V/0907/2012
Umsetzung eines aktiven Vertragsmanagements unter strategischen immobilienwirtschaftlichen Gesichtspunkten für landwirtschaftliche Nutzflächen mit Pachtzinsanpassung
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Beschlussvorlage
7711 Zeichen
V/0907/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Umsetzung eines aktiven Vertragsmanagements unter strategischen immobilienwirtschaftlichen
Gesichtspunkten für landwirtschaftliche Nutzflächen mit Pachtzinsanpassung
Beratungsfolge
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Pachtzinsen pro Hektar und Jahr für landwirtschaf tliche
Nutzflächen grundsätzlich zu erhöhen:
Acker Grünland extensives Grünland
Ab Pachtjahr 2013/2014 400,00 € 250,00 € 80,00 € / 120,00 €
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass in Einzelfällen Abschläge für minderwertige Flächen
in Kauf genommen werden müssen.
2. In Änderung Ihrer bisherigen Praxis wird die Stadt Münster ihre landwirtschaftlichen Flächen in
Abhängigkeit ihrer Verfügbarkeit zur Aufgabenerfüllung langfristiger verpachten, um eine h ö-
here Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Die Verpachtung erfolgt per Ausschreibung in Losen bis
15 ha gegen Höchstgebot. Ein Landwirt soll insgesamt höchstens 45 ha Fläche der Sta dt
Münster pachten.
3. Die Nr. 1 ist als Einzelkonsolidierungsmaßnahme Nr. 57 vorgeschlagen und steht unter dem
Vorbehalt des Beschlusses zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik - Handlungspro-
gramm 2012/2017 - Teil 2 - Anlage 1 a (V/0702/20012).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Geschätzte jährliche Mehreinnahmen von ca. 35.000 € in 2014. Bis 2017 kann in Abhängigkeit der
insgesamt, sowie der für langfristige Verpachtungen zur Verfügung stehenden Fläche eine Steig e-
rung auf bis zu ca. 45.000 € jährliche Mehreinnahmen erfolgen.
Vorlagen-Nr.:
V/0907/2012
Auskunft erteilt:
Herr Schlieper
Ruf:
492-2336
E-Mail:
SchlieperL@stadt-muenster.de
Datum:
22.11.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0907/2012
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 05 Privatrechtliche Lei s-
tungsentgelte
2014 35.000 Veränderungsblatt
zum Etat-Entwurf
2013
2015 45.000
2016 45.000
2017 45.000
Begründung:
Für die Erfüllung Ihrer Aufgaben hält die Stadt Münster umfangreiche landwirtschaftliche Nutzfl ä-
chen vor. Die Flächen werden für unterschiedlichste Verwendungszwecke benötigt, u. a. für Str a-
ßenbau, Regenrückhaltebecken, Naturschutzgebiete sowie als Tauschfläche für städtische En t-
wicklungsflächen („Währung“ für Landwirte). Bis zur Inanspruchnahme für städtische Zwecke we r-
den diese zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Insbesondere hergestellt e Ausgleichsflä-
chen verbleiben langfristig im Eigentum der Stadt Münster und werden bei extensiver Grünlan d-
nutzung gegen einen verringerten Pachtzins verpachtet.
Mit Beschluss vom 14.03.2001 hatte der Liegenschaftsausschuss bereits beschlo ssen, dass bei
Flächen, die nicht als Tauschflächen vorgehalten werden und/oder nicht für konkrete Maßnahmen
überplant sind oder überplant werden sollen, sowie in bestimmten weiteren Fällen (erhaltenswerte
arrondierte Bereiche, Flächen mit Schutzausweisungen und in Wasse rgewinnungsgebieten, Aus-
gleichsflächen, Flächen ohne mittelfristige Entwicklungsperspektive) nach individueller liege n-
schaftlicher Prüfung eine Verpachtung mit einer Laufzeit von drei Jahren erfolgen kann. Ein höh e-
rer Pachtzins war für diese Flächen nicht vorgesehen.
Es ist davon auszugehen, dass bei einer ausgeschriebenen Verpachtung landwirtschaftlicher
Grundstücke über einen Zeitrau m von bis zu 5 Jahren z. B. bei Ackerflächen Pachteinnahmen
i. d. R. von wenigstens 500 €/ha zu erzielen sein werden. Deshalb schlägt die Verwaltung jetzt vor,
die Pachtzeiten für verfügbare Flächen zu verlängern und durch Ausschreibung marktgerechte
Pachten zu erheben.
