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Evaluierung der Reinigung am Rheinboulevard

Mitteilung Ausschuss 3011/2017 vom 02.11.2017

Stand: Am 07.12.2017 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 02.11.2017 Vorlagen-Nummer 3011/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Finanzausschuss 13.11.2017 Verkehrsausschuss 05.12.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 Evaluierung der Reinigung am Rheinboulevard 1. Einleitung Der abschließenden Eröffnung des Rheinboulevards am 19.12.2016 waren einige Teileröffnungen (13.07.2015, 24.03.2016, 01.05.2016) voraus gegangen. Die Reinigung der jeweils geöffneten Berei- che wurde im Sinne des Ratsbeschlusses (12.5.2015) umgesetzt. Dem Ausschuss Umwelt und Grün wurde am 15.09.2015 ein erster Evaluierungsbericht vorgestellt, hier konnten nur bedingt Rückschlüsse auf eine Volleröffnung gezogen werden. Auf Grund der erst Ende 2016 erfolgten Volleröffnung des Rheinboulevards, wurde der für 2016 vor- gesehene Evaluierungsbericht auf das 4. Quartal 2017 verschoben, um eine bessere Validität der Erkenntnisse zu ermöglichen. 2. Rückblick Ratsbeschluss vom 12.05.2015 „Eine dauerhaft gute Qualität von Erscheinungsbild und Sauberkeit des Rheinboulevards soll dadurch erreicht werden, in dem Reinigung, Prävention und die Präsenz des städtischen Ordnungsdienstes optimal miteinander verzahnt werden. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine signifikante Reduzierung der jährlichen Reinigungskosten sicherzustellen. Die AWB wird zunächst für 2015 und 2016 auf Basis des in der Beschlussvorlage dargelegten reduzierten Reinigungskonzepts (siehe Beschlussalternative der Verwaltungsvorlage) beauftragt, in der für 2015 von ca. 200.000 € und für 2016 von ca. 598.000 € Gesamtreinigungskos- ten ausgegangen wird. 2 Die Wirkung der erfolgten Reinigungsleistungen im Zeitraum Mitte 2015 bis Oktober 2016 soll bis zum Jahresende 2016 evaluiert, das Reinigungskonzept entsprechend angepasst und den zuständigen Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Ein sauberes Erscheinungsbild des Rheinboulevards soll dauerhaft gewährleistet werden. Verwaltung und AWB werden daher beauftragt, kurzfristig zu prüfen, die städtische Beschäftigungsgesellschaft KGAB in die Leistungserbringung einzubeziehen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen ver- stärkten Einsatz des Ordnungsdienstes im Bereich der Ufertreppe zur Prävention zu gewährleisten. Im Rahmen des städtischen Toilettenkonzepts wird eine weitere City-WC-Anlage in der Nähe des Rheinboulevards errichtet. Die Notwendigkeit für weitere Toilettenstandorte wird im Rahmen der Eva- luierung geprüft. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit eine kontrollierende und ordnende Wirkung am Rhein- boulevard dadurch erzielt werden kann, dass eine Verkaufsstelle an einem geeigneten Ort in der Nä- he des Rheinboulevards zugelassen wird. Soweit möglich sollte auch diese mit einer zusätzlichen Toilettenanlage kombiniert werden.“ Anmerkung: auf die vom Rat beschlossene Errichtung einer Verkaufsstelle (Kiosk) und einer zusätzli- chen Toilettenanlage wird in diesem Zusammenhang nicht eingegangen. Hierzu erfolgt eine geson- derte Mitteilung. 3. Erkenntnisse der Evaluierung  Die Atmosphäre am Rheinboulevard ist fantastisch!  