2019/0261
Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Zu Kap. VI - Abrechnungsformular
Förderung im Bereich Bildung und Fortbildung
Allgemeine Informationen
Name des Trägers
Eigene Veranstaltung Veranstaltung eines überregionalen Trägers
Art der Veranstaltung (zutreffendes bitte ankreuzen)
Außerschulisches Bildungsa ngebot Schulung
Datum der Veranstaltung
Dauer der Veranstaltung (in Tagen)
Ort der Veranstaltung (Inland/Ausland)
Kurze Beschreibung (Bezeichnung/Name) der Veranstaltung
Programm der Veranstaltung als Anlage beigefügt? ja
Teilnehmer*innen
Anzahl Teilnehmer*innen aus Darmstadt
Anzahl Teilnehmer*innen mit Wohnsitz
außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Anzahl Teilnehmer*innen nach geschichtlicher Identität (m/w/d)
Männlich Weiblich Divers
Anzahl Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung
Altersverteilung der Teilnehmer*innen
10-14 Jahre 15-20 Jahre 21-26 Jahre Über 26 Jahre
Lehrgangsleiter*innen (nur bei eigenen Veranstaltungen)
Anzahl Lehrgangsleiter*innen
Anzahl der Lehrgangsleiter*innen nach geschlechtlicher Identität (m/w/d)
Männlich Weiblich Divers
Darmstadt
Datum Unterschrift Jugendleitung
2019/0261
5944 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.08.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0261
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 362000
Kostenstelle: 051-004-1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3622-00 bis 3625-00 Sachkonto: 7128000
Betreff: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder - und Jugendarbeit der
Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 21.08.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Neufassung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder - und
Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird zugestimmt.
2. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt unter dem Vorbehalt der jährlich im Rahmen der
Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unter der Kostenstelle
051-004-1001, Sachkonto 7128000, Produkt 362000.
Anlagen: Alte Richtlinie 2008
alte Richtlinie Ferienspiele
190614_Richtlinien -Neu
190614_Formular -Kapitel-II
190614_Formular -Kapitel-III
- 2 -
190614_Formular -Kapitel-IV_ARN
Tabelle-Fördersätze_Ausgaben 2020 für JHA
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2019:
Zuschüsse für die für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und
Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden aktuell aufgrund der seit 2008
geltenden Richtlinie gewährt.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat am 15.11.2017 das Jugendamt beauftragt, diese
Richtlinie für z.B. die Ferienspiel-Maßnahmen der Träger zu überarbeiten, mit dem Ziel, diese
zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und den aktuellen inhaltlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen anzupassen. Die Erfahrungen der Verwaltung mit den alten Richtlinien
hatten gezeigt, dass gerade kleine Vereine und Verbände aufgru nd der Komplexität der alten
Richtlinien keine Zuschüsse beantragen. Die neuen Richtlinien sollen daher leicht
handhabbar sein, um alle Träger, Vereine und Verbände gleichzustellen.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretungen des Dezernats V, des Jugendamts - Abteilung Kinder-
und Jugendförderung -, des Rechtsamts, der Kämmerei, des Revisionsamts und der Träger
(Jugendring und BDKJ) wurde eingerichtet .
Am 26.6.2019 wurde dem JHA eine überarbeitete Richtlinie nebst Anlagen
(Abrechnungsformular aus dem Bereich Freizeit und Erholung, Abrechnungsformular aus dem
Bereich internationale Jugendbegegnung, Abrechnungsformular aus dem Bereich Bildung und
Fortbildung) zur Erörterung vorgelegt. Dieser hat der neuen Richtlinie zugestimmt, die ab dem
01.01.2020 umgesetzt werden soll. Die Träger werden am 24.09.2019 in einer ersten
öffentlichen Veranstaltung hierüber informiert.
Die AG Richtlinien wird jährlich im Herbst die Fördersätze für das Folgejahr anhand der
vorliegenden Jahresmeldebögen und auf Grundlage der Haushaltslage neu zu kalkulieren und
dem JHA zum Beschluss vorlegen.
Neuerungen:
Die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für
die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine sowie
die Ferienspielrichtlinie wurden zu einer Richtlinie zusammengeführt.
Die bisherige Position E (Sachkosten) ist in die Teilnehmenden-Förderung eingeflossen.
Darstellungsform wurde zur Nutzerfreundlichkeit für die Antragstellenden vereinfacht in
Tabellarischer Form dargestellt.
Die Fördervoraussetzungen haben eine klare Darstellung in nur noch 6 Förderbereiche
erhalten.
Die Abrechnungsformulare wurden vereinfacht dargestellt.
Zur Berechnung der Fördersätze muss der Jahresmeldebogen bis zum 30.9. eines
Jahres für das Folgejahr bei der Verwaltung eingereicht werden (vorher 31.1.).
Fördervoraussetzung für Betreuende ist die JULEICA oder eine vergleichbare
Qualifikation.
- 4 -
Fördersätze:
Die Fördersätze sind einer Anlage zu den Richtlinien zu entnehmen und werden den Trägern,
Vereinen und Verbänden jährlich zugesandt.
Die Träger, Vereine und Verbände erhalten mit den neuen Richtlinien einen Tagessatz für
Teilnehmende und/oder Betreuende. Mit diesem ausgezahlten Satz müssen a lle Ausgaben
einer Maßnahme abgedeckt werden inkl. kleinerer Investitionen bis 2.000 Euro.
Investitionen über diesen Betrag hinaus sind im Rahmen der Haushaltsberatungen als
Einzelanträge bis 31.03. für das Folgejahr einzureichen.
Die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (genehmigter Haushalt) sind Grundlage
der jährlich zu berechnenden Fördersätze. Haushaltssperre n wirken sich grundsätzlich auf
die jährlichen Tagessätze aus.
Die Höhe der Fördersätze wird jährlich im Oktober durch die AG Richtlinien kalkuliert.
Ein Abgleich der Fördersätze und angemeldete Zahlen über den Jahresmeldebogen findet
entsprechend statt und fließt in die Berechnung mit ein.
Ein jährlicher Bericht über die Ausgaben und ein Vorschlag zu den Fördersätzen erfolgt im
Rahmen der Etatberatung im Jugendhilfeausschuss.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt unter der Kostenstelle 051 -004-1001, Sachkonto
7128000, Produkt 362000. Notwendige haushaltsneutrale Umplanungen erfolgten mit der
Haushaltsanmeldung zum Haushalt 2020.
Darmstadt, 21.08.2109
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
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Der Magistrat Darmstadt, 2009
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jugendamt
Abt. Kinder- und Jugendförderung
Vorläufige Richtlinien
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für die Ferienspiel-Maßnahmen der freien Träger
Grundsätzliche Vorbemerkungen und Antragsverfahren:
1. Anerkannte freie Träger können bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die von ihnen
veranstalteten Ferienspiele Zuschüsse beantragen.
2. Anerkannte freie Träger im Sinne dieser Richtlinie sind
a) Jugendgruppen und Verbände die nach der „Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen
und Jugendverbände“ anerkannt sind,
b) Träger, die nach §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind,
c) gemeinnützige Vereine mit Sitz in Darmstadt die beim Jugendamt/Kinder- und
Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Anerkennung als Ferienspiel-
Träger (Formeller Antrag) erhalten haben. Die Anerkennung muss zu Beginn der
Maßnahme vorliegen.
3. Zuschüsse können nur im Rahmen der im Haushalt angesetzten Mittel bewilligt werden. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Maßnahmen, die bereits vertraglich von
der Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert werden, sind nicht zuschussfähig.
4. Die Träger haben dem Jugendamt/ Kinder- und Jugendförderung bei Abrufung von
Zuschüssen mitzuteilen, in welcher Höhe anderweitig Zuschüsse gewährt werden.
5. Der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist auf Verlangen die Finanzierung der bezuschussten
Maßnahme zum Zwecke einer wirtschaftlichen Prüfung offen zu legen. Der Zuschussgeber
kann den gewährten Zuschuss zurückfordern wenn
a) Träger ihren Pflichten aus dieser Richtlinie nicht nachkommen,
b) Zuschüsse und Teilnehmerbeiträge die Kosten der Maßnahme übersteigen. Im letzten
Fall wird der Zuschuss in Höhe des übersteigenden Betrages zurückgefordert.
6. Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke der bezuschussten Maßnahme
verwendet werden.
