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Neubau des Historischen Archivs und Rheinischen Bildarchivs. Beauftragung des Fraunhofer Instituts für Bauphysik mit wisssenschaftlichen Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung und Monitoring.

Beschlussvorlage Ausschuss 1630/2017 vom 06.06.2017

Stand: Am 08.06.2017 im Unterausschuss Kulturbauten beraten. Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien.

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  • StN 14 23.01.2013

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    14 143 1. Schreiben ein: 6 3.01.2013 Herr Straub R 22970 20130122 - Klima- und Energiekonzept Neu­ bau Historisches Ar­ chiv.doc ab: Neubau des Historischen Archivs am Eifelwail Notwendigkeit zur Beratung durch das Fraunhofer Institut für Bauphysik hier: Schreiben 44 vom 29.11.2012 Kosten: 84.400,- € netto zzgl. 7% MwSt. (ungeprüft) Vergabe-Nr.: 2012/2671 RPA.-Nr.: 2012/2561 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Steffen, seit geraumer Zeit ist 44 bemüht, das Fraunhofer Institut für Bauphysik zu Beratungsleistun­ gen beim Neubau des Historischen Archivs über die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zu beauftragen. Bereits Mitte 2011 hatte sich 44 im Rahmen einer Fachtagung des Fraunhofer Instituts für Bauphysik von der besonderen Befähigung des Institutes überzeugen können. 44 sucht neben der Ergänzung eigener Kompetenzen eine auch darüber hinaus fachlich möglichst gute Lösung. Mit der beabsichtigten Beauftragung sieht das RPA allerdings in Tei­ len eine Überschneidung mit Verantwortlichkeiten bereits im EU-weiten Wettbewerbsverfah­ ren gefundener Fachplaner. Die Mehrfachabsicherung birgt Konfliktpotenzial. \ Auch konnte das RPA nicht davon überzeugt werden, dass das gewählte Institut der einzig fähige Anbieter ist, welcher den Bauherren unabhängig in bauphysikalischen wie energiepla­ nerischen Fragen beraten kann (vgl. Angebotstext vom 28.02.2012, 178.200,- € netto). Insoweit sieht das RPA Mängel im Bereich der Wirtschaftlichkeit und aufgrund der Abwei­ chung vom Wettbewerbsgebot. Es wird nicht verkannt, dass das Zentrale Vergabeamt das Alleinstellungsmerkmal des Institutes nachträglich anerkannte (Schreiben v. 09.05.2012). Das RPA empfiehlt 44, die Angelegenheit einer Entscheidung zuzuführen. Argumente sind mehrfach und unverändert ausgetauscht. Entscheidungsträger ist das Amt 44 selbst. Die Beratungskosten in Höhe von 84.400,- € sind aufgrund des bestehenden Ratsbeschlusses von 44 über die Miete zu tragen. Ob sich die vom Rat beschlossenen Gesamtplanungskos­ ten und die Miete erhöhen oder im beschlossenen Budget enthalten sind, ist nicht erkennbar. Im Falle der Beauftragung bittet das RPA um Nachricht. Es wird empfohlen, Rechte aus der Beratung nicht dem externen Institut zu überlassen, zumindest nicht unentgeltlich. 26 und 27 erhalten eine Durchschrift dieses Schreibens. ,Urwe nW W ttreundU cne 2 . OurchsoWftema^
  • StN 14 24.05.2012

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    Historisches Archiv, Eifelwall VOF, Beratung in Energiefragen, Einzelvergabe Fraunhofer Institut RPA Nr.: VF 2012/1142 Sehr geehrte Damen und Herren, die Unterlagen werden aus folgenden Gründen zur Überarbeitung zurückgereicht: Für die Beratungsleistungen liegt noch keinej^edarfsgräfung vor. Nach Ansicht des RPA sind die gewünschten Planungsleistungen durciTgeeignete Fachplaner grundsätzlich eigen­ verantwortlich zu erbringen. Gemäß Rücksprache mit Vertretern von 44 und 26 wurde vorge­ tragen, dass die Beratungsleistungen maßgeblich der Kontrolle der Fachplaner dienen sol­ len. Zudem sind in der Maßnahmenbetreuung über der Planerebene noch eine Projektsteue- rung und das Fachamt-26 vorgesehen. Einen Hauptpunkt in der Bedarfsprüfung sollten der konkrete Nutzen und die erwarteten Ergebnisse der Beratung bilden. Die vorgesehene Einzelvergabe ist bisher nicht ausreichend begründet worden. Die dem Vergabevorgang beiliegenden Erläuterungen bestätigen ein Leistungsbild des Fraunhofer Institutes (Bauphysik) entsprechend den von 44 und 26 gewünschten Beratungsleistungen. Es wurde jedoch nicht dokumentiert, wie sichergestellt wurde, dass keine andere Einrichtung das Leistungsbild auch erfüllen könnte. Weshalb zur Leistungserbringung eine wissenschaft­ liche Einrichtung priorisiert wird, bedarf ebenfalls weiterer Erläuterungen. Grundsätzlich wird durch das RPA eine Wettbewerbssituation empfohlen. Eine Preisprüfung durch 27 ist bisher nicht auf dem Angebot dokumentiert. Das Vergabe­ deckblatt ist zudem nur bis zum Punkt II ausgefüllt worden. Mit Schreiben vom 09.05.2012 schließt sich 27 dem Vergabevorschlag lediglich auf der Grundlage der Bewertung und Stel­ lungnahme der Gebäudewirtschaft an. Als ein besonderer Qualifikationsgrund wird die aktuelle Forschung für einen speziellen Wandaufbau für Archivbauten angeführt. Dieser Alleinstellungsgrund kann jedoch nur gelten, wenn die Wand produktionsreif und unabhängig praxisgetestet ist. Die von 26 und 44 hervorgehobenen Qualifikationen des Instituts im wissenschaftlichen Be­ tätigen mit Bezug zur Praxis münden im Wissen um das jeweils neueste Verfahren und die neuesten Baustoffe. Diese Argumentation lässt eine weiterführende wettbewerbsferne Ver­ gabepraxis hinsichtlich einzelner Firmen, Produkte und Verfahren erwarten. 1 Die Beschreibung der angebotenen Leistungen ist so pauschal gehalten, dass eine Bewer­ tung nicht möglich erscheint. Inhalte, Ziele und erwartete Ergebnisse wurden größtenteils nicht genannt oder es fehlen bewertbare Angaben zu Leistungsvolumina. Gemäß Rückspra­ che mit 26 ist vorgesehen, zum Vertragsschluss einen wesentlich detaillierteren Leistungs­ text zu Grunde zu legen. Die bisherige Beschreibung kann hohe oder niedrige Kosten recht- fertigen. Bedenkt man, dass die Einbindung des Beraters sowie die Überlassung der Er­ kenntnisse aus den Messdaten und Praxtsergebnissen einen erheblichen Wert für das Insti­ tut in Hinsicht auf dessen weitere Forschungsarbeit und damit auf dessen Geschäftsgrundla­ ge darstellt, sollte grundsätzlich von wesentlich geringeren Kosten ausgegangen werden können. Verschiedene Leistungspositionen sind in der Aufgabenstellung ohne weitere Erläuterung nicht nachvollziehbar. Zum Beispiel: Leistungsbeschreibung Leistungsphase 1 - Pos. 2 „Präzisieren der Aufgabenstellung...“: Vom RPA wird vorausgesetzt, dass die er­ forderlichen Klimasollwerte vom Nutzer eindeutig vorgegeben werden. - Pos. 3 „Entwicklung planerischer Ziele...“: Die Anforderungen des Nutzers sind für Fach­ planer eigentlich ausreichende Zielvorgabe. - Pos. 4 „Entwicklung von Zielvorgaben... für ein Monitoring des Gebäudebetriebes...“: Die Anforderungen des Nutzers bestimmen bereits zielgebend die Messgrößen, die von den Fachplanern für die Gebäudeautomation umgesetzt werden müssen. Leistungsbeschreibung Leistungsphase 2-5 - Pos. 3 „Klärung spezifischer Fragestellungen des Objektplaners und der Fachplaner“: Welche und wie viele dieser Fragen werden erwartet, so dass die Kosten von 11.440 € netto gerechtfertigt sind? - Pos. 5 und 6 „Fördermöglichkeiten“ und „Förderprogramme“: Gemäß Rücksprache mit 44 und 26 bestehen für die Stadt Köln keine Fördermöglichkeiten. Leistungsbeschreibung Leistungsphase 6-7 - Pos. 1 „Plausibilitätsprüfung der Leistungsverzeichnisse...“: Plausibilität ist nicht bewert­ bar. Welche einforderbaren Ergebnisse sollen diese Prüfungen für die Stadt Köln erbrin­ gen? Bei dieser Art der Prüfung ist als Nachteil für die Stadt Köln zu erwarten, dass weni­ ger offensichtliche Unrichtigkeiten nicht erkannt werden und zum Vorteil des Instituts wä­ re, dass eine Plausibilitätsprüfung mit lediglich geringem Aufwand und Verantwortung durchgeführt werden kann. Leistungsbeschreibung Leistungsphase 8-9 - Pos. 1 „Beratung der Bauleitung zur Ausführungsüberwachung...Aufzeigen von Schwachstellen und Optimierungsmöglichkeiten...“: Welche und wie viele dieser Leistun­ gen müssen nach der vorgesehenen wohlberatenen Planungsabstimmung in der Ausfüh­ rung noch erwartet werden, dass für diese Position 25.520 € netto gerechtfertigt sind? - Pos. 2 „Begleitendes Monitoring...“: Die Gebäudeautomation bietet seit geraumer Zeit die Möglichkeit jegliche vom Nutzer vorgegebene Messgröße in jedem gewünschten Zeit­ intervall zu messen, zu protokollieren und auszuwerten. Jede unerwünschte Abweichung der Messwerte kann sofort auf vielfältigste Arten der Kommunikationstechnik an jede ge­ wünschte Adresse als Information oder Alarm gesendet und protokolliert werden. Wel­ chen Nutzen sollte die Stadt Köln von einem Begleiten des Monitorings erlangen können? Verständlich ist das wissenschaftliche und wirtschaftliche Interesse des Instituts am kos­ tengünstigen oder gar bezahlten Erlangen der betreffenden Daten. - Pos. 3 im Rahmen von Forschungsvorhaben...“: Welche Forschungsvorhaben sollen von der Stadt Köln durchgeführt oder veranlasst werden? Die hervorgehobenen Vorteile, die durch die Einbindung des Instituts erwartet werden, wie ökonomische Klimatisierung mit möglichst geringem Technikeinsatz, Energieeffizienz, Be­ triebssicherheit, Minimierung der Betriebskosten u.ä. sind normale Planungsgrundlagen, die für jeden Neubau im öffentlichen Dienst Grundvoraussetzung sind. 2 Andere Zielvorgaben, wie zum Beispiel „Passivhausstandard“, sind fachtechnisch nicht defi­ niert und damit nicht bewertbar. Im Zusammenhang mit Vorgaben zu einem hohen Isolier­ standard für das Gebäude muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Kosten für eine entsprechend starke Isolierung den wirtschaftlichen Nutzen bei der Energieeinsparung schnell übertreffen können. Laut Leistungsbeschreibung wirkt das Institut vielfach auf die Planung und Ausführung ein. Damit wäre jedoch nicht sichergestellt, dass die Planungsbüros das Selbstverständnis für eine eigenverantwortliche Planung beibehalten werden. Das Angebot in Leistungspositionen ist nicht eindeutig. Es wird eingeschränkt, dass nur eine bestimmte Anzahl von Ortsterminen in der Pauschale enthalten ist. Dazu werden Tages- und Stundensätze genannt. Die Modalitäten für ein Unter- oder Überschreiten der Zeitansätze ist nicht geklärt. Mit freundlichen Grüßen 3
  • StN 14 Monitoring 03.02.2017

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    14 .02.2017 143 Herr Hörschelmann R 23375 Frau Tipp R 22406 20170117 Bedarfsprü­ fung Neubau Beratung Fraunhofer Institut LPh 4 bis 9 Offiziell.doc 44 Neubau des Historischen Archivs am Eifelwall Beratung des Nutzers (-44-) durch das Fraunhofer Institut für Bauphysik im Zuge der entsprechenden Leistungsphasen 4 bis 9 sowie folgendem Monitoring hier: Bedarfsprüfung Kosten: 158.823,53 € netto, 189.000 € brutto RPA.-Nr.: 2016/1390 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 08.11.2016 legten Sie die Bedarfsprüfung mit obigem Betreff zur Prüfung vor. Nach einer Besprechung am 10.01.2017 mit Vertretern des Archivs (Frau Menrath, Herr Dr. Fischer) und Vertretern des RPA (Frau Tipp, Herr Hörschelmann) sowie einer Komplettie­ rung der Unterlagen mit ihrem Anschreiben vom 23.01.2017 komme ich zu folgendem Er­ gebnis. -44- strebt an, das Fraunhofer Institut für Bauphysik zu Beratungsleistungen beim Neubau des Historischen Archivs zu beauftragen. Zur Begleitung der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolg­ te bereits eine Beauftragung. Da -26- als Bauherr fungiert und somit die Planungshoheit innehat, empfiehlt das RPA not­ wendige zusätzliche Beratungsleistungen zu Planung und Ausführung am Neubau aus­ schließlich von dort zu beauftragen. Erfahrungsgemäß bietet nur eine Planung und Pla­ nungskoordination aus einer Hand die erfolgversprechendste Aufgabenerledigung und ver­ hindert unnötige mehrfache Leistungserbringungen. Es gilt zudem zu verhindern, dass durch die Einflussnahme dritter Parteien auf das Planungsergebnis die Verantwortung der vom Bauherrn beauftragten Büros für ihre Arbeit entfällt. Die hier vorliegenden Bedarfsbeschreibungen beinhalten zum Teil Leistungen, die von Fir­ men und Ingenieurbüros des Bauherrn (-26-) oder auch vom Bauherrn selbst erbracht wer­ den sollen oder müssten. Den somit als Mehrfachbeauftragungen zu bewertenden Leistun­ gen kann grundsätzlich nicht zugestimmt werden. Ein weiterer Punkt, für den Nachbesserung empfohlen wird, ist die Leistungsbeschreibung der vom beratenden Institut erwarteten Arbeiten. -44- verfügt nach eigener Erläuterung nicht über die fachliche Kompetenz, die Arbeiten selbst zu bestimmen und dem Institut vorzuge­ ben. Das Institut bestimmt den Leistungsumfang selbst. Dabei gestaltet es die Beschreibung / 2 - 2 - der Leistungen teilweise so pauschal, dass der Wert oder Umfang der einzelnen Leistungen kaum bestimmt werden kann. Aufwand und Kostenhöhe sind somit fraglich. Die von -44- im Schreiben vom 08.11.2016 angeführten Gewährleistungen zur Einhaltung von Terminen sind im Leistungstext nicht fixiert und, wie auch mit -44- nachträglich besprochen und gemeinsam eingeschätzt, nicht leistbar. 