2016/0248
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 des Jobcenters Darmstadt (gE)
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2016/0248
4660 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magis trat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0248
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 des Jobcenters Darmstadt (gE)
Vorlage vom: 15.06.2016
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen das Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramm 2016 zur Kenntnis.
Anlagen: AMIP_2016III
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.06.16:
Das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
Bundesagentur für Arbeit erstellt jährlich im Sinne des § 44c Zweites Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) ein Arbei tsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP).
Dieses wurde in der Trägerversammlung des Jobcenters am 09.02.16 abgestimmt und im
Fachbeirat des Jobcenters am 12.04.16 erörtert.
Das AMIP stellt ein fortlaufendes Programminstrument dar, dessen Fort - und
Weiterschreibung durch regelmäßige Beteiligung und Information der Organe des
Jobcenters, des Magistrats sowie weiteren fachpolitischen Gremien erfolgt.
Neben den lokalen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten wie
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie
2. Armut bekämpfen – Existenz sichern
3. Zielgruppen passgenau fördern
4. Lokale und regionale Netzwerke stärken
5. Sicherung des lokalen (sozialen) Arbeitsmarktes/Ausbildungsmarktes
6. Bildung und Teilhabepaket (BUT)
7. Flucht und Asyl
hat die Bundesagentur für Arbeit weitere Ziele für die gemeinsame Einrichtung benannt:
1. LangzeitbetieherInnen aktivieren und Integrationschancen erhöhen
2. Jugendliche und junge Erwachsene in den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt integrieren
3. Marktnähe leben, Arbeitg eber erschließen und Beschäftigungschancen für
schwerbehinderte Menschen verbessern
4. Leistungsberechtigte ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt
integrieren
5. Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen
6. Rechtmäßigkeit un d Qualität der Operativen Umsetzung sicherstellen
Im Jahr 2016 werden insbesondere drei wesentliche Aufgabenbereiche die Arbeit des
Jobcenters bestimmen. Neben der notwendigen Integration von
LangzeitleistungsbezieherInnen und Langzeitarbeitslosen und ei ner stetigen Fort. Und
Weiterentwicklung des Jobcenters im Sinne eines ständigen Verbesserungsprozesses wird die
Versorgung, Betreuung und Integration in den Arbeitsmarkt von Menschen mit
Fluchthintergrund die Arbeit des Jobcenters bestimmen. Dabei ist ein e gesunde Balance
zwischen den damit einhergehenden neuen Herausforderungen und den bisher gesetzten
Arbeitsschwerpunkten zu finden. Ganz im Sinne, diese Integrationsaufgabe anzunehmen und
zu forcieren, ohne andere Kundengruppen zu vernachlässigen.
Das Ziel ist es, den ankommenden Menschen frühzeitige und umfassende Unterstützung bei
ihrer beruflichen Integration in Ausbildung oder Arbeit zu bieten. Im Jobcenter Darmstadt
erfolgt diese Unterstützung durch eine zentrale Anlaufstelle für Asyl/Flüchtlinge (ZA AF). Dort
werden die zugewanderten Menschen umfassend betreut. Dies beinhaltet neben der
Ermittlung der Sprachkenntnisse, die Ermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten, die
Unterstützung bei Zeugnisübersetzungen sowie ausländerrechtlichen Fragestellungen.
- 4 -
Außerdem erhalten sie ein Integrations - bzw. Qualifizierungsangebot in Form von speziellen
Maßnahmen und Projekten (berufsorientierte Sprachkurse, Praktikum im Handwerk,
Aktivierungsangebote, Bewerbungstraining).
Die Arbeitsmarkt - und Beschäftigungspolit ik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die
Handlungsträger auf lokaler und regionaler Ebene zusammenwirken und ihre Potentiale
bündeln und aufeinander abstimmen. Das AMIP 2016 stellt diese Grundlage für eine solche
Zusammenarbeit dar und ist Leitlinie für die Beschäftigten des Jobcenters.
Darmstadt, 15.06.16
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 1
105321 Zeichen
1
ARBEITSMARKT- UND
INTEGRATIONSPROGRAMM
2016
Herausgeber:
Jobcenter Darmstadt
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung
Groß-Gerauer-Weg 3
64295 Darmstadt
Stand: März 2016
2
Inhalt
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ . 4
2. Arbeitsmarkt - Lokale Ausgangssituation ................................ ................................ .................. 5
2.1. Konjunktur und Arbeitsmarkt ................................ ................................ ............................. 5
2.2. Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung ................................ ................................ . 5
2.3. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ ................................ .............. 6
2.4. Lokaler Arbeitsmarkt ................................ ................................ ................................ ......... 6
2.5. Entwicklung Jobcenter ................................ ................................ ................................ ...... 7
2.6. Kundenstruktur ................................ ................................ ................................ .................. 7
2.6.1. Profillagen ................................ ................................ ................................ ...................... 7
2.6.2. Profile nach ausgewählten Merkmalen ................................ ................................ ........ 10
3. Zielsystem des SGB II ................................ ................................ ................................ ............ 11
3.1 Was haben wir erreicht? - Rückblick 2015 - ................................ ................................ ........ 12
3.2 Kennzahlen und Angebotswerte 2016 ................................ ................................ .................. 13
3.3 Prozess- und Qualitätsziele ................................ ................................ ................................ . 15
3.4 Lokale Zielvereinbarung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................ .......... 16
4. Aktive Förderung durch das Jobcenter Darmstadt - Planung 2016 ................................ ......... 18
4.1. Haushalt- und Finanzsituation 2016: Eingliederungs- und Verwaltungsbudget ................... 18
4.2 Budgetausstattung und Eintrittsplanung 2016 ................................ ................................ ...... 19
5. Geschäftspolitische Schwerpunkte ................................ ................................ ......................... 21
5.1. Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden ................................ ... 22
5.2. A-B-C Netzwerk – zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ................................ ........ 22
5.2.1. ESF Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose ................................ ............................. 24
5.2.2. Förderung von Schwerbehinderten ................................ ................................ ............... 24
5.3. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM)................................ ......................... 25
5.4. Beratungskonzeption SGB II (BeKo) ................................ ................................ ............... 25
5.5. Sozialer Arbeitsmarkt ................................ ................................ ................................ ... 26
5.5.1. Arbeitsgelegenheiten ................................ ................................ ................................ 26
5.5.2. FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) ................................ ............................... 27
5.6. Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und Integrationen realisieren
Unser gemeinsamer Arbeitgeberservice (gAGS) ................................ ................................ ....... 28
5.7. Beschäftigungschancen für Alleinerziehende nutzen ................................ .......................... 28
5.8. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren - Unsere
Jugendberufsagentur ................................ ................................ ................................ ................. 30
5.9. Handlungsschwerpunkt „Erstausbildung junger Erwachsener“ ................................ ............ 31
6. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen ................................ .... 32
6.1. Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen ................................ ................... 32
6.1.1. Bildungs- und Teilhabepaket ................................ ................................ .................... 32
6.1.2. Die neue E-Akte SGB II ................................ ................................ ............................ 32
7. Flüchtlinge ................................ ................................ ................................ .............................. 33
3
8. Kommunale Arbeitsmarkt- und Ausbildungsstrategie 2016 der Wissenschaftsstadt Darmstadt
34
8.1. Kofinanzierung des lokalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramms ........................... 36
8.1.1. Kooperation mit dem kommunalen Projekt BIWAQ ................................ .................. 38
9. Lokale Aktivitäten ................................ ................................ ................................ ................... 40
9.1. Bewerbungscenter „dabei“ ................................ ................................ ................................ .. 40
9.2. Jobakademie ................................ ................................ ................................ ...................... 40
9.3. Übergabemanagement SGB II/SGB III ................................ ................................ ................ 41
9.4. Arbeitskreis Migration & Soziales Kooperationsvereinbarung/Handlungsempfehlung ......... 41
9.5. Projekt: „Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften (IKuV) im Jobcenter Darmstadt .. 42
9.6. JOBLINGE ................................ ................................ ................................ .......................... 42
9.7. Grundbildungszentrum (GBZ) ................................ ................................ ............................. 42
10. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ................................ ............................... 43
Anlagen ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 44
Bildungs-und Maßnahmeplanung 2016 ................................ ................................ .................. 44
Netzwerke und Arbeitskreise ................................ ................................ ................................ .. 45
4
1. Einleitung
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm beschreibt die geschäftspolitischen Ziele und
Handlungsschwerpunkte für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und stellt die
daraus abgeleiteten mittelfristigen Strategien und Maßnahmen des Jobcenters Darmstadt für das
kommende Jahr 2016 dar.
Die Beratung, Betreuung und die Integration in Arbeit von derzeit ca. 9100 erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in der Stadt Darmstadt erfordert eine sorgfältige und gründliche Planung.
Insbesondere auch dann wenn die Voraussetzungen Menschen in Arbeit zu vermitteln unter
Berücksichtigung zunehmender geringer werdenden Ressourcen sich immer schwieriger darstellt
und der Einsatz dieser Ressourcen, mehr denn je, wirkungsorientiert erfolgen muss.
Das Arbeitsumfeld „Grundsicherung im SGB II“ ist hochkomplex, unterliegt stetig wandelnden
Anforderungen und veränderten Schwierigkeiten. Es besteht die „Kunst“ darin, die relevanten
Entscheidungsgrößen und die bedeutsamen Planungsinhalte transparent, kurz, prägnant und
nachvollziehbar für die Fachverantwortlichen und Führungsverantwortlichen auf allen Ebenen zu
dokumentieren.
Darüber hinaus ist eine gründliche Planung, auch in Bezug eines Globalbudgets von nahezu 15
Mio. €, für das Jahr 2016 unerlässlich.
Die Fach- und Führungskräfte des Jobcenters haben in den letzten Wochen diese notwendige
Planung für das kommende Arbeitsjahr 2016 vorgenommen. Dabei wurden bewusst die
Erfahrungen der Integrationsfachkräfte aus der täglichen Arbeit mit den Kundinnen und Kunden
des Jobcenters berücksichtigt und verarbeitet. Somit wurde gewährleistet, dass Impulse aus der
operativen Ebene des Jobcenters in die zukünftige Programmplanung mit eingeflossen sind.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt legt fest, mit welchen
Strategien und Maßnahmen die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, die
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, die Verringerung der Hilfebedürftigkeit und
die Befähigung zur eigenständigen Existenzsicherung bei den Hilfesuchenden in Darmstadt
umgesetzt werden sollen.
Im Jahr 2016 werden drei wesentliche Aufgabenbereiche unsere Arbeit bestimmen. Neben der
notwendigen Integration von Langzeitleistungsbezieherinnen / Langzeitleistungsbeziehern,
Langzeitarbeitslosen und einer stetige Fort- u. Weiterentwicklung des Jobcenters im Sinne
eines ständigen Verbesserungsprozesses wird die Versorgung, Betreuung und die
Integration in den Arbeitsmarkt von Menschen mit Fluchthintergrund unsere Arbeit im
Jobcenter stark bestimmen. Dabei ist eine gesunde Balance zwischen den damit einhergehenden
neuen Herausforderungen und den bisher gesetzten Arbeitsschwerpunkten zu finden. Ganz im
Sinne, dass wir die Integration von Menschen mit Fluchthintergrund als neue Aufgabe annehmen
und forcieren ohne die bisherigen Kundengruppen zu vernachlässigen.
Mit dieser Fort – und Weiterentwicklung der bisherigen Programme wird gegenüber den Trägern
der Grundsicherung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters, den Trägern der
Wohlfahrtspflege, den Kammern und Verbänden sowie letztlich auch der interessierten
Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters hergestellt. Es dient somit auch als
Grundlage für einen notwendigen, fachlichen Austausch mit allen Handelnden Personen im
Aufgabenfeld der Grundsicherung.
Impulse und Anregungen, aber auch fachlich, fundierte Kritik sind daher selbstverständlich
erwünscht.
Darmstadt, Januar 2016
5
2. Arbeitsmarkt - Lokale
Ausgangssituation
2.1. Konjunktur und Arbeitsmarkt
Sowohl die Bundesregierung als auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
gehen für 2016 in ihrer Herbstprojektion von einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP)
von 1,8 %-Punkten sowie einer Steigerung der Zahl an Erwerbstätigen um voraussichtlich
271.000 auf 43,3 Mio. (+ 0,6 %) aus. Beide prognostizieren für 2016 auch einen Anstieg der Zahl
der Arbeitslosen im SGB II. Bundesweit wird eine Steigerung um 60.000 (+ 3,3%) erwartet.
Hintergrund hierfür ist die besondere Situation infolge der hohen Zuwanderungsraten. Für die
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ein Anstieg um 190.000 Personen zu erwarten (+4,4%).
Der Bestand im Jahresdurchschnitt erhöht sich voraussichtlich auf 4,57 Mio. erwerbsfähige
Leistungsberechtigte.
Regional kündigt sich offensichtlich eine deutlich günstigere Prognose an.
Die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar erwartet in ihrem Konjunkturbericht Herbst 2015 aufgrund
des mit 113,7 Punkten deutlich über der Wachstumsschwelle von 100 liegenden
Geschäftsklimaindex für das Jahr 2016 ein weiteres Wachsen der südhessischen Wirtschaft.
2.2. Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung
Die positive Prognose im lokalen Bezug Rhein-Main Neckar wird durch positive Annahmen für die
Stadt Darmstadt, auf der lokalen Ebene unterstützt.
Die Bevölkerung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. In
Jahr 2014 stieg die Bevölkerungszahl von 151.944 (01.01.2014) auf 154.002 (31.12.2014). Zum
Stichtag 30.04.2015 betrug die Bevölkerungszahl 154.432 Personen – die Tendenz ist weiterhin
steigend. Durch Ausweisung neuer Entwicklungsgebiete (z.B. ehemalige Militärgelände mit ca.
