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A-R/0067/2021

Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“

Antrag an den Rat 16.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 57.4

a-r-0067-2021-Grüne-SPD-Volt-Lieferketten_final

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2021 
                  
 
 
 
 
 
 
         Münster, 15.06.2021 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
Der Rat möge beschließen: 
  
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt, dass der Oberbürgermeister die Resolution 
„Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“ im Namen der Stadt unterzeichnet hat, und 
bekräftigt somit das damit verbundene Anliegen.  
  
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Verabschiedung des „Gesetzes über die 
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ im deutschen Bundestag vom 
11.6.2021 zur Kenntnis und schließt sich der Aussage des Oberbürgermeisters an, dass 
dieses Gesetz ein wichtiger erster Schritt zur Verankerung des Schutzes von 
Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten ist. 
  
3. Der Rat der Stadt Münster fordert den Oberbürgermeister auf, sich in den Gremien des 
Städtetages, dem Verbund der Fairtrade-Städte und anderer überregionalen Vereinigungen 
der Bundesebene für folgende Weiterentwicklung und Konkretisierungen im Sinne der 
Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“ einzusetzen: 
  
1. Unternehmen sollen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbindlich 
erfüllen müssen. Die Anwendung des Gesetzes soll ausgeweitet werden und 
auch für Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden gelten.  
2. Eine Verpflichtung der Unternehmen zu einem stärkeren Beitrag zum 
Umweltschutz soll generalisiert werden und nicht auf spezifische 
Problematiken (Quecksilber) beschränkt bleiben.  
3. Die Rechte der Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollen gestärkt 
werden, indem für diese Menschen die Möglichkeit geschaffen wird, vor 
deutschen Gerichten Rechtsschutz zu suchen, so dass 
Menschenrechtsverletzungen auch an deutschen Gerichten eine Aufarbeitung 
erfahren können.  
4. Menschenrechte sollen präventiv geschützt werden. Zu diesem Zweck soll die 
Sorgfaltspflicht von Zulieferunternehmen ausgeweitet werden, sodass 
Menschenrechtsverletzungen von vornherein verhindert werden.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2021 
Begründung: 
Bei der vom Oberbürgermeister in Anwendung der §§ 63 und 64 GO NRW unterschriebenen 
Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz" handelt es sich um eine 
Gemeinschaftsaktion der Fairtrade-Städte. 
Die Stadt Münster ist seit 2011 eine Fairtrade-Stadt und engagiert sich seitdem gemeinsam 
mit vielen Akteuren der Stadtgesellschaft und mit Unterstützung der Steuerungsgruppe 
Fairtrade-Stadt Münster für eine Stärkung des Fairen Handels in Münster. Im Rahmen des 
bundesweiten Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels", der von Engagement Global 
bzw. der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt alle zwei Jahre ausgelobt wird, wurde 
Münster 2019 für das Engagement mit dem 2. Preis ausgezeichnet. Regelmäßig finden 
Netzwerktreffen der an dem Wettbewerb teilnehmenden Fairtrade-Kommunen statt. Im 
November 2020 hatten unter der Federführung der Fairtrade-Hauptstadt Neumarkt einige 
Fairtrade-Städte die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz"erstellt und 
sich damit den Forderungen der „Initiative Lieferkettengesetz" angeschlossen. 
Auch wenn das am 11.6.2021 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz über die 
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ ein Anfang ist und damit das 
Verständnis für die Problematik bei den betroffenen Unternehmen gestärkt werden kann 
und zu einem Umdenken in der Lieferkette, bei den Herstellern zu ihren Lieferanten, 
angeregt werden kann, weist es doch manche Schwachstelle auf. 
Die verabschiedete Version des Gesetzes sieht vor, dass Unternehmen bei indirekten 
Zulieferern erst dann aktiv werden müssen, wenn es schon konkrete Hinweise auf 
Menschenrechtsverletzungen gibt. Viele schwere Menschenrechtsverletzungen ereignen 
sich jedoch am Beginn der Lieferketten, z.B. auf Plantagen oder in Minen. Deswegen ist es 
wichtig, dass Unternehmen hier präventiv handeln. Des Weiteren werden derzeit 
Unternehmen nur bei sehr spezifischen Umweltproblemen, z.B. Quecksilber, zu mehr 
Umweltschutz verpflichtet. Hier wäre eine eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht 
wichtig wie es auch der münsterische Beirat für Entwicklungszusammenarbeit fordert. 
Ebenso bestehen momentan keine eigenständigen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen für 
Betroffene von Menschenrechtsverletzungen. So können sie sich nicht auf Gesetze berufen, 
um ihre Rechte vor deutschen Gerichten einzufordern. Die Stärkung der Rechte von 
Betroffenen ist aber zentral für ein wirksames Lieferkettengesetz. 
Da besonders am Anfang einer Lieferkette häufig die Rechte von Kindern verletzt werden, z. 
B. durch Kinderarbeit auf Kakaoplantagen oder in Minen muss im Jahr 2021, das von den 
Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr für die Abschaffung von Kinderarbeit erklärt 
wurde, eine Nachbesserung in diesem Bereich erfolgen.  
Die unveräußerlichen Menschenrechte zu schützen, zu bewahren und notfalls auch zu 
verteidigen, ist Aufgabe eines jeden Menschen und „geht uns alle an“: auf Eben der 
Kommunen, des Bundes und global.  
  
gez.     gez.    gez. 
 Anne Herbermann   Marius Herwig  Helene Goldbeck 
 Leandra Praetzel   Lia Kirsch   Tim Pasch 
 Christoph Kattentidt   Doris Feldmann   
 Sylvia Rietenberg   Ludger Steinmann 
und Fraktion    und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

23.06.2021 Rat
TOP 57.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0067/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
16.06.2021
Erstellt
16.06.2021 09:05