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1562/2024

Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-Platz zum Schuljahr 2025/26

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.34

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 3 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln 12.06.2024

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Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll des ASW vom 26.06.2024

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Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Hauptschule

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Anlage 2 - Beantwortung der Fragen des ASWs

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Kalk vom 26.06.2024 ohne Votum

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

1149 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Um die schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz zum 
Schuljahr 2025/26 gewährleisten zu können, ist es dringend not wendig, die Beratungskette 
am 06.06.2024 mit der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk starten und am 27.06.2024 dem 
Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorzulegen. Nur so kann fristgemäß die Genehmigung der 
Bezirksregierung Köln eingeholt werden , sodass rechtzeitig zum Anmeldeverfahren, das 
bereits im Herbst 2024 mit Inf ormationsmaßnahmen für die Elternschaft beginnt, feststeht, 
welche Platzkapazität an Gesamtschulen zum Schuljahr 2025/26 zur Verfügung stehen.  
 
Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war leider nicht möglich . Zunächst war nach 
Beschluss des Rates der Sta dt Köln vom 10.11.2022 zu ermitteln, wie sich die neue 
Gesamtschule des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk auf die Schulplatzsituation im 
Stadtbezirk auswirkt. Die Auswertung und vor allem die Bewertung des Anmeldeverhaltens 
konnte erst nach Abschluss des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens für die weiterführenden 
Schulen zum Schuljahr 2024/25 vorgenommen werden.

Anlage 3 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln 12.06.2024

4467 Zeichen

Entwurf/erstellt von: Datum 12. Juni 2024 
Az.: 
Bearb.: Tel.:  Raum: 
Raum: Tel.: Bearb.2: 
E-Mail: Fax: 
Haus: Zeughausstraße 2-10 
Kopf: BRKölnAllg 
1/3 
1) Stadt Köln
Dezernat Bildung, Jugend und Sport
Stabsstelle – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Auslaufende Auflösung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule ab dem 
Schuljahr 2025/26 zugunsten der schulrechtlichen Errichtung einer 
Gesamtschule zum Schuljahr 2026/27  
Stellungnahme der Bezirksregierung Köln 
Ihr Schreiben per Mail vom 11.06.2024 
Sehr geehrter Herr Voigtsberger, 
zu den erneuten Überlegungen des Schulträgers, am Standort der GH 
Kurt-Tucholsky-Schule eine Gesamtschule zu errichten, erfolgte in 
meinem Haus erneut ein Austausch zur Aktualisierung der Ihnen bereits 
vorliegenden Stellungnahme von März 2022. Diese in der Abteilung 
abgestimmte Stellungnahme gebe ich Ihnen nachstehend zur Kenntnis. 
Die Bezirksregierung unterstützt die vom Schulträger verfolgte Aktivität, 
die Anzahl der Gesamtschulplätze deutlich zu erhöhen. Nicht zuletzt die 
seit Jahren vorliegenden Anmeldeüberhänge, insbesondere im 
rechtsrheinischen Stadtgebiet, erfordern hier eine zeitnahe Umsetzung.  
Hierin hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass bislang die Schulform 
Hauptschule noch unverzichtbar ist, um den Schulformwechsel in die 
Hauptschule nach der Erprobungsstufe und in die höheren Jahrgänge der 
Hauptschulen von anderen Schulformen zu ermöglichen. 
An der GH Kurt-Tucholsky-Schule werden aktuell 342 Schülerinnen und 
Schüler beschult. Diese Zahl ist seit dem Schuljahr 2009/2010 mit 
Schwankungen nach oben und unten weitgehend konstant. Die 
Übergänge aus den Grundschulen an diese Schule liegen seit dem

2/3 
Schuljahr 2009/2010 ebenfalls weitgehend konstant zwischen 30 und 40 
Schülerinnen und Schülern. Auf Grund von Übergängen aus anderen 
Schulformen und infolge von Zuwanderung und Zuzügen steigt die 
Schülerzahl pro Jahrgang ab Klasse 6 bis Jahrgang 9 auf durchschnittlich 
60 – 70 Schülerinnen und Schüler.  
Bei Auflösung der GH Kurt-Tucholsky-Schule und Errichtung einer 
vierzügigen Gesamtschule ist demnach sicherzustellen, dass 
insbesondere für die o. g. Schülerinnen und Schüler ein geeigneter 
Schulplatz im Bildungsgang Hauptschule zur Verfügung gestellt werden 
kann.  
An der im Stadtteil Köln-Kalk gelegenen KH Adolf-Kolping-Schule ist dies 
aus Kapazitätsgründen m. E. nicht möglich. Die Schülerzahl liegt an 
diesem Standort bereits bei konstant 460-490 Schülerinnen und 
Schülern. Auch der von der Stadt Köln für 2027 geplante Neubau für die 
KH Adolf-Kolping-Schule sieht eine Kapazitätserweiterung nicht vor. 
Ebenfalls hatte ich darauf hingewiesen, dass gerade bei der Aufgabe von 
Schulplätzen anderer Schulformen zugunsten weiterer 
Gesamtschulplätze darauf geachtet werden muss, dass das spezifische 
Angebot dieser Schulen durch eine Gesamtschule auch aufgefangen 
werden kann. 
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf an Kölner Grundschulen nimmt jährlich weiter zu. 
Alle Hauptschulen der Stadt Köln sind Schulen des Gemeinsamen 
Lernens und stellen grundsätzlich drei Schulplätze (und zum Teil deutlich 
mehr) pro Klasse für diese Kinder zur Verfügung. Die Verteilung der 
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf erfolgt in der Gesamtschule im vorgezogenen 
Aufnahmeverfahren, d. h. es werden nicht mehr als drei Schülerinnen und 
Schüler pro Klasse aufgenommen. Überhänge werden oftmals von den 
Realschulen und Hauptschulen getragen. 
Im Fall der Auflösung der GH Kurt-Tucholsky-Schule werden ab dem 
Schuljahr 2025/2026 dort keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr in 
den Jahrgang 5 aufgenommen. Demnach wegfallende 
Schulplatzkapazitäten im Bildungsgang Hauptschule müssten aufgrund 
der für ein Schuljahr später geplanten Errichtung einer Gesamtschule von

3/3 
der K H Adolph-Kolping-Schule oder umliegenden Gesamtschulen 
kompensiert werden. Ich bitte, dies zu berücksichtigen. 
Abschließend möchte ich nochmals darauf  hinweisen, dass durch eine 
„Umnutzung von Schulformen“ zwar dem mangelnden Angebot an 
Gesamtschulplätzen Rechnung getragen werden kann, dem aber parallel 
bestehenden steigenden Bedarf an Schulplätzen insgesamt wird dadurch 
nicht unmittelbar begegnet. Dieser muss daher  dringend durch die 
Schaffung von weiterem zusätzlichem Schulraum gedeckt werden. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
2) z. V.

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll des ASW vom 26.06.2024

3060 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und 
Weiterbildung 
Herr Mertens 
Telefon: (0221) 221 29259 
Fax:  (0221)  
E-Mail: 40-Sitzungsdienst-
ASW@stadt -koeln.de 
Datum: 27.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung  vom 26.06.2024  
öffentlich 
1.5 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-We-
ber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender 
Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-
Platz zum Schuljahr 2025/26 
1562/2024 
 
 Änderungsantrag zu TOP 1.5 zur Vorlage: Schulrechtliche Errichtung ei-
ner Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum 
Schuljahr 2026/27 bei auslaufender Schließung der KurtTucholsky-Schule, 
Hauptschule Helene-Weber-Platz zum 
AN/1017/2024 
 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: 
Beschluss über den Änderungsantrag von Bündnis 90/ die Grünen, CDU und 
FDP 
Beschluss: 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
  
Wir beauftragen die Verwaltung,  
 
1. die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2025/26 nicht auslaufend zu schließen.  
Abstimmungsergebnis: 
Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP gegen die 
Stimmen von SPD, Volt und Die LINKE zugestimmt.

2. die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum Schuljahr 
2026/27 zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach 
Beendigung des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2025/26 und dem Start der 
zweiten neuen Gesamtschule im  Stadtbezirk Kalk im Interim Brügelmannstraße neu 
zu bewerten. 
Abstimmungsergebnis: 
Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP gegen die 
Stimmen von SPD, Volt und Die LINKE zugestimmt. 
  
 
3. eine Fachgesprächsreihe für den Herbst 2024 vorzubereiten, in dem die Schulplatzsi-
tuation an den jeweiligen Schulformen und Standorten pro Stadtbezirk dezidiert analy-
siert wird und die Schulentwicklungsplanung anhand des konkreten Wahlverhaltens 
der Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler und den Daten aus den zurückliegenden An-
meldeverfahren aktualisiert und ggf. nachgeschärft wird. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der SPD beschlossen. 
  
 
4. zu prüfen, welche konkreten Möglichkeiten es für den wirklichen Neubau einer weite-
ren (und auch geplanten) Gesamtschule für den Stadtbezirk Kalk gibt. Hier sind insbe-
sondere die Standorte Bauhof Frankfurter Straße und das Schulzentrum Hartgen-
buschweg zu prüfen. Hierbei ist darzustellen, inwiefern bestehende Schulen oder 
schon bestehende bzw. zukünftig zu errichtende Interims auch als Übergangslösung 
zur (Mit-)Nutzung einbezogen werden können. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung von DIE LINKE beschlossen. 
 
 
GESAMTABSTIMMUNG über die so geänderte Verwaltungsvorlage 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP gegen die Stimmen 
von SPD, Volt und Die LINKE wird dem Änderungsvorschlag von Bündnis 90/ 
die Grünen, CDU und FDP zugestimmt.

Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Hauptschule

21072 Zeichen

1 
Köln, den 27.05.2024  
Die Zukunft der Kurt-Tucholsky-Schule Köln 
Eine Stellungnahme der Schulkonferenz zum erneuten 
Antrag „Eine Gesamtschule für Neubrück“ 
1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des 
Schulstandortes  
2. Die Schüler*innen*1 der Kurt-Tucholsky-Schule  
2.1 Sozioökonomisch benachteilige 
Schüler*innen  
2.2 Schüler*innen mit internationaler 
Familiengeschichte  
2.3 Geflüchtete Schüler*innen  
2.4 Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf und chronischen 
Krankheiten  
3. Was diese Schüler*innen brauchen  
4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leistet 
5. Resümee und Schlussplädoyer  
6. Literatur  
 
                                                           
1 Im Folgenden verwenden wir das Gendersternchen, um 
alle Menschen anzusprechen und um eine inklusive und 
geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. 
Personenbezeichnungen, die ausschließlich Frauen oder 
ausschließlich Männer betreffen, bleiben 
geschlechtsspezifisch.

2 
1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des 
Schulstandortes 
Die Kurt-Tucholsky-Schule liegt im Kölner Stadtteil Neubrück. 
Dies ist ein östlicher Stadtteil von Köln im rechtsrheinischen 
Stadtbezirk Kalk. Der nördlich des Heumarer Dreiecks 
gelegene Stadtteil grenzt im Nordosten mit dem Rather 
Kirchweg an den Stadttei l Brück, mit der Grünfläche östlich 
des Neubrücker Rings an den Stadtteil Rath/Heumar, im 
Südwesten mit der Rösrather Straße und der 
Bundesautobahn an Ostheim und mit der Grünanlage im 
Westen an den Stadtteil Merheim.  
In Neubrück gibt es zwei Grundschulen : Die Städtische 
Grundschule Europaring sowie die James -Krüss-
Grundschule. Seit dem Umzug der Kurt-Tucholsky-Schule aus 
dem Schulzentrum Ostheim nach Neubrück  im Jahr 2007 , 
sind die nächstgelegenen weiterführenden Schulen das 
Heinrich-Heine-Gymnasium und die Albert -Schweitzer-
Realschule, die beide im Schulzentrum Ostheim verblieben 
sind.  
Die Kurt -Tucholsky-Schule ist die nächstgelegene 
Hauptschule für die Stadtteile Brück, Merheim, Ostheim und 
Rath/Heumar. Sie wird im Schuljahr 20 23/24 von ca. 350 
Schüler*innen besucht und bietet eine gebundene 
Ganztagsbetreuung der Klasse fünf bis Klasse zehn.  
Gemäß dem im Jahr 2023 aktualisierten Schulsozialindex des 
Landes Nordrhein -Westfalen, der „die soziale 
Zusammensetzung der Schülerschaft“ mit einem Wert 
abbildet, und „bestehende soziale Herausforderungen 
identifiziert“, ist unserer Schule der Sozialindex 9 zugeordnet

3 
(Schulministerium NRW: 
https://www.schulministerium.nrw/schulsozialindex, 2023). 
2. Schüler*innen der Kurt-Tucholsky-Schule 
Sowohl im aktuellen Bildungsdiskurs als auch im Alltag aller 
Schulen in Deutschland ist Heterogenität in den letzten 
Jahren zu einem Schlüsselbegriff geworden. Vor allem in 
Bezug auf internationale und sozialökonomische familiäre 
Hintergründe sowie auf das  individuelle Lernpotential jedes 
Einzelnen (bildungssprachliche Fähigkeiten, Intelligenz, 
Vorwissen) zeichnet sich die Schülerschaft der Kurt -
Tucholsky-Schule jedoch durch Heterogenität in einem 
besonderen Maße aus. (Vgl. für eine Definition der 
Dimensionen von Heterogenität Gronostaj/Vock 2017, S. 9) 
Zudem besteht die Schülerschaft vielfach aus Schüler*innen, 
die diversen Herausforderungen ausgesetzt sind, um die 
alltäglichen Anforderungen des Lebens zu bewältigen. Dies 
schlägt sich auch in dem für unsere  Schule ermittelten 
Sozialindex nieder. Die Kurt -Tucholsky-Schule ist dem 
Sozialindex 9 zugeordnet. Der Anteil der SG BII Empfänger 
sowie der Anteil Arbeitsloser im Schulumfeld ist sehr hoch.  
Fünf Dimensionen, die den Alltag unserer Schüler*innen 
prägen u nd für ihre Zukunftsperspektiven entscheidend 
sind, sollen in diesem Konzeptpapier eine Betrachtung 
finden. Sie verdeutlichen das Ausmaß der Heterogenität an 
unserer Schule und stellen die Herausforderungen für 
Lehrer*innen und andere Mitarbeiter*innen im Kontext 
Schule sowie für die Schüler*innen heraus.

