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3011/2017

Evaluierung der Reinigung am Rheinboulevard

Mitteilung Ausschuss 02.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.12.2017, TOP 7.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

13421 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671 
 
02.11.2017 
Vorlagen-Nummer 
 3011/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 
Finanzausschuss 13.11.2017 
Verkehrsausschuss 05.12.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 
 
Evaluierung der Reinigung am Rheinboulevard 
1. Einleitung 
Der abschließenden Eröffnung des Rheinboulevards am 19.12.2016 waren einige Teileröffnungen 
(13.07.2015, 24.03.2016, 01.05.2016) voraus gegangen. Die Reinigung der jeweils geöffneten Berei-
che wurde im Sinne des Ratsbeschlusses (12.5.2015) umgesetzt. 
 
Dem Ausschuss Umwelt und Grün wurde am 15.09.2015 ein erster Evaluierungsbericht vorgestellt, 
hier konnten nur bedingt Rückschlüsse auf eine Volleröffnung gezogen werden. 
 
Auf Grund der erst Ende 2016 erfolgten Volleröffnung des Rheinboulevards, wurde der für 2016 vor-
gesehene Evaluierungsbericht auf das 4. Quartal 2017 verschoben, um eine bessere Validität der 
Erkenntnisse zu ermöglichen. 
 
 
2. Rückblick 
Ratsbeschluss vom 12.05.2015 
„Eine dauerhaft gute Qualität von Erscheinungsbild und Sauberkeit des Rheinboulevards soll dadurch 
erreicht werden, in dem Reinigung, Prävention und die Präsenz des städtischen Ordnungsdienstes 
optimal miteinander verzahnt werden.  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine signifikante Reduzierung der jährlichen Reinigungskosten 
sicherzustellen. Die AWB wird zunächst für 2015 und 2016 auf Basis des in der Beschlussvorlage 
dargelegten reduzierten Reinigungskonzepts (siehe Beschlussalternative der Verwaltungsvorlage) 
beauftragt, in der für 2015 von ca. 200.000 € und für 2016 von ca. 598.000 € Gesamtreinigungskos-
ten ausgegangen wird.

2 
 
Die Wirkung der erfolgten Reinigungsleistungen im Zeitraum Mitte 2015 bis Oktober 2016 soll bis zum 
Jahresende 2016 evaluiert, das Reinigungskonzept entsprechend angepasst und den zuständigen 
Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt werden.  
 
Ein sauberes Erscheinungsbild des Rheinboulevards soll dauerhaft gewährleistet werden. Verwaltung 
und AWB werden daher beauftragt, kurzfristig zu prüfen, die städtische Beschäftigungsgesellschaft 
KGAB in die Leistungserbringung einzubeziehen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen ver-
stärkten Einsatz des Ordnungsdienstes im Bereich der Ufertreppe zur Prävention zu gewährleisten.  
 
Im Rahmen des städtischen Toilettenkonzepts wird eine weitere City-WC-Anlage in der Nähe des 
Rheinboulevards errichtet. Die Notwendigkeit für weitere Toilettenstandorte wird im Rahmen der Eva-
luierung geprüft.  
 
Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit eine kontrollierende und ordnende Wirkung am Rhein-
boulevard dadurch erzielt werden kann, dass eine Verkaufsstelle an einem geeigneten Ort in der Nä-
he des Rheinboulevards zugelassen wird. Soweit möglich sollte auch diese mit einer zusätzlichen 
Toilettenanlage kombiniert werden.“  
 
Anmerkung: auf die vom Rat beschlossene Errichtung einer Verkaufsstelle (Kiosk) und einer zusätzli-
chen Toilettenanlage wird in diesem Zusammenhang nicht eingegangen. Hierzu erfolgt eine geson-
derte Mitteilung.  
 
 
3. Erkenntnisse der Evaluierung 
 
 Die Atmosphäre am Rheinboulevard ist fantastisch! 
 Der Rheinboulevard wird gut angenommen. 
 
 
 
• Die Reinigungsqualität in den Bereichen Treppe / unterer Uferweg ist sehr gut und auf dem 
Panoramaweg / Boulevard in Teilbereichen befriedigend. 
• Eine Einbindung der KGAB im Rahmen der Bewachung ist erfolgt. 
• Toiletten sind in ausreichendem Maße vorhanden. 
 
