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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-Platz zum Schuljahr 2025/26

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1562/2024 vom 27.06.2024

Stand: Am 27.06.2024 im Rat geändert beschlossen.

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  • Anlage 3 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln 12.06.2024

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    Entwurf/erstellt von: Datum 12. Juni 2024 Az.: Bearb.: Tel.: Raum: Raum: Tel.: Bearb.2: E-Mail: Fax: Haus: Zeughausstraße 2-10 Kopf: BRKölnAllg 1/3 1) Stadt Köln Dezernat Bildung, Jugend und Sport Stabsstelle – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Auslaufende Auflösung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule ab dem Schuljahr 2025/26 zugunsten der schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahr 2026/27 Stellungnahme der Bezirksregierung Köln Ihr Schreiben per Mail vom 11.06.2024 Sehr geehrter Herr Voigtsberger, zu den erneuten Überlegungen des Schulträgers, am Standort der GH Kurt-Tucholsky-Schule eine Gesamtschule zu errichten, erfolgte in meinem Haus erneut ein Austausch zur Aktualisierung der Ihnen bereits vorliegenden Stellungnahme von März 2022. Diese in der Abteilung abgestimmte Stellungnahme gebe ich Ihnen nachstehend zur Kenntnis. Die Bezirksregierung unterstützt die vom Schulträger verfolgte Aktivität, die Anzahl der Gesamtschulplätze deutlich zu erhöhen. Nicht zuletzt die seit Jahren vorliegenden Anmeldeüberhänge, insbesondere im rechtsrheinischen Stadtgebiet, erfordern hier eine zeitnahe Umsetzung. Hierin hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass bislang die Schulform Hauptschule noch unverzichtbar ist, um den Schulformwechsel in die Hauptschule nach der Erprobungsstufe und in die höheren Jahrgänge der Hauptschulen von anderen Schulformen zu ermöglichen. An der GH Kurt-Tucholsky-Schule werden aktuell 342 Schülerinnen und Schüler beschult. Diese Zahl ist seit dem Schuljahr 2009/2010 mit Schwankungen nach oben und unten weitgehend konstant. Die Übergänge aus den Grundschulen an diese Schule liegen seit dem 2/3 Schuljahr 2009/2010 ebenfalls weitgehend konstant zwischen 30 und 40 Schülerinnen und Schülern. Auf Grund von Übergängen aus anderen Schulformen und infolge von Zuwanderung und Zuzügen steigt die Schülerzahl pro Jahrgang ab Klasse 6 bis Jahrgang 9 auf durchschnittlich 60 – 70 Schülerinnen und Schüler. Bei Auflösung der GH Kurt-Tucholsky-Schule und Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule ist demnach sicherzustellen, dass insbesondere für die o. g. Schülerinnen und Schüler ein geeigneter Schulplatz im Bildungsgang Hauptschule zur Verfügung gestellt werden kann. An der im Stadtteil Köln-Kalk gelegenen KH Adolf-Kolping-Schule ist dies aus Kapazitätsgründen m. E. nicht möglich. Die Schülerzahl liegt an diesem Standort bereits bei konstant 460-490 Schülerinnen und Schülern. Auch der von der Stadt Köln für 2027 geplante Neubau für die KH Adolf-Kolping-Schule sieht eine Kapazitätserweiterung nicht vor. Ebenfalls hatte ich darauf hingewiesen, dass gerade bei der Aufgabe von Schulplätzen anderer Schulformen zugunsten weiterer Gesamtschulplätze darauf geachtet werden muss, dass das spezifische Angebot dieser Schulen durch eine Gesamtschule auch aufgefangen werden kann. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Kölner Grundschulen nimmt jährlich weiter zu. Alle Hauptschulen der Stadt Köln sind Schulen des Gemeinsamen Lernens und stellen grundsätzlich drei Schulplätze (und zum Teil deutlich mehr) pro Klasse für diese Kinder zur Verfügung. Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolgt in der Gesamtschule im vorgezogenen Aufnahmeverfahren, d. h. es werden nicht mehr als drei Schülerinnen und Schüler pro Klasse aufgenommen. Überhänge werden oftmals von den Realschulen und Hauptschulen getragen. Im Fall der Auflösung der GH Kurt-Tucholsky-Schule werden ab dem Schuljahr 2025/2026 dort keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr in den Jahrgang 5 aufgenommen. Demnach wegfallende Schulplatzkapazitäten im Bildungsgang Hauptschule müssten aufgrund der für ein Schuljahr später geplanten Errichtung einer Gesamtschule von 3/3 der K H Adolph-Kolping-Schule oder umliegenden Gesamtschulen kompensiert werden. Ich bitte, dies zu berücksichtigen. Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass durch eine „Umnutzung von Schulformen“ zwar dem mangelnden Angebot an Gesamtschulplätzen Rechnung getragen werden kann, dem aber parallel bestehenden steigenden Bedarf an Schulplätzen insgesamt wird dadurch nicht unmittelbar begegnet. Dieser muss daher dringend durch die Schaffung von weiterem zusätzlichem Schulraum gedeckt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 2) z. V.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1562/2024 Freigabedatum 21.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender Schließung der Kurt- Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-Platz zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW) die Errichtung einer Gesamtschule zum 01.08.2026 mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und vier Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln- Neubrück. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. 2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 Schulgesetz NRW als Ganztagsschule geführt. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann. 4. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Er- richtung der Gesamtschule in Neubrück beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber- Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück, ab dem Schuljahr 2025/26. Die Schule bildet dementspre- chend ab 2025/26 keine Eingangsklassen mehr. 5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Beschlusspunkte 1., 2. und 4. zu stellen. 6. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz 3-5 angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 7. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hier- für notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt her- beigeführt. Hiermit sind insbesondere die z. Zt. noch nicht kalkulierbaren Kosten für einen Erweiterungsbau verbunden. 8. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse unter 1., 2. und 4. wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Bezirksvertretung 8 (Kalk) per DE 1562/2024/1 Finanzausschuss 24.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 21.900 (Personal) + 9.700 (Büroarbeitsplatz) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen 52.560 € b) Sachaufwendungen etc. 9.700 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Hintergrund Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Köln am 10. November 2022 erstmals eine Beschluss- vorlage zur Errichtung einer Gesamtschule am Sta ndort Helene-Weber-Platz (Neubrück) bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule vorgelegt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung mehrheitlich beschlossen: Wir beauftragen die Verwaltung: 1. die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet. 2. die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröff- nung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies 3 soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Kurt-Tucholsky-Schule geschehen. 3. zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist. Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 ist abgeschlossen. An der Katharina-Henoth-Gesamtschule wurden 207 Schüler*innen angemeldet, von denen 45 aus Kapazitätsgründen nicht aufgenommen werden konnten. Im Nachgang wurden bis zum Erstellungszeitpunkt dieser Vorlage an der Kurt -Tucholsky- Hauptschule bei einer Kapazität von drei Zügen (72 Plätze) insgesamt 18 Schüler*innen und an der Adolph-Kolping-Schule (Kath. Hauptschule Falckensteinstraße (Kalk)) bei einer Kapazi- tät von zwei Zügen (48 Plätze) insgesamt 27 Schüler*innen angemeldet. In den amtlichen Schuldaten sind für die Kurt-Tucholsky-Schule 35 Schüler*innen im aktuellen 5. Schuljahr er- fasst, an der Adolph-Kolping-Schule 33. Auch an der Gesamtschule in Trägerschaft des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk konn- ten die Eltern ihre Kinder für das Schuljahr 2024/25 anmelden. Diese Möglichkeit haben auch Eltern von Kindern wahrgenommen, die an der Katharina-Henoth-Gesamtschule nicht aufge- nommen werden konnten. Nach Information des Erzbistums lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage rund 105 Anmeldungen vor. Die Schule wird ihren Betrieb zum kommenden Schuljahr 2024/25 aufnehmen. Schülerzahlenentwicklung: Nach der aktuellen kleinräumigen Einwohnerprognose werden im Stadtbezirk Kalk durch- schnittlich 1.190 Schüler*innen im Alter von 10 Jahren erwartet. Der Korridor bewegt sich zwi- schen mindestens 1.130 und maximal 1.283 10-Jährigen. Dem gegenüber stehen zum Schul- jahr 2024/25 im Stadtbezirk Kalk maximal 811 Plätze in den Eingangsklassen aller weiterfüh- renden Schulen unter Berücksichtigung der maximalen Klassenbildungswerte und der Vorga- ben zum Gemeinsamen Lernen zur Verfügung: Ø 24/25 max. 24/25 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 2031/32 2032/33 2033/34 2034/35 2035/36 1 / Innenstadt 1.549 1.617 542 569 588 546 563 585 569 631 544 544 546 548 2/ Rodenkirchen 912 932 1.091 1.053 1.095 1.092 1.058 1.089 1.053 1.165 1.087 1.101 1.123 1.115 3/ Lindenthal 1.220 1.286 1.277 1.302 1.276 1.254 1.235 1.200 1.197 1.264 1.147 1.150 1.143 1.148 4/ Ehrenfeld 1.241 1.249 926 972 966 950 957 973 952 995 902 901 894 886 5/ Nippes 846 866 1.005 1.035 1.028 961 990 970 924 996 895 895 887 885 6/ Chorweiler 785 805 944 958 995 988 974 916 944 961 947 966 975 987 7/ Porz 930 952 1.155 1.222 1.188 1.231 1.171 1.165 1.109 1.157 1.110 1.121 1.136 1.136 8/ Kalk 795 811 1.283 1.230 1.276 1.259 1.208 1.172 1.173 1.138 1.130 1.137 1.135 1.139 9/ Mülheim 1.461 1.487 1.566 1.457 1.614 1.536 1.532 1.526 1.477 1.533 1.419 1.416 1.420 1.406 Stadt Köln 9.739 10.005 9.788 9.799 10.027 9.818 9.688 9.596 9.398 9.841 9.180 9.233 9.260 9.250 Übersicht zu Bestand und Bedarf an Schulplätzen in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I - Perspektive: Vergleich Schulplätze insgesamt nach festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit Bevölkerungsvorausberechnung 10-Jährige bis 2035 Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen Quelle: Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (Vorlage 3033/2023), S. 46 ( SessionNet | Fortschreibung der Schul- entwicklungsplanung Köln 2023 (stadt -koeln.de) Durch die vorgesehenen neuen Schulen wird das Platzangebot im Stadtbezirk Kalk (unter Be- rücksichtigung rechnerisch freier Kapazitäten von 5 Zügen in der Sekundarstufe I in der Innen- stadt) bis auf maximal 1.268 Plätze ansteigen: 4 Quelle: Schulentwicklungsplanung Köl n 2023 (Vorlage 3033/2023), Anlage 3, S. 8 (SessionNet | Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (stadt -koeln.de) Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, u. a., ein adäquat wohnortnahes Schulplatzangebot mit vertretbaren Wegezeiten zu gestalten. Gleichzeitig soll auch an Gymnasien die Klassenbil- dung nach Richtwert realisierbar werden und eine möglichst hohe Anzahl an Plätzen im Ge- meinsamen Lernen erreicht werden. Unter diesen Prämissen ist eine weitere, neue Gesamtschule in Kalk (am Herkenrathweg), wie durch den Rat der Stadt Köln zur Prüfung beauftragt (Beschlusspunkt 3), nicht erforderlich und somit weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Eine tiefergehende Prüfung ist damit vor dem Hinter- grund eine neue Schule zu schaffen, nicht notwendig. Aufgrund des dringlichen Bedarfs für eine Erweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums sowie einer zusätzlichen 2-zügigen Grundschule im Stadtteil Ostheim ist das Grundstück vornehmlich für diese Zwecke zu prüfen. (1) Bedürfnisfeststellung zur schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule am Helene-Weber-Platz Die Elternbefragung 2022 bestätigt, dass in Köln die Schulformen Gymnasium und Gesamt- schule gewünscht und benötigt werden. Dabei klaffen das Angebot von und die Nachfrage nach Schulplätzen in Köln an diesen Schulformen im Übergang von der Primarstufe in die Sekundar- stufe I aktuell noch erheblich auseinander. Auch hierfür findet sich in der Elternbefragung eine starke, unabhängige Bestätigung der bisherigen schulentwicklungsplanerischen Analysen. Seit 2012 zeigt sich erstens ein quantitativ, im Zuge des starken Bevölkerungswachstums in Verbin- dung mit rasant steigenden Schülerzahlen, deutlich zu geringes und zweitens qualitativ im Zuge einer Schulstruktur im Wandel nicht bedarfsgerecht auf die Schulformen verteiltes Schulplatz- angebot. Diese Entwicklung ist auch im Stadtbezirk Kalk zu beobachten. Es ist vorgesehen, zwei zusätz- liche städtische Gesamtschulstandorte in Kalk zu schaffen. Darüber hinaus müssen die vorhan- denen Schulstandorte regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob es für die aktuell dort un- tergebrachte Schulform auch zukünftig einen ausreichenden Bedarf geben könnte. Die Gesamtschule des Erzbistums nimmt ihren Betrieb zum Schuljahr 2024/25 auf. Die erste zusätzliche städtische Gesamtschule soll zum Schuljahr 2025/26 ihren Betrieb in einem Interim an der Brügelmannstraße in Deutz aufnehmen (siehe Vorlage 1393/2024). Sie wird nach heu- tiger Einschätzung zum vierten Betriebsjahr an ihren zukünftigen Standort in Kalk umziehen. Die zweite zusätzliche städtische Gesamtschule kann trotz aller Bemühungen, einen Start zum Schuljahr 2025/26 zu erreichen, voraussichtlich erst ab 2033/34 ihren Betrieb aufnehmen. Die Verhandlungen mit den Investoren dauern (auch hier) noch an. Für die beiden neuen städtischen Schulen werden Schulgebäude angemietet. Die Mietdauer kann erfahrungsgemäß bis zu 30 Jahre mit einer Verlängerungsoption betragen. 