1) Bedarf an Beratungsleistungen, die der Leistungserbringung von Firmen und Büros oder deren Kontrolle während der Bauphase dienen sollen Die besonderen Ansprüche eines Archivneubaus erfordern spezielle, den Erfordernissen der Archivalien entsprechende Fähigkeiten bei den Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Ausübung der Planungshoheit des Bauherrn sowie die Verträge mit den externen Büros müssen diese Anforderungen erfüllen. Der Bauherr (-26-) teilte jedoch mit Schreiben vom 31.08.2012 dem Nutzer (-44-) mit, dass er die besonderen konservatorischen Anforderungen nicht erfüllen kann. Sollte dieser Zustand weiterhin bestehen, wäre damit ein schwerwiegen­ der grundlegender Mangel für das gesamte Projekt festzustellen. Es ist nach Meinung des RPA nicht zu empfehlen, ein solches Manko auf Bauherrnseite mit einer zusätzlichen Beratung auf Nutzerseite zu heilen. Es ist notwendig, die Fachkenntnis seitens des Bauherrn sicherzustellen. -44- erläutert, dass laut Firmen-Leistungsverzeichnissen des Bauherrn teilweise Überprüfun­ gen von Ausführungsergebnissen nicht durch unabhängige Gutachter ,o.ä. durchgeführt wer­ den sollen, sondern durch die Erstellerfirmen selbst. -44- erachtet jedoch die Unabhängigkeit der Prüfung als notwendig und strebt deshalb an, zusätzliche Prüfungen an Fraunhofer Insti­ tut zu beauftragen. Hierzu wird vom RPA empfohlen, das Vorgehen mit dem Bauherrn ge­ meinsam zu überdenken, doppelte Beauftragungen zu vermeiden und einer Lösung mit un­ abhängiger Leistungsprüfung grundsätzlich den Vorrang zu geben. 2) Bedarf an Beratungsleistungen, die direkt dem Schutz der Archivalien während der Bau- austrocknungsphase dienen sollen Die Archivalien befinden sich nach dem Einsturz des ehemaligen Archivs in einem außeror­ dentlich empfindlichen Zustand. Die Einbringung in neu erstellte Räumlichkeiten, die auf­ grund der Bauaustrocknung in den ersten Jahren veränderliche Klimaverhältnisse aufweisen können, ist aus Sicht von -44- bedenklich. Es wird daher für notwendig erachtet, dass der Einbringungsprozess sowie die klimatische Überwachung des Archivgutes in den ersten Jah­ ren mit einer bestmöglichen Betreuung durch eine spezialisierte Einrichtung im Monitoring­ verfahren kontrolliert werden. Das RPA erkennt den Bedarf für diese Leistungen, auch in der direkten Beauftragung durch den Nutzer, grundsätzlich an. Weshalb Hard- und Software für eine auswertbare Erfassung und Speicherung der Klima-Istwerte zusätzlich installiert werden muss und demnach nicht bereits in der baulich vorgesehenen Gebäudeleittechnik enthalten sein soll, ist nicht verständlich und wäre als gravierender Mangel in der Planung festzustel­ len. Für klimakritische Bereiche ist diese Form der Zustandsüberwachüng und Nachhaltung seit mindestens zwanzig Jahren Stand der Technik. Es wird dringend empfohlen, bereits die reguläre Gebäudeleittechnik auf diese Funktionen zu überprüfen und dazu auch die darauf aufbauenden Warneinrichtungen mit Meldeketten. Unabhängig von der Art der Leistungserbringung während oder nach Fertigstellung des Baus, können die Begründungen in Hinsicht auf Alleinstellungsmerkmale des Fraunhofer Institutes aus Sicht des RPA noch immer nicht überzeugen. Bitte beachten Sie hierzu wei­ terhin die Erläuterungen in meinen Schreiben vom 24.05.2012 und 23.01.2013. Die von -44- hier vorgelegten Unterlagen beinhalten bereits eine detaillierte Abstimmung aller projektbeteiligten Planer und Entscheidungsträger hinsichtlich einer Beauftragung des Fraunhofer Instituts aufgrund schriftlicher Angebote des Instituts inklusive der Leistungs- und Kostenverteilung in den Dienststellen. Die Leistungen sind damit bereits nicht mehr im Ent­ scheidungsgang einer Bedarfsprüfung zu sehen. / 3 - 3 - -26- und -27- erhalten eine Durchschrift dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen c > c
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/44 Vorlagen-Nummer 1630/2017 Freigabedatum 06.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau des Historischen Archivs und Rheinischen Bildarchivs. Beauftragung des Fraunhofer Instituts für Bauphysik mit wissenschaftlichen Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung während der Bauphase und Monitoring nach mangelfreier Übergabe des Neubaus an Nutzer. Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss erkennt den Bedarf an, das Fraunhofer Institut für Bauphysik mit Beratungsleistungen zur wissenschaftlichen Begleitung und Qualitätssicherung (baubegleitendes Monitoring) während der Bauphase und über den Bezug des Neubaus hinaus für den Gebäudenormalbetrieb zu beauftragen. Alternativer Beschussvorschlag: Der Bedarf wird abgelehnt. Unterausschuss Kulturbauten 08.06.2017 Ausschuss Kunst und Kultur 27.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Brutto 347.294,75 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer 10/2017 bis zur Fertigstellung und Einregulierung des Neubaus Begründung: In der Vergangenheit haben sich bei in Köln realisierten Kulturbauten, Mängel in der Bauausführung und bei den klimatechnischen Systemen ergeben, die zu Nutzungsausfällen, Nacharbeiten und kost- spieligen Rechtsstreitigkeiten wie Klageverfahren und selbstständige Beweisverfahren im Landgericht Köln mit sehr hohem Streitwert geführt haben. Auf Anregung der Kulturdezernentin hat der Stadtvorstand am 06.09.2016 zum Thema Baumaßnah- men getagt. Im Ergebnis wurde zusammengefasst, dass bei Neubauten ein intensives Baucontrolling und eine vertraglich ausreichend gesicherte Bauleistung gewährleistet werden sollen. Um für den Neubau des Historischen Archivs mit Rheinischem Bildarchiv bis zur Bauabnahme eine ordnungsgemäße Bauausführung und möglichst frühzeitige uneingeschränkte Nutzbarkeit zu gewähr- leisten sowie in der Folge eine energetische Optimierung des Betriebs sicher zu stellen, sollen Bera- tungsleistungen durch unsere Vertrauensinstanz - das Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) mit de- ren akademischen Betrachtung im Hinblick auf zusätzliche Bauqualitätssicherung unter Berücksichti- gung von konservatorischen Gesichtspunkten gemäß der neuesten Forschungsergebnisse beauftragt werden. Es ist absolut notwendig, den Einbringungsprozess sowie die klimatische Überwachung des Archiv- gutes in den ersten Jahren mit einer bestmöglichen Betreuung durch das spezialisierte Fraunhofer Institut im Monitoringverfahren zu sichern. Damit würde eine unabhängige wissenschaftlich begründete sachverständige Prüfung der Magazin- räume durchgeführt sowie Funktion und Optimierungspotenzial der raumlufttechnischen Anlagen während der Bauphase und nach dem Bezug des Neubaus sichergestellt. Angesichts der aktuellen teilweise vor Gericht geführten Auseinandersetzungen zu den Baumängeln in den zuletzt errichteten oder umgebauten Kölner Kulturbauten mit Streitwerten von vielen Millionen EUR wurde zuletzt immer wieder die Erfordernis eines intensiven Baucontrollings beginnend in der Rohbauphase eingefordert, um Mängel zu vermeiden bzw. frühzeitig gerichtsfest zu dokumentieren. Für den Neubau des Historischen Archivs ist daher ein solches Controlling einschließlich Langzeit- monitoring mit energetischer Optimierung dringend geboten. 3 Folgende Alleinstellungsmerkmale sprechen für eine Beauftragung des Fraunhofer IBP: 1. Das Fraunhofer IBP ist kein operatives Instrument, sondern eine wissenschaftliches akademi- sches Forschungsinstitut 2. Das Fraunhofer IBP hat ihre einzigartige Kompetenz an der Schnittstelle von Bauphysik, Mate- rialkunde und Konservierungswissenschaft nachgewiesen. 3. Diese Kompetenz dient auch dazu, nach Bezug des Neubaus den Betrieb der Anlagen hin auf einen möglichst geringen Energieverbrauch bei Einhaltung aller konservatorischen Grenzwer- te zu erreichen. 4. Das Fraunhofer IBP ist als bewährte Vertrauensinstanz ist mit dem Projekt vertraut, hat die Stadt Köln schon erfolgreich bei der energetischen Optimierung der Planung beraten und hat keinen Extraaufwand für die Einarbeitung. 5. Es entstehen bei einer Beauftragung von Fraunhofer IBP keine Zeit- und Terminrisiken. Alle Maßnahmen sind im Rahmenterminplan eingeplant. Die Baubegleitung durch das Fraunhofer IBP verringert durch mitlaufende Kontrolle dagegen das Risiko kritischer Verzögerungen und unsachgemäßer Bauausführung. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Vorgang in 02/2017 geprüft. Die Leistungen des Fraunhofer Institutes wurden als doppelte Beauftragung angesehen, weil die be- auftragten Unternehmen den Bau gemäß der Erfordernisse des Nutzers erstellen müssen. Der Bedarf wurde daher nicht anerkannt. Von den Alleinstellungsmerkmalen des Fraunhofer Institutes war 14 ebenfalls nicht überzeugt. Es wurde allerdings für notwendig erachtet, dass der Einbringungsprozess sowie die klimatische Überwachung des Archivgutes in den ersten Jahren mit einer bestmöglichen Betreuung durch eine spezialisierte Einrichtung im Monitoring-Verfahren kontrolliert werden. Der Bedarf für diese Leistun- gen, auch in der direkten Beauftragung durch den Nutzer, wurde grundsätzlich anerkannt. Empfohlen wurde die Beauftragung zusätzlicher Beratungsleistungen zur Planung und Ausführung des Neubaus, allerdings nicht durch den Nutzer, sondern durch den Bauherrn. Sowohl in mehreren Bauherren JF, als auch bei allen Presseterminen wurde von den Projektverant- wortlichen grundsätzlich die akademische Begleitung und Beteiligung des Fraunhofer Instituts als wichtig und notwendig erachtet. Der Fachbeirat „Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln“ tagt auf Einladung der Ober- bürgermeisterin und berät als wissenschaftliches Gremium die Stadt Köln bei Konzeption und Reali- sierung der anstehenden Aufgaben. Er gibt Empfehlungen gegenüber der Oberbürgermeisterin und der Dezernentin für Kunst und Kultur. „Zentrale Themen sind hier die Zusammenführung, Restaurierung und Digitalisierung der Archivbe- stände und parallel die Errichtung des neuen Archivs in Köln, das nach unseren Vorstellungen das modernste und sicherste in Europa werden soll“ (OB Fritz Schramma anlässlich der konstituie- renden Sitzung am 01.09.2009). In seiner Sitzung am 06.04.2017 fasste der Fachbeirat folgende Beschluss: „Der Fachbeirat emp- fiehlt ausdrücklich die wissenschaftliche Baubegleitung in der Qualitätssicherung…“ Sollte die Beratungsleistung durch das Fraunhofer IBP nicht beauftragt werden, besteht das Risiko, dass  keine ordnungsgemäße Bauausführung erfolgt und dazu keine baubegleitende gerichtsver- wertbare Dokumentation durch einen unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen angefertigt wird,  die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Magazinbaus bei der Fertigstellung nicht gewährleistet ist,  auch bei Fertigstellung des Neubaus die Bestände des Kölner Archivs aus konservatorischer Sicht für unbestimmte Zeit nicht aus den angemieteten Standorten umgezogen werden kön- nen,  eine energetische Optimierung des Betriebs nach dem Bezug des Neubaus nicht sicherge- stellt wird. 4 Im Budget von 44 wurden die Mittel für dieses Vorhaben veranschlagt. Eilbedürftigkeit: Laut neuem Generalterminplan vom 07.04.2017 soll der Rohbau zu Beginn der II. Jahreshälfte 2017 stehen. Die Fachplaner haben darauf hingewiesen, dass direkt im Anschluss die Bautrocknung erfolgt und das Fraunhofer Institut sodann mit den Feuchtemessungen und entsprechender Dokumentation der Qualitätssicherung beginnen sollte. Die Ergebnisse liefern wichtige, ergänzende Hinweise für die Inbetriebnahmen und Einregulierungen der raumlufttechnischen Anlagen der Magazingebäude. Anlagen: EV 24 ; Prüfberichte von 14
  • EV 024 durch alle unterschrieben