4 
1) Sozioökonomisch benachteiligte Schüler*innen  
2) Schüler*innen mit internationaler 
Familiengeschichte 
3) Dabei in besonderem Maße: geflüchtete 
Schüler*innen  
4) Die Schüler*innen, die einen sonderpädagogischen 
Unterstützungsbedarf oder chronische Krankheiten 
haben 
5) Auswirkungen der Corona-Pandemie 
2.1 Sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen 
Als sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen sollen 
hier Kinder definiert werden, die in Bezug auf die Höhe des 
Einkommens der Eltern, in Bezug auf zukunftsrelevante 
Fragen (Wie „Hat das Kind ein eigenes Zimmer?“, „Können 
die Eltern das Kind bei den Hausaufgaben unterstützen?“, 
„Wie viele Bücher gibt es in dem Haushalt?“, „Hat das Kind 
zwei Elternanteile?“, „Wächst es i n gesunden 
Familienstrukturen auf?“) benachteiligt sind und dadurch, 
das haben unter anderem die Ergebnisse der letzten PISA -
Studie 2018 gezeigt, geringe Chancen beim Zugang zu 
schulischer Bildung haben.  
Sichtbar wird die sozialökonomische Benachteiligung  
unserer Schüler*innen durch eine Arbeitslosenquote von 
17,2 Prozent in Ostheim und 15,4 Prozent in Neubrück im 
Jahr 2022 (bei etwa 9,3 Prozent in Köln; Vgl. 
Sozialraumkoordination Ostheim/ Neubrück). Sichtbar wird 
sie durch Darstellungen unserer Schüler*i nnen, die davon 
erzählen, dass sie ein Zimmer mit vier Geschwistern teilen,

5 
die Heizungen in der Wohnung erst im Januar angestellt 
werden oder sie in der Familie dafür verantwortlich sind, 
Termine beim Amt wahrzunehmen oder Formulare 
auszufüllen. Sichtbar wird sie auch in Presseberichten über 
die „Gernsheimer Straße“ in Ostheim, in denen von Eltern 
berichtet wird, die ihre Kinder zu Tode prügeln. (Vgl. Kölner 
Stadtanzeiger 2007)  
 
2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte 
Wie unter anderen Gronostaj/Vock verdeutlichen, wird – 
neben dem sozialökonomischen Status einer Familie – der 
Migrationshintergrund von Schüler*innen als bedeutsam für 
den Bildungserfolg diskutiert. (Vgl. Gronostaj/Vock S. 22) 
Während in Deutschland der Migrationsanteil ( als eine 
Person mit Migrationsanteil wird hier eine Person definiert, 
wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit 
deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist ; Vgl. die Daten 
von Statista 2021) im Januar 2022 bei 26,7 Prozent liegt, 
fallen an der Kurt-Tucholsky-Schule über 90 Prozent der 
Kinder unter die Definition der Personen mit 
Migrationsanteil. Diese Kinder haben ganz unterschiedliche 
geografische Wurzeln, kulturell geprägte Hintergründe  und 
Glaubensrichtungen. Sie sprechen häufig zu Hause ein e 
andere Sprache als Deutsch. Auf die daraus resultierenden 
Defizite in der Bildungssprache und in der Lesekompetenz 
angemessen zu reagieren, ist zur Routine -Aufgabe von 
Lehrer*innen unserer Schule geworden.

6 
 
2.3 Geflüchtete Kinder und Jugendliche 
In den  letzten Jahren ist eine Vielzahl von geflüchteten 
Kindern an unsere Schule gekommen . Derzeit haben wir 
Kapazitäten für die Beschulung und Förderung von 90 
Schüler*innen, die akut aus ihrem Heimatland geflüchtet 
sind und in Deutschland eine neue Heimat finden sollen.  Sie 
haben neue Facetten – und neue Herausforderungen – in 
den Schulalltag gebracht.  
Diese Kinder haben häufig eine strapaziöse und 
traumatisierende Flucht aus Kriegsgebieten hinter sich. 
Einige haben dabei Elternteile verloren oder sie sind für sie 
nicht erreichbar. Sie kommen in ein ihnen unbekanntes, 
neues System und haben teilweise noc h nie eine Schule 
besucht. Eine Vielzahl der Kinder kann bei der Ankunft an 
unserer Schule nicht lesen und schreiben. Für diese Kinder 
ist häufig zunächst die Alphabetisierung und im Folgenden 
das Erlernen der deutschen Sprache elementar für ihre 
Zukunft. Aber auch psychologische und lebenspraktische 
Betreuung ist für diese Schüler*innen relevant.  
In den letzten Monaten ist die Anzahl der nicht 
alphabetisierten Schüler*innen an unserer Schule deutlich 
gestiegen und steigt auch weiterhin. Auffallend ist, dass viele 
von ihnen aufgrund mangelnder Schulbildung auch nicht auf 
die Schriftsprache in ihrer Muttersprache zurückgreifen 
können. Da wir an der Schule durch häufige Neuzuweisungen 
und Umzüge/ Abschiebungen einen ständigen Wechsel

7 
haben, sind die Alphabeti sierungskurse zudem sehr 
heterogen.  
Ein weiteres aktuelles Thema ist die gestiegene Anzahl an 
Abschiebungen. Besonders im aktuellen Schuljahr 2023/24 
mussten uns viele Kinder und Jugendliche sehr plötzlich 
verlassen. Dadurch wurden wichtige soziale Bindun gen und 
Freundschaften immer wieder auseinandergerissen. Dies hat 
enorme Auswirkungen auf die jeweiligen 
Klassengemeinschaften sowie das Schulleben insgesamt. 
Kinder und Jugendliche, die von Abschiebung bedroht sind 
oder immer wieder damit konfrontiert wer den, haben nicht 
selten große Schwierigkeiten dabei soziale Bindungen 
einzugehen oder sich auf die Schule zu konzentrieren. 
 
 
2.4 Kinder mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf oder chronischen Krankheiten 
Seit der Einführung des Gemeinsamen Unterric hts im 
Schuljahr 2012/2013 arbeiten wir an unserem Ziel, eine 
inklusive Schule für alle Kinder zu schaffen.  
Derzeit besuchen 45 Kinder mit Unterstützungsbedarf die 
Kurt-Tucholsky-Schule. Durch die Zuwanderung 
kriegstraumatisierter Kinder ist davon auszugehen, dass sich 
diese Zahl noch weiter erhöht.  
Besonders schwierig ist es, den sonderpädagogischen 
Unterstützungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen mit 
Zuwanderungsgeschichte zu erfassen.  Dies gilt vor allem 
während des zweijähri gen Sprachförderzeitraums. Ohne

8 
spezielle sprachneutrale Tests und Untersuchungen bleiben 
viele Unterstützungsbedarfe in dieser Zeit unentdeckt. In der 
alltäglichen Praxis ist es nicht einfach festzustellen, ob 
mangelnde Sprachkenntnisse der Grund für schu lische 
Probleme sind, spezielle Rahmenbedingungen den 
Lernfortschritt hemmen (z.B. Traumata, Wohnsituation, 
Angst vor Abschiebung, etc.) oder tatsächlich ein spezieller 
Förderbedarf vorliegt.  
2.5 Folgen der Corona-Pandemie 
Die Nachwirkungen und Folgen der  Corona-Pandemie und 
der damit verbundenen langen Zeit des Distanzlernens 
haben einen großen Einfluss auf unsere tägliche Arbeit mit 
den Schüler*innen. Viele von ihnen haben, verursacht vor 
allem durch die langen Phasen des Distanzlernens und der 
sozialen Isolation, große Wissens - und Lernlücken. Zudem 
zeigen sich gerade bei den jüngeren Schüler*innen teils 
erhebliche Defizite im sozialen Bereich, die insbesondere die 
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, die 
Konzentrationsfähigkeit sowie die allgemeine 
Lernmotivation betreffen. Auch das Akzeptieren und 
Einhalten von Schul - und Klassenregeln fiel und fällt vielen 
Schüler*innen schwerer als noch vor der Corona -Pandemie. 
Die zusätzliche Arbeit an der Verbesserung dieser 
Kompetenzen gestaltet sich auch heute n och als 
herausfordernd und aufwändig. 
3. Was diese Schüler*innen brauchen

9 
Dass die hier skizzierte Schülerschaft besondere 
Unterstützung dabei benötigt, Ziele im Kontext Schule (aber 
auch im privaten Umfeld) zu erreichen, ist durch die 
gegebene Darstellung  sicher bereits nachvollziehbar 
geworden, soll jedoch an dieser Stelle noch weiter erläutert 
werden.  
Die Schüler*innen unserer Schule brauchen…  
 
… eine besondere schulische Förderung und eine individuell 
auf ihren Lernstand angepasste Differenzierung.  
 
…intensive Unterstützung und Begleitung bei der 
Entwicklung und dem Ausbau sozialer Kompetenzen. 
 
…spezielle Anleitung und Motivation zur Entwicklung 
geeigneter Lern- und Arbeitsstrategien. 
… individuelle Betreuung auf schulischer, aber auch auf 
privater Ebene.  
… all das, was hinter dem Versprechen eines 
multiprofessionellen Teams steht, nämlich Bezugspersonen, 
die professionell auf ihre Probleme eingehen können: 
Lehrer*innen und Sonderpädagog*innen, 
Wegeberater*innen, Lernbegleiter*innen, Therapeut*innen 
und Sozialpädago*innen. Menschen, die mit ihnen Lesen 
lernen und sie zum Arbeitsamt begleiten, die Verständnis für 
ihre Situation haben. Menschen, die ihnen die 
Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen, die sie 
brauchen, um ihre Potentiale entfalten zu können.

10 
Vor allem brauchen unserer Schüler*innen dafür kleine, 
überschaubare Räume, in denen sie ankommen und agieren 
können.  
4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leisten kann 
„Die pädagogische Arbeit mit jungen Menschen, die im 
Leistungsvermögen, in ihren  physischen oder psychischen 
Voraussetzungen, im Sozialverhalten, in ihren sozio -
kulturellen und ökonomischen Lebenslagen sehr differieren, 
ist anspruchsvoll“, schreib en Gronostaj/Vock. 
(Gronostaj/Vock 2017, S. 15) Eine hohe Anzahl von 
Schüler*innen, die a ufgrund ihrer Lebenssituation in 
ökonomischer und sozialer Hinsicht keiner 
verheißungsvollen Zukunft entgegens ehen, macht den 
praktischen Umgang mit dieser Heterogenität in unseren 
Augen noch herausfordernder. Unser Fokus ist es dabei zum 
einen, die Indivi dualität jedes einzelnen zu nutzen und 
fruchtbar zu machen. Zum anderen ist es jeden Tag aufs 
Neue unser Ziel, unseren Schüler*innen Chancengleichheit 
zu ermöglichen.  
 
Mit der Umsetzung der Inklusion und dem damit 
verbundenen Anspruch der Teilhabe aller Schüler*Innen an 
Kultur, Unterrichtsgegenständen und Gemeinschaft an der 
Kurt-Tucholsky-Schule, wird diesem Anspruch Rechnung 
getragen. 
 
