Mandari Insight

A-R/0005/2015

Konsequenzen für das Schuldenmanagement: Risiken begrenzen

Antrag an den Rat 04.02.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2015, TOP 28.3

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1278 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A -R/000 5/2015  
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
3. Februar 2015 
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung  
nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates 
 
   für das Schuldenmanagement: 
„Konsequenzen aus den Fehlspekulationen:  
Risiken begrenzen“ 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Stadt Münster setzt auch weiterhin auf ein aktives Schuldenmanagement. An gesichts der 
neuesten Entwicklungen beauftragt der Rat die Verwaltung, die bestehenden 
Dienstanweisungen und Rahmenbeschlüsse des Rates daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie 
im Sinne der Risikominderung einer Überarbeitung bedürfen. Dabei sollen auch die 
entsprechenden Richtlinien anderer Kommunen und des Landschaftsverbandes vergleichend 
berücksichtigt werden. Ziel soll eine Minderung des Risikos insbesondere von 
Fremdwährungsgeschäften sein, z.B. durch die Vermeidung so genannter „Klumpenrisiken“ 
durch I nvestments in nur eine einzige Fremdwährung. Die Verwaltung legt dem Rat zur 
nächsten Sitzung einen Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden Vorgaben und 
Dienstanweisungen vor. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich.  
 
gez. 
Dr. Michael Jung  
Und Fraktion

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1250 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0005/2015 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de  
 
3. Februar 2015 
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung  
nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates 
 
„Konsequenzen aus den Fehlspekulationen:  
Risiken begrenzen“ 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Stadt Münster setzt auch weiterhin auf ein akti ves Schuldenmanagement. Angesichts der 
neuesten Entwicklungen beauftragt der Rat die Verwa ltung, die bestehenden 
Dienstanweisungen und Rahmenbeschlüsse des Rates da raufhin zu überprüfen, inwieweit sie 
im Sinne der Risikominderung einer Überarbeitung be dürfen. Dabei sollen auch die 
entsprechenden Richtlinien anderer Kommunen und des  Landschaftsverbandes vergleichend 
berücksichtigt werden. Ziel soll eine Minderung des  Risikos insbesondere von 
Fremdwährungsgeschäften sein, z.B. durch die Vermei dung so genannter „Klumpenrisiken“ 
durch Investments in nur eine einzige Fremdwährung.  Die Verwaltung legt dem Rat zur 
nächsten Sitzung einen Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden Vorgaben und 
Dienstanweisungen vor. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich.  
 
gez. 
Dr. Michael Jung  
Und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

11.02.2015 Rat
TOP 28.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
A-R/0005/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
04.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37