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Sicherung des Schulwegs zur neuen Gremberghovener Grundschule

Mitteilung BV 2766/2022 vom 22.09.2022

Stand: Am 03.11.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 2766/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.11.2022 Sicherung des Schulwegs zur neuen Gremberghovener Grundschule hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 09.06.2022, TOP 8.18 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung um Prüfung, ob in der Teutonenstraße zur Siche- rung des Schulwegs zur neuen Gremberghovener Grundschule und zur Erhöhung der Sicherheit der dort lebenden und spielenden Kinder im Bereich zwischen Breitenbachstraße und Frankenplatz sowie in der Mathäusstraße eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich VZ 325) eingerichtet werden kann. Die Einhaltung der entsprechenden Regelungen sollte regelmäßig kontrolliert und der Bezirks- vertretung ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Darüber hinaus beauftragt die Bezirksvertretung die Verwaltung zu prüfen, ob auch die Mathäusstraße als Spielstraße entsprechend eingerichtet und die Einhaltung der Verkehrsregeln hier regelmäßig kontrolliert werden kann. Auch darüber soll der Bezirksvertretung Bericht erstattet werden.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Ausweisung von Verkehrsberuhigten Bereichen kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Be- tracht kommen, die nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Jedoch müssen diese Straßen oder Bereiche durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. In der Regel ist eine Um- gestaltung, Markierung von Stellplätzen und bauliche Ausführung sogenannter Bordsteinüberfahrten in der Zu- und Ausfahrt aus dem Bereich erforderlich. Die Teutonenstraße und die Mathäusstraße sind durchgehend asphaltiert und vermitteln aktuell nicht den Eindruck, dass hier die Aufenthaltsfunk- tion überwiegt. Auch die weiteren Voraussetzungen sind aktuell nicht gegeben. Die Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereichs kommt hier daher derzeit nicht in Betracht. Die Verwaltung ist anlässlich der Wiedereröffnung der Grundschule jedoch bereits im Austausch mit der Polizei Köln und wird mög- liche verkehrsregelnde Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation prüfen.

Beratungsverlauf

  1. 03.11.2022

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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