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    Gebäudewirtschaft u der Stadt Köln E Entscheidungsvorlage | EV 24 Auftraggeber Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Projekt Eifelwall, Neubau Historisches Archiv und Rheinischen Bildarchiv in Köln Inhalt der Entscheidung Ergänzung von Messstellen für das Monitoring Frauenhofer IBP im Auftrag des Nutzers Anforderung / Begründung / Verursacher der Entscheidung In der Vergangenheit haben sich bei in Köln realisierten Kulturbauten Wunsch AG Mängel in der Bauausführung und bei den klimatechnischen Systemen ergeben, die zu Nutzungsausfällen, Nacharbeiten und Rechtstreitigkei- Nutzer ten geführt haben. Um für den Neubau des Historischen Archivs mit Rheinischem Bildarchiv bei der Bauabnahme eine ordnungsgemäße Bauausführung und uneingeschränkte Nutzbarkeit zu gewährleisten Veränderung Quantität sowie in der Folge eine energetische Optimierung des Betriebs sicher zu ae stellen, beabsichtigt der Nutzer im Hinblick auf konservatorische Ge- Defizite‘Planung sichtspunkte das Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) zu beauftragen, Sonstiges eine unabhängige sachverständige Prüfung der Magazinräume durchzu- führen sowie Funktion und Optimierungspotenzial der raumlufitechni- schen Anlagen in der Anlaufphase des Betriebs zu überwachen. Neben den Kosten für die Prüfverfahren im Abnahmeprozess entsteht dabei eine Mehraufwendung für die zusätzliche Sensorik, die für das Monito- ring und die Optimierung der Anlagen im Betrieb eriorderlich ist. Diese Mehraufwendungen im Bereich der TGA, insbesondere im Bereich der Gebäudeautomation, stellen sich wie folgt dar: Veränderung Qualität 0000 RD Erweiterung der Sensorik für die Magazine um folgende Punkte. Je Magazin: Zusätzlicher (dritter) Raumtemperatur/-feuchtefühler Überwachung Beleuchtung Überwachung Türöffnung Je RLT-Anlage Magazin: Wärmemengenzähler Vorarhitzer, Kühler Nacherhitzer Elektrozählung je Anlage & daraus resultierende Umstrukturierung der ISP In den Kosten dieser EV sind neben den Aufwendungen für die bauliche Errichtung der Messstellen und die Schnittstelle zum Monitoringsystem auch die Kosten für das eigentliche Monitoring nach Übergabe des Ob- jektes auf Grundlage der anhängenden Angebote des Fraunhofer- Institutes für Bauphysik mit berücksichtigt. Die Finanzierung ist durch |_den Nutzer sichergestellt. BMP Baumanagement GmbH - Hohenstaufenring 57 - 50674 Köln - Telelon 0221 9318720 » into@bmp-baumanagement.de Seite 1 von3 N 3 " Gebäudewirtschaft EEE E © der Stadt Köln ER Entscheidungsvorlage | EV 24 Auftraggeber Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Projekt Eifelwall, Neubau Historisches Archiv und Rheinischen Bildarchiv in Köln Terminbindun: Die Entscheidung wird benötigt bis zum UMGEHEND | Auswirkung auf weitere Planungsbeteiligte / weitere Gewerke Planungsbeteiligte nein D ja Wenn ja, wer ist betroffen: - agn Fraunhofer Institut für Bauphysik Gewerke nein ED ja & Wenn ja, welches Gewerk ist betroffen: - TGA-Gewerke Terminauswirkung durch die Entscheidung j werden verzögen werden vorverlegt = Projekttermine bleiben gleich DO Auswirkung in Tagen +/- 000 Einreichung Bauantrag ist gefähr. nein ja [m Baubeginn ist gefährdet nein IE3] ja jun] Fertigstellung ist gefährdet nein RX ja DO Übergabetermin ist gefährdet nein ja mi] Kostenauswirkung durch die Entscheidung . Grobkostenschätzung Angebot D Kostenbasis für die Entscheidung Rechnung U Nachtrag im} Kostenermittlung für die Entscheidung Baukosten KG 200-600 (Kostenanteil |) 319.890,59 € (brutto) Baunebenkosten KG 700 (Kostenanteil I) Er: SEE 27.404,16 € (brutto) |-1) Gesamtkosten (Kostenanteil I+I1) Überschreitung Projektbudget durch die Entscheidung Beschreibung von Alternativen (hinsichtlich Qualität / Termine / Wirtschaftlichkeit) Für die gewünschte Qualität des Monitorings durch den Nutzer sind keine Alternativen vorhanden. Alternative wird weiter verfolgt nein ja | BMP Baumanagement GmbH - Hohenstaufenring 57 » 50674 Köln - Telelon 0221 931872-0 - into@bmp-baumanagement.de Seile 2 von 3 A) SIEHE HINWE UMD VEREINBARUNG Buf SEITE 2/28 - 263 iD Gebäudewirtschaft ER der Stadt Köln BE | Entscheidungsvorlage | EV 24 Auftraggeber Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Projekt Eifelwall, Neubau Historisches Archiv und Rheinischen Bildarchiv in Köln Aufstellung / Prüfung / Genehmigung der Entscheidung Aufgestellt von Aufgestellt von Aufgestellt von rendtköln (Planer/Bauleitung) (Planer/Bauleitung) (Planer/Bauleitung) E22 Stadt Köln m ey [7) £ u “ na . “ Die Oberbürgermeisterin d. Wr Historisches Archiv _ j vd. Far I ae Kür kom (Datum, Unterschrift) (Dätum, Unterschrift) (Datum, Unterschnilt) (Datum, Unterschrift) Aufgestellt vom Nutzer Geprüft von BMP Genehmigt von der GW, Kr pi BMP Baumanagement G Hohenstaufenring 57 60674 Koln Gebäudewi Dia Str vu koeln@bmp.de wi 12 0} Stadt Köln } Nveslefizen h \ 72 chrıft) FR g (Datum, Unterschnit) IM. (Datum, Unit! Kostenermittluna zur EV 24: n A) ERFOLATE ABST) MM MG ZWISL WEN ERDE a . HERRN re ( AGN) umD ewerkekosten im Bereic gemä Sen abgcalmmion Momanne kan, FOLAENDER Vo A) ai gen a zraanae, ZUSTIMNUMA ZUM HONDRARZUWALHS Monitoringkosten gemäß den AGN UMTER WR- beigefügten Angeboten des Fraunhofer-Instituts vom 21. April 2016 - Langzeitmonitoring 97.915,70 € BEHALT DER AB- vom 21. April 2016 — Baufeuchteüberwachung 64.585,20 € vom 02. Juni 2016 - Differenzialdruckverfahren 25.53759€ S(HLIE3ENDEN Summe aunoten ame Halo VEREIN = Se ren nn BARUME ZWISCHEN Ob und Inwieweit der Inhalt der Angebot. den willen des Nutzers darstellt DER &@ w u . AGN 1» kann agn nicht bewerten!) LIM ZUSAMMENHANG U.A.MIT DER AKIVELLEN Anlagen: ABSTIMMUMA ZWUE AN WENDUMG DER HAI 2003, Grobkostenschätzung agn für Monitoring - Stand 04. April 2016 HA 213 IM HAUPTVERTRA 2) Angebote 1 - 3 Fraunhofer-Institut für Bauphysik . Email H. Klemm vom 23. Juni 2016 zur Aussage von „fremder“ Gewerkeunterstützung Honorarermittlung agn vom 06. April 2016 BMP Baumanagement GmbH - Hohenstaulenring 57 - 50674 Köln - Teleion 0221 931872-0 » info@bmp-baumanagement.de Seite 3 von 3 7 agr nıederbergraus & partner gmbh grcner allee 100 1 05451 ? 5001-9 Oo ® N il archtekten | Ingenieure } generalplaner 49479 inbenhuren 05451 / 5601-120 a En 06.04.2016 Seite 1 von 3 320801 /EIF Eifelwall, Historisches Archiv mit RBA, Köln Grobkostenschätzung für Entscheidungsvorlage 24 Alle Währungsangaben in EUR Position. Beschreibung Menge Einh EP __.SP 01 KG481: Feldgeräte 91.0010 Präzisicnstemperatur-ifeuchtefuhler Raum Magazinbareiche #/- "% r.F. 1 +/- 0.2 °C 32 St 1100,00 35.200,00 01.0020 Wärmemengenzähler Vitraschall mit M-Bus Schnittstelle 18 St 1.000,00 18.000,00 01 KG481: Feldgeräte _____53.200.00 02 KG481: Automationssysteme 02.0010 Erweiterungen Automalionssysieme 1 osch 10.000,00 10.000,00 02.0020 Schnittstelle Energiememanagement i psch 5.000,00 5.000,00 02 KG481: Automationssysteme 15.000.00 03 KG482:Schaltschränke und Verkabelung 03.0010 Elektrozähler je Magazinarlage 65 600,00 3.600,00 03.0020 Schaltschranktelder 4 St 1.000,00 4.000,00 03.0030 Verkabelung Fühler, Zähler, Kontakte von EMA 1 psch 7.500,00 7.500,00 03 KG482:Schaltschränke und Verkabelung 15.100.00 04 KG483: Management- und Bedieneinrichtungen 04.0010 Energiemanagementsystem 1 psch 15.000,00 15.000,00 04 KG483: Management- und Bedieneinrichtungen 15.000.00 05 Einbau Wärmemengenzähler 06.04.2016 Seite 2 von 3 320801 / EIF Eifelwall, Historisches Archiv mit RBA, Köln Grobkostenschätzung für Entscheidungsvorlage 24 Alle Währungsangaben in EUR Position Beschreibune \ Menge Einh” TER @ 05.0010 Einbau \Wärniemengenzähler 18 St 250.00 4.500,00 05 Einbau Warmemengenzähler ___ 4.500.00 06 Schnittstelle EMA 06.0010 Schnittstelle Türünerwachung 32 St 125.00 4.000,00 06.0020 Schnittstelle Beleuchtungsübensachung 32 St 125,00 4.000,00 06 Schnittstelle EMA 8.000.00 I 06.04.2016 320801 /EIF Eifelwall, Historisches Archiv mit RBA, Köln Grobkostenschätzung für Entscheidungsvorlage 24 01 02 03 04 05 06 Zusammenstellung KG481: Feldgeräte KG481: Automationssysteme KG482:Schaltschränke und Verkabelung KG483: Management- und Bedieneinrichtungen Einbau Wärmemengenzähler Schnittstelle EMA Seite 3 von 3 Alle Währungsangaben in EUR 53.200,00 15.000,00 15.100,00 15.000,00 4.500,00 8.000,00 Summe 110.800,00 zzgl. MwSt 19 % 21.052,00 Gesamtsumme 131.852.00 320801 Neubau Historisches Archiv mit RBA Mindestsätze E Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Technische Ausrüstung - Gebäudeautomation u. Automation von Ingenieurbauwerken (GA) - Anlagenar. B anrechenbare Kosten It. Kostenberechnung - netto: Honorar GA neu - netto: 193.466,62 € de Honorar GA alt » netto: L Honorarzuwachs GA - netto: se, eonl. Pure L ale J nd t 8.500,- &, Mean f 54770 £3: 028, ER -nefle 22. ALFFIL 4.2RS,45 $56 1.170.462,00 € 12 Penn (SUSTIMMUMG HONDRARZUWALHS ALN UMTER VORBEHALT ) Honorarzone: Zone 3 Mindest von Hundert-Honorar: 220.978,43 € Zuschläge: Umdauantei 0% Umbauzuschlag - $ 55 (5) bis 50 Prozent 0% Nebenkosten: 3% Festlegung des Leistungsbildes nach 8 55 HOAI Grund. 3% Neben- ‚Grundleistungen: HOAI Angobot honorar koston Honorar 1 Grunslagenermilttung 2.0vH .0vh 3,00€ 0,00 € 0,00€ ? Vorplanung 30vH 00uH ame 0.00€ 209€ 3 Enteurfsplanung MOVH 1MOCH 37566,33 € 116.998 3668332 € BL 3-5 Misrkung bei c Fonschiciburg EDVgesiitztes Raumeuch 000€ 0.00€ 0.09 € 4 Gerehmqungsplanung 20x H 20vH. aa1957€ 13259€ ass2 16€ 5 Ausführurgsplanung 20YH NE0vH IUTTEIDE N19328E S096I.40E BL 52 Mitwirkung bei der Fanischreibung FOV-gestütres Raumduch 0,00€ 0,00€ 0,00€ 6 Vorbereitung ger Vergabe 70vH 70vH 1568.49 € 64.05€ 1593255 € 7 Iatwrkung bei der Vergabe 5.0u.H 5.0vM. 11.088,92 € 331,47E 1138039€ 8. Objektäherwarhung 350vH 350wH TT32ı5€ 232027E 79662.73€ 9 Otjektnetreuung 10vH 10vH 2203.75 € 66.29 € 2276.08€ 100.0 v.H 187 831,67 € 563495€ 193466.62 € Honorarberechnuna: Honorar - netto: 85.0vH. 187.831,67 € Umbauanteil: 0,0vH. 0,00€ Zuschläge (s 0) 0,00€ Zwischensumme. 187.831,67 € Nebenkosten 3.0%H 5.634,85 € ey; 08,041 160404 Honorarzuwacns GA LP H 3-9 HOAI 2013 Mingestsätze alsm, Seite * von ! Seiten SIEHE VORHERIKE VEREINBARUMS Zu A) Seite | von? AW: An Frauenhofer WG. Blower Door lest u. a Klemm. Lars a — / An: Benedikt Brunsmann 23.06.2016 21:56 Kopie: Erkel Stephan. "eifrebmp.de". Stellen Thomas Details verberge: Von: "Klemm. Lars" <lars.klemmi@ibp-extern.fraunhofer.de> An: Benedikt Brunsmann <b.brunsmanni@wagn.de> Kopie: Erkel Stephan “koeia waechter-architekten.de>, "eill@bmp.de" <eifaöhmp.der. Steffen Thomas thomas.steffen @stadi-koeln.de> Protokoll: Diese Nachricht wurde weitergeleitet Guten Ahenz Herr Brunsmann Baufeuchteüberwachung: keine Vorarbeiten notwendig ailerei'rgs Koordinierung mit Projektsteuerung 17 wegen Zugaı E mög chkeiten Blower Door keine Vorarbeiten, wiederum Kooreinierung wegen Zugang und Arbeitsfreiheit {ca 7-10 j Monitoring‘ keine Vorarbeiten Für Rückfragen stehe ich Ihrer gerne zur Verfugune Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Rest. Lars Klemm Abteilung Standort Holzkirchen Fraunhofer Institut für Bauphysik IBP, Standort Hotzkirchen Freunhoferstr. 10 | 83626 Valley | Germany Telefon: #49 8024 643-208 | Telefax: +49 8024 612 366 lars.klemm@ibv-extern.fraunhofer.de hitp://www.ıbo.fraunhofer.de Von: Benedikt Brunsmann [mailto:b.brunsmann@aan.de] Gesendet: Donnersiag, 23. Juni 2016 13:50 An: Klemm, Lars Cc: Erkel Stephan; eif@bmp.de; Steffen Thomas Betreff: An Frauenhofer WG. Blower Door Test u. a. Sehr geehrter Herr Klemm! Ich habe Ihre Angebote soweit durchgesehen. Ich setze voraus. dass Sie für die Ausführung Ihrer Arbeiten keinerlei Vorleistungen von anderen Gewerken benötigen. Bitte bestätigen Sie mir das kurz. Mit freundlichen Grüßen Benedikt Brunsmann Dipl. Ing. Elektrotechnik Hle:/C/Users/b.brunsmann AppData/Local’l emp/notesl 7A056’-web5445.hlm 24.06.2016 Seite 2 von ? (Von meinem I-Phone gesendet) b.brunsman! wuw.aen.de agn Niederberghaus & Partner GmbH Groner Allee 100 49479 Ibbenbüren Ontine-Newsletter unter. hitp://www.san. de Architektur für alle - agn over architekten präsentiert die Integrierte Gesamtschule Anna Seghers (IGS) in Mainz beim bundesweiten Tag der Architektur Busman Lofhzr Nusdı haus, Christian Vıtzyer haftsfohrer Bernhard Bargjan Bernhard Pusch Remus Grelle-Hugng Berl genchl Steinfurt RE 570 hustzte Informationen michten Ste diese Mail ten oder ıhien aeden ae dem ir jesle Haftung aus Essen grd ınlormistion ifihe content of this use upgalee 13 emaı enly tor ls acdresser and may conta al and/or ereby nöhfied that ıeadng savıny dıstnbuton ar u nailın error pli ichly Ihe sencer and di brlity for dan caused anı man any way ıs prolub antivirus prote sollware We do nat accept any res file //C YUsers/b.brunsmann’AppData’Local’Temp/notesC7AUSO/-web3445.htm 24.06.2016 * k- I Z# Fraunhofer IBP Intitutsleiter Fnulip Leistner Pat Dr Klass Paten Soditane Stadt Kor Historisches Arch Her names Steften Heumarkt 14 56667 Kalr. aunbinter u "Reihe tete chtun- tur Ze cher Holasirchen, 21 Am 2016 Angebot Nr. 125/20 16/950 Ezunerren und Nutzerberatung / Projektbegleitung Neubau Historisches Arcnıv Köln Monitoring - Langzeit- und Inbetriebnahme Monitoring, Beinebskostenüuberwachung, Aus’üs- tung u . Sehr geehrter Herr Steffen, vielen Denk fur Ihre Arfrage und Ihr Interesse an einer Zusammenarbe t mit unserem institut nach dem gemeinsamen Gespräch vom 03 93 2016 ın Köln Gerne bieten wir Ihnen Folgendes an Aufgabenbeschreibung Das Historische Archiv plart fur den Neubau des Arcruvgebaudes Eıfelwall eır Monitoring fur die Inge inebnanme und den Dayerbetneis Das Monutoring beginnt nach der Unergate des Gebaudes an den Nutzer mit der Friassung von Daten zum Raumklima, Nutzerverhalten ung Erergieverbrauch Dazu urden ın der Bauphase Datenerfassungsainheiten vorgesehen die nun in Betrieb genommen werden Das Konzept fur das Mentor ng wwurde zwaschen dem Fraunhnfer-Instixut für Bauphysik, dem Nutzer Bauherren sowie den Fachplanern TGA und Bauphysik (zgn und MuellerBEM) abgestiment Fraschäfer Gesetischäft zur torderung dor angessändten Forschunge VW Murchen verstand zint Dr zn IC (SWIRT-Coae USI-IdNE DEIZ Steuernumme RE? N Fraunhofer IBP Angebot Nr 125/2016/950 Holzkirchen, 21 Aprı! 2016 Leistungen Nachfolgend fınden Sie unser Angebot zur Vorplarung und Projektinituerung, Organisation und Durch- führung des Monitorings fur den Neubau Historisches Archiv Köln Archivturm Leistunasbeschreibung Position 1 Mlonitoring-Zeitplanung Abhängıg vom Bauablauf und der Inbetriebnahme des Depotgebaudes wırd eın Zeitplan fur die ver- schiedenen Monitoring-Phasen erarbeitet Diese sınd das Monitoring während der Inbetriebnahme des Gebaudes (Einzugsphase), das Monitoring wsährend des normalen Gebäudebertriebs mıt wıssenschaftli- cher Begleitung und Auswertung der Messdaten, sowie das Monitoring im Anschluss daran, beı dem lediglich dıe Daten fur den Gebäaudenutzer bereitgestellt werden Position 2 Monitoring - Datenbank Um dıe für das Monitoring notwendigen Daten erfassen zu können, wird ein Hutschienen-PC mit BACnet-Schnittstelle vor Ort installiert. Für die Anbringung des PCs muss eın geeigneter Platz vom Bau- herrn/Nutzer zur