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0667/2023

Mündliche Anfrage der Fraktion Die Linke. – Frau Röhrig – betr.: „Bereitstellung von Müllentsorgungsbehältnissen" vom 26.01.2023

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.02.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 09.03.2023, TOP 6.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2285 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer  23.02.2023 
 0667/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 09.03.2023 
 
Mündliche Anfrage der Fraktion Die Linke. – Frau Röhrig – betr.: „Bereitstellung von 
Müllentsorgungsbehältnissen" vom 26.01.2023 
Frau Röhrig informiert, dass ihr zugetragen worden sei, dass die Immobilienfirma Wiegand – 
die in Kalk mehrere Wohnhäuser habe – nicht in ausreichender Zahl Mülltonnen zur Verfü-
gung stelle. Sie merkt an, dass es bei einem Mietobjekt keine gelbe Tonne gebe, so dass der 
Plastikmüll in der Restmülltonne entsorgt werde. Sie fragt, inwieweit dies durch die Verwal-
tung kontrolliert werden könne, um dann in ausreichender Form Müllbehälter zur Verfügung zu 
stellen. Sie gehe davon aus, dass die Müllentsorgungsbehältnisse (Plastik-, Papier-, Rest-
müllbehälter) in den Müllgebühren enthalten seien.  
 
Die Beantwortung der Angelegenheit erfolgt schriftlich. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die AWB GmbH wird auf die Eigentümer*in bzw. Hausverwaltung der in Rede stehenden Ob-
jekte zugehen und Beratung zur Nutzung von Wertstofftonnen anbieten. 
 
Gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
träger u. a. verpflichtet, die in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallenen und über-
lassenen Kunststoffabfälle getrennt zu sammeln. Damit besteht eine Angebotspflicht der Stadt 
Köln, entsprechende Wertstofftonnen zur Getrenntsammlung von Kunststoffabfällen vorzuhal-
ten und anzubieten. Ein Anschluss- und Benutzungszwang bzw. eine verpflichtende Inan-
spruchnahme des Angebots seitens der Grundstückseigentümer*innen geht damit nicht ein-
her. 
 
In Bereichen, in denen Wertstofftonnen noch nicht genutzt werden, ist die AWB GmbH grund-
sätzlich beratend tätig. 
 
Sämtliche Leistungen – einschließlich die in der Anfrage explizit genannte blaue Papier- und 
gelbe Wertstofftonne – sind in der Restabfallgebühr in ihren Kosten bereits enthalten. Die 
braune Biotonne, die blaue Papiertonne und die gelbe Wertstofftonne können durch Grund-
stückseigentümer*innen somit ohne zusätzliche Kosten bzw. Gebühren genutzt werden.  
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
0667/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.02.2023
Erstellt
22.02.2023 15:21