7. Die Träger haben bei Ablehnung eines Zuschussantrages die Möglichkeit Widerspruch
einzulegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des
Ablehnungsbescheides an das Fachamt (Jugendamt/Kinder- und Jugendförderung) zu
richten. Nach Prüfung der formalen und inhaltlichen Begründung wird der Widerspruch nur
in strittigen Fällen dem zuständigen Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit mit einer
Stellungnahme des Fachamtes vorgelegt. Die Stellungnahme des Fachamtes wird vom
Fachausschuss kommentiert. Über den Widerspruch entscheidet sodann das Rechtsamt
der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
8. Maßnahmen, die durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß der „Richtlinien zur
Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und
Jugendarbeit der Jugendgruppen und Jugendverbände“ gefördert werden, können nach
dieser Richtlinie keine Förderung erhalten.
9. Für sämtliche Termine gilt das Datum des Poststempels.
Position K
Teilnehmerförderung
K 0 Teilnehmerförderung
K 0.1 Zuschüsse werden für öffentlich ausgeschriebene Ferienspiele mit mindestens 10
Teilnehmenden mit dem Schwerpunkt der Altersgruppe von 6-13 Jahren gewährt.
(berücksichtigt wird, wer im jeweiligen Kalenderjahr 6 Jahre wird bzw. am 31.
Dezember noch 13 Jahre alt ist).
K 0.2 Die Träger erhalten für die außerhalb von Darmstadt wohnenden Teilnehmenden einen
entsprechenden Zuschuss bis zu maximal
1/5 der Gesamtzahl der Teilnehmenden, d.h.
von fünf geförderten Teilnehmenden darf maximal eine/r nicht in Darmstadt wohnen.
K 0.3 Pro angefangene 7 Teilnehmender wird eine Betreuerin oder ein Betreuer bezuschusst.
Betreuerinnen oder Betreuer müssen gemäß Standards der Jugendleitercard
mindestens 16 Jahre alt sein. Zuschüsse werden auch für Betreuerinnen und Betreuer
gewährt, die älter als 26 Jahre sind und ihren Wohnsitz außerhalb von Darmstadt
haben. Ebenso müssen die Anforderungen des § 72a SGB V III (Persönliche Eignung)
erfüllt sein.
K 0.4 Bei Veranstaltungen mit behinderten Teilnehmenden gilt zu deren Betreuung ein
Betreuerschlüssel von 2:1. Als Nachweis ist eine Kopie des
Schwerbehindertenausweises dem Antrag beizulegen.
K 0.5 Der Zuschuss je Teilnehmender inkl. Sachkosten für Ferienspiele beträgt pro Tag
3,50 EURO (Betreuerin oder Betreuer 6,00 EURO).
K 0.6 Die Ferienspiele müssen mindestens 6 Zeitstunden dauern. Sie müssen spätestens um
09:00 Uhr beginnen und dürfen nicht vor 15:00 Uhr enden. Die Ferienspiele müssen in
den Sommer- und Herbst- und Weihnachtsferien an 5, in den Osterferien an 4
aufeinander folgenden Tagen angeboten werden.
K 0.7 Die Ferienspiele müssen ein tägliches Mittagessen enthalten.
K 0.8 Als Verwendungsnachweis für die Gewährung eines Zuschusses ist die ausgefüllte
Teilnehmerinnen- und Teilnehmerliste (Formblatt) zur Eintragung von Name, Vorname,
Straße und Hausnummer (bei Auswärtigen nur PLZ und Wohnort) sowie
Geburtsjahrgang zusammen mit einem geeigneten Nachweis der öffentlichen
Ausschreibung (Flyer, Zeitungsartikel o.ä.) einzureichen.
K 0.9 Die Zuschüsse müssen spätestens 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme mit den
jeweiligen Formblättern beantragt werden. Für Maßnahmen in den Herbstferien ist der
15.11. Abrechnungsstichtag.
Position L
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
L 0.1 Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer kann unter Anwendung des
Betreuerschlüssels (7:1) eine Aufwandsentschädigung bis zu 26 Euro pro Tag je
Ferienspielbetreuerin und Ferienspielbetreuer erstattet werden.
L 0.2 Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung muss durch quittierte Belege
nachgewiesen werden. Die Versteuerung obliegt der Empfängerin bzw. dem
Empfänger.
L 0.3 Die gleichzeitige Beantragung von Zuschüssen für Betreuerinnen oder Betreuer
nach K 0.5 und L 01 ist nicht möglich (gegenseitiger Ausschluss).
Position M
Projektförderung
M 0 Allgemeine Richtlinien
M 0.1 Förderfähig im Rahmen der Projektförderung sind öffentliche Ferienspiele von Trägern,
die innerhalb der hessischen Schulferien in Darmstadt stattfinden. Die Maßnahmen
müssen außergewöhnlichen Charakter haben, der eine Förderung nach POS. K
ausschließt oder stark erschwert. Der außergewöhnliche Charakter einer Maßnahme
muss sich aus der pädagogischen Konzeption der Maßnahme ergeben.
M 0.2 Ferienspiele im Sinne der Projektförderung sind Maßnahmen, die Kindern im Alter
zwischen 6 und 13 Jahren ein pädagogisch betreutes Angebot machen, das den
Ferienalltag der Kinder in der Stadt aufwertet. Die durchgeführte Maßnahme fördert
das Recht der Kinder auf Spiel, altersgemäße aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung
entspr. Artikel 31. der UN-Kinderrechtskonvention.
M 0.3 Die Ferienspiele müssen in Sommer- und Herbstferien mindestens 5, in den Osterferien
4 aufeinander folgende Tage dauern. Das Angebot dauert täglich mindestens 6
Stunden.
M 0.4 Das geförderte Projekt muss öffentlich ausgeschrieben sein und allen Kindern der
Wissenschaftsstadt Darmstadt offen stehen. Eine Einschränkung der Zielgruppe der
Maßnahme auf besondere Altersgruppen ist aus pädagogischen Gründen zulässig.
M 0.5 Die Projektförderung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt muss in veröffentlichten
Publikationen kenntlich gemacht werden.
MC 0.6 Die Förderung nach Pos. K schließt die Projektförderung aus.
M 1 Antrag und Abrechnung
M 1.1 Eine Projektförderung kann nur bewilligt werden, wenn der Träger vor Projektbeginn
einen Antrag auf Förderung (Formblatt), eine umfangreiche Projekt-Beschreibung des
Projektes incl. Pädagogischen Konzeption und eine Kostenkalkulation eingereicht hat.
M 1.2 Der Antrag auf Förderung wird von der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch einen
amtlichen Bescheid beantwortet. Dieser Bescheid wird dem Antragsteller spätestens 6
Wochen vor Beginn der Ferien zugestellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf
Projektförderung. Gegen einen Förderbescheid kann kein Einspruch eingelegt werden.
M 1.3 Die Verwendung der Projektförderung ist 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme in
Form eines Verwendungsnachweises gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt
darzustellen.
M 1.4 Die Durchführung des Projekts ist 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme in Form
eines fachlichen Sachberichts gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt
darzustellen.
C 1.5 Die Projektförderung kann bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten umfassen. Einnahmen
und Projektförderung dürfen die Kosten des Projekts dabei nicht übersteigen.
Übersteigen die Einnahmen mit der Projektförderung die Kosten des Projekts, fordert
die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Projektförderung in Höhe des übersteigenden
Betrags zurück.