Verfugung gestellt werden Zusätzlich ıst die Bereitstellung einer IP-Adresse und De vicelD für das BACnet-Netzwerk sowie die Möglichkeit zur Anbindung der Hardware an das Netzwerk durch die Gebaudewirischaft der Stadt Köln notwendig Auf dem PC vor Ort wırd eine angenasste Da- tenabfrage und eine Datenbank zur Speicherung der Monıitoring-Daten implementiert Fur dıe Daten wird eine Visualisierung der Messdaten erstelit, die uber das Web aufrufbar ıst, diese wırd entsprechend dem Workshop (Pos. 4) angepasst Zu diesern Zweck muss der Daten-PC auch eıne gesicherte Inter- netanbındung erhalten Position 3° Inbetriebnahme und Einweisung der Mitarbeiter Nach der Inbetriebnahme des Systems werden die mıt dem Monitoring betrauten Personen des HA Köln und der Stadt Köln eingewiesen Position d. Workshop Nach eıner roch festzulegenden Dauer der Testphase des Systems wird eın Workshop mıt dem o 9 Personenkreis abgehalten, ın dem verschiedene Aspekte des Systems wie Wartungszyklen, Sensorkalib- nierung, Datensicherung, Redundanz und Ausfallszenarıen diskutiert und weiter spezifiziert werden Es werden nochmals VVunsche zur Visualisierung erörtert und spater eingebunden Ein weiterer Punkt ist die Definition von Zuständigkeiten bei der Messdatenuberwachung und die Vorgehensweise bei Auftre- ten von fehlerhaften Betriebszuständen und deren Beseitigung Positionen 5 bıs 7 wissenschaftliche Begleitung des Monitorings Die Monitoringdaten werden von den Wissenschaftlern des Fraunhofer IBP regelmaßıg uberwacht und ausgevyertet und ın Intervallen an den Nutzer in eıner Zusammenfassung berichtet Diese Berichte ent- halten auch, falls notwendig, Optimierungsvorschläge fur en Betrieb der technischen Anlagen Der genaue Umfang und \veitere Zuständigkeiten werden ın einem Workshop nach Abschluss der Testphase (Pos 4) festgelegt \ 7a Fraunhofer IBP Angebot Nr. 125/2016/950 Holzkırchen, 21 Aprıl 2016 Bearbeitungsdauer Die Bearbeitungszeit hangt ım Wesentlichen von den beauftragten Positionen ab Für die Positionen I bis 3 ıst eın Zeitraum von mind. 6 Monaten notwendig Vergütung Im Folgenden sind dıe Kosten der Positionen, welche unter „Durchzufuhrende Untersuchungen” be- schrieben sınd, ın einer Übersicht zusammengefasst Positionen Bezeichnung. nn _\Kostenin€ _ Pos. 1 Ausarbeitung einer Monitoring Zeitplanung für die Phase | (Inbetrieb- | 2 920,- | nahme), Phase Il (Langzeitmonitoring mit Begleitung) und Phase Ill (Lang- | zeitmonitoring ohne Begleitung) fur den Auftraggeber unter Berücksich- ‚tigung von Projektsteuerung und Inbetriebnahmemanagement "Pos. 2 | Aufbau Monitoring Datenbank Raumklıma unter Berücksichtigung einer | 16 780.- Schnittstelle zur Datenerfassung der Gebaudewirtschaft Stadt Köln inkl 2... Inbetriebnahme Bu il | ı Pos. 3 Einweisung der Mitarbeiter des HA Köln und Stadt Köln r 4 20% | | Pos.4 Workshop Testbetrieb Monitoring und Festlegung der Parameter Be- 3 650,- | tnebssicherheit (Wartungszyklen. Vorgehen Kalibrierung, Datensicherung | und Visualisierung, Redundanz und Ausfallszenarıo, Zuständigkeitsfestle- | | l Pos. 5 Aufwand für Begleitung ım ersten Jahr der Einführung des Monitoring 29 520,- | Systems nach Fertigstellung Rohbau nach Zeıtplanung Monitoring (Ab- } ‚ Planung Monitoring (Abrechnung nach Tagessatz, voraussichtlicher Aufwand 24 Tagessätze) Bu BEE | Aufwand für Begleitung im dritten Jahr nach Inbetriebnahme und Zeıt- 14 760,- | planung Monitoring (Abrechnung nach Tagessatz, voraussichtlicher | __ Aufwand 18 Tagessätze) | | ‚SUMME __ Summe aller Positionen . ......Lh..91.510,- | , Durch den Auftraggeber veranlasste zusätzliche Reisen werden mit einem Tagessatz ın Höhe von | 840.00 € zg! Reisekosten nach Aufwand ın Rechnung gestellt _ { | Bu rechnung nach Tagessatz, voraussichtlicher Aufwand 36 Tagessätze) N ' Pos. 6 Aufvsand für Begleitung ım zweiten Jahr nach Inbetriebnahme und Zeit- | 1 ! | | _Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl USt von derzeit 7%. W \ tust. w IBP Angebot Nr 125/2016/950 kolzschen, 21 Aprıl 2016 Zahlungsplan Eine Zwssschenabrechnung erfolgt ersimals nach Abschluss der Position 3. danach fur jede Pasıtion ge sondert Das Zaniungsziel betraat 30 T2ge nach Rechnungsstellung Zahlungen sınd chne Abzug unter Argebe der Rechnungsnummer und gem Yarmerk „Fraunn auf das angegebene Kante des Auftragnehmers zu leısten ior IBF Geschäfts- und Lieferbedingungen Die beiliegenden »Allgerneinen Bedingungen fur die Durchfuhrung von Forschungs- und Entwaicklunas- auftragen in der Fraunhofer-Gesellschatt (FhG), Fassung 2002/1« sınd Bestandtei dieses Angebots Dei Auftraggeber uberlasst gem Fraunhofer IBP rach Vertragsabschluss alle fur die Bearbertung notwend- gen Matenalleviunterlagen und stelt sıe auf seine Kosten zu Probenmatenal und Transportkoster gehen zu Lasten des Auftraggebers Zollreshnungen werden dem Auftraggeber ink'usıye einer Bearheiiungsgebuhr von 25 Euro ın Rechnung gestellt Vorbehaltsklausel Zur Vermeidung eventueller Schadensersätzanspruche gegen oie *hG, falls eine Lieferung aufgrund von Beschrankung des Frportkontrollrechts nicht oder verspätet erfolgen kann Soweit die Erfuliura von vertraglichen Veroflentungen der Fraunhoter-Gesellschaft aufgrund der natıo- nalen, europeischen, US-amnenkanıscher oder internationalen hniten des Außenwartschaftsrechts einschließhich Ernbargos iund/oder sonstigen Sanktionen) einer Genehmigung bedart, steht die Ver- tragserfullung unter der Vorbehalt de: Erteilung einer Genehmig ch die zustandıgen Behörden, bei Nichterteilung der Genehmigung Iegt seitens der Fraunhofer-Gesellschaft keine Vertrags- oder Pflichtverletzung vor Intsorechendes gilt, werr te Erfüllung des Vertrages aufgrund der genannten Vorschnften verboten sein sollte nissen ım Hinblick auf Eine Schadensersstzpflicht aufgrund von Verzogerungen oder Leistungshindsi nationale, euroraıs US-arnenikanische oner rternationale Vorschriften des Außenwartschaftsrechts einschließlich Ernsaruos tund/oder sonstigen Sanktionen) ıst ausgeschlossen Gleiches gilt fur sonstige Ansprüche (wac espwv Rückzahlungs- ode: Garantieansprüche aufgrund von Anzahlungsburgschäfter oder Anzahlungsgarantien zic.} ist der Auftraggeber aufgrund der vertraglichen Regelungen ım Einzelfall berechtigt, an den For- schungs- und Entwicklungsergebnissen such Liz n außernab von Deutschland zu vergeben, so wurd Jer Auftraggeber alle nattonalen, europäischen, US-amertkanischen oder internationale Vorschriften das Außenwirtschaftsrechts einschließlich Einbargos (und/oder sonstigen Sanktionen) einhalten [5 1 Fraunhofer IBP Holzkuchen, 231.Aprıl 2016 Angebot Nr 125/2016/950 Bindefrist An dieses Angebot vw uns bis zum 30 05 2016 gebunden wit freundlichen Grußen Fraunhofer-insirut tur Bauphysik ' IK I x h ” 1 ll Lars Klernm Prof Di -Ing Gunnar Grur Anlage Allgemeinen Bedingungen fur die Durchführung von Forschungs- und Ertwicklungsaufträgen ın der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Fassung 2002411 Aligemeine Bedingungen fur die Durchiuhrung von Forschungs- und Entwicklungsauftragen ın der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung deı angewandten Forschung e V Fassung 200271 Die Fraunhofer Gose-schalt ve: Forschung quteh ure ersch! ei 1 Anwendungsbereich "Dir racrtolgersen Boc rgurger ge ter finale Ferschunge une Enmwscktungsauftäge, ce ctı Frauntefer Geseischaft ene li werger Kbwınende. erigegenstehenze acer erganserce Bed ngunger cc: Aufiraggebers weroen nıcht Vertagstestancte as sr: corr ae sraunnuler-Gexel schaft stmmi ihrer Geltung schuftich zu Snvet de rachte'genden Berrgunger kenne anderer Rege unser verseher, hrapr auf a e Fertcrungs une Entw ckiungsauftrage or Best mrrurger ces D enstvertragsiechts (68 61° 1" BGB Arwengurg 3 Soter in den rachia'genden Eeo ngurgen er Ausschiuss oder ein Begrenzung der Haftung ar Fraunhofer Geselschah, ihrer gesaizicher Venieter Cder Fril'urgscen ten fur Scracen enttater 51. gül Qexer Ausschuss ode: © Eegrerzung nich fir eine Halıırc für Schagen aus cer Verietzung ars lebens. ces Korpeis caer der Geuraret 2 Vertragsgegenstand, Brarbeitungszeit Gegerstene des ferchungs uee intwehlurgunhgessrooen Angebot der Faucheler Gesellschaft vorgesehener Arbeiter Somit cas Angebet aze: ner Fonschurgs ung fnnwekiungsaufrag ans Bearbe tungszet der Teım.ne erthait. geiter diese nur dann als verbindich, worn gie Fraunhafer Gmelschaft deren Verbnoıchie ausarickhich zugesagt hat Erkennt ce Fraunhofer Gere imcraht, dass ci verband che Besrbesiungszet oder ce: verbiro che Teımin nicht engenaiten werden kanr, vard se ce Auftisggeber de Gründe für de Verzögerung mitteler und mit dem Auftaggeder ere argemessene Arpassung vererkaren 3 Vergütung 3° Dir Vergütung verd a's Festpreis terechrei Abwechere davor konnen die Verragspärtret vere nbaren. cass nach Aufwerc Gegeberertans mi Kosiercbeigterze zu verguten m Die Umsatzsteuer wird der Vergütung ‚weis hinzugererbret 3? Die traurholer Gseiicnalt wa der Auftraggeber urverzugich benacnuchiger, wern abzuseher ı5t, dass mi aor vereinbarten Vergütung cas angestrebte Forschungs urd Entweckungtergebr s richt ereicht verder karn Zuginch wid de Frauchafer Geselischäft Gern Auftraggeber pre Anpassurg ger Vergütung vorschager Falls Ges aus Grüncen erlorderiich ver. die bei Auhtragnerteiung für ae Fraurhofer Gese schaft weder vorhersehbar waren noch vor ıhı zu veteter srd und auch ke ne andenmetige Einigung mil dem Auftraggeber erzot wro. wid de vorgeschlagene Angassurc verkreich 4 Zahlungen &° Zaklungen sind geraß der. vererbanen Zahungspan falıg Be teniendern Zah ungspiar bestimmt sch die Fälgkent nach der ın der Rechnung gerarrien Fäl gkensaztum Zahlurgen srochre Abzug unter Angabe ge: Recht ungsnurmmer une des beaiteitender Fraunhofer Instituts aul cas argegebere Konto arı Fraurkofer Gesellschett zu leisten Eine Aufrechnung gegen ko:cerunger oe: Fraurtofe: Gesehsenatt at nur zu'ässg, werr ge Gezerforcewurg unbenttter oser techiskräkig festceste 1 De: Auftraggeter karn en Zurücibekzturgstecht ner ausober wuoon ser Gegerampruch auf demse ter Vorragswerhähns bericht $ Forschungs: ung Entwicklungsergebnis. Nutzungsrechte Er Das korsenunge uns Innwikingergeons wrdder zuftraggete‘ Fäch Acschuss des Auftrages gemäß dem Angenst zur Verlugung genet Der Auftraggeber erhöt an cer te Zurchluhrung ges Aufrages ertstanderer Erinaungen urs an der ver der Fraurhofer Geselschah garaL! angere'neer sowe hr erelter Schutzrectter en mchraussch' eG ches Lneniget ches hutzungsrecn! für ce serem Auftrag zugrunde egerger Arvrncurgszueek er Auhrasgeber eıwaneı ger Fraunhofer Gese scräftener vere rbarenger Arte eri nosier für Anmaldung Anfecherhaturg sc e verte agurg der Schunterhte und erinchtet tu Berutzung eine peuschae Arte trermerest nerergulung aerer Habe m Eimzeilal verenten wre U: Autverorgen erhätcer Auhraggeber arme € cat herrü gemaf 24 © Dar der ze Durchtomeurg des Autraget ertsterei 6; 72 3 ogtaussıh eBıch un urmitte par gerernstüige Zwecke Se fuhr Auftragsterschung m Reic«h der argewancter Barı techno ogsches Neuard De narhia gencen Reanzungen sno auf @ ese Bascnaerreten zugeschniter erlreurger ure an cer ver ce’ Frauntorer Geseschöh ‚gemeiccier scwe br eneiter Sch ulnechter ein ausseh erigeitiches Nutzungstecnt Iur ger sorem Auftiag zugtunge \egerce” Arwengungsrunck Das Verlangen ı51 spätcsters dre Monate nach Minteilurg ce: Erlindung scholtich gegenüber der Fraunhofer Geselschah zu.crkläten D.e Fraunhafer Gesellsthaft teratınsoweiien niehtaussch eBiches, urerigeiticher hutzurgstecht für Forserurgs uro Entwecklungszweche De: Auftraggeber erhalt an den be Durchtuhrung des Auhtages entsanderen urheberrechtlich geschützten Worker, eistallten Datenbarien sowe ar enistanaenen Kan how ein mchtausschheßiches, Lrertge'ticnes Nutzungsrecht kit Gen seiner Auftrag ALgIurge Vegencen Arwerdurgsmmuck Die Enräuming eires ausschließlichen Nitzurgstechis für der Amsenaurgenseeh bedarl e ner gesonderten Vere rbarung Erfindungen, de be: Duschtuhrung ops Auftrages von arr Vertragspartner gemeinsam erzielt wergen (Mierndungen! können von jedem Vertragspartner benutzt und I enzien werde atne fsenfranze'er Ausglech erteigt Die Venragsparten: trager jersch eren 2u vere ebarencen Ante' dei haster für Anmeicung Aufiechterhaftung und Vene.digung ceı betieiferden Scehunziechte Ee uehebeitechtich geschützter Werken. ae be Durchführung ces Auftraces vor con Verragspartne:n gerreirsam geschaffen wwcen (Maurkeborechte. gt 2 55 Satz 3 entscrecherd Werger be Burchlürrurg com Auftrages bercits verhannere Schutziechte der Fraunkaleı Gete schaft verwanst. ce zur Verwenung ces Forschungs und Fntwirkiungsergehnsser nurch ter Auftraggebe' roiweraig und, erhält aer Aullraggeke: aarar ein gesancen zu vererrkarendes richtausschheßiches, ertgeitiches Nutzungsiecht soweit der keine argonnetgen Verpfichtuncen der Fraunbate Ges schah ertgegensieher Schutzrechte Dritter Die Fraurhefer-Gese schaft sera gen Auftraggeber unverzugich Aul hr währena der Durchlühturg o0s Auftrages bekanrı wergence Schutzrechte Dritter he yen, die der cemäß Zill S verenbaner Nutzung entgegenstehen könnten Die Vertragspeneer werde envornehmich enische ger. ir wachen Weise aime Schinziechte bi de! weiteren Auftragscurc-ührung berücksichtigt werden De Fraurhater Gese'schaft hatte bei der Verletzung von Schutziechten