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2016/0248

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 des Jobcenters Darmstadt (gE)

Magistratsvorlage 15.06.2016

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2016/0248

4660 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.06.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magis trat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0248 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 des Jobcenters Darmstadt (gE)  
 
Vorlage vom: 15.06.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen das Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm 2016 zur Kenntnis.  
 
 
 
Anlagen: AMIP_2016III 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.06.16: 
 
Das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung  der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Bundesagentur für Arbeit erstellt jährlich im Sinne des § 44c Zweites Buch Sozialgesetzbuch 
(SGB II) ein Arbei tsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP).  
 
Dieses wurde in der Trägerversammlung des Jobcenters am 09.02.16 abgestimmt und im 
Fachbeirat des Jobcenters am 12.04.16 erörtert.  
 
Das AMIP stellt ein fortlaufendes Programminstrument dar, dessen Fort - und 
Weiterschreibung durch regelmäßige Beteiligung und Information der Organe des 
Jobcenters, des Magistrats sowie weiteren fachpolitischen Gremien erfolgt.  
 
Neben den lokalen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten wie  
 
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische  und sozialplanerische Strategie  
2. Armut bekämpfen – Existenz sichern  
3. Zielgruppen passgenau fördern  
4. Lokale und regionale Netzwerke stärken  
5. Sicherung des lokalen (sozialen) Arbeitsmarktes/Ausbildungsmarktes  
6. Bildung und Teilhabepaket (BUT)  
7. Flucht und Asyl  
 
hat die Bundesagentur für Arbeit weitere Ziele für die gemeinsame Einrichtung benannt:  
 
1. LangzeitbetieherInnen aktivieren und Integrationschancen erhöhen  
2. Jugendliche und junge Erwachsene in den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt integrieren  
3. Marktnähe leben, Arbeitg eber erschließen und Beschäftigungschancen für 
schwerbehinderte Menschen verbessern  
4. Leistungsberechtigte ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt 
integrieren 
5. Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen  
6. Rechtmäßigkeit un d Qualität der Operativen Umsetzung sicherstellen  
 
 
Im Jahr 2016 werden insbesondere drei wesentliche Aufgabenbereiche die Arbeit des 
Jobcenters bestimmen. Neben der notwendigen Integration von 
LangzeitleistungsbezieherInnen und Langzeitarbeitslosen und ei ner stetigen Fort. Und 
Weiterentwicklung des Jobcenters im Sinne eines ständigen Verbesserungsprozesses wird die 
Versorgung, Betreuung und Integration in den Arbeitsmarkt von Menschen mit 
Fluchthintergrund die Arbeit des Jobcenters bestimmen. Dabei ist ein e gesunde Balance 
zwischen den damit einhergehenden neuen Herausforderungen und den bisher gesetzten 
Arbeitsschwerpunkten zu finden. Ganz im Sinne, diese Integrationsaufgabe anzunehmen und 
zu forcieren, ohne andere Kundengruppen zu vernachlässigen.  
 
Das Ziel ist es, den ankommenden Menschen frühzeitige und umfassende Unterstützung bei 
ihrer beruflichen Integration in Ausbildung oder Arbeit zu bieten. Im Jobcenter Darmstadt 
erfolgt diese Unterstützung durch eine zentrale Anlaufstelle für Asyl/Flüchtlinge (ZA AF). Dort 
werden die zugewanderten Menschen umfassend betreut. Dies beinhaltet neben der 
Ermittlung der Sprachkenntnisse, die Ermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten, die 
Unterstützung bei Zeugnisübersetzungen sowie ausländerrechtlichen Fragestellungen.

- 4 - 
Außerdem erhalten sie ein Integrations - bzw. Qualifizierungsangebot in Form von speziellen 
Maßnahmen und Projekten (berufsorientierte Sprachkurse, Praktikum im Handwerk, 
Aktivierungsangebote, Bewerbungstraining).  
 
Die Arbeitsmarkt - und Beschäftigungspolit ik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die 
Handlungsträger auf lokaler und regionaler Ebene zusammenwirken und ihre Potentiale 
bündeln und aufeinander abstimmen. Das AMIP 2016 stellt diese Grundlage für eine solche 
Zusammenarbeit dar und ist Leitlinie für  die Beschäftigten des Jobcenters.  
 
Darmstadt, 15.06.16  
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin

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105321 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
ARBEITSMARKT- UND 
 
INTEGRATIONSPROGRAMM 
 
2016
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeber: 
 
Jobcenter Darmstadt 
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung 
Groß-Gerauer-Weg 3 
64295 Darmstadt                                                       
Stand: März 2016

2 
Inhalt 
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ . 4 
2. Arbeitsmarkt - Lokale Ausgangssituation ................................ ................................ .................. 5 
2.1. Konjunktur und Arbeitsmarkt ................................ ................................ ............................. 5 
2.2. Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung ................................ ................................ . 5 
2.3. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ ................................ .............. 6 
2.4. Lokaler Arbeitsmarkt ................................ ................................ ................................ ......... 6 
2.5. Entwicklung Jobcenter ................................ ................................ ................................ ...... 7 
2.6. Kundenstruktur ................................ ................................ ................................ .................. 7 
2.6.1. Profillagen ................................ ................................ ................................ ...................... 7 
2.6.2. Profile nach ausgewählten Merkmalen ................................ ................................ ........ 10 
3. Zielsystem des SGB II ................................ ................................ ................................ ............ 11 
3.1 Was haben wir erreicht? -  Rückblick 2015 - ................................ ................................ ........ 12 
3.2 Kennzahlen und Angebotswerte 2016 ................................ ................................ .................. 13 
3.3 Prozess- und Qualitätsziele ................................ ................................ ................................ . 15 
3.4 Lokale Zielvereinbarung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................ .......... 16 
4. Aktive Förderung durch das Jobcenter Darmstadt - Planung 2016 ................................ ......... 18 
4.1. Haushalt- und Finanzsituation 2016: Eingliederungs- und Verwaltungsbudget ................... 18 
4.2 Budgetausstattung und Eintrittsplanung 2016 ................................ ................................ ...... 19 
5. Geschäftspolitische Schwerpunkte ................................ ................................ ......................... 21 
5.1.  Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden ................................ ... 22 
5.2.  A-B-C Netzwerk – zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ................................ ........ 22 
5.2.1. ESF Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose ................................ ............................. 24 
5.2.2. Förderung von Schwerbehinderten ................................ ................................ ............... 24 
5.3. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM)................................ ......................... 25 
5.4. Beratungskonzeption SGB II (BeKo) ................................ ................................ ............... 25 
5.5. Sozialer Arbeitsmarkt ................................ ................................ ................................ ... 26 
5.5.1. Arbeitsgelegenheiten ................................ ................................ ................................  26 
5.5.2. FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) ................................ ...............................  27 
5.6. Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und Integrationen realisieren                                                 
Unser gemeinsamer Arbeitgeberservice (gAGS) ................................ ................................ ....... 28 
5.7. Beschäftigungschancen für Alleinerziehende nutzen ................................ .......................... 28 
5.8. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren - Unsere 
Jugendberufsagentur ................................ ................................ ................................ ................. 30 
5.9. Handlungsschwerpunkt „Erstausbildung junger Erwachsener“ ................................ ............ 31 
6. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen ................................ .... 32 
6.1. Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen ................................ ................... 32 
6.1.1. Bildungs- und Teilhabepaket ................................ ................................ .................... 32 
6.1.2. Die neue E-Akte SGB II ................................ ................................ ............................ 32 
7. Flüchtlinge ................................ ................................ ................................ ..............................  33

3 
8. Kommunale Arbeitsmarkt- und Ausbildungsstrategie 2016 der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 34 
8.1. Kofinanzierung des lokalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramms ........................... 36 
8.1.1. Kooperation mit dem kommunalen Projekt BIWAQ ................................ .................. 38 
9. Lokale Aktivitäten ................................ ................................ ................................ ................... 40 
9.1. Bewerbungscenter „dabei“ ................................ ................................ ................................ .. 40 
9.2. Jobakademie ................................ ................................ ................................ ...................... 40 
9.3. Übergabemanagement SGB II/SGB III ................................ ................................ ................ 41 
9.4. Arbeitskreis Migration & Soziales Kooperationsvereinbarung/Handlungsempfehlung ......... 41 
9.5. Projekt: „Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften (IKuV) im Jobcenter Darmstadt .. 42 
9.6. JOBLINGE ................................ ................................ ................................ .......................... 42 
9.7. Grundbildungszentrum (GBZ) ................................ ................................ ............................. 42 
10. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ................................ ...............................  43 
Anlagen ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 44 
Bildungs-und Maßnahmeplanung 2016 ................................ ................................ .................. 44 
Netzwerke und Arbeitskreise ................................ ................................ ................................ .. 45

4 
1. Einleitung 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm beschreibt die geschäftspolitischen Ziele und 
Handlungsschwerpunkte für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und stellt die 
daraus abgeleiteten mittelfristigen Strategien und Maßnahmen des Jobcenters Darmstadt für das 
kommende Jahr 2016 dar.  
 
Die Beratung, Betreuung und die Integration in Arbeit von derzeit ca. 9100 erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten in der Stadt Darmstadt erfordert eine sorgfältige und gründliche Planung. 
Insbesondere auch dann wenn die Voraussetzungen Menschen in Arbeit zu vermitteln unter 
Berücksichtigung zunehmender geringer werdenden Ressourcen sich immer schwieriger darstellt 
und der Einsatz dieser Ressourcen, mehr denn je, wirkungsorientiert erfolgen muss. 
 
Das Arbeitsumfeld „Grundsicherung im SGB II“ ist hochkomplex, unterliegt stetig wandelnden 
Anforderungen und veränderten Schwierigkeiten.  Es besteht die „Kunst“ darin, die relevanten 
Entscheidungsgrößen und die bedeutsamen Planungsinhalte transparent, kurz, prägnant und 
nachvollziehbar für die Fachverantwortlichen und Führungsverantwortlichen auf allen Ebenen zu 
dokumentieren. 
Darüber hinaus ist eine gründliche Planung, auch in Bezug eines Globalbudgets von nahezu 15 
Mio. €, für das Jahr 2016 unerlässlich.  
 
Die Fach- und Führungskräfte des Jobcenters haben in den letzten Wochen diese notwendige 
Planung für das kommende Arbeitsjahr 2016 vorgenommen. Dabei wurden bewusst die 
Erfahrungen der Integrationsfachkräfte aus der täglichen Arbeit mit den Kundinnen und Kunden 
des Jobcenters berücksichtigt und verarbeitet. Somit wurde gewährleistet, dass Impulse aus der 
operativen Ebene des Jobcenters in die zukünftige Programmplanung mit eingeflossen sind.  
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt legt fest, mit welchen 
Strategien und Maßnahmen die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, die 
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, die Verringerung der Hilfebedürftigkeit und 
die Befähigung zur eigenständigen Existenzsicherung bei den Hilfesuchenden in Darmstadt 
umgesetzt werden sollen. 
 
Im Jahr 2016 werden drei wesentliche Aufgabenbereiche unsere Arbeit bestimmen. Neben der 
notwendigen Integration von Langzeitleistungsbezieherinnen / Langzeitleistungsbeziehern, 
Langzeitarbeitslosen und einer stetige Fort- u. Weiterentwicklung des Jobcenters im Sinne 
eines ständigen Verbesserungsprozesses wird  die Versorgung, Betreuung und die 
Integration in den Arbeitsmarkt von Menschen mit Fluchthintergrund unsere Arbeit im 
Jobcenter stark bestimmen.  Dabei ist eine gesunde Balance zwischen den damit einhergehenden 
neuen Herausforderungen und den bisher gesetzten Arbeitsschwerpunkten zu finden. Ganz im 
Sinne, dass wir die Integration von Menschen mit Fluchthintergrund als neue Aufgabe annehmen 
und forcieren ohne die bisherigen Kundengruppen zu vernachlässigen. 
Mit dieser Fort – und Weiterentwicklung der bisherigen Programme  wird gegenüber den Trägern 
der Grundsicherung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters, den Trägern der 
Wohlfahrtspflege, den Kammern und Verbänden sowie letztlich auch der interessierten 
Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters hergestellt. Es dient somit auch als 
Grundlage für einen notwendigen, fachlichen Austausch mit allen Handelnden Personen im 
Aufgabenfeld der Grundsicherung.  
 
Impulse und Anregungen, aber auch fachlich, fundierte Kritik sind daher selbstverständlich 
erwünscht. 
 
Darmstadt, Januar 2016

5 
2. Arbeitsmarkt - Lokale 
Ausgangssituation  
2.1. Konjunktur und Arbeitsmarkt  
Sowohl die Bundesregierung als auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 
gehen für 2016 in ihrer Herbstprojektion von einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) 
von 1,8 %-Punkten sowie einer Steigerung der Zahl an  Erwerbstätigen  um voraussichtlich 
271.000 auf 43,3 Mio. (+ 0,6 %) aus. Beide prognostizieren für 2016 auch einen Anstieg der Zahl 
der Arbeitslosen im SGB II. Bundesweit wird eine Steigerung um 60.000 (+ 3,3%) erwartet.  
Hintergrund hierfür ist die besondere Situation infolge der hohen Zuwanderungsraten. Für die 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ein Anstieg um 190.000 Personen zu erwarten (+4,4%). 
Der Bestand im Jahresdurchschnitt erhöht sich voraussichtlich auf 4,57 Mio. erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte.  
 
Regional kündigt sich offensichtlich eine deutlich günstigere Prognose an.  
Die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar erwartet in ihrem Konjunkturbericht Herbst 2015 aufgrund 
des mit 113,7 Punkten deutlich über der Wachstumsschwelle von 100 liegenden 
Geschäftsklimaindex für das Jahr 2016 ein weiteres Wachsen der südhessischen Wirtschaft.  
2.2. Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung  
Die positive Prognose im lokalen Bezug Rhein-Main Neckar wird durch positive Annahmen für die 
Stadt Darmstadt, auf der lokalen Ebene unterstützt.  
 
Die Bevölkerung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. In 
Jahr 2014 stieg die Bevölkerungszahl von 151.944 (01.01.2014) auf 154.002 (31.12.2014). Zum 
Stichtag 30.04.2015 betrug die Bevölkerungszahl 154.432 Personen – die Tendenz ist weiterhin 
steigend. Durch Ausweisung neuer Entwicklungsgebiete (z.B. ehemalige Militärgelände mit ca. 
2.000 Wohneinheiten) wird diese Bevölkerungszahl weiterhin ansteigen. 
  
Auch die Beschäftigungspläne der südhessischen Unternehmen sind positiv. Laut IHK 
Konjunkturbericht Herbst 2015 überwiegen die einstellungswilligen Unternehmen (17%) gegenüber 
den Unternehmen, die sich von Personal trennen wollen (11%). Den Personalbestand halten 
wollen zumindest 72% der Unternehmen. Auch durch die Rückkehr eines weltweit operierenden 
Kosmetikunternehmens an den Standort Darmstadt wird sich die Beschäftigungsentwicklung 
positiv darstellen.  
 
