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V/0982/2018

KonvOY GmbH: Besetzung des Aufsichtsrates

Vorlagen 09.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 57.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4636 Zeichen

V/0982/2018 
V/0982/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
KonvOY GmbH: Besetzung des Aufsichtsrates 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Aufsichtsrat der KonvOY GmbH werden gemäß § 6 des Gesellschaftervertrages folgende 
zwölf Mitglieder und entsprechende Stellvertretungen gewählt: 
 
Mitglieder Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
8.   8.  
9.   9.  
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
13.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0982/2018 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
10.   10.  
 
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:  
 
11.   11.  
 
auf Vorschlag der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r  
Bedienstete/r): 
 
12. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier  12. Stadtrat Matthias Peck 
 
 
 
Begründung: 
Die KonvOY GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Mit der Vorlage 
V/0897/2018 hat der Rat der Stadt Münster am 10.10.2018 die Gesellschafterversammlung der Kon-
vOY GmbH zur Änderung des Gesellschaftsvertrages ermächtigt.  
 
Das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Münster gemäß § 115 GO NRW ist eingeleitet. Nach 
der zu erwartenden Zustimmung wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet 
werden.  
 
In § 4 des geänderten Gesellschaftsvertrags wird als weiteres Organ der Gesellschaft ein Aufsichtsrat 
eingeführt. 
 
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird in § 6 des Gesellschaftsvertrags bestimmt. Es ist ein 
Aufsichtsrat mit zwölf von der Gesellschafterin entsandten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeis-
ter der Stadt Münster oder eine von ihm vorgeschlagene, bei der Stadt Münster bedienstete Person, 
einzurichten. Für jedes Mitglied des Aufsichtsrates soll eine Stellvertretung benannt werden. 
 
Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter 
Vertreter die Gemeinde in den in Absatz 1 genannten Gremien. Nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO 
NRW muss, sofern weitere Vertreter zu benennen sind, der Bürgermeister oder der/die von ihm vor-
geschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen  
 
Soweit der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen 
oder vorzuschlagen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind, erfolgt die Besetzung der Gremien nach § 
50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/ Nie-
meyer. 
 
Haben sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für das zu besetzende Gremium 
geeinigt, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über 
die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu-
stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. 
 
Von der Verwaltung soll als ordentliches Mitglied Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier und als stellver-
tretendes Mitglied Stadtrat Matthias Peck entsendet werden.

- 3 - 
V/0982/2018 
 
Hinweis zu § 12 LGG:  
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwal-
tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu 
achten.  
 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0598/2017 die wesentlichen Gremien klassifiziert bei denen ein Frau-
enanteil von 40 % erreicht werden muss. Der Aufsichtsrat KonvOY GmbH ist auch als wesentliches 
Gremium einzustufen. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 19.09.2018 zur Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan 18/20“ im Themenfeld 
„Frauen ins Rathaus - Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „In allen Beschlussvorla-
gen des Rates, mit denen Gremienbesetzungen vorgenommen werden, wird § 12 LGG und der Be-
schluss des Rates vom 18.10.2017 auf der Basis der Vorlage V/0598/2017 benannt und damit die 
Ratsmitglieder auf die Vorgaben hingewiesen. Die entsendenden Stellen (Organisationen, Einrichtun-
gen, Gremien usw.) werden im Vorfeld auf die Vorgaben des § 12 LGG aufmerksam gemacht. Wenn 
Vorschlagslisten dennoch kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, werden sie erneut 
darauf hingewiesen.“  
 
 
 
 
I. V.  
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage A

Anlage A

1986 Zeichen

Anlage A zur V/0982/2018 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat die Gesellschaftsversammlung der KonvOY GmbH zur Änderung 
des Gesellschaftsvertrages ermächtigt. Als weiteres Gesellschaftsorgan ist ein Aufsichtsrat mit 
zwölf von der Gesellschafterin entsandten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Stadt 
Münster oder eine von ihm vorgeschlagene, bei der Stadt Münster bedienstete Person, einzurich-
ten. Für jedes Mitglied des Aufsichtsrates soll eine Stellvertretung benannt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, dass sämtliche Beteiligungsgesellschaften der Stadt 
Münster durch die Stadt als unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterin ausreichend kontrolliert 
und koordiniert werden können. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

12.12.2018 Rat
TOP 57.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0982/2018
Typ
Vorlagen
Datum
09.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37