 Wochen nach  
dem Stichtag tagt eine Bürgerjury, die über die finanzielle Förderung der eingegangenen  
Projekte berät und eine Empfehlung abgibt.  
 
Diese Bürgerjury wurde am  4. Juni 2019 mit 13 Personen konstituiert. Grundsätzliche 
Impulse, die in der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jury zu beachten  sind, sind 
Transparenz und Rechenschaft, geteilte Verantwortung und stärkere Einbindung  der 
Bürgerschaft in das Verfahren.  
 
Unabhängig von der Empfehlung der Bürgerjury obliegt die  endgültige Entscheidung über die  
Förderung der Projekte  der Stadtverordnetenversammlung.  Projekte, die nicht bewilligt 
werden, erhalten eine Begründung  über die Gründe der nicht erfolgten Prämierun g. 
 
Alle Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung werden auf der Beteiligungsplattform  
veröffentlicht. Die geförderten Projekte müssen anschließend zeitnah durchgeführt werden.  
 
Laut Magistratsvorlage 2018/0325 erfolgt die  Durchführung d es weiterentwickelten 
Konzeptes des Bürgerhaushaltes 2.0.  „Unser Projekt für die Stadt“  bis zum 31.12.2020  
befristet.  
 
Durchführung des Bürgerhaushaltes  
Bis zum Jahr 2020 wurde der Bürgerhaushalt ordnungsgemäß 2 -mal im Jahr durchgeführt. 
In 2020 konnte der Bürgerhaushalt jedoch coronabedingt nur einmal durchgeführt werden.  
 
2021 wurde entschieden, dass der Bürgerhaushalt 2.0 „Unser Projekt für die Stadt“ 
entgegen der gültigen Beschlusslage noch einmal stattfinden sollte, mit dem Ziel, die 
ausgefallene Runde nachzuholen.  
 
Auch in 2022 wurde der Bürgerhaushalt erneut durchgefü hrt. Für den Bereich „Unser Projekt 
für die Stadt“ konnten sich Darmstädterinnen und Darmstädter mit ihrem Projekt bis zum 
13. November 2022 bewerben.  
 
Anschließend tagte am 12.01.2023 die Bürgerjury, um über die eingereichten Projektanträge 
von „Unser Pro jekt für die Stadt“ abzustimmen. An der Jurysitzung haben drei Mitglieder 
teilgenommen, darunter Jurymitglieder, die zudem eigene Projekte eingereicht hatten .  
 
Die Jury gab die Empfehlung ab, dass die folgenden 15 Projekte  gefördert werden sollen : 
 
I. Gemeinsam in der Postsiedlung eV: basale Erstausstattung Nachbarschaftsladen:  
5.000 € 
II. TransitionTown e.V.: Permakulturwiese Kranichstein             
1.200 € 
III. heiner*energie: Beratungsstand                
2.510 € 
IV. DA2030: Ausstellungsstand                                                                                      
680 € 
V. TransitionTown e.V.: Wandelkarte Bessungen                                                         
4.600 €

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VI. Backkultur Lincoln e.V.: Qualifizierung Ehrenamtliche                                             
2.500 € 
VII. Ev. Dekanat: Bio -Regio Faire                                                                                  
3.600 € 
VIII. Teilen & Leihen DA e.V.: Leihgegenstände Heinerleih                                              
1.610 € 
IX. Teilen & Leihen DA e.V.: Umsonstladen Kranichstein                                              
5.000 € 
X. Teilen & Leihen DA e.V.: Umzug Heinerleih                                                              
900 € 
XI. das Blumen e.V.: Kaffeemaschine                                                                         
2.500 € 
XII. das Blumen e.V.: DJ -Workshop für FLINTA -Personen             
1.200 € 
XIII. das Blumen e.V.: Lichtinstallation                                                                        
1.300 € 
XIV. Freundeskreis Theaterlabor INC e.V.: Wir sind hier, wir sind laut!                          
2.900 € 
XV. Oliver Wallau: Boulebahn Kranichstein                                                                 
2.500 € 
 
Um den benötigten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen, bedarf es 
der Vorbereitung durch den Magistrat. In diesem Zuge wurde festgestellt:  
 
An der Sitzung der Bürgerjury am 12.01.23 haben nur 3 Mitglieder teilgenommen. Außerdem 
hat ein Jurymitglied über seine eigenen Anträge mit abgestimmt. 
 
Nach allgemeinen Grundsätzen über die Beschlussfähigkeit eines Gremiums bzw. Befangenheit 
gem. § 25 HGO war dies fehlerhaft. Allerdings hat man im Vorfeld versäumt, eine 
Geschäftsordnung für die Bürgerjury zu verabschieden. 
 