Darmstadt zeichnet sich durch eine hohe Standortattraktivität und Innovationspotenzial aus. 
Darmstadt verzeichnet seit dem Jahr 2000 das höchste Bevölkerungswachstum in ganz Hessen 
und hat mit einer Jugend-Alter-Relation von 71,4 einen weit über dem Bundesdurchschnitt 
liegenden Wert. Dabei profitiert Darmstadt auch von seiner zentralen Lage im Rhein-Main-Gebiet 
und ist durch Autobahnen, Zugverbindungen und dem sehr schnell erreichbaren Flughafen 
Frankfurt/Main an die gesamte Welt angebunden.  
 
Als Wirtschaftsstandort beheimatet die Wissenschaftsstadt Darmstadt über 30 wissenschaftliche 
Einrichtungen und forschende Unternehmen mit internationaler Bedeutung, hat rund 120.000 
Erwerbstätige bei über 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, ist ein attraktiver 
Einzelhandelsstandort - kompakte City mit kurzen Wegen - Kaufkraftkennziffer 109,8, besitzt 
großes akademisches Nachwuchs-Potenzial durch die Studierenden an der TU Darmstadt, 
Hochschule Darmstadt und der  Evangelischen Hochschule Darmstadt.

6 
2.3. Ausbildungsmarkt  
Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Südhessen ist für die Jugendlichen weiterhin positiv.   
Im AA Bezirk Darmstadt ist die Zahl der Ausbildungsstellen im Berichtsjahr 2014/2015 weiter um 
233 auf 3929 angewachsen. Die größte Gruppe der Bewerberinnen und Bewerbern stellen wie in 
den Vorjahren die Realschulabsolventen mit ca. 44 %. Lokaler Arbeitsmarkt.  
 
 
2.4. Lokaler Arbeitsmarkt 
 
Nach vorläufigen Zahlen beläuft sich der aktuelle Bestand an Arbeitslosen im Jobcenter Darmstadt 
im Monat Oktober 2015 auf 3.761 Personen. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahresmonat 
(3.819) um 58 gefallen. Die Arbeitslosenquote fällt zum September 2015 von 4,8% auf 4,6 %. 
 
 
  
4,8% 
4,7% 
4,9% 
4,8% 4,8% 4,8% 
4,7% 4,7% 4,7% 
4,9% 
4,8% 
4,6% 4,6% 
4,8% 
4,7% 
4,8% 
4,7% 4,7% 
4,6% 
4,5% 4,5% 
4,7% 
4,9% 
4,7% 
4,5% 4,5% 
Nov. 14 Feb. 15 Mai. 15 Aug. 15 Nov. 15
Arbeitslosenquoten 
AloQ alle
AloQ weiblich
AloQ männlich

7 
2.5. Entwicklung Jobcenter  
Für die Belastungssituation und die Entwicklung im Jobcenter sind zwei Schlüsselfaktoren 
relevant: Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie die Anzahl der zu 
betreuenden Bedarfsgemeinschaften. 
 
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ist im vergangenen Jahr weiter 
angestiegen. Im November 2014 betrug die Anzahl 8.895 Personen, im November 2015 bereits 
9.106. Insoweit kann ein weiterer Anstieg von rund 2,3%  festgestellt werden. Der moderate 
Anstieg in 2015 ist eine Fortsetzung einer Entwicklung, die seit dem Jahr 2012 anhält. 
 
Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei den zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften im 
Leistungsbezug festzustellen. So ist ebenfalls im Jahr 2015 ein moderater Anstieg (rund 3,2%) von 
6.528 Bedarfsgemeinschaften (Nov. 2014) auf 6.740 Bedarfsgemeinschaften ein Jahr später 
festzustellen. Ein Trend, der sich wie in den Vorjahren ab 2012 beginnend, auch in 2015 
fortgesetzt hat. 
 
2.6. Kundenstruktur 
Wer sind die Kundinnen und Kunden des Jobcenters? Welcher Personenkreis ist auf Leistungen 
bzw. auf eine Förderung im Sinne des SGB II angewiesen? 
2.6.1. Profillagen 
 
 
Wie in den Jahren zuvor ist festzustellen, dass nach Einschätzung der Integrationsfachkräfte der 
überwiegende Anteil der Kundinnen und Kunden den marktferneren Profillagen wie 
Entwicklungsprofil, Stabilisierungsprofil und Förderprofil zugeordnet wird.  
Der Anteil der Kundinnen und Kunden die mit einer integrationsnahen Profillage gekennzeichnet 
sind ist daher eher gering. Ganz wenige haben ein Marktprofil (51) und sind demzufolge 
unmittelbar in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. der überwiegende Anteil der Kundinnen und Kunden 
befindet sich im Förderprofil (1081). 
Sehr viele Kundinnen und Kunden weisen komplexe Vermittlungshemmnisse auf. In den 
komplexen Profillagen weisen die meisten Kundinnen und Kunden ein Unterstützungsprofil(1225) 
bzw. ein Stabilisierungsprofil (1121) nach. 
 
 
 
 
 
6528 6542 6563 6649 6687 6773 6717 6790 6726 6778 6777 6741 6740 
8895 8941 8956 9117 9172 9203 9204 9273 9174 9210 9166 9105 9106 
Nov. 14 Feb. 15 Mai. 15 Aug. 15 Nov. 15
Entwicklung BG, eLb 
BGs
eLb

8 
 
Profillagen 
Jahr-Monat 
Nov 15 Jan 16 Feb 16 
Febr. 16 in 
% 
Alle 8.987 9.038 8.924   
Integrationsnahe Profillagen 1.184 1.248 1.186 13 
MP Marktprofil 35 52 51 1 
AP Aktivierungsprofil 62 62 54 1 
FP Förderprofil 1.087 1.134 1.081 12 
Komplexe Profillagen 4.119 4.191 4.184 47 
EP Entwicklungsprofil 1.928 1.939 1.838 21 
SP Stabilisierungsprofil 1.062 1.073 1.121 13 
UP Unterstützungsprofil 1.129 1.179 1.225 14 
N   noch nicht festgelegt 144 111 85 1 
I   Integriert, aber 
hilfebedürftig 1.611 1.556 1.570 18 
Z   Zuordnung nicht 
erforderlich 1.782 1.787 1.773 20 
X  Fehlende Werte 147 145 126 1 
 
 
 
Dies macht die überaus schwierige Arbeit der Integrationsfachkräfte deutlich. Der Schwerpunkt 
ihrer Arbeit liegt in der Verbesserung der Integrationsfähigkeit bzw. dem Erreichen von 
Integrationsfortschritten. Der überwiegend zu betreuende Personenkreis muss zunächst durch 
geeignete Maßnahmen aktiviert und qualifiziert werden, um eine verbesserte Marktfähigkeit zu 
erreichen.  
 
An diesem Befund hat sich in den letzten Jahren nur wenig verändert. Die folgenden beiden 
Graphiken stellen noch einmal die Kundenstruktur nach Profillagen dar. Hier liegen die aktuellen 
Zahlen des Februar 2016 zu Grunde. Die Darstellungen zeigen die Profillagen in absoluten Zahlen 
sowie prozentual.

9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
51 
54 
1.081 
1.838 
1.121 
1.225 
85 
1.570 
1.773 
126 
MP Marktprofil
AP Aktivierungsprofil
FP Förderprofil
EP Entwicklungsprofil
SP Stabilisierungsprofil
UP Unterstützungsprofil
1 1 
12 
21 
13 14 
1 
18 
20 
1 
MP Marktprofil
AP Aktivierungsprofil
FP Förderprofil
EP Entwicklungsprofil
SP Stabilisierungsprofil
UP Unterstützungsprofil

10 
2.6.2. Profile nach ausgewählten Merkmalen 
 
 
 
Neben der Einteilung in Profillagen ist eine Differenzierung der Kundinnen und Kunden nach 
weiteren personenzentrierten Merkmalen interessant. Die u.a. Übersicht macht den stetigen 
Anstieg der im Hilfesystem SGB II zu betreuenden Personen deutlich. So ist die Zahl der Personen 
in Bedarfsgemeinschaften um 3,3 % angestiegen. Dies ist in allen Altersklassen zu beobachten. 
Ein überdurchschnittlicher Anstieg ist dabei in der Altersklasse der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten  zwischen 15 und unter 25 Jahren, mit einer Steigerung von 8,2 % zu 
erkennen.  
 
   
Veränder
ung 
 
 
Aug 14 Aug 15 abs. % 
Personen in BG 13.360 13.801 441 3,3 
Personen unter 25 5.892 6.150 258 4,4 
neL 4.502 4.651 149 3,3 
eLb 15 - u25 1.703 1.842 139 8,2 
eLb 25 - u50 5.246 5.362 116 2,2 
eLb 50 - u65 1.909 1.946 37 1,9 
Personen 25 - 64 7.468 7.651 183 2,5 
eLb 8.858 9.150 292 3,3 
eLb ohne EK 6.142 6.411 269 4,4 
abh. Erwerbst. mit EK 
kleiner/gleich 450 € 1.143 1.056 -87 -7,6 
eLb mit EK Selbständig 189 178 -11 -5,8 
abh. Erwerbst. mit EK über 450 
€ 1.384 1.505 121 8,7 
alo Leistungsberechtigte 3.798 3.902 104 2,7 
eLb Ausländerinnen und 
Ausländer 3.714 3.879 165 4,4 
alleinerz. Leistungsberechtigte 1.318 1.383 65 4,9 
eLb Parallelbezug 233 237 4 1,7

11 
3. Zielsystem des SGB II 
 
Das Zielsystem der Grundsicherung besteht für das Jahr 2016 weitgehend unverändert fort. 
In Ableitung aus § 1 SGB II i. V. m. § 48a SGB II sind für die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB 
II im Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit die Steuerungsziele „Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit“, „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von 
langfristigem Leistungsbezug“ maßgeblich.  
Sie werden durch die Zielindikatoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“, 
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben. 
 
Die Zielindikatoren „Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an 
Langzeitleistungsbezieherinnen und Beziehern“ werden sowohl durch Zielwerte als auch durch 
ein qualitatives Monitoring gesteuert. Zur Bestimmung der Zielwerte wird durch das Jobcenter zu 
beiden Zielindikatoren eine dezentrale Planung durchgeführt. Diese Angebotswerte werden 
anschließend an die Regionaldirektion Hessen gemeldet und geprüft. Die Zielwerte fließen in die 
gesetzlich vorgeschriebenen Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II für den 
Verantwortungsbereich der BA ein. 
 
Für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ werden keine Zielwerte vereinbart, so dass 
der Indikator nicht Gegenstand der Planung ist und ausschließlich über ein Monitoring in die 
Zielnachhaltung eingebunden wird. Im Rahmen des Monitorings wird die Bundesagentur für Arbeit 
für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ einen Prognosewert ermitteln. Dieser 
Prognosewert für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ ist nicht Teil der 
Zielvereinbarung nach § 48b SGB II, findet jedoch für die Zielnachhaltung im Rahmen des 
qualitativen Monitorings Berücksichtigung. 
 
Die Qualitätskennzahlen bilden die Ergebnis- und Prozessqualität im Jobcenter ab und werden 
in die Zielnachhaltung und Steuerung einbezogen, jedoch nicht separat beplant.

12 
3.1 Was haben wir erreicht? -  Rückblick 2015 -  
 
Für das Jahr 2015 ist, wie auch bereits in den vergangenen Jahren, folgendes Zielsystem 
maßgebend: 
 
 Ziel  Zielindikator  
Verringerung der Hilfebedürftigkeit  Summe passive Leistungen 1  
Verbesserung der Integration in 
Erwerbstätigkeit  Integrationsquote 2   
Langzeitbezug vermeiden  
 
Anzahl der Langzeitleistungsbezieherinnen  
und Leistungsbeziehern  (LZB) 3 
 
 
 
 
Das Jahresziel im Bereich der Integrationsquote (IQ) wurde in 2015 deutlich erreicht. Die 
vorläufigen Daten prognostizieren eine Steigerung im Bereich der Integrationen bei einer stetig 
wachsenden Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
 
Zum Jahresabschluss 2015 wird das Ziel Langzeitbezug vermeiden nicht erreicht und damit die 
geplante Anzahl der Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern (LZB) 
überschritten. Im Verlauf des Jahres konnte der LZB Bestand monatlich gesenkt werden, 
allerdings ist zum Ende des Jahres wieder ein leichter Anstieg erkennbar.  
 
Der Prognosewert bezüglich der Verringerung der Hilfebedürftigkeit wird auch in 2015 
überschritten, dies ist unter anderem auf einen signifikanten Anstieg der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten (eLb) zurückzuführen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
1 Die Summe passiver Leistungen ist definiert als die Summe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ohne kommunale 
Leistungen nach § 7 Abs. 1 Ziffer 2 SGB II sowie Beiträge zur Sozialversicherung). 
 
2 Die Integrationsquote gibt das Verhältnis de r innerhalb des betrachteten Berichtsmonats in Erwerbstätigkeit oder Ausbildung 
integrierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) zum Bestand aller eLb des Vormonats in Prozent an. 
 
3 Als LZB gelten eLb, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate gem. § 9 SGB II hilfebedürftig waren und zum 
Messzeitpunkt bestandsrelevant sind.

13 
Die bisher vorliegenden Ergebnisse und Zahlen für das Jobcenters Darmstadt sehen im Dezember 
2015 wie folgt aus: 
 
Ziel Zielerreichung 2015  
Ist 12.2015 
Zielerreichung 2015  
Soll 12.2015 
 
Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit 
 
 
30.717 Mio. Euro 
 
29.237 Mio. Euro 4  
 
Verbesserung der 
Integration in 
Erwerbstätigkeit 
(Integrationsquote) 
 
 
25,8 % = 2.342 
 
24,2 % = 2.190 4 
 
Langzeitbezug vermeiden 
 
5.717 (JDW) 4 
 
 
5.547 (JDW)  
 
 
3.2 Kennzahlen und Angebotswerte 2016 
 
Das Jobcenter Darmstadt hat im Ergebnis des Planungsprozesses für das Jahr 2016 folgende 
Angebotswerte erarbeitet. Sie leiten sich aus den zu erwartenden Rahmenbedingungen  ab:  
 
Planung Integrationsquote (IQ) gesamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Für 2016 wird ein Zielwert von 2.311 Integrationen auf der Basis von 10.610 erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Bestand für das Jobcenter Darmstadt geplant. Dies entspricht einem 
Angebotswert von -4,6 %. 
 
