V/0249/2010
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0038/2010: "SGB II-Leistungen weiter aus einer Hand sicherstellen!"
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Anlage 1
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2010 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 1. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass auch weiterhin eine Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand für die Betreuung und Vermittlung von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII erhalten, sichergestellt werden kann, um damit das bisher mit der AMS Erreichte zu erweitern und weiterzuentwickeln. 2. Die Stadt Münster verfolgt dabei das Ziel, Fragen zur Antragstellung, zur Vermittlung in Arbeit, zu leistungsrechtlichen Regelungen und Ansprüchen oder allgemeine Auskünfte und eine Vielzahl von Angelegenheiten rund um das Arbeitslosengeld II aus einer Hand für die unterschiedlichen Zielgruppen an Leistungsempfängern zu erbringen. 3. Als eine Möglichkeit bietet es sich an, wie die Umlandkreise Optionskommune zu werden und damit das gesamte Aufgabenspektrum als Kommune verantwortlich auszufüllen. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, 3.1. ein ganzheitliches und zielgruppenspezifisches Konzept zur Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zu erstellen, das eine dauerhaft tragfähige Lösung für die Stadt Münster als Optionskommune beschreibt. Das Konzept soll eine bürgerInnennahe, kundInnenorient ierte Aufgabenwahrnehmung unter Einbeziehung der vielseitigen Kompetenzen in der Trägerlandschaft in Münster sicherstellen. Die mit der Aufgabenübernahme verbundenen Chancen und Risiken sind ausgewogen darzustellen. 3.2. die in dem vom noch zu beschließenden Gesetz vorgeschriebenen formalen Voraussetzungen, die für die Zulassung einer Option für die Stadt Münster notwendig sind, zeitnah zu schaffen. 3.3. entsprechende Sondierungen und Schritte gegenüber der „Agentur für Arbeit“, dem Land und dem Bund einzuleiten. In dem Rahmen soll auch geprüft werden, welche Aufgaben weiterhin von der "Agentur für Arbeit" ausgeführt werden sollen u.a., um mögliche Schnittstellenproblem zu vermeiden. Hierzu werden Gespräche aufgenommen. 4. Die Stadt Münster setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür ein, die derzeit befristeten Beschäftigungsverhältnisse unter Berücksichtigung des benötigten Personalbedarfs in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Ziel ist, eine der allgemeinen Verwaltung der Stadt Münster vergleichbare Befristungsquote zu erreichen. 5. Die Einbeziehung der Fraktionen des Rates in den Trägerausschuss wird auch weiterhin vorgesehen. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48147 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „SGB II-Leistungen weiter aus einer Hand sicherstellen!“ 28.02.2010 2 Begründung Im Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bund und Kommunen zur Ausführung des SGB II in den ARGEn gegen Verfassungsrecht verstößt. Kernpunkt dabei ist die in der Arbeitsgemeinschaft praktizierte sogenannte Mischverwaltung. Aufgrund dieses Urteils verlieren die ARGEn zum 31.12.2010 ihre Rechtsgrundlage. Gleichzeitig hatte das Bundesverfassungsgericht den Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2010 eine Neuregelung zu schaffen. Damit muss die Kooperation von Arbeitsagentur und Stadt Münster in der ARGE bis Ende des Jahres 2010 beendet werden, wenn nicht bis dahin eine Verfassungsänderung vorgenommen wird, die eine gemeinsame Verwaltung möglich macht. Bund und Länder streben die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter über eine Änderung der Verfassung an, mit der nach bisherigem Kenntnisstand nicht nur die ARGEn abgesichert, sondern auch weitere Optionskommunen zugelassen werden sollen. Damit wird der Stadt Münster die Entscheidungsmöglichkeit eröffnet, zukünftig als Optionskommune die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie zu betreuen, und somit in Zukunft eine ganzheitliche eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Münster als Optionskommune ermöglicht. Eine entsprechende ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung bietet umfassende örtliche Gestaltungsmöglichkeiten, um sozialen Problemlagen entsprechend gegensteuern zu können. Denn für einen großen Teil der SGB II-LeistungsbezieherInnen sind auch soziale Unterstützungsangebote zum Erhalt, zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erforderlich. Hierzu gehören sowohl individuelle Hilfeleistungen als auch kommunale Handlungskonzepte zur Bewältigung sozialer Problemlagen und zur Sicherung der sozialen Teilhabe. Mit der ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung wird die sozialpolitische Handlungsfähigkeit verbessert, um der örtlichen Verantwortung bessert gerecht werden zu können. Die Bündelung von Leistungsgewährung und Arbeitsmarktintegration machen gerade in Münster Sinn, weil es hier angesichts der vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote überdurchschnittlich viele Betroffene mit besonderen Arbeitsmarkthemmnissen gibt. Die Stadt Münster verfügt über ausgeprägte Erfahrungen im Umgang mit Alleinerziehenden, Jugendlichen und Personen mit zusätzlichen sozialen Problemen wie Überschuldung, Suchtprobleme oder psychosozialen Problemen. Darüber hinaus wird durch die Wahrnehmung der Aufgabe als Optionskommune ein einheitliches Vorgehen in der Region Münster und Münsterland geschaffen, in der es bereits jetzt schon einige Optionskommunen gibt. Die regionale Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen in vergleichbaren Strukturen verschafft entscheidende Vorteile für die Integration von Langzeitarbeitslosen in der Region. Durch das Ausüben der Option wird eine auskömmliche und gesicherte Finanzierung der Aufgaben nach dem SGB II eintreten und keine finanzielle Schlechterstellung zum Status Quo erfolgen. Insofern entsteht aus der Übernahme der Aufgaben nach dem SGB II für den Haushalt der Stadt Münster keine zusätzliche Belastung. gez. Hery Klas und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0249/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0038/2010: "SGB II-Leistungen weiter aus einer Hand sicherstellen!" Beratungsfolge 28.04.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzelanliegen des Antrags im Rahmen der Vorlage aufzube- reiten, auf deren Basis der Rat vor der Sommerpause 2010 grundsätzlich entscheiden wird, ob die Stadt Münster die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II künftig in einer gemeinsamen Einrichtung wahrnehmen oder si ch um die Zulassung bewerben soll, die Auf- gaben allein wahrzunehmen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den o. g. Beschlussvorschlag keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: 1. Antrags- und Beschlusslage Mit Beschluss vom 17.03.2010 zum Antrag der CDU-Fraktion A-R/0027/2010 „Arbeitsge- meinschaft oder Optionskommune? Informationen für eine sachgerechte Ratsentscheidung aufbereiten“ hat der Rat die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung beauftragt, ob die Stadt Münster die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ab 2011 gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit oder allein wahr- nehmen soll. Die dazu erwartete Vorlage soll insbesondere erörtern, ob für die Entscheidung in Münster nach Arbeitsmarktstruktur und Gemeindegröße ge- eignete Vergleiche zwischen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen im Hinblick auf Leistungen und Ergebnisse verfügbar bzw. möglich sind, mit welchen personellen Konsequenzen die beiden in Rede stehenden Varianten der künftigen Aufgabenwahrnehmung verbunden sind, wie sich die Steuerungs-/Einflussmöglichkeiten der Stadt, insbesondere auch des Ra- Vorlagen-Nr.: V/0249/2010 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 25.