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Schutzgebietsausweisungen in den landkreisübergreifenden FFH-Gebieten "Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor" - Teilbereich Wiestetal - sowie "Wümmeniederung" - Teilbereich Walle - Übertragung der Zuständigkeit gemäß § 55 Abs. 3 NNatG

Beschlussvorlage 2006-11/0699

Stand: Am 28.05.2009 im Kreistag beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 28.05.2009 zuletzt

    Kreistag

    TOP 12. Ergebnis: beschlossen

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