Ein bedeutender Vorteil unserer Schule ist zudem die 
überschaubare Größe des Systems. Die Schüler*innen 
kennen nicht nur ihre Klassenkamerad*innen, sondern auch

11 
die Schüler*innen zwei Jahrgänge über ihnen. Sie sind an 
ihre Klassenlehrer*innen , die sie meist von Klasse fünf bis 
zehn begleiten, gewöhnt und mit ihnen vertraut. Sie grüßen 
die Hausmeisterin und die Schulsekretär in. Die 
Konzentration auf die Schaffung  kleiner Klassen ermöglicht 
sowohl individuelle Förderung als auch schulische und 
persönliche Entfaltung in einem vertrauten Rahmen.  
Davon ausgehend, dass Sprachkompetenz eine 
Schlüsselqualifikation für die Persönlichkeitsentwicklung von 
Kindern und eine der wichtigsten Voraussetzungen für den 
schulischen und beruflichen Erfolg ist, werden  
Schüler*innen, die nach Deutschland geflüchtet sind,  an der 
Kurt-Tucholsky-Schule nach einem eigenen 
Sprachförderkonzept, welches die Schule explizit für die 
Sprachförderschüler*innen entwickelt hat, und das 
differenzierten Unterricht für Kinder in der Alphabetisierung 
bis zum Sprachniveau B2 umfasst, unterrichtet. Ergänzt wird 
die Sprachförderung durch  eine Schreibwerkstatt , deren  
Ergebnisse in einem Buchprojekt veröffentlicht werden, 
sowie durch die ehrenamtliche Unterstützung durch 
Lesementoren.  
Zusätzlich zu den Standardelementen im Rahmen der 
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA: 
Potenzialanalyse, die Arbeit mit einem Portfolioinstrument, 
Berufsfelderkundungen, Praktika) haben wir im Rahmen der 
Berufsorientierung weitere Angebote in unserem 
Schulprogramm, um den Jugendlichen nach der Schulzeit 
den Übergang zwischen Schule und Beruf zu erleichtern. 
Dabei hat di e Vernetzung zwischen Inner - und

12 
außerschulischen Partnern eine wesentliche Bedeutung. 
Viele externe Mitarbeiter kommen aus der beruflichen Praxis 
und können unsere Schüler individuell und in einem engen 
Austausch mit den Klassenlehrer*innen beraten. Unser  
Wahlpflicht-Angebote in den Jahrgängen neun und zehn sind 
inhaltlich an berufliche Inhalte gekoppelt, sodass in 
Kleingruppen die notwendigen Schlüsselqualifikationen 
trainiert werden können. Für Schüler*innen  mit schwacher 
Lernmotivation bieten wir  zudem gezielte Beratung und 
Betreuung für eine sinnvolle und realistische 
Anschlussperspektive nach der Schule an. Ein weiterer 
Punkt, der uns im Bereich Berufs orientierung auszeichnet 
und den Schüler*innen die Möglichkeit gibt, sich frühzeitig 
auch mit ihren Stärken im praktischen Bereich 
auseinanderzusetzen und eine  Zukunftsperspektive zu 
entwickeln, sehen wir in der Tatsache, dass ab Stufe acht die 
Klassenlehrer*innen und  Teams den Fokus der 
Schüler*innen auf die Berufsorientierung lenken. Sowohl in 
Deutsch als auch in Arbeitslehre -Wirtschaft sind Bausteine 
wie Bewerbungstraining, das Kennenlernen 
unterschiedlicher Berufsfelder oder die Erarbeitung  von 
Problemlösekompetenzen bei alltagspraktischen Aufgaben 
Grundpfeiler unserer schulinternen Curricula. Der hohe 
Stellenwert der Fächer Arbeitslehre-Technik und 
Arbeitslehre-Hauswirtschaft gibt unseren Schüler*innen – 
neben den Wahlpflichtfächern und AGs – weitere 
Möglichkeiten, ihre praktischen Kompetenzen  im 
handwerklichen beziehungsweise hauswirtschaftlichen 
Bereich kennenzulernen, ausbilden oder zu erweitern.

13 
Elementar für das Gelingen unserer Arbeit ist eine 
Vernetzung mit externen Partner*innen, mit dem 
Jugendamt, Therapeut *innen und anderen 
Kooperationspartner*innen (wie zum Beispiel dem 
Bürgerverein oder dem Jugendzentrum ENBE  in Neubrück). 
Durch diese gewachsenen Strukturen und die Möglichkeit, in 
einem kleinen System persönlich, direkt und t ransparent zu 
kommunizieren, können wir der Aufgabe, Schüler*innen und 
ihre Eltern zu unterstützen, gerecht werden.  
Relevant ist aber auch die Zusammenarbeit mit unserem 
Ganztagsträger, der Katholischen Jugendagentur Köln, im 
gebundenen Ganztag. Dadurch k önnen wir den Kindern 
sowohl kontinuierliche, verlässliche Betreuung und 
vertrauensvolle Ansprechpartner *innen (ergänzend zu 
Lehrer*innen, Sonderpädago*innen, Sozialpädago*innen 
und MPTler *innen) als auch ein anspruchsvolles, kreatives 
und motivierendes Freizeitprogramm  anbieten. Seit der 
Förderung von Bildungsangeboten in den Ferien durch die 
Corona-Pandemie, können wir diese Zuwendung auch in den 
Ferien gewährleisten.  
5. Resümee und Schlussplädoyer 
Es ist nicht unsere Absicht, in dieser Stellungnahme Position 
gegen die Gesamtschule als zukunftsgerichtetes und 
nachhaltiges Schulsystem zu beziehen. Keinesfalls möchten 
wir die Gesamtschule als „nicht geeignete Schulform“ 
beschreiben.

14 
Wir möchten jedoch deutlich machen, dass in Neubrück und 
der Umgebung Schüler*innen leben, die eine intensive Form 
der Förderung und Bindung, ein Wachsen in einem kleinen 
System benötigen  – die von einer Gesamtschule in 
angestrebter Größe unseres Erachtens nicht gelei stet 
werden kann. Die enge Beziehungsarbeit in den Lerngruppen 
mit einem stabilen, mul tiprofessionellen Team, der direkte, 
niedrigeschwellige Austausch mit den Klassenlehrer *innen, 
dem Stufenteam sowie internen und externen Partnern in 
unserem überschaubaren System Schule, gibt unseren 
Schüler*innen einen starken Halt und Orientierung.  
Wir haben Sorge, dass die Gr öße der angestrebten 
Gesamtschule und die damit verbundene Anonymität unsere 
Schüler*innen nicht fördert, sondern überfordert.  
Unser Interesse ist es  daher, unsere Schule – mit kleineren 
Klassen, einem gebundenen Ganztag , engmaschigen und 
praxisorientierten Berufsfindungsangeboten sowie der 
Möglichkeit individueller Zuwendung – bestehen zu lassen 
und weiter zu verbessern. 
Mit dieser Stellungnahme möchten wir unseren 
Schüler*innen eine Stimme und eine Lobby geben. Und sie 
darin unterstützen, einen gleichberechtigten, fairen Start in 
die Zukunft zu haben. „Die Kinder von heute sind die 
Gesellschaft von morge n“ lautet ein bekanntes Zitat des 
Dalai Lama. Wir denken, dass  die Kinder, die unsere Schule 
besuchen, durch die hier skizzierten Möglichkeiten  und 
gemeinsam mit uns die Kompetenzen entwickeln können, 
die sie brauchen, um diese Gesellschaft mündig, tatkräftig 
und selbstbestimmt mitgestalten zu können.

15 
 
6. Literatur  
 Sarah Beierle, Carolin Hoch, Birgit Reißig (2019): Schule in 
benachteiligten sozialen Lagen. Untersuchungen zum aktuellen 
Forschungstand mit Praxisbeispielen. Deutsches Jugendinstitut.  
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/DJI_Abschlussbericht
_Brennpunktschulen.pdf 
Abgerufen am 27.01.2022  
 
Beltermann, Eric (21.06.2018): Arbeitslosigkeit in Köln. In: Kölner 
Stadtanzeiger.  
https://www.ksta.de/interaktiv/arbeitslosigkeit-in-koeln-wie-
viele-menschen-in-den-veedeln-ohne-arbeit-sind-
30653994?cb=1643285634316& 
Abgerufen am 27.01.2022 
 
Isaac, Kevin (2011): Neues Standorttypenkonzept.  
https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat
_11-12/Amtsblatt_SchuleNRW_06_11_Isaac-
Standorttypenkonzept.pdf 
Abgerufen am 27.01.2022 
 
Morchner Tobias und Stinauer, Tim (23.02.2007): Eine verlorene 
Generation. Kölner Stadtanzeiger.  
https://www.ksta.de/eine-verlorene-generation-13268992 
Abgerufen am 27.01.2022  
 
Schulministerium NRW: 
https://www.schulministerium.nrw/schulsozialindex 
Abgerufen am: 21.03.2024 
 
Sozialraumkoordination Köln Ostheim/ Neubrück

16 
https://ostheim-
neubrueck.sozialraumkoordination.koeln/2991.html#:~:text=Die
%20Arbeitslosenquote%20insgesamt%20(SGBII%20%26%20SGBII
I,U25%20Jährigen%208%2C0%25. 
(abgerufen am 18.03.2024) 
 
Vock, Miriam und Gronastaj, Anna (2017): Umgang mit 
Heterogenität in Schule und Unterricht.  
http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/13277.pdf 
Abgerufen am 27.01.2022

Anlage 2 - Beantwortung der Fragen des ASWs

6713 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
 
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtteil Neubrück  
Zahlen, Daten, Fakten zur Beantwortung der Fragestellungen aus der ASW-
Sitzung vom 10.06.2024 zur Vorlage 1562/2024  
 
1. Nachfrage nach Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Kalk 
 
1.1. Ergebnisse der Elternbefragung 
In der durch das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung durchgeführten 
Elternbefragung haben 34% der Eltern im Stadtbezirk Kalk den Wunsch geäußert, bei einem 
entsprechenden Angebot eine Gesamtschule für ihr Kind wählen zu wollen1.  
 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige Kalk 1283 1230 1276 1259 1208 1172 1173 1138 1130 1137 1135 1139 
34% 436 418 434 428 411 398 399 387 384 387 386 387 
Züge SI (Ø 27) 16,2 15,5 16,1 15,9 15,2 14,8 14,8 14,3 14,2 14,3 14,3 14,3 
 
Ø 405 SuS 15 Züge 
Max. 436 SuS 16,2 Züge 
 
In Kalk ist aktuell allein die Katharina-Henoth-Gesamtschule mit 6 Zügen, also 162 Plätzen, 
angesiedelt. Hinzu kommen ab SJ 2024/25 die 4 Züge (108 Plätze) im Bildungscampus des 
Erzbistums. Es besteht daher akuter Handlungsbedarf, die erforderlichen Kapazitäten durch 
die Errichtung der Gesamtschule  Kalk (Vorlage 1393/2024) und die G esamtschule Helene-
Weber-Platz (Vorlage 1562/2024) zu schaffen. Das Platzangebot würde sich wie folgt 
erweitern: 
 
Schule Züge 
SEK I 
Plätze SEK I 
(Ø 27) 
Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 6 162 
Bildungscampus Erzbistum inkl. 
Gesamtschule ab 2024/25 4 108 
Gesamtschule Kalk 1 im Interim 
Brügelmannstraße ab 2025/26 4 108 
Gesamtschule Helene-Weber-
Platz  ab 2026/27 4 108 
Summe Kalk 18 486 
 
1.2. Synergien zwischen den Stadtbezirken Kalk und Mülheim 
Der leichte Überschuss, der durch Errichtung der neuen Schulen  in Kalk  entsteht, wird 
benötigt, um die Nachfrage im benachbarten Stadtbezirk Mülheim zu bedienen 
Für Mülheim besteht in den kommenden Jahren ein Defizit von bis zu 6 Zügen 2. Im 
Anmeldeverfahren 2024/2025 mussten hier 280 (!) Ablehnungen verzeichnet werde n. Durch 
die räumliche Nähe kann das Gesamtschulangebot in Kalk auch zur Bedarfsdeckung in 
Mülheim beitragen. Im Stadtbezirk Kalk selbst verzeichnete die Katharina -Henoth-
Gesamtschule im Anmeldeverfahren 2024/25 45 Ablehnungen. Das sind weniger als nach 
                                            
1 Vgl. Ziffer 1 der Vorlage 1562/2024 und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023, S. 
29. 
2 Vgl. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023, S. 194.

2 
 
Elternbefragung erwartbar gewesen wären. Allerdings stellen die Ergebnisse der 
Elternbefragungen auf die Wünsche der Eltern bei entsprechenden Wahlmöglichkeiten ab und 
sind daher für die Schulentwicklungsplanung handlungsleitend. Die Zahlen im 
Anmeldeverfahren spiegeln dagegen die aktuell artikulierte Nachfrage unter den Bedingungen 
des gegebenen Schulplatzangebotes wieder. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei 
Veränderung des Schulplatzangebotes ein Elternwahlverhalten entsprechend den Wünschen 
zum Tragen kommt, die in der Elternbefragung geäußert wurden. 
 
Dass die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Kalk das vorhandene Angebot 
übersteigt, veranschaulicht auch ein Blick in die Schülerwohnortdaten der Mülheimer 
Gesamtschulen.  
 