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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jugendamt Abt. Kinder- und Jugendförderung Darmstadt 2019 Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Grundsätze II. Fördervoraussetzungen III. Anerkennung und Förderungswürdigkeit IV. Verwendungsnachweis V. Zuschusshöhe VI. Betreuer*innen TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen VIII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen IX. Ferienspiele TEIL DREI: Internationale Jugendbegegnung X. Internationale Jugendbegegnung TEIL VIER: Bildung und Fortbildung XI. Außerschulische Bildungsangebote XII. Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen 1 Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Grundsätze Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Maßnahmen, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert werden, sind nicht zuschussfähig. Förderberechtigt sind nur Verbände, Vereine und Gruppen, die bis zum 30.09. den Jahresmeldebogen für das Folgejahr eingereicht haben. Ein Förderjahr geht von 1.11. bis 31.10. des Folgejahres. Zuschüsse auf Investitionen bei Neuanschaffungen und Instandhaltungen müssen ab einer Höhe von 2000 € per Haushaltsantrag bis zum 15.03. des vorangegangen Jahres beantragt werden. Alle anderen Sachausgaben sind mit dem Teilnehmendenzuschuss dieser Richtlinie zu begleichen. II. Fördervoraussetzungen Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit verwendet werden.1 Die Kriterien für die "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe" nach § 75 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) werden auch bei der Gewährung von Zuschüssen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt. Auf die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes ist bei der Durchführung der Maßnahmen zu achten. Die Gewährung von Leistungen nach dieser Richtlinie ist nur möglich für Träger der freien Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 4 SGB VIII mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht. Gefördert werden Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit für Menschen von 5 bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Es werden Verbände, Vereine, oder Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe gefördert, die grundsätzlich ihren Sitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben: Die Teilnehmenden müssen ihren 1. oder 2. Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. 20 Prozent der Teilnehmenden können ihren Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. Nicht gefördert werden können insbesondere: • Veranstaltungen im Bereich der Schule/des Kindergartens, -horts • Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen, -lagern haben • Veranstaltungen, die den technischen Übungen dienen • Veranstaltungen mit überwiegend religiösem Charakter • Veranstaltungen gewerkschaftlicher oder parteipolitischer Art • Veranstaltungen, die von gewerblichen Trägern durchgeführt werden • Besuch von (Weihnachts-)Märkten, öffentlichen Festen Kerbveranstaltungen 1 der Zweck kann nachgelesen werden in: "Grundsätze für die Anerkennung von Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII "der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 7. September 2016 2 Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit Sollten Zweifel bezüglich der Förderungswürdigkeit bestehen kann im Vorfeld eine entsprechende Rücksprache mit der Kinder- und Jugendförderung erfolgen. III. Anerkennung der Förderungswürdigkeit Verbände, Vereine, Gruppen, der Jugend und anderen Träger der Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Mitglied einer auf Landesebene anerkannten Jugendorganisationen sind, gelten auch auf Stadtebene als förderungswürdig. Jugendgruppen, die keinem vom Land Hessen anerkannten Landesverband angehören, müssen die Anerkennung der Förderungswürdigkeit auf kommunaler Ebene beantragen. Die Anträge sind an den Jugendhilfeausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu richten. Einen entsprechenden Vordruck gibt es in der Kinder- und Jugendförderung. IV. Verwendungsnachweis Nach Abschluss der Maßnahme sind der Wissenschaftsstadt Darmstadt die entsprechenden Formulare innerhalb von 12 Wochen nach der Maßnahme vorzulegen, spätestens jedoch zum 30.11. für die Abrechnung des vorangegangen Förderjahres. Entscheidend ist der Eingangsstempel. Alle Angaben sind vom Träger rechtsverbindlich zu bestätigen. Die Formulare sind bei der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhältlich. Die Originalrechnungen, Zahlungsbelege und Teilnehmer*innenlisten (bei Kinder- und Jugendmaßnahmen) sind 5 Jahre aufzubewahren und der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach Aufforderung vorzulegen; insoweit wird der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Prüfrecht eingeräumt. V. Zuschusshöhe Die Zuschüsse werden nach der Anzahl der Teilnehmenden gewährt. Die Höhe der jährlichen Zuschüsse ist der jeweils aktuellen Anlage zu entnehmen. Die Höhe der Zuschüsse wird durch den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Fachausschusses Kinder- und Jugendarbeit festgelegt. VI. Betreuer*innen Als Betreuer*innen von Freizeiten, Fahrten und Ferienangeboten können Personen abgerechnet werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Betreuer*innen müssen grundsätzlich eine Juleica oder eine diesem Anspruch ähnliche Qualifikation besitzen. Sollten Zweifel bezüglich der Qualifikationen bestehen, kann im Vorfeld eine entsprechende Rücksprache durch die Kinder- und Jugendförderung erfolgen. 3 Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen Veranstaltungen bis zu 3 Tagen längere Aktionen zu besonderen Anlässen, Tagesausflügen, Übernachtungen oder Wochenendfahrten sein. Sie sind in geeigneten Einrichtungen oder Orten durchzuführen. Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen • Veranstaltungen bis zu 3 Tagen mit und ohne Übernachtung (Tagesveranstaltungen müssen mind. 4 Zeitstunden dauern) max. 300 Teilnehmer*innen Zuschuss- berechtigungen Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind, werden gefördert, wenn sie in Schul- oder Berufsausbildung sind sie studieren sie arbeitslos sind bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro Teilnehmer*in kann für ein*e Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden Zuschusshöhe siehe Anlage zu dieser Richtlinie VIII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen sind in geeigneten Einrichtungen (z.B. Ferienheimen, Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen) im Inland oder Ausland durchzuführen und sollen überwiegend Erholungscharakter besitzen. Förderbedingungen ab 5 Teilnehmer*innen 4 bis 21 Tage Dauer (An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag) Zuschuss- berechtigungen Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind, werden gefördert, wenn sie in Schul- oder Berufsausbildung sind sie studieren sie arbeitslos sind bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro Teilnehmer*in kann für ein*e Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden Zuschusshöhe siehe Anlage zu dieser Richtlinie IX. Ferienspiele und Örtliche Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen 4 Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit Ferienspiele und Örtliche Kinder- bzw. Jugenderholungsmaßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren und überwiegend wohnortnah (im Sozialraum) stattfinden. Diese Maßnahmen sollen überwiegend Erholungscharakter besitzen. Die Veranstaltungstage sind möglichst zusammenhängend und mit demselben Personenkreis durchzuführen. Förderbedingungen ab 5 Teilnehmer*innen und 1 Betreuer*in 4 bis 14 Tage Dauer die Träger verpflichten sich, ihre Angebote und Angebotszeiten im Sozialraum mit allen Akteur*innen abzustimmen. Die Steuerung der Angebotsabstimmung erfolgt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung. das Angebot muss mindestens 6 Zeitstunden (je 60 Min.) dauern das Angebot muss spätestens um 9:00 Uhr beginnen und bis mind. 15:00 Uhr dauern ein tägliches Mittagessen muss bereit gestellt werden das Angebot muss öffentlich beworben werden. Zuschuss- berechtigungen Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro Teilnehmer*in kann für ein*e Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden Zuschusshöhe siehe Anlage zu dieser Richtlinie 5 Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit TEIL DREI : Internationale Jugendbegegnung X. Internationale Jugendbegegnung Förderungsfähig sind internationale Jugendbegegnungen im INLAND oder AUSLAND, die der persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen. Internationale Jugendarbeit soll im Sinne politischer Bildung jungen Menschen helfen, andere Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen und eigene Situationen besser zu erkennen. Zwischen den Partnern ist rechtzeitig ein Programm vorzubereiten. Das Programm ist dem Antrag unter Benennung der Partnergruppe beizufügen. Mit dem Antragsformular ist ein Erfahrungsbericht über die durchgeführte Jugendbegegnung vorzulegen. Förderbedingungen ab 5 Teilnehmer*innen 4 bis 21 Tage Dauer (für An- und Abreise kann jeweils 1 Tag gefördert werden) Es ist auf ein ausgewogenes Verhältnis deutscher zu ausländischen Teilnehmer*innen zu achten. Zuschuss- berechtigungen Kinder bzw. Jugendliche vom 10. bis vollendeten 20. Lebensjahr Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind, werden gefördert, wenn sie in Schul- oder Berufsausbildung sind sie arbeitslos sind sie studieren bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden. Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro geförderten Teilnehmenden kann für ein*e Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden. Nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt kann pro 10 Teilnehmenden ein Honorar für 1 Dolmetscher*in gefördert werden. Zuschusshöhe siehe Anlage zu dieser Richtlinie 6 Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit TEIL VIER: Bildung und Fortbildung XI. Außerschulische Bildungsangebote Die Inhalte dieser Veranstaltungen müssen Themen der politischen und kulturellen Bildung betreffen. Das Programm ist dem Antrag beizufügen. Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in • Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.) Zuschuss- berechtigungen • Teilnehmer*innen ab dem 10. Lebensjahr bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro geförderten Teilnehmenden kann für ein*e Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden Zuschusshöhe siehe Zuschusshöhe dieser Richtlinien XII. Schulung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit Gefördert werden Lehrgänge, die geeignet sind, Fähigkeiten zur Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen zu vermitteln. Dieses Programm ist dem Antrag beizufügen. Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Trägern ab 1 Teilnehmer*in • Tages-und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden Zuschuss- berechtigungen • Teilnehmer*innen ab dem 15. Lebensjahr bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro geförderten Teilnehmenden kann für ein*e Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden Zuschusshöhe siehe Zuschusshöhe dieser Richtlinien 7 Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
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Zu Kap. II - Abrechnungsformular Förderung im Bereich Freizeit und Erholung Allgemeine Informationen Name des Trägers Art der Veranstaltung (zutreffendes bitte ankreuzen) Veranstaltung bis 3 Tage Veranstaltung ab 4 Tagen Ferienspiele Datum der Veranstaltung Dauer der Veranstaltung (in Tagen) Ort der Veranstaltung (Inland/Ausland) Kurze Beschreibung (Bezeichnung/Name) der Veranstaltung Teilnehmer*innen Anzahl Teilnehmer*innen aus Darmstadt Anzahl Teilnehmer*innen mit Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt Anzahl Teilnehmer*innen nach geschichtlicher Identität (m/w/d) Männlich Weiblich Divers Altersverteilung der Teilnehmer*innen 5-9 Jahre 10-14 Jahre 15-20 Jahre 21-26 Jahre Über 26 Jahre Betreuer*innen Anzahl Betreuer*innen Anzahl der Betreuer*innen: mit Juleica Mit vergleichbarer Qualifikation Ohne Qualifikation Anzahl der Betreuer*innen nach geschlechtlicher Identität (m/w/d) Männlich Weiblich Divers Darmstadt Datum Unterschrift Jugendleitung
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Zu Kap. III – Abrechnungsformular Förderung im Bereich Internationale Jugendbegegnung Allgemeine Informationen Name des Trägers Datum der Veranstaltung Dauer der Veranstaltung (in Tagen) Ort der Veranstaltung (Inland/Ausland) Kurze Beschreibung (Bezeichnung/Name) der Veranstaltung Programm der Veranstaltung ist als Anlage beigefügt? ja Erfahrungsbericht der Veranstaltung ist als Anlage beigefügt? ja Teilnehmer*innen Anzahl Teilnehmer*innen aus Darmstadt Anzahl Teilnehmer*innen mit Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt Anzahl Teilnehmer*innen aus dem Ausland Herkunftsland/-länder der Teilnehmer*innen aus dem Ausland 1 Anzahl Teilnehmer*innen nach geschichtlicher Identität (m/w/d) Männlich Weiblich Divers Anzahl Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung Altersverteilung der Teilnehmer*innen 10-14 Jahre 15-20 Jahre 21-26 Jahre Über 26 Jahre Betreuer*innen Anzahl Betreuer*innen aus Deutschland Anzahl Betreuer*innen aus dem Ausland Anzahl der Betreuer*innen: mit Juleica Mit vergleichbarer Qualifikation Ohne Qualifikation Anzahl der Betreuer*innen nach geschlechtlicher Identität (m/w/d) Männlich Weiblich Divers Darmstadt Datum Unterschrift Jugendleitung 2
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Punkt 15: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2019/0261) Stadtve. Deutschler (UWIGA) verweist auf die letzte Tabelle der Vorlage hin. Sie bittet darum, die Tabelle um die bisherigen Fördersätze zu ergänzen. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD und UWIGA
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Punkt 15: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2019/0261) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.08.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 14 30
IV 20
V 51 JHA
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0261
Magistratsbeschluss -Nr.
324
Internetfähig
Produkt-Nr.: 362000
Kostenstelle: 051-004-1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3622-00 bis 3625-00 Sachkonto: 7128000
Betreff: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder - und Jugendarbeit der
Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 21.08.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Neufassung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder - und
Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird zugestimmt.
2. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt unter dem Vorbehalt der jährlich im Rahmen der
Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unter der Kostenstelle
051-004-1001, Sachkonto 7128000, Produkt 362000.
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Anlagen: Alte Richtlinie 2008
alte Richtlinie Ferienspiele
190614_Richtlinien -Neu
190614_Formular -Kapitel-II
190614_Formular -Kapitel-III
190614_Formular -Kapitel-IV_ARN
Tabelle-Fördersätze_Ausgaben 2020 für JHA
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 04.09.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2019:
Zuschüsse für die für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und
Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden aktuell aufgrund der seit 2008
geltenden Richtlinie gewährt.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat am 15.11.2017 das Jugendamt beauftragt, diese
Richtlinie für z.B. die Ferienspiel-Maßnahmen der Träger zu überarbeiten, mit dem Ziel, diese
zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und den aktuellen inhaltlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen anzupassen. Die Erfahrungen der Verwaltung mit den alten Richtlinien
hatten gezeigt, dass gerade kleine Vereine und Verbände aufgrund der Komplexität der alten
Richtlinien keine Zuschüsse beantragen. Die neuen Richtlinien sollen daher leicht
handhabbar sein, um alle Träger, Vereine und Verbände gleichzustellen.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretungen des Dezernats V, des Jugendamts - Abteilung Kinder-
und Jugendförderung -, des Rechtsamts, der Kämmerei, des Revisionsamts und der Träger
(Jugendring und BDKJ) wurde eingerichtet .
Am 26.6.2019 wurde dem JHA eine überarbeitete Richtlinie nebst Anlagen
(Abrechnungsformular aus dem Bereich Freizeit und Erholung, Abrechnungsformular aus dem
Bereich internationale Jugendbegegnung, Abrechnungsformular aus dem Bereich Bildung und
Fortbildung) zur Erörterung vorgelegt. Dieser hat der neuen Richtlinie zugestimmt, die ab dem
01.01.2020 umgesetzt werden soll. Die Träger werden am 24.09.2019 in einer ersten
öffentlichen Veranstaltung hierüber informiert.
Die AG Richtlinien wird jährlich im Herbst die Fördersätze für das Folgejahr anhand der
vorliegenden Jahresmeldebögen und auf Grundlage der Haushaltslage neu zu kalkulieren und
dem JHA zum Beschluss vorlegen.
Neuerungen:
Die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für
die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine sowie
die Ferienspielrichtlinie wurden zu einer Richtlinie zusammengeführt.
Die bisherige Position E (Sachkosten) ist in die Teilnehmenden-Förderung eingeflossen.
Darstellungsform wurde zur Nutzerfreundlichkeit für die Antragstellenden vereinfacht in
Tabellarischer Form dargestellt.
Die Fördervoraussetzungen haben eine klare Darstellung in nur noch 6 Förderbereiche
erhalten.
Die Abrechnungsformulare wurden vereinfacht dargestellt.
Zur Berechnung der Fördersätze muss der Jahresmeldebogen bis zum 30.9. eines
Jahres für das Folgejahr bei der Verwaltung eingereicht werden (vorher 31.1.).
Fördervoraussetzung für Betreuende ist die JULEICA oder eine vergleichbare
Qualifikation.
Fördersätze:
Die Fördersätze sind einer Anlage zu den Richtlinien zu entnehmen und werden den Trägern,
Vereinen und Verbänden jährlich zugesandt.
Die Träger, Vereine und Verbände erhalten mit den neuen Richtlinien einen Tagessatz für
Teilnehmende und/oder Betreuende. Mit diesem ausgezahlten Satz müssen alle Ausgaben
einer Maßnahme abgedeckt werden inkl. kleinerer Investitionen bis 2.000 Euro.
Investitionen über diesen Betrag hinaus sind im Rahmen der Haushaltsberatungen als
Einzelanträge bis 31.03. für das Folgejahr einzureichen.
Die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (genehmigter Haushalt) sind Grundlage
der jährlich zu berechnenden Fördersätze. Haushaltssperre n wirken sich grundsätzlich auf
die jährlichen Tagessätze aus.
Die Höhe der Fördersätze wird jährlich im Oktober durch die AG Richtlinien kalkuliert.
Ein Abgleich der Fördersätze und angemeldete Zahlen über den Jahresmeldebogen findet
entsprechend statt und fließt in die Berechnung mit ein.
Ein jährlicher Bericht über die Ausgaben und ein Vorschlag zu den Fördersätzen erfolgt im
Rahmen der Etatberatung im Jugendhilfeausschuss.
Die Umsetzung der Richtlinie erfol gt unter der Kostenstelle 051 -004-1001, Sachkonto
7128000, Produkt 362000. Notwendige haushaltsneutrale Umplanungen erfolgten mit der
Haushaltsanmeldung zum Haushalt 2020.