2.000 Wohneinheiten) wird diese Bevölkerungszahl weiterhin ansteigen.
Auch die Beschäftigungspläne der südhessischen Unternehmen sind positiv. Laut IHK
Konjunkturbericht Herbst 2015 überwiegen die einstellungswilligen Unternehmen (17%) gegenüber
den Unternehmen, die sich von Personal trennen wollen (11%). Den Personalbestand halten
wollen zumindest 72% der Unternehmen. Auch durch die Rückkehr eines weltweit operierenden
Kosmetikunternehmens an den Standort Darmstadt wird sich die Beschäftigungsentwicklung
positiv darstellen.
Darmstadt zeichnet sich durch eine hohe Standortattraktivität und Innovationspotenzial aus.
Darmstadt verzeichnet seit dem Jahr 2000 das höchste Bevölkerungswachstum in ganz Hessen
und hat mit einer Jugend-Alter-Relation von 71,4 einen weit über dem Bundesdurchschnitt
liegenden Wert. Dabei profitiert Darmstadt auch von seiner zentralen Lage im Rhein-Main-Gebiet
und ist durch Autobahnen, Zugverbindungen und dem sehr schnell erreichbaren Flughafen
Frankfurt/Main an die gesamte Welt angebunden.
Als Wirtschaftsstandort beheimatet die Wissenschaftsstadt Darmstadt über 30 wissenschaftliche
Einrichtungen und forschende Unternehmen mit internationaler Bedeutung, hat rund 120.000
Erwerbstätige bei über 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, ist ein attraktiver
Einzelhandelsstandort - kompakte City mit kurzen Wegen - Kaufkraftkennziffer 109,8, besitzt
großes akademisches Nachwuchs-Potenzial durch die Studierenden an der TU Darmstadt,
Hochschule Darmstadt und der Evangelischen Hochschule Darmstadt.
6
2.3. Ausbildungsmarkt
Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Südhessen ist für die Jugendlichen weiterhin positiv.
Im AA Bezirk Darmstadt ist die Zahl der Ausbildungsstellen im Berichtsjahr 2014/2015 weiter um
233 auf 3929 angewachsen. Die größte Gruppe der Bewerberinnen und Bewerbern stellen wie in
den Vorjahren die Realschulabsolventen mit ca. 44 %. Lokaler Arbeitsmarkt.
2.4. Lokaler Arbeitsmarkt
Nach vorläufigen Zahlen beläuft sich der aktuelle Bestand an Arbeitslosen im Jobcenter Darmstadt
im Monat Oktober 2015 auf 3.761 Personen. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahresmonat
(3.819) um 58 gefallen. Die Arbeitslosenquote fällt zum September 2015 von 4,8% auf 4,6 %.
4,8%
4,7%
4,9%
4,8% 4,8% 4,8%
4,7% 4,7% 4,7%
4,9%
4,8%
4,6% 4,6%
4,8%
4,7%
4,8%
4,7% 4,7%
4,6%
4,5% 4,5%
4,7%
4,9%
4,7%
4,5% 4,5%
Nov. 14 Feb. 15 Mai. 15 Aug. 15 Nov. 15
Arbeitslosenquoten
AloQ alle
AloQ weiblich
AloQ männlich
7
2.5. Entwicklung Jobcenter
Für die Belastungssituation und die Entwicklung im Jobcenter sind zwei Schlüsselfaktoren
relevant: Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie die Anzahl der zu
betreuenden Bedarfsgemeinschaften.
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ist im vergangenen Jahr weiter
angestiegen. Im November 2014 betrug die Anzahl 8.895 Personen, im November 2015 bereits
9.106. Insoweit kann ein weiterer Anstieg von rund 2,3% festgestellt werden. Der moderate
Anstieg in 2015 ist eine Fortsetzung einer Entwicklung, die seit dem Jahr 2012 anhält.
Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei den zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften im
Leistungsbezug festzustellen. So ist ebenfalls im Jahr 2015 ein moderater Anstieg (rund 3,2%) von
6.528 Bedarfsgemeinschaften (Nov. 2014) auf 6.740 Bedarfsgemeinschaften ein Jahr später
festzustellen. Ein Trend, der sich wie in den Vorjahren ab 2012 beginnend, auch in 2015
fortgesetzt hat.
2.6. Kundenstruktur
Wer sind die Kundinnen und Kunden des Jobcenters? Welcher Personenkreis ist auf Leistungen
bzw. auf eine Förderung im Sinne des SGB II angewiesen?
2.6.1. Profillagen
Wie in den Jahren zuvor ist festzustellen, dass nach Einschätzung der Integrationsfachkräfte der
überwiegende Anteil der Kundinnen und Kunden den marktferneren Profillagen wie
Entwicklungsprofil, Stabilisierungsprofil und Förderprofil zugeordnet wird.
Der Anteil der Kundinnen und Kunden die mit einer integrationsnahen Profillage gekennzeichnet
sind ist daher eher gering. Ganz wenige haben ein Marktprofil (51) und sind demzufolge
unmittelbar in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. der überwiegende Anteil der Kundinnen und Kunden
befindet sich im Förderprofil (1081).
Sehr viele Kundinnen und Kunden weisen komplexe Vermittlungshemmnisse auf. In den
komplexen Profillagen weisen die meisten Kundinnen und Kunden ein Unterstützungsprofil(1225)
bzw. ein Stabilisierungsprofil (1121) nach.
6528 6542 6563 6649 6687 6773 6717 6790 6726 6778 6777 6741 6740
8895 8941 8956 9117 9172 9203 9204 9273 9174 9210 9166 9105 9106
Nov. 14 Feb. 15 Mai. 15 Aug. 15 Nov. 15
Entwicklung BG, eLb
BGs
eLb
8
Profillagen
Jahr-Monat
Nov 15 Jan 16 Feb 16
Febr. 16 in
%
Alle 8.987 9.038 8.924
Integrationsnahe Profillagen 1.184 1.248 1.186 13
MP Marktprofil 35 52 51 1
AP Aktivierungsprofil 62 62 54 1
FP Förderprofil 1.087 1.134 1.081 12
Komplexe Profillagen 4.119 4.191 4.184 47
EP Entwicklungsprofil 1.928 1.939 1.838 21
SP Stabilisierungsprofil 1.062 1.073 1.121 13
UP Unterstützungsprofil 1.129 1.179 1.225 14
N noch nicht festgelegt 144 111 85 1
I Integriert, aber
hilfebedürftig 1.611 1.556 1.570 18
Z Zuordnung nicht
erforderlich 1.782 1.787 1.773 20
X Fehlende Werte 147 145 126 1
Dies macht die überaus schwierige Arbeit der Integrationsfachkräfte deutlich. Der Schwerpunkt
ihrer Arbeit liegt in der Verbesserung der Integrationsfähigkeit bzw. dem Erreichen von
Integrationsfortschritten. Der überwiegend zu betreuende Personenkreis muss zunächst durch
geeignete Maßnahmen aktiviert und qualifiziert werden, um eine verbesserte Marktfähigkeit zu
erreichen.
An diesem Befund hat sich in den letzten Jahren nur wenig verändert. Die folgenden beiden
Graphiken stellen noch einmal die Kundenstruktur nach Profillagen dar. Hier liegen die aktuellen
Zahlen des Februar 2016 zu Grunde. Die Darstellungen zeigen die Profillagen in absoluten Zahlen
sowie prozentual.
9
51
54
1.081
1.838
1.121
1.225
85
1.570
1.773
126
MP Marktprofil
AP Aktivierungsprofil
FP Förderprofil
EP Entwicklungsprofil
SP Stabilisierungsprofil
UP Unterstützungsprofil
1 1
12
21
13 14
1
18
20
1
MP Marktprofil
AP Aktivierungsprofil
FP Förderprofil
EP Entwicklungsprofil
SP Stabilisierungsprofil
UP Unterstützungsprofil
10
2.6.2. Profile nach ausgewählten Merkmalen
Neben der Einteilung in Profillagen ist eine Differenzierung der Kundinnen und Kunden nach
weiteren personenzentrierten Merkmalen interessant. Die u.a. Übersicht macht den stetigen
Anstieg der im Hilfesystem SGB II zu betreuenden Personen deutlich. So ist die Zahl der Personen
in Bedarfsgemeinschaften um 3,3 % angestiegen. Dies ist in allen Altersklassen zu beobachten.
Ein überdurchschnittlicher Anstieg ist dabei in der Altersklasse der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zwischen 15 und unter 25 Jahren, mit einer Steigerung von 8,2 % zu
erkennen.
Veränder
ung
Aug 14 Aug 15 abs. %
Personen in BG 13.360 13.801 441 3,3
Personen unter 25 5.892 6.150 258 4,4
neL 4.502 4.651 149 3,3
eLb 15 - u25 1.703 1.842 139 8,2
eLb 25 - u50 5.246 5.362 116 2,2
eLb 50 - u65 1.909 1.946 37 1,9
Personen 25 - 64 7.468 7.651 183 2,5
eLb 8.858 9.150 292 3,3
eLb ohne EK 6.142 6.411 269 4,4
abh. Erwerbst. mit EK
kleiner/gleich 450 € 1.143 1.056 -87 -7,6
eLb mit EK Selbständig 189 178 -11 -5,8
abh. Erwerbst. mit EK über 450
€ 1.384 1.505 121 8,7
alo Leistungsberechtigte 3.798 3.902 104 2,7
eLb Ausländerinnen und
Ausländer 3.714 3.879 165 4,4
alleinerz. Leistungsberechtigte 1.318 1.383 65 4,9
eLb Parallelbezug 233 237 4 1,7
11
3. Zielsystem des SGB II
Das Zielsystem der Grundsicherung besteht für das Jahr 2016 weitgehend unverändert fort.
In Ableitung aus § 1 SGB II i. V. m. § 48a SGB II sind für die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB
II im Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit die Steuerungsziele „Verringerung der
Hilfebedürftigkeit“, „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von
langfristigem Leistungsbezug“ maßgeblich.
Sie werden durch die Zielindikatoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“,
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben.
Die Zielindikatoren „Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an
Langzeitleistungsbezieherinnen und Beziehern“ werden sowohl durch Zielwerte als auch durch
ein qualitatives Monitoring gesteuert. Zur Bestimmung der Zielwerte wird durch das Jobcenter zu
beiden Zielindikatoren eine dezentrale Planung durchgeführt. Diese Angebotswerte werden
anschließend an die Regionaldirektion Hessen gemeldet und geprüft. Die Zielwerte fließen in die
gesetzlich vorgeschriebenen Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II für den
Verantwortungsbereich der BA ein.
Für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ werden keine Zielwerte vereinbart, so dass
der Indikator nicht Gegenstand der Planung ist und ausschließlich über ein Monitoring in die
Zielnachhaltung eingebunden wird. Im Rahmen des Monitorings wird die Bundesagentur für Arbeit
für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ einen Prognosewert ermitteln. Dieser
Prognosewert für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ ist nicht Teil der
Zielvereinbarung nach § 48b SGB II, findet jedoch für die Zielnachhaltung im Rahmen des
qualitativen Monitorings Berücksichtigung.
Die Qualitätskennzahlen bilden die Ergebnis- und Prozessqualität im Jobcenter ab und werden
in die Zielnachhaltung und Steuerung einbezogen, jedoch nicht separat beplant.
12
3.1 Was haben wir erreicht? - Rückblick 2015 -
Für das Jahr 2015 ist, wie auch bereits in den vergangenen Jahren, folgendes Zielsystem
maßgebend:
Ziel Zielindikator
Verringerung der Hilfebedürftigkeit Summe passive Leistungen 1
Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit Integrationsquote 2
Langzeitbezug vermeiden
Anzahl der Langzeitleistungsbezieherinnen
und Leistungsbeziehern (LZB) 3
Das Jahresziel im Bereich der Integrationsquote (IQ) wurde in 2015 deutlich erreicht. Die
vorläufigen Daten prognostizieren eine Steigerung im Bereich der Integrationen bei einer stetig
wachsenden Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Zum Jahresabschluss 2015 wird das Ziel Langzeitbezug vermeiden nicht erreicht und damit die
geplante Anzahl der Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern (LZB)
überschritten. Im Verlauf des Jahres konnte der LZB Bestand monatlich gesenkt werden,
allerdings ist zum Ende des Jahres wieder ein leichter Anstieg erkennbar.
Der Prognosewert bezüglich der Verringerung der Hilfebedürftigkeit wird auch in 2015
überschritten, dies ist unter anderem auf einen signifikanten Anstieg der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (eLb) zurückzuführen.
1 Die Summe passiver Leistungen ist definiert als die Summe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ohne kommunale
Leistungen nach § 7 Abs. 1 Ziffer 2 SGB II sowie Beiträge zur Sozialversicherung).
2 Die Integrationsquote gibt das Verhältnis de r innerhalb des betrachteten Berichtsmonats in Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
integrierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) zum Bestand aller eLb des Vormonats in Prozent an.
3 Als LZB gelten eLb, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate gem. § 9 SGB II hilfebedürftig waren und zum
Messzeitpunkt bestandsrelevant sind.
13
Die bisher vorliegenden Ergebnisse und Zahlen für das Jobcenters Darmstadt sehen im Dezember
2015 wie folgt aus:
Ziel Zielerreichung 2015
Ist 12.2015
Zielerreichung 2015
Soll 12.2015
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
30.717 Mio. Euro
29.237 Mio. Euro 4
Verbesserung der
Integration in
Erwerbstätigkeit
(Integrationsquote)
25,8 % = 2.342
24,2 % = 2.190 4
Langzeitbezug vermeiden
5.717 (JDW) 4
5.547 (JDW)
3.2 Kennzahlen und Angebotswerte 2016
Das Jobcenter Darmstadt hat im Ergebnis des Planungsprozesses für das Jahr 2016 folgende
Angebotswerte erarbeitet. Sie leiten sich aus den zu erwartenden Rahmenbedingungen ab:
Planung Integrationsquote (IQ) gesamt
Für 2016 wird ein Zielwert von 2.311 Integrationen auf der Basis von 10.610 erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Bestand für das Jobcenter Darmstadt geplant. Dies entspricht einem
Angebotswert von -4,6 %.
