A-R/0067/2021
Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“
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a-r-0067-2021-Grüne-SPD-Volt-Lieferketten_final
5287 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2021
Münster, 15.06.2021
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt, dass der Oberbürgermeister die Resolution
„Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“ im Namen der Stadt unterzeichnet hat, und
bekräftigt somit das damit verbundene Anliegen.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Verabschiedung des „Gesetzes über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ im deutschen Bundestag vom
11.6.2021 zur Kenntnis und schließt sich der Aussage des Oberbürgermeisters an, dass
dieses Gesetz ein wichtiger erster Schritt zur Verankerung des Schutzes von
Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten ist.
3. Der Rat der Stadt Münster fordert den Oberbürgermeister auf, sich in den Gremien des
Städtetages, dem Verbund der Fairtrade-Städte und anderer überregionalen Vereinigungen
der Bundesebene für folgende Weiterentwicklung und Konkretisierungen im Sinne der
Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“ einzusetzen:
1. Unternehmen sollen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbindlich
erfüllen müssen. Die Anwendung des Gesetzes soll ausgeweitet werden und
auch für Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden gelten.
2. Eine Verpflichtung der Unternehmen zu einem stärkeren Beitrag zum
Umweltschutz soll generalisiert werden und nicht auf spezifische
Problematiken (Quecksilber) beschränkt bleiben.
3. Die Rechte der Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollen gestärkt
werden, indem für diese Menschen die Möglichkeit geschaffen wird, vor
deutschen Gerichten Rechtsschutz zu suchen, so dass
Menschenrechtsverletzungen auch an deutschen Gerichten eine Aufarbeitung
erfahren können.
4. Menschenrechte sollen präventiv geschützt werden. Zu diesem Zweck soll die
Sorgfaltspflicht von Zulieferunternehmen ausgeweitet werden, sodass
Menschenrechtsverletzungen von vornherein verhindert werden.
Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2021
Begründung:
Bei der vom Oberbürgermeister in Anwendung der §§ 63 und 64 GO NRW unterschriebenen
Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz" handelt es sich um eine
Gemeinschaftsaktion der Fairtrade-Städte.
Die Stadt Münster ist seit 2011 eine Fairtrade-Stadt und engagiert sich seitdem gemeinsam
mit vielen Akteuren der Stadtgesellschaft und mit Unterstützung der Steuerungsgruppe
Fairtrade-Stadt Münster für eine Stärkung des Fairen Handels in Münster. Im Rahmen des
bundesweiten Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels", der von Engagement Global
bzw. der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt alle zwei Jahre ausgelobt wird, wurde
Münster 2019 für das Engagement mit dem 2. Preis ausgezeichnet. Regelmäßig finden
Netzwerktreffen der an dem Wettbewerb teilnehmenden Fairtrade-Kommunen statt. Im
November 2020 hatten unter der Federführung der Fairtrade-Hauptstadt Neumarkt einige
Fairtrade-Städte die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz"erstellt und
sich damit den Forderungen der „Initiative Lieferkettengesetz" angeschlossen.
Auch wenn das am 11.6.2021 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ ein Anfang ist und damit das
Verständnis für die Problematik bei den betroffenen Unternehmen gestärkt werden kann
und zu einem Umdenken in der Lieferkette, bei den Herstellern zu ihren Lieferanten,
angeregt werden kann, weist es doch manche Schwachstelle auf.
Die verabschiedete Version des Gesetzes sieht vor, dass Unternehmen bei indirekten
Zulieferern erst dann aktiv werden müssen, wenn es schon konkrete Hinweise auf
Menschenrechtsverletzungen gibt. Viele schwere Menschenrechtsverletzungen ereignen
sich jedoch am Beginn der Lieferketten, z.B. auf Plantagen oder in Minen. Deswegen ist es
wichtig, dass Unternehmen hier präventiv handeln. Des Weiteren werden derzeit
Unternehmen nur bei sehr spezifischen Umweltproblemen, z.B. Quecksilber, zu mehr
Umweltschutz verpflichtet. Hier wäre eine eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht
wichtig wie es auch der münsterische Beirat für Entwicklungszusammenarbeit fordert.
Ebenso bestehen momentan keine eigenständigen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen für
Betroffene von Menschenrechtsverletzungen. So können sie sich nicht auf Gesetze berufen,
um ihre Rechte vor deutschen Gerichten einzufordern. Die Stärkung der Rechte von
Betroffenen ist aber zentral für ein wirksames Lieferkettengesetz.
Da besonders am Anfang einer Lieferkette häufig die Rechte von Kindern verletzt werden, z.
B. durch Kinderarbeit auf Kakaoplantagen oder in Minen muss im Jahr 2021, das von den
Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr für die Abschaffung von Kinderarbeit erklärt
wurde, eine Nachbesserung in diesem Bereich erfolgen.
Die unveräußerlichen Menschenrechte zu schützen, zu bewahren und notfalls auch zu
verteidigen, ist Aufgabe eines jeden Menschen und „geht uns alle an“: auf Eben der
Kommunen, des Bundes und global.
gez. gez. gez.
Anne Herbermann Marius Herwig Helene Goldbeck
Leandra Praetzel Lia Kirsch Tim Pasch
Christoph Kattentidt Doris Feldmann
Sylvia Rietenberg Ludger Steinmann
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0067/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 16.06.2021
- Erstellt
- 16.06.2021 09:05