2018/0200
Wahl eines Aufsichtsrates für die DSE GmbH
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2018/0200
3862 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.07.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordination
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0200
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl eines Aufsichtsrates für die DSE GmbH
Vorlage vom: 03.07.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass folgende Personen aufgrund ihres Amtes d em
Aufsichtsrat der DSE angehören:
a) kraft seines Amtes der/die jeweilige Oberbürgermeist er/in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Er/Sie kann sich durch ein von ihm/ihr zu bestimmendes Mitglied des
Magistrats vertreten lassen.
b) kraft seines/ihres Amtes der/die jeweilige Stadtkämmerer/in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
c) kraft seines/ihres Amtes ein Vorstandsmitglied der HEAG Holding AG –
Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
2. der Magistrat entsendet 6 weitere Personen in den Aufsichtsrat, die durch den Magistrat
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) zu ermitteln sind.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.07.2018
Gemäß Magistratsvorlage 2016/0467 [Kenntnisnahme durch den Magistrat am 23.11.2016;
durch die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016] wurde die Darmstädter
Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG (DSE) auf die WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt
Beteiligungs GmbH & Co. KG verschmolzen und die fusionierte Gesellschaft anschließend auf
den Namen „Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG“ umfirmiert. Ferner wurde ein
neuer Gesellschaftsvertrag seitens der Gesellschafterversammlung der fusionierten
Gesellschaft besc hlossen; dieser orientierte sich am ursprünglichen Gesellschaftsvertrag der
DSE ergänzt um den Gesellschaftszweck der WDB, den Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt an anderen Unternehmen.
Der Verschmelzungsvertrag s owie der neue Gesellschaftsvertrag wurden am 15.08.2017
notariell beglaubigt. Durch die Verschmelzung sind gesellschaftsrechtlich die ursprüngliche
DSE sowie ihr Aufsichtsrat untergegangen. Daher ist es notwendig, den Aufsichtsrat der
fusionierten Gesellschaft „Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG“ neu zu bestellen.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag hat die GmbH einen Aufsichtsrat, der aus 9 Personen
besteht. Aus § 9 Absatz 1 ist folge nde Zusammensetzung zu entnehmen:
a) Der/die Oberbürgermeister/in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Er/Sie kann sich
durch ein Magistratsmitglied vertreten lassen).
b) Das für das Finanzwesen zuständige Magistratsmitglied (Stadtkämmerer/in)
c) Ein Vorstandsmitglied der HEAG Holding AG
d) Sechs weitere Mitglieder, die vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den
Aufsichtsrat entsandt werden.
Bei den unter Punkt d) genannt en Mitgliedern handelt es sich um gleichartige unbesoldete
Stellen im Sinne des § 55 Absatz 1 Satz 1 HGO und diese sind daher durch Listenwahl
(Verhältniswahl) durch den Magistrat zu bestimmen.
Die bis dato zurückgestellte Magistratsvorlage 2017/0357 „Wahl des Aufsichtsrates der DSE
GmbH & Co. KG “ wird hiermit hinfällig.
Darmstadt, 03.07.2018
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0200
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.07.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00