Gesamtschulen Mülheim Anzahl SuS 
SJ 2023/24 
SuS aus 
Kalk Anteil 
Willy-Brandt-Gesamtschule / Im Weidenbruch 1225 24 2% 
Dellbrücker Mauspfad  834 205 25% 
Gesamtschule Ferdinandstr.  836 156 19% 
Gesamtschule Holweide / Burgwiesenstr. 1866 443 24% 
Summe  4761 828 17% 
 
Eine nicht unerhebliche Zahl von Schüler*innen mit Wohnsitz in Kalk weicht demnach auf 
das Gesamtschulangebot in Mülheim aus, das ohnehin überlastet ist.  
Ebenso sind Schülerströme, wenn auch geringfügig, von Mülheim nach Kalk zu verzeichnen. 
Gesamtschulen Kalk Anzahl SuS 
SJ 2023/24 
SuS aus 
Mülheim Anteil 
Katharina-Henoth-Gesamtschule / 
Adalbertstr.  1341 43 3% 
 
2. Nachfrage nach Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Kalk 
 
2.1. Kurt-Tucholsky-Schule, Helene-Weber-Platz 
Schulnummer Zügigkeit Kapazität 
140843 3 72 
 
2.1.1. Anzahl Klassen, Schüler*innenzahlen 
Jahrgang 2021/22 2022/23 2023/24 
Klassen SuS Klassen SuS Klassen SuS 
Klassenstufe 5 2 32 2 43 2 35 
Klassenstufe 6 2 47 2 43 2 45 
Klassenstufe 7 3 62 3 66 2 47 
Klassenstufe 8 4 82 3 72 3 66 
Klassenstufe 9 3 72 4 92 4 93 
Klassenstufe 10 3 63 3 50 3 56 
Summe 17 358 17 366 16 342

3 
 
2.1.2. Anmeldesituation 2024/25 
Gesamtzahl Anmeldungen 19 
aufgenommen Regel-SuS 15 
aufgenommen GL 4 
abgegeben GL 5 
insg. aufgenommene SuS 19 
 
2.2. Adolph-Kolping-Schule, Falckensteinstraße 
Schulnummer Zügigkeit Kapazität 
140892 2 48 
 
2.2.1. Anzahl Klassen, Schüler*innenzahlen 
Jahrgang 2021/22 2022/23 2023/24 
Klassen SuS Klassen SuS Klassen SuS 
Klassenstufe 5 2 43 2 50 1 33 
Klassenstufe 6 3 62 2 58 2 58 
Klassenstufe 7 3 86 3 86 2 74 
Klassenstufe 8 3 99 3 102 3 92 
Klassenstufe 9 5 125 5 139 5 158 
Klassenstufe 10 3 46 3 47 3 56 
Summe 19 461 18 482 16 471 
 
2.2.2. Anmeldesituation 2024/25 
Gesamtzahl Anmeldungen 32 
aufgenommen Regel-SuS 27 
aufgenommen GL 5 
abgegeben GL 10 
insg. aufgenommene SuS 32 
 
2.3. Fazit 
Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 hat sich gezeigt, dass von den vorgehaltenen 
fünf Hauptschulzügen im Stadtbezirk Kalk aktuell insgesamt (rechnerisch etwas mehr als) zwei 
Züge mit einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von 24 belegt werden können. Bei  der 
aktuellen Verteilung der Anmeldungen auf die beiden Hauptschulen und bei vermutlich noch 
erfolgenden, wenigen Nachmeldungen / Zuweisungen an die beiden Hauptschulen könnten 
sie gegebenenfalls je zwei Eingangsklassen bilden.  
In Anbetracht der Entwicklung der Anmeldezahlen der letzten Schuljahre wird angenommen, 
dass sich die Nachfrage nach Hauptschulplätzen perspektivisch weiter reduzieren wird.  
Da an Gesamtschulen alle Abschlüsse der Sekundarstufen I und II erreicht werden können , 
reduziert sich das Erfordernis, Plätze für potenzielle Bildungsgangwechsel an Hauptschulen 
vorzuhalten. 
Um die Nachfrage nach Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Kalk weiterhin zu bedienen, sind 
nach Einschätzung der Verwaltung die Kapazitäten der Adolph -Kolping-Hauptschule folglich 
zureichend.

4 
 
An beiden Kalker Hauptschule werden derzeit Vorbereitungsklassen für Geflüchtete 
eingerichtet. Mit einer Verbesserung der Schulplatzsituation durch die neuen Sc hulen im 
Stadtbezirk Kalk wird die Möglichkeit geschaffen, eine andere Verteilung dieser Klassen 
vorzunehmen. 
Die Schulform Gesamtschule  stellt am Standort Helene -Weber-Platz das zukunf tsfähigere 
Schulsystem dar und bedeutet so den direkten Zugang zu allen  Abschlussmöglichkeiten der 
allgemeinen Schulen für die Schüler*innen.

Beschlussvorlage Rat

32160 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1562/2024 
Freigabedatum 
21.06.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im 
Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender Schließung der Kurt-
Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-Platz zum Schuljahr 2025/26  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW) 
die Errichtung einer Gesamtschule zum 01.08.2026 mit vier Zügen in der Sekundarstufe I 
und vier Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-
Neubrück. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.  
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 Schulgesetz NRW als Ganztagsschule geführt. 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit 
die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 
2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann.  
4. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Er-
richtung der Gesamtschule in Neubrück beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz 
NRW die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-
Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück, ab dem Schuljahr 2025/26. Die Schule bildet dementspre-
chend ab 2025/26 keine Eingangsklassen mehr.  
5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Beschlusspunkte 1., 2. und 4. 
zu stellen.  
6. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz 
3-5 angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die 
Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 
7. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hier-
für notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die erforderlichen Beschlüsse 
- unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt her-
beigeführt. Hiermit sind insbesondere die z. Zt. noch nicht kalkulierbaren Kosten für einen 
Erweiterungsbau verbunden.  
8. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse unter 1., 2. und 4. wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) per DE 1562/2024/1 
Finanzausschuss 24.06.2024 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  21.900 
(Personal) + 9.700 (Büroarbeitsplatz) € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen    52.560 € 
b) Sachaufwendungen etc.    9.700 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Hintergrund 
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Köln am 10. November 2022 erstmals eine Beschluss-
vorlage zur Errichtung einer Gesamtschule am Sta ndort Helene-Weber-Platz (Neubrück) bei 
gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule vorgelegt. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung mehrheitlich beschlossen: 
Wir beauftragen die Verwaltung: 
1.    die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu 
schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen 
Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet. 
2.    die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröff-
nung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies

3 
soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der 
Kurt-Tucholsky-Schule geschehen. 
3.    zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien 
Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist. 
Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 ist abgeschlossen.  
 
An der Katharina-Henoth-Gesamtschule wurden 207 Schüler*innen angemeldet, von denen 45 
aus Kapazitätsgründen nicht aufgenommen werden konnten. 
 
Im Nachgang wurden bis zum Erstellungszeitpunkt dieser Vorlage an der Kurt -Tucholsky-
Hauptschule bei einer Kapazität von drei Zügen (72 Plätze) insgesamt 18 Schüler*innen und 
an der Adolph-Kolping-Schule (Kath. Hauptschule Falckensteinstraße (Kalk)) bei einer Kapazi-
tät von zwei Zügen (48 Plätze) insgesamt 27 Schüler*innen angemeldet. In den amtlichen 
Schuldaten sind für die Kurt-Tucholsky-Schule 35 Schüler*innen im aktuellen 5. Schuljahr er-
fasst, an der Adolph-Kolping-Schule 33. 
Auch an der Gesamtschule in Trägerschaft des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk konn-
ten die Eltern ihre Kinder für das Schuljahr 2024/25 anmelden. Diese Möglichkeit haben auch 
Eltern von Kindern wahrgenommen, die an der Katharina-Henoth-Gesamtschule nicht aufge-
nommen werden konnten. Nach Information des Erzbistums lagen zum Zeitpunkt der Erstellung 
dieser Vorlage rund 105 Anmeldungen vor. Die Schule wird ihren Betrieb zum kommenden 
Schuljahr 2024/25 aufnehmen. 
 
Schülerzahlenentwicklung: 
Nach der aktuellen kleinräumigen Einwohnerprognose werden im Stadtbezirk Kalk durch-
schnittlich 1.190 Schüler*innen im Alter von 10 Jahren erwartet. Der Korridor bewegt sich zwi-
schen mindestens 1.130 und maximal 1.283 10-Jährigen. Dem gegenüber stehen zum Schul-
jahr 2024/25 im Stadtbezirk Kalk maximal 811 Plätze in den Eingangsklassen aller weiterfüh-
renden Schulen unter Berücksichtigung der maximalen Klassenbildungswerte und der Vorga-
ben zum Gemeinsamen Lernen zur Verfügung: 
Ø 
24/25
max. 
24/25
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
1 / Innenstadt 1.549 1.617 542 569 588 546 563 585 569 631 544 544 546 548
2/ Rodenkirchen 912 932 1.091 1.053 1.095 1.092 1.058 1.089 1.053 1.165 1.087 1.101 1.123 1.115
3/ Lindenthal 1.220 1.286 1.277 1.302 1.276 1.254 1.235 1.200 1.197 1.264 1.147 1.150 1.143 1.148
4/ Ehrenfeld 1.241 1.249 926 972 966 950 957 973 952 995 902 901 894 886
5/ Nippes 846 866 1.005 1.035 1.028 961 990 970 924 996 895 895 887 885
6/ Chorweiler 785 805 944 958 995 988 974 916 944 961 947 966 975 987
7/ Porz 930 952 1.155 1.222 1.188 1.231 1.171 1.165 1.109 1.157 1.110 1.121 1.136 1.136
8/ Kalk 795 811 1.283 1.230 1.276 1.259 1.208 1.172 1.173 1.138 1.130 1.137 1.135 1.139
9/ Mülheim 1.461 1.487 1.566 1.457 1.614 1.536 1.532 1.526 1.477 1.533 1.419 1.416 1.420 1.406
Stadt Köln 9.739 10.005 9.788 9.799 10.027 9.818 9.688 9.596 9.398 9.841 9.180 9.233 9.260 9.250
Übersicht zu Bestand und Bedarf an Schulplätzen in den 
Eingangsklassen der Sekundarstufe I - Perspektive: Vergleich 
Schulplätze insgesamt nach festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit 
Bevölkerungsvorausberechnung 10-Jährige bis 2035
Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen
 
Quelle: Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (Vorlage 3033/2023), S. 46 ( SessionNet | Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung Köln 2023 (stadt -koeln.de)  
 
Durch die vorgesehenen neuen Schulen wird das Platzangebot im Stadtbezirk Kalk (unter Be-
rücksichtigung rechnerisch freier Kapazitäten von 5 Zügen in der Sekundarstufe I in der Innen-
stadt) bis auf maximal 1.268 Plätze ansteigen:

4 
 
Quelle: Schulentwicklungsplanung Köl n 2023 (Vorlage 3033/2023), Anlage 3, S. 8 (SessionNet | Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (stadt -koeln.de)  
Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, u. a., ein adäquat wohnortnahes Schulplatzangebot 
mit vertretbaren Wegezeiten zu gestalten. Gleichzeitig soll auch an Gymnasien die Klassenbil-
dung nach Richtwert realisierbar werden und eine möglichst hohe Anzahl an Plätzen im Ge-
meinsamen Lernen erreicht werden. 
Unter diesen Prämissen ist eine weitere, neue Gesamtschule in Kalk (am Herkenrathweg), wie 
durch den Rat der Stadt Köln zur Prüfung beauftragt (Beschlusspunkt 3), nicht erforderlich und 
somit weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Eine tiefergehende Prüfung ist damit vor dem Hinter-
grund eine neue Schule zu schaffen, nicht notwendig. Aufgrund des dringlichen Bedarfs für eine 
Erweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums sowie einer zusätzlichen 2-zügigen Grundschule 
im Stadtteil Ostheim ist das Grundstück vornehmlich für diese Zwecke zu prüfen. 
 
(1) Bedürfnisfeststellung zur schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule am 
Helene-Weber-Platz 
Die Elternbefragung 2022 bestätigt, dass in Köln die Schulformen Gymnasium und Gesamt-
schule gewünscht und benötigt werden. Dabei klaffen das Angebot von und die Nachfrage nach 
Schulplätzen in Köln an diesen Schulformen im Übergang von der Primarstufe in die Sekundar-
stufe I aktuell noch erheblich auseinander. Auch hierfür findet sich in der Elternbefragung eine 
starke, unabhängige Bestätigung der bisherigen schulentwicklungsplanerischen Analysen. Seit 
2012 zeigt sich erstens ein quantitativ, im Zuge des starken Bevölkerungswachstums in Verbin-
dung mit rasant steigenden Schülerzahlen, deutlich zu geringes und zweitens qualitativ im Zuge 
einer Schulstruktur im Wandel nicht bedarfsgerecht auf die Schulformen verteiltes Schulplatz-
angebot. 
Diese Entwicklung ist auch im Stadtbezirk Kalk zu beobachten. Es ist vorgesehen, zwei zusätz-
liche städtische Gesamtschulstandorte in Kalk zu schaffen. Darüber hinaus müssen die vorhan-
denen Schulstandorte regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob es für die aktuell dort un-
tergebrachte Schulform auch zukünftig einen ausreichenden Bedarf geben könnte. 
Die Gesamtschule des Erzbistums nimmt ihren Betrieb zum Schuljahr 2024/25 auf. Die erste 
zusätzliche städtische Gesamtschule soll zum Schuljahr 2025/26 ihren Betrieb in einem Interim 
an der Brügelmannstraße in Deutz aufnehmen (siehe Vorlage 1393/2024). Sie wird nach heu-
tiger Einschätzung zum vierten Betriebsjahr an ihren zukünftigen Standort in Kalk umziehen.  
Die zweite zusätzliche städtische Gesamtschule kann trotz aller Bemühungen, einen Start zum 
Schuljahr 2025/26 zu erreichen, voraussichtlich erst ab 2033/34 ihren Betrieb aufnehmen. Die 
Verhandlungen mit den Investoren dauern (auch hier) noch an. 
Für die beiden neuen städtischen Schulen werden Schulgebäude angemietet. Die Mietdauer 
kann erfahrungsgemäß bis zu 30 Jahre mit einer Verlängerungsoption betragen.

