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Lebensmittelmarkt am Raderthalgürtel
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/1231/2014 vom 06.10.2014
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1231/2014 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Lebensmittelmarkt am Raderthalgürtel Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 8.2.3 Lebensmittelmarkt am Raderthalgürtel AN/1231/2014 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss und der Rat werden gebeten, die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes am Raderthalgürtel entsprechend des Be- schlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.07.2013 zu schaffen. Das Einzelhandelskonzept ist ggf. so anzupassen, dass sich ein bis zu 1.200m² großer Vollsortimen- ter dort ansiedeln kann. Sachstand 2015: Die Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67419/08 (Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung) wurde am 15.07.2013 in der BV-Rodenkirchen beraten und ein entsprechender Beschluss gefasst. Ziel war es, östlich der Straße Marienhof die Neuansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers zu ermöglichen. Dieser Beschluss wurde anschließend vom StEA nicht bestätigt, der die anvisierte Erweiterung des Nahversorgungszentrums in der Beratung über das Einzelhandelskonzeptes in seiner Sitzung am 12.12.2013 abgelehnt hat. Eine Anpassung des Einzelhandelskonzeptes ist laut Aussage von 15 derzeit nicht möglich. Der Beschluss ist damit erledigt. Status erledigt
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