Zu beachten ist, dass für 2016 zusätzlich eine Integrationsquote (IQ) für die Kundengruppe der 
Flüchtlinge/Asylberechtigten festzulegen war. Im Ergebnis wurde eine Integrationsquote für das 
Jobcenter von 21,8 % geplant. Darin enthalten sind eine IQ Flucht/Asyl von 10% sowie eine IQ 
ohne Flucht/Asyl von 23,4 % - siehe nachfolgende Darstellung A+B: 
 
 
                                                
4 Quelle:  Controllingsystem der BA (Cockpit SGB II), Geschäftsergebnisse SGB II 12.2015; vorläufiger Stand 12/2015; revidierte Daten 
stehen erst mit einer Wartezeit von 3 Monaten zur Verfügung; Prognose

14 
IQ Flucht/Asyl 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A) Für die IQ im Bereich der Flüchtlinge/Asylberechtigte geht das Jobcenter Darmstadt von 
1.310 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bestand und 131 Integrationen aus. 
 
IQ ohne Flucht/Asyl 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
B) Diese Darstellung zeigt die IQ ohne Flüchtlinge/Asylberechtigte. 
  
Bestand Langzeitleistungsbezieher 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Angebotswert bei dem Bestand der Langzeitleistungsbezieher liegt für 2016 bei 3,3 %, dies 
entspricht einem Bestand an Langzeitleistungsbeziehern von 5.910 im Jahresdurchschnitt und 
einer Steigerung gegenüber 2015 um 190 Langzeitleistungsbezieher im Jahresdurchschnitt.

15 
3.3 Prozess- und Qualitätsziele  
 
Auch im Jahr 2015 wurden die Prozess- und Qualitätsziele „Index aus Prozessqualität“ und 
„Index aus Kundenzufriedenheit“ nachgehalten.  
 
Als übergeordnete Kennzahl zur Abbildung der Prozesse im Jobcenter wird der „Index aus 
Prozessqualität“ herangezogen. Wie in den Vorjahren umfasst er als Teilgrößen die operativen 
Mindeststandards sowie den fachlichen Standard „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“.  
Die vier operativen Mindeststandards „Bearbeitungsdauer“, „Erstberatung Ü25“,                   
„Erstberatung U25“ und „Angebot U25“ sowie der fachliche Standard „Eingliederungsvereinbarung 
im Bestand“ werden mit jeweils 20% in den Index einfließen. 
 
Nachfolgender Grafik5 kann die Zusammenstellung und Gewichtung der zum „Index aus 
Prozessqualität“ gehörenden Operativen Mindeststandards entnommen werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Jahresendergebnis konnte das Jobcenter Darmstadt hier durchgängig gute Ergebnisse erzielen 
und auch im Vergleich mit anderen Jobcentern bestehen. So wurde im offiziellen Ranking 
innerhalb des SGB II Vergleichstyps (Typ IIe) im Dezember  2015 Platz 3 von 6 erreicht.  
Unterjährig belegte das Jobcenter mehrere Monate Platz 1. 
 
Um die Qualität der Dienstleistungen bewerten und weiterhin optimieren zu können, ist ein 
wesentlicher Bestandteil die Wahrnehmung der Kundinnen und Kunden zu erheben. Auch in 2015 
wurde jedes Halbjahr eine Kundenbefragung durchgeführt, deren Ergebnisse über den „Index aus 
Kundenzufriedenheit“ in der Schulnotensystematik abgebildet werden.  
 
                                                
5 Quelle: Cockpit SGB II, Stand Dezember 2015

16 
Auf die Festlegung eines Zielwertes wird auch in diesem Bereich verzichtet, die Einbindung in den 
Prozess der Zielnachhaltung erfolgt über das Monitoring. In der nachfolgenden Grafik6 ist das 
Ergebnis für 2015 dargestellt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.4 Lokale Zielvereinbarung mit der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
Neben den geschäftspolitischen Zielen nach § 48a SGB II gibt es weitere lokale Ziele zwischen 
Jobcenter und Agentur für Arbeit. 
Diesbezüglich wurden für das Jahr 2016 folgende Ziele vereinbart: 
 
Investitionen: Budget – und marktwirksame Umsetzung der Maßnahmezielplanung und 
Maßnahmeeintrittsplanung 2016 
 
Aktivierung: Umsetzung der Aktivitätenpläne zur 
1.) Aktivierung marktnaher Kundinnen und Kunden 
2.) Reduzierung und Vermeidung des Langzeitbezuges 
3.) Einsteuerung in abschlussorientierte Förderung der beruflichen Weiterbildung 
 
Jugendarbeitslosigkeit: 
a. Spezielle Einmündung SGB II in Ausbildung des dualen System: 220 
b. Gewinnung Bewerberinnen und Bewerbern für eine Berufsausbildung: 579 
 
                                                
6 Quelle: Cockpit SGB II, Stand Dezember 2015

17 
Asyl/Flucht: Zielgerichteter Mitteleinsatz der personellen Ressourcen und zur Verfügung 
gestellten finanziellen Mittel für den Personenkreis der Flüchtlinge 
 
Zielnachhalteprozess: 
 
Durch § 48b Abs. 1 S.1. Nr. 2 SGB II wird der Zielvereinbarungsprozess in der Grundsicherung 
institutionalisiert. Der Stand der Zielerreichung des Jobcenters wird in regelmäßigen Gesprächen 
zwischen der Agentur für Arbeit und der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers des 
Jobcenters erörtert; sofern notwendig, werden Steuerungsmaßnahmen vereinbart und 
nachgehalten. Dazu wird ein zentrales Berichtsformat von der Bundesagentur für Arbeit 
(Performancebericht) zur Verfügung gestellt. Die Jobcenter kommentieren darin die Zielerreichung 
und bewerten die Umsetzung der lokalen Planungsdokumente sowie die 
Maßnahmevereinbarungen. 
 
 
Zwischen dem Jobcenter und dem kommunalen Träger wurden folgende Ziele vereinbart: 
 
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie 
2. Armut bekämpfen - Existenz sichern 
3. Zielgruppen passgenau fördern 
4. Lokale und regionale Netzwerke stärken 
5. Lokalen (sozialen) Arbeitsmarkt / Ausbildungsmarkt sichern 
6. Bildung und Teilhabepaket (BuT) 
7. Flucht und Asyl 
 
 
Neben de n quantitativen Zielen auf der lokalen Ebene hat die kommunale Arbeitsmarkt - und 
Ausbildungsstrategie 2016 hohe Priorität. 
Insbesondere sind hierbei zielgruppenspezifische Angebote auf dem Sozialen Arbeitsmarkt zur 
Erhöhung der Chancengleichheit für sozial , benachteiligte Menschen von zentraler Bedeutung. 
Durch flankierende, zielgruppenspezifische beschäftigungspolitische Projekte werden die  
Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben in die soziale Gemeinschaft für Langze itarbeitslose und 
besonders benachteiligte Gruppen, wie bspw.  Alleinerziehende, Ältere und Menschen mit 
Behinderung erhöht.  
Die Sozial-, Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik in Darmstadt verfolgt 
interdisziplinär diese Ziele, die auf den Grundsätzen Prävention, Partizipation und 
Sozialraumordnung basieren. 
Eine bestmögliche Umsetzung des BuT -Paketes ist hat hervorgehobene Priorität. Ziel muss es 
sein, allen Leistungsberechtigten schnell und reibungslos die Unterstützungsleistungen  zu 
gewähren.  
Für Flüchtlinge und Asylsuchende ist der nahtlose Übergang aus dem 
Asylbewerberleistungsgesetz in den Rechtskreis SGB II sicher zu stellen.

18 
4. Aktive Förderung durch das Jobcenter 
Darmstadt - Planung 2016 
 
Die arbeitsmarktpolitische Jahresplanung des Jobcenters Darmstadt ist mit den vorhandenen 
Finanzmitteln in Bezug auf die vereinbarten lokalen und allgemeinen Zielsetzungen abzustimmen. 
Das Jobcenter Darmstadt ist hierbei bestrebt die vorhandenen Finanzressourcen so effizient 
einzusetzen, dass die Zielsetzungen maximal erreicht werden. 
 
Die Planung stellt sich demnach wie folgt für das Jahr 2016 dar:  
 
4.1. Haushalt- und Finanzsituation 2016: 
Eingliederungs- und Verwaltungsbudget 
Für das Haushaltsjahr 2016  steht dem Jobcenter Darmstadt voraussichtlich ein Gesamtbudget 
von insgesamt 15,6 Mio. Euro zur Verfügung. Das entspricht einem Anstieg der Mittelzuteilung um 
rd. 13,0 % (Zuteilung 2015: 13,8 Mio. Euro). 
 
Dieses Gesamtbudget teilt sich wie folgt auf: 
 
Voraussichtliche Mittelzuteilung nach der Eingliederungsmittelverordnung in Mio. EURO:  
 
Jahr Eingliederungstitel Verwaltungshaushalt 
2015 6,3 7,5 
2016 7,1 8,5 
 
Im Rahmen der Planung der Verwaltungskosten für das Haushaltsjahr 2016 hat sich heraus-
gestellt, dass der tatsächlich notwendige Betrag für das Verwaltungsbudget 10,4 Mio. € umfasst. 
Es müssen deshalb rd. 1,85 Mio. Euro aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungsbudget 
umgeschichtet werden (2015: 1,425 Mio. Euro). 
Für das Neugeschäft im Eingliederungsbudget verbleibt nach Abzug des Umschichtungsbetrages, 
der nicht verausgabten Bindungen aus 2015 und den Vorbindungen ein Gesamtbetrag von  3,577 
Mio. Euro.  
 
 
Eingliederungsmittel 2016 (in EURO)  
 
 
(Stand 04. März 2016 ) 
 
Voraussichtliche Ausgabemittelzuteilung insgesamt  
 
7.108.697 
geplante Umschichtungen zum Verwaltungshaushalt  -1.849.970 
Saldo Forderungseinzug (Durchschnittswert)  6.433 
zur Verfügung stehende Ausgabemittel 2016  5.265.160 
Vorbindungen aus Vorjahre n fällig 2016/nicht verausgabte 
Bindungen 2015 
1.687.335 und 
217 
zur Verfügung stehende Ausgabemittel für Neugeschäft  3.577.608 
Geplante Ausgaben für 2016 in Euro (Neugeschäft)  3.577.608 
Geplante Ausgaben für 2016 in % (Neugeschäft)  100

19 
In den zur Verfügung stehenden Ausgabemitteln sind bereits 603.405,00 € für den Bereich 
„Flüchtlingsmigration“ enthalten. Davon entfallen 341.055 € auf das Verwaltungsbudget und 
262.350,00 € auf das Eingliederungsbudget. Weitere Mittelzuteilungen für diesen Personenkreis 
sind angekündigt 
Aufgrund des Haushaltrechts werden in die Planung alle Verpflichtungen aufgenommen. Hieraus 
ergeben sich im Laufe eines Jahres Freirechnungen (z. B. aufgrund von Einsparungen im Einkauf 
oder durch Abbrüche/Fluktuationen bei der Maßnahmebesetzung). Die Bewirtschaftung der zur 
Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter den Gesichtspunkten der Bundeshaushaltsordnung 
obliegt dem Beauftragten für den Haushalt (BfdH). Nach einer für Mai 2016 geplanten Revision 
werden der Geschäftsführung ggf. Planungskorrekturen für den Eingliederungstitel vorgeschlagen.   
 
 
 
 
 
 
4.2 Budgetausstattung und Eintrittsplanung 2016 
Die Vermeidung der Langzeitarbeitslosigkeit ist wie in den vergangenen Jahren eines der 
Hauptziele des Jobcenters Darmstadt. Um dies zu erreichen, bleibt das Budget für die 
integrationsorientierten Instrumente (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungs-
zuschüsse, Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung -  MAbE) gegenüber 2015 
fast unverändert (2015 = 59,8 % - 2016 = 58,5 %). Der Umschichtungsbetrag für den 
Verwaltungshaushalt steigt wegen dem Wegfall des Projekts 50plus und der ab Januar 2016 
eingeführten „spitzen Abrechnung“ der Personalkosten für die Beschäftigten der Bundesagentur 
auf 1,85 Mio. (2015 = 1,425 Mio.). Die Budgetansätze der übrigen Eingliederungsleistungen 
wurden den Erfahrungswerten aus 2015 angepasst (Stichwort Effektivität).  
 
Ein Gesamtüberblick kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:  
 
 
 
Bei der vorstehenden Tabelle ist zu beachten, dass für 2015 Ist-Werte zugrunde gelegt wurden.   
 
 
 
 
 
 
Eingliederungsleistungen: 2015
Altgeschäft 
(Vorbindungen) Neugeschäft Ausgaben
Anteil an 
Ausgaben 
in %
Ausgaben 
Stand 
Dezember 
2015
Planung EgT Gesamt (Beträge in EURO) 1.687.552 3.577.608 5.265.160 100 4.855.948
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 190.000 616.065 806.065 15,4 858.142
Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE) 529.000 1.299.341 1.828.341 34,7 1.436.245
Arbeitsgelegenheit (AGH) Mehraufwandvariante 47.208 528.000 575.208 10,9 541.067
Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen (BaE) 426.666 46.050 472.716 9,0 433.249
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 155.300 293.020 448.320 8,5 608.400
Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) 0 117.725 117.725 2,2 141.878
Reha Ermessens- und Pflichtleistungen 27.447 405.004 432.451 8,2 297.736
Förderung Arbeitsverhältnisse (FAV) 120.562 85.760 206.322 3,9 149.128
Einstiegsgeld (ESG) 0 12.720 12.720 0,3 13.829
Einstiegsqualifizierung (EQ) 37.854 26.975 64.829 1,2 40.829
Assistierte Ausbildung 16.200 24.750 40.950 0,8 2.847
Sonstige Förderleistungen 137.315 122.198 259.513 4,9 332.598
2016
Budgetausstattung nach Instrumenten

20 
Hinter den 5 Instrumenten mit den größten Anteilen an den Gesamtausgaben steht folgende 
Eintrittsplanung:  
 
 
 
  
Eintritte: Die 5 großen EgT Instrumente
Eintritte
Anteil an 
Gesamteintritten 
in %
Ist-Eintritte 
(Stand: 
Dezember)
Anteil an 
Gesamteintritten 
in %
Gesamt 2.042 100 2.121 100
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 261 12,8 226 10,7
Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE) 1.205 59,0 1.276 60,2
Arbeitsgelegenheit (AGH) Mehraufwandvariante 430 21,1 424 20,0
Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen (BaE) 15 0,7 21 0,9
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 131 6,4 174 8,2
2016 2015

21 
5. Geschäftspolitische Schwerpunkte  
 
Die Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Gesetzgeber im § 1 SGB 
II beschrieben. Danach soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsberechtigten 
ermöglichen, ein Leben zu führen, welches der Würde des Menschen entspricht. Aufgabe ist es, 
die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und Personen, die mit 
ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, zu stärken und dazu beitragen, dass sie ihren 
Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten 
können. 
 
Das Jobcenter soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer 
Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere 
Weise bestreiten können.  
 
