Schutzgebietsausweisungen in den landkreisübergreifenden FFH-Gebieten "Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor" - Teilbereich Wiestetal - sowie "Wümmeniederung" - Teilbereich Walle - Übertragung der Zuständigkeit gemäß § 55 Abs. 3 NNatG
Beschlussvorlage 2006-11/0699
Stand: Am 28.05.2009 im Kreistag beschlossen.
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Dokumente
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Vorlage
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Grenzbereich Walle
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Grenzbereich Wümme
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Beratungsverlauf
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