Der Rheinboulevard wird gut angenommen. • Die Reinigungsqualität in den Bereichen Treppe / unterer Uferweg ist sehr gut und auf dem Panoramaweg / Boulevard in Teilbereichen befriedigend. • Eine Einbindung der KGAB im Rahmen der Bewachung ist erfolgt. • Toiletten sind in ausreichendem Maße vorhanden. Leistungen Die durchgeführten Reinigungsleistungen entsprechen der vom Rat beschlossenen reduzierten Rei- nigungsvariante. Eine Einbindung der KGAB in die Leistung Reinigung wurde zwischen AWB und KGAB eingehend 3 geprüft. Auf Grund der notwendigen hohen Flexibilität der Einsätze in Abhängigkeit von Wetter und Besucherverhalten, wurde eine Beauftragung von KGAB für nicht sinnvoll erachtet. Eine Beauftra- gung erfolgt im Kerngeschäft der KGAB (Bewachungen) im Rahmen einer temporären Sonderbeauf- tragung durch die Stadtverwaltung. Durch eine enge Abstimmung zwischen Verwaltung und AWB wurde die Reinigungsleistung perma- nent bewertet und im Rahmen von Kosten/ Nutzenbewertungen angepasst. Die Abrechnung der AWB erfolgte stets auf Basis tatsächlich erbrachter Leistungen. Folgende Vorgehensweise wurde durchgeführt und hat sich bewährt: 1. Treppe und unterer Uferweg Hier auf Grund der intensivsten Nutzung die größte Verschmutzung festzustellen. Sommerreinigung (April bis November): • tägl. Grundreinigung, inkl. kleinerer Graffitis (wöchentlich) • tägl. Permanentreinigung (Papierkörbe leeren, Littering) • tägl. Nassreinigung • tägl. Intensivreinigung • Winterreinigung (November bis März): • tägl. Grundreinigung, inkl. kleinerer Graffitis (wöchentlich) • tägl. Nassreinigung • tägl. Intensivreinigung 2. Panoramaweg und Boulevard:  hier erfolgt auf Grund der gewählten Ausbauart (Großformatplatten in ungebundener Bauweise nur eine tägliche Grund- und Permanentreinigung. Sommerreinigung (April bis November): • tägl. Grundreinigung, inkl. kleinerer Graffitis (wöchentlich) • tägl. Permanentreinigung (Papierkörbe leeren, Littering) Winterreinigung (November bis März): • tägl. Grundreinigung, inkl. kleinerer Graffitis (wöchentlich) 3. Einzelreinigungen (bedarfsgerecht): Ergänzend zu den Grundreinigungen (1 und 2) erfolgen weitere Reinigungsleistungen nach Bedarf. • Entfernung Graffiti • Reinigung Steinschüttung • Winterdienst • Neujahrsreinigung • Reinigung nach und während Hochwasser 4 4. Toiletten Im Rahmen des Kölner Toilettenkonzeptes werden am Rheinboulevard Toiletten in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt. Nördlich der Hohenzollernbrücke und an der Urbanstraße wurden City-Toiletten errichtet. Südlich der Deutzer Brücke sind zurzeit mobile Toiletten aufgestellt. Diese sollen durch eine City-Toilette an der Siegburger Straße ersetzt werden. Über diesen Status Quo hinaus, werden eine Vergrößerung des Urinalangebots an der Urbanstraße und eine Verbesserung der Beschilderung vorbereitet. 5 Identifizierte Problemfelder: Im Rahmen der Evaluierung wurden einige Problemfelder identifiziert. Diese werden nachstehend aufgeführt. Erfreulicher Weise konnten zahlreiche Lösungsansätze geprüft und bereits umgesetzt werden. a) Problemfeld: Shisha-Nutzung (in 2016)  Die Anzahl der Shisha-Nutzer nahm stetig zu.  Die Flecken durch Shisha-Nutzung konnten nur mittels (mehrmaliger) Intensivreinigung ent- fernt werden. Zum Teil verblieben noch Restrückstände.  Der Beton nimmt durch die heiße Glut zudem Schaden. Status: erledigt Neben weiteren Verhaltensregeln wurde zum April 2017 ein Shisha Verbot auf dem Rheinboulevard erlassen. 