Insbesondere sind die Leistungen der Grundsicherung darauf auszurichten, dass 
 
 durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der 
Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird 
 die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder 
hergestellt wird 
 geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
entgegengewirkt wird 
 die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die 
Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden 
 die behindertenspezifischen Nachteile überwunden werden 
 Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufre chterhalten 
werden. 
Neben dem in §1 SGB II definierten gesetzliche Auftrag der Grundsicherung sind die in § 48b SGB 
II definierten Steuerungsziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende  
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
 
sowie die Qualitätskennzahlen im Bereich Prozessqualität und Kundenzufriedenheitsindex 
Grundlagen des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms. 
 
Die geschäftspolitischen Schwerpunkte und Handlungsfelder für 2016 lauten wie folgt: 
 
1. Langzeitbezieherinnen und Langzeitbeziehern aktivieren und Integrationschancen erhöhen 
2. Jugendliche und junge Erwachsene in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 
3. Marktnähe leben, Betriebe und Unternehmen erschließen und Beschäftigungschancen für 
schwerbehinderte Menschen verbessern 
4. Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren 
5. Herausforderung durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen 
6. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt orientiert sich an den 
oben beschriebenen Zielen und geschäftspolitischen Handlungsfeldern.

22 
5.1.  Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu 
Fachkräften ausbilden 
Aufbauend auf den positiven Erfahrungen der letzten Jahre, wird weiterhin die Akquise von 
geeigneten Bewerberinnen  und Bewerbern für den Erwerb eines Berufsabschlusses forciert. Für 
die Umsetzung und Realisierung des Vorhabens werden die Investitionen in abschlussorientierte 
Qualifizierungen erneut verstärkt.  
 
Alle Integrationsfachkräfte sind in internen Schulungen zu diesem Thema im erforderlichen Maße 
sensibilisiert und bewerben die Kundinnen und Kunden durch eine offensive Ansprache. Zur 
Förderung der Motivation und zur Überwindung individueller Hemmnisse, stehen dem 
identifizierten Potenzial der Kundinnen und Kunden geeignete, vorbereitende Qualifizierungs- und 
Aktivierungsmaßnahmen zur Verfügung.  
 
Durch eine gezielte Arbeitgeberansprache, insbesondere bei Betrieben und Unternehmen, deren 
Ausbildungsplätze längere Zeit unbesetzt geblieben sind, erschließen sich die 
Integrationsfachkräfte des gemeinsamen Arbeitgeber Service (gAGS) ein zusätzliches Potenzial 
für Personen, die eine betriebliche Einzelumschulung absolvieren wollen. 
 
5.2.  A-B-C Netzwerk – zur Bekämpfung der 
Langzeitarbeitslosigkeit 
Bei der Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen und Langzeitbezieherinnen und Langzeitbeziehern 
handelt es sich nicht um eine homogene Gruppe; den „Normalfall“ gibt es nicht.  
 
Trotz positiver Arbeitsmarktentwicklung bleibt die Anzahl der langzeitarbeitslosen Menschen relativ 
konstant, die den Schritt aus dem Langzeitleistungsbezug in ein Beschäftigungsverhältnis nicht 
(mehr) alleine schaffen. Die zentralsten Ursachen hierfür sind zum Einen Gründe, die in der 
Person selbst liegen, und zum Anderen geringe oder fehlende Qualifikationen, psychische und 
physische gesundheitliche Beeinträchtigungen, Suchtproblematiken, finanzielle und familiäre 
Probleme sowie kulturelle und sprachliche Barrieren. Ein hohes Risiko langzeitarbeitslos zu sein 
haben insbesondere ältere Menschen und Geringqualifizierte. Hinzu kommt bei den 
Langzeitarbeitslosen die Entwöhnung von Arbeit und der daran gekoppelten geregelten 
Tagesabläufe. 
 
Bei den arbeitslosen Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern hat sich eine 
verfestigte Kundengruppe gebildet, die mit dem regulären Instrumentarium nicht oder nur bedingt 
aufgebrochen und nachhaltig reduziert werden kann. Das höchste Risiko ergibt sich für diejenigen, 
die nach Eintritt der Arbeitslosigkeit über mehrere Vermittlungshemmnisse verfügen; dies ist häufig 
auch Indiz für die Dauer der Arbeitslosigkeit. 
Je länger eine Arbeitslosigkeit dauert, umso geringer werden die Chancen,  wieder in den ersten 
Arbeitsmarkt einmünden zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass der überwiegende Teil 
generell nur noch für eine Stelle in Frage kommt, für die kein Berufsabschluss vorausgesetzt wird 
(als Helferinnen und Helfer); dies insbesondere aus der Gruppe der Langzeitarbeitslosen ab dem 
55. Lebensjahr. Eine spezielle Unterstützung ist hier unabdingbar. 
 
Eine umfassende und langfristig ausgerichtete Betreuung, die alle erforderlichen 
Unterstützungsleistungen bündelt, ist von Nöten. Gleichzeitig handelt es sich bei der Aktivierung 
und Integration von Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern um ein 
geschäftspolitisches Handlungsfeld. 
 
Im Jobcenter Darmstadt sind ca. 50 % der betreuten Kundinnen und Kunden im 
Langzeitleistungsbezug. Aufgrund der erfolgreichen Erfahrungen bei der Projektumsetzung

23 
„Perspektive 50plus“ wird ab 01.01.2016 das bestehende Team Jobs für best!agers nunmehr nach 
dem Konzept „Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen für arbeitslose 
Langzeitbezieherinnen und Langzeitbezieher (ABC)“ seine Arbeit aufnehmen. Dabei wird bewusst 
der bestehende Personalkörper aus dem „Projektteam Perspektive 50plus“ übernommen. Dies 
deshalb, um den Erfahrungsschatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Projekt 50plus 
auch für die Umsetzung des A-B-C Netzwerkes nutzen zu können. Zudem kann so die gesamte 
Organisationsstruktur im Bereich Markt & Integration aufrechterhalten werden. Der Großteil der 
Best-practice-Ansätze aus der Projektphase wird übernommen.  
Hierzu zählen insbesondere  
 
 ein niedrigerer Betreuungsschlüssel 
 enge Kontaktdichte 
 starke Identifizierung der Fallmanagerinnen und Fallmanagern mit ihren Aufgaben und 
deren hohe Flexibilität bei sich ändernden Rahmenbedingungen 
 hohe Mitarbeitermotivation und Lernbereitschaft 
 die wertschätzende Grundhaltung und Ansprache der zu betreuenden Kundinnen und 
Kunden sowie die unbedingte Integrationsorientierung für den 1. Arbeitsmarkt 
 
Der Betreuungsschlüssel wird als Orientierungswert mit 1:120 festgelegt und gewährleitstet so 
eine intensive Beratung und Betreuung.  
Die Aufgabe der 10 Fallmanagerinnen und Fallmanager ist es eine nachhaltige 
Arbeitsmarktintegration nie gänzlich aus den Augen zu verlieren. Jedoch variiert der Zeithorizont, 
in dem eine Integration erreicht werden kann; je nach den individuellen Umständen jedes 
einzelnen Langzeitarbeitslosen, wobei die Handlungsbedarfe und die Auswahl der Maßnahmen 
handlungsleitend sein werden. Der Ansatz wird hier mehr am Menschen und seinen Stärken und 
Fähigkeiten ausgerichtet, es wird Motivation geschaffen,  die Arbeitsmarktkompetenzen optimiert 
und die berufsfachlichen Kenntnisse anpasst bzw. verbessert. 
 
Oftmals muss vor einer Arbeitsmarktintegration Beschäftigungsfähigkeit hergestellt werden. Ein 
wichtiger Baustein hierbei ist die Sicherung der sozialen Teilhabe. 
Für sinnvoll wird eine proaktive Nachbetreuung der Integrationen durch die zuständigen 
Fallmanagerinnen und Fallmanager erachtet, analog INA (Integrationsnachhaltung), z.B. 3 Monate. 
Während dieser Zeit hat die Kundin / der Kunde jederzeit die Möglichkeit Hilfe und Rat seiner 
Beratungsfachkraft in Anspruch zu nehmen; ggf. kann auch auf Wunsch der Kundin / des Kunden 
oder wenn es die Sachlage hergibt mit dem Betrieb oder Unternehmen Kontakt aufgenommen 
werden. 
 
In einer Begleitenden Bewerbung werden Kundinnen und Kunden im Rahmen eines Coachings 
(durch Integrationsfachkräfte) nach Qualifikation und Berufserfahrung selektiert und für eine 
begleitende Vorsprache im Unternehmen vorbereitet. Hierbei sollen den Bewerberinnen und 
Bewerbern realistische Chancen aufgezeigt werden, sie sollen motiviert und ihr Engagement und 
Eigenverantwortung sollen geweckt werden. Im Rahmen der Begleitenden Bewerbung sollen den 
Kundinnen und Kunden „Unternehmertüren“ geöffnet werden. Die Personalentscheiderinnen und 
Personalentscheider sollen sich von dem „Menschen“ und nicht von der Bewerbungsmappe 
überzeugen. 
 
Die Prozesse der Arbeitsuche und Stellenvermittlung durch den gemeinsamen 
Arbeitgeberservice sind dahingehend anzupassen, dass Suchanstrengungen von geeigneten 
Stellen aus dem vorhandenen Stellenpool und insbesondere bei neu eingehenden Stellen zu 
erhöhen und dahingehend zu überprüfen sind, ob aus dem Pool der arbeitslosen Langzeitbezieher  
Bewerberinnen und Bewerber in Frage kommen. Die Integrationsfachkräfte planen und steuern 
passgenaue Maßnahmeangebote. 
Mit speziellen, auf die Zielgruppe ausgerichteten, Maßnahmekonzepten sollen die Weichen in die 
Erwerbstätigkeit gestellt werden. Durch geeignete Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen 
Eingliederung, sollen  Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert oder beseitigt werden.

24 
Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung oder Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung 
werden passgenau angeboten. 
 
 
Diese Maßnahmen können u.a. sein 
 
 Integrationsassessement 
 Kompetenzerfassung im Arbeitsprozess  
 „In Arbeit gehen“ 
 
sowie diverse andere Angebote, die mittels Aktivierungsgutschein bedarfsgerecht angeboten 
werden. 
 
 
5.2.1. ESF Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose  
Das Jobcenter beteiligt sich ab 2016 am ESF-Bundeprogramm für Langzeitarbeitslose. Ziel dieses 
Programms  ist, für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte Perspektiven einer 
nachhaltigen beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Hierbei sind 
gezielt Betriebe und Unternehmen zu akquirieren und für die Einstellung der langzeitarbeitslosen 
Frauen und Männer zu gewinnen. Diese Akquise erfolgt außerhalb des Regelgeschäftes durch 
einen Betriebsakquisiteur. Der Betriebsakquisiteur hat einen Teilnehmerpool von Kundinnen und 
Kunden, die die Förderkriterien nach dem ESF-Bundesprogramm erfüllen (45 Normalförderfälle 
und 5 Intensivförderfälle).  
 
5.2.2. Förderung von Schwerbehinderten 
 
Als schwerbehindert gelten Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 
aufweisen. Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen wird infolge der demografischen Alterung 
weiterhin stetig ansteigen.  
 
Die folgende Übersicht gibt Auskunft über die derzeitige Anzahl und Struktur im Jobcenter 
Darmstadt: 
 
 Arbeitslos 
 
Arbeitsuchend insgesamt 
Männlich 
 
142 59 201 
Weiblich 
 
65 39 104 
15 bis unter 25 
Jahre 
 
7 3 10 
25 bis unter 50 
Jahre 
 
106 43 149 
Über 50 Jahre 
 
94 52 146 
 
Unter den schwerbehinderten Arbeitslosen befinden sich anteilig mehr Fachkräfte als bei nicht 
schwerbehinderten Arbeitslosen. Der überwiegende Anteil der schwerbehinderten Menschen ist 
aufgrund der individuellen Hemmnisse eher als integrationsfern anzusehen. Gleichwohl sind ca. 50

25 
schwerbehinderte Menschen integriert, jedoch nach wie vor hilfebedürftig und erhalten Leistungen 
aus dem SGB II. 
 
Trotz der schwierigen Umstände, die mit einer Integration verbunden sind, gelingt es den 
Integrationsfachkräften des Jobcenters Darmstadt im Vergleich zu anderen, ähnlich strukturierten 
Jobcentern überdurchschnittlich gut, Schwerbehinderte zu integrieren.  
Die Integration von Schwerbehinderten ist ein komplexes Aufgabengebiet und stellt hohe 
Anforderungen an die Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, auch bei der gezielten 
Ansprache der Kundengruppe der Betriebe und Unternehmen. Um diese erfolgreiche 
Integrationsarbeit weiter zu entwickeln, wird das Jobcenter ab 2016 die Organisations- und 
Ablaufstruktur für die Betreuung der Schwerbehinderten anpassen. Künftig werden alle 
Schwerbehinderten von einer Integrationsfachkraft mit Spezialwissen in einem Team exklusiv 
betreut. Diese zentrale Aufgabenwahrnehmung wird die Prozesse beschleunigen und im Ergebnis 
die Integrationsleistung steigern.  
 
Mit der Initiative Inklusion und den hierzu erlassenen Richtlinien sowie der ergangenen 
Kooperationsabsprache für die Umsetzung in Hessen besteht die Möglichkeit für ältere 
schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben mittels einer 
Integrationsprämie in neue Arbeitsplätze zu integrieren. 
 
Grundsätzlich stehen allen Anspruchsberechtigten Mittel des Eingliederungsetats zur Verfügung. 
Für die Integration von schwerbehinderten Menschen stehen höhere Fördersätze, insbesondere 
Eingliederungszuschüsse u.a. zur Verfügung.   
 
 
5.3. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement 
(bFM)  
Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf den Leistungsberechtigten 
ausgerichteter Prozess, mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. 
Vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen werden methodisch erfasst und 
es werden im Beratungsgespräch gemeinsam die nächsten Schritte vereinbart.  
 
Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement betreut Leistungsberechtigte, die aufgrund 
von multiplen Vermittlungshemmnissen aktuell keine direkte Chance auf dem regulären 
Arbeitsmarkt haben. Dabei handelt es sich um Leistungsberechtigte, die aufgrund ihrer 
Erwerbsbiographie durchaus integrierbar sind, sofern es gelingt, die hemmenden Probleme zu 
beseitigen oder zumindest zu regulieren.  
 
Eine intensive Betreuung durch erfahrene Fallmanagerinnen und Fallmanager unter Einbeziehung 
der am Markt agierenden Netzwerkpartner ist daher ein wichtiger Baustein, um besonders 
langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden zu aktivieren und beruflich zu integrieren. 
 
Das Jobcenter Darmstadt hält in 2016 daran fest, die Ausbildung zu zertifizierten 
Fallmanagerinnen und Fallmanager zu fördern, um die Beratungs- und Methodenkompetenz weiter 
zu verbessern. 
5.4. Beratungskonzeption SGB II (BeKo) 
Nach Abschluss der Schulungen „Beratungskonzeption SGB II (BeKo)“ wurden im letzten Jahr zur 
Erweiterung bzw. Verstetigung der Beratungskompetenzen individuelle Lernbegleitungen durch 
„BeKo“-Trainerinnen und Trainer sowie kollegiale Fallberatungen durchgeführt. Diese Angebote 
sollen auch in 2016 für alle Fallmanagerinnen und Fallmanager vorgehalten werden.