5 Bei potentiellen, zukünftigen Bedarfsveränderungen1 an (Gesamt-)Schulplätzen in den Sekun- darstufen I und II könnte bei ausreichendem Vorlauf von mindestens neun Jahren die Verlän- gerung des Mietvertrages in Frage gestellt werden. Aufwändige und kostenintensive Umnut- zungsszenarien würden in einem solchen Fall nicht erforderlich. Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 hat sich gezeigt, dass von den vorgehaltenen fünf Hauptschulzügen im Stadtbezirk Kalk zwei Züge belegt werden können. Beide Hauptschulen können aufgrund der Anmeldungen je eine Eingangsklasse bilden. Die beiden für insgesamt sieben Züge ausgelegten Realschulen können insgesamt sieben Klassen bilden. Da an den vier Haupt- und Realschulen anstelle der möglichen 12 Eingangsklassen lediglich neun gebildet werden können, entfallen Plätze im Gemeinsamen Lernen, die an eine erfolgrei- che Klassenbildung gebunden sind. Bei drei fehlenden Klassen sind das nach Richtwert neun Plätze, die in Kalk im Gemeinsamen Lernen nicht zur Verfügung stehen. In der Gesamtabwägung schlägt die Verwaltung nun erneut vor, die dreizügige Kurt-Tucholsky- Hauptschule am Standort Helene-Weber-Platz auslaufend zu schließen. Die Hauptschule soll durch eine neue Gesamtschule ersetzt werden. Die Gesamtschule soll in der schulrechtlich erforderlichen Mindestgröße von vier Zügen in der Sekundarstufe I errichtet werden. Das Schul- gebäude soll so erweitert werden, dass neben den vier Zügen in der Sekundarstufe I (bis zu) vier Züge in der Sekundarstufe II untergebracht werden können. Durch die neue Gesamtschule ergibt sich ein zusätzlic her Zug im Stadtbezirk Kalk. Bei einer entsprechenden Klassenbildung mit vier Eingangsklassen in der Sekundarstufe I stehen an der Schule jährlich 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (nach Regelfall) zur Verfügung. Das Platz- angebot für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Sinne der UN-Behinderten- rechtskonvention verbessert. Für 41% der Eltern aus dem Stadtbezirk Kalk, die eine Rückmeldung bei der Elternbefragung im Jahr 2022 gegeben haben, ist es wichtig, dass Gemeinsames Lernen angeboten wird: Quelle: Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1, S. 83; https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 Hinweise aus der Elternbefragung zu den gewünschten Schulformen: Die Elternbefragung „von 4nach5“ gibt Verwaltung und Politik Hinweise, welche Schulformen in Köln – auch regional betrachtet – von den Eltern gewünscht werden. Im Bericht sind unter an- derem stadtbezirksbezogene Ausw ertungen dargestellt. In der folgenden Tabelle sind die Schulformwünsche bezogen auf den Wohnstadtbezirk ausgewiesen: 1 z.B. bei einer sinkenden Schüler*innenzahl 6 Quellen: Elternbefragung von4nach5; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweise: HS = Hauptschule, RS = Realschule, GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium, k.A. = keine Angabe, ab- gebr. = Befragung wurde vor der Frage abgebrochen . Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1 S. 75; https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 Die Elternbefragung zeigte ebenso auf, dass aus dem Stadtbezirk Kalk viele Schüler*innen in die benachbarten Stadtbezirke Mülheim und Innenstadt auspendeln (müssen), während der Stadtbezirk Kalk aufgrund des aktuell bestehenden Schulplatzangebotes nur in Ausnahmefäl- len als Ziel von Schüler*innen aus anderen Stadtbezirken angewählt wird bzw. angewählt wer- den kann: Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2 022), Anlage 1, S. 18 https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 Hier wird deutlich, dass die Kapazitäten im Stadtbezirk Kalk erhöht werden müssen, um mehr Schüler*innen eine Schulplatzwahl im eigenen Stadtbezirk zu ermöglichen. Nach Einschätzung 7 der Verwaltung könnte ein bedürfnisentsprechendes, quantitativ ausreichendes Schulplatzan- gebot die bisherigen Wanderungsbewegungen und somit die Länge der Schulwe ge deutlich reduzieren. 8 Zum Schuljahr 2021/22 beispielsweise fehlten insbesondere Gesamtschulplätze im Stadtbezirk Kalk. Das bestehende Angebot an Realschul - und Gymnasialplätzen schien zum damaligen Zeitpunkt nicht bedarfsentsprechend austariert: Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1, S. 31; https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 Im der schulentwicklungsplanerischen Einschätzung der Elternbefragung Köln 2022 hat die Verwaltung unter anderem dargestellt:  Die Schulentwicklungsplanung leitet aus den Ergebnissen 2 die Überlegung ab, dass schulstrukturelle Veränderungen weiter notwendig sind (siehe oben, Angebot und Nach- frage liegen weit auseinander). In der Vergangenheit wurden schon eine ganze Reihe von Hauptschul- und Realschulstandorten insbesondere aufgrund geringer Schülerzah- len bedarfsgerecht zu Teilstandorten von Gesamtschulen und Gymnasien entwickelt. Gleichsam müssen aber nach wie vor Veränderungsüberlegungen sehr gut kommuni- ziert werden, um die Eltern mitzunehmen. Dies betrifft einerseits die Eltern der auslau- fenden Schulen, andererseits auch die potentiellen Eltern der neuen Schule. Es ist dabei 2 Bei möglichen Mehrfachnennungen halten 73% der Eltern die Schulform Gymnasium für „wichtig“ o- der „sehr wichtig“. Die Schulform Gesamtschule wird in dieser Ausprägung von 62% der Eltern ge- nannt. Bei Realschulen sind es 47%, bei Hauptschulen 21%. 9 sehr wichtig, die Rahmenbedingungen bei Neuerungen gut und transparent zu bele- gen/begründen und insgesamt hinsichtlich der Geschwindigkeit bzw. Vielzahl von (not- wendigen) Veränderungen sehr umsichtig vorzugehen. Daraus folgt, dass als bedarfs- gerecht angesehene schulentwicklungsplanerische Veränderungen von Haupt- und Re- alschulstandorten schrittweise und im Einzelfall sowie mit einem adäquaten Zeitansatz für offene Erörterungen in der Schulgemeinde und der Schulpolitik erfolgen.  Die Schulverwaltung geht – wie in der Schulentwicklungsplanung 2020 zuletzt dargelegt – nach wie vor davon aus, dass sich die Schulstruktur in Köln auf der Grundlage des Elternwahlverhaltens weiter tendenziell in Richtung eines weniger stark gegliederten Schulsystems entwickeln könnte. Beispiele liefern hier u. A. die Bundesländer Schles- wig-Holstein und Rheinland-Pfalz, deren zweigliedriges Schulsystem langfristig weiter- hin eine Entwicklungsperspektive für Nordrhein-Westfalen darstellt. Die Ergebnisse der Elternbefragung deuten aber auf eine gewisse Entschleunigung hin, wonach sich mittel- fristig eher ein „erweitert zweigliedriges Schulsystem“ mit Gymnasien und Gesamtschu- len sowie Realschulen abzeichnet. Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022) Anlage 2, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 ) Im Fazit zur Elternbefragung stellt das ausführende Institut, das WIB - Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung der Bergischen Universität Wuppertal unter anderem fest: Schulen mit mehreren Bildungsgängen, also Gesamtschulen, ob nahegelegene oder wei- ter entfernte, werden hingegen von jenen Eltern gewählt, die ein gemeinsames Lernen der Kinder auf unterschiedlichen Niveaus befürworten bzw. die Leistung und das Inte- resse ihrer eigenen Kinder (noch nicht) als hoch einschätzen (können). Darüber hinaus spielt aber auch hier die soziale Zusammensetzung eine große Rolle, insbesondere wenn es um die Entscheidung für oder gegen die nächstgelegene Gesamtschule geht. Eltern mit dem höchsten Schulabschluss Abitur oder die ihre Kinder aus einer Grundschule abgeben, die in der Vergangenheit eine hohe Übergangsquote auf das Gymnasium verzeichnet hat, wählen seltener die nächstgelegene Gesamtschule (Segregationstendenz) während z.B. mehrsprachige Eltern seltener eine weiter entfernte Gesamtschule wählen (Integrations- bzw. Verbleibtendenz). Die Wahl einer Schulform, die durch die Grundschule nicht empfohlen wurde, wird über- wiegend von Eltern betrieben, die besondere Anforderungen an die Förderung ihres Kin- des haben (Förderschulen, private Schulen). Dies wird insb. deutlich, da hier der Aspekt der Schulqualität positiv (wenn auch schwach signifikant) auf die Entscheidung wirkt, wohingegen hohe Anforderungen der Grundschule positive und gute schulische Leistungen des Kindes negativ wirken. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Schulwahlentschei- dungen. Für die SEP lässt sich hieraus ableiten, dass viele der von den Eltern genannten Aspekte im gemeinsamen Zusammenspiel betrachtet werden müssen. Eltern treffen Entscheidungen somit nicht hierarchisch sondern heterarchisch. Es ist also z.B. nicht zunächst der Schulweg und dann die Zusammensetzung der Schule (oder vice versa) relevant sondern beide Aspekte gleichzeitig in einer bestimmten, meist subjektiven, Gewichtung zueinander entscheidend. Eine darauf ausgelegte SEP muss somit bei der Bereitstellung von Schulraum auch mehrere Fakto- ren gleichzeitig und entsprechend gewichtet berücksichtigen. Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022) Anlage 1, S. 118, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 Im Sinne der Abwägung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Schulform Gesamt- schule am Standort Helene-Weber-Platz das zukunftsfähigere Schulsystem darstellt und so den direkten Zugang zu allen Abschlussmöglichkeiten der allgemeinen Schulen für die Schüler*in- nen bedeutet. Gleichzeitig verbessert sich durch die Gesamtschule das Angebot an Plätzen im Gemeinsamen Lernen. 