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0249/2010 tes, bzw. des Bundes bei beiden Modellen unterscheiden, mit welchen finanziellen Konsequenzen und Risiken die gemeinsame, mit welchen die alleinige Aufgabenwahrnehmung verbunden ist, welche neuen Handlungsräume oder welche Einschränkungen die Optionsvariante zei- tigen kann, welche Vor- oder Nachteile die eine oder andere Variante mit Blick auf die Betreuung bestimmter Zielgruppen am Arbeitsmarkt haben und welche Perspektiven für eine überregionale Zusammenarbeit beide Formen der Aufga- benwahrnehmung bieten können. Mit Beschluss ebenfalls vom 17.03.2010 zum Antrag der SPD-Fraktion A-R/0031/2010 „Die Zukunft städtischer Arbeitsmarktpolitik sichern und gestalten“ hat der Rat die Verwaltung beauftragt, diese Grundsatzentscheidung des Rates bis zur Sommerpause 2010 vorzube- reiten. Nach dem Beschluss soll die Verwaltung ferner eine öffentliche Anhörung durchfüh- ren, in deren Rahmen Fachleute die Vor- und Nachteile der Optionsvariante darstellen, so- fern der gesetzliche Rahmen zulässt, dass über die bisherigen Optionskommunen hinaus weitere Kommunen zugelassen werden können, die Aufgaben nach dem SGB II allein wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang soll die AMS eine Stellungnahme zu den mög- lichen Auswirkungen auf die kommunale Arbeitsmarktpolitik erarbeiten. Im Übrigen hat der Rat die Verwaltung beauftragt, den Fachausschüssen sowie den fachpolitischen Spreche- rinnen und Sprechern die Informationen über den Verlauf des Verfahrens auf Bundesebene zur Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II jeweils zügig zur Verfü- gung zu stellen. 2. Inhalt des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL A-R/0038/2010 Ausgehend von dem generellen Ziel, sämtliche Leistungen nach dem SGB II auch in Zu- kunft aus einer Hand bereitzustellen, regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit ih- rem Antrag an zu prüfen, ob und inwieweit sich die Optionsvariante für Münster als tragfä- hige Form der Aufgabenwahrnehmung ausgestalten lassen könnte. In dem Zusammen- hang empfiehlt der Antrag den Entwurf eines umfassenden und zielgruppenzentrierten Konzepts, das die Dimensionen einer an den Belangen der Leistungsberechtigten orientier- ten Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Münster unter Einbeziehung der Kompetenzen der lokalen Trägerlandschaft konkretisiert, um auf dieser Grundlage die Voraussetzungen für eine Zulassung im Rahmen der gesetzlich en Möglichkeiten ohne Zeitverzug herzustel- len. Zur Vermeidung eventueller Schnittstellenprobleme soll die Verwaltung aber auch prü- fen, welche Aufgaben die Bundesagentur für Arbeit auch im Fall einer Option möglicher- weise weiterhin wahrnehmen könnte. Unabhängig von der gewählten Variante der Aufgabenwahrnehmung regt der Antrag ferner an, die Zahl der derzeit befristeten Beschäftigungen im Aufgabenbereich nach dem SGB II unter Berücksichtigung des Personalbedarfs zugunsten unbefristeter Beschäftigungen zu reduzieren. Schließlich sollen, falls die Stadt Münster die Aufgaben nach dem SGB II auch in Zukunft gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnimmt, die Fraktionen des Ra- tes im Trägerausschuss vertreten sein. 3. Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II, Sach- und Verfah- rensstand Auf der Grundlage des von der interfraktionellen Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Ver- tretern der Bundesregierung, der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD so- wie der Landesregierungen am 19./20.03.2010 abgestimmten Vorschlags zur verfassungs- rechtlichen Absicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung sowie zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung durch zugelassene kommunale Träger haben sich Bund und Län- der mit Beteiligung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales am 24.03.2010 auf Eck- punkte für eine Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II verständigt. Da- - 3 - V/0249/2010 nach sollen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen auf der Grundlage des neuen Art. 91e I GG die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Regel gemeinsam durchführen; für die Kennzeichnung dieser Organisationsform verwendet der