Dritter unter den Voraussetzungen det Zıfn 7 una 8 Satz 2. fals sc ihre Hinsaspflicht veretzt hat im Lbugen st oc Haftung, außer ım Fate oer ZH 8, ausgeichicssen Haftung Die Fraurhoter Gesellschaft steht für ce anwengurg wessenschaftlicher Scrgfalt szw.e die Eirhaitung cor a'gemeir areıkannten Regeln ner Technik ein, nicht aber für das tatsäch uch Erieicher 0es Forschungs wre Entvecklungsnieis DeHakurg cer fraurtafer Gesal'schaft. hrer gesetz chen Ventiete: urg Erfü ungsgehllen aus Pi chtver etzurger urc Delikt ist auf Vorsatz und grebe Fahriäsügkeit beschrärkt Be Verletzung vertragswesenticher Pflichten (Kardna'pfichten) hafter se Fraunkofer-Geselschaft ıhre gesetzlichen Vertieter una Erfülurgsget ter auch bei echter Fahrläss gkeit In ecom Fa beschränkt sich de kafturg auf zer vorrenserbaien vertragstyr schen Srhazen fibungı die Fraucheler Geselschatt ce ıhr obbegerae Lesung nıcht nicht mat dem Eintent ger Fähigkeit ozeı nicht imo geschuldet kanr de: Aukraggezer nur Canr Schagersersatr stait Cer leitung verargen wenn er cer Fraunkeler Geseischett erfogesere argeressero Finn zur ie mung mt cer Frkiarung best mmi hat. sası cı de Anrärme der Lesturg Tach cem Ablauf ger Fu abienre Sonderregelung für kauf- und werkvertragliche Forschungs und Entwicklungsarbeiter Sowerdr Fraurkofer-Gese seran äufcıura einer auscrich cher Fusage ae rerste.urg oder Lelerurg erer cem Stard ce: enisprertender Sarhe eis lorschungs ung Enterchiurgst schulde: {den be Wärger vebetrefteneen Rege unger ces vaut Heraverragtechte nutract Maßgabe nachlo gender Etsetze adurg Erwe st sen cas vor acı Fraurtcher exe sheht erzeie Ennschurgs urd Fraw en urgseigebe as marze hatt erhalt en Frzur»oter 157 BL}; ıc fire erst nass at Geegerher Forschungs son Frtwranlungsargehnsses des stgen Urstange auchmerimae m en air Well g.itch Harnesserung oaer Ess ger urg ter schlägt eder oem Auftraggeber iriumuderr st karn con Auftraggeber "ach scrct En EANWEOE vom Vertrag ticktreter one: nie Ierabsel2ung ker gesihulieter Vergisurg Berurg) oder Schaxenseisitz verange: Dis Adeutı Mserht karr Auto enem erbaelinen ange: ausgeübt waorcer Er on sort ver R ge nar "nung nger aey Fot sehagen ner Tage narrı ger Zesgunk ae zumuttarke ice » spätestens! Au com fir ger Zufrägzeber cel erkerrgar wen \ehagensersatz hat ge Frauncher Gi hat rar PIE Een we teten vorausseltungen arı A IF Dune Mittcne Necrerfilung augeehrihat auch der Zt 7 3 2u osier Be enmr Rerktsmange autgiune cet Verleis huszechte Dnmie: Pater oe Frauft'ofer-Geyplschaht pur, were € Ps Rpchıte « a0 ALnzertegib'k utsen ang bastener zer Aluascesor nar erhurgs ung Ennwehlungsergeina vergtgemsß'ber unter bereihtigtenyese ın Anspruch geromrer ageber cefrurtetei Gese ıchöft üb Ior geitore gemachten Ansprüche unsersög ch ei ntesmen hat Die hacherfü ung gem DU 6 Dertelgiamart cam de Frauntote Geseserah für arm Auftiacgeber de Betıgms zu vonragsgereten® re onwat ct das fanchurge une fnnwek ungurgene s yo monfren ass betreffene Snutmechte Dames richt verietzt sorgen Der Auftraggnzer nat cas son ger Frounhoter Gesellschatt ge eterte Forschungs ung Entmeckiungsergebnu umserzugl ch 29 urteruuchen une hienge unverzgteh ru neigen Ansprüche wegen eherehaie Wange benchen run wenn su anı Frauneeher Corv urahırreihat rer Bustwer "@ Tazer SE Lpferung argeze.gi weicht Ansprüche aufgrung vor Mänge'r verähter gemäß 74 © Verjährung Die Ansgnsene aus A. traggebern wegen Dichten euung und an Dein venäreen nnerhaib von ?? Monaten Mes gilt ment. sowe ta Gesetz ın 66 38 Absatz 1 dr 2.478 absarz * (Ruckzı Mansprucnt SGBSn ah The Pt NtematseldaumargeECR angerr fusten voncmte brannı de Fraurtate: Gew schalt wiegen Yon, Eder grober kant ässghet haften Kalt ci Abnatıme ass Furschungs une Entwrkingtugere se sorgesehen 1m begrat ar Verjährung von Ansprüche wegen ger germal DM © * min ce Ahranme angetan mi eo Inergabe Vernang'ungen when nen Vertragsparnerr une: Ansprüche on über de den Anspruch Legtundengen Umstärse henwer gie Venehiusg De hem Wirkung endet wenner veriagsnonren dem Wunsch des argeier kerrsgtparteen tosfihiueg ee: ver anelanger nicht Soerhabsor 2 rachorm Eigentumsvorbehalt Der auhrangeter phait 0 enrveeklungrogeansseweoe näitln S2% cenannter Kununguechte era mh wolneroge serenbarten Vergutung Eigentum Ser inaurhefer Geshehatt und Nutzurgsiertte aurfer wege verzleraer noch schenrgnbee rer scer Eigentum am honehung E23 fa. eat zer Egenturr ger Freunhele: Geschchat ar zer sehungs una Ernwchiungsörgebris euer verbreurc, vermechung ezer Verabetueg er scht win mr rası mar Egentumance nce ermarceren ent i iaar neußriurgnestonzturge u Ertwechurgwsgotie sus iss ger Alktesgeber a 0 Rezftr aut ce Wetenerauße une Bs zur veistäne ger Ya unc ce scierkanen vergingen tag erer Wehurg ar as Breunacnı Gere BarleTe *1 Geheimhaltung "1 De verragspenner warcen zegens ungan gere mraturestes. nanen technischer nen gestralticher An währenn cer Dart unz tur e.ner Feitiaurv Yont iahree nach Beensgung em Aulage Orten richt ir marer Ging 'ezrtfr nicımereror ne com erceren entagspanner ozer cc' Öllert chietvaracı th Yuan bekannt ezer a'gemer 1ucargch wären oa an Öltent chueit mach ni Hung ehe 2 de "kung amer Verschu zen des arueren veruagspartners bekannt exe a gemen zugäng ch wurgen ni lammanznen entspiecher min der andren Vertragspartne: son berechtigter Orten elfenbart cam sugengit ges; wurden eco von w nem Mtarbeter cet ananıer Ve: Dar home Kenntryner miagate tn nlaım ernweketwuicer „bene mSrre ceser Vorseme urarchı urterauhtsgnereet ner Araleı Gese schalt ar ver der Fraurreteı Gese schatt m Karren ce Auktagesim tie estunger batrad ner ung at Gererrtatturg verpt enter saurer gran ner rate eeluetär ’2 Veröffentlichung. Werbung Der Auttracgetier nach vorne ge Ans mung mt ger Fraunhofer Gesel schaft berecht gt, cas keiwcklungtergehr s unter Korrung rn keie Gier Frauerötensinst aut zu werollenticher De Ast mmun: sol art Rürksich darauf erloigen. car ertstianın Epomarener oe Schutzrect zungen nicht beriniräinigt wercen Fur Qvscche ce Werdung corlcer Aut de: Fraun"aler Gpse keralt oner ıries krauntofer insttur nur ms derer ausıttüre‘ cher Pasummung vorwwr er Frauchater Gese <chelt, ce en er betreffen. varıdon wchtruing mi der mt set Ger ALBEHERE Aussen eüi che Ferbaner ha 13 Kündigung Bene Vormaosgannarsnz mtenn Fu won einer Bonat zum Enzo des Eeiectigt, wenn nach Abauf ones erhob cher Bosıbe tungszettaures ben aniert chei Fortschritt era et wurde ver Adtauf vor sechs Monaten sed Verransdegnn bennene ercertüche Künd gung Fat aungesgracher wine m Übrger bericht ken ontert ches Küng gurgwecht 3 .ocer Verkögspaine berechtigt der Vertiäc a Grung außsıorceriich zu vunager Berk wansemer KÜre dung ware ge Fraunhofer Gi Aufttäggeber dns b5 zum Abiauf one. Feischurgs una Ertwechlungseigebe sinneihalb vor vor Woche ubergeber Dor äuhtaggeber sorgt ihter, der Fraunönler Gew whattns bis zum Abauf ner Kira gungsinst ertstandernr Kasten nwerglien Pergraikestor se gpr rain di © eımaner Fur con Fl carı ze Kintzurg auferem Verchu zer enmsarı Yentagiparnet bar.hi boden Scracenematzärepricht urberche derticher nung aercetn: werten re urahcer aurgefen errechte 14 Sonstiges 141 Neberabrecer Schukte Erfül usgton hun iest zes beachten BReunger une Figenzungen bei ger cer Fraunenter Goseischz en Fraurtule nsttens Eefii urasart für 7; em st hrincher Erg 1oas Rertt cur Eunceueput I De zur Übereinkommens ger Verenten hahıceen Zeer den verkauf Ct: 22 Selten e are se camt retro Penmmurcer wrrcer% 1Een tn weich enon ge Gutgueicer zer erttbeuen Grctesah om Ballen tagseber der Kamen ung aus Yariszen N E, n rn Fraunhofeı IBP Fraunhnter Inst.tut für Bauenysik \BP institursleiter Fraunihäter \EP F Paula "TSF | 3S0t Sorhıriten Prof Dr Philip Leisiner Frot Dr Kiaue Peter Sediböuer St=dt Koin Standort Molbucher Historisches Archiv raunhoterst” Herr Thomas Steifen 33626 valc, Heumarkt 14 50667 Kaln Baer un en Paumluma WI tar 643 äee vorn faunnotar de stern m under Aniner Holzkirchen, 21.Apr !2016 Angebot Nr. 124/2016/950 Bauherren und Nutzerberatung / Proyektbegleitung Neubau Historisches Archiv Köln Baufeuchteuberwachung Rohbau - Aufbau und Auswertung Überwachung und Monitoring - ————_ Sehr geehrter Herr Steffen vielen Dank fur Ihre Anfrage und Ihr Interesse an eıner Zusammenarbeit mit unserem Institut nach dem gemeinsamen Gespräch vom 08.03 2016 ın Köln Gerne bieten wir Ihnen Folgendes an Aufgabenbeschreibung Fur die Grundlage eınes Monıtorings zur Erfassung von Raumklıma und Betriebskosten des Neubaus Hısto- nisches Archiv Koln sınd dıe Überwachung der Baufeuchtetrocknung sowie Differenzdruckmessungen nach Fertigstellung des Gebäudes von entscheidender Bedeutung Die messtechnische Überwachung der Bau- feuchte muss in den Bauprozess ıntegriert vverden, so dass sıch nach der Fertigstellung des Rohbaus dıe Daten erfassen lassen, die eine Überprüfung des Trocknungsvorgangs ermaglichen Nur so väird der Pro- zess nach Bedart gesteuert werden können, um die angestrebten Feuchtereduzierungen einzuhalten Fraunhofer-Gesellschaft zur Ferderung ger angewandten Forschung eV Muncren Bankverbindung dx Vorstand { BEN Dr2; ce n. EIC ISWIFT-Code) SEu'D USt-IdN? i GG z ? # Fraunhofer IBP ängebot Nr 124/2016/950 kirche, 21 Apr 26°6 Leistungen Nachfolgend fingen Sıe unser Ängennt zur Planung, Aufbau ı Lbersacnung einer Staro Alone I on Ärchnaurm techniklösung Bauieuchte fur der Neubau Historisches Archıs X Leistunasbeschreibung Position 1 Plenurg der Datenerfassung Zur Uberwachuna der Baufeuchte ın den Archivraumen sınd je Rzum 2 Kombisensoren für Raumluftfeuch- te und Raumlufttemperatur vorgesehen Die Datznertassung soll extern ın einer geschuizten Clouddaten- bank erfolgen, von der aus die Daten auch als Files exportiert werden konnen Da das Messsystem nach wahrend der Bauphase 'nstaliert und ır Betrieb genommen wird, entstehen zusatzliche Anforderungen das Messsystern gar! die Ausführung der Gewerke nicht behindern und soll selbst durch are Bauarneiten moglichst wenig beeinträchtigt werden Daz. ist ein funkbastertes System vorgesehen Durch die massıven Betonwande und ‚decken urd dıe dadurch verursachte Abschirmung von Funksıanalen muss ır Vorunter- suchunge" geklart werden, welche Datenubertraguna und Netzwerkstruktur die geringsten Jberiragungs- verluste ermöglicht Für dieses Arbeıtspaket ıst eine enge Abstimmung mit dem Bauherrn, der Projektsteue- rung und den Fachplanern fur Bauphysik notwendig Positon 2 Aufbau aes Messsystems Diese Position beinnaltei de Koordination cier Beschaffung aller notwsendigen komnonenten und deren Aufbau vor Ort ınztusive Inbetriebnahme sc ti nowsendiger Eattenetausch Komponenten, dıe we aen Beschädigung nder Yerust wahrend der Bauarbsiten er werden mussen. sınd mıcnt Bestandteil dieses Angebots Posıton 3 Hardhvare und Software - Kompanenten In dieser Position ıst die Beschaftung der Herd- und Softwarekomponenten, Sensoren (2 Kombisensoren pto Reumi, Funkanbindung und Anbindung und Erstellung der Datenbank fur die Baufeuchteunenwachung in den Raurnen des Ärchwturms, enthalten Posttion 4 Überwachung der Baufeuchte He Baufeuchte ward fur ca zwei Jahre nach Fertigstellung des iMesssystems kontinwerlich überwacht \Vei- sen cie Messdaten aut einen Fehler ın der Bautrectrung hın werden Bauherr und Projektsieuerer infor- miert Eıne Ursachenforschung und Beseitigung des Fehlers legt beim Bauherrn und ist nicht Bestandtei dieses Angeh ru "1 N Fraunhofer IBP Angebot Nr. 124/2016/950 Holzkirchen, 21 Aprı! 2016 Bearbeitungsdauer Die Bearbeitungszeit beträgt ca 36 Monate nach schriftlicher Beauftragung Vergütung Im Folgenden sınd die Kosten der Positionen, weiche unter „Durchzuführende Untersuchungen” beschrie- ben sınd, in einer Übersicht zusammengefasst Positionen | Bezeichnung | Kostenin€ Pos. 1 | Planung einer technischen Lösung für die autonome DatenerfassungBu- 4680. | feuchte ım Rohbau Archivturm unter geringster Behinderung von Gewerken 2... in Abstimmung Bauherr, Projektsteuerung und Fachplanung Bauphysik | 000... ' Pos. 2 Koordinierung Matenalbeschaffung und Aufbau der Messtechnischen Lö- | 7800, Pos. 3 Hard- und Softwarekomponenten für die messtechnische Losung fur die 28 200.