5 
Bei potentiellen, zukünftigen Bedarfsveränderungen1 an (Gesamt-)Schulplätzen in den Sekun-
darstufen I und II könnte bei ausreichendem Vorlauf von mindestens neun Jahren die Verlän-
gerung des Mietvertrages in Frage gestellt werden. Aufwändige und kostenintensive Umnut-
zungsszenarien würden in einem solchen Fall nicht erforderlich. 
Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 hat sich gezeigt, dass von den vorgehaltenen fünf 
Hauptschulzügen im Stadtbezirk Kalk zwei Züge belegt werden können. Beide Hauptschulen 
können aufgrund der Anmeldungen je eine Eingangsklasse bilden. Die beiden für insgesamt 
sieben Züge ausgelegten Realschulen können insgesamt sieben Klassen bilden. 
Da an den vier Haupt- und Realschulen anstelle der möglichen 12 Eingangsklassen lediglich 
neun gebildet werden können, entfallen Plätze im Gemeinsamen Lernen, die an eine erfolgrei-
che Klassenbildung gebunden sind. Bei drei fehlenden Klassen sind das nach Richtwert neun 
Plätze, die in Kalk im Gemeinsamen Lernen nicht zur Verfügung stehen. 
In der Gesamtabwägung schlägt die Verwaltung nun erneut vor, die dreizügige Kurt-Tucholsky-
Hauptschule am Standort Helene-Weber-Platz auslaufend zu schließen. Die Hauptschule soll 
durch eine neue Gesamtschule ersetzt werden. Die Gesamtschule soll in der schulrechtlich 
erforderlichen Mindestgröße von vier Zügen in der Sekundarstufe I errichtet werden. Das Schul-
gebäude soll so erweitert werden, dass neben den vier Zügen in der Sekundarstufe I (bis zu) 
vier Züge in der Sekundarstufe II untergebracht werden können. 
Durch die neue Gesamtschule ergibt sich ein zusätzlic her Zug im Stadtbezirk Kalk. Bei einer 
entsprechenden Klassenbildung mit vier Eingangsklassen in der Sekundarstufe I stehen an der 
Schule jährlich 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (nach Regelfall) zur Verfügung. Das Platz-
angebot für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Sinne der UN-Behinderten-
rechtskonvention verbessert. 
Für 41% der Eltern aus dem Stadtbezirk Kalk, die eine Rückmeldung bei der Elternbefragung 
im Jahr 2022 gegeben haben, ist es wichtig, dass Gemeinsames Lernen angeboten wird: 
 
Quelle: Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1, S. 83; https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259  
 
Hinweise aus der Elternbefragung zu den gewünschten Schulformen: 
Die Elternbefragung „von 4nach5“ gibt Verwaltung und Politik Hinweise, welche Schulformen in 
Köln – auch regional betrachtet – von den Eltern gewünscht werden. Im Bericht sind unter an-
derem stadtbezirksbezogene Ausw ertungen dargestellt. In der folgenden Tabelle sind die 
Schulformwünsche bezogen auf den Wohnstadtbezirk ausgewiesen: 
                                                 
1 z.B. bei einer sinkenden Schüler*innenzahl

6 
 
Quellen: Elternbefragung von4nach5; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung.  
Hinweise: HS = Hauptschule, RS  = Realschule, GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium, k.A. = keine Angabe,  ab-
gebr. = Befragung wurde vor der Frage abgebrochen . 
 
Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1 S. 75; https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259  
 
Die Elternbefragung zeigte ebenso auf, dass aus dem Stadtbezirk Kalk viele Schüler*innen in 
die benachbarten Stadtbezirke Mülheim und Innenstadt auspendeln (müssen),  während der 
Stadtbezirk Kalk aufgrund des aktuell bestehenden Schulplatzangebotes nur in Ausnahmefäl-
len als Ziel von Schüler*innen aus anderen Stadtbezirken angewählt wird bzw. angewählt wer-
den kann: 
 
Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2 022), Anlage 1, S. 18 https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259  
 
Hier wird deutlich, dass die Kapazitäten im Stadtbezirk Kalk erhöht werden müssen, um mehr 
Schüler*innen eine Schulplatzwahl im eigenen Stadtbezirk zu ermöglichen. Nach Einschätzung

7 
der Verwaltung könnte ein bedürfnisentsprechendes, quantitativ ausreichendes Schulplatzan-
gebot die bisherigen Wanderungsbewegungen und somit die Länge der Schulwe ge deutlich 
reduzieren.

8 
Zum Schuljahr 2021/22 beispielsweise fehlten insbesondere Gesamtschulplätze im Stadtbezirk 
Kalk. Das bestehende Angebot an Realschul - und Gymnasialplätzen schien zum damaligen 
Zeitpunkt nicht bedarfsentsprechend austariert: 
 
 
Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1, S. 31; https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259  
 
Im der schulentwicklungsplanerischen Einschätzung der Elternbefragung Köln 2022 hat die 
Verwaltung unter anderem dargestellt: 
 Die Schulentwicklungsplanung leitet aus den Ergebnissen 2 die Überlegung ab, dass 
schulstrukturelle Veränderungen weiter notwendig sind (siehe oben, Angebot und Nach-
frage liegen weit auseinander). In der Vergangenheit wurden schon eine ganze Reihe 
von Hauptschul- und Realschulstandorten insbesondere aufgrund geringer Schülerzah-
len bedarfsgerecht zu Teilstandorten von Gesamtschulen und Gymnasien entwickelt. 
Gleichsam müssen aber nach wie vor Veränderungsüberlegungen sehr gut kommuni-
ziert werden, um die Eltern mitzunehmen. Dies betrifft einerseits die Eltern der auslau-
fenden Schulen, andererseits auch die potentiellen Eltern der neuen Schule. Es ist dabei 
                                                 
2 Bei möglichen Mehrfachnennungen halten 73% der Eltern die Schulform Gymnasium für „wichtig“ o-
der „sehr wichtig“. Die Schulform Gesamtschule wird in dieser Ausprägung von 62% der Eltern ge-
nannt. Bei Realschulen sind es 47%, bei Hauptschulen 21%.

9 
sehr wichtig, die Rahmenbedingungen bei Neuerungen gut und transparent zu bele-
gen/begründen und insgesamt hinsichtlich der Geschwindigkeit bzw. Vielzahl von (not-
wendigen) Veränderungen sehr umsichtig vorzugehen. Daraus folgt, dass als bedarfs-
gerecht angesehene schulentwicklungsplanerische Veränderungen von Haupt- und Re-
alschulstandorten schrittweise und im Einzelfall sowie mit einem adäquaten Zeitansatz 
für offene Erörterungen in der Schulgemeinde und der Schulpolitik erfolgen.  
 Die Schulverwaltung geht – wie in der Schulentwicklungsplanung 2020 zuletzt dargelegt 
– nach wie vor davon aus, dass sich die Schulstruktur in Köln auf der Grundlage des 
Elternwahlverhaltens weiter tendenziell in Richtung eines weniger stark gegliederten 
Schulsystems entwickeln könnte. Beispiele liefern hier u. A. die Bundesländer Schles-
wig-Holstein und Rheinland-Pfalz, deren zweigliedriges Schulsystem langfristig weiter-
hin eine Entwicklungsperspektive für Nordrhein-Westfalen darstellt. Die Ergebnisse der 
Elternbefragung deuten aber auf eine gewisse Entschleunigung hin, wonach sich mittel-
fristig eher ein „erweitert zweigliedriges Schulsystem“ mit Gymnasien und Gesamtschu-
len sowie Realschulen abzeichnet. 
Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022) Anlage 2, https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 ) 
 
Im Fazit zur Elternbefragung stellt das ausführende Institut, das WIB - Wuppertaler Institut für 
bildungsökonomische Forschung der Bergischen Universität Wuppertal unter anderem fest: 
 
Schulen mit mehreren Bildungsgängen, also Gesamtschulen, ob nahegelegene oder wei-
ter entfernte, werden hingegen von jenen Eltern gewählt, die ein gemeinsames Lernen 
der Kinder auf unterschiedlichen Niveaus befürworten bzw. die Leistung und das Inte-
resse ihrer eigenen Kinder (noch nicht) als hoch einschätzen (können). Darüber hinaus 
spielt aber auch hier die soziale Zusammensetzung eine große Rolle, insbesondere wenn es 
um die Entscheidung für oder gegen die nächstgelegene Gesamtschule geht. Eltern mit dem 
höchsten Schulabschluss Abitur oder die ihre Kinder aus einer Grundschule abgeben, 
die in der Vergangenheit eine hohe Übergangsquote auf das Gymnasium verzeichnet hat, 
wählen seltener die nächstgelegene Gesamtschule (Segregationstendenz) während z.B. 
mehrsprachige Eltern seltener eine weiter entfernte Gesamtschule wählen (Integrations- 
bzw. Verbleibtendenz). 
 
Die Wahl einer Schulform, die durch die Grundschule nicht empfohlen wurde, wird über-
wiegend von Eltern betrieben, die besondere Anforderungen an die Förderung ihres Kin-
des haben (Förderschulen, private Schulen). Dies wird insb. deutlich, da hier der Aspekt 
der Schulqualität positiv (wenn auch schwach signifikant) auf die Entscheidung wirkt, 
wohingegen hohe Anforderungen der Grundschule positive und gute schulische Leistungen des 
Kindes negativ wirken. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Schulwahlentschei-
dungen. 
 
Für die SEP lässt sich hieraus ableiten, dass viele der von den Eltern genannten Aspekte im 
gemeinsamen Zusammenspiel betrachtet werden müssen. Eltern treffen Entscheidungen somit 
nicht hierarchisch sondern heterarchisch. Es ist also z.B. nicht zunächst der Schulweg und dann 
die Zusammensetzung der Schule (oder vice versa) relevant sondern beide Aspekte gleichzeitig 
in einer bestimmten, meist subjektiven, Gewichtung zueinander entscheidend.  Eine darauf 
ausgelegte SEP muss somit bei der Bereitstellung von Schulraum auch mehrere Fakto-
ren gleichzeitig und entsprechend gewichtet berücksichtigen. 
 
Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022) Anlage 1, S. 118, https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259  
 
Im Sinne der Abwägung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Schulform Gesamt-
schule am Standort Helene-Weber-Platz das zukunftsfähigere Schulsystem darstellt und so den 
direkten Zugang zu allen Abschlussmöglichkeiten der allgemeinen Schulen für die Schüler*in-
nen bedeutet. Gleichzeitig verbessert sich durch die Gesamtschule das Angebot an Plätzen im 
Gemeinsamen Lernen.

10 
 
 (2) Mögliche Auswirkungen auf die anderen weiterführenden Schulen im Stadtbezirk 
Kalk 
Sowohl an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule als auch an der Adolph-Kolping-Hauptschule wer-
den derzeit in sehr hohem Maße sogenannte Vorbereitungsklassen für Geflüchtete eingerichtet. 
Mit einer Verbesserung der Schulplatzsituation durch die neuen Schulen im Stadtbezirk Kalk 
wird die Möglichkeit geschaffen, eine andere Verteilung dieser Klassen vorzunehmen, auch vor 
dem Hintergrund, dass die Schüler*innen aus den Vorbereitungsklassen nach der vorgesehe-
nen Verweilzeit von maximal zwei Jahren in das Regelsystem übergehen und oftmals an der 
bisherigen Schule verbleiben. 
Durch eine andere Verteilung der Vorbereitungsklassen kann nach schulentwicklungsplaneri-
scher Einschätzung eine chancenreichere Integration der Schüler*innen der Vorbereitungsklas-
sen ins NRW-Schulsystem erreicht werden. 
 
Die Adolph-Kolping-Schule wäre die letzte Hauptschule im Stadtbezirk. Wenn es gelingt, auch 
an der Adolph-Kolping-Schule die Zahl der Vorbereitungsklassen zu reduzieren, könnte in An-
betracht der entstehenden Kapazitäten der Schulformwechsel von der Realschule vornehmlich 
ermöglicht werden. 
Durch das veränderte Schulangebot mit einem deutlichen „Mehr“ an Gesamtschulplätzen, wird 
nach Einschätzung der Verwaltung auch die Nachfrage an Realschulplätzen zurückgehen. Es 
könnte sich somit die Möglichkeit ergeben, einerseits an den Realschulen die Kapazität zu re-
duzieren und somit durch ein „Weniger“ an Schüler*innen die Raumsituation ohne Baumaßnah-
men zu verbessern. Andererseits entstünden so auch größere Freiräume, um Schulformwech-
sel, vorrangig von Gymnasien, zu ermöglichen. 
Insgesamt ergibt sich durch die Veränderung der Schullandschaft im Stadtbezirk Kalk – in Form 
von neuen, zusätzlichen Gesamtschulen und der Veränderung des Schulformangebotes am 
Standort Helene Weber-Platz – die Chance, insgesamt kleinere Klassen zu bilden und somit 
die Rahmenbedingungen für eine chancengerechtere Bildung in Kalk zu verbessern. 
 
Die Entwicklung muss auch in den kommenden Jahren eng beobachtet werden, da zum aktu-
ellen Zeitpunkt nicht seriös abzuschätzen ist, wie sich die (angestoßenen) Veränderungen ganz 
konkret auf eine einzelne Schule auswirken werden. 
 
Rechnerisch besteht, wie zuvor dargestellt, der Bedarf an den bestehenden und vorgesehenen 
Schulkapazitäten. Die Veränderung des Schulplatzangebotes in Richtung eines weniger stark 
gegliederten Schulsystems ermöglicht den Schüler*innen wiederum, die umfassendste Varia-
bilität für ihre Schullaufbahn und Abschlussmöglichkeiten. 
 
Wie im nachfolgenden Kapitel erläutert wird, ist die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-
Hauptschule platzbedingt bereits zum Schuljahr 2025/26 erforderlich. Um die Nachfrage nach 
Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Kalk weiterhin zu bedienen, sind nach Einschätzung der Ver-
waltung die Kapazitäten der Adolph-Kolping-Hauptschule, Falckensteinstraße zureichend, so-
dass auch für das Schuljahr 2025/26 der Bedarf kompensiert werden kann.  
 
