V/0608/2011
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat, Nr. A-R/0041/2011
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Anlage Antrag A-R/ 0041/ 2011
5442 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0041/2011
23.05.2011
Antrag
“Flächenverbrauch stoppen: Keine Heranziehung weiterer landwirtschaftlicher
Nutzflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen”
Die Nutzbarkeit von Flächen durch Landwirtschaft geht seit geraumer Zeit um ein enormes Maß zu-
rück. Dies führt gerade in einem Stadtgebiet wie Münster dazu, dass für die Landwirtschaft nicht mehr
ausreichend landwirtschaftliche Flächen zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen. Die Stadt Münster
verfolgt seit Jahren ein Konzept, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für einzelne Bauvorhaben
wie auch für Planvorhaben stetig durch Heranziehung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, auf die
die Landwirtschaft notwendig zur Bewirtschaftung angewiesen ist, realisiert werden. Dies gilt unab-
hängig davon, ob diese im Privateigentum oder im Eigentum der Stadt befindlich sind. Dieser stetige
Flächenverbrauch ist zu stoppen.
Der Rat der Stadt Münster möge deshalb beschließen:
1. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind fortan weit estgehend von der Heranziehung für Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen freizustellen.
2. Stattdessen ist eine Qualitätsverbesserung im In nenbereich bei vorhandenen Restflächen, in
vorhandenen ausgewiesenen Naturschutzflächen sowie auf Flächen, auf denen bereits Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen stattgefunden haben, vorzunehmen.
3. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen vorrangig im und an den Gewässern vorgenom-
men werden.
4. Es ist ein Ökokonto von der Stadt anzulegen.
5. Die Verwaltung der Stadt Münster hat das Bewertu ngsverfahren und den Bepunktungskatalog
für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Vollständigkeit zu prüfen und um alle rechtlich
möglichen Maßnahmen zu ergänzen und den politischen Gremien vorzustellen.
6. Soweit wie möglich sollen auch Ausgleichs- und E rsatzmaßnahmen zum Tragen kommen, die
in die landwirtschaftliche Produktion integriert sind. Dabei sollen sie möglichst mit der Stiftung
Westfälische Kulturlandschaft verwirklicht werden.
7. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Gewässer is t unabhängig von der Finanzierung
der Gewässermaßnahme eine Kompensation in Höhe von 100 % durch die Maßnahme zu
veranschlagen.
Begründung:
Der Rückgang der Nutzflächen im Außenbereich hat ein unerträgliches Maß angenommen. Es ist
unabdingbare Voraussetzung für den erheblichen Wirtschaftsfaktor Landwirtschaft, dass weiter
Flächen für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Verfügung stehen. Für Maßnahmen, für
die die Heranziehung landwirtschaftlicher Nutzflächen nicht zwingend notwendig ist, ist auf eine
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
solche zu verzichten. Dazu zählen auch die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaß-
nahmen. Darüber hinaus ist nur so den Vorgaben aus § 15 Abs. 3 BNatSchG Genüge getan.
Kompensationsmaßnahmen sind ohnehin sinnvoller und zum Vorteil aller durch Qualitätsverbes-
serungen in vorhandenen Schutzgebieten bzw. auf bereits mit Kompensationsmaßnahmen be-
lasteten Flächen oder in Gewässern bzw. an diesen durchzuführen. Mit Gewässermaßnahmen
würden darüber hinaus zeitgleich die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt
werden können. Die Stadt Münster würde damit auf diesem Wege mehrere gesetzliche Verpflich-
tungen durch einzelne Maßnahmen umsetzen können.
Die Stiftung „Westfälische Kulturlandschaft“ praktiziert bereits in ganz Westfalen-Lippe erfolgreich
produktionsintegrierte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Vorhabenträ-
gern und Flächengebern.
Für die Bilanzierung der Kompensation ist ein Ökokonto anzulegen. Das derzeitig angewandte
Bewertungsverfahren ist seitens der Verwaltung noch nicht vollständig verfasst und offen gelegt,
insbesondere Maßnahmen, die zeitgleich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie herange-
zogen werden können, sind dort nicht ausgewiesen. Dies hat zu erfolgen, damit der Katalog von
versierten Dritten auf Vollständigkeit und Logik überprüft werden kann. Insbesondere ist nachzu-
weisen, dass auch die Gewässermaßnahmen als Kompensationsmöglichkeit vorgesehen sind und
wie die Bewertung der einzelnen Maßnahme in sich schlüssig erfolgt.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in und an Gewässern werden nach den Vorgaben der Was-
serrahmenrichtlinie mit 80 % der Kosten vom Land NRW bezuschusst. Unabhängig von dieser Fi-
nanzierung wird zu 100 % ein Vorteil für den Naturschutz durch die Maßnahmen erreicht. Demzu-
folge sind in der Bilanz für den Naturschutz auch 100 % positiv zu veranschlagen und nicht nur 20
%, die von der Stadt bzw. den Wasser- und Bodenverbänden, also den Gewässeranliegern, fi-
nanziert werden.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenb äumer
Olaf Dre ßen
Edgar Dr üge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von G öwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Rolf Klein
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Teresa K üppers
Franz-Pius Graf von Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Beschlussvorlage
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V/0608/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0041/2011 vom 23.05.2011 "Flächenverbrauch stoppen: Keine Heranziehung weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen" Beratungsfolge 21.09.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, die im Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0041/2011 (Anlage) „Flä- chenverbrauch stoppen: Keine Heranziehung weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen für Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen“ enthaltenen Anliegen und Forderungen in einer Beschlussvorlage aufzubereiten und diese nach Vorberatung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen sowie im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft dem Hauptausschuss bzw. Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Im Antrag Nr. A-R/0041/2011 der CDU-Fraktion werden komplexe und grundsätzliche fachplaneri- sche und stadtstrukturelle sowie auch planungs - und naturschutzrechtliche Belange angesprochen bzw. Forderungen erhoben, die im Rahmen einer Vorlage aufbereitet werden und von den Fach- ausschüssen (Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Ausschuss für Stadtplanung, Stadt- entwicklung, Verkehr und Wirtschaft) beraten werden sollten. Eine abschließende Beschlussfas- sung erfolgt im Hauptausschuss bzw., sofern si ch im Rahmen der Aufbereitung bzw. Beratung satzungsrelevante Aspekte ergeben, im Rat. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage Vorlagen-Nr.: V/0608/2011 Auskunft erteilt: Herr Stoldt Ruf: 492 67 20 E-Mail: StoldtR@stadt-muenster.de Datum: 26.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0608/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37