10 (2) Mögliche Auswirkungen auf die anderen weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Kalk Sowohl an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule als auch an der Adolph-Kolping-Hauptschule wer- den derzeit in sehr hohem Maße sogenannte Vorbereitungsklassen für Geflüchtete eingerichtet. Mit einer Verbesserung der Schulplatzsituation durch die neuen Schulen im Stadtbezirk Kalk wird die Möglichkeit geschaffen, eine andere Verteilung dieser Klassen vorzunehmen, auch vor dem Hintergrund, dass die Schüler*innen aus den Vorbereitungsklassen nach der vorgesehe- nen Verweilzeit von maximal zwei Jahren in das Regelsystem übergehen und oftmals an der bisherigen Schule verbleiben. Durch eine andere Verteilung der Vorbereitungsklassen kann nach schulentwicklungsplaneri- scher Einschätzung eine chancenreichere Integration der Schüler*innen der Vorbereitungsklas- sen ins NRW-Schulsystem erreicht werden. Die Adolph-Kolping-Schule wäre die letzte Hauptschule im Stadtbezirk. Wenn es gelingt, auch an der Adolph-Kolping-Schule die Zahl der Vorbereitungsklassen zu reduzieren, könnte in An- betracht der entstehenden Kapazitäten der Schulformwechsel von der Realschule vornehmlich ermöglicht werden. Durch das veränderte Schulangebot mit einem deutlichen „Mehr“ an Gesamtschulplätzen, wird nach Einschätzung der Verwaltung auch die Nachfrage an Realschulplätzen zurückgehen. Es könnte sich somit die Möglichkeit ergeben, einerseits an den Realschulen die Kapazität zu re- duzieren und somit durch ein „Weniger“ an Schüler*innen die Raumsituation ohne Baumaßnah- men zu verbessern. Andererseits entstünden so auch größere Freiräume, um Schulformwech- sel, vorrangig von Gymnasien, zu ermöglichen. Insgesamt ergibt sich durch die Veränderung der Schullandschaft im Stadtbezirk Kalk – in Form von neuen, zusätzlichen Gesamtschulen und der Veränderung des Schulformangebotes am Standort Helene Weber-Platz – die Chance, insgesamt kleinere Klassen zu bilden und somit die Rahmenbedingungen für eine chancengerechtere Bildung in Kalk zu verbessern. Die Entwicklung muss auch in den kommenden Jahren eng beobachtet werden, da zum aktu- ellen Zeitpunkt nicht seriös abzuschätzen ist, wie sich die (angestoßenen) Veränderungen ganz konkret auf eine einzelne Schule auswirken werden. Rechnerisch besteht, wie zuvor dargestellt, der Bedarf an den bestehenden und vorgesehenen Schulkapazitäten. Die Veränderung des Schulplatzangebotes in Richtung eines weniger stark gegliederten Schulsystems ermöglicht den Schüler*innen wiederum, die umfassendste Varia- bilität für ihre Schullaufbahn und Abschlussmöglichkeiten. Wie im nachfolgenden Kapitel erläutert wird, ist die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky- Hauptschule platzbedingt bereits zum Schuljahr 2025/26 erforderlich. Um die Nachfrage nach Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Kalk weiterhin zu bedienen, sind nach Einschätzung der Ver- waltung die Kapazitäten der Adolph-Kolping-Hauptschule, Falckensteinstraße zureichend, so- dass auch für das Schuljahr 2025/26 der Bedarf kompensiert werden kann. (3) Zum Schulstandort und Schulgebäude Helene-Weber-Platz Durch die Errichtung einer 4/4-zügigen Gesamtschule zum Schuljahr 2026/27 und eine auslau- fende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule zum Schuljahr 2025/26 würde eine vorüberge- hende Doppelnutzung des Standortes erfolgen. Bevor alle Klassen der bestehenden Kurt-Tuch- olsky-Schule aus dem System herausgewachsen sind, wird eine beengte Raumsituation vorzu- finden sein. Bereits deutlich vor dem Übergang der Schüler*innen in die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2032/33 ist ein Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück des Helene-Weber-Plat- zes dringend erforderlich und in Betrieb zu nehmen. Eine Standortanalyse zum Helene-Weber-Platz im März 2021 hat die bauliche Möglichkeit zur Einrichtung einer 4/4-zügigen Gesamtschule rechnerisch bestätigt. Neben einem Erweiterungs- bau muss zur Deckung der Raumbedarfe der neuerrichteten Gesamtschule eine weitere Turn- halle geschaffen werden. Aufgrund ihres Bauzustandes und ihrer nicht normgerechten Größe 11 sollten die vorhandenen Hallen abgebrochen und bedarfsgerecht drei neue Turnhallenfelder errichtet werden. Ob eine Realisierung in Form einer 3-fach Turnhalle oder einer 2-fach Turn- halle und einer 1-fach Turnhalle erfolgt, wird zur Zeit geprüft. Das Ergebnis wird in den noch zu fasssenden Baubeschluss berücksichtigt. Die fehlenden Flächen können in einem oder mehreren Ergänzungsbauten sowie durch Neu- organisation der Bestandsbauten auf dem Schulgrundstück geschaffen werden. Einzelne Be- standsgebäude oder Teile sind in diesem Prozess eventuell abzubrechen und kompakter zu ersetzen. Das Pausen-WC auf dem Schulhof kann zurückgebaut werden, da WC-Anlagen für Schüler*innen und Lehrpersonal einschließlich eines Behinderten-WC im Bestandsgebäude vorhanden sind. Eine Erweiterung der WC -Anlagen wird mit der Fertigstellung des Erweite- rungsbaus umgesetzt. Ein Schulersatzbau zur Unterbringung der Verwaltung ist nicht erforderlich und kann durch or- ganisatorische Maßnahmen im Bestand umgesetzt werden. Da mit dem Rückbau der Sporthallen für beide Schulen keine Sportmöglichkeit vor Ort vorhan- den sein wird, wird als Alternative die Errichtung einer Kaltlufthalle auf einem fußläufig zu errei- chenden Grundstück sowie die Anmietung von Sporthallen geprüft, um eine Sicherstellung des Sportunterrichts zu gewährleisten. Der Umfang der erforderlichen Fachraumsanierung im Bestand kann aktuell nicht beziffert wer- den und wird im weiteren Projektverlauf bei Betrachtung des Gesamtprojektes beziffert. Hinter- grund ist eine mögliche Verlagerung der NW-Räume des Bestands in den geplanten Erweite- rungsbau, da weitere NW- Räume im Erweiterungsbau baulich errichtet werden müssen. Durch die auslaufende Schließung der Hauptschule bereits ein Jahr vor dem Start der Gesamt- schule stehen beiden Schulen ausreichend Klassenräume für den allgemeinen Unterricht zur Verfügung. Auch der zusätzliche Bedarf an einem Mehrzweckraum, Differenzierungs- / Gruppenräumen sowie Ganztags- und Inklusionsräumen können im ersten Jahr der Gesamtschule zunächst durch freiwerdende Räume gedeckt werden. Allerdings wird durch das Aufwachsen der Gesamtschule der Raumbedarf größer und die vor- handene Raumreserve wird die Bedarfe nicht mehr decken können. Für die Erfüllung des Raumprogramms der vollständig aufgewachsenen Gesamtschule fehlen insgesamt rund 35 Räume für allgemeinen Unterricht, Differenzierung, Ganztagsbetreuung o- der Inklusion und 7 Fachräume für Naturwissenschaften. Diese Räume müssen schnellstmög- lich realisiert werden, spätestens jedoch zum Schuljahr 2029/30 zur Verfügung stehen. Die erforderlichen Baumaßnahmen zur Nutzung des Schulstandortes Helene -Weber-Platz durch eine 4/4-zügige Gesamtschule sollen zeitnah in die fortgeschriebene Schulbaumaßnah- menliste unter Priorität A bzw. 0 aufgenommen und schnellstmöglich personalisiert werden. Die für die Gesamtschulnutzung erforderlichen Bau- und Einrichtungsbeschlüsse sind abhängig von diesem schulrechtlichen Beschluss und können daher erst im Nachgang herbeigeführt wer- den. (4) Beteiligung der Schulkonferenz Die Schulkonferenz wurde im Zuge dieser Beschlussvorlage um eine aktuelle Stellungnahme gebeten. Diese ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung die auslaufende Schlie- ßung der Kurt-Tucholsky-Schule zugunsten der Neu-Errichtung einer Gesamtschule, um ein zukunftsfähiges Schulangebot im Stadtbezirk Kalk zu schaffen. (5) Finanzierung und Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Die Errichtung einer neuen Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz zum Schuljahr 12 2026/27 bei paralleler auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-We- ber-Platz zum Schuljahr 2025/26 löst insgesamt noch einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,8 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r EG 7 TVöD für das Schulsekretariat der neuen Gesamt- schule aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 52.560 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. Für die neue Gesamtschule sind jährlich 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu berücksichtigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 9.700 € erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2026 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2025/2026 ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. An dem Schulstandort Helene-Weber-Platz ist bereits eine Schulhausmeisterstelle vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Mit dem noch vorgesehenen Erweiterungsbau kann es ggf. noch zu einer Anpassung der be- stehenden Bewertung kommen. (6) Beteiligungsverfahren Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in en- ger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes schu- lisches Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig über ihre Planungen zu informieren und sie anzuhören. Die Verwaltung geht davon aus, dass kein anderer Schulträger im Sinne des Schulgesetztes in seinen Rechten betroffen ist. Einerseits besteht seit langem der Bedarf an Schulplätzen in Köln insbesondere in der Schul- form Gesamtschule. Andererseits ist die Änderung der Standortnutzung in Köln schon in den beiden jüngsten Planungsberichten zur Schulentwicklungsplanung („Fortschreibung der Schul- entwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und „Fortschreibung der Schulentwick- lungsplanung Köln 2023“ (Session 3033/2023)) angekündigt worden. Die Verwaltung hatte je- weils die nicht-städtischen Schulträger in Köln und Schulträger in den Nachbarkommunen Kölns über die Fortschreibungen informiert und diese allen zur Kenntnisnahme und im Bedarfsfall zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Es waren in keinem Jahr kritischen Rückmeldungen zu verzeichnen. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung der neuen Gesamtschule am Helene-Weber-Platz 3-5 in Neubrück zu einem erheblichen finanziellen, personellen und orga- nisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Verfahrens gezwun- gen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen 0 Begründung der Dringlichkeit (insb. BV Kalk) 1 Beteiligung der Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Schule 2 Beantwortung von Fragen aus dem ASW 10.06.24 3 Stellungnahme der Bezirksregierung Köln
  • Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Hauptschule

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    1 Köln, den 27.05.2024 Die Zukunft der Kurt-Tucholsky-Schule Köln Eine Stellungnahme der Schulkonferenz zum erneuten Antrag „Eine Gesamtschule für Neubrück“ 1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des Schulstandortes 2. Die Schüler*innen*1 der Kurt-Tucholsky-Schule 2.1 Sozioökonomisch benachteilige Schüler*innen 2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte 2.3 Geflüchtete Schüler*innen 2.4 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und chronischen Krankheiten 3. Was diese Schüler*innen brauchen 4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leistet 5. Resümee und Schlussplädoyer 6. Literatur 1 Im Folgenden verwenden wir das Gendersternchen, um alle Menschen anzusprechen und um eine inklusive und geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Personenbezeichnungen, die ausschließlich Frauen oder ausschließlich Männer betreffen, bleiben geschlechtsspezifisch. 2 1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des Schulstandortes Die Kurt-Tucholsky-Schule liegt im Kölner Stadtteil Neubrück. Dies ist ein östlicher Stadtteil von Köln im rechtsrheinischen Stadtbezirk Kalk. Der nördlich des Heumarer Dreiecks gelegene Stadtteil grenzt im Nordosten mit dem Rather Kirchweg an den Stadttei l Brück, mit der Grünfläche östlich des Neubrücker Rings an den Stadtteil Rath/Heumar, im Südwesten mit der Rösrather Straße und der Bundesautobahn an Ostheim und mit der Grünanlage im Westen an den Stadtteil Merheim. In Neubrück gibt es zwei Grundschulen : Die Städtische Grundschule Europaring sowie die James -Krüss- Grundschule. Seit dem Umzug der Kurt-Tucholsky-Schule aus dem Schulzentrum Ostheim nach Neubrück im Jahr 2007 , sind die nächstgelegenen weiterführenden Schulen das Heinrich-Heine-Gymnasium und die Albert -Schweitzer- Realschule, die beide im Schulzentrum Ostheim verblieben sind. Die Kurt -Tucholsky-Schule ist die nächstgelegene Hauptschule für die Stadtteile Brück, Merheim, Ostheim und Rath/Heumar. Sie wird im Schuljahr 20 23/24 von ca. 350 Schüler*innen besucht und bietet eine gebundene Ganztagsbetreuung der Klasse fünf bis Klasse zehn. Gemäß dem im Jahr 2023 aktualisierten Schulsozialindex des Landes Nordrhein -Westfalen, der „die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft“ mit einem Wert abbildet, und „bestehende soziale Herausforderungen identifiziert“, ist unserer Schule der Sozialindex 9 zugeordnet 3 (Schulministerium NRW: https://www.schulministerium.nrw/schulsozialindex, 2023). 2. Schüler*innen der Kurt-Tucholsky-Schule Sowohl im aktuellen Bildungsdiskurs als auch im Alltag aller Schulen in Deutschland ist Heterogenität in den letzten Jahren zu einem Schlüsselbegriff geworden. Vor allem in Bezug auf internationale und sozialökonomische familiäre Hintergründe sowie auf das individuelle Lernpotential jedes Einzelnen (bildungssprachliche Fähigkeiten, Intelligenz, Vorwissen) zeichnet sich die Schülerschaft der Kurt - Tucholsky-Schule jedoch durch Heterogenität in einem besonderen Maße aus. (Vgl. für eine Definition der Dimensionen von Heterogenität Gronostaj/Vock 2017, S. 9) Zudem besteht die Schülerschaft vielfach aus Schüler*innen, die diversen Herausforderungen ausgesetzt sind, um die alltäglichen Anforderungen des Lebens zu bewältigen. Dies schlägt sich auch in dem für unsere Schule ermittelten Sozialindex nieder. Die Kurt -Tucholsky-Schule ist dem Sozialindex 9 zugeordnet. Der Anteil der SG BII Empfänger sowie der Anteil Arbeitsloser im Schulumfeld ist sehr hoch. Fünf Dimensionen, die den Alltag unserer Schüler*innen prägen u nd für ihre Zukunftsperspektiven entscheidend sind, sollen in diesem Konzeptpapier eine Betrachtung finden. Sie verdeutlichen das Ausmaß der Heterogenität an unserer Schule und stellen die Herausforderungen für Lehrer*innen und andere Mitarbeiter*innen im Kontext Schule sowie für die Schüler*innen heraus. 