(3) Zum Schulstandort und Schulgebäude Helene-Weber-Platz 
Durch die Errichtung einer 4/4-zügigen Gesamtschule zum Schuljahr 2026/27 und eine auslau-
fende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule zum Schuljahr 2025/26 würde eine vorüberge-
hende Doppelnutzung des Standortes erfolgen. Bevor alle Klassen der bestehenden Kurt-Tuch-
olsky-Schule aus dem System herausgewachsen sind, wird eine beengte Raumsituation vorzu-
finden sein. Bereits deutlich vor dem Übergang der Schüler*innen in die Sekundarstufe II zum 
Schuljahr 2032/33 ist ein Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück des Helene-Weber-Plat-
zes dringend erforderlich und in Betrieb zu nehmen.  
 
Eine Standortanalyse zum Helene-Weber-Platz im März 2021 hat die bauliche Möglichkeit zur 
Einrichtung einer 4/4-zügigen Gesamtschule rechnerisch bestätigt. Neben einem Erweiterungs-
bau muss zur Deckung der Raumbedarfe der neuerrichteten Gesamtschule eine weitere Turn-
halle geschaffen werden. Aufgrund ihres Bauzustandes und ihrer nicht normgerechten Größe

11 
sollten die vorhandenen Hallen abgebrochen und bedarfsgerecht drei neue Turnhallenfelder 
errichtet werden. Ob eine Realisierung in Form einer 3-fach Turnhalle oder einer 2-fach Turn-
halle und einer 1-fach Turnhalle erfolgt, wird zur Zeit geprüft. Das Ergebnis wird in den noch zu 
fasssenden Baubeschluss berücksichtigt. 
Die fehlenden Flächen können in einem oder mehreren Ergänzungsbauten sowie durch Neu-
organisation der Bestandsbauten auf dem Schulgrundstück geschaffen werden. Einzelne Be-
standsgebäude oder Teile sind in diesem Prozess eventuell abzubrechen und kompakter zu 
ersetzen. Das Pausen-WC auf dem Schulhof kann zurückgebaut werden, da WC-Anlagen für 
Schüler*innen und Lehrpersonal einschließlich eines Behinderten-WC im Bestandsgebäude 
vorhanden sind. Eine Erweiterung der WC -Anlagen wird mit der Fertigstellung des Erweite-
rungsbaus umgesetzt. 
Ein Schulersatzbau zur Unterbringung der Verwaltung ist nicht erforderlich und kann durch or-
ganisatorische Maßnahmen im Bestand umgesetzt werden. 
Da mit dem Rückbau der Sporthallen für beide Schulen keine Sportmöglichkeit vor Ort vorhan-
den sein wird, wird als Alternative die Errichtung einer Kaltlufthalle auf einem fußläufig zu errei-
chenden Grundstück sowie die Anmietung von Sporthallen geprüft, um eine Sicherstellung des 
Sportunterrichts zu gewährleisten. 
Der Umfang der erforderlichen Fachraumsanierung im Bestand kann aktuell nicht beziffert wer-
den und wird im weiteren Projektverlauf bei Betrachtung des Gesamtprojektes beziffert. Hinter-
grund ist eine mögliche Verlagerung der NW-Räume des Bestands in den geplanten Erweite-
rungsbau, da weitere NW- Räume im Erweiterungsbau baulich errichtet werden müssen. 
 
Durch die auslaufende Schließung der Hauptschule bereits ein Jahr vor dem Start der Gesamt-
schule stehen beiden Schulen ausreichend Klassenräume für den allgemeinen Unterricht zur 
Verfügung.  
Auch der zusätzliche Bedarf an einem Mehrzweckraum, Differenzierungs- / Gruppenräumen 
sowie Ganztags- und Inklusionsräumen können im ersten Jahr der Gesamtschule zunächst 
durch freiwerdende Räume gedeckt werden. 
Allerdings wird durch das Aufwachsen der Gesamtschule der Raumbedarf größer und die vor-
handene Raumreserve wird die Bedarfe nicht mehr decken können.  
Für die Erfüllung des Raumprogramms der vollständig aufgewachsenen Gesamtschule fehlen 
insgesamt rund 35 Räume für allgemeinen Unterricht, Differenzierung, Ganztagsbetreuung o-
der Inklusion und 7 Fachräume für Naturwissenschaften. Diese Räume müssen schnellstmög-
lich realisiert werden, spätestens jedoch zum Schuljahr 2029/30 zur Verfügung stehen. 
 
Die erforderlichen Baumaßnahmen zur Nutzung des Schulstandortes Helene -Weber-Platz 
durch eine 4/4-zügige Gesamtschule sollen zeitnah in die fortgeschriebene Schulbaumaßnah-
menliste unter Priorität A bzw. 0 aufgenommen und schnellstmöglich personalisiert werden.  
Die für die Gesamtschulnutzung erforderlichen Bau- und Einrichtungsbeschlüsse sind abhängig 
von diesem schulrechtlichen Beschluss und können daher erst im Nachgang herbeigeführt wer-
den. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
Die Schulkonferenz wurde im Zuge dieser Beschlussvorlage um eine aktuelle Stellungnahme 
gebeten. Diese ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. 
Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung die auslaufende Schlie-
ßung der Kurt-Tucholsky-Schule zugunsten der Neu-Errichtung einer Gesamtschule, um ein 
zukunftsfähiges Schulangebot im Stadtbezirk Kalk zu schaffen. 
 
(5) Finanzierung und Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung.  
Die Errichtung einer neuen Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz zum Schuljahr

12 
2026/27 bei paralleler auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-We-
ber-Platz zum Schuljahr 2025/26 löst insgesamt noch einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 
0,8 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r EG 7 TVöD für das Schulsekretariat der neuen Gesamt-
schule aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 52.560 €. Die Finanzierung 
wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. 
Für die neue Gesamtschule sind jährlich 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu 
berücksichtigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 9.700 € erfolgt ab 
dem Haushaltsjahr 2026 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der 
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2025/2026 ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderli-
chen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
An dem Schulstandort Helene-Weber-Platz ist bereits eine Schulhausmeisterstelle vorhanden. 
Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. 
Mit dem noch vorgesehenen Erweiterungsbau kann es ggf. noch zu einer Anpassung der be-
stehenden Bewertung kommen. 
 
(6) Beteiligungsverfahren 
Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in en-
ger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes schu-
lisches Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig über ihre Planungen zu 
informieren und sie anzuhören.  
Die Verwaltung geht davon aus, dass kein anderer Schulträger im Sinne des Schulgesetztes in 
seinen Rechten betroffen ist. 
Einerseits besteht seit langem der Bedarf an Schulplätzen in Köln insbesondere in der Schul-
form Gesamtschule. Andererseits ist die Änderung der Standortnutzung in Köln schon in den 
beiden jüngsten Planungsberichten zur Schulentwicklungsplanung („Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und „Fortschreibung der Schulentwick-
lungsplanung Köln 2023“ (Session 3033/2023)) angekündigt worden. Die Verwaltung hatte je-
weils die nicht-städtischen Schulträger in Köln und Schulträger in den Nachbarkommunen Kölns 
über die Fortschreibungen informiert und diese allen zur Kenntnisnahme und im Bedarfsfall zur 
Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Es waren in keinem Jahr kritischen Rückmeldungen zu 
verzeichnen. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung der neuen Gesamtschule am 
Helene-Weber-Platz 3-5 in Neubrück zu einem erheblichen finanziellen, personellen und orga-
nisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Verfahrens gezwun-
gen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig Klarheit über das zukünftige 
Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung 
gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) 
anzuordnen. 
 
Anlagen 
 
0 Begründung der Dringlichkeit (insb. BV Kalk) 
1 Beteiligung der Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Schule 
2 Beantwortung von Fragen aus dem ASW 10.06.24 
3 Stellungnahme der Bezirksregierung Köln

Anlage 4 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Kalk vom 26.06.2024 ohne Votum

33647 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1562/2024/1 
Freigabedatum  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im 
Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender Schließung der Kurt-
Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-Platz zum Schuljahr 2025/26 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Um die schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz zum 
Schuljahr 2025/26 gewährleisten zu können, ist es dringend notwendig, die Beratungskette 
mit dem Ziel Rat am 27.06.2024 zu erreichen. Nur so kann fristgemäß die Genehmigung der 
Bezirksregierung Köln eingeholt werden, sodass rechtzeitig zum Anmeldeverfahren, das be-
reits im Herbst 2024 mit Informationsmaßnahmen für die Elternschaft beginnt, feststeht, wel-
che Platzkapazität an Gesamtschulen zum Schuljahr 2025/26 zur Verfügung stehen.  
Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war leider nicht möglich. Zunächst war nach Be-
schluss des Rates der Stadt Köln vom 10.11.2022 zu ermitteln, wie sich die neue Gesamt-
schule des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk auf die Schulplatzsituation im Stadtbe-
zirk auswirkt. Die Auswertung und vor allem die Bewertung des Anmeldeverhaltens konnte 
erst nach Abschluss des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens für die weiterführenden Schulen 
zum Schuljahr 2024/25 vorgenommen werden. 
Zudem haben sich komplexe Prüf- und Abstimmungsprozesse ergeben.  
Das Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Kalk kann aus den genannten Gründen nur via 
Dringlichkeitsentscheidung gewährleistet werden. 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW) 
die Errichtung einer Gesamtschule zum 01.08.2026 mit vier Zügen in der Sekundarstufe I 
und vier Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-
Neubrück. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.  
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 Schulgesetz NRW als Ganztagsschule geführt. 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit 
die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 
2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann.  
4. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Er-
richtung der Gesamtschule in Neubrück beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz 
NRW die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-
Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück, ab dem Schuljahr 2025/26. Die Schule bildet dementspre-
chend ab 2025/26 keine Eingangsklassen mehr.

2 
 
5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Beschlusspunkte 1., 2. und 4. 
zu stellen.  
6. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz 
3-5 angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die 
Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 
7. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hier-
für notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die erforderlichen Beschlüsse 
- unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt her-
beigeführt. Hiermit sind insbesondere die z. Zt. noch nicht kalkulierbaren Kosten für einen 
Erweiterungsbau verbunden.  
8. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse unter 1., 2. und 4. wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.  
 
 
 
☐ ungeändert 
zugestimmt 
☒ Ohne Votum 
 
 ☒ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
26.06.2024

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  21.900 
(Personal) + 9.700 (Büroarbeitsplatz) € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen    52.560 € 
b) Sachaufwendungen etc.    9.700 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Hintergrund 
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Köln am 10. November 2022 erstmals eine Beschluss-
vorlage zur Errichtung einer Gesamtschule am Sta ndort Helene-Weber-Platz (Neubrück) bei 
gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule vorgelegt. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung mehrheitlich beschlossen: 
Wir beauftragen die Verwaltung: 
1.    die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu 
schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen 
Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet. 
2.    die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröff-
nung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies

4 
 
soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der 
Kurt-Tucholsky-Schule geschehen. 
3.    zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien 
Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist. 
Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 ist abgeschlossen.  
 
An der Katharina-Henoth-Gesamtschule wurden 207 Schüler*innen angemeldet, von denen 45 
aus Kapazitätsgründen nicht aufgenommen werden konnten. 
 
Im Nachgang wurden bis zum Erstellungszeitpunkt dieser Vorlage an der Kurt -Tucholsky-
Hauptschule bei einer Kapazität von drei Zügen (72 Plätze) insgesamt 18 Schüler*innen und 
an der Adolph-Kolping-Schule (Kath. Hauptschule Falckensteinstraße (Kalk)) bei einer Kapazi-
tät von zwei Zügen (48 Plätze) insgesamt 27 Schüler*innen angemeldet. In den amtlichen 
Schuldaten sind für die Kurt-Tucholsky-Schule 35 Schüler*innen im aktuellen 5. Schuljahr er-
fasst, an der Adolph-Kolping-Schule 33. 
Auch an der Gesamtschule in Trägerschaft des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk konn-
ten die Eltern ihre Kinder für das Schuljahr 2024/25 anmelden. Diese Möglichkeit haben auch 
Eltern von Kindern wahrgenommen, die an der Katharina-Henoth-Gesamtschule nicht aufge-
nommen werden konnten. Nach Information des Erzbistums lagen zum Zeitpunkt der Erstellung 
dieser Vorlage rund 105 Anmeldungen vor. Die Schule wird ihren Betrieb zum kommenden 
Schuljahr 2024/25 aufnehmen. 
 