- Baufeuchteüberwachung mit zwseı Sensoren je Archivraum und Datenerfas- | u sung ım Archıvturm, Datentransfer und Auswertungsmatrix u __J "Pos. 4 Aufwand für die Überwachung der Baufeuchte, Datenauswertung, Informa- | 19 680,- tionstransfer Auftraggeber, Bauphysik und Projektsteuerung und Begleitung (Abrechnung nach Tagessatz, voraussichtlicher Aufwvand 24 Tagessätze) | SUMME Summe aller Positionen | 60.360,- | Durch den Auftraggeber veranlasste zusätzliche Reisen werden mit einem Tagessatz ın Hahe von Ba0,00 € zzg! Reisekosten nach Aufwand ın Rechnung gestellt . ! m _ a Alle Preise verstehen sich 2zg! gesetzl USt von derzeit 7 % V . Zahlungsplan > SA SESLo € Das Zahlungsziel betragt 30 Tage nach Rechnungsstellung Zahlungen sind ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer und dem Vermerk „Fraunhofer !IBP" auf das angegebene Konto des Auftragnehmers zu leısten Geschäfts- und Lieferbedingungen Die beiliegenden »Allgemeinen Bedingungen für cıe Durchfuhrung von Forschungs- und Entwicklungsauf- tragen ın der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Fassung 2002/1l« sınd Bestandteil dieses Angebots Der Auf- traggeber überlässt dern Fraunhofer IBP nach Vertragsabschluss alle für die Bearbeitung notwendigen Ma- terialien/Unterlagen und stellt sıe auf seine Kosten zu Probenmaterial und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers Zollrechnungen werden dem Auftraggeber inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro ın Rechnung gestellt SF Fraun hofer IBP Angebot Nr. 124/2015/650 Holzkueien, 21 Apr 2016 Vorbehaltsklausel Zur Vermeidung eventueller Schadensersatzanspruche gegen die FnG, falls eine Lieferung aufgrund von Beschrenkung des Expartkontrolrechts nıcht oder verspatet erfolgen kann sawver die Ertullung von vertraglichen Verpflichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft aufgrund der natioria len, europäischen. US-amerxanschen oder mternatior alen Vorscnriten des Außenvartschaftsiechts eın- schließlich errbargos (uncl/oder sonstiger Sanktionen) einer Genehmigung bedarf, steht die V ’ertragserfu: lung unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden, baı Nıchter- teilung der Genehmigung hegt seitens der Fraunhofer-Gesellschaft keine Yertrags- oder Pilichtverletzung or Enisprechendes die Erfüllung ces Vertrages aufgrund der genannten Vorschriften verboten sein sollte Eine Schädensersatzpflicht aufgrund von Verzögerungen oger Leistungshindernussen ım Kırblich auf natıo- nale, europaische, US-amerikanische oder ınternationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrecnts eın schließlich Embargos tund/oder sonstigen Sanktionen) ıst ausgeschiossen Gleiches aılt fur sonstige on che bspw Rückzahlungs- oder Garantieanspruche aufgrund von Anzahlungsnurgschatten nder A zahlungsgarantıen etc ) Ist der Auftraggeber aufgrund der vertrzalichen Regelungen ım Einze fa -chtigt, an ten Ferschungs- und Entwicklungserg n außerhalb von Deutschland zu vergeden, so wird der Auf- traggeber alle nationaler, europäischen, US-amenkanıschen oder internationale Vorschr ften des Außen- wirtschaftsrechts einschließlich Embargos und/oder sonstigen Sanktionen) einhalten Bindefrist An dieses Angebot halten wir uns bis zuın 39 { 2916 gebunden Mit freundlichen Grüßen Fraunhofer-Institut fur Bauphysır IV iR Lars Klemm Prat DI -Ing Gunnar Grun Anlage Allgemeren Bedingungen fur de Durchfubrung von Forschungs und Entiw Icklurgsauftragen ın de’ Fraunhofer-Gesellsenaft (FlıG), Fassung 200241 NI a Fraunhofer Allgemeine Bedingungen für dıe Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsauftragen ın der Fraunhofer-Gesellschaft zur Forderung der angewvandten Forschung e V Fassung 2002/11 De Fraunhofer Geselschatt verfoigt ausscnleß ch una unmittelbar gereinnütrige Zwecke Se lupn Aufttagstarschung ‚m Bereich ge: angewandten Fersehung auch ung erschließt gazu lechroiogisches Neuant Cie nachloigercer Bedırgurgen sırc auf diese Besonderheiten sugeschnitt 1 Anwerdungsbereich 11 Denachinigender Beringunger ge ten lür ale Feischurgs ung Entweklungsiuhrage, de der Fraunnoler Gese Ischatt erteilt werde” Atweichence, enigegensichenge «de: ergansende Bacıngungen dri Auftraggebers warden nicht Verragsbestandten. es se: dern de Fraunhofer Geseischah stumm ihrer Geltung schuftlch zu soweit die nachta genden Bedingungen kein anderen Regeiurger vorsehen, Iren auf alle Forschungs und Entwackungsaufrage die Bestimmungen das Diensivertragsiechts (85 61° fl BGB} Anwendung solern ın gen nachtolgenden Bed ngungen e r Ausschuss oce' eırc Begrenzung der Haltung det Fraurhafer-Gesetschah, (hrer gesetzlicher Vertreter oder Frlühungsgehiller für Schacer enthalten '1. g:1 @ese: Ausschluss oder die Begrenzung richt für eine Hakung für Schäden aus der Verletzung des lebens. ces Körpers odeı der Cesunaber Vertragsgegenstard. Bearbeitungszeit Gegenstand des Forschungs: urd Entwecklungsaunrages sınd oe ım ‚Angebot de: Fraunhoter Gesellschah vorgesehenen Arbeiter 27 Soweit das Angebel oder der Forschungs und Fntwekiungsauftrag wre Bearbeitungsren eder Termne enthält, gelten diese nur dar as verbinglich, wern die Fraurhole: Geselischah weren Verb raichket ausdrücklich zugesagt hat Erkennt ge Fraurholer-Gese' schaft, dass de verbind che Bearbetungsret order ger wrbindiche Tem r richt engehater werder kann, wid se dem Auftraggeber oe Gründe für ce Verzogerung mitteilen urd mt dem Auftraggeber eıre angemessene Argassurg wererbaen 3. Verginung 3° Die Vergütung wo als Festpreis berechnet Abweicheng cavor können oe Venragspartrer vereimbater, dass nach Aufward gegeherenfals mi Kostercheigenze zu vergulen st De Umsatzsteuer wird de: Vergütung jeweils brzugerechret De Fraurholer Gesellschaft were den Auftraggeber unverzuglch benachrichtigen, wern abzusehen ıst. dass mi der vere rbarter Vergütung des angestrebte Forschungs und Fnmwckiungseigetnis nieht erreicht werden kann Zugie ch wc cıe Frauntcfer Gew’ schaft dem Auftraggeber e ne Anpassung deı Vergütung vorschlagen Fa's des aus Gründen erfcıderlich wi, de be Au'tragsere lung fur cr Fraunhofer Gesexchatt wunder vorherschbar waren noch vor ıhr zu vertreten sınd une auch keine Inderwe.hge Engung mt cem Auftraggeber erzeit werd, ward he vorgeschlagene Anpassung verbinzich 4 Zahlungen 41 Fahlungen sına gemäß dem vererbaner Zahlurgspian fang Be. fehtengem Zavungsplan bestemmi sch de Faligketrach nem ncer Rechnung gerannten Falgketscatum Zahunger src ohne Abzug unter Angabe ger Rechnungsnumrrer une des beastetender Ftaunbater tnstıt.ts auf das angegebene Kenia cer Fraunhofer Coselschaft zu leisten 4? Fine Au Irechnurg gegen Fercerurger cer Fraunhnter Geseilseratt st nur zuiäs, ‚ern de Gegentorderung unbestntter oder techiskrattg lesizesteiit ist 43 Der Auftraggeber kann en Zurürktehaltungsrecht nur ausüben. were sen Gegenarspruch auf denselben Vertragsverhäitess beruht 5 Farschungs- und Entwicklungsergebnis, Nutzungsrechte ©° Das Feescmungs uno Ende cklungseigebris werd cem Aufttaggeter mach Absch uss des Auftrages gemafl dem Angebot zu: Verfügung gesteit 52 Der Auftraggeber eihält ar cen be Durchführung des Auftrages enistandener Ertindurgen und an cen vor acı Fraurkofer Gese schaft oatauf engereideten sovae hr erteiter Schutztechter on nchtausschbeß! ches. unentge'tiiches Kutzungstecht Iur der senem Auhrag zugrunde egercen Anwerzungsmweck Der Aultraggebe: ersianet der fraunkafer Gese'schah erer zu „ere.nbarengen Anıcı der Kosten für Anmeleurg, Aufrechtermatung sowe Verteidigung der Schutzrechte und entrichtet bei Berutiung e ne pauschale Arbeitnehmererhindenergüturg deren Kate m Enzellall sererkan wre S 3 Auf Verlanger eıhält der Auftraggeber anstele ces Rechts gerne? 5 2 a0 oer te: Durchführung des Auftrages ertstarcener » ss no Ert.ncungen ung ar den von dor Fraunkoter Geselschaft carauf angemeldeten sowe ıhi erteilten Schutzrechien en ausschueßliches, entgeitiches Nutrurgsrecht fCr der seem Auftrag zugrunde egenden Anwerdungenweck Das Verlangen ıs1 spätestens dıe- Manzie nach Mitteilung der Erfindung schuflch gegenüber aeı Fraunhofer Gesellschaft zu erklären Die Fraunhofer Geselischah behalı nsowamı en rıchtausschließiiches, unentgeltliches Nutzungsrecht für Foıschungs und Entweklungszwecke Der Auftraggeber erhalt ar den be: Duichlührung des Auftesges emstärdoner urheberrechtlich geschütrier Werken, ersteilter Datenbanken sowie am entstandenen Krow how en niehtausschl eßliches, unentgeltliche Nutzungsrecht für der seinem Auftrag Tugtunde | egenden Arwerdungsweck Die Eirräumung eines ausschließlichen Nutzungstechts für cen anıwendungsmwech becer cıner gesonderten Vereinbarung Ertinztungen. die hei Duschlührung ces Auftrages son cen Verttzgspartnern gemeinsam erzielt wercen (Miterfindungen) können var jedem Vertragspartner benuin uno zenzen werden chne dass eın hnanzıeler Ausgleich erfolgt Die Vertragspertner treger jewert einer zu vereinbatenden Ante| de: Kosten für Anmeldung. Aulrechternallung und Verte dgung deı betratiender Schutzrechte Be ureberrechtich geschütrien Werker. are be urchführurg ces Auftrages von der Vertragsparırein gemer sam geschaffen werden (Miturheberechte), gi All SS Saız 1 entspiechena Werder be Durchführung des Aulteages kereits vorhandene Schutzrechte der Fraunhofer Geselischaft verwardt, die zu Verwertung des Forschungs una Frtweklungsergebnisses aurch der Auftraggeber natwergig sıra, erhalt der Auftraggeber daran ein gesorcen zu vereinharenges, richlausschheßhcres, entgelttiches zurgsrecht, soweit dem kene ängensetinen Verpfichtungen ceı Fraunfofer Gesellschatt entgegonsichen Schutzrechte Dritter Dr Fraunkoler Gesellschaft werd der Auftraggeber umorzüg' ch auf br wzehrerd ger Durchlührung des Auftrages bekannt werdende Schutzrechte Ontter hinweisen. die dei gerr aß Ziit $ vereinbarter Nutzung erigegenstehen konnten Die Venragspanner wegen irwwrrehrlich entsche den, ın we cher Wese dee Schutziechte bei ger werteren Auftragsdurchlihrung berücksichtigt weder De Fraurhofer-Gesol schaft hafıcı bei ceı Vereizung von Schutzrechten Enter unter den Voraussetzurgen dei Ziin 7 2 urn 8 & Satz 1, falls se che Hinweispficht verleizi hat im Übrigen st de Hahtung außer ım Falle der ZH B, ausgeschlossen Haftung Die Fraunnofer-Gese'senah steht für ge Anwendung vesserschaftlicher Sorgfalt some de Einhaltung der aligemen anerkannten Regen der Technik ein mcht aber für cas tatsachiche Erreichen des Forschurgt- und Enhucklungszeis Die Haftung der Fraunhater Geselischaft, Frei gesetzlichen Vertreter une Frülungsgehifen aus Pf! entverletzungen ung Delkt ıst auf vorsatz und grobe Fahrlassgket beschrärkt Be Verletzung ventagnwesentlicher P'ichten (Karcınaipfichteni hatten ae Fraunhofer Geselschatt, ihre gesetzichen Verzieter und Ertülungsgehifen auch ba jechior Fahrlassgket 'n jeder Fa! texchrarkt sch cc Haftung auf den vorhersehtster. vertragstygischer Schaden Se Fraunhofer Gese Ischahı ae ıhr obliegenge lestung rn cht, cht mi dem Enten ce: Fähigkeit oder nchtwe geschuldet kann cor Auhtraggeter nur dann Schadersersats star der Leistung verlangen, wenn er geı Fraunhefer-Geselischah erfaigics ere angemessere Frst zur Lesung mit der Erklärung bestormt hat, Sass er dir Arnahme der Lesturg nach dem Ab’auf der Frist abiehre Sonderregelung für kauf- und werkvertragliche Forschungs und Entwicklungsarbeiten soweit die Fraunhofer Geseilschatt aufgtung einer ausdrückicher Zusage die Herstellung oder Liferurg eireı dem Stard der Techn t entsprechercer Sache als Forschungs ung Ertwekiungsergebrir schu get. Innen be Mängeln de betielfenden Rega’unger des haut ager Yıerkverträgrechts nur nach Maßgahe nacrinigencer Ahsı Arwerdung Erseist sch das won ger Fraunhofer Geselishahi er7 eite Forschungs urd frtickiungsergebns a's range hatt, erhält ae Frauchoter Al mn Fas de Durchfahn ı zur Ferderu Vurneine Seuinguriger de: Fraunhote: Geselische‘ 07 Kurg 2 er. Forschungs ug Entwch ıngsergeknsser. der Manges une & serstgen umgange auzt merimalı ae or Kachertulung nausıhrer Wehleurh Nasttesen matselerung 2 tiger wern.cie Fracancler Gesp schatz Nacherlutung ebehri oa cr hacnertu ung feh set agtozei Gem Aufttacgekg: unuratber si Lern der Aufttggeke: nah sener Vest entweder vor Venleög zuruchtreter oder ge Heractetzung oe geschulgeter verguturg tNrdnrurg: ozer Schazensersatz verlangen Tat Ruckteätsrecht 1 rerbe enem erhes chen ange ai sch! ter Aufttaggebur ger Rucktutt nieht spalstene 14 Tage rsch Frzalt ger Arne ara uber ce abermung ozer cas Feb seniägen di acherfutungbrs spaiesters 14 Tage Fact gem Zeitpunkt erh art au gen fir ger Autrasgeter ce Lröumuttärke tan Nacherfi urg erkenmbar IC Seranengamatz nat an Fra-rhete-Ges chat nur er Voraussetzungen ger tsechertüt ung abqienri hai Aust cs: 7i Ge enem Recntemarge aufgiume ver ven Tester hakter de Fraunhaler Gesattsenaft nur wann cese Rechte ın amr Bunzesteeubix Orutschiane bestehen, cor Auftraggebei a: Forschunge ung Entwick unguegeting vertragsgermaß derummt org Faman t var acm Ditten herecntigtermess 1= Anspruc” gerommen wc una ne Auftraggeber sie Fraunhofer Gese' schalt übe: aw »c” em Ertter getene gemachten arspruche urwerzgler schaft er nos en har Die Narterülung ger ZU 82 erlalg: geran das we Fra.nhoter Geseisenatt für dem Autragseher cr Befugnis zur vertragsgemäßen hutzurg ersurkt oneı das Forschungs unz Fntwuckungaergebr so wos hren. gas betscene Schurechu Dr mer nicht yenetst wercer Der Auftraggeber hat aa tauftcher Gese behatt geief Ferchurgs und Eriverk ungsergebnie „eserzügich Zu untersuchen una Mängei urvrrzug ch zu rigen Anptuche wegen erkenntare Mango bestehor nu! won” sıe un- Fraunkater Gese'sc ner Fast son 1a Tagen atıl eletung angezeigt wunder Ampruche ayfzıung vor Manger verähten ger äh 9 Veriöhrurg Dir ensprüche ect Auttiangeters weger Pichtent eldung une aus De et wr,chien rnpbat son "> Monaten Gsaitecht Soweit cas Gets m yy BR Abwatz IN 2.279 Absatı ! (Kückgultaerszeuch ung 63a Absatz he 3° Alernalwe (Faumange) BGB Angeıe fusten varschte.bt.ocer de Fraunhofer Gese'schakt wungen Verse acer greher Fanrässgker Falls cr Adnutrme ges Forschengs une ertanintungseizecnises serzeseken st, beginnt die Venahturg von Ansprüchen weger Mänger gerz® IH 0 1 run apı Abnahme araer-lallsmt on: Übergate Verband unger zwischen den Vertragspartmer® une Arseruche oc über Er gen Anspruct begtunderden Lmstörce home Ge Verabturg De hermsnerde Wunung erget wenn er Vertragspanrer ug Wunsch 07 andster Venragspanneis Dur Forläkiung ze verbangiengen echt “rerhab vor & nachkamert Eigentumsvorbehäit Ber Auftraggeber hat ces Eigentum ar Forschungs une Ennweblurgsergebey save gen tin 22.83 Seundse genannter Kutzurguchte ers er rüger veenbaen vergätieg Egartim ner Fraurtofen Gese veratt ngsrechte gürter wecer vorglarcer neer scherursscbeie gret werner kurcor far za aas Egentum der Frauchuier Gew schz Farsıhungs una Ente ihlumgsergednt unch Verb -Surg, Matturgezer Weratzeitung eruecht, wc bern ts jelrt serentor zanı car Fgontum on at 7 mesem Fat ertslangerer enNetiiher Sache bs zur ve närcger Zah ıngen: vererbarer Vergütung werante mat tar Frrurtaler Goseier at Bechrurgs: ibergert Für gen Fah ar worte ugs une Ferssch ungsergeb=sues "ee heit ausce weterers Errungtszuie Vergütung mt zrg.che ıq von Forschung! 