4 1) Sozioökonomisch benachteiligte Schüler*innen 2) Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte 3) Dabei in besonderem Maße: geflüchtete Schüler*innen 4) Die Schüler*innen, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder chronische Krankheiten haben 5) Auswirkungen der Corona-Pandemie 2.1 Sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen Als sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen sollen hier Kinder definiert werden, die in Bezug auf die Höhe des Einkommens der Eltern, in Bezug auf zukunftsrelevante Fragen (Wie „Hat das Kind ein eigenes Zimmer?“, „Können die Eltern das Kind bei den Hausaufgaben unterstützen?“, „Wie viele Bücher gibt es in dem Haushalt?“, „Hat das Kind zwei Elternanteile?“, „Wächst es i n gesunden Familienstrukturen auf?“) benachteiligt sind und dadurch, das haben unter anderem die Ergebnisse der letzten PISA - Studie 2018 gezeigt, geringe Chancen beim Zugang zu schulischer Bildung haben. Sichtbar wird die sozialökonomische Benachteiligung unserer Schüler*innen durch eine Arbeitslosenquote von 17,2 Prozent in Ostheim und 15,4 Prozent in Neubrück im Jahr 2022 (bei etwa 9,3 Prozent in Köln; Vgl. Sozialraumkoordination Ostheim/ Neubrück). Sichtbar wird sie durch Darstellungen unserer Schüler*i nnen, die davon erzählen, dass sie ein Zimmer mit vier Geschwistern teilen, 5 die Heizungen in der Wohnung erst im Januar angestellt werden oder sie in der Familie dafür verantwortlich sind, Termine beim Amt wahrzunehmen oder Formulare auszufüllen. Sichtbar wird sie auch in Presseberichten über die „Gernsheimer Straße“ in Ostheim, in denen von Eltern berichtet wird, die ihre Kinder zu Tode prügeln. (Vgl. Kölner Stadtanzeiger 2007) 2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte Wie unter anderen Gronostaj/Vock verdeutlichen, wird – neben dem sozialökonomischen Status einer Familie – der Migrationshintergrund von Schüler*innen als bedeutsam für den Bildungserfolg diskutiert. (Vgl. Gronostaj/Vock S. 22) Während in Deutschland der Migrationsanteil ( als eine Person mit Migrationsanteil wird hier eine Person definiert, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist ; Vgl. die Daten von Statista 2021) im Januar 2022 bei 26,7 Prozent liegt, fallen an der Kurt-Tucholsky-Schule über 90 Prozent der Kinder unter die Definition der Personen mit Migrationsanteil. Diese Kinder haben ganz unterschiedliche geografische Wurzeln, kulturell geprägte Hintergründe und Glaubensrichtungen. Sie sprechen häufig zu Hause ein e andere Sprache als Deutsch. Auf die daraus resultierenden Defizite in der Bildungssprache und in der Lesekompetenz angemessen zu reagieren, ist zur Routine -Aufgabe von Lehrer*innen unserer Schule geworden. 6 2.3 Geflüchtete Kinder und Jugendliche In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von geflüchteten Kindern an unsere Schule gekommen . Derzeit haben wir Kapazitäten für die Beschulung und Förderung von 90 Schüler*innen, die akut aus ihrem Heimatland geflüchtet sind und in Deutschland eine neue Heimat finden sollen. Sie haben neue Facetten – und neue Herausforderungen – in den Schulalltag gebracht. Diese Kinder haben häufig eine strapaziöse und traumatisierende Flucht aus Kriegsgebieten hinter sich. Einige haben dabei Elternteile verloren oder sie sind für sie nicht erreichbar. Sie kommen in ein ihnen unbekanntes, neues System und haben teilweise noc h nie eine Schule besucht. Eine Vielzahl der Kinder kann bei der Ankunft an unserer Schule nicht lesen und schreiben. Für diese Kinder ist häufig zunächst die Alphabetisierung und im Folgenden das Erlernen der deutschen Sprache elementar für ihre Zukunft. Aber auch psychologische und lebenspraktische Betreuung ist für diese Schüler*innen relevant. In den letzten Monaten ist die Anzahl der nicht alphabetisierten Schüler*innen an unserer Schule deutlich gestiegen und steigt auch weiterhin. Auffallend ist, dass viele von ihnen aufgrund mangelnder Schulbildung auch nicht auf die Schriftsprache in ihrer Muttersprache zurückgreifen können. Da wir an der Schule durch häufige Neuzuweisungen und Umzüge/ Abschiebungen einen ständigen Wechsel 7 haben, sind die Alphabeti sierungskurse zudem sehr heterogen. Ein weiteres aktuelles Thema ist die gestiegene Anzahl an Abschiebungen. Besonders im aktuellen Schuljahr 2023/24 mussten uns viele Kinder und Jugendliche sehr plötzlich verlassen. Dadurch wurden wichtige soziale Bindun gen und Freundschaften immer wieder auseinandergerissen. Dies hat enorme Auswirkungen auf die jeweiligen Klassengemeinschaften sowie das Schulleben insgesamt. Kinder und Jugendliche, die von Abschiebung bedroht sind oder immer wieder damit konfrontiert wer den, haben nicht selten große Schwierigkeiten dabei soziale Bindungen einzugehen oder sich auf die Schule zu konzentrieren. 2.4 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder chronischen Krankheiten Seit der Einführung des Gemeinsamen Unterric hts im Schuljahr 2012/2013 arbeiten wir an unserem Ziel, eine inklusive Schule für alle Kinder zu schaffen. Derzeit besuchen 45 Kinder mit Unterstützungsbedarf die Kurt-Tucholsky-Schule. Durch die Zuwanderung kriegstraumatisierter Kinder ist davon auszugehen, dass sich diese Zahl noch weiter erhöht. Besonders schwierig ist es, den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte zu erfassen. Dies gilt vor allem während des zweijähri gen Sprachförderzeitraums. Ohne 8 spezielle sprachneutrale Tests und Untersuchungen bleiben viele Unterstützungsbedarfe in dieser Zeit unentdeckt. In der alltäglichen Praxis ist es nicht einfach festzustellen, ob mangelnde Sprachkenntnisse der Grund für schu lische Probleme sind, spezielle Rahmenbedingungen den Lernfortschritt hemmen (z.B. Traumata, Wohnsituation, Angst vor Abschiebung, etc.) oder tatsächlich ein spezieller Förderbedarf vorliegt. 2.5 Folgen der Corona-Pandemie Die Nachwirkungen und Folgen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen langen Zeit des Distanzlernens haben einen großen Einfluss auf unsere tägliche Arbeit mit den Schüler*innen. Viele von ihnen haben, verursacht vor allem durch die langen Phasen des Distanzlernens und der sozialen Isolation, große Wissens - und Lernlücken. Zudem zeigen sich gerade bei den jüngeren Schüler*innen teils erhebliche Defizite im sozialen Bereich, die insbesondere die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, die Konzentrationsfähigkeit sowie die allgemeine Lernmotivation betreffen. Auch das Akzeptieren und Einhalten von Schul - und Klassenregeln fiel und fällt vielen Schüler*innen schwerer als noch vor der Corona -Pandemie. Die zusätzliche Arbeit an der Verbesserung dieser Kompetenzen gestaltet sich auch heute n och als herausfordernd und aufwändig. 3. Was diese Schüler*innen brauchen 9 Dass die hier skizzierte Schülerschaft besondere Unterstützung dabei benötigt, Ziele im Kontext Schule (aber auch im privaten Umfeld) zu erreichen, ist durch die gegebene Darstellung sicher bereits nachvollziehbar geworden, soll jedoch an dieser Stelle noch weiter erläutert werden. Die Schüler*innen unserer Schule brauchen… … eine besondere schulische Förderung und eine individuell auf ihren Lernstand angepasste Differenzierung. …intensive Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung und dem Ausbau sozialer Kompetenzen. …spezielle Anleitung und Motivation zur Entwicklung geeigneter Lern- und Arbeitsstrategien. … individuelle Betreuung auf schulischer, aber auch auf privater Ebene. … all das, was hinter dem Versprechen eines multiprofessionellen Teams steht, nämlich Bezugspersonen, die professionell auf ihre Probleme eingehen können: Lehrer*innen und Sonderpädagog*innen, Wegeberater*innen, Lernbegleiter*innen, Therapeut*innen und Sozialpädago*innen. Menschen, die mit ihnen Lesen lernen und sie zum Arbeitsamt begleiten, die Verständnis für ihre Situation haben. Menschen, die ihnen die Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen, die sie brauchen, um ihre Potentiale entfalten zu können. 10 Vor allem brauchen unserer Schüler*innen dafür kleine, überschaubare Räume, in denen sie ankommen und agieren können. 4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leisten kann „Die pädagogische Arbeit mit jungen Menschen, die im Leistungsvermögen, in ihren physischen oder psychischen Voraussetzungen, im Sozialverhalten, in ihren sozio - kulturellen und ökonomischen Lebenslagen sehr differieren, ist anspruchsvoll“, schreib en Gronostaj/Vock. (Gronostaj/Vock 2017, S. 15) Eine hohe Anzahl von Schüler*innen, die a ufgrund ihrer Lebenssituation in ökonomischer und sozialer Hinsicht keiner verheißungsvollen Zukunft entgegens ehen, macht den praktischen Umgang mit dieser Heterogenität in unseren Augen noch herausfordernder. Unser Fokus ist es dabei zum einen, die Indivi dualität jedes einzelnen zu nutzen und fruchtbar zu machen. Zum anderen ist es jeden Tag aufs Neue unser Ziel, unseren Schüler*innen Chancengleichheit zu ermöglichen. Mit der Umsetzung der Inklusion und dem damit verbundenen Anspruch der Teilhabe aller Schüler*Innen an Kultur, Unterrichtsgegenständen und Gemeinschaft an der Kurt-Tucholsky-Schule, wird diesem Anspruch Rechnung getragen. Ein bedeutender Vorteil unserer Schule ist zudem die überschaubare Größe des Systems. Die Schüler*innen kennen nicht nur ihre Klassenkamerad*innen, sondern auch 11 die Schüler*innen zwei Jahrgänge über ihnen. Sie sind an ihre Klassenlehrer*innen , die sie meist von Klasse fünf bis zehn begleiten, gewöhnt und mit ihnen vertraut. Sie grüßen die Hausmeisterin und die Schulsekretär in. Die Konzentration auf die Schaffung kleiner Klassen ermöglicht sowohl individuelle Förderung als auch schulische und persönliche Entfaltung in einem vertrauten Rahmen. Davon ausgehend, dass Sprachkompetenz eine Schlüsselqualifikation für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und eine der wichtigsten Voraussetzungen für den schulischen und beruflichen Erfolg ist, werden Schüler*innen, die nach Deutschland geflüchtet sind, an der Kurt-Tucholsky-Schule nach einem eigenen Sprachförderkonzept, welches die Schule explizit für die Sprachförderschüler*innen entwickelt hat, und das differenzierten Unterricht für Kinder in der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau B2 umfasst, unterrichtet. Ergänzt wird die Sprachförderung durch eine Schreibwerkstatt , deren Ergebnisse in einem Buchprojekt veröffentlicht werden, sowie durch die ehrenamtliche Unterstützung durch Lesementoren. Zusätzlich zu den Standardelementen im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA: Potenzialanalyse, die Arbeit mit einem Portfolioinstrument, Berufsfelderkundungen, Praktika) haben wir im Rahmen der Berufsorientierung weitere Angebote in unserem Schulprogramm, um den Jugendlichen nach der Schulzeit den Übergang zwischen Schule und Beruf zu erleichtern. Dabei hat di e Vernetzung zwischen Inner - und 12 außerschulischen Partnern eine wesentliche Bedeutung. Viele externe Mitarbeiter kommen aus der beruflichen Praxis und können unsere Schüler individuell und in einem engen Austausch mit den Klassenlehrer*innen beraten. Unser Wahlpflicht-Angebote in den Jahrgängen neun und zehn sind inhaltlich an berufliche Inhalte gekoppelt, sodass in Kleingruppen die notwendigen Schlüsselqualifikationen trainiert werden können. Für Schüler*innen mit schwacher Lernmotivation bieten wir zudem gezielte Beratung und Betreuung für eine sinnvolle und realistische Anschlussperspektive nach der Schule an. Ein weiterer Punkt, der uns im Bereich Berufs orientierung auszeichnet und den Schüler*innen die Möglichkeit gibt, sich frühzeitig auch mit ihren Stärken im praktischen Bereich auseinanderzusetzen und eine Zukunftsperspektive zu entwickeln, sehen wir in der Tatsache, dass ab Stufe acht die Klassenlehrer*innen und Teams den Fokus der Schüler*innen auf die Berufsorientierung lenken. Sowohl in Deutsch als auch in Arbeitslehre -Wirtschaft sind Bausteine wie Bewerbungstraining, das Kennenlernen unterschiedlicher Berufsfelder oder die Erarbeitung von Problemlösekompetenzen bei alltagspraktischen Aufgaben Grundpfeiler unserer schulinternen Curricula. Der hohe Stellenwert der Fächer Arbeitslehre-Technik und Arbeitslehre-Hauswirtschaft gibt unseren Schüler*innen – neben den Wahlpflichtfächern und AGs – weitere Möglichkeiten, ihre praktischen Kompetenzen im handwerklichen beziehungsweise hauswirtschaftlichen Bereich kennenzulernen, ausbilden oder zu erweitern. 