Mandari Insight

2018/0200

Wahl eines Aufsichtsrates für die DSE GmbH

Magistratsvorlage 03.07.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2018/0200

133.0 KB · application/pdf

Ansehen

2018/0200

3862 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.07.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordination  
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0200 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Wahl eines Aufsichtsrates für die DSE GmbH  
 
Vorlage vom: 03.07.2018 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass folgende Personen aufgrund ihres Amtes d em 
Aufsichtsrat der DSE angehören: 
a) kraft seines Amtes der/die jeweilige Oberbürgermeist er/in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Er/Sie kann sich durch ein von ihm/ihr zu bestimmendes Mitglied des 
Magistrats vertreten lassen.  
b) kraft seines/ihres Amtes der/die jeweilige Stadtkämmerer/in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
c)  kraft seines/ihres Amtes ein Vorstandsmitglied  der HEAG Holding AG – 
Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
2. der Magistrat entsendet 6 weitere Personen in den Aufsichtsrat, die durch den Magistrat 
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) zu ermitteln sind.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.07.2018 
 
Gemäß Magistratsvorlage 2016/0467 [Kenntnisnahme durch den Magistrat am 23.11.2016; 
durch die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016] wurde die Darmstädter 
Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG (DSE) auf die WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Beteiligungs GmbH & Co. KG verschmolzen und die fusionierte Gesellschaft anschließend auf 
den Namen „Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG“ umfirmiert. Ferner wurde ein 
neuer Gesellschaftsvertrag seitens der Gesellschafterversammlung der fusionierten 
Gesellschaft besc hlossen; dieser orientierte sich am ursprünglichen Gesellschaftsvertrag der 
DSE ergänzt um den Gesellschaftszweck der WDB, den Erwerb und die Verwaltung von 
Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt an anderen Unternehmen.  
 
Der Verschmelzungsvertrag s owie der neue Gesellschaftsvertrag wurden am 15.08.2017 
notariell beglaubigt.  Durch die Verschmelzung sind gesellschaftsrechtlich die ursprüngliche 
DSE sowie ihr Aufsichtsrat untergegangen.  Daher ist es notwendig, den Aufsichtsrat der 
fusionierten Gesellschaft „Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG“ neu zu bestellen.  
  
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag hat die GmbH einen Aufsichtsrat, der aus 9 Personen 
besteht. Aus § 9 Absatz 1 ist folge nde Zusammensetzung zu entnehmen:  
 
a) Der/die Oberbürgermeister/in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Er/Sie kann sich 
durch ein Magistratsmitglied vertreten lassen).  
b) Das für das Finanzwesen zuständige Magistratsmitglied (Stadtkämmerer/in)  
c) Ein Vorstandsmitglied der HEAG Holding AG  
d) Sechs weitere Mitglieder, die vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den 
Aufsichtsrat entsandt werden.  
 
Bei den unter Punkt d) genannt en Mitgliedern handelt es sich um gleichartige unbesoldete 
Stellen im Sinne des § 55 Absatz 1 Satz 1 HGO und diese sind daher durch Listenwahl 
(Verhältniswahl) durch den Magistrat zu bestimmen. 
 
Die bis dato zurückgestellte Magistratsvorlage 2017/0357 „Wahl des Aufsichtsrates der DSE 
GmbH & Co. KG “ wird hiermit hinfällig.  
 
Darmstadt, 03.07.2018  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 271

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0200
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.07.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00