Schülerzahlenentwicklung: 
Nach der aktuellen kleinräumigen Einwohnerprognose werden im Stadtbezirk Kalk durch-
schnittlich 1.190 Schüler*innen im Alter von 10 Jahren erwartet. Der Korridor bewegt sich zwi-
schen mindestens 1.130 und maximal 1.283 10-Jährigen. Dem gegenüber stehen zum Schul-
jahr 2024/25 im Stadtbezirk Kalk maximal 811 Plätze in den Eingangsklassen aller weiterfüh-
renden Schulen unter Berücksichtigung der maximalen Klassenbildungswerte und der Vorga-
ben zum Gemeinsamen Lernen zur Verfügung: 
Ø 
24/25
max. 
24/25
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
1 / Innenstadt 1.549 1.617 542 569 588 546 563 585 569 631 544 544 546 548
2/ Rodenkirchen 912 932 1.091 1.053 1.095 1.092 1.058 1.089 1.053 1.165 1.087 1.101 1.123 1.115
3/ Lindenthal 1.220 1.286 1.277 1.302 1.276 1.254 1.235 1.200 1.197 1.264 1.147 1.150 1.143 1.148
4/ Ehrenfeld 1.241 1.249 926 972 966 950 957 973 952 995 902 901 894 886
5/ Nippes 846 866 1.005 1.035 1.028 961 990 970 924 996 895 895 887 885
6/ Chorweiler 785 805 944 958 995 988 974 916 944 961 947 966 975 987
7/ Porz 930 952 1.155 1.222 1.188 1.231 1.171 1.165 1.109 1.157 1.110 1.121 1.136 1.136
8/ Kalk 795 811 1.283 1.230 1.276 1.259 1.208 1.172 1.173 1.138 1.130 1.137 1.135 1.139
9/ Mülheim 1.461 1.487 1.566 1.457 1.614 1.536 1.532 1.526 1.477 1.533 1.419 1.416 1.420 1.406
Stadt Köln 9.739 10.005 9.788 9.799 10.027 9.818 9.688 9.596 9.398 9.841 9.180 9.233 9.260 9.250
Übersicht zu Bestand und Bedarf an Schulplätzen in den 
Eingangsklassen der Sekundarstufe I - Perspektive: Vergleich 
Schulplätze insgesamt nach festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit 
Bevölkerungsvorausberechnung 10-Jährige bis 2035
Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen
 
Quelle: Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (Vorlage 3033/2023), S. 46 ( SessionNet | Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung Köln 2023 (stadt -koeln.de)  
 
Durch die vorgesehenen neuen Schulen wird das Platzangebot im Stadtbezirk Kalk (unter Be-
rücksichtigung rechnerisch freier Kapazitäten von 5 Zügen in der Sekundarstufe I in der Innen-
stadt) bis auf maximal 1.268 Plätze ansteigen:

5 
 
 
Quelle: Schulentwicklungsplanung Köl n 2023 (Vorlage 3033/2023), Anlage 3, S. 8 (SessionNet | Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (stadt -koeln.de)  
Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, u. a., ein adäquat wohnortnahes Schulplatzangebot 
mit vertretbaren Wegezeiten zu gestalten. Gleichzeitig soll auch an Gymnasien die Klassenbil-
dung nach Richtwert realisierbar werden und eine möglichst hohe Anzahl an Plätzen im Ge-
meinsamen Lernen erreicht werden. 
Unter diesen Prämissen ist eine weitere, neue Gesamtschule in Kalk (am Herkenrathweg), wie 
durch den Rat der Stadt Köln zur Prüfung beauftragt (Beschlusspunkt 3), nicht erforderlich und 
somit weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Eine tiefergehende Prüfung ist damit vor dem Hinter-
grund eine neue Schule zu schaffen, nicht notwendig. Aufgrund des dringlichen Bedarfs für eine 
Erweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums sowie einer zusätzlichen 2-zügigen Grundschule 
im Stadtteil Ostheim ist das Grundstück vornehmlich für diese Zwecke zu prüfen. 
 
(1) Bedürfnisfeststellung zur schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule am 
Helene-Weber-Platz 
Die Elternbefragung 2022 bestätigt, dass in Köln die Schulformen Gymnasium und Gesamt-
schule gewünscht und benötigt werden. Dabei klaffen das Angebot von und die Nachfrage nach 
Schulplätzen in Köln an diesen Schulformen im Übergang von der Primarstufe in die Sekundar-
stufe I aktuell noch erheblich auseinander. Auch hierfür findet sich in der Elternbefragung eine 
starke, unabhängige Bestätigung der bisherigen schulentwicklungsplanerischen Analysen. Seit 
2012 zeigt sich erstens ein quantitativ, im Zuge des starken Bevölkerungswachstums in Verbin-
dung mit rasant steigenden Schülerzahlen, deutlich zu geringes und zweitens qualitativ im Zuge 
einer Schulstruktur im Wandel nicht bedarfsgerecht auf die Schulformen verteiltes Schulplatz-
angebot. 
Diese Entwicklung ist auch im Stadtbezirk Kalk zu beobachten. Es ist vorgesehen, zwei zusätz-
liche städtische Gesamtschulstandorte in Kalk zu schaffen. Darüber hinaus müssen die vorhan-
denen Schulstandorte regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob es für die aktuell dort un-
tergebrachte Schulform auch zukünftig einen ausreichenden Bedarf geben könnte. 
Die Gesamtschule des Erzbistums nimmt ihren Betrieb zum Schuljahr 2024/25 auf. Die erste 
zusätzliche städtische Gesamtschule soll zum Schuljahr 2025/26 ihren Betrieb in einem Interim 
an der Brügelmannstraße in Deutz aufnehmen (siehe Vorlage 1393/2024). Sie wird nach heu-
tiger Einschätzung zum vierten Betriebsjahr an ihren zukünftigen Standort in Kalk umziehen.  
Die zweite zusätzliche städtische Gesamtschule kann trotz aller Bemühungen, einen Start zum 
Schuljahr 2025/26 zu erreichen, voraussichtlich erst ab 2033/34 ihren Betrieb aufnehmen. Die 
Verhandlungen mit den Investoren dauern (auch hier) noch an. 
Für die beiden neuen städtischen Schulen werden Schulgebäude angemietet. Die Mietdauer 
kann erfahrungsgemäß bis zu 30 Jahre mit einer Verlängerungsoption betragen.

6 
 
Bei potentiellen, zukünftigen Bedarfsveränderungen1 an (Gesamt-)Schulplätzen in den Sekun-
darstufen I und II könnte bei ausreichendem Vorlauf von mindestens neun Jahren die Verlän-
gerung des Mietvertrages in Frage gestellt werden. Aufwändige und kostenintensive Umnut-
zungsszenarien würden in einem solchen Fall nicht erforderlich. 
Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 hat sich gezeigt, dass von den vorgehaltenen fünf 
Hauptschulzügen im Stadtbezirk Kalk zwei Züge belegt werden können. Beide Hauptschulen 
können aufgrund der Anmeldungen je eine Eingangsklasse bilden. Die beiden für insgesamt 
sieben Züge ausgelegten Realschulen können insgesamt sieben Klassen bilden. 
Da an den vier Haupt- und Realschulen anstelle der möglichen 12 Eingangsklassen lediglich 
neun gebildet werden können, entfallen Plätze im Gemeinsamen Lernen, die an eine erfolgrei-
che Klassenbildung gebunden sind. Bei drei fehlenden Klassen sind das nach Richtwert neun 
Plätze, die in Kalk im Gemeinsamen Lernen nicht zur Verfügung stehen. 
In der Gesamtabwägung schlägt die Verwaltung nun erneut vor, die dreizügige Kurt-Tucholsky-
Hauptschule am Standort Helene-Weber-Platz auslaufend zu schließen. Die Hauptschule soll 
durch eine neue Gesamtschule ersetzt werden. Die Gesamtschule soll in der schulrechtlich 
erforderlichen Mindestgröße von vier Zügen in der Sekundarstufe I errichtet werden. Das Schul-
gebäude soll so erweitert werden, dass neben den vier Zügen in der Sekundarstufe I (bis zu) 
vier Züge in der Sekundarstufe II untergebracht werden können. 
Durch die neue Gesamtschule ergibt sich ein zusätzlic her Zug im Stadtbezirk Kalk. Bei einer 
entsprechenden Klassenbildung mit vier Eingangsklassen in der Sekundarstufe I stehen an der 
Schule jährlich 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (nach Regelfall) zur Verfügung. Das Platz-
angebot für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Sinne der UN-Behinderten-
rechtskonvention verbessert. 
Für 41% der Eltern aus dem Stadtbezirk Kalk, die eine Rückmeldung bei der Elternbefragung 
im Jahr 2022 gegeben haben, ist es wichtig, dass Gemeinsames Lernen angeboten wird: 
 
Quelle: Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1, S. 83; https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259  
 
Hinweise aus der Elternbefragung zu den gewünschten Schulformen: 
Die Elternbefragung „von 4nach5“ gibt Verwaltung und Politik Hinweise, welche Schulformen in 
Köln – auch regional betrachtet – von den Eltern gewünscht werden. Im Bericht sind unter an-
derem stadtbezirksbezogene Ausw ertungen dargestellt. In der folgenden Tabelle sind die 
Schulformwünsche bezogen auf den Wohnstadtbezirk ausgewiesen: 
                                                 
1 z.B. bei einer sinkenden Schüler*innenzahl

7 
 
 
Quellen: Elternbefragung von4nach5; z.T. eigene Georeferenzierung, eigene Berechnung, eigene Darstellung.  
Hinweise: HS = Hauptschule, RS  = Realschule, GE = Gesamtschule, GY = Gymnasium, k.A. = keine Angabe,  ab-
gebr. = Befragung wurde vor der Frage abgebrochen . 
 
Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1 S. 75; https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259  
 
Die Elternbefragung zeigte ebenso auf, dass aus dem Stadtbezirk Kalk viele Schüler*innen in 
die benachbarten Stadtbezirke Mülheim und Innenstadt auspendeln (müssen),  während der 
Stadtbezirk Kalk aufgrund des aktuell bestehenden Schulplatzangebotes nur in Ausnahmefäl-
len als Ziel von Schüler*innen aus anderen Stadtbezirken angewählt wird bzw. angewählt wer-
den kann: 
 
Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1, S. 18 https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259  
 
Hier wird deutlich, dass die Kapazitäten im Stadtbezirk Kalk erhöht werden müssen, um mehr

8 
 
Schüler*innen eine Schulplatzwahl im eigenen Stadtbezirk zu ermöglichen. Nach Einschätzung 
der Verwaltung könnte ein bedürfnisentsprechendes, quantitativ ausreichendes Schulplatzan-
gebot die bisherigen Wanderungsbewegungen und somit die Länge der Schulwege deutlich 
reduzieren.

9 
 
Zum Schuljahr 2021/22 beispielsweise fehlten insbesondere Gesamtschulplätze im Stadtbezirk 
Kalk. Das bestehende Angebot an Realschul - und Gymnasialplätzen schien zum damaligen 
Zeitpunkt nicht bedarfsentsprechend austariert: 
 
 
Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022), Anlage 1, S. 31; https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259  
 
Im der schulentwicklungsplanerischen Einschätzung der Elternbefragung Köln 2022 hat die 
Verwaltung unter anderem dargestellt: 
 Die Schulentwicklungsplanung leitet aus den Ergebnissen 2 die Überlegung ab, dass 
schulstrukturelle Veränderungen weiter notwendig sind (siehe oben, Angebot und Nach-
frage liegen weit auseinander). In der Vergangenheit wurden schon eine ganze Reihe 
von Hauptschul- und Realschulstandorten insbesondere aufgrund geringer Schülerzah-
len bedarfsgerecht zu Teilstandorten von Gesamtschulen und Gymnasien entwickelt. 
Gleichsam müssen aber nach wie vor Veränderungsüberlegungen sehr gut kommuni-
ziert werden, um die Eltern mitzunehmen. Dies betrifft einerseits die Eltern der auslau-
fenden Schulen, andererseits auch die potentiellen Eltern der neuen Schule. Es ist dabei 
                                                 
2 Bei möglichen Mehrfachnennungen halten 73% der Eltern die Schulform Gymnasium für „wichtig“ o-
der „sehr wichtig“. Die Schulform Gesamtschule wird in dieser Ausprägung von 62% der Eltern ge-
nannt. Bei Realschulen sind es 47%, bei Hauptschulen 21%.

10 
 
sehr wichtig, die Rahmenbedingungen bei Neuerungen gut und transparent zu bele-
gen/begründen und insgesamt hinsichtlich der Geschwindigkeit bzw. Vielzahl von (not-
wendigen) Veränderungen sehr umsichtig vorzugehen. Daraus folgt, dass als bedarfs-
gerecht angesehene schulentwicklungsplanerische Veränderungen von Haupt- und Re-
alschulstandorten schrittweise und im Einzelfall sowie mit einem adäquaten Zeitansatz 
für offene Erörterungen in der Schulgemeinde und der Schulpolitik erfolgen.  
 Die Schulverwaltung geht – wie in der Schulentwicklungsplanung 2020 zuletzt dargelegt 
– nach wie vor davon aus, dass sich die Schulstruktur in Köln auf der Grundlage des 
Elternwahlverhaltens weiter tendenziell in Richtung eines weniger stark gegliederten 
Schulsystems entwickeln könnte. Beispiele liefern hier u. A. die Bundesländer Schles-
wig-Holstein und Rheinland-Pfalz, deren zweigliedriges Schulsystem langfristig weiter-
hin eine Entwicklungsperspektive für Nordrhein-Westfalen darstellt. Die Ergebnisse der 
Elternbefragung deuten aber auf eine gewisse Entschleunigung hin, wonach sich mittel-
fristig eher ein „erweitert zweigliedriges Schulsystem“ mit Gymnasien und Gesamtschu-
len sowie Realschulen abzeichnet. 
Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022) Anlage 2, https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259 ) 
 
Im Fazit zur Elternbefragung stellt das ausführende Institut, das WIB - Wuppertaler Institut für 
bildungsökonomische Forschung der Bergischen Universität Wuppertal unter anderem fest: 
 
Schulen mit mehreren Bildungsgängen, also Gesamtschulen, ob nahegelegene oder wei-
ter entfernte, werden hingegen von jenen Eltern gewählt, die ein gemeinsames Lernen 
der Kinder auf unterschiedlichen Niveaus befürworten bzw. die Leistung und das Inte-
resse ihrer eigenen Kinder (noch nicht) als hoch einschätzen (können). Darüber hinaus 
spielt aber auch hier die soziale Zusammensetzung eine große Rolle, insbesondere wenn es 
um die Entscheidung für oder gegen die nächstgelegene Gesamtschule geht. Eltern mit dem 
höchsten Schulabschluss Abitur oder die ihre Kinder aus einer Grundschule abgeben, 
die in der Vergangenheit eine hohe Übergangsquote auf das Gymnasium verzeichnet hat, 
wählen seltener die nächstgelegene Gesamtschule (Segregationstendenz) während z.B. 
mehrsprachige Eltern seltener eine weiter entfernte Gesamtschule wählen (Integrations- 
bzw. Verbleibtendenz). 
 