Zu beachten ist, dass für 2016 zusätzlich eine Integrationsquote (IQ) für die Kundengruppe der
Flüchtlinge/Asylberechtigten festzulegen war. Im Ergebnis wurde eine Integrationsquote für das
Jobcenter von 21,8 % geplant. Darin enthalten sind eine IQ Flucht/Asyl von 10% sowie eine IQ
ohne Flucht/Asyl von 23,4 % - siehe nachfolgende Darstellung A+B:
4 Quelle: Controllingsystem der BA (Cockpit SGB II), Geschäftsergebnisse SGB II 12.2015; vorläufiger Stand 12/2015; revidierte Daten
stehen erst mit einer Wartezeit von 3 Monaten zur Verfügung; Prognose
14
IQ Flucht/Asyl
A) Für die IQ im Bereich der Flüchtlinge/Asylberechtigte geht das Jobcenter Darmstadt von
1.310 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bestand und 131 Integrationen aus.
IQ ohne Flucht/Asyl
B) Diese Darstellung zeigt die IQ ohne Flüchtlinge/Asylberechtigte.
Bestand Langzeitleistungsbezieher
Der Angebotswert bei dem Bestand der Langzeitleistungsbezieher liegt für 2016 bei 3,3 %, dies
entspricht einem Bestand an Langzeitleistungsbeziehern von 5.910 im Jahresdurchschnitt und
einer Steigerung gegenüber 2015 um 190 Langzeitleistungsbezieher im Jahresdurchschnitt.
15
3.3 Prozess- und Qualitätsziele
Auch im Jahr 2015 wurden die Prozess- und Qualitätsziele „Index aus Prozessqualität“ und
„Index aus Kundenzufriedenheit“ nachgehalten.
Als übergeordnete Kennzahl zur Abbildung der Prozesse im Jobcenter wird der „Index aus
Prozessqualität“ herangezogen. Wie in den Vorjahren umfasst er als Teilgrößen die operativen
Mindeststandards sowie den fachlichen Standard „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“.
Die vier operativen Mindeststandards „Bearbeitungsdauer“, „Erstberatung Ü25“,
„Erstberatung U25“ und „Angebot U25“ sowie der fachliche Standard „Eingliederungsvereinbarung
im Bestand“ werden mit jeweils 20% in den Index einfließen.
Nachfolgender Grafik5 kann die Zusammenstellung und Gewichtung der zum „Index aus
Prozessqualität“ gehörenden Operativen Mindeststandards entnommen werden.
Im Jahresendergebnis konnte das Jobcenter Darmstadt hier durchgängig gute Ergebnisse erzielen
und auch im Vergleich mit anderen Jobcentern bestehen. So wurde im offiziellen Ranking
innerhalb des SGB II Vergleichstyps (Typ IIe) im Dezember 2015 Platz 3 von 6 erreicht.
Unterjährig belegte das Jobcenter mehrere Monate Platz 1.
Um die Qualität der Dienstleistungen bewerten und weiterhin optimieren zu können, ist ein
wesentlicher Bestandteil die Wahrnehmung der Kundinnen und Kunden zu erheben. Auch in 2015
wurde jedes Halbjahr eine Kundenbefragung durchgeführt, deren Ergebnisse über den „Index aus
Kundenzufriedenheit“ in der Schulnotensystematik abgebildet werden.
5 Quelle: Cockpit SGB II, Stand Dezember 2015
16
Auf die Festlegung eines Zielwertes wird auch in diesem Bereich verzichtet, die Einbindung in den
Prozess der Zielnachhaltung erfolgt über das Monitoring. In der nachfolgenden Grafik6 ist das
Ergebnis für 2015 dargestellt.
3.4 Lokale Zielvereinbarung mit der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Neben den geschäftspolitischen Zielen nach § 48a SGB II gibt es weitere lokale Ziele zwischen
Jobcenter und Agentur für Arbeit.
Diesbezüglich wurden für das Jahr 2016 folgende Ziele vereinbart:
Investitionen: Budget – und marktwirksame Umsetzung der Maßnahmezielplanung und
Maßnahmeeintrittsplanung 2016
Aktivierung: Umsetzung der Aktivitätenpläne zur
1.) Aktivierung marktnaher Kundinnen und Kunden
2.) Reduzierung und Vermeidung des Langzeitbezuges
3.) Einsteuerung in abschlussorientierte Förderung der beruflichen Weiterbildung
Jugendarbeitslosigkeit:
a. Spezielle Einmündung SGB II in Ausbildung des dualen System: 220
b. Gewinnung Bewerberinnen und Bewerbern für eine Berufsausbildung: 579
6 Quelle: Cockpit SGB II, Stand Dezember 2015
17
Asyl/Flucht: Zielgerichteter Mitteleinsatz der personellen Ressourcen und zur Verfügung
gestellten finanziellen Mittel für den Personenkreis der Flüchtlinge
Zielnachhalteprozess:
Durch § 48b Abs. 1 S.1. Nr. 2 SGB II wird der Zielvereinbarungsprozess in der Grundsicherung
institutionalisiert. Der Stand der Zielerreichung des Jobcenters wird in regelmäßigen Gesprächen
zwischen der Agentur für Arbeit und der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers des
Jobcenters erörtert; sofern notwendig, werden Steuerungsmaßnahmen vereinbart und
nachgehalten. Dazu wird ein zentrales Berichtsformat von der Bundesagentur für Arbeit
(Performancebericht) zur Verfügung gestellt. Die Jobcenter kommentieren darin die Zielerreichung
und bewerten die Umsetzung der lokalen Planungsdokumente sowie die
Maßnahmevereinbarungen.
Zwischen dem Jobcenter und dem kommunalen Träger wurden folgende Ziele vereinbart:
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie
2. Armut bekämpfen - Existenz sichern
3. Zielgruppen passgenau fördern
4. Lokale und regionale Netzwerke stärken
5. Lokalen (sozialen) Arbeitsmarkt / Ausbildungsmarkt sichern
6. Bildung und Teilhabepaket (BuT)
7. Flucht und Asyl
Neben de n quantitativen Zielen auf der lokalen Ebene hat die kommunale Arbeitsmarkt - und
Ausbildungsstrategie 2016 hohe Priorität.
Insbesondere sind hierbei zielgruppenspezifische Angebote auf dem Sozialen Arbeitsmarkt zur
Erhöhung der Chancengleichheit für sozial , benachteiligte Menschen von zentraler Bedeutung.
Durch flankierende, zielgruppenspezifische beschäftigungspolitische Projekte werden die
Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben in die soziale Gemeinschaft für Langze itarbeitslose und
besonders benachteiligte Gruppen, wie bspw. Alleinerziehende, Ältere und Menschen mit
Behinderung erhöht.
Die Sozial-, Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik in Darmstadt verfolgt
interdisziplinär diese Ziele, die auf den Grundsätzen Prävention, Partizipation und
Sozialraumordnung basieren.
Eine bestmögliche Umsetzung des BuT -Paketes ist hat hervorgehobene Priorität. Ziel muss es
sein, allen Leistungsberechtigten schnell und reibungslos die Unterstützungsleistungen zu
gewähren.
Für Flüchtlinge und Asylsuchende ist der nahtlose Übergang aus dem
Asylbewerberleistungsgesetz in den Rechtskreis SGB II sicher zu stellen.
18
4. Aktive Förderung durch das Jobcenter
Darmstadt - Planung 2016
Die arbeitsmarktpolitische Jahresplanung des Jobcenters Darmstadt ist mit den vorhandenen
Finanzmitteln in Bezug auf die vereinbarten lokalen und allgemeinen Zielsetzungen abzustimmen.
Das Jobcenter Darmstadt ist hierbei bestrebt die vorhandenen Finanzressourcen so effizient
einzusetzen, dass die Zielsetzungen maximal erreicht werden.
Die Planung stellt sich demnach wie folgt für das Jahr 2016 dar:
4.1. Haushalt- und Finanzsituation 2016:
Eingliederungs- und Verwaltungsbudget
Für das Haushaltsjahr 2016 steht dem Jobcenter Darmstadt voraussichtlich ein Gesamtbudget
von insgesamt 15,6 Mio. Euro zur Verfügung. Das entspricht einem Anstieg der Mittelzuteilung um
rd. 13,0 % (Zuteilung 2015: 13,8 Mio. Euro).
Dieses Gesamtbudget teilt sich wie folgt auf:
Voraussichtliche Mittelzuteilung nach der Eingliederungsmittelverordnung in Mio. EURO:
Jahr Eingliederungstitel Verwaltungshaushalt
2015 6,3 7,5
2016 7,1 8,5
Im Rahmen der Planung der Verwaltungskosten für das Haushaltsjahr 2016 hat sich heraus-
gestellt, dass der tatsächlich notwendige Betrag für das Verwaltungsbudget 10,4 Mio. € umfasst.
Es müssen deshalb rd. 1,85 Mio. Euro aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungsbudget
umgeschichtet werden (2015: 1,425 Mio. Euro).
Für das Neugeschäft im Eingliederungsbudget verbleibt nach Abzug des Umschichtungsbetrages,
der nicht verausgabten Bindungen aus 2015 und den Vorbindungen ein Gesamtbetrag von 3,577
Mio. Euro.
Eingliederungsmittel 2016 (in EURO)
(Stand 04. März 2016 )
Voraussichtliche Ausgabemittelzuteilung insgesamt
7.108.697
geplante Umschichtungen zum Verwaltungshaushalt -1.849.970
Saldo Forderungseinzug (Durchschnittswert) 6.433
zur Verfügung stehende Ausgabemittel 2016 5.265.160
Vorbindungen aus Vorjahre n fällig 2016/nicht verausgabte
Bindungen 2015
1.687.335 und
217
zur Verfügung stehende Ausgabemittel für Neugeschäft 3.577.608
Geplante Ausgaben für 2016 in Euro (Neugeschäft) 3.577.608
Geplante Ausgaben für 2016 in % (Neugeschäft) 100
19
In den zur Verfügung stehenden Ausgabemitteln sind bereits 603.405,00 € für den Bereich
„Flüchtlingsmigration“ enthalten. Davon entfallen 341.055 € auf das Verwaltungsbudget und
262.350,00 € auf das Eingliederungsbudget. Weitere Mittelzuteilungen für diesen Personenkreis
sind angekündigt
Aufgrund des Haushaltrechts werden in die Planung alle Verpflichtungen aufgenommen. Hieraus
ergeben sich im Laufe eines Jahres Freirechnungen (z. B. aufgrund von Einsparungen im Einkauf
oder durch Abbrüche/Fluktuationen bei der Maßnahmebesetzung). Die Bewirtschaftung der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter den Gesichtspunkten der Bundeshaushaltsordnung
obliegt dem Beauftragten für den Haushalt (BfdH). Nach einer für Mai 2016 geplanten Revision
werden der Geschäftsführung ggf. Planungskorrekturen für den Eingliederungstitel vorgeschlagen.
4.2 Budgetausstattung und Eintrittsplanung 2016
Die Vermeidung der Langzeitarbeitslosigkeit ist wie in den vergangenen Jahren eines der
Hauptziele des Jobcenters Darmstadt. Um dies zu erreichen, bleibt das Budget für die
integrationsorientierten Instrumente (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungs-
zuschüsse, Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung - MAbE) gegenüber 2015
fast unverändert (2015 = 59,8 % - 2016 = 58,5 %). Der Umschichtungsbetrag für den
Verwaltungshaushalt steigt wegen dem Wegfall des Projekts 50plus und der ab Januar 2016
eingeführten „spitzen Abrechnung“ der Personalkosten für die Beschäftigten der Bundesagentur
auf 1,85 Mio. (2015 = 1,425 Mio.). Die Budgetansätze der übrigen Eingliederungsleistungen
wurden den Erfahrungswerten aus 2015 angepasst (Stichwort Effektivität).
Ein Gesamtüberblick kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:
Bei der vorstehenden Tabelle ist zu beachten, dass für 2015 Ist-Werte zugrunde gelegt wurden.
Eingliederungsleistungen: 2015
Altgeschäft
(Vorbindungen) Neugeschäft Ausgaben
Anteil an
Ausgaben
in %
Ausgaben
Stand
Dezember
2015
Planung EgT Gesamt (Beträge in EURO) 1.687.552 3.577.608 5.265.160 100 4.855.948
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 190.000 616.065 806.065 15,4 858.142
Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE) 529.000 1.299.341 1.828.341 34,7 1.436.245
Arbeitsgelegenheit (AGH) Mehraufwandvariante 47.208 528.000 575.208 10,9 541.067
Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen (BaE) 426.666 46.050 472.716 9,0 433.249
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 155.300 293.020 448.320 8,5 608.400
Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) 0 117.725 117.725 2,2 141.878
Reha Ermessens- und Pflichtleistungen 27.447 405.004 432.451 8,2 297.736
Förderung Arbeitsverhältnisse (FAV) 120.562 85.760 206.322 3,9 149.128
Einstiegsgeld (ESG) 0 12.720 12.720 0,3 13.829
Einstiegsqualifizierung (EQ) 37.854 26.975 64.829 1,2 40.829
Assistierte Ausbildung 16.200 24.750 40.950 0,8 2.847
Sonstige Förderleistungen 137.315 122.198 259.513 4,9 332.598
2016
Budgetausstattung nach Instrumenten
20
Hinter den 5 Instrumenten mit den größten Anteilen an den Gesamtausgaben steht folgende
Eintrittsplanung:
Eintritte: Die 5 großen EgT Instrumente
Eintritte
Anteil an
Gesamteintritten
in %
Ist-Eintritte
(Stand:
Dezember)
Anteil an
Gesamteintritten
in %
Gesamt 2.042 100 2.121 100
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 261 12,8 226 10,7
Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE) 1.205 59,0 1.276 60,2
Arbeitsgelegenheit (AGH) Mehraufwandvariante 430 21,1 424 20,0
Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen (BaE) 15 0,7 21 0,9
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 131 6,4 174 8,2
2016 2015
21
5. Geschäftspolitische Schwerpunkte
Die Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Gesetzgeber im § 1 SGB
II beschrieben. Danach soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsberechtigten
ermöglichen, ein Leben zu führen, welches der Würde des Menschen entspricht. Aufgabe ist es,
die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und Personen, die mit
ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, zu stärken und dazu beitragen, dass sie ihren
Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten
können.