Leistungen 
Die durchgeführten Reinigungsleistungen entsprechen der vom Rat beschlossenen reduzierten Rei-
nigungsvariante.  
 
Eine Einbindung der KGAB in die Leistung Reinigung wurde zwischen AWB und KGAB eingehend

3 
 
geprüft. Auf Grund der notwendigen hohen Flexibilität der Einsätze in Abhängigkeit von Wetter und 
Besucherverhalten, wurde eine Beauftragung von KGAB für nicht sinnvoll erachtet. Eine Beauftra-
gung erfolgt im Kerngeschäft der KGAB (Bewachungen) im Rahmen einer temporären Sonderbeauf-
tragung durch die Stadtverwaltung.  
 
Durch eine enge Abstimmung zwischen Verwaltung und AWB wurde die Reinigungsleistung perma-
nent bewertet und im Rahmen von Kosten/ Nutzenbewertungen angepasst.  
 
Die Abrechnung der AWB erfolgte stets auf Basis tatsächlich erbrachter Leistungen.  
 
 
Folgende Vorgehensweise wurde durchgeführt und hat sich bewährt: 
 
1. Treppe und unterer Uferweg 
Hier auf Grund der intensivsten Nutzung die größte Verschmutzung festzustellen. 
 
Sommerreinigung (April bis November): 
• tägl. Grundreinigung, inkl. kleinerer Graffitis (wöchentlich) 
• tägl. Permanentreinigung (Papierkörbe leeren, Littering) 
• tägl. Nassreinigung  
• tägl. Intensivreinigung  
•  
Winterreinigung (November bis März): 
• tägl. Grundreinigung, inkl. kleinerer Graffitis (wöchentlich) 
• tägl. Nassreinigung  
• tägl. Intensivreinigung  
 
 
2. Panoramaweg und Boulevard: 
 hier erfolgt auf Grund der gewählten Ausbauart (Großformatplatten in ungebundener 
            Bauweise nur eine tägliche Grund- und Permanentreinigung. 
 
Sommerreinigung (April bis November): 
• tägl. Grundreinigung, inkl. kleinerer Graffitis (wöchentlich) 
• tägl. Permanentreinigung (Papierkörbe leeren, Littering) 
 
Winterreinigung (November bis März): 
• tägl. Grundreinigung, inkl. kleinerer Graffitis (wöchentlich) 
 
 
3. Einzelreinigungen (bedarfsgerecht): 
Ergänzend zu den Grundreinigungen (1 und 2) erfolgen weitere Reinigungsleistungen nach Bedarf. 
 
• Entfernung Graffiti 
• Reinigung Steinschüttung 
• Winterdienst 
• Neujahrsreinigung 
• Reinigung nach und während Hochwasser

4 
 
4. Toiletten 
Im Rahmen des Kölner Toilettenkonzeptes werden am Rheinboulevard Toiletten in ausreichendem 
Maße zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
Nördlich der Hohenzollernbrücke und an der Urbanstraße wurden City-Toiletten errichtet. Südlich der 
Deutzer Brücke sind zurzeit mobile Toiletten aufgestellt. Diese sollen durch eine City-Toilette an der 
Siegburger Straße ersetzt werden. 
 
Über diesen Status Quo hinaus, werden eine Vergrößerung des Urinalangebots an der Urbanstraße 
und eine Verbesserung der Beschilderung vorbereitet.

5 
 
Identifizierte Problemfelder: 
Im Rahmen der Evaluierung wurden einige Problemfelder identifiziert. Diese werden nachstehend 
aufgeführt. Erfreulicher Weise konnten zahlreiche Lösungsansätze geprüft und bereits umgesetzt 
werden. 
 
a) Problemfeld: Shisha-Nutzung (in 2016) 
          
  
  
 
 Die Anzahl der Shisha-Nutzer nahm stetig zu. 
 Die Flecken durch Shisha-Nutzung konnten nur mittels (mehrmaliger) Intensivreinigung ent-
fernt werden. Zum Teil verblieben noch Restrückstände. 
 Der Beton nimmt durch die heiße Glut zudem Schaden. 
 