Darmstadt, 21.08.2109
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 7
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Erläuterung: Veranstaltungen Teilnehmenden Tage 2018 Fördersatz pro Tag 2020 geplante Gesamtausgab en 2020 100% geplante Gesamtaus gaben 2020 90% geplante Gesamtaus gaben 2020 80% Veranstaltungen bis 3 Tage 18273 6,00 € 109.638,00 € Veranstaltungen, Freizeiten ab 4 Tage Inland 14725 10,00 € 147.250,00 € Veranstaltungen, Freizeiten ab 4 Tage Ausland 1500 12,00 € 18.000,00 € Ferienspiele 9172 8,00 € 73.376,00 € Internationale Jugendbegegnung 584 15,00 € 8.760,00 € Außerschulische Bildungsangebote 352 15,00 € 5.280,00 € Mitarbeiter*innenschulung 1892 20,00 € 37.840,00 € Geplante Gesamtausgaben 400.144,00 € Veranstaltungen Teilnehmenden Tage 2018 Fördersatz pro Tag 2020 geplante Gesamtausgab en 2020 100% geplante Gesamtaus gaben 2020 90% geplante Gesamtaus gaben 2020 80% Veranstaltungen bis 3 Tage 1947 8,00 € 15.576,00 € Veranstaltungen, Freizeiten ab 4 Tage 1251 35,00 € 43.785,00 € Ferienspiele 1310 30,00 € 39.300,00 € Internationale Jugendbegegnung 100 35,00 € 3.500,00 € Lehrgangsleiter*innen 300 20,00 € 6.000,00 € Dolmetscher*innenhonorar bei internationalen Begegnung 10 35,00 € 350,00 € Geplante Gesamtausgaben 108.511,00 € Der Haushaltsansatz 2020 beträgt 520.000,00€. Die geplanten Gesamtausgaben (D6/7-13 und D17/18-23) sind ein rechnerischer Wert auf Basis der tatsächlichen Teilnehmendentage 2018 (B6/7-13 und B17/18-23) Teilnehmende Betreuende
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26588 Zeichen
1
Der Magistrat Darmstadt, Mai 2008
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jugendamt
Kinder- und Jugendförderung
Richtlinien
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen
und Jugendverbände
Grundsätzliche Vorbemerkungen und Antragsverfahren:
1. Eine Jugendgruppe bzw. Jugendverband, die/der den „Grundsätzen für die Anerkennung von
Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landes-
jugendbehörden vom 14. April 1995“, Punkt 3, als förderungswürdig anerkannt ist und einen A n-
trag auf Förderung für das laufende Rechnungsjahr (1. November bis 31. Oktober des Folgeja h-
res) fristgerecht eingereicht hat, soll vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Jugend-
amt -, gemäß § 74 KJHG, Zuschüsse erhalten.
2. Zuschüsse nach diesen Richtlinien erhalten Jugendgruppen und –verbände für ihre überfachli-
chen Tätigkeiten und Sachkosten. Mittel für fachliche Aktivitäten und Sachmitte l für fachliche Ar-
beit müssen bei den jeweils zuständigen Fachämtern bzw. Fachstellen beantragt werden (z. B.
Sportjugendverbände beim Sportamt, Gruppen mit überwiegend musischer Betätigung beim Ku l-
turamt, religiös-konfessionelle Jugendgruppen und –verbände bei ihren Kirchen, humanitär–
caritative bei ihren Wohlfahrtsverbänden).
3. Soweit nach den jeweils geltenden Bestimmungen der EU, des Bundes und des Landes Förd e-
rungsmöglichkeiten bestehen, werden die Gruppen auf diese Möglichkeit hingewiesen. Gruppen
haben deshalb dem Jugendamt bei Abrufung von Zuschüssen mitzuteilen, ob und in welcher H ö-
he anderweitig Zuschüsse gewährt werden. Bei Ausschöpfung von anderen Zuschüssen (EU,
Bund, Land und andere öffentliche Zuschüsse) werden diese nur zu 50 % mit dem höchst mögli-
chen Zuschuss gemäß den städtischen Richtlinen verrechnet.
4. Erhaltene Teilnahmebeiträge sind auf die städtischen Leistungen nicht anzurechnen wenn ein
pauschaler Betrag für ein Projekt oder eine Aktivität gezahlt wird. Es darf jedoch keine Überza h-
lung durch zusätzliche Zuschüsse geben.
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5. Bis zum 31. Januar eines jeden Jahres müssen die antragsberechtigten Gruppen einen Jahresb e-
richt beim Jugendamt/Jugendförderung einreichen. Die dazu notwendigen Formblätter werden
anerkannten Jugendgruppen und –verbänden vom Jugendamt/Jugendförderung jeweils am Jah-
resende zugeschickt.
6. Gruppen, die keinen Jahresbericht bis zum 31. Januar abgeben haben, erhalten nach Beschluss
des Magistrats für das laufende Haushaltsjahr keine Mittel!
7. Die in den Richtlinien festgeschriebenen Zuschüsse sind von den Jugendgruppen und –
verbänden ganzjährig abrufbar.
8. Abrechnungsschluss für alle Positionen des laufenden Haushaltsjahres ist der 1. November.
9. Zuschüsse gemäß dieser Richtlinien dürfen nur für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit verwen-
det werden.
10. Die Jugendgruppen und –verbände verpflichten sich, personelle und strukturelle Änderungen in
ihrer Organisation unverzüglich bekannt zu geben.
11. Jugendgruppen und –verbände haben bei Ablehnung eines Zuschussantrages die Möglichkeit
einen formlosen, begründeten Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist innerhalb von 4 W o-
chen nach Erhalt an das Fachamt (Jugendamt/Jugendförderung) zu richten. Nach Prüfung der
formalen und inhaltlichen Begründung wird der Widerspruch nur in strittigen Fäll en dem zuständi-
gen Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit mit einer Stellungnahme des Fachamtes zur Ent-
scheidung vorgelegt. Über den Widerspruch entscheidet der Fachausschuss Kinder - und Jugend-
arbeit. Bei unterschiedlichen Positionen zwischen Ausschuss und Fachamt, entscheidet der Wi-
derspruchausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
12. Veranstaltungen, die nach dem Rechnungsschluss (1. November des jeweiligen Jahres) stattfi n-
den, werden im darauffolgenden Rechnungsjahr berücksichtigt.
Wichtig! Für sämtliche Termine gilt das Datum des Poststempels!
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Position A
Freizeitmaßnahmen / Internationale Begegnungen
A 0 Allgemeine Richtlinien
A 0.1 Zuschüsse werden für Veranstaltungen mit mindestens 5 Kindern bzw. Jugendlichen (min-
destens vier aus Darmstadt) im Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahren gewährt (berück-
sichtigt wird, wer im jeweiligen Kalenderjahr 6 Jahre wird bzw. am 31. Dezember des jeweil i-
gen Rechnungsjahres noch 26 Jahre alt ist).
A 0.2 Jugendgruppen und –verbände mit Sitz in Darmstadt, erhalten für die außerhalb von Darm-
stadt wohnenden Teilnehmerinnen oder Teilnehmer einen entsprechenden Zuschuss bis zu
maximal 1/5 der Gesamtteilnehmerinnen- oder Teilnehmerzahl, d. h. von fünf geförderten Teil-
nehmerinnen oder Teilnehmern darf maximal einer nicht in Darmstadt wohnen.
A 0.3 Bei Maßnahmen überregionaler Art kann für eine/n einzelne/n in Darmstadt wohnende/n
Teilnehmerin oder Teilnehmer ein Zuschuss gewährt werden.
A 0.4 Bei einer Gruppenstärke bis zu 14 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer werden außerdem eine
Leiterin oder Leiter und eine Betreuerin oder Betreuer bezuschusst. Ab 15 – 21 Kindern bzw.
Jugendlichen wird eine weitere Betreuerin oder ein weiterer Betreuer bezuschusst. Entspr e-
chendes gilt für je 7 weitere Teilnehmerinnen oder Teilnehmer (ab 22:4, ab 29:5, ab 36:6, ab
43:7, ab 50:8, ab 57:9, ab 64:10, ab 71:11, ab 78:12, ab 85:13, ab 92:14, ab 99:15, ab 106:16
usw. ). Leiterinnen oder Leiter und Betreuerinnen oder Betreuer können auch älter als 26
Jahre alt sein und dürfen ihren Wohnsitz auch außerhalb von Darmstadt haben. Leiterinnen
oder Leiter und Betreuerinnen oder Betreuer müssen mindestens 16 Jahre alt sein (gemäß
Standards der Jugendleiterinnen- und Jugendleitercard).