13 Elementar für das Gelingen unserer Arbeit ist eine Vernetzung mit externen Partner*innen, mit dem Jugendamt, Therapeut *innen und anderen Kooperationspartner*innen (wie zum Beispiel dem Bürgerverein oder dem Jugendzentrum ENBE in Neubrück). Durch diese gewachsenen Strukturen und die Möglichkeit, in einem kleinen System persönlich, direkt und t ransparent zu kommunizieren, können wir der Aufgabe, Schüler*innen und ihre Eltern zu unterstützen, gerecht werden. Relevant ist aber auch die Zusammenarbeit mit unserem Ganztagsträger, der Katholischen Jugendagentur Köln, im gebundenen Ganztag. Dadurch k önnen wir den Kindern sowohl kontinuierliche, verlässliche Betreuung und vertrauensvolle Ansprechpartner *innen (ergänzend zu Lehrer*innen, Sonderpädago*innen, Sozialpädago*innen und MPTler *innen) als auch ein anspruchsvolles, kreatives und motivierendes Freizeitprogramm anbieten. Seit der Förderung von Bildungsangeboten in den Ferien durch die Corona-Pandemie, können wir diese Zuwendung auch in den Ferien gewährleisten. 5. Resümee und Schlussplädoyer Es ist nicht unsere Absicht, in dieser Stellungnahme Position gegen die Gesamtschule als zukunftsgerichtetes und nachhaltiges Schulsystem zu beziehen. Keinesfalls möchten wir die Gesamtschule als „nicht geeignete Schulform“ beschreiben. 14 Wir möchten jedoch deutlich machen, dass in Neubrück und der Umgebung Schüler*innen leben, die eine intensive Form der Förderung und Bindung, ein Wachsen in einem kleinen System benötigen – die von einer Gesamtschule in angestrebter Größe unseres Erachtens nicht gelei stet werden kann. Die enge Beziehungsarbeit in den Lerngruppen mit einem stabilen, mul tiprofessionellen Team, der direkte, niedrigeschwellige Austausch mit den Klassenlehrer *innen, dem Stufenteam sowie internen und externen Partnern in unserem überschaubaren System Schule, gibt unseren Schüler*innen einen starken Halt und Orientierung. Wir haben Sorge, dass die Gr öße der angestrebten Gesamtschule und die damit verbundene Anonymität unsere Schüler*innen nicht fördert, sondern überfordert. Unser Interesse ist es daher, unsere Schule – mit kleineren Klassen, einem gebundenen Ganztag , engmaschigen und praxisorientierten Berufsfindungsangeboten sowie der Möglichkeit individueller Zuwendung – bestehen zu lassen und weiter zu verbessern. Mit dieser Stellungnahme möchten wir unseren Schüler*innen eine Stimme und eine Lobby geben. Und sie darin unterstützen, einen gleichberechtigten, fairen Start in die Zukunft zu haben. „Die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morge n“ lautet ein bekanntes Zitat des Dalai Lama. Wir denken, dass die Kinder, die unsere Schule besuchen, durch die hier skizzierten Möglichkeiten und gemeinsam mit uns die Kompetenzen entwickeln können, die sie brauchen, um diese Gesellschaft mündig, tatkräftig und selbstbestimmt mitgestalten zu können. 15 6. Literatur Sarah Beierle, Carolin Hoch, Birgit Reißig (2019): Schule in benachteiligten sozialen Lagen. Untersuchungen zum aktuellen Forschungstand mit Praxisbeispielen. Deutsches Jugendinstitut. https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/DJI_Abschlussbericht _Brennpunktschulen.pdf Abgerufen am 27.01.2022 Beltermann, Eric (21.06.2018): Arbeitslosigkeit in Köln. In: Kölner Stadtanzeiger. https://www.ksta.de/interaktiv/arbeitslosigkeit-in-koeln-wie- viele-menschen-in-den-veedeln-ohne-arbeit-sind- 30653994?cb=1643285634316& Abgerufen am 27.01.2022 Isaac, Kevin (2011): Neues Standorttypenkonzept. https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat _11-12/Amtsblatt_SchuleNRW_06_11_Isaac- Standorttypenkonzept.pdf Abgerufen am 27.01.2022 Morchner Tobias und Stinauer, Tim (23.02.2007): Eine verlorene Generation. Kölner Stadtanzeiger. https://www.ksta.de/eine-verlorene-generation-13268992 Abgerufen am 27.01.2022 Schulministerium NRW: https://www.schulministerium.nrw/schulsozialindex Abgerufen am: 21.03.2024 Sozialraumkoordination Köln Ostheim/ Neubrück 16 https://ostheim- neubrueck.sozialraumkoordination.koeln/2991.html#:~:text=Die %20Arbeitslosenquote%20insgesamt%20(SGBII%20%26%20SGBII I,U25%20Jährigen%208%2C0%25. (abgerufen am 18.03.2024) Vock, Miriam und Gronastaj, Anna (2017): Umgang mit Heterogenität in Schule und Unterricht. http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/13277.pdf Abgerufen am 27.01.2022
  • Anlage 4 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Kalk vom 26.06.2024 ohne Votum

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1562/2024/1 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender Schließung der Kurt- Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-Platz zum Schuljahr 2025/26 Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 Begründung für die Dringlichkeit: Um die schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz zum Schuljahr 2025/26 gewährleisten zu können, ist es dringend notwendig, die Beratungskette mit dem Ziel Rat am 27.06.2024 zu erreichen. Nur so kann fristgemäß die Genehmigung der Bezirksregierung Köln eingeholt werden, sodass rechtzeitig zum Anmeldeverfahren, das be- reits im Herbst 2024 mit Informationsmaßnahmen für die Elternschaft beginnt, feststeht, wel- che Platzkapazität an Gesamtschulen zum Schuljahr 2025/26 zur Verfügung stehen. Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war leider nicht möglich. Zunächst war nach Be- schluss des Rates der Stadt Köln vom 10.11.2022 zu ermitteln, wie sich die neue Gesamt- schule des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk auf die Schulplatzsituation im Stadtbe- zirk auswirkt. Die Auswertung und vor allem die Bewertung des Anmeldeverhaltens konnte erst nach Abschluss des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2024/25 vorgenommen werden. Zudem haben sich komplexe Prüf- und Abstimmungsprozesse ergeben. Das Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Kalk kann aus den genannten Gründen nur via Dringlichkeitsentscheidung gewährleistet werden. Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW) die Errichtung einer Gesamtschule zum 01.08.2026 mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und vier Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln- Neubrück. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. 2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 Schulgesetz NRW als Ganztagsschule geführt. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann. 4. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Er- richtung der Gesamtschule in Neubrück beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber- Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück, ab dem Schuljahr 2025/26. Die Schule bildet dementspre- chend ab 2025/26 keine Eingangsklassen mehr. 2 5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Beschlusspunkte 1., 2. und 4. zu stellen. 6. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz 3-5 angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 7. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hier- für notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt her- beigeführt. Hiermit sind insbesondere die z. Zt. noch nicht kalkulierbaren Kosten für einen Erweiterungsbau verbunden. 8. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse unter 1., 2. und 4. wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. ☐ ungeändert zugestimmt ☒ Ohne Votum ☒ abgelehnt Datum Unterschrift Unterschrift 26.06.2024 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 21.900 (Personal) + 9.700 (Büroarbeitsplatz) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen 52.560 € b) Sachaufwendungen etc. 9.700 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Hintergrund Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Köln am 10. November 2022 erstmals eine Beschluss- vorlage zur Errichtung einer Gesamtschule am Sta ndort Helene-Weber-Platz (Neubrück) bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule vorgelegt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung mehrheitlich beschlossen: Wir beauftragen die Verwaltung: 1. die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet. 2. die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröff- nung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies 4 soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Kurt-Tucholsky-Schule geschehen. 3. zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist. Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 ist abgeschlossen. An der Katharina-Henoth-Gesamtschule wurden 207 Schüler*innen angemeldet, von denen 45 aus Kapazitätsgründen nicht aufgenommen werden konnten. Im Nachgang wurden bis zum Erstellungszeitpunkt dieser Vorlage an der Kurt -Tucholsky- Hauptschule bei einer Kapazität von drei Zügen (72 Plätze) insgesamt 18 Schüler*innen und an der Adolph-Kolping-Schule (Kath. Hauptschule Falckensteinstraße (Kalk)) bei einer Kapazi- tät von zwei Zügen (48 Plätze) insgesamt 27 Schüler*innen angemeldet. In den amtlichen Schuldaten sind für die Kurt-Tucholsky-Schule 35 Schüler*innen im aktuellen 5. Schuljahr er- fasst, an der Adolph-Kolping-Schule 33. Auch an der Gesamtschule in Trägerschaft des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk konn- ten die Eltern ihre Kinder für das Schuljahr 2024/25 anmelden. Diese Möglichkeit haben auch Eltern von Kindern wahrgenommen, die an der Katharina-Henoth-Gesamtschule nicht aufge- nommen werden konnten. Nach Information des Erzbistums lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage rund 105 Anmeldungen vor. Die Schule wird ihren Betrieb zum kommenden Schuljahr 2024/25 aufnehmen. Schülerzahlenentwicklung: Nach der aktuellen kleinräumigen Einwohnerprognose werden im Stadtbezirk Kalk durch- schnittlich 1.190 Schüler*innen im Alter von 10 Jahren erwartet. Der Korridor bewegt sich zwi- schen mindestens 1.130 und maximal 1.283 10-Jährigen. Dem gegenüber stehen zum Schul- jahr 2024/25 im Stadtbezirk Kalk maximal 811 Plätze in den Eingangsklassen aller weiterfüh- renden Schulen unter Berücksichtigung der maximalen Klassenbildungswerte und der Vorga- ben zum Gemeinsamen Lernen zur Verfügung: Ø 24/25 max. 24/25 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 2031/32 2032/33 2033/34 2034/35 2035/36 1 / Innenstadt 1.549 1.617 542 569 588 546 563 585 569 631 544 544 546 548 2/ Rodenkirchen 912 932 1.091 1.053 1.095 1.092 1.058 1.089 1.053 1.165 1.087 1.101 1.123 1.115 3/ Lindenthal 1.220 1.286 1.277 1.302 1.276 1.254 1.235 1.200 1.197 1.264 1.147 1.150 1.143 1.148 4/ Ehrenfeld 1.241 1.249 926 972 966 950 957 973 952 995 902 901 894 886 5/ Nippes 846 866 1.005 1.035 1.028 961 990 970 924 996 895 895 887 885 6/ Chorweiler 785 805 944 958 995 988 974 916 944 961 947 966 975 987 7/ Porz 930 952 1.155 1.222 1.188 1.231 1.171 1.165 1.109 1.157 1.110 1.121 1.136 1.136 8/ Kalk 795 811 1.283 1.230 1.276 1.259 1.208 1.172 1.173 1.138 1.130 1.137 1.135 1.139 9/ Mülheim 1.461 1.487 1.566 1.457 1.614 1.536 1.532 1.526 1.477 1.533 1.419 1.416 1.420 1.406 Stadt Köln 9.739 10.005 9.788 9.799 10.027 9.818 9.688 9.596 9.398 9.841 9.180 9.233 9.260 9.250 Übersicht zu Bestand und Bedarf an Schulplätzen in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I - Perspektive: Vergleich Schulplätze insgesamt nach festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit Bevölkerungsvorausberechnung 10-Jährige bis 2035 Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen Quelle: Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (Vorlage 3033/2023), S. 46 ( SessionNet | Fortschreibung der Schul- entwicklungsplanung Köln 2023 (stadt -koeln.de) Durch die vorgesehenen neuen Schulen wird das Platzangebot im Stadtbezirk Kalk (unter Be- rücksichtigung rechnerisch freier Kapazitäten von 5 Zügen in der Sekundarstufe I in der Innen- stadt) bis auf maximal 1.268 Plätze ansteigen: 5 Quelle: Schulentwicklungsplanung Köl n 2023 (Vorlage 3033/2023), Anlage 3, S. 8 (SessionNet | Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (stadt -koeln.de) Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, u. a., ein adäquat wohnortnahes Schulplatzangebot mit vertretbaren Wegezeiten zu gestalten. Gleichzeitig soll auch an Gymnasien die Klassenbil- dung nach Richtwert realisierbar werden und eine möglichst hohe Anzahl an Plätzen im Ge- meinsamen Lernen erreicht werden. Unter diesen Prämissen ist eine weitere, neue Gesamtschule in Kalk (am Herkenrathweg), wie durch den Rat der Stadt Köln zur Prüfung beauftragt (Beschlusspunkt 3), nicht erforderlich und somit weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Eine