'G de’ angewandten Forschurge \ ‚nd Entwickiungsauftiagen Mwurses goremnaltungstezünhg anlang rlormaticner techn scher oze eschähtligrer Art wattera zer Dauer und hir enır Peztaur Iunt sanıer ract Eeeragıng ces Auftrages Ernten r cht zugang marer D malerer cecor en veragspanteen azer ac Olfen Has vor ac Whnlelung bekannt ger allgemin e zugargch wweren ecer zer Olfenn'cH Fre nach ne tauerung chre Minv kung ccen Versihu ger ars anderen verttägspanrers bekannt oder a'gerue rn 2ugängich wurden occı lomatorer entsprechen ze zum ancmen Ventgspanner vr eremben Denen attertar oder Zuganglah gen acht wurden eine‘ vor tabete:c ag Lune Kenriny con fr tgeia ter ir ontercke't wurgen 5 2 Dane un Sırre coror vorsennNunarne aufagnenmer urno'e: Gmelsensh ze vonder # weluha! Kantor mm Auhrages ml Fe lesturger betraut orten urn du Eee mealturg verptchtet waurnen ‚repien Vertragspanre mer enen :2 Veroffentlichung, Werbung "1 Ber Autaggeder st nach vorhe Fraunhofer Gesc ‚schaft berccht Etvscklurgsergelin y unter hennung ges Lihehersure ces hauntoter instagte zu veroflent cher Ur Abstmer un t careuferlö'gen aa 7 B Esematorer Diplorarze ter ger Schutsrerrtszrmdeurgen nicht berıetı eweckg ger \ unholer Gese sı ce: fi aha! eraungenvieh betreffen, weroe 1 Auftraggeber abgevirmrrt, sowet ce kerrie comaß 711 8 3 erhaten hat hi uhraggen micen ausser vB che 3 Kündigung ' Bez Vemagspanınet sea zur ürderticher «urdeurg mit ener Fast von e nem Koran zum froe des kalerdenronat bermertigt, wenr rn Ablauf ores ertebirner Bearbeungszettäu mer tor waren! cher FOtsehHN EHEN were ver Ablauf von sechs Menaten 01 Verttagsbegrn kenn ene orgert che Kürggung "ch ausgergrathen weigen Im .higer besteht kein orgentiches Kuna genauen "3 I ieger Veriagsparteer st beiecht gt, der Vertrag aus wihrg und arderorgentich zu künziger ach werksarrer Kundigung vera ge sraunhnler Gere hatt oen Sufraggeber ass bs zum Attzul ner Kunaigurgstun @reuchte Farschungs una Ertvecklungsergebmig ‚rneihals vor vor Wec geter Nor Ausraggeten ss serplichtet, ger Fraunhofer Gere schaft debs zum Anlauf oer Küng gungst sTentstargeree unteruhn 1e Sonstiges &' Neterahtecer Eramurge: une Frgentonger er ae ser klorm ED hrtun ungen Iurie stonger ae Feutmetet Sese scrate m ner Sn zer teauknagier Frauntoterorsntune Frlülurgsen far dat ungen ces Auftiagceten ıst Müncher Ekrotemn or Eurdı Pgus + Ceu' Ar mtr Aunseet us ces inserbommerscer Vererie ‚ntermatonaen Warenkaul (TSG 22 ten enzeine acer mehrere Ben TT.ngen gen Kraensar ger ca wie” Sawıcrencnce ungen getreu nger richtbenöhe Gecherc" Bezeirgsccke nancTen über con scene are urchetoee wralene N Fraunhofer IBP Fraunnofer-Institut Sur Bauphysik IEP inshtutsieter Brauntoter BR Peatlach "157, BEN = wirher Prof Dr PrilipLeistner Prof Dr Klaus Peter Sesibauer Stadt Koln Historisches Archıv Herrn Thomas Steffen Heumarkt 1a Dip! Rest Lars Kiemm 50667 Köln Sbtelurg Standart Hol per E-Mail thumas ste'ten® ai Hoher braniache-ht som linser Ze chen LaK/CKU Holzkirchen, 2 Juni 2016 Angebot Nr 173/2016/950 Bauherren und Nutzerberatung / Projektbegleitung Neubau Historisches Archiv Köln Differenzialdruckverfahren für Qualitätssicherung vor der Inbetriebnahme im Archivturm sehr geehrter Herr Steffen, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an eıner Zusammenarbeit mıt unserem Institut nach dem gemeinsamen Gespräch vom 08 03 2016 in Köln Gerne hieten wır Ihnen Folgendes an Aufgabenbeschreibung Das Historische Archiv plant für den Neubau des Archivgebäudes Eifelwall eın Monuorına für die Inbetriebnahme und den Dauerbetrieb Das Monitoring beginnt nach der Übergabe des Gebaudes an den Nutzer mit der Erfassung von Daten zum Raumklima, Nutzerverhalten und Energieverbrauch Dazu sınd in der Bauphase Datenerfassungseinheiten vorgesehen die nun ın Betrieb genornrnen werden Das Konzept fur das Monitoring wurde durch das Fraunhofer- institut für Bauphysik ir Absummung mit dem Nutzer, Bauherren sowie den Fachplanern TGA und Esuphysik (agn und MuellerBBM) abgestimmt Leistungen Nachfolgend finden Sıe unser Angebot zum Differenzdruckverfahren zur Leckage-Untersuchung fur elle 24 Archivraume fur den Neubau Historisches Archiv Koln Archisturm Fraunhofer Gesellschaft zur Forderung der angewandten Forschung ev. Muncnen Vorstand Ban verbindung Deuts BIC ISveeT ustian Steusraum) Differenzialdruckverfahren für Qualitätssicherung vor der Holzkirchen, 2 Junı 2016 Inbetriebnahme im Archivturm Leistunasbeschreibung. Messverfahren Bei der Überprüfung der Luftdichtheit eınes Gebäudes oder eines Gebaudeteils wırd üblicherweise ein Ventilator ın den Türrahmen einer Zingangstüre eingesetzt, eın Uber- oder Unterdruck erzeugt, und gleichzeitig der Volumenstrom gemessen, der zur Aufrechterhaltung eines Differenzdruckes zwischen innen und außen notwendig ist. Die Messung erfolgt bei unterschiedlichen Druckdifferenzen Der so ermittelte Luftvolumenstrom (bezogen auf das beheizte Luftvolumen) beı einer Druckdifferenz von 50 Pa (Luftwechselrate bei 50 Pa, n50) gilt als Maß für die Luftdichtheit eınes Gebaudes bzw Gebaudeteiles Die Messungen vserden mıt einer Mineapolis-Blower-Door Modell 3 und automatısıertem Biower-Door-Messsystem Tec-Tite-Express durchgeführt Bearbeitungsdauer Dıe Bearbeitungszeit beträgt ca 6 Wochen Die Festlegung des genauen Ausführungszeitraums erfolgt, abhängig vom Bauablaui, ın enger Abstimmung mit der Bauleitung Vergütung Im Folgenden sınd die Kosten der Differenzdruckmessung ınkl. Leckage- Untersuchung fur 24 Archıvräume des Neubaus des Historischen Archiv Köln Archıviurm ın einer Übersicht zusammengefasst Positionen Kosten in € 2 425,- | Bezeichnung l Bestimmung des Durchführungskonzepts für das ! Messverfahren ın allen Archivräumen des Archivturmes des _ „Neubaus ın Köln (inkl. ein 1-tägiger Vorort-Termin) _ Pos. 2 Organısatıon für Durchführung, Auswertung und 1516,00 on _ ı Messanalye u | Pos. 3 T Durchführung des Messverfahrens mit Mitarbeitern des 15 380,00 | Fraunhofer-Instituts für Bauphysiktinkl Reisekosten) Falls | Leckagen vorhanden sınd, werden diese aufgespürt und _ | dokumentiert | Pos.4 | Auswertung der Messprüfung und Detektionsnachweis für i die Qualitätssicherung in Berichtsform und Vorstellung der N Ergebnisse für Auftraggeber, Bauherr und | Projektsteuerung ın Köln. (inkl. ein i-täg'ger Vorort- ‚ Termin) Summe aller Positionen "4546,00 Differenzialdruckverfanren für Qualitätssicherung vor der Holzkirchen, 2 Ju 2016 Inbetriebnahme ım Archivturm Durch den Auftraggeber veranlasste zusätzliche Reisen werden mıt einem Tagessatz n Höhe von 840,00 € zzgl Reisekosten nach Aufwand ın Rechnung gestellt Alle Preise verstehen sich zzgi gesetzl Ust von gerzeit 7 % N Zahlungsplan Das Zahlungsziel betragt 30 Tage nach Rechnungsstellung Zahlungen sınri ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer und dem Vermerk „Fraunhofer 'BP" aut das angegebene Konto des Auftragnehmers zu leisten Geschäfts- und Lieferbedingungen Die beiliegenden »Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung von Forscnungs- und Entwicklungsauftragen in der Fraunhofer-Geseilschaft (FhG). Fassurg 2002411. sind Bestandteil dieses Angebots Der Auftraggeber uborlässt dem Fraunhofer I3F nacn Vertragsabschluss alle für gie Bearbeitung notwendigen Materalien/Unterlagen und stellt sie auf seine Kosten zu Probenmaterial und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers Zollrechnungen werden dem Auftraggeber inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro ın Rechnung gestellt Vorbehaltsklausel Zur Vermeidung eventueller Schadensersatzanspruche gegen die FhG, falls eine Lieferung aufgrund von Beschrankung des Exportkontrollrechts nıcht oder verspätet erfolgen karn Soweit die Erfüllung von vertraglichen Yerptlichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft aufgrund ger nationalen. eurcpaischen, US-amerikanıschen oder internationalen Vorschriften ces Außenwirtschaftsrechts einschließlich tmbargos (und/oder sonstigen Sanktionen) eıner Genehmigung bedarf, steht die Vertragserfullung unter der Verbehalt der Erteilung einer Genenmigung durch die zuständigen Behörden, beı Nichterteilung der Genehmigung liegt seitens der Fraunhofer-Gesellschaft keine Vertrags- oder Pflichtverletzung vor Entsprecnendes gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages aufgrund der genannten Vorschniten verboten seın sollte Eine Schadensersatzpilhicht aufgrund von Verzogerungen oder Leistungshindernissen ım Hinblick auf nationale, europäische, US-amerikanische oder internationale Vorschriften ces Außenvirtschaftsrechts einschließlich Embargos (und/ocer sonstigen Sarktionen) ıst chlossen Gleiches gilt iur sonsuge Ansprüche (wie bspw. Ruckzahlungs- oder tieanspruche aufgrung von Anzahlungsburgschaften oder Anzahlungsaarantien etc.) Ist ger Auftraggeber aufgrund der vertraulichen Regelungen ım E all berechtigt, an den Forschungs- ung Entwacklungsergebnissen auch Lizenzen außerhalb von Deutschland zu vergeben, sc wırd der Auftraggeber alle nationalen, europaischen, US-amerikanıschen oder internationale Vorschriften des Außenwartschaftsrechts einschließlich Embargos (und/oder sonstigen Sarktıonen) anhalten Differenzialdruckverfahren für Qualitatssicherung vor der Inbetriebnahme im Archivrurm Bindefrist An dieses Angebot halten wär uns bis zum 31 8 2015 gebunden Mit treundlicnen Grußen Fraunnofer-Instiut fur Bauchysib Mit freundlichen Grußen Fraunhofer-Institut für Baurhysir IBF ı A Dipl -Rest Lars Klemm Jinuurgen fur de D fragen ın der Fraunt chtubrung von Forsenungs; und ter-Gesellschaft (FnG1, Fassung 25021 N = Fraunhofer Allgemeine Bedingungen tür dıe Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen in der Fraunhofer-Geselischaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Fassung 200241 Die Fraunhofer-Geselischaft verfaigt eussch ıeßlich und unnuttelbar geme nnützige Zwerke Sie führt Auftregstorschung ım Bemich ger ange: anaten Forschung dureh uni erschließt dazu technofogsches Neuland Dir nachla'gercen Bedingungen sınrl auf iese Resonderneiten zugeschnitten 1. rn 12 22 32 42 23 sı 52 Anwendungsbereich Die nachfo'gergen Beni ngunger geiten fur ale Forschungs und Enweicklungsaufträge, ce dei Hraunhofer-Geselischafi erteilt wercer ‚Ahweicherde, enigeger stelhence oder erganzerde Beaingunger dies Auftrzggebers werden nıchi Vertragsbestandte ). es scı dere oıe Fraunholer-Gese Ikchaft summt hrer Geltung schrift ich zu Soweit die nachlogenten Bedingungen keine anderen Regelungen sorseher, fınden aut ale Forschungs- und Entwicklungsauftrage die Bestimmungen des Dipnstsertragstechts (58 613 fl BGB) Anwencung Sofern ır den nachlolgengen Bedingungen eın Ausschluss oder ene Begrenzung der Hafturg de: Fraunhofer-Geselischaft, ıhrer gesetzlichen Vertreter oder Erfulungsgenilfen fur Schaden enthalten ıst, gilt diesen Ausschluss oder die Begrenzung nicht für eine Haltung fur Schaden aus der Verletzung des Lebens. des Korgers oder der Gesundhen Vertragsgegenstand. Bearbeitungszeit Gegenstand des Forschungs: und Entwickiungsauftrages sage «r. ‚Angebot der Fraunhofer Gesellschaft vorgesehenen Arbeiten Soweit das Argehot oder der Forschung«- ung Entwicklungsautt eıne Bearbeitungszeit oder Termine enthalt, gelten diese nur dann ab verbindlich wern die Fraunhofer-Geselischaft deren Verbincuchket Ausdruckhch zugesagı bat Erkennt die Fraunhofer-Geselischaft, dass die verhindiwne Bearbeitungszeit oder der verbindiche Term n nicht eingehälter werden kann. ward sie dem Auftraggeber die Gründe fur die Verzögerung mitteilen und mıt dem Auftraggeber eine angemessene Anpassung verenbare- Vergütung Die Verguiung vard äls hestpreis berechnet Abwarchend davon kennen die Vernagspanner vere nbaren. dass nach Aulward - gegebenenfalls mit Kostencbeigrenze - zu verguten ıst De Ummatzsteuer wid arı Vergütung jeweih hinzugerechnet Die Fraunhofer-Geselkchalt wird gen Auftraggeber unverzug ch benacnrichtgen, werin abzusehen st, dass mn der vereirkiarten Vergütung das angestrehte Forschungs und Entwcklungsergebi nicht erreicht werden kanr: Zugleich wird die Fraunhofer-Geselischaft dem Auftraggeher eine Anpassung cer Verguiung vorschlagen Falis diese aus Grunden erlarderlich wird, die bei Anftragserteilung hr de Fraunholer-Geselschatt weder vorhersehbar waren noch von ıhr zu vertreten ind und Auch heine ändenseitige Einigung mut cem Auftraggeber erielt ward, ward die vorgeschlagene Anpassung verbindlich Zahlungen Zahlungen sn geman dem vereinbaren Zahlurgspan Iatıg Pr tetılendem Zahiungsp'an bestummi sich die Fallıgkeit