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Temporäre Schließung der „Wehmeyer-Passage“

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) AN/1084/2025 vom 29.07.2025

Stand: Am 11.08.2025 im Hauptausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.07.2025 AN/1084/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 11.08.2025 Temporäre Schließung der „Wehmeyer-Passage„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 11.08.2025 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Eigentümer der Passage zwischen Schildergasse und Brüderstraße – früher „Wehmeyer“-, heute „Superdry“-Passage genannt – (Flurstück 4958-019.955) die rechtliche Möglichkeit zur Schließung der Ein-/Ausgangsbereiche der Passage an Werktagen nach Geschäftsschluss und an Sonn-und Feiertagen von 22:00 bis 6:00 Uhr bis auf Widerruf einzuräumen. Hierbei sind alle rechtlichen Möglichkeiten in Be- tracht zu ziehen. Begründung: Der öffentliche Durchgang auf der Höhe der Superdry-Filiale ist seit vielen Jahren geprägt durch Verwahrlosung in erheblichem Umfang. Obdachlose und Drogenabhängige haben dort - 2 - in der Vergangenheit übernachtet, uriniert, Drogen konsumiert und Müll und Unrat hinterlas- sen. Wurde die Passage zeitweise noch häufig von Passanten genutzt, hat die Nutzung zu- letzt deutlich abgenommen, weil die Menschen sie wegen der vorgenannten Zustände gemie- den haben. Zur „Wiederherstellung der Nutzungsqualität als Fußgängerpassage“ wurden in der Vergangenheit zahlreiche – auch ordnungsrechtliche – Maßnahmen geprüft, da die pre- käre Situation nicht nur für den Eigentümer, sondern auch für die Stadt Köln und die Bezirks- vertretung Köln-Innenstadt einen unhaltbaren Zustand darstellt. Eine teilweise Schließung au- ßerhalb der Geschäftszeiten wäre somit eine sinnvolle Maßnahme, um die Lage in den Griff zu bekommen. Dem Ausschuss ist bis zur Sitzung am 29.09.2025 ein erster Sachstandsbericht vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 11.08.2025

    Hauptausschuss

    TOP 4.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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