Status: erledigt 
Neben weiteren Verhaltensregeln wurde zum April 2017 ein Shisha Verbot auf dem Rheinboulevard 
erlassen.

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b) Problemfeld: Notwendigkeit einer verstärkten Präsenz des städtischen  
Ordnungsdienstes (in 2016) 
Das Publikum des Rheinboulevards hatte sich in 2016 stark verändert.  
• Es wurden insbesondere in den Abendstunden zunehmend aggressive Besuchergruppen be-
obachtet. Vor allem durch stark alkoholisierte Gruppen kam es oftmals zu Pöbeleien, Be-
schimpfungen oder sogar körperlichen Angriffen. Davon waren auch die Mitarbeiter der AWB 
betroffen. 
• Zudem wurde von Ansätzen einer Verlagerungen der Drogenszene (weiche Drogen) im Rah-
men eines Sicherheitsgutachtens berichtet. 
• Die Szene der Flaschensammler hat sich verändert, hier ist eine organisierte Struktur zu be-
obachten. 
• Geltende Verbote (Radfahren, Grillverbot) dürfen durch den Bewachungsauftrag der KGAB 
nicht umgesetzt werden. Die KGAB hat keine Befugnis ordnungsbehördlich einzugreifen. Sie 
kann nur informieren. 
 
Status: erledigt 
Die Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt wurde im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zu 
Sicherheit und Sauberkeit verstärkt. Bei Nichtbeachtung geltender Regeln wird dies konsequent sank-
tioniert. Das Publikum hat sich seither deutlich verändert und damit verbunden gingen die Beeinträch-
tigungen zurück.  
 
 
c) Problemfeld: Graffiti 
        
   
  
 
 Bislang gab es keine großflächigen Graffiti-Beschmierungen. Jedoch sind kleinere „Zeichnun-
gen“ (Tags) sehr regelmäßig vorhanden.  
 Um ein dauerhaftes Einziehen in den porösen Betonstein möglichst zu verhindern, erfolgt die 
Entfernung im Rahmen der wöchentlichen Reinigung.

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Status: Erledigt 
Durch die verstärkten ordnungspolitischen Maßnahmen wird aktuell davon ausgegangen, dass auch 
nach Einstellung des zusätzlichen Bewachungsauftrages der KGAB zum Ende des Jahres, keine ver-
stärkten Probleme bzgl. Graffiti auftreten werden.  
 
 
d) Problemfeld: Verfugung des Panoramawegs und Boulevards 
 
  
  
   
 
 Aufgrund der gewählten Ausbauart (Großformatplatten in ungebundener Bauweise) konnte ei-
ne Nass- und Intensivreinigung nicht durchgeführt werden. Dies hatte ein augenscheinlich 
schlechteres Reinigungsergebnis im Vergleich zu den restlichen Flächen zur Folge.  
 
 
Status: In Umsetzung 
In 2017 fanden im Bereich des Boulevards und des Panoramaweges zahlreiche Reinigungstests auf 
der Grundlage unterschiedlicher Verfugungstestvarianten statt. So wurde zum Beispiel neben der 
vorhandenen ungebundenen Verfugung auch eine gebundene Verfugung (Kunstharzmörtel) getestet. 
Beim Test zeigte sich schnell, dass die ungebundene Verfugung bereits bei leichtem Wasserdruck 
komplett herausgespült wurde. Die gebundene Verfugung  erwies sich zunächst als haltbarer, konnte 
aber bei wiederholtem Wasserdruck nicht komplett standhalten.  
Fazit: Somit ist auch mit einer höherwertigen Verfugung eine Nass- bzw. Intensivreinigung analog 
Treppe und unterem Uferweg nicht möglich. 
 
 
In den ersten Monaten der Volleröffnung hat sich gezeigt, dass auf dem Boulevard ein geringerer 
Bedarf für eine Nass- und Intensivreinigung besteht, als auf dem Panoramaweg.  
Fazit: Der Zustand auf Basis der durchgeführten Reinigungsleistungen kann als befriedigend be-
zeichnet werden.   
 
 
e) Problemfeld: Sauberkeit der Fugen Treppenanlage 
 Auch hier wurden in 2016/ 2017 zahlreiche Tests durchgeführt. 
 Eine Reinigung der Kunststofffugen ist grundsätzlich möglich, jedoch nur mit hohem Druck (bis 
zu 200 bar). Dies beschädigt jedoch die Fugen. Der Einsatz von Reinigungsmitteln ist auf-
grund der Lage zum Rhein untersagt. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, saubere Fugen 
zu gewährleisten.