26 
 
Neu eingestellte Fallmanagerinnen und Fallmanager werden zukünftig im Rahmen eines Inhouse-
Seminars durch „BeKo“-Trainerinnen und Trainer geschult.  
 
Neben der Erweiterung der Beratungskompetenzen der Fallmanagerinnen und Fallmanager ist 
damit die Erwartung verbunden, insbesondere (langzeit-) arbeitslose Menschen besser auf dem 
Arbeitsmarkt zu integrieren. 
5.5. Sozialer Arbeitsmarkt  
Unter den Instrumenten des Sozialen Arbeitsmarktes fallen die Arbeitsgelegenheiten § 16d SGB II 
und die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) gem. § 16e SGB II.  
 
5.5.1. Arbeitsgelegenheiten 
Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme für erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
a) zusätzliche,  
b) im öffentlichen Interesse liegende und  
c) wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten 
                                 
Ziel einer AGH ist die Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, die Überprüfung der 
Arbeitsfähigkeit / Arbeitsbereitschaft und / oder die (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung 
der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen. Die AGH soll als (mittelfristige) 
Brücke zum regulären Arbeitsmarkt dienen, d. h. es erfolgt eine Teilhabe am Arbeitsleben mit dem 
Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.  
Eine AGH begründet kein (sozialversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnis. 
 
Die Träger einer AGH erhalten durch das Jobcenter Darmstadt pro Teilnehmerin / Teilnehmer und 
Monat eine Maßnahmenkostenpauschale. Ebenso werden den Teilnehmerinnen / Teilnehmer die 
entstehenden Fahrtkosten rückerstattet.   
 
Im Jahr 2015 konnten auf die bei 15 Trägern bereitgestellten 175 Plätze insgesamt 424 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugewiesen werden. Hierbei haben 139 Personen (32,8 %) die 
AGH vorzeitig beendet bzw. abgebrochen (in 15 Fällen wg. Arbeitsaufnahme) und 285 Personen 
(67,2 %) ordnungsgemäß beendet.  
 
Von den teilnehmenden Kundinnen und Kunden mündeten  
 23 in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit 
   3 in eine Ausbildung  
 12 Personen in Tätigkeiten auf geringfügiger Basis  
   8 Personen in Tätigkeiten auf Basis Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)                             
gem.   § 16 e SGB II ein 
 
6 Kundinnen und Kunden begannen eine Qualifizierungsmaßnahmen, 7 Kundinnen und Kunden 
nahmen Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes auf, mind. zwei Kundinnen sind 
zunächst auf ehrenamtlicher Basis tätig geworden (davon ist eine Kundin für eine Ausbildung 
vorgesehen).  Zusammenfassend wurden 2015 von allen zugewiesenen AGH-Teilnehmenden 
somit mindestens 61 Personen (ca. 15 %) noch während oder unmittelbar nach der AGH aktiv. 
 
Auch für das Jahr 2016 wird mit einer Teilnehmerplatzzahl in Höhe von 175 kalkuliert, da sich das 
Jobcenter Darmstadt einen ähnlichen Erfolg der AGH wie im Vorjahr verspricht.

27 
5.5.2. FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) 
Für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte können gem. § 16e SGB II 
reguläre Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 75 % des 
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für eine Dauer von 24 Monaten gezahlt werden. 
 
Im Jahr 2015 wurden für 15 Kundinnen und Kunden entsprechende Arbeitsverhältnisse gefördert, 
davon 5 Altfälle aus 2014 und 10 Neufälle, überwiegend im Anschluss an eine AGH. Von den 
auslaufenden Fällen wurden zwei Kunden beim gleichen Arbeitgeber in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übernommen, ein Kunde beendete die 
geförderte Beschäftigung vorzeitig, da er eine Tätigkeit auf geringfügiger Basis mit Option auf eine 
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen hat.

28 
 
5.6. Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und 
Integrationen realisieren                                                 
Unser gemeinsamer Arbeitgeberservice (gAGS) 
Das Jobcenter Darmstadt betreibt seit 2009 in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen 
gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS). 
Hier werden Arbeitgeber mit allen Dienstleistungen und Auskünften zum Arbeitskräfte- und 
Förderangebot aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III gleichermaßen bedient sowie für unsere 
Kundinnen und Kunden ein umfangreiches Angebot an freien Arbeitsstellen vorgehalten.  
 
 
 
Die Zusammenarbeit steht unter dem Motto 
 
 Wir generieren gemeinsam einen Stellenpool. 
 Wir arbeiten gemeinsam an der Vermittlung dieser Stellen. 
 Wir arbeiten gemeinsam rechtsübergreifend an unseren Zielen. 
 
Ziel des gemeinsamen Arbeitgeberservice ist eine passgenaue, nachhaltige Vermittlung der 
Kundinnen und Kunden aus dem Jobcenter und ein gutes Dienstleistungsangebot für die Betriebe 
und Unternehmen der Region bereitzuhalten. 
 
Die Zusammenarbeit im gAGS wurde zum 04. Mai 2015 insofern weiterentwickelt, dass 2 der 4 
Fallmanagerinnen und Fallmanager ihren Arbeitsplatz ausschließlich im Jobcenter haben. 
Ihre bewerberorientierte Arbeitstätigkeit beinhaltet vor allen die Betreuung von marktfähigen 
Kundinnen und Kunden im Rahmen einer assistierten Vermittlung und begleitenden Bewerbung. 
 
Durch die Weiterentwicklung konnte das Arbeitsergebnis für 2015 wirksam gesteigert werden, was 
sich in der Erhöhung der Integrationsquote um 3,8% auf  23,3 % für das Jahr 2015 widerspiegelt. 
 
Es besteht die Absicht, zukünftig mit den Personalverantwortlichen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, sowie den Personalverantwortlichen der stadtnahen Betriebe/Einrichtungen eine 
Vereinbarung zu treffen, wonach alle dort zu besetzenden Stellen, dem gAGS gemeldet werden. 
 
5.7. Beschäftigungschancen für Alleinerziehende 
nutzen 
Im Jobcenter Darmstadt sind 6.758 Bedarfsgemeinschaften mit 9.116 erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten gemeldet; 1.380 davon gehören dem Personenkreis der Alleinerziehenden 
an (1.317 Frauen, 63 Männer).  
 
Nach wie vor sind unterschiedliche Wege und Handlungsebenen notwendig, um diesen 
Personenkreis bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bedarfsgerecht und nachhaltig zu 
unterstützen. 
 
Wie im vergangenen Jahr, wird die Zielgruppen auch im Jahr 2016 eine Kundenkontaktoffensive 
durchlaufen. Innerhalb von 12 Wochen werden die Mütter und Väter in Form von 
Gruppeninformationsveranstaltungen geschult. Sie erhalten Informationen über  Möglichkeiten der 
Kinderbetreuung wie auch über das Bildungs- und Teilhabepaket. Spezielle Maßnahmen und 
(Weiter)Bildungsangebote bis hin zum Stellenmarkt werden durch aufeinander abgestimmte

29 
Module der Zielgruppe nahe gebracht. Direkt im Anschluss an die jeweiligen Veranstaltungen 
haben die Teilnehmenden intensive Einzelgespräche beim Fallmanagement. Individuell 
abgestimmte Strategien und Eingliederungspläne werden so auf den Weg gebracht. 
 
Weitere Hilfen zur beruflichen Orientierung erhalten Alleinerziehende innerhalb der Maßnahme 
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Als Querschnittsthema wird dem Titel dieser Maßnahme 
über die gesamte Zeitspanne Rechnung getragen. Die Teilnehmenden durchlaufen verschiedene 
Elemente der Kenntnisvermittlungen. Des Weiteren zeichnet sich die Maßnahme durch ein hohes 
Maß an Einzelcoaching aus. Ein ganzheitliches sozialpädagogisches Betreuungs- und 
Beratungsangebot steht den Müttern und Vätern bei Bedarf zur Verfügung.  
 
Flankierend können Migrantinnen ein Sprachtraining in Anspruch nehmen. Um der Verbesserung 
der Mobilität und Flexibilität Rechnung zu tragen und neuen Schwung in das Leben der ein oder 
anderen Teilnehmerin zu bringen, ist das Erlernen des Fahrradfahrens inklusive „Erwerb des 
Fahrradführerscheins“ während der Maßnahme möglich.  
 
Innerhalb der Schulferien wird vom Träger ein Kinderbetreuungsangebot vorgehalten.    
Ein weiteres Unterstützungsangebot für gutqualifizierte Alleinerziehende stellt  das mit ESF und 
Bundesmitteln geförderte Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ dar. 
 
Ergänzend werden über Aktivierung- und Vermittlungsgutscheinen unterschiedliche individuell 
zugeschnittene Förderangebote für die Zielgruppe bereitgehaltern: 
 DAIA – Darmstädter Initiative für Alleinerziehende (ganzheitliche Beratung / Lernangebote / 
Einzel- und Gruppencoaching)  
 Erwerb des Hauptschulabschlusses mit berufspraktischer 
 Erwerb des Realschulabschlusses mit berufspraktischer Weiterbildung 
 Vom Minijob zur versicherungspflichtigen Anstellung (Einzelcoaching). 
 
Des Weiteren berücksichtigt die  Bildungszielplanung des Jobcenters Darmstadt Qualifizierungs- 
und Umschulungsangebote, die über  Bildungsgutscheine zugänglich sind in den Berufsparten - 
Erziehung, Pflege, kaufmännische Berufe, Hauswirtschaft und Gastronomie (Teilzeit und Vollzeit).  
 
Um dieses Angebot  der Zielgruppe möglichst nahe zu bringen findet am 09.03. 2015 im 
Mehrgenerationen Haus Darmstadt eine Bildungsbörse für Personen mit Familienpflichten statt. 
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCAs) des Jobcenters Darmstadt und 
der Agentur für Arbeit richten die Veranstaltung gemeinsam mit dem Mehrgenerationen Haus aus. 
Namhafte Bildungsträger aus Darmstadt bewerben im Rahmen dieser Veranstaltung ihr vielfältiges 
Weiterbildungsangebot, zudem haben die Kundinnen die Möglichkeit einen qualifizierten 
Bewerbungsmappencheck Vorort durchführen zu lassen. Eine Stellenbörse mit Teilzeitangeboten 
wird vom gemeinsamen Arbeitgeber-Service angeboten. Darüber hinaus erhalten die 
Besucherinnen professionelle Unterstützung in Form einer Farb- und Stilberatung für  das richtige 
Outfit zum bevorstehenden Vorstellungsgespräch. Für Informationen zum Bildungs- und 
Teilhabepaket steht den Kundinnen eine Beratungsfachkraft zur Verfügung. 
 
Nach wie vor erhalten Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren über die BCA des Jobcenters in 
Form von regelmäßigen Informationsveranstaltungen wichtige Hinweise zu den Themen:  
 
 Kinderbetreuung 
 beruflicher (Wieder-)Einstieg und  
 Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
 
Des Weiteren werden Veranstaltungen zur Inanspruchnahme des Bildungs-und Teilhabepakets mit 
der Koordinatorin des Bildungs- und Teilhabepakets der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
angeboten. Diese Veranstaltungen werden alle im Mehrgenerationen-Haus durchgeführt.

30 
Um jungen alleinerziehenden Müttern und Vätern in besonderer Weise gerecht zu werden wird 
auch im Jahr 2016 innerhalb der Jugendberufsagentur  (U25 Team) das spezialisierte 
Fallmanagement umgesetzt. Eine Fallmanagerin widmet sich ausschließlich jungen Müttern und 
Vätern. Durch die Konzentration auf die Zielgruppe kann die Mitarbeiterin ihr Fachwissen, welches 
sich intensiv auf den Ausbildungsmarkt bezieht, gezielt einsetzen und die für diese Gruppe so 
wichtigen Beratungs- und  Informationsangebote erweitern.  
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem „Lokalen Bündnis für Familie“, dem Netzwerk 
Südhessen (bestehend aus den BCAs und den Leiterinnen der Büros für Chancengleichheit 
/Frauenbüro in Südhessen), dem Arbeitskreis Migranten und Sozialarbeit, dem Netzwerk TAff 
(Netzwerk Taff – Berufsabschluss in Teilzeit in Hessen) sowie weiteren zielgruppenrelevanten 
Institutionen und Ämtern innerhalb der Region wird auch in 2016 fortgesetzt. 
 
5.8. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 
integrieren - Unsere Jugendberufsagentur  
Selbst bei einer insgesamt positiven Entwicklung am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stellt die 
berufliche und soziale Integration insbesondere von förderungsbedürftigen jungen Menschen unter 
25 Jahren alle Beteiligten vor Herausforderungen.  
Das Jobcenter Darmstadt arbeitet seit Frühjahr 2009 in Kooperation in der Jugendberufsagentur 
(JBA) in den Räumlichkeiten der AA Darmstadt zusammen. Die gute Zusammenarbeit der letzten 
Jahre hat sich bewährt und zur Vermeidung von Stigmatisierung sowie Verbesserung der 
Angebote und Leistungen für besonders benachteiligte Jugendliche geführt. 
 
Die JBA Darmstadt hat folgende übergeordneten Ziele: 
 
• Optimierung und Verzahnung von Geschäftsprozessen 
• aufeinander abgestimmte Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung  
• Einmündung von Bewerberinnen und Bewerbern in den Ausbildungsmarkt 
• gemeinsames Konzept zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (Aktivierungsstrategie) 
• Hilfen für benachteiligte Jugendliche 
 
und bietet Vorteile bei: 
 
• Vermittlung und Beratung für junge Erwachsene aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
in einem Haus (kurze Wege) 
• Vermeidung von Doppelstrukturen unter Beibehaltung der jeweiligen gesetzlichen 
            Aufträge 
• Bewerbungstraining im „DABEI“ (eigenes Bewerbungscenter Jobcenter  Darmstadt) 
• gemeinsame Strategie mit der Berufsberatung zur Verbesserung der Einmündungsquote 
• Informationsveranstaltungen zur Berufsorientierung für Eltern aus allen Rechtskreisen 
• gemeinsam geplante und durchgeführte Fachveranstaltungen (z.B. jährliche  
           Ausbildungsmessen, Elternveranstaltungen) 
• gemeinsame Arbeitskreise zur besseren Vernetzung in der Region (AG nach §78 JBH  
           und OloV-Steuerungskreis)  
 
Im Rahmen der Weiterentwicklung hat sich die Jugendberufsagentur die Erhöhung der 
Einmündungsquote von Bewerberinnen und Bewerbern mit und ohne Hauptschulabschluss sowie 
die Entwicklung einer intensiveren Zusammenarbeit mit den Schulen zum Ziel gesetzt. 
 