Das Jobcenter soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer
Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere
Weise bestreiten können.
Insbesondere sind die Leistungen der Grundsicherung darauf auszurichten, dass
durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der
Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird
die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder
hergestellt wird
geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
entgegengewirkt wird
die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die
Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden
die behindertenspezifischen Nachteile überwunden werden
Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufre chterhalten
werden.
Neben dem in §1 SGB II definierten gesetzliche Auftrag der Grundsicherung sind die in § 48b SGB
II definierten Steuerungsziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
sowie die Qualitätskennzahlen im Bereich Prozessqualität und Kundenzufriedenheitsindex
Grundlagen des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms.
Die geschäftspolitischen Schwerpunkte und Handlungsfelder für 2016 lauten wie folgt:
1. Langzeitbezieherinnen und Langzeitbeziehern aktivieren und Integrationschancen erhöhen
2. Jugendliche und junge Erwachsene in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
3. Marktnähe leben, Betriebe und Unternehmen erschließen und Beschäftigungschancen für
schwerbehinderte Menschen verbessern
4. Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren
5. Herausforderung durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen
6. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt orientiert sich an den
oben beschriebenen Zielen und geschäftspolitischen Handlungsfeldern.
22
5.1. Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu
Fachkräften ausbilden
Aufbauend auf den positiven Erfahrungen der letzten Jahre, wird weiterhin die Akquise von
geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für den Erwerb eines Berufsabschlusses forciert. Für
die Umsetzung und Realisierung des Vorhabens werden die Investitionen in abschlussorientierte
Qualifizierungen erneut verstärkt.
Alle Integrationsfachkräfte sind in internen Schulungen zu diesem Thema im erforderlichen Maße
sensibilisiert und bewerben die Kundinnen und Kunden durch eine offensive Ansprache. Zur
Förderung der Motivation und zur Überwindung individueller Hemmnisse, stehen dem
identifizierten Potenzial der Kundinnen und Kunden geeignete, vorbereitende Qualifizierungs- und
Aktivierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Durch eine gezielte Arbeitgeberansprache, insbesondere bei Betrieben und Unternehmen, deren
Ausbildungsplätze längere Zeit unbesetzt geblieben sind, erschließen sich die
Integrationsfachkräfte des gemeinsamen Arbeitgeber Service (gAGS) ein zusätzliches Potenzial
für Personen, die eine betriebliche Einzelumschulung absolvieren wollen.
5.2. A-B-C Netzwerk – zur Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit
Bei der Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen und Langzeitbezieherinnen und Langzeitbeziehern
handelt es sich nicht um eine homogene Gruppe; den „Normalfall“ gibt es nicht.
Trotz positiver Arbeitsmarktentwicklung bleibt die Anzahl der langzeitarbeitslosen Menschen relativ
konstant, die den Schritt aus dem Langzeitleistungsbezug in ein Beschäftigungsverhältnis nicht
(mehr) alleine schaffen. Die zentralsten Ursachen hierfür sind zum Einen Gründe, die in der
Person selbst liegen, und zum Anderen geringe oder fehlende Qualifikationen, psychische und
physische gesundheitliche Beeinträchtigungen, Suchtproblematiken, finanzielle und familiäre
Probleme sowie kulturelle und sprachliche Barrieren. Ein hohes Risiko langzeitarbeitslos zu sein
haben insbesondere ältere Menschen und Geringqualifizierte. Hinzu kommt bei den
Langzeitarbeitslosen die Entwöhnung von Arbeit und der daran gekoppelten geregelten
Tagesabläufe.
Bei den arbeitslosen Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern hat sich eine
verfestigte Kundengruppe gebildet, die mit dem regulären Instrumentarium nicht oder nur bedingt
aufgebrochen und nachhaltig reduziert werden kann. Das höchste Risiko ergibt sich für diejenigen,
die nach Eintritt der Arbeitslosigkeit über mehrere Vermittlungshemmnisse verfügen; dies ist häufig
auch Indiz für die Dauer der Arbeitslosigkeit.
Je länger eine Arbeitslosigkeit dauert, umso geringer werden die Chancen, wieder in den ersten
Arbeitsmarkt einmünden zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass der überwiegende Teil
generell nur noch für eine Stelle in Frage kommt, für die kein Berufsabschluss vorausgesetzt wird
(als Helferinnen und Helfer); dies insbesondere aus der Gruppe der Langzeitarbeitslosen ab dem
55. Lebensjahr. Eine spezielle Unterstützung ist hier unabdingbar.
Eine umfassende und langfristig ausgerichtete Betreuung, die alle erforderlichen
Unterstützungsleistungen bündelt, ist von Nöten. Gleichzeitig handelt es sich bei der Aktivierung
und Integration von Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern um ein
geschäftspolitisches Handlungsfeld.
Im Jobcenter Darmstadt sind ca. 50 % der betreuten Kundinnen und Kunden im
Langzeitleistungsbezug. Aufgrund der erfolgreichen Erfahrungen bei der Projektumsetzung
23
„Perspektive 50plus“ wird ab 01.01.2016 das bestehende Team Jobs für best!agers nunmehr nach
dem Konzept „Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen für arbeitslose
Langzeitbezieherinnen und Langzeitbezieher (ABC)“ seine Arbeit aufnehmen. Dabei wird bewusst
der bestehende Personalkörper aus dem „Projektteam Perspektive 50plus“ übernommen. Dies
deshalb, um den Erfahrungsschatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Projekt 50plus
auch für die Umsetzung des A-B-C Netzwerkes nutzen zu können. Zudem kann so die gesamte
Organisationsstruktur im Bereich Markt & Integration aufrechterhalten werden. Der Großteil der
Best-practice-Ansätze aus der Projektphase wird übernommen.
Hierzu zählen insbesondere
ein niedrigerer Betreuungsschlüssel
enge Kontaktdichte
starke Identifizierung der Fallmanagerinnen und Fallmanagern mit ihren Aufgaben und
deren hohe Flexibilität bei sich ändernden Rahmenbedingungen
hohe Mitarbeitermotivation und Lernbereitschaft
die wertschätzende Grundhaltung und Ansprache der zu betreuenden Kundinnen und
Kunden sowie die unbedingte Integrationsorientierung für den 1. Arbeitsmarkt
Der Betreuungsschlüssel wird als Orientierungswert mit 1:120 festgelegt und gewährleitstet so
eine intensive Beratung und Betreuung.
Die Aufgabe der 10 Fallmanagerinnen und Fallmanager ist es eine nachhaltige
Arbeitsmarktintegration nie gänzlich aus den Augen zu verlieren. Jedoch variiert der Zeithorizont,
in dem eine Integration erreicht werden kann; je nach den individuellen Umständen jedes
einzelnen Langzeitarbeitslosen, wobei die Handlungsbedarfe und die Auswahl der Maßnahmen
handlungsleitend sein werden. Der Ansatz wird hier mehr am Menschen und seinen Stärken und
Fähigkeiten ausgerichtet, es wird Motivation geschaffen, die Arbeitsmarktkompetenzen optimiert
und die berufsfachlichen Kenntnisse anpasst bzw. verbessert.
Oftmals muss vor einer Arbeitsmarktintegration Beschäftigungsfähigkeit hergestellt werden. Ein
wichtiger Baustein hierbei ist die Sicherung der sozialen Teilhabe.
Für sinnvoll wird eine proaktive Nachbetreuung der Integrationen durch die zuständigen
Fallmanagerinnen und Fallmanager erachtet, analog INA (Integrationsnachhaltung), z.B. 3 Monate.
Während dieser Zeit hat die Kundin / der Kunde jederzeit die Möglichkeit Hilfe und Rat seiner
Beratungsfachkraft in Anspruch zu nehmen; ggf. kann auch auf Wunsch der Kundin / des Kunden
oder wenn es die Sachlage hergibt mit dem Betrieb oder Unternehmen Kontakt aufgenommen
werden.
In einer Begleitenden Bewerbung werden Kundinnen und Kunden im Rahmen eines Coachings
(durch Integrationsfachkräfte) nach Qualifikation und Berufserfahrung selektiert und für eine
begleitende Vorsprache im Unternehmen vorbereitet. Hierbei sollen den Bewerberinnen und
Bewerbern realistische Chancen aufgezeigt werden, sie sollen motiviert und ihr Engagement und
Eigenverantwortung sollen geweckt werden. Im Rahmen der Begleitenden Bewerbung sollen den
Kundinnen und Kunden „Unternehmertüren“ geöffnet werden. Die Personalentscheiderinnen und
Personalentscheider sollen sich von dem „Menschen“ und nicht von der Bewerbungsmappe
überzeugen.
Die Prozesse der Arbeitsuche und Stellenvermittlung durch den gemeinsamen
Arbeitgeberservice sind dahingehend anzupassen, dass Suchanstrengungen von geeigneten
Stellen aus dem vorhandenen Stellenpool und insbesondere bei neu eingehenden Stellen zu
erhöhen und dahingehend zu überprüfen sind, ob aus dem Pool der arbeitslosen Langzeitbezieher
Bewerberinnen und Bewerber in Frage kommen. Die Integrationsfachkräfte planen und steuern
passgenaue Maßnahmeangebote.
Mit speziellen, auf die Zielgruppe ausgerichteten, Maßnahmekonzepten sollen die Weichen in die
Erwerbstätigkeit gestellt werden. Durch geeignete Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung, sollen Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert oder beseitigt werden.
24
Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung oder Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung
werden passgenau angeboten.
Diese Maßnahmen können u.a. sein
Integrationsassessement
Kompetenzerfassung im Arbeitsprozess
„In Arbeit gehen“
sowie diverse andere Angebote, die mittels Aktivierungsgutschein bedarfsgerecht angeboten
werden.
5.2.1. ESF Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose
Das Jobcenter beteiligt sich ab 2016 am ESF-Bundeprogramm für Langzeitarbeitslose. Ziel dieses
Programms ist, für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte Perspektiven einer
nachhaltigen beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Hierbei sind
gezielt Betriebe und Unternehmen zu akquirieren und für die Einstellung der langzeitarbeitslosen
Frauen und Männer zu gewinnen. Diese Akquise erfolgt außerhalb des Regelgeschäftes durch
einen Betriebsakquisiteur. Der Betriebsakquisiteur hat einen Teilnehmerpool von Kundinnen und
Kunden, die die Förderkriterien nach dem ESF-Bundesprogramm erfüllen (45 Normalförderfälle
und 5 Intensivförderfälle).
5.2.2. Förderung von Schwerbehinderten
Als schwerbehindert gelten Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50
aufweisen. Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen wird infolge der demografischen Alterung
weiterhin stetig ansteigen.
Die folgende Übersicht gibt Auskunft über die derzeitige Anzahl und Struktur im Jobcenter
Darmstadt:
Arbeitslos
Arbeitsuchend insgesamt
Männlich
142 59 201
Weiblich
65 39 104
15 bis unter 25
Jahre
7 3 10
25 bis unter 50
Jahre
106 43 149
Über 50 Jahre
94 52 146
Unter den schwerbehinderten Arbeitslosen befinden sich anteilig mehr Fachkräfte als bei nicht
schwerbehinderten Arbeitslosen. Der überwiegende Anteil der schwerbehinderten Menschen ist
aufgrund der individuellen Hemmnisse eher als integrationsfern anzusehen. Gleichwohl sind ca. 50
25
schwerbehinderte Menschen integriert, jedoch nach wie vor hilfebedürftig und erhalten Leistungen
aus dem SGB II.
Trotz der schwierigen Umstände, die mit einer Integration verbunden sind, gelingt es den
Integrationsfachkräften des Jobcenters Darmstadt im Vergleich zu anderen, ähnlich strukturierten
Jobcentern überdurchschnittlich gut, Schwerbehinderte zu integrieren.
Die Integration von Schwerbehinderten ist ein komplexes Aufgabengebiet und stellt hohe
Anforderungen an die Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, auch bei der gezielten
Ansprache der Kundengruppe der Betriebe und Unternehmen. Um diese erfolgreiche
Integrationsarbeit weiter zu entwickeln, wird das Jobcenter ab 2016 die Organisations- und
Ablaufstruktur für die Betreuung der Schwerbehinderten anpassen. Künftig werden alle
Schwerbehinderten von einer Integrationsfachkraft mit Spezialwissen in einem Team exklusiv
betreut. Diese zentrale Aufgabenwahrnehmung wird die Prozesse beschleunigen und im Ergebnis
die Integrationsleistung steigern.
Mit der Initiative Inklusion und den hierzu erlassenen Richtlinien sowie der ergangenen
Kooperationsabsprache für die Umsetzung in Hessen besteht die Möglichkeit für ältere
schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben mittels einer
Integrationsprämie in neue Arbeitsplätze zu integrieren.
Grundsätzlich stehen allen Anspruchsberechtigten Mittel des Eingliederungsetats zur Verfügung.
Für die Integration von schwerbehinderten Menschen stehen höhere Fördersätze, insbesondere
Eingliederungszuschüsse u.a. zur Verfügung.
5.3. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
(bFM)
Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf den Leistungsberechtigten
ausgerichteter Prozess, mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.
Vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen werden methodisch erfasst und
es werden im Beratungsgespräch gemeinsam die nächsten Schritte vereinbart.
Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement betreut Leistungsberechtigte, die aufgrund
von multiplen Vermittlungshemmnissen aktuell keine direkte Chance auf dem regulären
Arbeitsmarkt haben. Dabei handelt es sich um Leistungsberechtigte, die aufgrund ihrer
Erwerbsbiographie durchaus integrierbar sind, sofern es gelingt, die hemmenden Probleme zu
beseitigen oder zumindest zu regulieren.
Eine intensive Betreuung durch erfahrene Fallmanagerinnen und Fallmanager unter Einbeziehung
der am Markt agierenden Netzwerkpartner ist daher ein wichtiger Baustein, um besonders
langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden zu aktivieren und beruflich zu integrieren.
Das Jobcenter Darmstadt hält in 2016 daran fest, die Ausbildung zu zertifizierten
Fallmanagerinnen und Fallmanager zu fördern, um die Beratungs- und Methodenkompetenz weiter
zu verbessern.