tiefergehende Prüfung ist damit vor dem Hinter- grund eine neue Schule zu schaffen, nicht notwendig. Aufgrund des dringlichen Bedarfs für eine Erweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums sowie einer zusätzlichen 2-zügigen Grundschule im Stadtteil Ostheim ist das Grundstück vornehmlich für diese Zwecke zu prüfen. (1) Bedürfnisfeststellung zur schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule am Helene-Weber-Platz Die Elternbefragung 2022 bestätigt, dass in Köln die Schulformen Gymnasium und Gesamt- schule gewünscht und benötigt werden. Dabei klaffen das Angebot von und die Nachfrage nach Schulplätzen in Köln an diesen Schulformen im Übergang von der Primarstufe in die Sekundar- stufe I aktuell noch erheblich auseinander. Auch hierfür findet sich in der Elternbefragung eine starke, unabhängige Bestätigung der bisherigen schulentwicklungsplanerischen Analysen. Seit 2012 zeigt sich erstens ein quantitativ, im Zuge des starken Bevölkerungswachstums in Verbin- dung mit rasant steigenden Schülerzahlen, deutlich zu geringes und zweitens qualitativ im Zuge einer Schulstruktur im Wandel nicht bedarfsgerecht auf die Schulformen verteiltes Schulplatz- angebot. Diese Entwicklung ist auch im Stadtbezirk Kalk zu beobachten. Es ist vorgesehen, zwei zusätz- liche städtische Gesamtschulstandorte in Kalk zu schaffen. Darüber hinaus müssen die vorhan- denen Schulstandorte regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob es für die aktuell dort un- tergebrachte Schulform auch zukünftig einen ausreichenden Bedarf geben könnte. Die Gesamtschule des Erzbistums nimmt ihren Betrieb zum Schuljahr 2024/25 auf. Die erste zusätzliche städtische Gesamtschule soll zum Schuljahr 2025/26 ihren Betrieb in einem Interim an der Brügelmannstraße in Deutz aufnehmen (siehe Vorlage 1393/2024). Sie wird nach heu- tiger Einschätzung zum vierten Betriebsjahr an ihren zukünftigen Standort in Kalk umziehen. Die zweite zusätzliche städtische Gesamtschule kann trotz aller Bemühungen, einen Start zum Schuljahr 2025/26 zu erreichen, voraussichtlich erst ab 2033/34 ihren Betrieb aufnehmen. Die Verhandlungen mit den Investoren dauern (auch hier) noch an. Für die beiden neuen städtischen Schulen werden Schulgebäude angemietet. Die Mietdauer kann erfahrungsgemäß bis zu 30 Jahre mit einer Verlängerungsoption betragen. 6 Bei potentiellen, zukünftigen Bedarfsveränderungen1 an (Gesamt-)Schulplätzen in den Sekun- darstufen I und II könnte bei ausreichendem Vorlauf von mindestens neun Jahren die Verlän- gerung des Mietvertrages in Frage gestellt werden. Aufwändige und kostenintensive Umnut- zungsszenarien würden in einem solchen Fall nicht erforderlich. Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 hat sich gezeigt, dass von den vorgehaltenen fünf Hauptschulzügen im Stadtbezirk Kalk zwei Züge belegt werden können. Beide Hauptschulen können aufgrund der Anmeldungen je eine Eingangsklasse bilden. Die beiden für insgesamt sieben Züge ausgelegten Realschulen können insgesamt sieben Klassen bilden. Da an den vier Haupt- und Realschulen anstelle der möglichen 12 Eingangsklassen lediglich neun gebildet werden können, entfallen Plätze im Gemeinsamen Lernen, die an eine erfolgrei- che Klassenbildung gebunden sind. Bei drei fehlenden Klassen sind das nach Richtwert neun Plätze, die in Kalk im Gemeinsamen Lernen nicht zur Verfügung stehen. In der Gesamtabwägung schlägt die Verwaltung nun erneut vor, die dreizügige Kurt-Tucholsky- Hauptschule am Standort Helene-Weber-Platz auslaufend zu schließen. Die Hauptschule soll durch eine neue Gesamtschule ersetzt werden. Die Gesamtschule soll in der schulrechtlich erforderlichen Mindestgröße von vier Zügen in der Sekundarstufe I errichtet werden. Das Schul- gebäude soll so erweitert werden, dass neben den vier Zügen in der Sekundarstufe I (bis zu) vier Züge in der Sekundarstufe II untergebracht werden können. Durch die neue Gesamtschule ergibt sich ein zusätzlic her Zug im Stadtbezirk Kalk. Bei einer entsprechenden Klassenbildung mit vier Eingangsklassen in der Sekundarstufe I stehen an der Schule jährlich 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (nach Regelfall) zur Verfügung. Das Platz- angebot für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Sinne der UN-Behinderten- rechtskonvention verbessert. Für 41% der Eltern aus dem Stadtbezirk Kalk, die eine Rückmeldung bei der Elternbefragung im Jahr 2022 gegeben haben, ist es wichtig, dass Gemeinsames Lernen angeboten wird: Quelle: Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1, S. 83; https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 Hinweise aus der Elternbefragung zu den gewünschten Schulformen: Die Elternbefragung „von 4nach5“ gibt Verwaltung und Politik Hinweise, welche Schulformen in Köln – auch regional betrachtet – von den Eltern gewünscht werden. Im Bericht sind unter an- derem stadtbezirksbezogene Ausw ertungen dargestellt. In der folgenden Tabelle sind die Schulformwünsche bezogen auf den Wohnstadtbezirk ausgewiesen: 1 z.B. bei einer sinkenden Schüler*innenzahl 7 Quellen: Elternbefragung von4nach5; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweise: HS = Hauptschule, RS = Realschule, GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium, k.A. = keine Angabe, ab- gebr. = Befragung wurde vor der Frage abgebrochen . Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1 S. 75; https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 Die Elternbefragung zeigte ebenso auf, dass aus dem Stadtbezirk Kalk viele Schüler*innen in die benachbarten Stadtbezirke Mülheim und Innenstadt auspendeln (müssen), während der Stadtbezirk Kalk aufgrund des aktuell bestehenden Schulplatzangebotes nur in Ausnahmefäl- len als Ziel von Schüler*innen aus anderen Stadtbezirken angewählt wird bzw. angewählt wer- den kann: Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1, S. 18 https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 Hier wird deutlich, dass die Kapazitäten im Stadtbezirk Kalk erhöht werden müssen, um mehr 8 Schüler*innen eine Schulplatzwahl im eigenen Stadtbezirk zu ermöglichen. Nach Einschätzung der Verwaltung könnte ein bedürfnisentsprechendes, quantitativ ausreichendes Schulplatzan- gebot die bisherigen Wanderungsbewegungen und somit die Länge der Schulwege deutlich reduzieren. 9 Zum Schuljahr 2021/22 beispielsweise fehlten insbesondere Gesamtschulplätze im Stadtbezirk Kalk. Das bestehende Angebot an Realschul - und Gymnasialplätzen schien zum damaligen Zeitpunkt nicht bedarfsentsprechend austariert: Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1, S. 31; https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 Im der schulentwicklungsplanerischen Einschätzung der Elternbefragung Köln 2022 hat die Verwaltung unter anderem dargestellt:  Die Schulentwicklungsplanung leitet aus den Ergebnissen 2 die Überlegung ab, dass schulstrukturelle Veränderungen weiter notwendig sind (siehe oben, Angebot und Nach- frage liegen weit auseinander). In der Vergangenheit wurden schon eine ganze Reihe von Hauptschul- und Realschulstandorten insbesondere aufgrund geringer Schülerzah- len bedarfsgerecht zu Teilstandorten von Gesamtschulen und Gymnasien entwickelt. Gleichsam müssen aber nach wie vor Veränderungsüberlegungen sehr gut kommuni- ziert werden, um die Eltern mitzunehmen. Dies betrifft einerseits die Eltern der auslau- fenden Schulen, andererseits auch die potentiellen Eltern der neuen Schule. Es ist dabei 2 Bei möglichen Mehrfachnennungen halten 73% der Eltern die Schulform Gymnasium für „wichtig“ o- der „sehr wichtig“. Die Schulform Gesamtschule wird in dieser Ausprägung von 62% der Eltern ge- nannt. Bei Realschulen sind es 47%, bei Hauptschulen 21%. 10 sehr wichtig, die Rahmenbedingungen bei Neuerungen gut und transparent zu bele- gen/begründen und insgesamt hinsichtlich der Geschwindigkeit bzw. Vielzahl von (not- wendigen) Veränderungen sehr umsichtig vorzugehen. Daraus folgt, dass als bedarfs- gerecht angesehene schulentwicklungsplanerische Veränderungen von Haupt- und Re- alschulstandorten schrittweise und im Einzelfall sowie mit einem adäquaten Zeitansatz für offene Erörterungen in der Schulgemeinde und der Schulpolitik erfolgen.  Die Schulverwaltung geht – wie in der Schulentwicklungsplanung 2020 zuletzt dargelegt – nach wie vor davon aus, dass sich die Schulstruktur in Köln auf der Grundlage des Elternwahlverhaltens weiter tendenziell in Richtung eines weniger stark gegliederten Schulsystems entwickeln könnte. Beispiele liefern hier u. A. die Bundesländer Schles- wig-Holstein und Rheinland-Pfalz, deren zweigliedriges Schulsystem langfristig weiter- hin eine Entwicklungsperspektive für Nordrhein-Westfalen darstellt. Die Ergebnisse der Elternbefragung deuten aber auf eine gewisse Entschleunigung hin, wonach sich mittel- fristig eher ein „erweitert zweigliedriges Schulsystem“ mit Gymnasien und Gesamtschu- len sowie Realschulen abzeichnet. Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022) Anlage 2, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 ) Im Fazit zur Elternbefragung stellt das ausführende Institut, das WIB - Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung der Bergischen Universität Wuppertal unter anderem fest: Schulen mit mehreren Bildungsgängen, also Gesamtschulen, ob nahegelegene oder wei- ter entfernte, werden hingegen von jenen Eltern gewählt, die ein gemeinsames Lernen der Kinder auf unterschiedlichen Niveaus befürworten bzw. die Leistung und das Inte- resse ihrer eigenen Kinder (noch nicht) als hoch einschätzen (können). Darüber hinaus spielt aber auch hier die soziale Zusammensetzung eine große Rolle, insbesondere wenn es um die Entscheidung für oder gegen die nächstgelegene Gesamtschule geht. Eltern mit dem höchsten Schulabschluss Abitur oder die ihre Kinder aus einer Grundschule abgeben, die in der Vergangenheit eine hohe Übergangsquote auf das Gymnasium verzeichnet hat, wählen seltener die nächstgelegene Gesamtschule (Segregationstendenz) während z.B. mehrsprachige Eltern seltener eine weiter entfernte Gesamtschule wählen (Integrations- bzw. Verbleibtendenz). Die Wahl einer Schulform, die durch die Grundschule nicht empfohlen wurde, wird über- wiegend von Eltern betrieben, die besondere Anforderungen an die Förderung ihres Kin- des haben (Förderschulen, private Schulen). Dies wird insb. deutlich, da hier der Aspekt der Schulqualität positiv (wenn auch schwach signifikant) auf die Entscheidung wirkt, wohingegen hohe Anforderungen der Grundschule positive und gute schulische Leistungen des Kindes negativ wirken. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Schulwahlentschei- dungen. Für die SEP lässt sich hieraus ableiten, dass viele der von den Eltern genannten Aspekte im gemeinsamen Zusammenspiel betrachtet werden müssen. Eltern treffen Entscheidungen somit nicht hierarchisch sondern heterarchisch. Es ist also z.B. nicht zunächst der Schulweg und dann die Zusammensetzung der Schule (oder vice versa) relevant sondern beide Aspekte gleichzeitig in einer bestimmten, meist subjektiven, Gewichtung zueinander entscheidend. Eine darauf ausgelegte SEP muss somit bei der Bereitstellung von Schulraum auch mehrere Fakto- ren gleichzeitig und entsprechend gewichtet berücksichtigen. Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022) Anlage 1, S. 118, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 Im Sinne der Abwägung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Schulform Gesamt- schule am Standort Helene-Weber-Platz das zukunftsfähigere Schulsystem darstellt und so den direkten Zugang zu allen Abschlussmöglichkeiten der allgemeinen Schulen für die Schüler*in- nen bedeutet. Gleichzeitig verbessert sich durch die Gesamtschule das Angebot an Plätzen im Gemeinsamen Lernen. 