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SV-2012/0054

Antrag der Fraktion UWIGA vom 1. September 2012 betr. Aufhebung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe

Antrag 01.09.2012

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SV-2012/0054

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SV-2012/0054

2427 Zeichen

SV-Nr. 2012/0054 
 
Fraktion UWIGA – Unabhängige Wählervereinigung hervorgegangen aus der IG-Abwasser 
Telefon : 06151 – 44272      Telefax : 35 999 82  
Internet: www.uwiga.com e-mail: info@uwiga.com 
Büroadresse : Grafenstraße 27 – 64283 Darmstadt 
Datum : 01.09.2012
 br i ngt ´ s auf den P unkt
Fraktion UWIGA Grafenstr 27 -  64283 Darmstadt 
 
 
 
 
 
Antrag 
Aufhebung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende  
 
Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe 
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 25.11.2010 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I 
S. 786) , sowie der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 
(GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54), wird 
gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ................. folgende 
Satzung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
25.11.2010 wird aufgehoben. 
 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
Begründung: 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit zwei Urteilen vom 11.07.2012 die Übernachtungsste
zweier Rheinland-Pfälzischer Städte insoweit für verfassungswidrig erklärt, als damit  auch 
beruflich erforderte Übernachtungen belegt wurden. Da die Darmstädter Satzung gleichfalls
nicht in private und beruflich veranlasste Übernachtungen differenziert, dürfte sie im Falle e
gerichtlichen Überprüfung das gleiche Schicksal erleiden. Stadtrat Schellenberg hat laut 
Pressemeldungen als Reaktion auf die Entscheidung auch die Anwendung der Satzung 
zunächst „ausgesetzt“. Da die Anwendung einer von der Stadtverordnetenversammlung – 
seinerzeit gegen die Stimmen der UWIGA beschlossenen - Satzung aber nicht  durch 
Dezernentenanweisung ausgesetzt werden kann, ist die Aufhebung der Satzung geboten. 
 
Bei einer alternativen Änderung der Satzung unter Beschränkung auf privat veranlasste 
Übernachtungen würde im Hinblick auf den relativ geringen Anteil dieser Übernachtungen a
der Gesamtzahl der Übernachtungen der Erhebungsaufwand in keinem vertretbaren Verhäl
zu den Einnahmen stehen. 
 
 
Erich Bauer Helmut Klett 
Stadtverordneter Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (2)

TOP 28.11
TOP 28.13

Orte (1)

  • Grafenstraße 27

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2012/0054
Typ
Antrag
Datum
01.09.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00