5.4. Beratungskonzeption SGB II (BeKo)
Nach Abschluss der Schulungen „Beratungskonzeption SGB II (BeKo)“ wurden im letzten Jahr zur
Erweiterung bzw. Verstetigung der Beratungskompetenzen individuelle Lernbegleitungen durch
„BeKo“-Trainerinnen und Trainer sowie kollegiale Fallberatungen durchgeführt. Diese Angebote
sollen auch in 2016 für alle Fallmanagerinnen und Fallmanager vorgehalten werden.
26
Neu eingestellte Fallmanagerinnen und Fallmanager werden zukünftig im Rahmen eines Inhouse-
Seminars durch „BeKo“-Trainerinnen und Trainer geschult.
Neben der Erweiterung der Beratungskompetenzen der Fallmanagerinnen und Fallmanager ist
damit die Erwartung verbunden, insbesondere (langzeit-) arbeitslose Menschen besser auf dem
Arbeitsmarkt zu integrieren.
5.5. Sozialer Arbeitsmarkt
Unter den Instrumenten des Sozialen Arbeitsmarktes fallen die Arbeitsgelegenheiten § 16d SGB II
und die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) gem. § 16e SGB II.
5.5.1. Arbeitsgelegenheiten
Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme für erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
a) zusätzliche,
b) im öffentlichen Interesse liegende und
c) wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten
Ziel einer AGH ist die Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, die Überprüfung der
Arbeitsfähigkeit / Arbeitsbereitschaft und / oder die (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung
der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen. Die AGH soll als (mittelfristige)
Brücke zum regulären Arbeitsmarkt dienen, d. h. es erfolgt eine Teilhabe am Arbeitsleben mit dem
Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Eine AGH begründet kein (sozialversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnis.
Die Träger einer AGH erhalten durch das Jobcenter Darmstadt pro Teilnehmerin / Teilnehmer und
Monat eine Maßnahmenkostenpauschale. Ebenso werden den Teilnehmerinnen / Teilnehmer die
entstehenden Fahrtkosten rückerstattet.
Im Jahr 2015 konnten auf die bei 15 Trägern bereitgestellten 175 Plätze insgesamt 424
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugewiesen werden. Hierbei haben 139 Personen (32,8 %) die
AGH vorzeitig beendet bzw. abgebrochen (in 15 Fällen wg. Arbeitsaufnahme) und 285 Personen
(67,2 %) ordnungsgemäß beendet.
Von den teilnehmenden Kundinnen und Kunden mündeten
23 in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit
3 in eine Ausbildung
12 Personen in Tätigkeiten auf geringfügiger Basis
8 Personen in Tätigkeiten auf Basis Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)
gem. § 16 e SGB II ein
6 Kundinnen und Kunden begannen eine Qualifizierungsmaßnahmen, 7 Kundinnen und Kunden
nahmen Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes auf, mind. zwei Kundinnen sind
zunächst auf ehrenamtlicher Basis tätig geworden (davon ist eine Kundin für eine Ausbildung
vorgesehen). Zusammenfassend wurden 2015 von allen zugewiesenen AGH-Teilnehmenden
somit mindestens 61 Personen (ca. 15 %) noch während oder unmittelbar nach der AGH aktiv.
Auch für das Jahr 2016 wird mit einer Teilnehmerplatzzahl in Höhe von 175 kalkuliert, da sich das
Jobcenter Darmstadt einen ähnlichen Erfolg der AGH wie im Vorjahr verspricht.
27
5.5.2. FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen)
Für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte können gem. § 16e SGB II
reguläre Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 75 % des
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für eine Dauer von 24 Monaten gezahlt werden.
Im Jahr 2015 wurden für 15 Kundinnen und Kunden entsprechende Arbeitsverhältnisse gefördert,
davon 5 Altfälle aus 2014 und 10 Neufälle, überwiegend im Anschluss an eine AGH. Von den
auslaufenden Fällen wurden zwei Kunden beim gleichen Arbeitgeber in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übernommen, ein Kunde beendete die
geförderte Beschäftigung vorzeitig, da er eine Tätigkeit auf geringfügiger Basis mit Option auf eine
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen hat.
28
5.6. Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und
Integrationen realisieren
Unser gemeinsamer Arbeitgeberservice (gAGS)
Das Jobcenter Darmstadt betreibt seit 2009 in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen
gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS).
Hier werden Arbeitgeber mit allen Dienstleistungen und Auskünften zum Arbeitskräfte- und
Förderangebot aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III gleichermaßen bedient sowie für unsere
Kundinnen und Kunden ein umfangreiches Angebot an freien Arbeitsstellen vorgehalten.
Die Zusammenarbeit steht unter dem Motto
Wir generieren gemeinsam einen Stellenpool.
Wir arbeiten gemeinsam an der Vermittlung dieser Stellen.
Wir arbeiten gemeinsam rechtsübergreifend an unseren Zielen.
Ziel des gemeinsamen Arbeitgeberservice ist eine passgenaue, nachhaltige Vermittlung der
Kundinnen und Kunden aus dem Jobcenter und ein gutes Dienstleistungsangebot für die Betriebe
und Unternehmen der Region bereitzuhalten.
Die Zusammenarbeit im gAGS wurde zum 04. Mai 2015 insofern weiterentwickelt, dass 2 der 4
Fallmanagerinnen und Fallmanager ihren Arbeitsplatz ausschließlich im Jobcenter haben.
Ihre bewerberorientierte Arbeitstätigkeit beinhaltet vor allen die Betreuung von marktfähigen
Kundinnen und Kunden im Rahmen einer assistierten Vermittlung und begleitenden Bewerbung.
Durch die Weiterentwicklung konnte das Arbeitsergebnis für 2015 wirksam gesteigert werden, was
sich in der Erhöhung der Integrationsquote um 3,8% auf 23,3 % für das Jahr 2015 widerspiegelt.
Es besteht die Absicht, zukünftig mit den Personalverantwortlichen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, sowie den Personalverantwortlichen der stadtnahen Betriebe/Einrichtungen eine
Vereinbarung zu treffen, wonach alle dort zu besetzenden Stellen, dem gAGS gemeldet werden.
5.7. Beschäftigungschancen für Alleinerziehende
nutzen
Im Jobcenter Darmstadt sind 6.758 Bedarfsgemeinschaften mit 9.116 erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten gemeldet; 1.380 davon gehören dem Personenkreis der Alleinerziehenden
an (1.317 Frauen, 63 Männer).
Nach wie vor sind unterschiedliche Wege und Handlungsebenen notwendig, um diesen
Personenkreis bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bedarfsgerecht und nachhaltig zu
unterstützen.
Wie im vergangenen Jahr, wird die Zielgruppen auch im Jahr 2016 eine Kundenkontaktoffensive
durchlaufen. Innerhalb von 12 Wochen werden die Mütter und Väter in Form von
Gruppeninformationsveranstaltungen geschult. Sie erhalten Informationen über Möglichkeiten der
Kinderbetreuung wie auch über das Bildungs- und Teilhabepaket. Spezielle Maßnahmen und
(Weiter)Bildungsangebote bis hin zum Stellenmarkt werden durch aufeinander abgestimmte
29
Module der Zielgruppe nahe gebracht. Direkt im Anschluss an die jeweiligen Veranstaltungen
haben die Teilnehmenden intensive Einzelgespräche beim Fallmanagement. Individuell
abgestimmte Strategien und Eingliederungspläne werden so auf den Weg gebracht.
Weitere Hilfen zur beruflichen Orientierung erhalten Alleinerziehende innerhalb der Maßnahme
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Als Querschnittsthema wird dem Titel dieser Maßnahme
über die gesamte Zeitspanne Rechnung getragen. Die Teilnehmenden durchlaufen verschiedene
Elemente der Kenntnisvermittlungen. Des Weiteren zeichnet sich die Maßnahme durch ein hohes
Maß an Einzelcoaching aus. Ein ganzheitliches sozialpädagogisches Betreuungs- und
Beratungsangebot steht den Müttern und Vätern bei Bedarf zur Verfügung.
Flankierend können Migrantinnen ein Sprachtraining in Anspruch nehmen. Um der Verbesserung
der Mobilität und Flexibilität Rechnung zu tragen und neuen Schwung in das Leben der ein oder
anderen Teilnehmerin zu bringen, ist das Erlernen des Fahrradfahrens inklusive „Erwerb des
Fahrradführerscheins“ während der Maßnahme möglich.
Innerhalb der Schulferien wird vom Träger ein Kinderbetreuungsangebot vorgehalten.
Ein weiteres Unterstützungsangebot für gutqualifizierte Alleinerziehende stellt das mit ESF und
Bundesmitteln geförderte Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ dar.
Ergänzend werden über Aktivierung- und Vermittlungsgutscheinen unterschiedliche individuell
zugeschnittene Förderangebote für die Zielgruppe bereitgehaltern:
DAIA – Darmstädter Initiative für Alleinerziehende (ganzheitliche Beratung / Lernangebote /
Einzel- und Gruppencoaching)
Erwerb des Hauptschulabschlusses mit berufspraktischer
Erwerb des Realschulabschlusses mit berufspraktischer Weiterbildung
Vom Minijob zur versicherungspflichtigen Anstellung (Einzelcoaching).
Des Weiteren berücksichtigt die Bildungszielplanung des Jobcenters Darmstadt Qualifizierungs-
und Umschulungsangebote, die über Bildungsgutscheine zugänglich sind in den Berufsparten -
Erziehung, Pflege, kaufmännische Berufe, Hauswirtschaft und Gastronomie (Teilzeit und Vollzeit).
Um dieses Angebot der Zielgruppe möglichst nahe zu bringen findet am 09.03. 2015 im
Mehrgenerationen Haus Darmstadt eine Bildungsbörse für Personen mit Familienpflichten statt.
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCAs) des Jobcenters Darmstadt und
der Agentur für Arbeit richten die Veranstaltung gemeinsam mit dem Mehrgenerationen Haus aus.
Namhafte Bildungsträger aus Darmstadt bewerben im Rahmen dieser Veranstaltung ihr vielfältiges
Weiterbildungsangebot, zudem haben die Kundinnen die Möglichkeit einen qualifizierten
Bewerbungsmappencheck Vorort durchführen zu lassen. Eine Stellenbörse mit Teilzeitangeboten
wird vom gemeinsamen Arbeitgeber-Service angeboten. Darüber hinaus erhalten die
Besucherinnen professionelle Unterstützung in Form einer Farb- und Stilberatung für das richtige
Outfit zum bevorstehenden Vorstellungsgespräch. Für Informationen zum Bildungs- und
Teilhabepaket steht den Kundinnen eine Beratungsfachkraft zur Verfügung.
Nach wie vor erhalten Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren über die BCA des Jobcenters in
Form von regelmäßigen Informationsveranstaltungen wichtige Hinweise zu den Themen:
Kinderbetreuung
beruflicher (Wieder-)Einstieg und
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Des Weiteren werden Veranstaltungen zur Inanspruchnahme des Bildungs-und Teilhabepakets mit
der Koordinatorin des Bildungs- und Teilhabepakets der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
angeboten. Diese Veranstaltungen werden alle im Mehrgenerationen-Haus durchgeführt.
30
Um jungen alleinerziehenden Müttern und Vätern in besonderer Weise gerecht zu werden wird
auch im Jahr 2016 innerhalb der Jugendberufsagentur (U25 Team) das spezialisierte
Fallmanagement umgesetzt. Eine Fallmanagerin widmet sich ausschließlich jungen Müttern und
Vätern. Durch die Konzentration auf die Zielgruppe kann die Mitarbeiterin ihr Fachwissen, welches
sich intensiv auf den Ausbildungsmarkt bezieht, gezielt einsetzen und die für diese Gruppe so
wichtigen Beratungs- und Informationsangebote erweitern.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem „Lokalen Bündnis für Familie“, dem Netzwerk
Südhessen (bestehend aus den BCAs und den Leiterinnen der Büros für Chancengleichheit
/Frauenbüro in Südhessen), dem Arbeitskreis Migranten und Sozialarbeit, dem Netzwerk TAff
(Netzwerk Taff – Berufsabschluss in Teilzeit in Hessen) sowie weiteren zielgruppenrelevanten
Institutionen und Ämtern innerhalb der Region wird auch in 2016 fortgesetzt.
5.8. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
integrieren - Unsere Jugendberufsagentur
Selbst bei einer insgesamt positiven Entwicklung am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stellt die
berufliche und soziale Integration insbesondere von förderungsbedürftigen jungen Menschen unter
25 Jahren alle Beteiligten vor Herausforderungen.
Das Jobcenter Darmstadt arbeitet seit Frühjahr 2009 in Kooperation in der Jugendberufsagentur
(JBA) in den Räumlichkeiten der AA Darmstadt zusammen. Die gute Zusammenarbeit der letzten
Jahre hat sich bewährt und zur Vermeidung von Stigmatisierung sowie Verbesserung der
Angebote und Leistungen für besonders benachteiligte Jugendliche geführt.
Die JBA Darmstadt hat folgende übergeordneten Ziele:
• Optimierung und Verzahnung von Geschäftsprozessen
• aufeinander abgestimmte Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
• Einmündung von Bewerberinnen und Bewerbern in den Ausbildungsmarkt
• gemeinsames Konzept zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (Aktivierungsstrategie)
• Hilfen für benachteiligte Jugendliche
und bietet Vorteile bei:
• Vermittlung und Beratung für junge Erwachsene aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt
in einem Haus (kurze Wege)
• Vermeidung von Doppelstrukturen unter Beibehaltung der jeweiligen gesetzlichen
Aufträge
• Bewerbungstraining im „DABEI“ (eigenes Bewerbungscenter Jobcenter Darmstadt)
• gemeinsame Strategie mit der Berufsberatung zur Verbesserung der Einmündungsquote
• Informationsveranstaltungen zur Berufsorientierung für Eltern aus allen Rechtskreisen
• gemeinsam geplante und durchgeführte Fachveranstaltungen (z.B. jährliche
Ausbildungsmessen, Elternveranstaltungen)
• gemeinsame Arbeitskreise zur besseren Vernetzung in der Region (AG nach §78 JBH
und OloV-Steuerungskreis)
Im Rahmen der Weiterentwicklung hat sich die Jugendberufsagentur die Erhöhung der
Einmündungsquote von Bewerberinnen und Bewerbern mit und ohne Hauptschulabschluss sowie
die Entwicklung einer intensiveren Zusammenarbeit mit den Schulen zum Ziel gesetzt.