Die Einmündungsquote von Bewerberinnen und Bewerbern mit und ohne Hauptschulabschluss 
konnte im Jahr 2015 auf 21,1 % gesteigert werden. Das neu initiierte Hauptschulprojekt im 
sozialen Brennpunktviertel Eberstadt hat zu Beginn des Schuljahres 2015/16 seine Arbeit 
aufgenommen und wird mittlerweile von allen Seiten als sehr positiv bewertet.

31 
Die Integrationsquote U25 konnte im Jahr 2015 insgesamt auf 25,5 % gesteigert werden. Das 
entspricht  Rang 2 im Vergleich der hessischen Jobcenter und Rang 1 im Vergleichstyp IIe. 
 
 
Eine weitere Herausforderung für das Jahr 2016 stellt der prognostizierte Zuwachs von Kundinnen 
und Kunden mit Fluchthintergrund im Bereich U25 dar. 
Diese Kundengruppe birgt einen hohen Beratungsbedarf, da von wenigen bzw. fehlenden 
Kenntnissen über den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt auszugehen ist.  
 
Folgende Angebote und Instrumente stehen den Beratungsfachkräften für ihre Arbeit grundsätzlich 
zur Verfügung: 
 
 Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsreife 
 Maßnahmen zur Erlangung eines Schulabschlusses 
 Beratung und Maßnahmen zur Berufsorientierung 
 Vermittlung in ausbildungsvorbereitende Angebote 
 Vermittlung in reguläre und überbetriebliche Ausbildung (mit Unterstützung des gAGS) 
 Hilfsangebote während der Ausbildung 
 Maßnahmen zur Herstellung von Markt- und Vermittlungsfähigkeit 
 Maßnahmen zur Kenntnisvermittlung und Teilqualifizierung 
 Beratung und Vermittlung in Arbeit (mit Unterstützung des gAGS) 
 
5.9. Handlungsschwerpunkt „Erstausbildung junger 
Erwachsener“  
Im Rahmen der Bundesinitiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ wird das Jobcenter 
Darmstadt auch im Jahr 2016 aktiv seinen Beitrag dazu leisten, dass 25 - 35jährige ohne 
Berufsabschluss einen Berufsabschluss erwerben können.  
 
Um die identifizierten Kundenpotenziale noch stärker zu aktivieren und Transparenz über die 
Qualifizierungsmöglichkeiten zu erhöhen, werden in der ersten Jahreshälfte 2016 zusätzlich 
Gruppeninformationen stattfinden. In den Gruppenveranstaltungen erhalten die Kundinnen und 
Kunden interessante Informationen über  die Chancen, Möglichkeiten und Fördermittel auf dem 
Weg zu einem Berufsabschluss oder Teilqualifikation. 
Im unmittelbaren Anschluss an die Gruppenveranstaltung findet das Einzelgespräch bei der 
zuständigen Integrationsfachkraft statt. Gemeinsam mit der Kundin / mit dem Kunden wird geprüft, 
in wieweit unter Berücksichtigung von Interessenlage, Marktlage, Motivation, Eignung und 
Realisierbarkeit ein Berufsabschluss/Teilqualifikation erlangt werden kann. Wenn alle 
Voraussetzungen für einen Erfolg sprechen, werden gemeinsam mit der Kundin / mit dem Kunden 
alle weiteren notwendigen Umsetzungsschritte vereinbart und auf den Weg gebracht.  
Bei Kundinnen und Kunden, die nicht sofort für eine abschlussorientierte Weiterbildung geeignet 
sind, ist das Ziel, unter Nutzung der Arbeitsmarktinstrumente je nach individuellem 
Unterstützungsbedarf die Befähigung zu erreichen, zu einem späteren Zeitpunkt eine 
abschlussorientierte Maßnahme erfolgreich zu meistern.

32 
6. Rechtmäßigkeit und Qualität der 
operativen Umsetzung sicherstellen 
Auch in 2016 ist die Erbringung einer rechtmäßigen, wirtschaftlichen und kundenfreundlichen 
Dienstleistung, die sich an den Zielen des SGB II ausrichtet, insbesondere vor dem Hintergrund 
von verschiedenen neuen Rahmenbedingungen, ein wichtiges Ziel.  
 
6.1. Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung 
sicherstellen 
 
Ein sehr wichtiger Bereich des SGB II ist die Leistungsgewährung. Diese richtet sich an den 
Bedürfnissen der Leistungsberechtigten aus. Zudem erfolgt die Leistungsgewährung auch im 
Hinblick auf die Summe passiver Leistungen. 
 
 
 
6.1.1. Bildungs- und Teilhabepaket 
Nach der Zentralisation der Aufgaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab dem 15.12.2014 
sind zunächst 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ab dem 01.03.2015 4 Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter im Team Bildung und Teilhabe eingesetzt worden. 
 
Das Team Bildung und Teilhabe ist der Bereichsleitung direkt unterstellt. Insgesamt konnte durch 
die Zentralisierung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine deutliche Steigerung 
der Inanspruchnahme erzielt werden. Zudem ist es so gelungen, eine einheitliche Beratung der 
Kundinnen und Kunden zu erreichen. Das Team und sein Leistungsspektrum ist durch 
verschiedene Sonderaktionen (z.B. Anschreibaktion an ca. 400 Kundinnen und Kunden, 
Homepage des Jobcenters Darmstadt) bekannter gemacht worden. Eine höhere Inanspruchnahme 
konnte so bereits erreicht werden. 
 
6.1.2. Die neue E-Akte SGB II 
Die fortschreitende digitale Entwicklung macht es notwendig eine „papierlose“ Verwaltung 
anzusteuern. Hierzu stellt die Einführung einer eAkte im Rechtskreis SGB II einen wesentlichen 
Meilenstein dar. Nachdem zunächst die Bundesagentur für Arbeit eine eAkte eingeführt hat, wird 
nun auch im Bereich des SGB II (gemeinsamen Einrichtungen) die Einführung einer eAkte 
Realität.  Über die Umstellung von der Papier-Akte auf die eAkte hat das BMAS in den letzten 
Tagen final entschieden. Damit steht einer Umsetzung in mehreren „Wellen“ nichts mehr im Wege.  
Für das Jobcenter Darmstadt ist die Einführung der eAkte in der zweiten „Welle“ im April 2017 
vorgesehen.

33 
7. Flüchtlinge 
 
Im Jobcenter Darmstadt zeichnet sich seit Erhebung vom 01.09.2015 bis Ende März 2016 (Stand 
24.03.2016) folgende Situation ab: 
Insgesamt beziehen 416 geflüchtete Menschen Leistungen nach dem SGB II. Hiervon sind 157 
Personen der Altersgruppe 15-24 zuzuordnen und 240 der Altersgruppe 25-50. Bei der 
Unterteilung nach Geschlecht haben wir 301 männliche Leistungsbezieher und 115 weibliche (s. 
Tabelle).  
 
 
 
Im Jobcenter Darmstadt beziehen insgesamt ca. 9500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 
Leistungen nach dem SGB II, hiervon verfügen 340 über einen Flüchtlingsstatus. Demzufolge 
handelt es sich bei diesem Personenkreis um einen Anteil von 3,58 Prozent  aller erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten, die in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind. 
 
Der überwiegende Teil der Zugewanderten kommt aus dem Arabischen Syrien, die zweitgrößte 
Gruppe aus Afghanistan und die drittgrößte aus Eritrea. 
 
Der Zugang von Flüchtlingen im Jobcenter Darmstadt gestaltet sich bislang moderat. Sowie jedoch 
die Anerkennung der Flüchtlinge durch das BAMF zügiger durchgeführt werden kann, werden die 
Zugänge deutlich ansteigen.  
Bis zum Jahresende 2016 werden nach Schätzungen 800 bis 1000 Flüchtlinge Grundsicherung 
nach dem SGB II im Jobcenter Darmstadt beziehen. 
Um diese prognostizierten Kundenströme zu bewältigen, wurde von beiden Trägern der 
gemeinsamen Einrichtung zusätzliches Personal eingestellt. Das Jobcenter hat in diesem 
Zusammenhang zwischenzeitlich zwei Sprachvermittlerinnen und Sprachvermittler für eine 
Beschäftigung im Jobcenter gewinnen können. Diese unterstützen die Sachbearbeiterinnen und 
Sachbearbeiter und Integrationsfachkräfte innerhalb des Jobcenters. Darüber hinaus werden die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters im Hinblick auf die Beurteilung verschiedenster 
Sachverhalte hinsichtlich ausländerrechtlicher Belange geschult, um so eine zügige und qualitativ 
hochwertige Arbeit zu gewährleisten. Zudem hat der Bereich Markt und Integration bereits 
beabsichtigt, eine zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge (ZAAF) zu implementieren. Hauptziel der 
ZAAF ist die frühzeitige Beratung, die Identifizierung von beruflichen Qualifikationen, die frühzeitige 
Qualifizierung und die Einleitung von Vermittlungsaktivitäten für Flüchtlinge. Die Flüchtlinge finden 
hier auch Unterstützung im Prozess für Zeugnisübersetzungen sowie im Prozess der 
Anerkennungsberatung ihrer Qualifikationen. Weiterhin erfolgt die Koordination und Durchführung 
von Informationsveranstaltungen und auch die Zuweisung für Maßnahmen. Darüber hinaus 
werden durch Einschaltung des Berufspsychologischen Services nach Integrationskurs erneut die 
erworbenen/realen Sprachkompetenzen festgestellt.  
 
In Bezug auf die mögliche Integration in den Arbeitsmarkt können nach den ersten Erfahrungen 
und Beratungsgesprächen mit den Kundinnen und Kunden folgende Tendenzen festgestellt 
werden: 
 
Die Bandbreite der Vorqualifizierungen der geflüchteten Menschen ist sehr groß. Zum einen 
handelt sich zum Teil um sehr gut ausgebildete Menschen, die sehr zügig in den Arbeitsmarkt 
integriert werden können bzw. auch schon integriert worden sind. Ein größerer Anteil der 
Alle 15-24 25-50 männlich weiblich Kinder unter 15 
vorhanden
FLUE0 302 98 188 214 88 57
FLUE1 103 51 49 78 25 19
FLUEA 11 8 3 9 2 2
Summen 416 157 240 301 115 78

34 
geflüchteten Menschen ist schwieriger in den Arbeitsmarkt zu integrieren, da bei diesen Personen 
Sprach- und Verständigungskompetenzen gestärkt werden müssen. Die Flüchtlinge sind motiviert 
und bereit Arbeit aufzunehmen. Die Zielsetzung des Jobcenters geflüchtete Menschen durch 
Qualifizierung und Weiterbildung dem Arbeitsmarkt zuzuführen, wird dabei besonders im 
Mittelpunkt stehen. 
  
 
8. Kommunale Arbeitsmarkt- und 
Ausbildungsstrategie 2016 der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist entscheidend davon abhängig, dass die regionalen Akteure 
des Arbeitsmarktes in eine gemeinsame Strategie eingebunden werden. Dafür wird über das 
Hessische Sozialministerium (HSM) das Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Arbeitsmarktbudget 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung gestellt. 
 
In Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt das Jobcenter für einzelne 
Maßnahmen, die im Rahmen des Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Arbeitsmarktbudgets 
durchgeführt werden Kofinanzierungen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Jobcenter 
stehen hierzu stets in einem regen Austausch und vereinbaren gemeinsam, für welche Maßnahme 
welche Förderung von Seiten des Jobcenters möglich und realisierbar ist. 
 
Im Rahmen des Arbeitsmarktbudgets ist es z.B. möglich auch weiterhin Arbeitsgelegenheiten mit 
sozialpädagogischer Betreuung anzubieten, da die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung  
über das Arbeitsmarktbudget finanziert werden können. Diese Kostenübernahme ist aufgrund der 
gesetzlichen Vorgaben für das Jobcenter nicht mehr möglich. Somit ist aber weiterhin 
sichergestellt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Arbeitsgelegenheit weiterhin 
intensiv betreut und beraten werden. 
 
Auch im Rahmen des Ausbildungsbudgets werden neue Wege eröffnet und in Kombination der 
Mittel aus dem Ausbildungsbudget und der Finanzmittel des Jobcenters lassen sich Maßnahmen 
realisieren, die alleine über die finanziellen Mittel eines Trägers nicht möglich wären. So kann 
beispielsweise in einer Maßnahme der Erwerb des Hauptschulabschlusses angeboten werden, da 
diese Kosten über das Ausbildungsbudget finanziert werden. Eine Kostenübernahme durch das 
Jobcenter wäre auch hier aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht realisierbar. Für die Maßnahmen 
aus dem Ausbildungsbudget haben die Stadt und das Jobcenter vereinbart, vorwiegend 
Maßnahmen zur Förderung der Ausbildungsreife und Verselbständigung der jungen Menschen zu 
bezuschussen. 
 
Bezüglich der gemeinsamen Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der 
Ausbildungsreife steht die Teamleitung U25 im Rahmen der gemeinsamen Arbeit der Kooperation 
der Jugendberufshilfe in der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
in der Jugendberufsagentur in ständigen regelmäßigen Kontakt. Alle eingereichten Maßnahme-
Konzepte werden gemeinsam geprüft und bewertet. Wenn diese der Berufsvorbereitung dienen 
und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sind, wird eine Kofinanzierung durch das Jobcenter geprüft und 
entsprechend den vorhandenen Haushaltsmitteln entschieden.

35 
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen gibt es im Team je eine Patin bzw. Paten, um die 
Besetzung und Auslastung sicherzustellen. Diese bzw. dieser eröffnet zusammen mit dem Träger  
die jeweilige Maßnahme. Während der Dauer der Maßnahme ist die Patin bzw. der Pate 
mindestens einmal monatlich vor Ort um eine kontinuierliche gemeinsame Betreuung, Steuerung 
und Nachhaltung zu gewährleisten.  
 
A. Zieldefinition 
 
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Situation am Arbeitsmarkt beeinflussen unmittelbar die 
Erwerbschancen und damit die Einkommensverhältnisse der Bevölkerung. Sie sind zentrale 
Rahmenbedingungen für die Wohlstandsentwicklung und die Lebenslagen der Bevölkerung in 
unserer Stadt. 
 
Zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit sind zielgruppenspezifische Angebote für sozial 
benachteiligte Menschen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung. Durch 
zielgruppenspezifische beschäftigungspolitische Maßnahmen sollen die Chancen zur Teilhabe am 
Arbeitsleben in der sozialen Gemeinschaft für Langzeitarbeitslose und besonders benachteiligte 
Gruppen, wie beispielsweise Migrantinnen und Migranten, Alleinerziehende, Menschen mit 
Behinderung oder Ältere, verbessert werden. Im Bereich Übergang Schule und Beruf sind zudem 
benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 - 27 Jahren zu fördern, mit dem 
Ziel, dass sie eine Ausbildung beginnen bzw. einen fehlenden Schulabschluss nachholen. Bei den 
betroffenen Menschen über 27 Jahren stehen vor allem die Integration in Erwerbstätigkeit bzw. der 
Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund. Insgesamt sollen die 
Unterstützungsleistungen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote (von 49 % auf 52 %) führen. 
Außerdem wird eine Steigerung der Einmündungsquote der Schulabgängerinnen und 
Schulabgänger in weiterführende Schulausbildung oder betriebliche Ausbildung (von 70 % auf 75 
%) angestrebt. 
Die strategische Verknüpfung von Sozial-, Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik ist 
weiterhin in Darmstadt ein geschäftspolitischer Schwerpunkt und wird sowohl in der kommunalen 
Beschäftigungsförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch im Jobcenter explizit 
ausgewiesen. Diese Strategie ist ebenfalls Bestandteil der kommunalen Jugendhilfe und der 
Integrations- und Gleichstellungspolitik, basierend auf drei Prinzipien: Prävention, Partizipation 
und Sozialraumorientierung.  
 