8 
 
 
 
 
Status: In Umsetzung 
Der Sauberkeitszustand wird als ausreichend bewertet. Bei einer später notwendigen Erneuerung 
wird ein dunkleres Fugenmaterial gewählt. Zudem wird bei künftigen Bauvorhaben neben der Stein-
beschaffenheit auch die Ausgestaltung der Fugen hinsichtlich Reinigungsfähigkeit bewertet. 
 
 
f) Problemfeld: Rinnsale 
 
  
 
 Bisherige Reinigungstests konnten keine Verbesserung liefern. 
 Trotz intensiver Reinigung kann lediglich eine Eindämmung der Rinnsale erreicht werden. Ei-
ne vollständige Entfernung der Rinnsale ist aktuell nur bei Einsatz von invasiven Strahlmittel 
möglich.  
 
Status: In Umsetzung 
Der Reinigungsrhythmus/ Sauberkeitszustand wird als ausreichend bewertet.

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4. Kosten (-prognosen)  
Auf Basis der ursprünglichen Planung und Kalkulation sowie der bisher gemachten Erfahrungen wur-
de eine gemeinsame Kostenschätzung durch AWB und Verwaltung vorgenommen. Die dabei ver-
wendeten Ansätze wurde im Rahmen eines Wirtschaftsprüfer- Testats von einem Wirtschaftsprüfer 
geprüft und stellen den notwendigen Budgetbedarf für eine vollständige Umsetzung aller Reinigungs-
leistungen dar. 
 
Rückblick: 
 Kostenschätzung (gem. Reinigungskonzept Ratsvorlage/ LSP Testat) 
Die erste Schätzung des (reduzierten) Reinigungskonzeptes lag bei ca.  
594.000 € (brutto). Hierbei wurde, auf Grund fehlender Erfahrungswerte, von der Notwendig-
keit einer Inanspruchnahme aller Leistungen ausgegangen.  
 
 Ist-Kosten 2016 
Die Ist-Kosten 2016 lagen bei 298.861,27 € (brutto) 
Der Kostenrahmen des Ratsbeschlusses konnte deutlich unterschritten 
werden. Dies lag u. a. an der nur abschnittsweise erfolgten Freigabe für die Öffentlichkeit, der 
Nichtbefahrbarkeit des Panoramaweges und der schlechten Wetterlage bzw. des Hochwas-
sers.  
 
Ausblick: 
 Kostenschätzung bei Volleröffnung für 2017 ff.  
Auch wenn auf Basis der bisherigen Evaluierung eine gute Einschätzung der notwendigen 
Leistungen vorgenommen werden kann, ist eine Kostenprognose dennoch schwierig. Dies 
liegt an der grundsätzlich bedarfsorientierten Reinigung und den damit verbundenen großen 
Spannen bzgl. der Ressourcenzurverfügungstellung in Abhängigkeit von Wetter und Besu-
cherfrequenz/-verhalten. 
 
Auf der Basis der aktueller Leistungserbringung und unter der Annahme, dass alle Leistungen 
gemäß der - bisher festgelegter Frequenzen - und zu den angenommenen durchschnittlichen 
Witterungsbedingungen erfolgen, kann von jährlichen Kosten in Höhe von max. 506.000,- € 
(brutto) ausgegangen werden. Diese Kalkulation liegt unter dem vom Rat beschlossenen Ge-
samtbudget von 598.000 € und resultiert vornehmlich aus der veränderten Reinigungsleistung 
im Bereich des Panoramaweges und des Boulevards. 
 
Auch in Zukunft wird weiter versucht werden, die Reinigung so zu optimieren, dass Kostenein-
sparungen möglich sind. 
 
In Vertretung 
gez. Blome

Beratungsverlauf (6)

06.11.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.11.2017 Finanzausschuss
TOP 2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3011/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.11.2017
Erstellt
27.09.2017 13:44