Mandari Insight

V/0028/2025

1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 2. Neubenennungen für die Fachausschüsse und den Arbeitskreis der Dt. Sektion des RGRE

Vorlagen 30.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.02.2025, TOP 37.1

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1872 Zeichen

Anlage A zur V/0028/2025 
 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs-
sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent-
sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der 
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss   
der Vorlage erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

3951 Zeichen

V/0028/2025 
V/0028/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien  
2. Neubenennungen für die Fachausschüsse und den Arbeitskreis der Dt. Sektion des RGRE 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1.1. Ausschuss für Verkehr und Mobilität 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
16. 
 
Simon Haastert 
Katrin Bohm 
1. Katrin Bohm 
Linda Belau 
 
1.2 Sportausschuss 
 
von der FDP-Fraktion  
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
16. Simon Haastert 
Paavo Czwikla 
  
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
20.02.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0028/2025 
2. Neubenennung für die Fachausschüsse und den Arbeitskreis der Deutschen Sektion des Rates 
der Gemeinden und Regionen Europas 
 
2.1 Deutsch-Französischer Ausschuss 
 
von der CDU-Fraktion 
  
Mitglied 
 RH Andreas Nicklas 
 
2.2 Deutsch-Polnischer Ausschuss 
 
von der CDU-Fraktion 
  
Mitglied 
 RF Jolanta Vogelberg 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
  
Mitglied 
 BM Klaus Rosenau 
 
2.3 Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
 
von der CDU-Fraktion 
  
Mitglied 
 RF Jolanta Vogelberg 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
  
Mitglied 
 RH Rainer Bode 
 
von der SPD-Fraktion 
  
Mitglied 
 RH Thomas Kollmann 
 
2.4 Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger“ 
 
von der SPD-Fraktion 
  
Mitglied 
 RF Lia Kirsch 
 RH Noah Börnhorst 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.1 und 1.2 
Die Umbesetzungen werden von der FDP-Fraktion mit Mail vom 17.02.2025 beantragt.

- 3 - 
V/0028/2025 
 
Zu 2.: 
Die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas teilt mit Schreiben vom 
04.11.2024 mit, dass der Deutsch-Französische Ausschuss, der Deutsch-Polnische Ausschuss, der 
Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit und der Arbeitskreis ‚Junge lokale und regi-
onale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger‘ neu besetzt werden müssen. Die Wahlzeit der Aus-
schüsse des RGRE ist nicht an die Wahlzeit des Rates gekoppelt. Die Wahlzeit der Ausschüsse des 
RGRE beträgt drei Jahre. Im Jahr 2022 wurden die Ausschüsse des RGRE zuletzt besetzt.  
Die Mandate werden auf Vorschlag der Kommunen in der Delegiertenversammlung des RGRE am 
11.04.2025 bestimmt. 
Mit Schreiben vom 02.12.2024 wurden alle Fraktionen gebeten, interessierte Personen zu benennen. 
Die o.g. Personen wurden von der CDU-Fraktion mit Mail vom 10.12.2024, von der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL mit Mail vom 05.02.2025 und von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 
11.02.2025 vorgeschlagen. Weitere Meldungen liegen nicht vor. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

26.02.2025 Rat
TOP 37.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0028/2025
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2025
Erstellt
16.01.2025 15:56