A 0.5 Bei Veranstaltungen mit behinderten Teilnehmerinnen oder Teilnehmern gilt zu deren Betreu-
ung auf Sonderantrag mit ausführlicher Begründung ein besserer Betreuerschlüssel (bis zu 2
Teilnehmerinnen oder Teilnehmer auf 1 Betreuerin oder 1 Betreuer).
A 0.6 Für Leiterinnen oder Leiter und Betreuerinnen oder Betreuer wird, soweit nicht anders ange-
geben, jeweils der doppelte Tagessatz gewährt.
A 0.7 Bei Inanspruchnahme von Position C („Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreueri n-
nen und Betreuer") kann nicht gleichzeitig ein Zuschuss für Leiterinnen und Leiter bzw. Be-
treuerinnen und Betreuer nach Position A 2 gewährt werden (gegenseitiger Ausschluss von
Position A 2 und C).
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A 0.8 An- und Abreisetag gelten als jeweils 1 voller Tag. (Beispiel: Wochenendveranstaltung von
Samstag bis Sonntag gelten als 2 volle Tage usw.).
A 0.9 Als Verwendungsnachweis für die Gewährung von Zuschüssen ist die ausgefüllte „Teilnehm e-
rinnen- und Teilnehmerliste“ (Formblatt) zur Eintragung von Name, Vorname, Straße und
Hausnummer (bei Auswärtigen nur PLZ und Wohnort) sowie Geburtsjahrgang einzu-
reichen.
A 1 Tagesveranstaltungen, Ferienspiele
A 1.0 Der Zuschuss je Teilnehmerin oder Teilnehmer beträgt pro Tag 2,10 € (Leiterin oder Leiter
bzw. Betreuerin oder Betreuer 4,20 €).
A 1.1 Tagesveranstaltungen und Ferienspiele müssen mindestens 4 Zeitstunden dauern.
A 1.2 Bei Tagesveranstaltungen mit besonderem Charakter (z. B. politische oder kulturelle Gro ß-
veranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Tage der offenen Tür o. ä.) kann auf Antrag auf die
Vorlage der „Teilnehmerinnen- und Teilnehmerliste“ als Verwendungsnachweis verzichtet
werden. Die Beantragung muss mindestens 6 Wochen vorher mit ausführlicher Begründung
erfolgen. Sofern der Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit dem Antrag zustimmt, kann der
Zuschuss dann gegen formlose Mitteilung der Zahl (max. 300 Teilnehmerinnen oder Teil-
nehmer) der bei der Veranstaltung anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ausgezahlt
werden.
A 2 Mehrtagesveranstaltungen
A 2.1 Mehrtagesveranstaltungen im Inland
Der Zuschuss je Teilnehmerin oder Teilnehmer beträgt bei Mehrtagesveranstaltungen pro Tag
3,10 € (Leiterin oder Leiter bzw. Betreuerin oder Betreuer 6,20 €).
A 2.2 Mehrtagesveranstaltungen im Ausland
Der Zuschuss je Teilnehmerin oder Teilnehmer beträgt bei Mehrtagesveranstaltungen pro Tag
4,10 € (Leiterin oder Leiter bzw. Betreuerin oder Betreuer 8,20 €).
A 3 Internationale Begegnungen (14. bis einschließlich 26. Lebensjahr)
A 3.0 Allgemeine Richtlinien
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A 3.0.1 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert einen Austausch von Jugendgruppen und J u-
gendverbänden mit anderen Ländern in Deutschland und im Ausland, die mindestens 4
Tage (inkl. An- und Abreise) dauern.
A 3.0.2 Anerkannt werden nur binationale Begegnungen (d. h. Darmstädter Gruppe mit einer Part-
nergruppe aus einem anderen Staat) mit jeweils höchstens 25 Teilnehmerinnen oder
Teilnehmern pro Austauschgruppe oder multinationale Begegnungen mit jeweils
höchstens 20 Teilnehmerinnen oder Teilnehmern pro Nationalität und maximal 60 Teil-
nehmerinnen oder Teilnehmer insgesamt. Betreuerinnen und Betreuer werden zusätzlich
bezuschusst.
A 3.0.3 Zu einer internationalen Begegnung gehört ein gemeinsames Programm mit einer ausländ i-
schen Partnergruppe. Mindestens 2/3 des Gesamtprogramms (durchschnittlich 4 Stun-
den pro Tag) müssen gemeinsam überfachlich mit der Partnergruppe geplant werden .
Anerkannte Programmpunkte sind z. B. gemeinsame Freizeitgestaltung, landeskundliche I n-
formationen, Austausch über die wirtschaftliche und politische Situation der besuchten Stadt
bzw. des besuchten Landes und Besuche kultureller Veranstaltungen.
A 3.0.4 Die Tagessätze werden bei internationalen Begegnungen im Ausland für Darmstädter (bzw.
bis zu 1/
5 auswärtige s. A 0.2) Jugendliche, in Deutschland für die Darmstädter Jugendlichen
(w. o.) und ihre ausländische Partnergruppe gewährt.
A 3.0.5 Bei Jugendbegegnungen können auch für Teilnehmerinnen oder Teilnehmer im Alter von
10 – 14 Jahren Zuschüsse gewährt werden, allerdings nur bis zu 1/2 der Gesamtteilnehme-
rinnen- und Teilnehmerzahl
A 3.0.6 Internationale Begegnungen mit Kindergruppen (Alter 10 – 14 Jahre) können nur im Einzel-
fall nach vorheriger fachlicher Prüfung gefördert werden. Hierzu ist bis spätestens einen
Monat vor Beginn ein schriftlicher Antrag mit konkretem Alter der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an den Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit zur Genehmigung vorzulegen.
Der Fachausschuss entscheidet, ob eine Bezuschussung nach diesen Richtlinien erfolgen
kann.
A 3.0.7 Vor Antritt der Fahrt sind vorzulegen:
das Programm
ein Finanzierungsplan
die Einladung der bzw. an die Partnergruppe
Wenn die beantragende Gruppe zu ihrer eigenen Planungssicherheit darüber hinaus
eine Zusage über die Förderungswürdigkeit ihrer geplanten Maßnahme erhalten will,
dann muss sie sechs Wochen vorher die geforderten Unterlagen vorlegen, damit die
Anträge in der Jugendförderung und ggf. im Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit
bearbeitet werden können.
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A 3.0.8 Bei der Abrechnung sind vorzulegen:
die Teilnehmerinnen- und Teilnehmerliste,
Nachweis aller Fahrtkostenbelege im Original
ein Sachbericht über die Vorbereitung und den Verlauf der internationalen Begeg -
nung (bitte zur Erleichterung das Berichtsraster „Internationale Begegnungen“
benutzen).
A 3.1 Internationale Begegnungen im INLAND
Eine internationale Begegnung in Deutschland wird mit 6,10 € pro Tag und Teilnehmerin
oder Teilnehmer und Leiterin oder Leiter bzw. Betreuerin oder Betreuer für die gast-
gebende Darmstädter Gruppe bezuschusst. Der Zuschuss für die ausländischen Gäste be-
trägt 10,20 € pro Tag und Teilnehmerin oder Teilnehmer bzw. Betreuerinnen oder Be-
treuer.
A 3.2. Internationale Begegnungen im AUSLAND
A 3.2.1 Findet die internationale Begegnung im Ausland statt, wird diese mit einem Tagessatz von
4,10 € pro Teilnehmerin oder Teilnehmer (Leiterin oder Leiter bzw. Betreuerin oder
Betreuer 8,20 €) bezuschusst.
A 3.2.2 Zusätzlich wird ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 60 % der entstandenen Fahrtkosten,
max. jedoch 130,00 € pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Leiterin oder Leiter bzw. Be-
treuerin oder Betreuer gewährt.
A 3.3 „SONDERFONDS“ Israel- und Ostkontakte (im Ausland),
Begegnungen in Darmstädter Partnerstädte
A 3.3.1 Israel- und Ostkontakte und Kontakte in die Darmstädter Partnerstädte werden als beso n-
ders förderungswürdig angesehen, weshalb für diese Fahrten aus dem Sonderfonds ein
weiterer Fahrtkostenzuschuss pro Person und Veranstaltung gewährt werden kann (zu-
sätzlich zu A 3.2.2).