6 b) Problemfeld: Notwendigkeit einer verstärkten Präsenz des städtischen Ordnungsdienstes (in 2016) Das Publikum des Rheinboulevards hatte sich in 2016 stark verändert. • Es wurden insbesondere in den Abendstunden zunehmend aggressive Besuchergruppen be- obachtet. Vor allem durch stark alkoholisierte Gruppen kam es oftmals zu Pöbeleien, Be- schimpfungen oder sogar körperlichen Angriffen. Davon waren auch die Mitarbeiter der AWB betroffen. • Zudem wurde von Ansätzen einer Verlagerungen der Drogenszene (weiche Drogen) im Rah- men eines Sicherheitsgutachtens berichtet. • Die Szene der Flaschensammler hat sich verändert, hier ist eine organisierte Struktur zu be- obachten. • Geltende Verbote (Radfahren, Grillverbot) dürfen durch den Bewachungsauftrag der KGAB nicht umgesetzt werden. Die KGAB hat keine Befugnis ordnungsbehördlich einzugreifen. Sie kann nur informieren. Status: erledigt Die Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt wurde im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zu Sicherheit und Sauberkeit verstärkt. Bei Nichtbeachtung geltender Regeln wird dies konsequent sank- tioniert. Das Publikum hat sich seither deutlich verändert und damit verbunden gingen die Beeinträch- tigungen zurück. c) Problemfeld: Graffiti  Bislang gab es keine großflächigen Graffiti-Beschmierungen. Jedoch sind kleinere „Zeichnun- gen“ (Tags) sehr regelmäßig vorhanden.  Um ein dauerhaftes Einziehen in den porösen Betonstein möglichst zu verhindern, erfolgt die Entfernung im Rahmen der wöchentlichen Reinigung. 7 Status: Erledigt Durch die verstärkten ordnungspolitischen Maßnahmen wird aktuell davon ausgegangen, dass auch nach Einstellung des zusätzlichen Bewachungsauftrages der KGAB zum Ende des Jahres, keine ver- stärkten Probleme bzgl. Graffiti auftreten werden. d) Problemfeld: Verfugung des Panoramawegs und Boulevards  Aufgrund der gewählten Ausbauart (Großformatplatten in ungebundener Bauweise) konnte ei- ne Nass- und Intensivreinigung nicht durchgeführt werden. Dies hatte ein augenscheinlich schlechteres Reinigungsergebnis im Vergleich zu den restlichen Flächen zur Folge. Status: In Umsetzung In 2017 fanden im Bereich des Boulevards und des Panoramaweges zahlreiche Reinigungstests auf der Grundlage unterschiedlicher Verfugungstestvarianten statt. So wurde zum Beispiel neben der vorhandenen ungebundenen Verfugung auch eine gebundene Verfugung (Kunstharzmörtel) getestet. Beim Test zeigte sich schnell, dass die ungebundene Verfugung bereits bei leichtem Wasserdruck komplett herausgespült wurde. Die gebundene Verfugung erwies sich zunächst als haltbarer, konnte aber bei wiederholtem Wasserdruck nicht komplett standhalten. Fazit: Somit ist auch mit einer höherwertigen Verfugung eine Nass- bzw. Intensivreinigung analog Treppe und unterem Uferweg nicht möglich. In den ersten Monaten der Volleröffnung hat sich gezeigt, dass auf dem Boulevard ein geringerer Bedarf für eine Nass- und Intensivreinigung besteht, als auf dem Panoramaweg. Fazit: Der Zustand auf Basis der durchgeführten Reinigungsleistungen kann als befriedigend be- zeichnet werden. e) Problemfeld: Sauberkeit der Fugen Treppenanlage  Auch hier wurden in 2016/ 2017 zahlreiche Tests durchgeführt.  Eine Reinigung der Kunststofffugen ist grundsätzlich möglich, jedoch nur mit hohem Druck (bis zu 200 bar). Dies beschädigt jedoch die Fugen. Der Einsatz von Reinigungsmitteln ist auf- grund der Lage zum Rhein untersagt. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, saubere Fugen zu gewährleisten. 