B. Handlungsschwerpunkte 
 
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie 
 
 Stärkung von Teilhabe und Verteilungsgerechtigkeit durch sozialpolitische Intervention 
insbesondere mit nachfolgenden Konzepten bzw. Projekten: 
- Flächendeckende sozialraumorientierte Schulsozialarbeit 
- Gleichstellungspolitik als Querschnittsthema in Schule, Ausbildung, Beruf – Maßnahmen 
zum Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen, Stärkung von familiengerechten 
Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer 
- Projektgruppe: Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Schwerpunkt Bildung und Arbeitsmarkt 
- Stärkung der Ausbildungs- und Arbeitschancen für Jugendliche insbesondere mit 
Migrationshintergrund 
- Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften im Jobcenter in Zusammenarbeit mit dem 
Interkulturellen Büro der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Bearbeitung sozialpolitischer Ziele auf der Grundlage kommunaler Sozialberichterstattung vor 
allem durch Erstellung von 
- sozialraumorientierten Analysen mit integrierten Handlungskonzepten  
- sozialraumorientierten Beteiligungskonzepten für Bürgerinnen und Bürger 
 
2. Armut bekämpfen – Existenz sichern

36 
 
 Finanzielle Unterstützungsleistungen durch kommunale Leistungen im Rahmen der 
Teilhabecard für kinderreiche Familien, erhöhte Bewilligungen für Erstausstattungen für 
Säuglinge, erhöhte Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft für 
Alleinerziehende, alleinerziehende Schwangere sowie Schwangere usw.  
 Teilhabecard für Leistungsberechtigte von Sozialleistungen, kinderreichen Familien und 
Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen  zur Inanspruchnahme von sozialen und 
kulturellen Vergünstigungen, sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und 
Jugendliche 
 Unterstützungsleistungen durch ausgebautes soziales Beratungs- und Dienstleistungs-
netzwerk  
 
 
 Umsetzung der Rahmenkonzeption Gemeinwesenarbeit als Strategie gegen Armut und soziale 
Ausgrenzung 
 
3. Zielgruppen passgenau fördern 
 
Zielgruppenspezifische Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung sowie abgestimmte Hilfe- und 
Unterstützungsleistungen für besondere Personengruppen insbesondere wie folgt:  
 Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Alleinerziehenden 
 Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt für Frauen mit Migrationshintergrund 
 Maßnahmen für gering qualifizierte Frauen und Männer  
 Maßnahmen zur beruflichen Integration älterer Arbeitsloser 
 Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung 
 Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsreife benachteiligter Jugendlicher 
 Maßnahmen zum Erwerb eines Schulabschlusses benachteiligter Jugendlicher 
 Maßnahmen zum Abbau von funktionalem Analphabetismus 
 Hilfen für obdachlose erwerbsfähige Menschen mit Hilfebedarf nach § 67 SGB XII 
 Sucht- und Drogenhilfe zur Integration suchtkranker Menschen 
 
 
 
8.1. Kofinanzierung des lokalen Ausbildungs- und 
Arbeitsmarktprogramms  
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der kommunalen 
Arbeitsmarkt- und Ausbildungsförderung auf Grundlage der im Jahr 2015 geänderten 
Förderrichtlinie wird auch im Jahr 2016 fortgeführt. So wurde eine Vielzahl von Maßnahmen 
abgestimmt und in die Maßnahmeplanung 2016 integriert.     
 
Die hessische Arbeitsmarktförderung teilt sich hinsichtlich des Einsatzes von Finanzmitteln in 
 
A) Förderangebote aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds 
(ESF)  
 
      Hierzu zählen folgende Förderangebote: 
 Arbeitsmarktbudget 
 Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB)  
 Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA) 
 
 Arbeitsmarktbudget

37 
Im Arbeitsmarktbudget erfolgt seit Beginn 2015 keine Projekt-Kofinanzierung. 
Die Mitfinanzierung der sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) erfolgt ausschließlich 
über das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget.  
 
           Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB) 
  
Projekt 
 
Träger Plätze 
Holz und Metall 
 
Werkhof 6 
Hauswirtschaft 
 
IB 6 
Computer für 
Alle 
Initiative Arbeit  3 
 
 
Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)  
Projekte im Rahmen des Förderangebotes IdeA wurden bislang nicht durchgeführt bzw. 
vom Jobcenter Darmstadt kofinanziert.  
 
B) Förderangebote aus Mitteln des Landes Hessen 
      
Hierzu zählen folgende Förderangebote: 
 
 
 
 
Ausbildungsbudget 
 
 
 
 
Qualifizierungsbudget 
 
Projekt Träger Plätze 
Qualifizierung und 
Beschäftigung GUS 
(AGH) 
ZfW 10 
Einkaufs- und 
Begleitservice (AGH) 
ZfW 10 
Wohnumfeldverbesserung Initiative Arbeit 8 
Projekt Träger Plätze 
Aktivierungsmaßnahme 
mit 
Hauptschulabschluss 
(Eberstadt)  
BdHW 10 (5 JC / 5 Stadt) 
Aktivierungsmaßnahme 
mit 
Hauptschulabschluss 
(Kranichstein) 
BdHW 10 (5 JC / 5 Stadt) 
Hauptschulprojekt 
Gutenbergschule 
Mobile Praxis 10 
Ausbildung 
Industriemechaniker 
(überbetriebliche 
Ausbildung) 
Werkhof 
Darmstadt 
4 (2 JC / 2 Stadt)

38 
(AGH) 
Computer für Alle Initiative Arbeit  8 
Sozialpädagogische 
Begleitung der AGH 
BAFF 40 
AMViS Sefo femkom 15 
 
Die Beträge entstammen dem Entwurf der Magistratsvorlage der Stadtverwaltung Darmstadt vom 
28.09.2015 sowie der Finanzplanung des Jobcenter Darmstadt für 2016. Insgesamt werden die 
benötigten Fördermittel für die Kofinanzierung im Rahmen des Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und 
Qualifizierungsbudgets in dem Eingliederungsetat (EGT) des Jobcenter Darmstadt vorgehalten.   
 
 
8.1.1. Kooperation mit dem kommunalen Projekt BIWAQ 
 
Viele Langzeitarbeitslose werden durch die zur Verfügung stehenden Regelmaßnahmen nicht 
mehr im ausreichenden Maße erreicht. Diese Förderlücke wird durch das in Darmstadt bestehende 
Projekt BIWAQ- Engagiert im Quartier-Erfolgreich in Arbeit und Beruf geschlossen. 
Beim Projekt BIWAQ handelt es sich um ein Arbeitsförderungsprojekt finanziert aus Mittel  des 
Europäischen Sozialfonds sowie Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau 
und Reaktorsicherheit (BMUB).  
Zielgruppe für dieses Projektes sind langzeitarbeitslose und arbeitssuchende Menschen ab 27 
Jahren mit komplexen und spezifischen  Profillagen. Insgesamt sollen 386 Menschen gefördert 
werden, davon 230 Langzeitarbeitslose, die durch die vorhandenen Regelförderungsinstrumente 
des SGB II nicht (mehr) im ausreichenden Maße erreicht werden. Ein Schwerpunkt in diesem 
Projekt ist die Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund. 
Das Projekt beinhaltet im Kern folgende Aspekte: 
- Vernetzung mit Institutionen im Quartier 
- Aktivierung 
- Beratung und Betreuung zur Integration in Arbeit 
- Integrative, stabilisierende und beschäftigungsrelevante Maßnahmen 
- Kooperation mit Betrieben und Vermittlung. 
Ziel ist es bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmer die soziale und kulturelle Teilhabe zu 
Verbesserung sowie eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit herzustellen. 
 
Durch Aktivierung und Beratung und Betreuung zur Integration in Arbeit sollen die Verbesserung 
der sozialen und kulturellen Teilhabe sowie eine Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit bei den 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erzielt werden. 
Die besonderen Merkmale von BIWAQ sind u.a. 
- Freiwilligkeit und Niederschwelligkeit 
- Quartiersnähe 
- passgenaue, individuelle Angebote

39 
- Vorbereitend und ergänzend zu Regelmaßnahmen 
- Möglichkeit der langfristigen, kontinuierlichen Begleitung (keine zeitlich begrenzte 
Teilnehmerdauer), Intensität und Dauer der Begleitung können individuell an den 
Bedarfen der Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgerichtet werden 
- Verbesserung des Lebens im Stadtteil durch Entwicklung von 
Teilhabemöglichkeiten, z.B. an Aktivitäten/Angeboten im Quartier oder durch die 
Organisation von Freiwilligenengagement 
Das Jobcenter Darmstadt steht in enger Kooperation mit dem Projektträger und offeriert das 
Projekt gegenüber Klientinnen und Klienten die durch bisherige Regelangebote nicht oder nur 
schwer erreicht wurden sowie in den Stadtteilen Kra nichstein, Eberstadt -Süd und 
Pallaswiesenviertel wohnen.

40 
9. Lokale Aktivitäten  
Neben den klassischen Instrumenten der aktiven Arbeitsförderung verfügt das Jobcenter 
Darmstadt über rein lokale Aktivitäten, die die Maßnahmenpalette für die Leistungsberechtigten 
erweitert. 
9.1. Bewerbungscenter „dabei“ 
Im  jobcentereigenen Bewerbungscenter „dabei“ erhalten Leistungsberechtigte nach dem SGB II 
seit April 2012 die Möglichkeit, jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten die Bewerber-PC´s zu 
nutzen. Sie können ohne Voranmeldung oder Termin selbständig und kostenfrei im Internet nach 
Stellenangeboten suchen, Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie zu Betrieben und 
Unternehmen sammeln und Online-Bewerbungen erstellen. Im Jahr 2015 nutzten insgesamt 4.756 
SGB II Kunden dieses Angebot. 
Das Serviceangebot des Bewerbungscenter „dabei“ wird auch im Jahr 2016 den 
leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Darmstadt in dem gewohnten Umfang 
zur Verfügung stehen:  
 
 es können vollständige Bewerbungen mit allen dazu gehörigen Unterlagen erstellt werden 
 Zeugnisse und andere Nachweise bzw. Bescheinigungen etc. werden durch die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingescannt  
 Bewerbungsfotos mit einer eigens hierfür vorgesehenen Kamera in einem speziell zu 
diesem Zweck eingerichteten Raum angefertigt 
 Kundinnen und Kunden erhalten Bewerbungsmappen, die sie direkt und ebenfalls 
kostenfrei absenderneutral versenden können 
  
Um die Qualität der Bewerbungsunterlagen stetig zu verbessern und die Kundenanliegen zur 
vollen Zufriedenheit bedienen zu können, erhält das Bewerbungscenter „dabei“ in Kürze neue 
Farbdrucker. 
9.2. Jobakademie 
Getreu dem Motto „Ihr Job ist es, einen Job zu finden!“ konnte auch im Jahr 2015 die Maßnahme 
„Jobakademie“ erfolgreich durch die intensive Zusammenarbeit zwischen den beiden 
Fallmanagerin und Fallmanagern des Bewerbungszentrums und den drei Jobcoaches des Träger 
TERTIA durchgeführt werden. Ziel der „Jobakademie“ ist es, den Teilnehmenden zu vermitteln, 
dass letztendlich sie selbst es in der Hand haben, wieder in die Arbeitswelt einzumünden.  
 
Die Teilnehmenden lernen innerhalb der 36 Netto-Tage dauernden Maßnahme, ihr Gefühl der 
Macht- und Einflusslosigkeit zu überwinden, ihre eigenen Gestaltungsspielräume und Ressourcen 
wahrzunehmen und zu nutzen. Die Gruppenstärke von vormittags und nachmittags je 30 
Teilnehmenden konnte über das ganze Jahr durch das Jobcenter besetzt werden.  
 
Im Ergebnis haben von den in 2015 insgesamt 417 Teilnehmenden 150 die Maßnahmedauer von 
36-Netto-Tagen durchlaufen. In 209 Fällen wurde die Maßnahme abgebrochen und zum Stichtag 
31.12.2015 waren noch 58 Teilnehmende in der Maßnahme.  
 
Von den 209 Maßnahme Abbrüchen  haben 114 Teilnehmende (insges. 27,3 %) eine 
sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen. 39 haben die Maßnahme aus 
gesundheitlichen oder sonstigen Gründen verlassen, bei 16 Teilnahmenden stellte sich ein 
fehlender Leistungsanspruch SGB II heraus, 7 sind aus dem Zuständigkeitsbereich des Jobcenter 
Darmstadt verzogen und 33 mussten wegen hoher und unentschuldigten Fehlzeiten aus der 
Maßnahme herausgenommen werden.

41 
Die „Jobakademie“ stellt auch für das Jahr 2016 eine feste Konstante in dem Maßnahme-Portfolio 
des Jobcenter Darmstadt, um marktnahe Kunden zu aktivieren und Langzeitarbeitslosigkeit zu 
reduzieren oder gar zu vermeiden.  
 
 
9.3. Übergabemanagement SGB II/SGB III 
 
Seit nunmehr 5 Jahren besteht das mit der Agentur für Arbeit Darmstadt abgestimmte Konzept des 
„Übergabemanagements SGB III/SGB II“, welches auch 2016 seine Fortführung findet. 
In der Phase des Rechtskreisübertritts aus dem SGB III in den Zuständigkeitsbereich des SGB II 
kommt der durchgehenden Aktivierung und Betreuung der Kundinnen und Kunden eine hohe   
Bedeutung zu. Insbesondere soll ein Rechtskreiswechsel bei den Kundinnen und Kunden nicht 
zu einer Unterbrechung der Vermittlungs- und Integrationsbemühungen führen. 
Das Konzept regelt detailliert das Verfahren beim Wechsel der Zuständigkeit in der Trägerschaft 
durch Beantragung von Leistungen zur Sicherung d es Lebensunterhaltes nach dem 
Sozialgesetzbuch II.  
 
In den von der Agentur für Arbeit und Jobcenter gemeinsam durchgeführten  
Informationsveranstaltungen werden etwa 3 Monate vor Ende des Leistungsbezugs von 
Arbeitslosengeld I Kundinnen und Kunden über die zur Verfügung stehenden 
Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit und die Angebote und Ziele des 
beschäftigungsorientierten Fallmanagements im SGB II Bereich unterrichtet. 
 