A 3.3.2 Für internationale Begegnungen in Darmstädter Partnerstädte, Israel und nach Osteuropa,
die weiter als 600 km (einfache Wegstrecke) entfernt sind, werden zusätzlich max. 80,00 €
pro Person Fahrtkostenzuschuss gewährt.
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A 3.3.3 Bei internationalen Begegnungen in Darmstädter Partnerstädte, die näher als 600 km (ein-
fache Wegstrecke) entfernt sind (Graz, Alkmaar, Gstaad, Troyes und Freiberg), beträgt der
zusätzliche Fahrtkostenzuschuss max. 40,00 € pro Person.
A 3.3.4 Die Fahrtkostenzuschüsse dieses Sonderfonds können nur in Verbindung mit internationalen
Begegnungen im Ausland (A 3.2) beansprucht werden.
Position B
Lehrgänge
B 0 Allgemeine Richtlinien
B 0.1 Zuschussfähig sind:
Lehrgänge im Bereich der kulturellen und politischen Bildung
Fortbildungsmaßnahmen von zentralen Trägern
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterschulungen
B 0.2 Zuschüsse werden zu Lehrgängen mit mindestens fünf Teilnehmerinnen oder Teilneh-
mer (mindestens vier aus Darmstadt) zwischen 14 und 26 Jahren gewährt.
B 0.3 Es können auch Teilnehmerinnen oder Teilnehmer von 10 - 14 Jahren bezuschusst werden,
sofern deren Anzahl 1/5 des Gesamtlehrgangs nicht überschreitet.
B 0.4 Jugendgruppen und –verbände mit Sitz in Darmstadt, erhalten für die außerhalb von Darm-
stadt wohnenden Teilnehmerinnen oder Teilnehmer einen entsprechenden Zuschuss bis zu
max. 1/5 der Gesamtteilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl. D. h., von fünf geförderten Teil-
nehmerinnen oder Teilnehmern muss eine/r nicht in Darmstadt wohnen.
B 0.5 Bei Maßnahmen überregionaler Art kann für eine/n einzelne/n in Darmstadt wohnende
Teilnehmerin oder Teilnehmer Zuschuss gewährt werden.
B 0.6 Bei Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Schulungen sind auch über 26 Jahre alte Teil-
nehmerinnen oder Teilnehmer bezuschussbar.
B 0.7 Für außerhalb von Darmstadt wohnende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann ein Zuschuss
gewährt werden, wenn die Jugendgruppe/der Jugendverband in Darmstadt ihren/seinen Sitz
hat.
B 0.8 An- und Abreisetag gelten als jeweils 1 voller Tag. (Beispiel: Wochenendveranstaltungen
von Samstag bis Sonntag gelten als 2 volle Tage usw.)
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B 0.9 Als Verwendungsnachweis für die Gewährung von Zuschüssen sind vorzulegen:
die Teilnehmerinnen- und Teilnehmerliste (Formblatt)
ein Sachbericht (bei eigenen, selbständig durchgeführten Maßnahmen). Zur Erleic h-
terung der Antragstellung und der Bearbeitung empfehlen wir die Benutzung de s hier-
für vorgesehenen „Berichtsraster zum Sachbericht für Lehrgänge“.
das Programm (bei Durchführung durch einen zentralen bzw. überörtlichen Träger).
B 1 Tageslehrgänge
B 1.1 Der Zuschuss pro Tag und Teilnehmerin oder Teilnehmer bei Tageslehrgängen be trägt
8,20 €.
B 1.2 Bezuschusst werden Tageslehrgänge mit mindestens 6 Arbeitsstunden (à 45 Minuten).
B 1.3 Seminarreihen mit jeweils 2 Arbeitsstunden an 3 Abenden/Nachmittagen werden ebenfalls
als Tageslehrgänge anerkannt.
B 2 Mehrtageslehrgänge
B 2.1 Der Zuschuss pro Tag und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer bei Mehrtageslehrgängen beträgt
10,20 €.
B 2.2 Bezuschusst werden Mehrtageslehrgänge mit mindestens 6 Arbeitsstunden (à 45 Minuten)
pro Tag und mit mindestens 3 Arbeitsstunden am An- und Abreisetag.
Position C
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
C 1.1 Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer kann unter Anwendung des Betreuerschlü s-
sels (A 0.4 Allgemeine Richtlinien) für Maßnahmen, die mindestens 5 Tage und länger dau-
ern, ein Zuschuss gewährt werden.
C 1.2 Die Höhe des personengebundenen Honorars beträgt pro Tag:
33,50 € für die Leiterin bzw. den Leiter einer Freizeitmaßnahme
31,00 € je Betreuerin bzw. Betreuer einer Freizeitmaßnahme
26,00 € je Ferienspielbetreuerin bzw. Ferienspielbetreuer
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C 1.3 Die Auszahlung des Honorars muss durch quittierte Belege nachgewiesen werden. Die Ver-
steuerung des Honorars obliegt der Empfängerin bzw. dem Empfänger.
C 1.4 Die gleichzeitige Beantragung von Zuschüssen für Leiterinnen oder Leiter bzw. Betreueri n-
nen oder Betreuer nach Position A 2 (Mehrtagesveranstaltungen) und Pos ition C ist nicht
möglich (gegenseitiger Ausschluss).
Position D
Zuschuss für Anmietung von Zeltplätzen
D Bei Zeltlagern wird ein Zuschuss von bis zu 50 % der Zeltplatzkosten (inkl. Nebenkosten),
höchstens aber 1,60 € pro Übernachtung und Teilnehmerin oder Teilnehmer sowie Leiterin
oder Leiter bzw. Betreuerin oder Betreuer gewährt. Die Zeltplatzmiete ist mit Originalrec h-
nung/Quittung nachzuweisen und zusammen mit der Teilnehmerinnen- und Teilnehmerliste
(Formblatt A 2) einzureichen.
Position E
Material- und Sachkosten für überfachliche Kinder- und Jugendarbeit
E 0 Allgemeine Richtlinien
E 0.1 Sachkostenzuschüsse werden pauschal (ohne Nachweis) anhand der nachgewiesenen
Teilnehmerinnen- und Teilnehmertage der Positionen A und B des Vorjahres bis Ende April
des jeweiligen Haushaltsjahres ausgezahlt. Mit der Sachkostenpauschale können folgende
Aufwendungen finanziert werden:
Renovierung von und Anschaffungen für Kinder- und Jugendräume,
Fachbücher, Noten, Jugendschriften, Zeitschriften (ein Exemplar pro Gruppe) zum Zweck
der politische Bildung,
Spiel- und Sportgeräte, Musikinstrumente, Musikzubehör, Tonträger,
Bastel- und Verbrauchsmaterial für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
Verwaltungskosten (Porto, Druck- und Kopierkosten, Büromaterial), aber keine Büroein-
richtungsgegenstände, Personal-, Telefon- und Faxkosten,
Geräte für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Musikanlagen, PC-Hardware,
Kicker, Billiard, Vervielfältigungsgeräte, Video und Fotoausrüstung etc.),
Zelt- und Lagermaterial (Das Zelt- und Lagermaterial ist anderen Jugendgruppen und
-verbänden zur Ausleihung unentgeltlich zu überlassen, falls kein Eigenbedarf vorliegt.
Ein Unkostenbeitrag für laufende Kosten wie Lagerung, Wartung, Reparatur, Transport
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und Versicherung des Zelt- und Lagermaterials kann auf die Entleiherin oder den Entlei-
her bzw. die Nutzerin oder den Nutzer umgelegt werden),
Einbruch- und Diebstahlversicherung für Kinder- und Jugendräume.
E 0.2 Reparaturen von bezuschussten Gegenständen sind möglich.
E 0.3 Sämtliches Material und alle Anschaffungen im Wert ab 50,00 €, außer Werk- und Ver-
brauchsmaterial sind zu inventarisieren. Gleichfalls sind Bücher im Anschaffungswert ab
25,00 € in ein Bücherverzeichnis einzutragen.
E 0.4 Für persönliche Ausrüstungsgegenstände werden keine Zuschüsse gewährt.