Die Einmündungsquote von Bewerberinnen und Bewerbern mit und ohne Hauptschulabschluss
konnte im Jahr 2015 auf 21,1 % gesteigert werden. Das neu initiierte Hauptschulprojekt im
sozialen Brennpunktviertel Eberstadt hat zu Beginn des Schuljahres 2015/16 seine Arbeit
aufgenommen und wird mittlerweile von allen Seiten als sehr positiv bewertet.
31
Die Integrationsquote U25 konnte im Jahr 2015 insgesamt auf 25,5 % gesteigert werden. Das
entspricht Rang 2 im Vergleich der hessischen Jobcenter und Rang 1 im Vergleichstyp IIe.
Eine weitere Herausforderung für das Jahr 2016 stellt der prognostizierte Zuwachs von Kundinnen
und Kunden mit Fluchthintergrund im Bereich U25 dar.
Diese Kundengruppe birgt einen hohen Beratungsbedarf, da von wenigen bzw. fehlenden
Kenntnissen über den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt auszugehen ist.
Folgende Angebote und Instrumente stehen den Beratungsfachkräften für ihre Arbeit grundsätzlich
zur Verfügung:
Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsreife
Maßnahmen zur Erlangung eines Schulabschlusses
Beratung und Maßnahmen zur Berufsorientierung
Vermittlung in ausbildungsvorbereitende Angebote
Vermittlung in reguläre und überbetriebliche Ausbildung (mit Unterstützung des gAGS)
Hilfsangebote während der Ausbildung
Maßnahmen zur Herstellung von Markt- und Vermittlungsfähigkeit
Maßnahmen zur Kenntnisvermittlung und Teilqualifizierung
Beratung und Vermittlung in Arbeit (mit Unterstützung des gAGS)
5.9. Handlungsschwerpunkt „Erstausbildung junger
Erwachsener“
Im Rahmen der Bundesinitiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ wird das Jobcenter
Darmstadt auch im Jahr 2016 aktiv seinen Beitrag dazu leisten, dass 25 - 35jährige ohne
Berufsabschluss einen Berufsabschluss erwerben können.
Um die identifizierten Kundenpotenziale noch stärker zu aktivieren und Transparenz über die
Qualifizierungsmöglichkeiten zu erhöhen, werden in der ersten Jahreshälfte 2016 zusätzlich
Gruppeninformationen stattfinden. In den Gruppenveranstaltungen erhalten die Kundinnen und
Kunden interessante Informationen über die Chancen, Möglichkeiten und Fördermittel auf dem
Weg zu einem Berufsabschluss oder Teilqualifikation.
Im unmittelbaren Anschluss an die Gruppenveranstaltung findet das Einzelgespräch bei der
zuständigen Integrationsfachkraft statt. Gemeinsam mit der Kundin / mit dem Kunden wird geprüft,
in wieweit unter Berücksichtigung von Interessenlage, Marktlage, Motivation, Eignung und
Realisierbarkeit ein Berufsabschluss/Teilqualifikation erlangt werden kann. Wenn alle
Voraussetzungen für einen Erfolg sprechen, werden gemeinsam mit der Kundin / mit dem Kunden
alle weiteren notwendigen Umsetzungsschritte vereinbart und auf den Weg gebracht.
Bei Kundinnen und Kunden, die nicht sofort für eine abschlussorientierte Weiterbildung geeignet
sind, ist das Ziel, unter Nutzung der Arbeitsmarktinstrumente je nach individuellem
Unterstützungsbedarf die Befähigung zu erreichen, zu einem späteren Zeitpunkt eine
abschlussorientierte Maßnahme erfolgreich zu meistern.
32
6. Rechtmäßigkeit und Qualität der
operativen Umsetzung sicherstellen
Auch in 2016 ist die Erbringung einer rechtmäßigen, wirtschaftlichen und kundenfreundlichen
Dienstleistung, die sich an den Zielen des SGB II ausrichtet, insbesondere vor dem Hintergrund
von verschiedenen neuen Rahmenbedingungen, ein wichtiges Ziel.
6.1. Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung
sicherstellen
Ein sehr wichtiger Bereich des SGB II ist die Leistungsgewährung. Diese richtet sich an den
Bedürfnissen der Leistungsberechtigten aus. Zudem erfolgt die Leistungsgewährung auch im
Hinblick auf die Summe passiver Leistungen.
6.1.1. Bildungs- und Teilhabepaket
Nach der Zentralisation der Aufgaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab dem 15.12.2014
sind zunächst 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ab dem 01.03.2015 4 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Team Bildung und Teilhabe eingesetzt worden.
Das Team Bildung und Teilhabe ist der Bereichsleitung direkt unterstellt. Insgesamt konnte durch
die Zentralisierung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine deutliche Steigerung
der Inanspruchnahme erzielt werden. Zudem ist es so gelungen, eine einheitliche Beratung der
Kundinnen und Kunden zu erreichen. Das Team und sein Leistungsspektrum ist durch
verschiedene Sonderaktionen (z.B. Anschreibaktion an ca. 400 Kundinnen und Kunden,
Homepage des Jobcenters Darmstadt) bekannter gemacht worden. Eine höhere Inanspruchnahme
konnte so bereits erreicht werden.
6.1.2. Die neue E-Akte SGB II
Die fortschreitende digitale Entwicklung macht es notwendig eine „papierlose“ Verwaltung
anzusteuern. Hierzu stellt die Einführung einer eAkte im Rechtskreis SGB II einen wesentlichen
Meilenstein dar. Nachdem zunächst die Bundesagentur für Arbeit eine eAkte eingeführt hat, wird
nun auch im Bereich des SGB II (gemeinsamen Einrichtungen) die Einführung einer eAkte
Realität. Über die Umstellung von der Papier-Akte auf die eAkte hat das BMAS in den letzten
Tagen final entschieden. Damit steht einer Umsetzung in mehreren „Wellen“ nichts mehr im Wege.
Für das Jobcenter Darmstadt ist die Einführung der eAkte in der zweiten „Welle“ im April 2017
vorgesehen.
33
7. Flüchtlinge
Im Jobcenter Darmstadt zeichnet sich seit Erhebung vom 01.09.2015 bis Ende März 2016 (Stand
24.03.2016) folgende Situation ab:
Insgesamt beziehen 416 geflüchtete Menschen Leistungen nach dem SGB II. Hiervon sind 157
Personen der Altersgruppe 15-24 zuzuordnen und 240 der Altersgruppe 25-50. Bei der
Unterteilung nach Geschlecht haben wir 301 männliche Leistungsbezieher und 115 weibliche (s.
Tabelle).
Im Jobcenter Darmstadt beziehen insgesamt ca. 9500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb)
Leistungen nach dem SGB II, hiervon verfügen 340 über einen Flüchtlingsstatus. Demzufolge
handelt es sich bei diesem Personenkreis um einen Anteil von 3,58 Prozent aller erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, die in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind.
Der überwiegende Teil der Zugewanderten kommt aus dem Arabischen Syrien, die zweitgrößte
Gruppe aus Afghanistan und die drittgrößte aus Eritrea.
Der Zugang von Flüchtlingen im Jobcenter Darmstadt gestaltet sich bislang moderat. Sowie jedoch
die Anerkennung der Flüchtlinge durch das BAMF zügiger durchgeführt werden kann, werden die
Zugänge deutlich ansteigen.
Bis zum Jahresende 2016 werden nach Schätzungen 800 bis 1000 Flüchtlinge Grundsicherung
nach dem SGB II im Jobcenter Darmstadt beziehen.
Um diese prognostizierten Kundenströme zu bewältigen, wurde von beiden Trägern der
gemeinsamen Einrichtung zusätzliches Personal eingestellt. Das Jobcenter hat in diesem
Zusammenhang zwischenzeitlich zwei Sprachvermittlerinnen und Sprachvermittler für eine
Beschäftigung im Jobcenter gewinnen können. Diese unterstützen die Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeiter und Integrationsfachkräfte innerhalb des Jobcenters. Darüber hinaus werden die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters im Hinblick auf die Beurteilung verschiedenster
Sachverhalte hinsichtlich ausländerrechtlicher Belange geschult, um so eine zügige und qualitativ
hochwertige Arbeit zu gewährleisten. Zudem hat der Bereich Markt und Integration bereits
beabsichtigt, eine zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge (ZAAF) zu implementieren. Hauptziel der
ZAAF ist die frühzeitige Beratung, die Identifizierung von beruflichen Qualifikationen, die frühzeitige
Qualifizierung und die Einleitung von Vermittlungsaktivitäten für Flüchtlinge. Die Flüchtlinge finden
hier auch Unterstützung im Prozess für Zeugnisübersetzungen sowie im Prozess der
Anerkennungsberatung ihrer Qualifikationen. Weiterhin erfolgt die Koordination und Durchführung
von Informationsveranstaltungen und auch die Zuweisung für Maßnahmen. Darüber hinaus
werden durch Einschaltung des Berufspsychologischen Services nach Integrationskurs erneut die
erworbenen/realen Sprachkompetenzen festgestellt.
In Bezug auf die mögliche Integration in den Arbeitsmarkt können nach den ersten Erfahrungen
und Beratungsgesprächen mit den Kundinnen und Kunden folgende Tendenzen festgestellt
werden:
Die Bandbreite der Vorqualifizierungen der geflüchteten Menschen ist sehr groß. Zum einen
handelt sich zum Teil um sehr gut ausgebildete Menschen, die sehr zügig in den Arbeitsmarkt
integriert werden können bzw. auch schon integriert worden sind. Ein größerer Anteil der
Alle 15-24 25-50 männlich weiblich Kinder unter 15
vorhanden
FLUE0 302 98 188 214 88 57
FLUE1 103 51 49 78 25 19
FLUEA 11 8 3 9 2 2
Summen 416 157 240 301 115 78
34
geflüchteten Menschen ist schwieriger in den Arbeitsmarkt zu integrieren, da bei diesen Personen
Sprach- und Verständigungskompetenzen gestärkt werden müssen. Die Flüchtlinge sind motiviert
und bereit Arbeit aufzunehmen. Die Zielsetzung des Jobcenters geflüchtete Menschen durch
Qualifizierung und Weiterbildung dem Arbeitsmarkt zuzuführen, wird dabei besonders im
Mittelpunkt stehen.
8. Kommunale Arbeitsmarkt- und
Ausbildungsstrategie 2016 der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist entscheidend davon abhängig, dass die regionalen Akteure
des Arbeitsmarktes in eine gemeinsame Strategie eingebunden werden. Dafür wird über das
Hessische Sozialministerium (HSM) das Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Arbeitsmarktbudget
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung gestellt.
In Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt das Jobcenter für einzelne
Maßnahmen, die im Rahmen des Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Arbeitsmarktbudgets
durchgeführt werden Kofinanzierungen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Jobcenter
stehen hierzu stets in einem regen Austausch und vereinbaren gemeinsam, für welche Maßnahme
welche Förderung von Seiten des Jobcenters möglich und realisierbar ist.
Im Rahmen des Arbeitsmarktbudgets ist es z.B. möglich auch weiterhin Arbeitsgelegenheiten mit
sozialpädagogischer Betreuung anzubieten, da die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung
über das Arbeitsmarktbudget finanziert werden können. Diese Kostenübernahme ist aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben für das Jobcenter nicht mehr möglich. Somit ist aber weiterhin
sichergestellt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Arbeitsgelegenheit weiterhin
intensiv betreut und beraten werden.
Auch im Rahmen des Ausbildungsbudgets werden neue Wege eröffnet und in Kombination der
Mittel aus dem Ausbildungsbudget und der Finanzmittel des Jobcenters lassen sich Maßnahmen
realisieren, die alleine über die finanziellen Mittel eines Trägers nicht möglich wären. So kann
beispielsweise in einer Maßnahme der Erwerb des Hauptschulabschlusses angeboten werden, da
diese Kosten über das Ausbildungsbudget finanziert werden. Eine Kostenübernahme durch das
Jobcenter wäre auch hier aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht realisierbar. Für die Maßnahmen
aus dem Ausbildungsbudget haben die Stadt und das Jobcenter vereinbart, vorwiegend
Maßnahmen zur Förderung der Ausbildungsreife und Verselbständigung der jungen Menschen zu
bezuschussen.
Bezüglich der gemeinsamen Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Ausbildungsreife steht die Teamleitung U25 im Rahmen der gemeinsamen Arbeit der Kooperation
der Jugendberufshilfe in der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
in der Jugendberufsagentur in ständigen regelmäßigen Kontakt. Alle eingereichten Maßnahme-
Konzepte werden gemeinsam geprüft und bewertet. Wenn diese der Berufsvorbereitung dienen
und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sind, wird eine Kofinanzierung durch das Jobcenter geprüft und
entsprechend den vorhandenen Haushaltsmitteln entschieden.
35
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen gibt es im Team je eine Patin bzw. Paten, um die
Besetzung und Auslastung sicherzustellen. Diese bzw. dieser eröffnet zusammen mit dem Träger
die jeweilige Maßnahme. Während der Dauer der Maßnahme ist die Patin bzw. der Pate
mindestens einmal monatlich vor Ort um eine kontinuierliche gemeinsame Betreuung, Steuerung
und Nachhaltung zu gewährleisten.
A. Zieldefinition
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Situation am Arbeitsmarkt beeinflussen unmittelbar die
Erwerbschancen und damit die Einkommensverhältnisse der Bevölkerung. Sie sind zentrale
Rahmenbedingungen für die Wohlstandsentwicklung und die Lebenslagen der Bevölkerung in
unserer Stadt.
Zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit sind zielgruppenspezifische Angebote für sozial
benachteiligte Menschen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung. Durch
zielgruppenspezifische beschäftigungspolitische Maßnahmen sollen die Chancen zur Teilhabe am
Arbeitsleben in der sozialen Gemeinschaft für Langzeitarbeitslose und besonders benachteiligte
Gruppen, wie beispielsweise Migrantinnen und Migranten, Alleinerziehende, Menschen mit
Behinderung oder Ältere, verbessert werden. Im Bereich Übergang Schule und Beruf sind zudem
benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 - 27 Jahren zu fördern, mit dem
Ziel, dass sie eine Ausbildung beginnen bzw. einen fehlenden Schulabschluss nachholen. Bei den
betroffenen Menschen über 27 Jahren stehen vor allem die Integration in Erwerbstätigkeit bzw. der
Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund. Insgesamt sollen die
Unterstützungsleistungen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote (von 49 % auf 52 %) führen.
Außerdem wird eine Steigerung der Einmündungsquote der Schulabgängerinnen und
Schulabgänger in weiterführende Schulausbildung oder betriebliche Ausbildung (von 70 % auf 75
%) angestrebt.
Die strategische Verknüpfung von Sozial-, Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik ist
weiterhin in Darmstadt ein geschäftspolitischer Schwerpunkt und wird sowohl in der kommunalen
Beschäftigungsförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch im Jobcenter explizit
ausgewiesen. Diese Strategie ist ebenfalls Bestandteil der kommunalen Jugendhilfe und der
Integrations- und Gleichstellungspolitik, basierend auf drei Prinzipien: Prävention, Partizipation
und Sozialraumorientierung.
B. Handlungsschwerpunkte
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie
Stärkung von Teilhabe und Verteilungsgerechtigkeit durch sozialpolitische Intervention
insbesondere mit nachfolgenden Konzepten bzw. Projekten:
- Flächendeckende sozialraumorientierte Schulsozialarbeit
- Gleichstellungspolitik als Querschnittsthema in Schule, Ausbildung, Beruf – Maßnahmen
zum Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen, Stärkung von familiengerechten
Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer
- Projektgruppe: Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Schwerpunkt Bildung und Arbeitsmarkt
- Stärkung der Ausbildungs- und Arbeitschancen für Jugendliche insbesondere mit
Migrationshintergrund
- Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften im Jobcenter in Zusammenarbeit mit dem
Interkulturellen Büro der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bearbeitung sozialpolitischer Ziele auf der Grundlage kommunaler Sozialberichterstattung vor
allem durch Erstellung von
- sozialraumorientierten Analysen mit integrierten Handlungskonzepten
- sozialraumorientierten Beteiligungskonzepten für Bürgerinnen und Bürger
2. Armut bekämpfen – Existenz sichern
36
Finanzielle Unterstützungsleistungen durch kommunale Leistungen im Rahmen der
Teilhabecard für kinderreiche Familien, erhöhte Bewilligungen für Erstausstattungen für
Säuglinge, erhöhte Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft für
Alleinerziehende, alleinerziehende Schwangere sowie Schwangere usw.
Teilhabecard für Leistungsberechtigte von Sozialleistungen, kinderreichen Familien und
Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen zur Inanspruchnahme von sozialen und
kulturellen Vergünstigungen, sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und
Jugendliche
Unterstützungsleistungen durch ausgebautes soziales Beratungs- und Dienstleistungs-
netzwerk
Umsetzung der Rahmenkonzeption Gemeinwesenarbeit als Strategie gegen Armut und soziale
Ausgrenzung
3. Zielgruppen passgenau fördern
Zielgruppenspezifische Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung sowie abgestimmte Hilfe- und
Unterstützungsleistungen für besondere Personengruppen insbesondere wie folgt:
Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Alleinerziehenden
Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt für Frauen mit Migrationshintergrund
Maßnahmen für gering qualifizierte Frauen und Männer
Maßnahmen zur beruflichen Integration älterer Arbeitsloser
Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung
Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsreife benachteiligter Jugendlicher
Maßnahmen zum Erwerb eines Schulabschlusses benachteiligter Jugendlicher
Maßnahmen zum Abbau von funktionalem Analphabetismus
Hilfen für obdachlose erwerbsfähige Menschen mit Hilfebedarf nach § 67 SGB XII
Sucht- und Drogenhilfe zur Integration suchtkranker Menschen
8.1. Kofinanzierung des lokalen Ausbildungs- und
Arbeitsmarktprogramms
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der kommunalen
Arbeitsmarkt- und Ausbildungsförderung auf Grundlage der im Jahr 2015 geänderten
Förderrichtlinie wird auch im Jahr 2016 fortgeführt. So wurde eine Vielzahl von Maßnahmen
abgestimmt und in die Maßnahmeplanung 2016 integriert.
Die hessische Arbeitsmarktförderung teilt sich hinsichtlich des Einsatzes von Finanzmitteln in
A) Förderangebote aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds
(ESF)
Hierzu zählen folgende Förderangebote:
Arbeitsmarktbudget
Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB)
Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)
Arbeitsmarktbudget
37
Im Arbeitsmarktbudget erfolgt seit Beginn 2015 keine Projekt-Kofinanzierung.
Die Mitfinanzierung der sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) erfolgt ausschließlich
über das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget.
Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB)
Projekt
Träger Plätze
Holz und Metall
Werkhof 6
Hauswirtschaft
IB 6
Computer für
Alle
Initiative Arbeit 3
Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)
Projekte im Rahmen des Förderangebotes IdeA wurden bislang nicht durchgeführt bzw.
vom Jobcenter Darmstadt kofinanziert.
B) Förderangebote aus Mitteln des Landes Hessen
Hierzu zählen folgende Förderangebote:
Ausbildungsbudget
Qualifizierungsbudget
Projekt Träger Plätze
Qualifizierung und
Beschäftigung GUS
(AGH)
ZfW 10
Einkaufs- und
Begleitservice (AGH)
ZfW 10
Wohnumfeldverbesserung Initiative Arbeit 8
Projekt Träger Plätze
Aktivierungsmaßnahme
mit
Hauptschulabschluss
(Eberstadt)
BdHW 10 (5 JC / 5 Stadt)
Aktivierungsmaßnahme
mit
Hauptschulabschluss
(Kranichstein)
BdHW 10 (5 JC / 5 Stadt)
Hauptschulprojekt
Gutenbergschule
Mobile Praxis 10
Ausbildung
Industriemechaniker
(überbetriebliche
Ausbildung)
Werkhof
Darmstadt
4 (2 JC / 2 Stadt)
38
(AGH)
Computer für Alle Initiative Arbeit 8
Sozialpädagogische
Begleitung der AGH
BAFF 40
AMViS Sefo femkom 15
Die Beträge entstammen dem Entwurf der Magistratsvorlage der Stadtverwaltung Darmstadt vom
28.09.2015 sowie der Finanzplanung des Jobcenter Darmstadt für 2016. Insgesamt werden die
benötigten Fördermittel für die Kofinanzierung im Rahmen des Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und
Qualifizierungsbudgets in dem Eingliederungsetat (EGT) des Jobcenter Darmstadt vorgehalten.
8.1.1. Kooperation mit dem kommunalen Projekt BIWAQ
Viele Langzeitarbeitslose werden durch die zur Verfügung stehenden Regelmaßnahmen nicht
mehr im ausreichenden Maße erreicht. Diese Förderlücke wird durch das in Darmstadt bestehende
Projekt BIWAQ- Engagiert im Quartier-Erfolgreich in Arbeit und Beruf geschlossen.
Beim Projekt BIWAQ handelt es sich um ein Arbeitsförderungsprojekt finanziert aus Mittel des
Europäischen Sozialfonds sowie Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB).
Zielgruppe für dieses Projektes sind langzeitarbeitslose und arbeitssuchende Menschen ab 27
Jahren mit komplexen und spezifischen Profillagen. Insgesamt sollen 386 Menschen gefördert
werden, davon 230 Langzeitarbeitslose, die durch die vorhandenen Regelförderungsinstrumente
des SGB II nicht (mehr) im ausreichenden Maße erreicht werden. Ein Schwerpunkt in diesem
Projekt ist die Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Projekt beinhaltet im Kern folgende Aspekte:
- Vernetzung mit Institutionen im Quartier
- Aktivierung
- Beratung und Betreuung zur Integration in Arbeit
- Integrative, stabilisierende und beschäftigungsrelevante Maßnahmen
- Kooperation mit Betrieben und Vermittlung.
Ziel ist es bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmer die soziale und kulturelle Teilhabe zu
Verbesserung sowie eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit herzustellen.
Durch Aktivierung und Beratung und Betreuung zur Integration in Arbeit sollen die Verbesserung
der sozialen und kulturellen Teilhabe sowie eine Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit bei den
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erzielt werden.
Die besonderen Merkmale von BIWAQ sind u.a.
- Freiwilligkeit und Niederschwelligkeit
- Quartiersnähe
- passgenaue, individuelle Angebote
39
- Vorbereitend und ergänzend zu Regelmaßnahmen
- Möglichkeit der langfristigen, kontinuierlichen Begleitung (keine zeitlich begrenzte
Teilnehmerdauer), Intensität und Dauer der Begleitung können individuell an den
Bedarfen der Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgerichtet werden
- Verbesserung des Lebens im Stadtteil durch Entwicklung von
Teilhabemöglichkeiten, z.B. an Aktivitäten/Angeboten im Quartier oder durch die
Organisation von Freiwilligenengagement
Das Jobcenter Darmstadt steht in enger Kooperation mit dem Projektträger und offeriert das
Projekt gegenüber Klientinnen und Klienten die durch bisherige Regelangebote nicht oder nur
schwer erreicht wurden sowie in den Stadtteilen Kra nichstein, Eberstadt -Süd und
Pallaswiesenviertel wohnen.
40
9. Lokale Aktivitäten
Neben den klassischen Instrumenten der aktiven Arbeitsförderung verfügt das Jobcenter
Darmstadt über rein lokale Aktivitäten, die die Maßnahmenpalette für die Leistungsberechtigten
erweitert.
9.1. Bewerbungscenter „dabei“
Im jobcentereigenen Bewerbungscenter „dabei“ erhalten Leistungsberechtigte nach dem SGB II
seit April 2012 die Möglichkeit, jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten die Bewerber-PC´s zu
nutzen. Sie können ohne Voranmeldung oder Termin selbständig und kostenfrei im Internet nach
Stellenangeboten suchen, Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie zu Betrieben und
Unternehmen sammeln und Online-Bewerbungen erstellen. Im Jahr 2015 nutzten insgesamt 4.756
SGB II Kunden dieses Angebot.
Das Serviceangebot des Bewerbungscenter „dabei“ wird auch im Jahr 2016 den
leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Darmstadt in dem gewohnten Umfang
zur Verfügung stehen:
es können vollständige Bewerbungen mit allen dazu gehörigen Unterlagen erstellt werden
Zeugnisse und andere Nachweise bzw. Bescheinigungen etc. werden durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingescannt
Bewerbungsfotos mit einer eigens hierfür vorgesehenen Kamera in einem speziell zu
diesem Zweck eingerichteten Raum angefertigt
Kundinnen und Kunden erhalten Bewerbungsmappen, die sie direkt und ebenfalls
kostenfrei absenderneutral versenden können
Um die Qualität der Bewerbungsunterlagen stetig zu verbessern und die Kundenanliegen zur
vollen Zufriedenheit bedienen zu können, erhält das Bewerbungscenter „dabei“ in Kürze neue
Farbdrucker.
9.2. Jobakademie
Getreu dem Motto „Ihr Job ist es, einen Job zu finden!“ konnte auch im Jahr 2015 die Maßnahme
„Jobakademie“ erfolgreich durch die intensive Zusammenarbeit zwischen den beiden
Fallmanagerin und Fallmanagern des Bewerbungszentrums und den drei Jobcoaches des Träger
TERTIA durchgeführt werden. Ziel der „Jobakademie“ ist es, den Teilnehmenden zu vermitteln,
dass letztendlich sie selbst es in der Hand haben, wieder in die Arbeitswelt einzumünden.
Die Teilnehmenden lernen innerhalb der 36 Netto-Tage dauernden Maßnahme, ihr Gefühl der
Macht- und Einflusslosigkeit zu überwinden, ihre eigenen Gestaltungsspielräume und Ressourcen
wahrzunehmen und zu nutzen. Die Gruppenstärke von vormittags und nachmittags je 30
Teilnehmenden konnte über das ganze Jahr durch das Jobcenter besetzt werden.
Im Ergebnis haben von den in 2015 insgesamt 417 Teilnehmenden 150 die Maßnahmedauer von
36-Netto-Tagen durchlaufen. In 209 Fällen wurde die Maßnahme abgebrochen und zum Stichtag
31.12.2015 waren noch 58 Teilnehmende in der Maßnahme.
Von den 209 Maßnahme Abbrüchen haben 114 Teilnehmende (insges. 27,3 %) eine
sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen. 39 haben die Maßnahme aus
gesundheitlichen oder sonstigen Gründen verlassen, bei 16 Teilnahmenden stellte sich ein
fehlender Leistungsanspruch SGB II heraus, 7 sind aus dem Zuständigkeitsbereich des Jobcenter
Darmstadt verzogen und 33 mussten wegen hoher und unentschuldigten Fehlzeiten aus der
Maßnahme herausgenommen werden.
41
Die „Jobakademie“ stellt auch für das Jahr 2016 eine feste Konstante in dem Maßnahme-Portfolio
des Jobcenter Darmstadt, um marktnahe Kunden zu aktivieren und Langzeitarbeitslosigkeit zu
reduzieren oder gar zu vermeiden.
9.3. Übergabemanagement SGB II/SGB III
Seit nunmehr 5 Jahren besteht das mit der Agentur für Arbeit Darmstadt abgestimmte Konzept des
„Übergabemanagements SGB III/SGB II“, welches auch 2016 seine Fortführung findet.
In der Phase des Rechtskreisübertritts aus dem SGB III in den Zuständigkeitsbereich des SGB II
kommt der durchgehenden Aktivierung und Betreuung der Kundinnen und Kunden eine hohe
Bedeutung zu. Insbesondere soll ein Rechtskreiswechsel bei den Kundinnen und Kunden nicht
zu einer Unterbrechung der Vermittlungs- und Integrationsbemühungen führen.