Ca. 1-2 Monate vor Ende des Arbeitslosengeld I Bezugs führt die Arbeitsvermittlung der Agentur 
für Arbeit zudem ein persönliches Abschlussgespräch mit den Kundinnen und Kunden und erstellt 
einen Übergabevermerk. 
 
Mit dem Rechtskreisübertritt erfolgt das vermittlerische Erstgespräch zur Standortbestimmung bei 
der Fallmanagerin bzw. dem Fallmanager, zu dessen Vorbereitung das Fallmanagement auf den 
Übergabevermerk zurückgreift und die zuletzt vereinbarten Aktivitäten in den Integrationsprozess 
im Jobcenter einbezieht. Sofern sich keine neuen bzw. geänderten Erkenntnisse ergeben, wird der 
in der Agentur für Arbeit begonnene Integrationsprozess nahtlos fortgesetzt. 
 
Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch ein qualitativ hochwertiges Übergabemanagement und eine 
effektive Zugangssteuerung von Neukundinnen und Neukunden frühzeitig Integrationserfolge 
erzielt werden können und hohe Kosten durch einen längeren Bezug von Arbeitslosengeld II 
vermieden werden.   
9.4. Arbeitskreis Migration & Soziales 
Kooperationsvereinbarung/Handlungsempfehlung 
Im vergangenen Jahr wurde die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter 
Darmstadt  und den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene, dem Caritasverband Darmstadt 
e.V., dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk Darmstadt - Dieburg e.V. sowie dem 
Jugendmigrationsdienst: Internationaler Bund, weiter entwickelt und fortgeschrieben. 
 
Die Vereinbarung hat zum Ziel die Integration gemeinsamer Kundinnen und Kunden optimal zu 
gestalten, die Hilfsangebote aller Akteure zielgerichteter und transparenter zu organisieren. 
 
Die Vereinbarung besteht aus sechs einzelnen Bausteinen  
 
a. Information der Kundinnen und Kunden bzw. Klientinnen und Klienten

42 
b. Informationsaustausch und Absprachen 
c. Datenschutz 
d. Evaluation 
e. Allgemeines 
f. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Insbesondere in Bezug auf die Thematik Informationsaustausch und Absprachen wurde die bereits 
bestehende Vereinbarung noch einmal konkretisiert. So wird u.a. das Jobcenter mindestens 
einmal jährlich das bestehende Arbeitsmarktprogramm den Migrationsberatungsstellen und dem 
Jugendmigrationsdienst im Rahmen einer turnusmäßigen Zusammenkunft des Arbeitskreises 
Migration und Soziales vorstellen. Außerdem wird eine ständige Teilnahme des Jobcenter am 
Arbeitskreis zukünftig sichergestellt. 
9.5. Projekt: „Einsatz von interkulturellen 
Vermittlungskräften (IKuV) im Jobcenter Darmstadt  
Die Unterstützungsleistungen des Projektes „Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften“, 
welche seit 2013 im Jobcenter implementiert ist, werden von den Kundinnen und Kunden des 
Jobcenters auch weiterhin gut angenommen. Daher wird das Projekt auch für das Kalenderjahr 
2016 verlängert und aus dem Budget der Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert.  Das Projekt 
hat sich als Arbeitserleichterung und –ergänzung der Dienstleistungen der Teams etabliert. Das 
Angebot des Projektes soll in 2016 um eine Sprechzeitenerweiterung  bereichert werden. 
9.6. JOBLINGE 
Die gemeinnützige AG JOBLINGE ist eine Initiative  unter dem Dach der „Boston Consulting 
Group“, welche mit Unterstützung von Partner - Unternehmen (durch Spenden, ehrenamtliche 
Mentoren, Bereitstellung von Stipendien…) versucht, arbeitslose Jugendliche mit 
Vermittlungshemmnissen in Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln und zu begleiten. 
 
Seit April 2015 hat die  Initiative „JOBLINGE“ in Südhessen Ihren 5. Standort in Darmstadt 
eröffnet. 
 
Im Jahr 2015 gab es drei Eintrittstermine in das Programm: 
 
 02. Mai 2015: Teilnehmerinnen und Teilnehmer = 4 Jugendliche; 3 Ausbildungsaufnahmen 
ab August/September 2015, 1 Aufnahme EQ ab 01.12.2015 
 01. Oktober2015: Teilnehmerinnen und Teilnehmer = 8 Jugendliche; 4 Jugendliche haben 
ab Januar/Februar 2016 ein Praktikum/EQ aufgenommen 
 01. Dezember 2015: Teilnehmerinnen und Teilnehmer 5 Jugendliche  
 
Für das Jahr 2016 ist die Fortführung der Initiative mit weiteren drei Eintrittsterminen geplant. 
 
9.7. Grundbildungszentrum (GBZ) 
Der funktionale Analphabetismus bleibt ein Tabuthema. In Deutschland sind schätzungsweise 7,5 
Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die den 
gesellschaftlichen Mindestanforderungen an die Schriftsprache und grundlegenden 
Rechentechniken nicht genügen.  
Nach vorsichtigen Schätzungen leben allein in Darmstadt mehr als 10.000 Personen, die als 
funktionale Analphabeten zu bezeichnen sind. Ein Großteil dieser Personengruppe mit nicht 
ausreichender Grundbildung ist dennoch erwerbstätig. Jedoch wird die Lebensqualität dieser 
Menschen durch ihre begrenzten Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt. Fehlende und nicht

43 
ausreichende Lese- und Schriftsprachkompetenzen oder mangelnde Rechenfähigkeiten 
erschweren oder verhindern eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe an Wirtschaft und 
Gesellschaft und die persönliche Entwicklung des Einzelnen. Dies gilt für Menschen mit und ohne 
Migrationshintergrund gleichermaßen.  
Als eines von fünf in Hessen bestehenden Grundbildungszentren (GBZ) hat das Bildungswerk der 
hessischen Wirtschaft  Darmstadt als Träger des GBZ für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
den Landkreis Darmstadt Dieburg seit diesem Jahr die Arbeit aufgenommen. Verbundpartner sind 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem Sozialdezernat und der Volkshochschule und der 
Landkreis Darmstadt-Dieburg mit der Volkshochschule und dem Hessencampus. Der Schwerpunkt 
des GBZ liegt vor allem in der Implementierung und dem Ausbau nachhaltiger Strukturen zur 
Koordination und Vernetzung von Akteuren und Angeboten in der o.g. Bildungsregion. 
Das Jobcenter Darmstadt hat dies auch als Handlungsfeld erkannt und arbeitet in enger 
Kooperation  mit dem Grundbildungszentrum zusammen. Innerhalb des laufenden Jahres   
werden die Mitarbeitenden des Jobcenters Darmstadt noch mehr sensibilisiert. Das frühe 
Erkennen der Problematik wie auch die richtige Ansprache innerhalb eines Beratungsgespräches 
sind bedeutende Indikatoren um dem Personenkreis geeignete Hilfestellungen anbieten zu 
können. 
10. Beauftragte für Chancengleichheit 
am Arbeitsmarkt  
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Außenverhältnis besser gewährleisten zu 
können und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gewicht zu verleihen, wurde für 2011 auch im 
SGB II, die Rolle der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) implementiert. 
Als operative Impulsgeberin unterstützt sie die Fachkräfte ihres Jobcenters und hilft beim Auf - und 
Ausbau von Netzwerken. Sie setzt sich dafür ein, die Beschäftigungsperspektiven für 
Arbeitssuchende mit familiären Verpflichtungen zu verbessern. 
 
Die Trägerversammlung des Jobcenters Darmstadt bestellte am 14.01.2011 Frau Elke Jokisch zur 
Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. 
 
Ihre Aufgabenfelder bestehen aus 
 
 der Beratung von Führungs- und Fachkräften sowie externen Partnern zur Förderung der 
Chancengleichheit 
 der Mitwirkung bei der Aufstellung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des 
Jobcenters Darmstadt 
 der Analyse und Bewertung von geschlechtsspezifischen Daten zum Ausbildungs- und 
Arbeitsmarkt 
 der Planung, Entwicklung und Realisierung von Konzepten und Maßnahmen zur Förderung 
der Chancengleichheit ( z.B. Projekte, Fortbildungen etc.) 
 der Planung und Durchführung von Gruppeninformationsveranstaltung zur Frühaktivierung 
von Alleinerziehenden und Erziehenden 
 der Vertretung des Jobcenters Darmstadt in lokalen Netzwerken 
 
Ein wichtiger Schwerpunkt der Tätigkeit der BCA ist die Förderung von Alleinerziehenden. Hierfür 
ist sie konzeptionell mit zuständig, übernimmt eine  Koordinationsfunktion und arbeitet aktiv in 
vorhandenen Gremien und  Netzwerken mit. Darüber hinaus hat sie ein Informations- Beratungs- 
und Vorschlagsrecht in Fragen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und 
Männern haben.

44 
Anlagen 
 
 
Bildungs-und Maßnahmeplanung 2016 
    Bildungsziel 
abschlussorientierte 
Bildungsziele Erzieherin /Erzieher 
  Erzieherin /Erzieher Flucht/Asyl 
gesamt: 56 betriebliche Einzelumschulung 
  Altenpflegerin /Altenpfleger 
  kaufmännische Berufsabschlüsse 
  Umschulung im sonstigen Einzelfall 
  Umschulung im sonstigen Einzelfall Flucht/Asyl 
  Vorbereitungskurs für Externenprüfung 
Sonstige 
Bildungsziele              
(ohne Abschluss) 
Erwerb Hauptschulabschluss mit 
berufspraktischer Qualifizierung 
  Flughafen-Qualifizierungen 
gesamt: 170 Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe mit 
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO 
  modulare Fortbildung im Bereich Lager/Logistik/ 
gewerblich-technisch 
  Fahrerausbildung EU Kraftfahrer  Kl. C, CE 
  Fahrerausbildung Güter- und Personenverkehr 
  Englisch für den Beruf 
  modulare kaufmännische Weiterbildung, SAP, 
ECDL 
  Altenpflegehelferin /Altenpfleger 
  Helferin /Helfer in der Pflege 
  Alltagsbegleiterin /Alltagsbegleiter dementer alter 
Menschen/ Betreuungskraft 
  Fortbildungen im Einzelfall 
  Berufspraktische Weiterbildung mit 
"Deutschkenntnissen"

45 
Netzwerke und Arbeitskreise 
 
 
 
Name von 
Netzwerk/Aktivität/ 
Initiative 
 
 
Träger/Initiator 
 
 
Inhalt 
 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
 
AG 78, OloV 
Steuerungskreis 
 
Abstimmung der Prozesse 
beim Übergang Schule/ Beruf 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
 
Jugendgerichtshilfe 
 
 
Kennenlernen, 
Prozessabstimmung bei 
Ableistung von Arbeitsstunden 
 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
 
Städtischer 
Sozialdienst 
 
Kennenlernen, Prozess- 
abstimmung bei Ableistung 
von Arbeitsstunden 
 
 
Jugendhilfeplanungs-
ausschuss 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt: 
Unterausschuss vom 
Jugendhilfeausschuss  
 
 
Ideengeber & Unterstützung 
Jugendhilfeausschuss 
 
Arbeitskreis Migration und 
Sozialarbeit (MiSo) 
 
 
Interkulturelles Büro 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
 
Austausch über diverse 
Themen bezüglich der 
Migrantinnen u.  Migranten in 
Darmstadt 
 
Netzwerktreffen BAMF 
 
 
 
BAMF 
 
Alles rund um das Thema 
Integrationskurse 
 
 
Wasser macht Arbeit 
 
 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Initiierung eins Projekts zur 
Gewässerentwicklung ( 
Schaffung eines 
Beschäftigungsprojektes mit 
AGH) 
 
 
Netzwerk 
Chancengleichheit 
Südhessen 
 
BCA SBG III 
 
Austausch u. gemeinsame 
Aktionen der BCA u. 
Frauenbeauftragten im Gebiet 
Südhessen 
 
Lokales Bündnis 
für Familie in Darmstadt 
 
Katholisches Dekanat 
Darmstadt, Frauenbüro 
Darmstadt 
 
 
Austausch, gemeinsame 
Aktionen u. Beteiligung am 
lokalen Bündnis für Familie 
 
Berufsabschluss in Teilzeit 
in Hessen 
 
 
Hess. 
Sozialministerium 
 
Austausch und Aktionen um 
Berufsabschlüsse in Teilzeit zu 
fördern 
 
Projektgruppe 
Teilhabekarte 
 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
AfSuP 
 
 
Teilhabekarte

46 
   
 
Arbeitskreis Migration und 
Sozialarbeit 
 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt/ 
Interkulturelle Büro 
 
Treffen von 
Migrationsberatungsstellen 
Stadtverwaltung und 
Jobcenter 
 
 
 
Fachkonferenz 
Wohnungslosigkeit 
 
 
 
Organisation erfolgt 
reihum durch die 
Beteiligten 
 
 
 
Treffen von Beratungsstellen 
für Obdachlose, AfSuP 
 
Fachtagung KiB 
(Konferenz illegale 
Beschäftigung) 
 
 
Organisation erfolgt 
reihum durch die 
Beteiligten 
 
 
Austausch zwischen Zoll, 
Jobcenter, Finanzamt etc. zur 
Eindämmung illegaler 
Beschäftigung 
 
 
AG „Aktionsplan zu UN-
Behindertenrechts-
konvention 
 
Unterarbeitsgruppe „Arbeit 
und Beschäftigung“ der  
AG  
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
Erstellung eines Aktionsplans 
zur Stärkung der Teilhabe von 
Menschen mit Behinderungen  
 
 
AG Einkommensschwache 
Haushalte 
Klimaschutzkonzept  
der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
UAG Gerätesubvention  
 
 
 
Wissenschaftsstadt  
Darmstadt 
 
Subvention von 
energieeffizienten 
Elektrogeräte für 
einkommensschwache 
Haushalte  
 
AG Sozialcharta 
 
 
 
Wissenschaftsstadt  
Darmstadt  
 
Austausch zwischen 
bauverein, Wissenschaftsstadt 
Darmstadt,  Jobcenter bzgl. 
der ehemals städtischen 
Wohnungen, die in das 
Eigentum der bauverein AG 
übergingen  
 
 
 
Projekt AMViS 
 
Arbeitsmarktintegration 
von Müttern und Vätern in 
SGB II 
 
 
 
Wissenschaftsstadt  
Darmstadt  
 
Arbeitsmarktintegration von 
Müttern und Vätern in SGB II, 
u.a. Erarbeitung 
Schnittstellenkonzept  
 
 
AG Asyl 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Ämterübergreifenden 
Zusammenarbeit zur Analyse 
von Bedarfen, Entwicklung 
und Umsetzung geeigneter 
Maßnahmen, Gestaltung von 
Schnittstellen

Beratungsverlauf (4)

TOP 334
TOP 42
TOP 33
TOP 10

Orte (1)

  • Groß-Gerauer Weg 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0248
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.06.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00