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Kundgebung in Köln-Mülheim am 25.08.2024

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1119/2024 vom 27.08.2024

Stand: Am 02.09.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    An den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Mülheim Herrn Norbert Fuchs Bezirksrathaus Mülheim 50667 Köln Iris Dworek-Danielowski Zimmer Tel: +49 (221) 221 iris.dworeck-danielowski@stadt- koeln.de Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung BV Mülheim 02.09.2024 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, ich bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der BV zu nehmen: Am Samstag, den 25. August gegen ca. 15:00 Uhr fand laut Augenzeugen eine Kundgebung in Köln Mülheim Höhe Frankfurter Straße – Bahnhof Mülheim – Richtung Wiener Platz statt. Die Augenzeugen waren sehr verunsichert, weil die Kundgebung anscheinend religiös-fundamenta- listisch motiviert waren. Scheinbar handelte es sich um eine Kundgebung, die sich dem Islam oder ggf. islamistischem Organisationen verbunden fühlte. Insbesondere vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Tage, aber auch Monate sind die Bür- gerInnen dieser Stadt diesbezüglich verunsichert. Die Augenzeugen berichteten von Bannern und Flaggen mit arabischen Schriftzeichen sowie vereinzelte Pappschilder mit deutscher Schrift, die kryptische Botschaften mit „Heldentod“ beinhaltet haben sollen. In den Medien oder den Presse-Mitteilungen der Polizei konnte man keine Informationen dazu fin- den, obgleich die Kundgebung von der Polizei wie üblich begleitet wurde. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Welche Gruppe war Initiator der Kundgebung und zu welchem Anlass? 2. Wenn die Botschaften im Rahmen einer Kundgebung in Form von Banner, Fahnen etc. mit arabi- scher Schrift verbreitet werden, sind entsprechende Dolmetscher bei der Polizei vor Ort um ggf. strafrechtlich relevante Inhalte bzw. verfassungsfeindliche Botschaften erkennen zu können? - 2 - 3. Das Versammlungsgesetz NRW regelt unter anderem das Vermummungsverbot in Zusammen- hang mit Versammlungen. Wie wird das Tragen eines Niquabs oder vergleichbarer Vollverschleie- rung von Teilnehmerinnen bei Demonstrationen in diesem Zusammenhang von der Polizei beurteilt? 4. Kann die Polizei die Beobachtung der Augenzeugen bezüglich der „Heldentod“-Plakate bestäti- gen? Gez. Iris Dworeck-Danielowski (Mitglied der Bezirksvertretung)

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.7, Entscheidung.

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