0667/2023
Mündliche Anfrage der Fraktion Die Linke. – Frau Röhrig – betr.: „Bereitstellung von Müllentsorgungsbehältnissen" vom 26.01.2023
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2285 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 23.02.2023 0667/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 09.03.2023 Mündliche Anfrage der Fraktion Die Linke. – Frau Röhrig – betr.: „Bereitstellung von Müllentsorgungsbehältnissen" vom 26.01.2023 Frau Röhrig informiert, dass ihr zugetragen worden sei, dass die Immobilienfirma Wiegand – die in Kalk mehrere Wohnhäuser habe – nicht in ausreichender Zahl Mülltonnen zur Verfü- gung stelle. Sie merkt an, dass es bei einem Mietobjekt keine gelbe Tonne gebe, so dass der Plastikmüll in der Restmülltonne entsorgt werde. Sie fragt, inwieweit dies durch die Verwal- tung kontrolliert werden könne, um dann in ausreichender Form Müllbehälter zur Verfügung zu stellen. Sie gehe davon aus, dass die Müllentsorgungsbehältnisse (Plastik-, Papier-, Rest- müllbehälter) in den Müllgebühren enthalten seien. Die Beantwortung der Angelegenheit erfolgt schriftlich. Stellungnahme der Verwaltung: Die AWB GmbH wird auf die Eigentümer*in bzw. Hausverwaltung der in Rede stehenden Ob- jekte zugehen und Beratung zur Nutzung von Wertstofftonnen anbieten. Gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs- träger u. a. verpflichtet, die in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallenen und über- lassenen Kunststoffabfälle getrennt zu sammeln. Damit besteht eine Angebotspflicht der Stadt Köln, entsprechende Wertstofftonnen zur Getrenntsammlung von Kunststoffabfällen vorzuhal- ten und anzubieten. Ein Anschluss- und Benutzungszwang bzw. eine verpflichtende Inan- spruchnahme des Angebots seitens der Grundstückseigentümer*innen geht damit nicht ein- her. In Bereichen, in denen Wertstofftonnen noch nicht genutzt werden, ist die AWB GmbH grund- sätzlich beratend tätig. Sämtliche Leistungen – einschließlich die in der Anfrage explizit genannte blaue Papier- und gelbe Wertstofftonne – sind in der Restabfallgebühr in ihren Kosten bereits enthalten. Die braune Biotonne, die blaue Papiertonne und die gelbe Wertstofftonne können durch Grund- stückseigentümer*innen somit ohne zusätzliche Kosten bzw. Gebühren genutzt werden. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 0667/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 22.02.2023 15:21