E 0.5 Die Höhe der Pauschale wird vom Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgelegt. Die antragsberechtigten Gru ppen be-
kommen die Höhe der Pauschale für das kommende Jahr bei Zusendung der Jahresb e-
richtsformulare (Dezember) mitgeteilt.
E 0.6 Für Sportverbände gilt folgende Regelung:
Es wird kein Pauschalbetrag ausgezahlt und den Sportverbänden werden nach Einr eichung
der Zahlungsnachweise die Gelder bis zur Höhe der mitgeteilten Zuschusshöhe angewi e-
sen.
E 0.7 Nicht verbrauchte Haushaltsmittel werden in einer Restmittelvergabe pauschal anhand der
nachgewiesenen Teilnehmerinnen- und Teilnehmertage der Positionen A und B des abge-
laufenen Haushaltsjahres vom Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit verteilt.
E 0.8 Die Quittungen und Belege sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Jährlich werden
die Sachkostenaufwendungen von mindestens fünf Jugendgruppen und –verbänden durch
das Jugendamt/Jugendförderung überprüft.
E 0.9 Als Zuschuss werden 60 % der nachgewiesenen Kosten angesetzt (Beispiel: Eine Gruppe,
die in einem Abrechnungszeitraum eine Sachkostenpauschale von 600,00 € erhalten hat,
muss für diesen Zuschuss Belege von mindestens 1.000,00 € nachweisen). Können die
Ausgaben nicht belegt werden, muss der zuviel ausgezahlte Zuschuss zurück gezahlt we r-
den.
E 0.10 Selbsthilfearbeiten sind auf einem Formblatt tageweise aufzuführen. Es werden Selbsthilf e-
arbeiten von max. fünf Jugendlichen bis 26 Jahre und bis zu zwei Betreuungskräften
anerkannt. Für die belegten Stunden wird ein Zuschuss von 3,10 € angerechnet.
E 0.11 Jugendgruppen und –verbände, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen eigenen
Sachkostenzuschuss erhalten, erhalten keinen Sachkostenzuschuss aus den Mitteln des
Jugendpflegeetats.
11
Position F
Mietkosten für Kinder- und Jugendräume
F 1 Mieten
F 1.1 Bei der Anmietung von Kinder- und Jugendräumen wird aus dem Jugendpflegeetat vom
Jugendamt ein pauschaler Zuschuss gewährt. Die Höhe der Pauschale, die sich in der Re-
gel nach den qm der gemieteten Fläche richtet, wird vom Fachausschuss Kinder - und Ju-
gendarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgelegt und bis E n-
de April ausgezahlt.
F 1.2 Mietzuschüsse erhalten nur Jugendgruppen und –verbände, die sich eigene Räume anmie-
ten müssen.
F 1.3 Jugendgruppen und –verbände, die Räume der Erwachsenenorganisation mitnutzen, erhal-
ten keinen Zuschuss.
F 1.4 Voraussetzungen für einen Zuschuss sind:
Die Vorlage des Mietvertrages.
Eine genaue Erläuterung über die vorgesehene Nutzung.
Position G
Investitionszuschüsse
G 0 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist grundsätzlich bereit, im Rahmen ihrer Leistungsfähi g-
keit für investive Projekte, einen Beitrag zum Erhalt, Umbau und Neubau von Kinder - und
Jugendräumen zu leisten. Bis zum 31. Januar können für das laufende Haushaltsjahr
Anträge auf Investitionskostenzuschüsse gestellt werden. Die Anträge sind über den
Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit an den Magistrat zu richten
G 1 Renovierung, Reparaturen, Umbau und Einrichtungsgegenstände
G 1.1 Für Renovierung, Reparaturen, Umbau und Einrichtungsgegenstände mit mehr als
1.000,00 € Gesamtkosten wird ein Zuschuss bis zu 50 % gewährt.
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G 1.2 Gefördert werden nur Räume, die mindestens fünf Jahre, ausschließlich oder zumindest
überwiegend für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Bei vorzeit i-
ger Entwidmung der Räume müssen die Zuschüsse pro Jahr anteilig zurückbezahlt werden.
G 1.3 Den Anträgen ist beizulegen:
Ausführliche Beschreibung, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan, bei Umba u-
maßnahmen mit Skizze und Lageplan des Objektes.
Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (ggf. Grundbuchauszug, Pachtvertrag,
Mietvertrag etc.)
Erklärung über Finanzierungszusagen und –absagen von Beihilfen anderer Stellen.
Erklärung der Träger, dass die laufenden Betriebskosten für die Einrichtung gewäh r-
leistet sind.
Satzung bei gemeinnützigen Vereinigungen, soweit diese nicht bereits vorliegt.
G 1.4 Bei Anträgen für Umbaumaßnahmen ist zusätzlich vorzulegen:
Ein spezifizierter Kostenvoranschlag bei Gesamtkosten über 5.000,00 €.
G 1.5 Selbsthilfearbeiten sind auf einem Formblatt tageweise abzurechnen. Es werden Selbsthilf e-
arbeiten von jeweils 5 Jugendlichen bis einschließlich 26 Jahre und 2 älteren Betreu-
ungskräften bezuschusst. Die geleisteten Stunden werden mit 13,00 € bezuschusst.
G 1.6 Der Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit behält sich für jede Einzelmaßnahme eine
Entscheidung vor.
G 1.7 Kinder- und Jugendräume, die aus städtischen Mitteln bezuschusst werden, sollen anderen
Jugendgruppen und –verbänden, die keine eigenen Räume haben, nach Möglichkeit zur
Verfügung gestellt werden.
G 2 Neubaumaßnahmen
G 2.1 Zuschussanträge für Neubaumaßnahmen oder vergleichbare Umbaumaßnahmen, welche
die Möglichkeiten dieses Etats übersteigen, sind als Einzelanträge an den Magistrat zu
richten.
G 2.2 Bei Anträgen für Neubaumaßnahmen oder vergleichbare Umbaumaßnahmen ist
zusätzlich zu G 1.3 und G 1.4 eine Stellungnahme des Jugendhilfeplanungsausschus
ses und des Fachausschusses Kinder- und Jugendarbeit erforderlich.
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Position H
Kulturelle und politische Kinder- und Jugendarbeit - Projektförderung
H 1.1 Zur Förderung von Veranstaltungen der kulturellen und politischen Kinder - und Jugendarbeit
der Jugendgruppen und –verbände können auf Sonderantrag Zuschüsse gewährt werden.
Die Zuschusshöhe wird vom Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit festgelegt.
H 1.2 Diese Zuschüsse können gewährt werden für Veranstaltungsprojekte, die folge n
den Kriterien genügen:
öffentliche Bekanntmachung,
gruppen-/verbandsübergreifende Einladung,
ausführliche Projektbeschreibung (Zielsetzung, organisatorische Vorbereitungen,
Finanzierungsplan, Rechtsträgerschaft, Dauer)
H 1.3 Besonders förderungswürdig sind Kooperationsprojekte verschiedener Jugendgruppen und
–verbände (z. B. bei Kinder- und Jugendkulturtagen).
H 1.4 Nach der Veranstaltung ist ein Sach- und Finanzierungsbericht vorzulegen.
H 1.5 Bezuschussfähig sind vorrangig Sachkosten (Werbung, GEMA-Gebühren, Raumnutzung,
Ausstattung, Fahrtkosten, Versicherungen), in begrenztem Umfang auch personenge bunde-
ne Ausgaben für die Veranstaltung (Honorare, Versicherungen).
H 1.6 Bei Absage bzw. Ausfall des Projekts ist dies der Jugendförderung spätestens 8 Tage nach
Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen, damit die Mittel möglichst anderweitig vergeben we r-
den können.
H 1.7 Eine Förderung nach Position H schließt eine Förderung nach Position A und B aus.
H 1.8 Für diese Position können während des ganzen Jahres Anträge gestellt werden. W e-
gen der begrenzten Mittel wird jedoch eine möglichst frühzeitige Beantragung emp-
fohlen.
Wenn die beantragende Gruppe zu ihrer eigenen Planungssicherheit darüber hinaus eine
Zusage über die Förderungswürdigkeit ihrer geplanten Maßnahme erhalten will, dann muss
sie sechs Wochen vorher die geforderten Unterlagen vorlegen, damit die Anträge in der kin-
der- und Jugendförderung und im Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit bearbeitet wer-
den können.
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Punkt 3: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2019/0261) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0261
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.08.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00