Die Wahl einer Schulform, die durch die Grundschule nicht empfohlen wurde, wird über-
wiegend von Eltern betrieben, die besondere Anforderungen an die Förderung ihres Kin-
des haben (Förderschulen, private Schulen). Dies wird insb. deutlich, da hier der Aspekt 
der Schulqualität positiv (wenn auch schwach signifikant) auf die Entscheidung wirkt, 
wohingegen hohe Anforderungen der Grundschule positive und gute schulische Leistungen des 
Kindes negativ wirken. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Schulwahlentschei-
dungen. 
 
Für die SEP lässt sich hieraus ableiten, dass viele der von den Eltern genannten Aspekte im 
gemeinsamen Zusammenspiel betrachtet werden müssen. Eltern treffen Entscheidungen somit 
nicht hierarchisch sondern heterarchisch. Es ist also z.B. nicht zunächst der Schulweg und dann 
die Zusammensetzung der Schule (oder vice versa) relevant sondern beide Aspekte gleichzeitig 
in einer bestimmten, meist subjektiven, Gewichtung zueinander entscheidend.  Eine darauf 
ausgelegte SEP muss somit bei der Bereitstellung von Schulraum auch mehrere Fakto-
ren gleichzeitig und entsprechend gewichtet berücksichtigen. 
 
Quelle: Elternbefragung „von 4nach5“, Vorlage (3488/2022) Anlage 1, S. 118, https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111259  
 
Im Sinne der Abwägung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Schulform Gesamt-
schule am Standort Helene-Weber-Platz das zukunftsfähigere Schulsystem darstellt und so den 
direkten Zugang zu allen Abschlussmöglichkeiten der allgemeinen Schulen für die Schüler*in-
nen bedeutet. Gleichzeitig verbessert sich durch die Gesamtschule das Angebot an Plätzen im 
Gemeinsamen Lernen.

11 
 
 
 (2) Mögliche Auswirkungen auf die anderen weiterführenden Schulen im Stadtbezirk 
Kalk 
Sowohl an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule als auch an der Adolph-Kolping-Hauptschule wer-
den derzeit in sehr hohem Maße sogenannte Vorbereitungsklassen für Geflüchtete eingerichtet. 
Mit einer Verbesserung der Schulplatzsituation durch die neuen Schulen im Stadtbezirk Kalk 
wird die Möglichkeit geschaffen, eine andere Verteilung dieser Klassen vorzunehmen, auch vor 
dem Hintergrund, dass die Schüler*innen aus den Vorbereitungsklassen nach der vorgesehe-
nen Verweilzeit von maximal zwei Jahren in das Regelsystem übergehen und oftmals an der 
bisherigen Schule verbleiben. 
Durch eine andere Verteilung der Vorbereitungsklassen kann nach schulentwicklungsplaneri-
scher Einschätzung eine chancenreichere Integration der Schüler*innen der Vorbereitungsklas-
sen ins NRW-Schulsystem erreicht werden. 
 
Die Adolph-Kolping-Schule wäre die letzte Hauptschule im Stadtbezirk. Wenn es gelingt, auch 
an der Adolph-Kolping-Schule die Zahl der Vorbereitungsklassen zu reduzieren, könnte in An-
betracht der entstehenden Kapazitäten der Schulformwechsel von der Realschule vornehmlich 
ermöglicht werden. 
Durch das veränderte Schulangebot mit einem deutlichen „Mehr“ an Gesamtschulplätzen, wird 
nach Einschätzung der Verwaltung auch die Nachfrage an Realschulplätzen zurückgehen. Es 
könnte sich somit die Möglichkeit ergeben, einerseits an den Realschulen die Kapazität zu re-
duzieren und somit durch ein „Weniger“ an Schüler*innen die Raumsituation ohne Baumaßnah-
men zu verbessern. Andererseits entstünden so auch größere Freiräume, um Schulformwech-
sel, vorrangig von Gymnasien, zu ermöglichen. 
Insgesamt ergibt sich durch die Veränderung der Schullandschaft im Stadtbezirk Kalk – in Form 
von neuen, zusätzlichen Gesamtschulen und der Veränderung des Schulformangebotes am 
Standort Helene Weber-Platz – die Chance, insgesamt kleinere Klassen zu bilden und somit 
die Rahmenbedingungen für eine chancengerechtere Bildung in Kalk zu verbessern. 
 
Die Entwicklung muss auch in den kommenden Jahren eng beobachtet werden, da zum aktu-
ellen Zeitpunkt nicht seriös abzuschätzen ist, wie sich die (angestoßenen) Veränderungen ganz 
konkret auf eine einzelne Schule auswirken werden. 
 
Rechnerisch besteht, wie zuvor dargestellt, der Bedarf an den bestehenden und vorgesehenen 
Schulkapazitäten. Die Veränderung des Schulplatzangebotes in Richtung eines weniger stark 
gegliederten Schulsystems ermöglicht den Schüler*innen wiederum, die umfassendste Varia-
bilität für ihre Schullaufbahn und Abschlussmöglichkeiten. 
 
Wie im nachfolgenden Kapitel erläutert wird, ist die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-
Hauptschule platzbedingt bereits zum Schuljahr 2025/26 erforderlich. Um die Nachfrage nach 
Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Kalk weiterhin zu bedienen, sind nach Einschätzung der Ver-
waltung die Kapazitäten der Adolph-Kolping-Hauptschule, Falckensteinstraße zureichend, so-
dass auch für das Schuljahr 2025/26 der Bedarf kompensiert werden kann.  
 
(3) Zum Schulstandort und Schulgebäude Helene-Weber-Platz 
Durch die Errichtung einer 4/4-zügigen Gesamtschule zum Schuljahr 2026/27 und eine auslau-
fende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule zum Schuljahr 2025/26 würde eine vorüberge-
hende Doppelnutzung des Standortes erfolgen. Bevor alle Klassen der bestehenden Kurt-Tuch-
olsky-Schule aus dem System herausgewachsen sind, wird eine beengte Raumsituation vorzu-
finden sein. Bereits deutlich vor dem Übergang der Schüler*innen in die Sekundarstufe II zum 
Schuljahr 2032/33 ist ein Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück des Helene-Weber-Plat-
zes dringend erforderlich und in Betrieb zu nehmen.  
 
Eine Standortanalyse zum Helene-Weber-Platz im März 2021 hat die bauliche Möglichkeit zur 
Einrichtung einer 4/4-zügigen Gesamtschule rechnerisch bestätigt. Neben einem Erweiterungs-
bau muss zur Deckung der Raumbedarfe der neuerrichteten Gesamtschule eine weitere Turn-
halle geschaffen werden. Aufgrund ihres Bauzustandes und ihrer nicht normgerechten Größe

12 
 
sollten die vorhandenen Hallen abgebrochen und bedarfsgerecht drei neue Turnhallenfel der 
errichtet werden. Ob eine Realisierung in Form einer 3-fach Turnhalle oder einer 2-fach Turn-
halle und einer 1-fach Turnhalle erfolgt, wird zur Zeit geprüft. Das Ergebnis wird in den noch zu 
fasssenden Baubeschluss berücksichtigt. 
Die fehlenden Flächen können in einem oder mehreren Ergänzungsbauten sowie durch Neu-
organisation der Bestandsbauten auf dem Schulgrundstück geschaffen werden. Einzelne Be-
standsgebäude oder Teile sind in diesem Prozess eventuell abzubrechen und kompakter zu 
ersetzen. Das Pausen-WC auf dem Schulhof kann zurückgebaut werden, da WC-Anlagen für 
Schüler*innen und Lehrpersonal einschließlich eines Behinderten-WC im Bestandsgebäude 
vorhanden sind. Eine Erweiterung der WC -Anlagen wird mit der Fertigstellung des Erweite-
rungsbaus umgesetzt. 
Ein Schulersatzbau zur Unterbringung der Verwaltung ist nicht erforderlich und kann durch or-
ganisatorische Maßnahmen im Bestand umgesetzt werden. 
Da mit dem Rückbau der Sporthallen für beide Schulen keine Sportmöglichkeit vor Ort vorhan-
den sein wird, wird als Alternative die Errichtung einer Kaltlufthalle auf einem fußläufig zu errei-
chenden Grundstück sowie die Anmietung von Sporthallen geprüft, um eine Sicherstellung des 
Sportunterrichts zu gewährleisten. 
Der Umfang der erforderlichen Fachraumsanierung im Bestand kann aktuell nicht beziffert wer-
den und wird im weiteren Projektverlauf bei Betrachtung des Gesamtprojektes beziffert. Hinter-
grund ist eine mögliche Verlagerung der NW-Räume des Bestands in den geplanten Erweite-
rungsbau, da weitere NW- Räume im Erweiterungsbau baulich errichtet werden müssen. 
 
Durch die auslaufende Schließung der Hauptschule bereits ein Jahr vor dem Start der Gesamt-
schule stehen beiden Schulen ausreichend Klassenräume für den allgemeinen Unterricht zur 
Verfügung.  
Auch der zusätzliche Bedarf an einem Mehrzweckraum, Differenzierungs- / Gruppenräumen 
sowie Ganztags- und Inklusionsräumen können im ersten Jahr der Gesamtschule zunächst 
durch freiwerdende Räume gedeckt werden. 
Allerdings wird durch das Aufwachsen der Gesamtschule der Raumbedarf größer und die vor-
handene Raumreserve wird die Bedarfe nicht mehr decken können.  
Für die Erfüllung des Raumprogramms der vollständig aufgewachsenen Gesamtschule fehlen 
insgesamt rund 35 Räume für allgemeinen Unterricht, Differenzierung, Ganztagsbetreuung o-
der Inklusion und 7 Fachräume für Naturwissenschaften. Diese Räume müssen schnellstmög-
lich realisiert werden, spätestens jedoch zum Schuljahr 2029/30 zur Verfügung stehen. 
 
Die erforderlichen Baumaßnahmen zur Nutzung des Schulstandortes He lene-Weber-Platz 
durch eine 4/4-zügige Gesamtschule sollen zeitnah in die fortgeschriebene Schulbaumaßnah-
menliste unter Priorität A bzw. 0 aufgenommen und schnellstmöglich personalisiert werden.  
Die für die Gesamtschulnutzung erforderlichen Bau- und Einrichtungsbeschlüsse sind abhängig 
von diesem schulrechtlichen Beschluss und können daher erst im Nachgang herbeigeführt wer-
den. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
Die Schulkonferenz wurde im Zuge dieser Beschlussvorlage um eine aktuelle Stellungnahme 
gebeten. Diese ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. 
Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung die auslaufende Schlie-
ßung der Kurt-Tucholsky-Schule zugunsten der Neu-Errichtung einer Gesamtschule, um ein 
zukunftsfähiges Schulangebot im Stadtbezirk Kalk zu schaffen. 
 
(5) Finanzierung und Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung.  
Die Errichtung einer neuen Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz zum Schuljahr

13 
 
2026/27 bei paralleler auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-We-
ber-Platz zum Schuljahr 2025/26 löst insgesamt noch einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 
0,8 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r EG 7 TVöD für das Schulsekretariat der neuen Gesamt-
schule aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 52.560 €. Die Finanzierung 
wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. 
Für die neue Gesamtschule sind jährlich 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu 
berücksichtigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 9.700 € erfolgt ab 
dem Haushaltsjahr 2026 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der 
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2025/2026 ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderli-
chen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
An dem Schulstandort Helene-Weber-Platz ist bereits eine Schulhausmeisterstelle vorhanden. 
Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. 
Mit dem noch vorgesehenen Erweiterungsbau kann es ggf. noch zu einer Anpassung der be-
stehenden Bewertung kommen. 
 
(6) Beteiligungsverfahren 
Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in en-
ger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes schu-
lisches Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig über ihre Planungen zu 
informieren und sie anzuhören.  
Die Verwaltung geht davon aus, dass kein anderer Schulträger im Sinne des Schulgesetztes in 
seinen Rechten betroffen ist. 
Einerseits besteht seit langem der Bedarf an Schulplätzen in Köln insbesondere in der Schul-
form Gesamtschule. Andererseits ist die Änderung der Standortnutzung in Köln schon in den 
beiden jüngsten Planungsberichten zur Schulentwicklungsplanung („Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und „Fortschreibung der Schulentwick-
lungsplanung Köln 2023“ (Session 3033/2023)) angekündigt worden. Die Verwaltung hatte je-
weils die nicht-städtischen Schulträger in Köln und Schulträger in den Nachbarkommunen Kölns 
über die Fortschreibungen informiert und diese allen zur Kenntnisnahme und im Bedarfsfall zur 
Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Es waren in keinem Jahr kritischen Rückmeldungen zu 
verzeichnen. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung der neuen Gesamtschule am 
Helene-Weber-Platz 3-5 in Neubrück zu einem erheblichen finanziellen, personellen und orga-
nisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Verfahrens gezwun-
gen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig Klarheit über das zukünftige 
Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung 
gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) 
anzuordnen. 
 
Anlagen 
 
0 Begründung der Dringlichkeit (insb. BV Kalk) 
1 Beteiligung der Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Schule 
2 Beantwortung von Fragen aus dem ASW 10.06.24 
3 Stellungnahme der Bezirksregierung Köln

Beratungsverlauf (3)

24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.30 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1562/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.06.2024
Erstellt
13.05.2024 12:00