11 (2) Mögliche Auswirkungen auf die anderen weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Kalk Sowohl an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule als auch an der Adolph-Kolping-Hauptschule wer- den derzeit in sehr hohem Maße sogenannte Vorbereitungsklassen für Geflüchtete eingerichtet. Mit einer Verbesserung der Schulplatzsituation durch die neuen Schulen im Stadtbezirk Kalk wird die Möglichkeit geschaffen, eine andere Verteilung dieser Klassen vorzunehmen, auch vor dem Hintergrund, dass die Schüler*innen aus den Vorbereitungsklassen nach der vorgesehe- nen Verweilzeit von maximal zwei Jahren in das Regelsystem übergehen und oftmals an der bisherigen Schule verbleiben. Durch eine andere Verteilung der Vorbereitungsklassen kann nach schulentwicklungsplaneri- scher Einschätzung eine chancenreichere Integration der Schüler*innen der Vorbereitungsklas- sen ins NRW-Schulsystem erreicht werden. Die Adolph-Kolping-Schule wäre die letzte Hauptschule im Stadtbezirk. Wenn es gelingt, auch an der Adolph-Kolping-Schule die Zahl der Vorbereitungsklassen zu reduzieren, könnte in An- betracht der entstehenden Kapazitäten der Schulformwechsel von der Realschule vornehmlich ermöglicht werden. Durch das veränderte Schulangebot mit einem deutlichen „Mehr“ an Gesamtschulplätzen, wird nach Einschätzung der Verwaltung auch die Nachfrage an Realschulplätzen zurückgehen. Es könnte sich somit die Möglichkeit ergeben, einerseits an den Realschulen die Kapazität zu re- duzieren und somit durch ein „Weniger“ an Schüler*innen die Raumsituation ohne Baumaßnah- men zu verbessern. Andererseits entstünden so auch größere Freiräume, um Schulformwech- sel, vorrangig von Gymnasien, zu ermöglichen. Insgesamt ergibt sich durch die Veränderung der Schullandschaft im Stadtbezirk Kalk – in Form von neuen, zusätzlichen Gesamtschulen und der Veränderung des Schulformangebotes am Standort Helene Weber-Platz – die Chance, insgesamt kleinere Klassen zu bilden und somit die Rahmenbedingungen für eine chancengerechtere Bildung in Kalk zu verbessern. Die Entwicklung muss auch in den kommenden Jahren eng beobachtet werden, da zum aktu- ellen Zeitpunkt nicht seriös abzuschätzen ist, wie sich die (angestoßenen) Veränderungen ganz konkret auf eine einzelne Schule auswirken werden. Rechnerisch besteht, wie zuvor dargestellt, der Bedarf an den bestehenden und vorgesehenen Schulkapazitäten. Die Veränderung des Schulplatzangebotes in Richtung eines weniger stark gegliederten Schulsystems ermöglicht den Schüler*innen wiederum, die umfassendste Varia- bilität für ihre Schullaufbahn und Abschlussmöglichkeiten. Wie im nachfolgenden Kapitel erläutert wird, ist die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky- Hauptschule platzbedingt bereits zum Schuljahr 2025/26 erforderlich. Um die Nachfrage nach Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Kalk weiterhin zu bedienen, sind nach Einschätzung der Ver- waltung die Kapazitäten der Adolph-Kolping-Hauptschule, Falckensteinstraße zureichend, so- dass auch für das Schuljahr 2025/26 der Bedarf kompensiert werden kann. (3) Zum Schulstandort und Schulgebäude Helene-Weber-Platz Durch die Errichtung einer 4/4-zügigen Gesamtschule zum Schuljahr 2026/27 und eine auslau- fende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule zum Schuljahr 2025/26 würde eine vorüberge- hende Doppelnutzung des Standortes erfolgen. Bevor alle Klassen der bestehenden Kurt-Tuch- olsky-Schule aus dem System herausgewachsen sind, wird eine beengte Raumsituation vorzu- finden sein. Bereits deutlich vor dem Übergang der Schüler*innen in die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2032/33 ist ein Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück des Helene-Weber-Plat- zes dringend erforderlich und in Betrieb zu nehmen. Eine Standortanalyse zum Helene-Weber-Platz im März 2021 hat die bauliche Möglichkeit zur Einrichtung einer 4/4-zügigen Gesamtschule rechnerisch bestätigt. Neben einem Erweiterungs- bau muss zur Deckung der Raumbedarfe der neuerrichteten Gesamtschule eine weitere Turn- halle geschaffen werden. Aufgrund ihres Bauzustandes und ihrer nicht normgerechten Größe 12 sollten die vorhandenen Hallen abgebrochen und bedarfsgerecht drei neue Turnhallenfel der errichtet werden. Ob eine Realisierung in Form einer 3-fach Turnhalle oder einer 2-fach Turn- halle und einer 1-fach Turnhalle erfolgt, wird zur Zeit geprüft. Das Ergebnis wird in den noch zu fasssenden Baubeschluss berücksichtigt. Die fehlenden Flächen können in einem oder mehreren Ergänzungsbauten sowie durch Neu- organisation der Bestandsbauten auf dem Schulgrundstück geschaffen werden. Einzelne Be- standsgebäude oder Teile sind in diesem Prozess eventuell abzubrechen und kompakter zu ersetzen. Das Pausen-WC auf dem Schulhof kann zurückgebaut werden, da WC-Anlagen für Schüler*innen und Lehrpersonal einschließlich eines Behinderten-WC im Bestandsgebäude vorhanden sind. Eine Erweiterung der WC -Anlagen wird mit der Fertigstellung des Erweite- rungsbaus umgesetzt. Ein Schulersatzbau zur Unterbringung der Verwaltung ist nicht erforderlich und kann durch or- ganisatorische Maßnahmen im Bestand umgesetzt werden. Da mit dem Rückbau der Sporthallen für beide Schulen keine Sportmöglichkeit vor Ort vorhan- den sein wird, wird als Alternative die Errichtung einer Kaltlufthalle auf einem fußläufig zu errei- chenden Grundstück sowie die Anmietung von Sporthallen geprüft, um eine Sicherstellung des Sportunterrichts zu gewährleisten. Der Umfang der erforderlichen Fachraumsanierung im Bestand kann aktuell nicht beziffert wer- den und wird im weiteren Projektverlauf bei Betrachtung des Gesamtprojektes beziffert. Hinter- grund ist eine mögliche Verlagerung der NW-Räume des Bestands in den geplanten Erweite- rungsbau, da weitere NW- Räume im Erweiterungsbau baulich errichtet werden müssen. Durch die auslaufende Schließung der Hauptschule bereits ein Jahr vor dem Start der Gesamt- schule stehen beiden Schulen ausreichend Klassenräume für den allgemeinen Unterricht zur Verfügung. Auch der zusätzliche Bedarf an einem Mehrzweckraum, Differenzierungs- / Gruppenräumen sowie Ganztags- und Inklusionsräumen können im ersten Jahr der Gesamtschule zunächst durch freiwerdende Räume gedeckt werden. Allerdings wird durch das Aufwachsen der Gesamtschule der Raumbedarf größer und die vor- handene Raumreserve wird die Bedarfe nicht mehr decken können. Für die Erfüllung des Raumprogramms der vollständig aufgewachsenen Gesamtschule fehlen insgesamt rund 35 Räume für allgemeinen Unterricht, Differenzierung, Ganztagsbetreuung o- der Inklusion und 7 Fachräume für Naturwissenschaften. Diese Räume müssen schnellstmög- lich realisiert werden, spätestens jedoch zum Schuljahr 2029/30 zur Verfügung stehen. Die erforderlichen Baumaßnahmen zur Nutzung des Schulstandortes He lene-Weber-Platz durch eine 4/4-zügige Gesamtschule sollen zeitnah in die fortgeschriebene Schulbaumaßnah- menliste unter Priorität A bzw. 0 aufgenommen und schnellstmöglich personalisiert werden. Die für die Gesamtschulnutzung erforderlichen Bau- und Einrichtungsbeschlüsse sind abhängig von diesem schulrechtlichen Beschluss und können daher erst im Nachgang herbeigeführt wer- den. (4) Beteiligung der Schulkonferenz Die Schulkonferenz wurde im Zuge dieser Beschlussvorlage um eine aktuelle Stellungnahme gebeten. Diese ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung die auslaufende Schlie- ßung der Kurt-Tucholsky-Schule zugunsten der Neu-Errichtung einer Gesamtschule, um ein zukunftsfähiges Schulangebot im Stadtbezirk Kalk zu schaffen. (5) Finanzierung und Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Die Errichtung einer neuen Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz zum Schuljahr 13 2026/27 bei paralleler auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-We- ber-Platz zum Schuljahr 2025/26 löst insgesamt noch einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,8 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r EG 7 TVöD für das Schulsekretariat der neuen Gesamt- schule aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 52.560 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. Für die neue Gesamtschule sind jährlich 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu berücksichtigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 9.700 € erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2026 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2025/2026 ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. An dem Schulstandort Helene-Weber-Platz ist bereits eine Schulhausmeisterstelle vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Mit dem noch vorgesehenen Erweiterungsbau kann es ggf. noch zu einer Anpassung der be- stehenden Bewertung kommen. (6) Beteiligungsverfahren Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in en- ger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes schu- lisches Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig über ihre Planungen zu informieren und sie anzuhören. Die Verwaltung geht davon aus, dass kein anderer Schulträger im Sinne des Schulgesetztes in seinen Rechten betroffen ist. Einerseits besteht seit langem der Bedarf an Schulplätzen in Köln insbesondere in der Schul- form Gesamtschule. Andererseits ist die Änderung der Standortnutzung in Köln schon in den beiden jüngsten Planungsberichten zur Schulentwicklungsplanung („Fortschreibung der Schul- entwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und „Fortschreibung der Schulentwick- lungsplanung Köln 2023“ (Session 3033/2023)) angekündigt worden. Die Verwaltung hatte je- weils die nicht-städtischen Schulträger in Köln und Schulträger in den Nachbarkommunen Kölns über die Fortschreibungen informiert und diese allen zur Kenntnisnahme und im Bedarfsfall zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Es waren in keinem Jahr kritischen Rückmeldungen zu verzeichnen. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung der neuen Gesamtschule am Helene-Weber-Platz 3-5 in Neubrück zu einem erheblichen finanziellen, personellen und orga- nisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Verfahrens gezwun- gen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen 0 Begründung der Dringlichkeit (insb. BV Kalk) 1 Beteiligung der Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Schule 2 Beantwortung von Fragen aus dem ASW 10.06.24 3 Stellungnahme der Bezirksregierung Köln
  • Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll des ASW vom 26.06.2024

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    Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Mertens Telefon: (0221) 221 29259 Fax: (0221) E-Mail: 40-Sitzungsdienst- ASW@stadt -koeln.de Datum: 27.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 26.06.2024 öffentlich 1.5 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-We- ber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber- Platz zum Schuljahr 2025/26 1562/2024 Änderungsantrag zu TOP 1.5 zur Vorlage: Schulrechtliche Errichtung ei- ner Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender Schließung der KurtTucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-Platz zum AN/1017/2024 Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: Beschluss über den Änderungsantrag von Bündnis 90/ die Grünen, CDU und FDP Beschluss: Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: Wir beauftragen die Verwaltung, 1. die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2025/26 nicht auslaufend zu schließen. Abstimmungsergebnis: Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Volt und Die LINKE zugestimmt. 2. die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum Schuljahr 2026/27 zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach Beendigung des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2025/26 und dem Start der zweiten neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk im Interim Brügelmannstraße neu zu bewerten. Abstimmungsergebnis: Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Volt und Die LINKE zugestimmt. 3. eine Fachgesprächsreihe für den Herbst 2024 vorzubereiten, in dem die Schulplatzsi- tuation an den jeweiligen Schulformen und Standorten pro Stadtbezirk dezidiert analy- siert wird und die Schulentwicklungsplanung anhand des konkreten Wahlverhaltens der Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler und den Daten aus den zurückliegenden An- meldeverfahren aktualisiert und ggf. nachgeschärft wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der SPD beschlossen. 4. zu prüfen, welche konkreten Möglichkeiten es für den wirklichen Neubau einer weite- ren (und auch geplanten) Gesamtschule für den Stadtbezirk Kalk gibt. Hier sind insbe- sondere die Standorte Bauhof Frankfurter Straße und das Schulzentrum Hartgen- buschweg zu prüfen. Hierbei ist darzustellen, inwiefern bestehende Schulen oder schon bestehende bzw. zukünftig zu errichtende Interims auch als Übergangslösung zur (Mit-)Nutzung einbezogen werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung von DIE LINKE beschlossen. GESAMTABSTIMMUNG über die so geänderte Verwaltungsvorlage Abstimmungsergebnis: Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Volt und Die LINKE wird dem Änderungsvorschlag von Bündnis 90/ die Grünen, CDU und FDP zugestimmt.
  • Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Um die schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz zum Schuljahr 2025/26 gewährleisten zu können, ist es dringend not wendig, die Beratungskette am 06.06.2024 mit der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk starten und am 27.06.2024 dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorzulegen. Nur so kann fristgemäß die Genehmigung der Bezirksregierung Köln eingeholt werden , sodass rechtzeitig zum Anmeldeverfahren, das bereits im Herbst 2024 mit Inf ormationsmaßnahmen für die Elternschaft beginnt, feststeht, welche Platzkapazität an Gesamtschulen zum Schuljahr 2025/26 zur Verfügung stehen. Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war leider nicht möglich . Zunächst war nach Beschluss des Rates der Sta dt Köln vom 10.11.2022 zu ermitteln, wie sich die neue Gesamtschule des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk auf die Schulplatzsituation im Stadtbezirk auswirkt. Die Auswertung und vor allem die Bewertung des Anmeldeverhaltens konnte erst nach Abschluss des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2024/25 vorgenommen werden.
  • Anlage 2 - Beantwortung der Fragen des ASWs

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    1 Anlage 2 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtteil Neubrück Zahlen, Daten, Fakten zur Beantwortung der Fragestellungen aus der ASW- Sitzung vom 10.06.2024 zur Vorlage 1562/2024 1. Nachfrage nach Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Kalk 1.1. Ergebnisse der Elternbefragung In der durch das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung durchgeführten Elternbefragung haben 34% der Eltern im Stadtbezirk Kalk den Wunsch geäußert, bei einem entsprechenden Angebot eine Gesamtschule für ihr Kind wählen zu wollen1. 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 10-Jährige Kalk 1283 1230 1276 1259 1208 1172 1173 1138 1130 1137 1135 1139 34% 436 418 434 428 411 398 399 387 384 387 386 387 Züge SI (Ø 27) 16,2 15,5 16,1 15,9 15,2 14,8 14,8 14,3 14,2 14,3 14,3 14,3 Ø 405 SuS 15 Züge Max. 436 SuS 16,2 Züge In Kalk ist aktuell allein die Katharina-Henoth-Gesamtschule mit 6 Zügen, also 162 Plätzen, angesiedelt. Hinzu kommen ab SJ 2024/25 die 4 Züge (108 Plätze) im Bildungscampus des Erzbistums. Es besteht daher akuter Handlungsbedarf, die erforderlichen Kapazitäten durch die Errichtung der Gesamtschule Kalk (Vorlage 1393/2024) und die G esamtschule Helene- Weber-Platz (Vorlage 1562/2024) zu schaffen. Das Platzangebot würde sich wie folgt erweitern: Schule Züge SEK I Plätze SEK I (Ø 27) Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 6 162 Bildungscampus Erzbistum inkl. Gesamtschule ab 2024/25 4 108 Gesamtschule Kalk 1 im Interim Brügelmannstraße ab 2025/26 4 108 Gesamtschule Helene-Weber- Platz ab 2026/27 4 108 Summe Kalk 18 486 1.2. Synergien zwischen den Stadtbezirken Kalk und Mülheim Der leichte Überschuss, der durch Errichtung der neuen Schulen in Kalk entsteht, wird benötigt, um die Nachfrage im benachbarten Stadtbezirk Mülheim zu bedienen Für Mülheim besteht in den kommenden Jahren ein Defizit von bis zu 6 Zügen 2. Im Anmeldeverfahren 2024/2025 mussten hier 280 (!) Ablehnungen verzeichnet werde n. Durch die räumliche Nähe kann das Gesamtschulangebot in Kalk auch zur Bedarfsdeckung in Mülheim beitragen. Im Stadtbezirk Kalk selbst verzeichnete die Katharina -Henoth- Gesamtschule im Anmeldeverfahren 2024/25 45 Ablehnungen. Das sind weniger als nach 1 Vgl. Ziffer 1 der Vorlage 1562/2024 und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023, S. 29. 2 Vgl. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023, S. 194. 2 Elternbefragung erwartbar gewesen wären. Allerdings stellen die Ergebnisse der Elternbefragungen auf die Wünsche der Eltern bei entsprechenden Wahlmöglichkeiten ab und sind daher für die Schulentwicklungsplanung handlungsleitend. Die Zahlen im Anmeldeverfahren spiegeln dagegen die aktuell artikulierte Nachfrage unter den Bedingungen des gegebenen Schulplatzangebotes wieder. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei Veränderung des Schulplatzangebotes ein Elternwahlverhalten entsprechend den Wünschen zum Tragen kommt, die in der Elternbefragung geäußert wurden. Dass die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Kalk das vorhandene Angebot übersteigt, veranschaulicht auch ein Blick in die Schülerwohnortdaten der Mülheimer Gesamtschulen. Gesamtschulen Mülheim Anzahl SuS SJ 2023/24 SuS aus Kalk Anteil Willy-Brandt-Gesamtschule / Im Weidenbruch 1225 24 2% Dellbrücker Mauspfad 834 205 25% Gesamtschule Ferdinandstr. 836 156 19% Gesamtschule Holweide / Burgwiesenstr. 1866 443 24% Summe 4761 828 17% Eine nicht unerhebliche Zahl von Schüler*innen mit Wohnsitz in Kalk weicht demnach auf das Gesamtschulangebot in Mülheim aus, das ohnehin überlastet ist. Ebenso sind Schülerströme, wenn auch geringfügig, von Mülheim nach Kalk zu verzeichnen. Gesamtschulen Kalk Anzahl SuS SJ 2023/24 SuS aus Mülheim Anteil Katharina-Henoth-Gesamtschule / Adalbertstr. 1341 43 3% 2. Nachfrage nach Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Kalk 2.1. Kurt-Tucholsky-Schule, Helene-Weber-Platz Schulnummer Zügigkeit Kapazität 140843 3 72 2.1.1. Anzahl Klassen, Schüler*innenzahlen Jahrgang 2021/22 2022/23 2023/24 Klassen SuS Klassen SuS Klassen SuS Klassenstufe 5 2 32 2 43 2 35 Klassenstufe 6 2 47 2 43 2 45 Klassenstufe 7 3 62 3 66 2 47 Klassenstufe 8 4 82 3 72 3 66 Klassenstufe 9 3 72 4 92 4 93 Klassenstufe 10 3 63 3 50 3 56 Summe 17 358 17 366 16 342 3 2.1.2. Anmeldesituation 2024/25 Gesamtzahl Anmeldungen 19 aufgenommen Regel-SuS 15 aufgenommen GL 4 abgegeben GL 5 insg. aufgenommene SuS 19 2.2. Adolph-Kolping-Schule, Falckensteinstraße Schulnummer Zügigkeit Kapazität 140892 2 48 2.2.1. Anzahl Klassen, Schüler*innenzahlen Jahrgang 2021/22 2022/23 2023/24 Klassen SuS Klassen SuS Klassen SuS Klassenstufe 5 2 43 2 50 1 33 Klassenstufe 6 3 62 2 58 2 58 Klassenstufe 7 3 86 3 86 2 74 Klassenstufe 8 3 99 3 102 3 92 Klassenstufe 9 5 125 5 139 5 158 Klassenstufe 10 3 46 3 47 3 56 Summe 19 461 18 482 16 471 2.2.2. Anmeldesituation 2024/25 Gesamtzahl Anmeldungen 32 aufgenommen Regel-SuS 27 aufgenommen GL 5 abgegeben GL 10 insg. aufgenommene SuS 32 2.3. Fazit Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 hat sich gezeigt, dass von den vorgehaltenen fünf Hauptschulzügen im Stadtbezirk Kalk aktuell insgesamt (rechnerisch etwas mehr als) zwei Züge mit einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von 24 belegt werden können. Bei der aktuellen Verteilung der Anmeldungen auf die beiden Hauptschulen und bei vermutlich noch erfolgenden, wenigen Nachmeldungen / Zuweisungen an die beiden Hauptschulen könnten sie gegebenenfalls je zwei Eingangsklassen bilden. In Anbetracht der Entwicklung der Anmeldezahlen der letzten Schuljahre wird angenommen, dass sich die Nachfrage nach Hauptschulplätzen perspektivisch weiter reduzieren wird. Da an Gesamtschulen alle Abschlüsse der Sekundarstufen I und II erreicht werden können , reduziert sich das Erfordernis, Plätze für potenzielle Bildungsgangwechsel an Hauptschulen vorzuhalten. Um die Nachfrage nach Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Kalk weiterhin zu bedienen, sind nach Einschätzung der Verwaltung die Kapazitäten der Adolph -Kolping-Hauptschule folglich zureichend. 4 An beiden Kalker Hauptschule werden derzeit Vorbereitungsklassen für Geflüchtete eingerichtet. Mit einer Verbesserung der Schulplatzsituation durch die neuen Sc hulen im Stadtbezirk Kalk wird die Möglichkeit geschaffen, eine andere Verteilung dieser Klassen vorzunehmen. Die Schulform Gesamtschule stellt am Standort Helene -Weber-Platz das zukunf tsfähigere Schulsystem dar und bedeutet so den direkten Zugang zu allen Abschlussmöglichkeiten der allgemeinen Schulen für die Schüler*innen.

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2024

    Finanzausschuss

    TOP 10.30, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 26.06.2024

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 1.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 27.06.2024 zuletzt

    Rat

    TOP 10.34, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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