Letztlich können diese Fehler aber dahinstehen, da die Jury lediglich eine Empfehlung abgibt 
und die Letztentscheidung über die Projekte bei der Stadtverordnetenversammlung liegt. 
 
Diese Entscheidung gilt es jetzt zu treffen, da die jeweiligen Antragssteller mit dem Projekt 
erst beginnen können, wenn dieser Beschluss vorliegt und sie seitens der  Verwaltung einen 
offiziellen Bescheid erhalten.  
 
Irrtümlicherweise wurde nach der Sitzung der Bürgerjury für die beiden Projekte „Backku ltur 
Lincoln e.V. Qualifizierung Ehrenamtliche“ (Projekt VI) sowie „Evangelisches Dekanat: Bio-
Regio Faire“ (Projekt VII) schriftliche Zusagen gegeben, dass mit den Projekten gestartet 
werden könne und die Bezuschussung gesichert wurde. Auch für das Projekt Umzug Heinerleih 
(Projekt X) gab es eine schriftliche Zusicherung, dass der Förderantrag nachträglich von 
ursprünglich 900 Euro auf 2000 Euro erhöht werden könne.  
 
Ebenso gab es für das Projekt „Umsonstladen Kranichstein“ (Projekt IX) eine mündliche 
Zusicherung, dass die Fördermittel beschlossen werden.  
 
Durch die beschriebenen Zusicherungen i.S.d. § 38 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz, 
haben die betroffenen Projektantragsstellenden der Projekte VI, VII, und X einen Anspruch 
auf Bezuschussung.

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Auch die erfolgte mündliche Zusicherung (Projekt IX ) sollte ausnahmsweise so behandelt 
werden.  
 
Bei der Prüfung der Empfehlungen durch die Verwaltung wurde ebenso festgestellt, dass das 
Projekt „Wir sind hier, wir sind laut“ (Projekt XIV) nicht im Rahmen von „Unser Projekt für 
die Stadt“ gefördert werden kann . Dieses Projekt wurde bereits durch die W issenschaftsstadt 
Darmstadt in einem anderen Förderbereich unterstützt. Eine Doppelförderung ist unzulässig.  
Die Projekte „Wandelkarte Bessungen “ der Transition Town e.V. (Projekt V) sowie die 
„Boulebahn Kranichstein “ (Projekt XV) haben eine anderweitige F inanzierungsmöglichkeit 
gefunden.   
 
Die Projekte (VI, VII, IX , X sowie V, XIV und XV ) sind deshalb von der Abstimmung 
ausgenommen. 
 
Es verbleiben somit acht Projekte, die der Stadtverordnetenversammlung zur 
Letztentscheidung vorgelegt werden.  
 
I. Gemeinsam in der Postsiedlung eV: basale Erstausstattung Nachbarschaftsladen:  
5.000 € 
II. TransitionTown e.V.: Permakulturwiese Kranichstein             
1.200 € 
III. heiner*energie: Beratungsstand                
2.510 € 
IV. DA2030: Ausstellungsstand                                                                                      
680 € 
VIII.    Teilen & Leihen DA e.V.: Leihgegenstände Heinerleih  
1.610 € 
XI. das Blumen e.V.: Kaffeemaschine                                                                         
2.500 € 
XII. das Blumen e.V.: DJ -Workshop für FLINTA -Personen             
1.200 € 
XIII. das Blumen e.V.: Lichtinstallation                                                                        
1.300 € 
 
zu 2.) 
 
Entsprechend des Abstimmungsergebnisses erhalten die Antragsstellenden einen 
Förderbescheid beziehungsweise eine schriftliche Absage.  
 
Nach Beendigung der Projekte besteht eine Berichtspflicht für die erfolgreichen 
Antragsstellenden. Dieser Bericht ist na ch Abschluss des Projektes bzw. der Aktion innerhalb 
von drei Monaten einzureichen. Je nach Abstimmungsergebnis erhalten die 
Antragsstellenden einen Förderbescheid beziehungsweise eine entsprechende Absage.

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Zu 3.) 
 
Auf Grund der in der Vorlage dargeste llten Erkenntnisse  hat sich herausgestellt, dass das 
Verfahren intransparent und fehleranfällig war. Hinzu kommt, dass gemäß Magistratsvorlage 
2018/0325 die Durchführung des Bürgerhaushaltes 2.0 ursprünglich ohnehin bis zum 
31.12.2020 befristet war.  
 
Eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts , unter Berücksichtigung 
bürgerschaftlicher Projektförderungen , wird bis 2025 erarbeitet. 
 
 
 
Darmstadt, 12.03.2024  
 
 
Dezernat I 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 3
TOP 15
TOP 119

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0052
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.03.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00