Das Konzept regelt detailliert das Verfahren beim Wechsel der Zuständigkeit in der Trägerschaft
durch Beantragung von Leistungen zur Sicherung d es Lebensunterhaltes nach dem
Sozialgesetzbuch II.
In den von der Agentur für Arbeit und Jobcenter gemeinsam durchgeführten
Informationsveranstaltungen werden etwa 3 Monate vor Ende des Leistungsbezugs von
Arbeitslosengeld I Kundinnen und Kunden über die zur Verfügung stehenden
Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit und die Angebote und Ziele des
beschäftigungsorientierten Fallmanagements im SGB II Bereich unterrichtet.
Ca. 1-2 Monate vor Ende des Arbeitslosengeld I Bezugs führt die Arbeitsvermittlung der Agentur
für Arbeit zudem ein persönliches Abschlussgespräch mit den Kundinnen und Kunden und erstellt
einen Übergabevermerk.
Mit dem Rechtskreisübertritt erfolgt das vermittlerische Erstgespräch zur Standortbestimmung bei
der Fallmanagerin bzw. dem Fallmanager, zu dessen Vorbereitung das Fallmanagement auf den
Übergabevermerk zurückgreift und die zuletzt vereinbarten Aktivitäten in den Integrationsprozess
im Jobcenter einbezieht. Sofern sich keine neuen bzw. geänderten Erkenntnisse ergeben, wird der
in der Agentur für Arbeit begonnene Integrationsprozess nahtlos fortgesetzt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch ein qualitativ hochwertiges Übergabemanagement und eine
effektive Zugangssteuerung von Neukundinnen und Neukunden frühzeitig Integrationserfolge
erzielt werden können und hohe Kosten durch einen längeren Bezug von Arbeitslosengeld II
vermieden werden.
9.4. Arbeitskreis Migration & Soziales
Kooperationsvereinbarung/Handlungsempfehlung
Im vergangenen Jahr wurde die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter
Darmstadt und den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene, dem Caritasverband Darmstadt
e.V., dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk Darmstadt - Dieburg e.V. sowie dem
Jugendmigrationsdienst: Internationaler Bund, weiter entwickelt und fortgeschrieben.
Die Vereinbarung hat zum Ziel die Integration gemeinsamer Kundinnen und Kunden optimal zu
gestalten, die Hilfsangebote aller Akteure zielgerichteter und transparenter zu organisieren.
Die Vereinbarung besteht aus sechs einzelnen Bausteinen
a. Information der Kundinnen und Kunden bzw. Klientinnen und Klienten
42
b. Informationsaustausch und Absprachen
c. Datenschutz
d. Evaluation
e. Allgemeines
f. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Insbesondere in Bezug auf die Thematik Informationsaustausch und Absprachen wurde die bereits
bestehende Vereinbarung noch einmal konkretisiert. So wird u.a. das Jobcenter mindestens
einmal jährlich das bestehende Arbeitsmarktprogramm den Migrationsberatungsstellen und dem
Jugendmigrationsdienst im Rahmen einer turnusmäßigen Zusammenkunft des Arbeitskreises
Migration und Soziales vorstellen. Außerdem wird eine ständige Teilnahme des Jobcenter am
Arbeitskreis zukünftig sichergestellt.
9.5. Projekt: „Einsatz von interkulturellen
Vermittlungskräften (IKuV) im Jobcenter Darmstadt
Die Unterstützungsleistungen des Projektes „Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften“,
welche seit 2013 im Jobcenter implementiert ist, werden von den Kundinnen und Kunden des
Jobcenters auch weiterhin gut angenommen. Daher wird das Projekt auch für das Kalenderjahr
2016 verlängert und aus dem Budget der Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert. Das Projekt
hat sich als Arbeitserleichterung und –ergänzung der Dienstleistungen der Teams etabliert. Das
Angebot des Projektes soll in 2016 um eine Sprechzeitenerweiterung bereichert werden.
9.6. JOBLINGE
Die gemeinnützige AG JOBLINGE ist eine Initiative unter dem Dach der „Boston Consulting
Group“, welche mit Unterstützung von Partner - Unternehmen (durch Spenden, ehrenamtliche
Mentoren, Bereitstellung von Stipendien…) versucht, arbeitslose Jugendliche mit
Vermittlungshemmnissen in Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln und zu begleiten.
Seit April 2015 hat die Initiative „JOBLINGE“ in Südhessen Ihren 5. Standort in Darmstadt
eröffnet.
Im Jahr 2015 gab es drei Eintrittstermine in das Programm:
02. Mai 2015: Teilnehmerinnen und Teilnehmer = 4 Jugendliche; 3 Ausbildungsaufnahmen
ab August/September 2015, 1 Aufnahme EQ ab 01.12.2015
01. Oktober2015: Teilnehmerinnen und Teilnehmer = 8 Jugendliche; 4 Jugendliche haben
ab Januar/Februar 2016 ein Praktikum/EQ aufgenommen
01. Dezember 2015: Teilnehmerinnen und Teilnehmer 5 Jugendliche
Für das Jahr 2016 ist die Fortführung der Initiative mit weiteren drei Eintrittsterminen geplant.
9.7. Grundbildungszentrum (GBZ)
Der funktionale Analphabetismus bleibt ein Tabuthema. In Deutschland sind schätzungsweise 7,5
Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die den
gesellschaftlichen Mindestanforderungen an die Schriftsprache und grundlegenden
Rechentechniken nicht genügen.
Nach vorsichtigen Schätzungen leben allein in Darmstadt mehr als 10.000 Personen, die als
funktionale Analphabeten zu bezeichnen sind. Ein Großteil dieser Personengruppe mit nicht
ausreichender Grundbildung ist dennoch erwerbstätig. Jedoch wird die Lebensqualität dieser
Menschen durch ihre begrenzten Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt. Fehlende und nicht
43
ausreichende Lese- und Schriftsprachkompetenzen oder mangelnde Rechenfähigkeiten
erschweren oder verhindern eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe an Wirtschaft und
Gesellschaft und die persönliche Entwicklung des Einzelnen. Dies gilt für Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund gleichermaßen.
Als eines von fünf in Hessen bestehenden Grundbildungszentren (GBZ) hat das Bildungswerk der
hessischen Wirtschaft Darmstadt als Träger des GBZ für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und
den Landkreis Darmstadt Dieburg seit diesem Jahr die Arbeit aufgenommen. Verbundpartner sind
die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem Sozialdezernat und der Volkshochschule und der
Landkreis Darmstadt-Dieburg mit der Volkshochschule und dem Hessencampus. Der Schwerpunkt
des GBZ liegt vor allem in der Implementierung und dem Ausbau nachhaltiger Strukturen zur
Koordination und Vernetzung von Akteuren und Angeboten in der o.g. Bildungsregion.
Das Jobcenter Darmstadt hat dies auch als Handlungsfeld erkannt und arbeitet in enger
Kooperation mit dem Grundbildungszentrum zusammen. Innerhalb des laufenden Jahres
werden die Mitarbeitenden des Jobcenters Darmstadt noch mehr sensibilisiert. Das frühe
Erkennen der Problematik wie auch die richtige Ansprache innerhalb eines Beratungsgespräches
sind bedeutende Indikatoren um dem Personenkreis geeignete Hilfestellungen anbieten zu
können.
10. Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Außenverhältnis besser gewährleisten zu
können und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gewicht zu verleihen, wurde für 2011 auch im
SGB II, die Rolle der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) implementiert.
Als operative Impulsgeberin unterstützt sie die Fachkräfte ihres Jobcenters und hilft beim Auf - und
Ausbau von Netzwerken. Sie setzt sich dafür ein, die Beschäftigungsperspektiven für
Arbeitssuchende mit familiären Verpflichtungen zu verbessern.
Die Trägerversammlung des Jobcenters Darmstadt bestellte am 14.01.2011 Frau Elke Jokisch zur
Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.
Ihre Aufgabenfelder bestehen aus
der Beratung von Führungs- und Fachkräften sowie externen Partnern zur Förderung der
Chancengleichheit
der Mitwirkung bei der Aufstellung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des
Jobcenters Darmstadt
der Analyse und Bewertung von geschlechtsspezifischen Daten zum Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt
der Planung, Entwicklung und Realisierung von Konzepten und Maßnahmen zur Förderung
der Chancengleichheit ( z.B. Projekte, Fortbildungen etc.)
der Planung und Durchführung von Gruppeninformationsveranstaltung zur Frühaktivierung
von Alleinerziehenden und Erziehenden
der Vertretung des Jobcenters Darmstadt in lokalen Netzwerken
Ein wichtiger Schwerpunkt der Tätigkeit der BCA ist die Förderung von Alleinerziehenden. Hierfür
ist sie konzeptionell mit zuständig, übernimmt eine Koordinationsfunktion und arbeitet aktiv in
vorhandenen Gremien und Netzwerken mit. Darüber hinaus hat sie ein Informations- Beratungs-
und Vorschlagsrecht in Fragen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und
Männern haben.
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Anlagen
Bildungs-und Maßnahmeplanung 2016
Bildungsziel
abschlussorientierte
Bildungsziele Erzieherin /Erzieher
Erzieherin /Erzieher Flucht/Asyl
gesamt: 56 betriebliche Einzelumschulung
Altenpflegerin /Altenpfleger
kaufmännische Berufsabschlüsse
Umschulung im sonstigen Einzelfall
Umschulung im sonstigen Einzelfall Flucht/Asyl
Vorbereitungskurs für Externenprüfung
Sonstige
Bildungsziele
(ohne Abschluss)
Erwerb Hauptschulabschluss mit
berufspraktischer Qualifizierung
Flughafen-Qualifizierungen
gesamt: 170 Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe mit
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
modulare Fortbildung im Bereich Lager/Logistik/
gewerblich-technisch
Fahrerausbildung EU Kraftfahrer Kl. C, CE
Fahrerausbildung Güter- und Personenverkehr
Englisch für den Beruf
modulare kaufmännische Weiterbildung, SAP,
ECDL
Altenpflegehelferin /Altenpfleger
Helferin /Helfer in der Pflege
Alltagsbegleiterin /Alltagsbegleiter dementer alter
Menschen/ Betreuungskraft
Fortbildungen im Einzelfall
Berufspraktische Weiterbildung mit
"Deutschkenntnissen"
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Netzwerke und Arbeitskreise
Name von
Netzwerk/Aktivität/
Initiative
Träger/Initiator
Inhalt
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
AG 78, OloV
Steuerungskreis
Abstimmung der Prozesse
beim Übergang Schule/ Beruf
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Jugendgerichtshilfe
Kennenlernen,
Prozessabstimmung bei
Ableistung von Arbeitsstunden
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Städtischer
Sozialdienst
Kennenlernen, Prozess-
abstimmung bei Ableistung
von Arbeitsstunden
Jugendhilfeplanungs-
ausschuss
Wissenschaftsstadt
Darmstadt:
Unterausschuss vom
Jugendhilfeausschuss
Ideengeber & Unterstützung
Jugendhilfeausschuss
Arbeitskreis Migration und
Sozialarbeit (MiSo)
Interkulturelles Büro
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Austausch über diverse
Themen bezüglich der
Migrantinnen u. Migranten in
Darmstadt
Netzwerktreffen BAMF
BAMF
Alles rund um das Thema
Integrationskurse
Wasser macht Arbeit
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Initiierung eins Projekts zur
Gewässerentwicklung (
Schaffung eines
Beschäftigungsprojektes mit
AGH)
Netzwerk
Chancengleichheit
Südhessen
BCA SBG III
Austausch u. gemeinsame
Aktionen der BCA u.
Frauenbeauftragten im Gebiet
Südhessen
Lokales Bündnis
für Familie in Darmstadt
Katholisches Dekanat
Darmstadt, Frauenbüro
Darmstadt
Austausch, gemeinsame
Aktionen u. Beteiligung am
lokalen Bündnis für Familie
Berufsabschluss in Teilzeit
in Hessen
Hess.
Sozialministerium
Austausch und Aktionen um
Berufsabschlüsse in Teilzeit zu
fördern
Projektgruppe
Teilhabekarte
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
AfSuP
Teilhabekarte
46
Arbeitskreis Migration und
Sozialarbeit
Wissenschaftsstadt
Darmstadt/
Interkulturelle Büro
Treffen von
Migrationsberatungsstellen
Stadtverwaltung und
Jobcenter
Fachkonferenz
Wohnungslosigkeit
Organisation erfolgt
reihum durch die
Beteiligten
Treffen von Beratungsstellen
für Obdachlose, AfSuP
Fachtagung KiB
(Konferenz illegale
Beschäftigung)
Organisation erfolgt
reihum durch die
Beteiligten
Austausch zwischen Zoll,
Jobcenter, Finanzamt etc. zur
Eindämmung illegaler
Beschäftigung
AG „Aktionsplan zu UN-
Behindertenrechts-
konvention
Unterarbeitsgruppe „Arbeit
und Beschäftigung“ der
AG
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Erstellung eines Aktionsplans
zur Stärkung der Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen
AG Einkommensschwache
Haushalte
Klimaschutzkonzept
der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
UAG Gerätesubvention
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Subvention von
energieeffizienten
Elektrogeräte für
einkommensschwache
Haushalte
AG Sozialcharta
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Austausch zwischen
bauverein, Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Jobcenter bzgl.
der ehemals städtischen
Wohnungen, die in das
Eigentum der bauverein AG
übergingen
Projekt AMViS
Arbeitsmarktintegration
von Müttern und Vätern in
SGB II
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Arbeitsmarktintegration von
Müttern und Vätern in SGB II,
u.a. Erarbeitung
Schnittstellenkonzept
AG Asyl
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Ämterübergreifenden
Zusammenarbeit zur Analyse
von Bedarfen, Entwicklung
und Umsetzung geeigneter
Maßnahmen, Gestaltung von
Schnittstellen
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Groß-Gerauer Weg 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0248
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.06.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00