nach dem ın deı Rechnung genannter Fauigkeitscatum Zahlungen srdohne Abzun unter Angabe aer Rechrungsnummer und des bearbeitencen Fraunhofer -Instituls auf dla© angegebere Kanto ger Fraustole: Gesellschaft zu leisten Eine Aufrechnung gegen Foraerungen de: Fraunholer-Geseilschaft st ur zulössıg wenn dir Gegentorderung unbesintien oder rechtskräftig festgestellt ıst Der Auftraggeber kann eın Zuruckberaltungsrecht nur ausuben. wenn sein Gegenanspruch aul demse'ben Vertragsverhaltnis beruht Forschungs- und Entwicklungsergebnis. Nutzungsrechte Das Forschungs. und Eniwechlungsergehns wird dem Auftraggene" nach Abschluss des Auftrages gemaß dem Angehot 2ur Verfugung gestellt Der Aufiı ber erkatt an gen hei Durchluhrung des Auftrages eristandenen Ertindungen und an den ver der Fraurheler Geselschait darauf angemeldeten sowie ıhr erteten Schutziechten en michtausschleßlches. unentgeitiches Rutzungsiecht fur Aion seinem Auftteg zugrunde Iegenden Arwendungsaweih Der Aufiraggeher erstattet cer Fraunhofer-Gesellschaft einer zu vereinbarenden Ante. der Kosten fur Anmeklung, Aufrechterhalturn sowie Venediqung der Schutzrechte und entrichtet bei Benutzung eine pauschale Arbeitnehmererfindenvergutung caren Höhe m Einzelfall vereinbar: ward Auf Verlangen erhält der Auftraggeber anstelle des Rechts gemaß Zif S 2 an den bei Durchführung des Auftrages entstandenen 56 62 un 72 &2 Erlindungen und ar der von dor Freunheler-Geselschatt darauf angeimeiveten sowie ıhr erteilten Schutzrechten ein ausschließlicher erigeliliches Nutzungstert für der seinem Aufuag >grunge hegenden Anwendungsawierk Das Verlangen ısı spatesters dıe Monate nach Miteilung net Ertindung schriftlich gegenuber der Fraunhofer-Geseilschaft zu erklären Die Fraurhafer-Gese Ischaft behalt Insoweit eın nıchtausscnheßlches, unentgeltliches Nutzungsrecht Fur Forschungs und Entwicklungsawvecke Det Auftraggeber erhalt an den bei Durchfuhrurg des Auftrages. entstandenen urheberrechtlich geschutzten Werken, erstellten Datenbanken sowie am enistänileren Know-how ein michtausschließliches unentgeltliches Nutzungsiecht fur den sernem Auftrag 2ugrunde hegender Anwendungszweck Die Eintaumurg eines ausschheßlichen Nutzungsrecnts fur den Anwendungsnseck bedart emer gesonderten Vereinbarung Erlindunger. die be Du q des Auttrages von den Vertragspartner n gemeinsam erzielt werden (Miterhndungen: konnen von jedem Vertragspartner benutzt und Izerziert werden ohne Gası cn hnanzıelier Ausgleich erlolat Die Vertragscariner tracen jeweils E.nen zu vere nbarenden Antel der Kosten für Anıneidung, Aufrechtermaltung und Verte.digung der beireflengen Schinzrechte Bei urheherechtlich geschutzten Werken, die bei Durchiuhrung des Aultrages von cen Vertagspannern gemeirsam geschaffen werden (lMturheberrechte), qui Zilf 5 & Satz | entsprechend Werden beı Durchführung des Auftrages bereits vorhändene Schutzrechte der Fraunhofer Gesellschaft verwandt, die zur Verwertung des Forschungs: und Entwicklungsergabnisses durch ılen Auftuaggeber notwendg sind, erhalt der Auftraggeber daran ein gesondert zu vereinbarendes, nıchtausschlioßliches, entgeltliches Hutzungstecht, sovaeıt dem keine andenseitigen Verpflichtungen der Fraunnofer-Gesellschaft entgeaensteber Schutzrechte Dritter Die Fraunholer-Gesellschalt wird den Auftraggeber unverzuglich auf nr wahrene ger Durchluhrung des Auftrages bekanrı werdende Schutzrechte Duuter hinweisen. die der yernaß Zt. 5 vereirbar Nutzung enigegenstehen kunnten Die Vertisgspartner werden einvernehmlich entscheiden ın weicher Weise dese Schutzrechte he: der veriteren Aufiragschuschfuhrung beruckschug: werde Die Fraunhiofer-Geselischaft hafter bei der Verletzung von Schutztechten Dritter unter den Voraussetzungen der Zilfn 72 uno 8.4 Sarz 1, falls Sie ınre Hınwaispflicht verletzt hat Im Übrigen ısı die Haftung, außer ım Falle der Zt A Ausgeschlossen Haftung Die Fraunhofer-Gesellschaft steht fur die Anwendung wssenschafticher Sarglatı sone die Ein alturg der allgemenn anerkannten Regeir ger Technik ein. nicht aber fur das tatsacnıche Erreichen ges Forschungs: und Ent cklungszieis Die Haltung der Fraunhofer Gesellschaft, ihrer gesewlichen Vertieiet ua Erfuturgsgehiler aus Pllchtveiletzurger und Deikt si auf Vorsatz und grobe Fahrlassıghei: heschrankt Bei Verletzung vertragswesentlicher Plüchten (Kardıralplichten) Haften die Fraunhofer-Gesellschaft. ihre gesatziichen Vertreter uro Erfullungsgehi'fen auch bei lechter Fahrlässigkeit In jegem Fall beschrankt sıch die Haftung auf den vornersehbaren, verlragsiypischen Schaden Erbungt che Fraunhinier-Geselschaft de ılr obliegende Leistung nicht nıcht mıt dem Eintrnt der Faiigkeit oder nicht wie geschuldet kann de’ Auftraggeber nur dann Schadensersatz statt der Leistung erlangen, wenn er der Fraunhsfor-Gesellschaft erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit der Erklärung bestimmt hat. dass er cie Annahme der Leistung nach dem Auleul der Frist abehre Sonderregelung für kauf- und werkvertragliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten Sower de Frauntoler-Gesellschalt aufgrund einer ausdrüchicten Zusage ge Hersieliung oger Lıeferung v ner dam Stand der Tachri entsprechenden Sache als Forschungs: urd Ennuichlungsergebnis schulden. binden bei Mangaln die haiteflenden Regelungen des Kauf- tier Warkverlragrechts nur nach Maßgabe nechloigender Absatie Anwendung Erweist sch das von der Fraurhofer-Gesel'schaft eraelte Forschung: ung Entuickiungsergebn > mangelhaft, erhalt die Fraunhofer zt Allgemeine Bedingungen für cie Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen ın der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e V. Fassung 200241 Gesellschaft zunachst die Gelegenheit. den Mangel - je nach Art des Ferschungs und Entwickiungsergebinisses, oes Hangels unc der sonmgen Umstande auch menrmaly - ım \vege cer Nächerlulung nach ihrer Wahl auch Nachbesserung eder Ersatzlieferung zu beseitigen © 3 Wenr die Fraurirofer-Geselischaft aie Nacherfulung ablehnt ode: die Nscherfütung fehischlag: oder dem Auftraggeber unzumutbar st kann der Aufwaageber nach seiner Wahl entweder som Veriag Zuruckteten oder die Herabsetzung der geschuldeten Vergulung (Minderung) oder Schadensersatz verlangen Das Ruckinuisrecht kanın nur beı euer erhethichen Mangel ausgeukt werden Es erlischt, wenn der Auftraggeber cen Rücitntt nicht spetestens '& Tage nach Erhalt der #4 ttelung uber die Abychnung orler das Fehlchiagen der Nacnerlülung bzw spetestens 14 Tage nach dem Zeitpunkt erkları u gem dur den Auftraggeber de Unzummbarkeit der Kacherkulung erkennbar wid Schadensersatz hat de Fraunhofer-Geselschaft nur unter den weiteren Voraussetzungen ceı Zil 72 und - falls sie de Nacherfüllung abgelehnt hat - auch der Ziff 7 3 zu leuten $4 Bei einem Rechtsmangel Aufgrund der Verletzung von Schutriechten Dntter halter de Fraunfcler-Geselschaft nut. wenn diese Rechte ın der Burcestepublik Deutschland bestehen, der Aufttaggetier cas schungs. und Ertwicklungsergebris vertagsgemaf benutzt une maweit von dem Dutten berechiigtenzeise in Anspruch gerommer ward und der Auftraggeber die Fraunhofer Gesellscnalt uber de vor dem Dritter geltend gemachten Anspruche unverzüglich schriftlich informiert hat Die Nacherfüllung nem ZI 8 2 erfolgt derast. dass die Fraunhafer Gesellschaft fur den Auftraggeber die Befugnis zur vertingsgernaßen Nutzung erwurkt oder ılas Farschunge- und Eriwcklungsergehns so mod hrwst, dass betioffene Schutzeechte Dritter nicht verlerzt werden 85 Der Aufinoggeber hat na; von der Fraunkoter-Gesellschaft ge! aferte Forschungs: und Ertwucklungsergebnis unverzuglich zu untersucher und Marge! unzerzuglizh zu rügen Ansprüche wegen erkennnan: Mangel bestehen nur, wenn sıe der Fraunnofer-Geselischaft ınnarhialu em Frust von 14 Tagen ab biefestung angezeigt werrlen 86 Anspruche aufgrund von Mangeln venyahten gemaß Zi 9 9. Verjährung 93 Die Ansprüche ues Aufiraggepers svegen Pllchtverletzung und aus Dehtt verjähren nnerhaib von 17 Monaten Des gi incnt, soweit dar Gesetz ın 8$ 438 Absatz I Nr 2,479 Absatz 1 (Rückgnifisanspruch) und 6343 Absatz INe 2 1 Alternatwe (Baumangelı BGB längere Fristen vorschreiht oder die Fraurhofer Gesellschaft wegen Vorsatzes ode: grober Fahrlassighei hafıer 92 Falls die Abnahme des Forschungs- und Entacklungsergedrusses sorgesenen ıst. beginnt dı2 Verfanung von Ansptuchen wegen Marge n gemaß Zt 9 1 mit der Atınahmo andernfalls mıt cer Übergabe 43 Verhändiungen zwischen gen Vertagspaninern uber Ansprüche ode uber die den Anspruch bearundengen Umstarde hemmen die Venahrung Die hommende Wirkung endet, wenn cin Vertagspanner dem Wunsch des anderen Verraggpannsis Zur Fortführung der Verhanglungen nıcht innerhalb vor 4 Wochen nachkommt 10. Eigentumsvorhehalt 191 Der Auftracgener erhalt das Eigemum am Forschungs- und Entwacklurgsergeänis sorsie die ın Zitn $2.53.54undS6 ten Nutzungsrechte erst mt vollstandıaer Zahtung de: ‚barien Vergutung Eigentum der Fraunholer-Gesel schaft und inasrechte durlen sweder verpfander noch scherunguberergne® werden 9 2 kur den Fall, davı as E.gantum der Frauntiofer-Gesell Ferschungs- und Entwicklungsergebns dutch Verbirdung Vermischung oder Vererkeitung erlischt, ward nerets jetzt vereinbart dass das Eigentum an oe ın Gıesom Fa emistendonen einwetkerer Sache bis zur vollstandıgen Zahlura der sereinkarten Vergutung wertante maßıg (Rechnungswerii auf che Fraunhofer-Gesellschaft übergeht 19 3 Fur den Fall der Were veraußerung des Forschungs une lungsergebimsses tatt der Auftraggeber alle Rechte aus cer eraußerung bis Zur volistandigen Zahlung ger vereinbarten Vergütung amt dingicher Wirkung an die Fraunhefer-Gesellschatt ab tan dem 11. Geheimhaltung 111 Die Vertraaspariner werner gegense tiü milgeleite und ais geheimira Innzsbenunng erklene iniormanoner technische: cacı geschatthiener Art wahrend arı Dauer und fur einer Zeitraum urn funf Janıen nach Beendigung ces Auftrages Driten nicht zuganalicl machen Dies uilt richt Fur Inkanmannnen, die dem anderen Vertragspartner oder der Olfentlichken vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren afer des Offentichwen nach rer Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des anderen Vertragspartners bekannt oder allgemein Zuganglich weuraen oder inlomenener entsprechen die dem anderen Vertragspartner von erem terechugten Dntien olfenbar oder zugang! ch gemacht wurden oder von enerr Kaıtarbaiter des anderen Vertragspartners, der hane Kenntnis der mitgeteilten Informananer hate selbstanaıg entwackeit vwurden 31 2 Duitte m Sınne dieser Vorschrift sind nicht Unteraufträgnehmer der Fraunholer-Geselischalt, cıe von der Fraunhofer-Gesellschalt ım Rahmen des Auftrages ımıt Teille,stungen betraut werden und zur Geheimhaltung verpflichtet wurden 12. Veröffentlichung, Werbung 12 1 Der Auftraggebar ısı nach vorheriger Austmmung mit der Fraunhofer-Gesellschaft berechtigt. das Forschungs: und Entwicklungsergebris unter hennung ce; Urhebers und ges beteiligten Fraunhofer-Instn.ts zu veroffenthchen Die Abstmmung so! mıt Rucksicht oaraul erloigen dass 2 B Dissertationen Diplomarbeiten oder Schutzrechtsanmeldungen nicht beeinträchtigt werden Fur Zwecke der Werbung darf der Auftiaggeber der: Namen der Fraurhoter-Gese oder (res Fraunholer-Instuts ur mit deren ausdrücklicher Zustimmung verwerden 122 Veröile Anwennungsawech beuefien, werden rechtzeitig mit oem Auftraggeber abgesuummt, soweit ger Auftraggeber ausschießiche Rechte gemaß Zill 5 3 ernalten nat 13. Kündigung 13 1 Beine Vertragspartner nd zur ordentichen Kunnigung des Vertrages mit einer Ant von einem Monat zum Ende ces Kaleroermenati berechugt, wenn nach Ablauf enes erheblichen Beätbetungszetraumes kein wasenticher kortschntt erzieit wurne vor At auf von sechs Manaten se 1 Vertragsbeginn kann eine ordentliche Kuna gung richt ausgesprochen werden Ir Übnger besieht kein esdenticches Kunisgungsrecht 13 2 leder Vertragtpartner ıst berechtigt. den Vertrag aus vachligem Grund außerordentlich zu kundigen 13 3 Nech wirksamer Kundigung wnd ove Fraunholer-Gesellschaft oem Auftraggener das bis zum Ahlauf der Kundigungsiust eraicnte Forschurgs- und Entwcklungsergehnis ınnerhab von vier Wochen ubergener Dri Auftraggeber ıst verpflichten, der Fraunhafer« Gesellschaft die bs zum Ablauf der Kundigungsfust entstenuenen Kosten zu verguien Feisonalkcsten werden nach Zeitaufwand erstattet Fur den Fall, dass die Kundigung auf einem Verschu'den eines dei Vermagspariner beruht, biehen Schadensersätzanspruche urberuhn 14. Senstiges 14 1 Nebenabiecen, Arde Schnftlo:m 142 Erfüllungsort fur Leistungen det Fraunhofer-Geseilschaf ıst der Sıtz des beauftragten Fraunhofer-Instituts Ertullungsen fur Zahlungen des Auftraggebers ıst Munchen 143 3 glt das Recht der Bundesrepublu Deutschlara unt des Übereinkonimens der Vereinten Nanonen uber den nternanonaten Warenkauf (CISG) 12.2 Selten erzeine oder mehrere Bei unyatksam sem oder werden. so ubrrgen Bestim: Regelungsucl gen un gi enzungen bedurfen der Ausschluss, minungen ganz eder te 1dhiervan die Gultghei der nungen ncht baruihr Gleches gltm Falleıner 2%

Beratungsverlauf

  1. 08.06.2017 zuletzt

    Unterausschuss Kulturbauten

    TOP 2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    Entscheidung.

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