V/0725/2015
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
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Beschlussvorlage
3578 Zeichen
V/0725/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten hier: Antrag des Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. (Anschaffung Traktor) Beratungsfolge 17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.11.2015 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Reit- und Fahrverein (RFV) Münster-Sprakel e. V. wird für die Beschaffung eines Traktors (Frontlader) ein anteiliger städtischer Zuschuss von 9.446,25 € gewährt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtanschaffungskosten des Pflegegerätes betragen 22.900,00 €. Die erforderlichen Mittel sind im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran- schlagt: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Ansatz € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung 2015 Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 3.798.290 Begründung: Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinsei- genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Gerä- ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. Vorlagen-Nr.: V/0725/2015 Auskunft erteilt: Herr Schunke Ruf: 492 52 13 E-Mail: SchunkeErnst@stadt-muenster.de Datum: 12.11.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0725/2015 Ziffer 5.5.3, 2. Absatz besagt, dass eine Ersatzbeschaffung von Sportstättenpflegegeräten – hier u. a. für Außenreitplätze – nur innerhalb eines Zeitraumes möglich ist, der im Einzelfall durch die je- weils normale Gebrauchsdauer der Sportstättenpflegegeräte bestimmt wird. Mit Schreiben vom 19.08.2015 beantragt der RFV Münster-Sprakel e. V. für die Ersatzbeschaffung des vorhandenen, nicht mehr reparablen Traktors (Baujahr 1972) einen richtliniengemäßen städti- schen Zuschuss zu den Anschaffungskosten. Nach 43 Jahren Gebrauchsdauer ist der alte Traktor abgeschrieben. Eine Ersatzbeschaffung ist im Rahmen der Sportförderrichtlinie vertretbar. Der Traktor (Frontlader) wird zur Pflege und Unterhaltung der Gesamtreitsportanlage genutzt. Ne- ben den zwei Reithallen (Gesamtgröße = 1.333 m²) wird auch der 6.298 m² große Außenreitplatz gepflegt. Da die Ersatzbeschaffungs- und Unterhaltungskosten der Sportstättenpflegegeräte für Reithallen bereits gemäß Ziffer 5.5.3 der Sportförderrichtlinie mit 0,10 €/m²/jährlich im Rahmen der Betriebs- kostenbezuschussung mitgefördert wird, ist für die Bezuschussung von Pflegegeräten für die Au- ßenreitplätze eine anteilige Berechnung des Zuschusses notwendig. Das günstigste von drei vorliegenden Angeboten beläuft sich gemäß Kostenvoranschlag der Firma Agrartechnik, Altenberge, auf 22.900,00 €. Zuschussberechnung: richtliniengemäßer Zuschuss für Pflegegeräte = 50 % = 11.450,00 € anteilige Berechnung aufgrund der Mehrfachnutzung: - zu pflegende Gesamtreitsportfläche = 7.631 m² (100,0 %) - davon nicht mehr förderbar = Reithallen = 1.333 m² ( 17,5 %) - förderbar = Außenreitplatz = 6.298 m² ( 82,5 %) Zuschusshöhe = 82,5 % von 11.450,00 € = 9.446,25 € Hinweis: Ein Zuschuss vom Landessportbund NRW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflegege- räten nicht mehr gewährt. Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag (Ersatzbeschaffung für den 43 Jahre alten Vereins- traktor) und empfiehlt, dem RFV Münster-Sprakel e. V. einen städtischen Zuschuss von 9.446,25 € zu gewähren. I. V. gez. Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0725/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37