V/0028/2025
1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 2. Neubenennungen für die Fachausschüsse und den Arbeitskreis der Dt. Sektion des RGRE
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Anlage A
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Anlage A zur V/0028/2025 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs- sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent- sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0028/2025 V/0028/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 2. Neubenennungen für die Fachausschüsse und den Arbeitskreis der Dt. Sektion des RGRE Beratungsfolge 26.02.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1.1. Ausschuss für Verkehr und Mobilität von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 16. Simon Haastert Katrin Bohm 1. Katrin Bohm Linda Belau 1.2 Sportausschuss von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 16. Simon Haastert Paavo Czwikla Amt für Bürger - und Ratsservice 20.02.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0028/2025 2. Neubenennung für die Fachausschüsse und den Arbeitskreis der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas 2.1 Deutsch-Französischer Ausschuss von der CDU-Fraktion Mitglied RH Andreas Nicklas 2.2 Deutsch-Polnischer Ausschuss von der CDU-Fraktion Mitglied RF Jolanta Vogelberg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied BM Klaus Rosenau 2.3 Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit von der CDU-Fraktion Mitglied RF Jolanta Vogelberg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied RH Rainer Bode von der SPD-Fraktion Mitglied RH Thomas Kollmann 2.4 Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger“ von der SPD-Fraktion Mitglied RF Lia Kirsch RH Noah Börnhorst Begründung: Zu 1.1 und 1.2 Die Umbesetzungen werden von der FDP-Fraktion mit Mail vom 17.02.2025 beantragt. - 3 - V/0028/2025 Zu 2.: Die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas teilt mit Schreiben vom 04.11.2024 mit, dass der Deutsch-Französische Ausschuss, der Deutsch-Polnische Ausschuss, der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit und der Arbeitskreis ‚Junge lokale und regi- onale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger‘ neu besetzt werden müssen. Die Wahlzeit der Aus- schüsse des RGRE ist nicht an die Wahlzeit des Rates gekoppelt. Die Wahlzeit der Ausschüsse des RGRE beträgt drei Jahre. Im Jahr 2022 wurden die Ausschüsse des RGRE zuletzt besetzt. Die Mandate werden auf Vorschlag der Kommunen in der Delegiertenversammlung des RGRE am 11.04.2025 bestimmt. Mit Schreiben vom 02.12.2024 wurden alle Fraktionen gebeten, interessierte Personen zu benennen. Die o.g. Personen wurden von der CDU-Fraktion mit Mail vom 10.12.2024, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Mail vom 05.02.2025 und von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 11.02.2025 vorgeschlagen. Weitere Meldungen liegen nicht vor. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0028/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.01.2025
- Erstellt
- 16.01.2025 15:56