Gesetzent- wurf den Begriff „gemeinsame Einrichtung“. Darüber hinaus soll der Bund zulassen können, dass eine begrenzte Anzahl von Kommunen auf Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde die Aufgaben nach dem SGB II allein wahrnehmen kann; die Finanzie- rungskompetenz des Bundes für die Durchführung der Bundesaufgaben nach dem SGB II soll, inkl. Verwaltungsausgaben, unberührt bleiben (neuer Art. 91e II GG). Weitere Einzel- heiten, u. a. zur Zahl der künftigen Optionskommunen, sollen einfachgesetzlich geregelt werden (neuer Art. 91e III GG). Nach der Absprache im Haus der Bundesministerin für Arbeit und Soziales am 24.03.2010 soll das künftige Verhältnis zwischen Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen 25 % zu 75 % betragen. Über die bisherigen 69 Optionskommunen hinaus, deren Zulas- sung ohne Prüfung auf Dauer erteilt werden soll, können damit max. 41 weitere Kommunen zugelassen werden. Länderkontingente sind nicht vorgesehen. Die Zulassungsvorausset- zungen, die wie das Zulassungsverfahren durch Rechtsverordnung konkretisiert werden sollen, sollen sich einerseits auf organisatorische und personalwirtschaftliche Anforderun- gen beziehen (u. a. einheitliches Datenregime, Übernahme von 90 % des Personals der Bundesagentur für Arbeit, IT-Schnittstelle zur Bundesagentur), andererseits auf fachliche Eignungskriterien (u. a. qualifiziertes und ausreichendes Personal, Erfahrung in der Ar- beitsvermittlung und geeignete Konzepte für die Aufgabenwahrnehmung, Aufbau eines in- ternen Controllingsystems). Schließlich ist als Zulassungskriterium für eine Antragstellung eine 2/3-Mehrheit in den kommunalen Entsc heidungsgremien vorgesehen. In Aussicht ge- stellt sind zwei Zulassungsrunden: Die erste soll am 31.12.2010 enden; die in dieser Runde zugelassenen Kommunen müssen die Voraussetzungen für die alleinige Aufgabenwahr- nehmung bis zum 31.12.2011 geschaffen haben. Falls am 01.01.2012 weniger als 110 Op- tionskommunen arbeiten, können sich weitere Kommunen in einem zweiten Zulassungs- verfahren zwischen Juli und Dezember 2015 um eine Zulassung bewerben; diese Kommu- nen sollen ab 01.01.2017 arbeitsfähig sein. Im Rahmen der am 24.03.2010 getroffenen Absprache haben sich die Beteiligten auch auf Eckpunkte im Hinblick auf Art und Reichweite staatlicher Aufsicht verständigt: Die gesetzli- che Rechtsaufsicht des Bundes über die Länder und die Rechts- und Fachaufsicht der Länder über die Kommunen soll um ein integr iertes und kooperatives Steuerungssystem ergänzt werden. In dem Zusammenhang sollen Vereinbarungen über obligatorische Min- destziele zwischen Bund und Ländern sowie, auf dieser Grundlage, zwischen Ländern und Optionskommunen getroffen werden, die um fakultative Zielgrößen ergänzt werden kön- nen. Mit den Geschäftsführungen der gemeinsamen Einrichtungen sollen Bundesagentur für Arbeit und Kommune entsprechende Zielvereinbarungen abschließen. Die Options- kommunen sollen wie die gemeinsamen Einrichtungen einem einheitlichen Datenregime unterliegen. Die Finanzkontrolle des Bundes soll unberührt bleiben, das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes soll festgeschrieben werden (rechtmäßige Verwendung der abge- rufenen Bundesmittel). - 4 - V/0249/2010 4. Weiteres Verfahren Die Verwaltung wird die beteiligten Fachausschüsse sowie die fachpolitischen Sprecherin- nen und Sprecher über die weitere Verfahrensentwicklung auf dem Laufenden halten. Die Einzelanliegen des Ratsantrags A-R/0038/2010 wird die Verwaltung in ihrer Vorlage erör- tern, auf deren Grundlage der Rat vor der Sommerpause 2010 eine (vorläufige oder ab- schließende) Grundsatzentscheidung über die Wahl der Variante für die künftige Organisa- tion der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II treffen wird. In Vertretung gez. Paal Stadtrat Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0038/2010: "SGB II-Leistungen weiter aus einer Hand sicherstellen!"
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0249/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37