8 Status: In Umsetzung Der Sauberkeitszustand wird als ausreichend bewertet. Bei einer später notwendigen Erneuerung wird ein dunkleres Fugenmaterial gewählt. Zudem wird bei künftigen Bauvorhaben neben der Stein- beschaffenheit auch die Ausgestaltung der Fugen hinsichtlich Reinigungsfähigkeit bewertet. f) Problemfeld: Rinnsale  Bisherige Reinigungstests konnten keine Verbesserung liefern.  Trotz intensiver Reinigung kann lediglich eine Eindämmung der Rinnsale erreicht werden. Ei- ne vollständige Entfernung der Rinnsale ist aktuell nur bei Einsatz von invasiven Strahlmittel möglich. Status: In Umsetzung Der Reinigungsrhythmus/ Sauberkeitszustand wird als ausreichend bewertet. 9 4. Kosten (-prognosen) Auf Basis der ursprünglichen Planung und Kalkulation sowie der bisher gemachten Erfahrungen wur- de eine gemeinsame Kostenschätzung durch AWB und Verwaltung vorgenommen. Die dabei ver- wendeten Ansätze wurde im Rahmen eines Wirtschaftsprüfer- Testats von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und stellen den notwendigen Budgetbedarf für eine vollständige Umsetzung aller Reinigungs- leistungen dar. Rückblick:  Kostenschätzung (gem. Reinigungskonzept Ratsvorlage/ LSP Testat) Die erste Schätzung des (reduzierten) Reinigungskonzeptes lag bei ca. 594.000 € (brutto). Hierbei wurde, auf Grund fehlender Erfahrungswerte, von der Notwendig- keit einer Inanspruchnahme aller Leistungen ausgegangen.  Ist-Kosten 2016 Die Ist-Kosten 2016 lagen bei 298.861,27 € (brutto) Der Kostenrahmen des Ratsbeschlusses konnte deutlich unterschritten werden. Dies lag u. a. an der nur abschnittsweise erfolgten Freigabe für die Öffentlichkeit, der Nichtbefahrbarkeit des Panoramaweges und der schlechten Wetterlage bzw. des Hochwas- sers. Ausblick:  Kostenschätzung bei Volleröffnung für 2017 ff. Auch wenn auf Basis der bisherigen Evaluierung eine gute Einschätzung der notwendigen Leistungen vorgenommen werden kann, ist eine Kostenprognose dennoch schwierig. Dies liegt an der grundsätzlich bedarfsorientierten Reinigung und den damit verbundenen großen Spannen bzgl. der Ressourcenzurverfügungstellung in Abhängigkeit von Wetter und Besu- cherfrequenz/-verhalten. Auf der Basis der aktueller Leistungserbringung und unter der Annahme, dass alle Leistungen gemäß der - bisher festgelegter Frequenzen - und zu den angenommenen durchschnittlichen Witterungsbedingungen erfolgen, kann von jährlichen Kosten in Höhe von max. 506.000,- € (brutto) ausgegangen werden. Diese Kalkulation liegt unter dem vom Rat beschlossenen Ge- samtbudget von 598.000 € und resultiert vornehmlich aus der veränderten Reinigungsleistung im Bereich des Panoramaweges und des Boulevards. Auch in Zukunft wird weiter versucht werden, die Reinigung so zu optimieren, dass Kostenein- sparungen möglich sind. In Vertretung gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 06.11.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 09.11.2017

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 17.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 13.11.2017

    Finanzausschuss

    TOP 2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 05.12.2017

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 07.12.2017 zuletzt

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 7.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 07.12.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 12.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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