Die Ausschreibung erfolgt sukzessive in Losen von in der Regel maximal 15 ha landwirtschaftlicher
Nutzfläche gegen Höchstgebot an Voll- oder Haupterwerbslandwirte aus Münster. Je Landwirt sol-
len insgesamt höchstens 45 ha an städtischer Fläc he verpachtet werden. Hierdurch entsteht s o-
wohl eine Risikostreuung hinsichtlich eventueller Pachtzinsausfälle, als auch eine Flächenstreuung
an eine größere Zahl von Betrieben.
Durch sukzessive Ausschreibung zu verpachtender Flächen, sowie die Höchstgr enze pro B etrieb
wird verhindert, dass Betriebe kurzfristig existentiell viel Fläche verlieren und einige wenige sehr
zahlungskräftige Betriebe einen Großteil der Flächen pachten. Einer Verstärkung des derzeit statt-
finden Verdrängungs- und Konzentrationsprozesses im landwirtschaftlichen Bereich (z. B. Stic h-
wort Biogasanlagen) wird hierdurch im gewissen Maße entgegengewirkt. Durch einen lokalen Ve r-
zicht auf höhere Pachteinnahmen könnte dieser Prozess ohnehin nur unwesentlich gemindert oder
verzögert werden. Die Landwirte erhalten durch längere Laufzeiten eine höhere Planungssiche r-
heit hinsichtlich der Flächenbewirtschaftung und ihrer Betriebsplanung.
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Anhand einer regelmäßigen Ausschreibung von landwirtschaftlichen Nutzflächen erhält die Stadt
kontinuierlich Informationen zur Pachtzinsentwicklung und ist insoweit weniger von der nur ca. alle
10 Jahre erfolgenden Landwirtschaftszählung abhängig. Die Pachtzinsen für die Flächen mit jährli-
cher Verfügbarkeit können dezidierter an die Marktpreise angepasst werden.
Die letzte Anpassung der Pachtzinsen erfolgte ab dem Pachtjahr 2006/2007, davor wurden sie ab
dem Pachtjahr 2001/2002 angepasst. Die letzte Anpassung wurde -wie im Folgenden dargestellt -
stufenweise durchgeführt:
Acker Grünland extensives Grünland
2006/2007 280 €/ha 230 €/ha 65 €/ha bzw. 110 €/ha
2008/2009 300 €/ha 240 €/ha 65 €/ha bzw. 110 €/ha
Die Höhe der städtischen Pachtzinsen liegt unter den durchschnittlich innerhalb des Stadtgebietes
von Münster geforderten Pachtzinsen. Eine Auswertung der Landwirtschaftszählung 2010 ergab
durchschnittliche Pachtzinsen für das Stadtgebiet Münster von 435 €/ha für Acker und 271 €/ha für
Grünland. Der durc hschnittliche Pachtzins für Acker liegt damit 45,0 % über dem derzeit von der
Stadt Münster gefordertem Pachtzins von 300 €/ha. Der durchschnittliche Pachtzins für Grü nland
liegt 12,9 % über dem von der Stadt Münster geforderte n Pachtzins von 240 €. Bei den Durc h-
schnittswerten ist zu beachten, dass sie auf Preisen aus Pachtverträgen beruhen, die überwiegend
bereits in früheren Jahren abgeschlossen wurden. Bei aktuellen Neuverpachtungen können vor
allem für Ackerland in der Regel weitaus höhere Pachten erzielt werden.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird unter Würdigung der Gesamtsituation vorgesch la-
gen, die Pachtzinsen für Pachtverhältnisse mit jährlicher Verfügbarkeit ohne Ausschreibung wie
folgt zu erhöhen:
Acker Grünland extensives Grünland
2013/2014 400 €/ha 250 €/ha 80 €/ha bzw. 120 €/ha
Selbst bei den vorgeschlagenen Erhöhungen liegt der städtische Pachtzins bei Ackerflächen um
8,1 % und bei Dauergrünland um 7,8 % unter dem durch die Landwirtschaftszählung ermittelten
durchschnittlichen Pachtzins. Der niedrigere städtische Pachtzins berücksichtigt, dass die städt i-
schen Pachtverträge in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr mit anschließender stillschweige n-
der jährlicher Verlängerung enthalten. Bei extensiv genutztem Grünland wird in Abhängigkeit des
Grades der Bewirtschaftungseinschränkungen (keine Düngung, Nachsaat, etc.) eine Pacht von
80 €/ha bzw. 120 €/ha auch hinsichtlich deutlich gestiegener EU -Subventionen als angemessen
erachtet.
I. V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0907/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37