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Hölderlin-Gymnasium Graf-Adolf-Str. 59, 51065 Köln Mülheim: Volumenstudie zum Neubau ausschließlich auf dem Grundstück Graf-Adolf-Str. 59

Mitteilung Ausschuss 2015/2021 vom 31.05.2021

Stand: Am 14.06.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anlage 03 - Grundhochwasser selten

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  • Anlage 01 - Volumenstudie

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    GSPublisherVersion 1233.3.3.100 Hölderlin Gymnasium STÄDTEBAULICHE VOLUMENSTUDIE FÜR EINEN NEUBAU AM STANDORT GRAF-ADOLF-STRASSE 23.04.2021 Anlage 01 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 ALLGEMEIN Im Zuge der Bedarfsplanung für das Hölderlingymnasium in Köln Mülheim ist von Seiten der Schule aus pädagogischen Gründen der Bedarf geäußert worden, als Schule mit dem gesamten Raumprogramm an einem gemeinsamen Standort bleiben zu können. Die einzige OpƟon hierfür besteht nach aktuellem Stand auf dem Grundstück Graf Adolfstraße 59 in Köln Mülheim. Die Studie hat zum Ziel, nachzuweisen, ob das gesamte Raumprogramm auf dem Grundstück realisiert werden kann. Neben der Frage der Realisierbarkeit wird auch die Frage der Risiken, die hieraus entstehen, beleuchtet. INHALTSANGABE 1 AUFGABENSTELLUNG UND INHALT 2 AUSGANGSPUNKTE - FLÄCHENBEDARF 3 AUSGANGSPUNKTE - INTERNE RAUMBEZÜGE SCHULNUTZUNG 4 AUSGANGSPUNKTE - STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN 5 STÄDTEBAULICHE ANSÄTZE 6 ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG: LAGEPLAN 7 ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG: GRUNDRISSE 8 ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG: RISIKEN 9 ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG: LAGEPLAN 10 ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG: GRUNDRISSE 11 ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG: RISIKEN 12 FAZIT AUFGABENSTELLUNG UND INHALT 1 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 Raumprogramm Hauptnutzfläche 01a Allg. Unterricht SEK I Raumbezeichnung SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Allg. Unterrichtsraum SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen) SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen) SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen) SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen) SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen) SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen) SEK I Lehrmittelraum SEK I Lehrmittelraum SEK I Lehrmittelraum SEK I Lehrmittelraum SEK I Lehrmittelraum SEK I Lehrmittelraum SEK I Projekte/Rollensp./Stufenbespr. Fläche (m2) 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 36 36 36 36 36 36 10 10 10 10 10 10 100 1.636 m² 01b Allg. Unterricht SEK II 02 Natuwissenschaften SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Allg. Unterrichtsraum SEK II Lehrmittelr. SEK II Lehrmittelr. SEK II Lehrmittelr. SEK II Lehrmittelr. SEK II Mehrzweckr. (Präs.) SEK II Mehrzweckr. (Präs.) Diff. NW/Biologie Diff. NW/Chemie Diff. NW/Physik Fachraum NW gr./Chemie Fachraum NW kl./Biologie Fachraum NW kl./Physik Fachraum NW/Biologie Fachraum NW/Chemie Fachraum NW/Physik SEK I Fachraum Informatik SEK II Fachraum Informatik Teamraum Vorb./Samml. BI/CH/PH 53 53 53 53 53 53 53 53 64 64 64 64 64 64 64 64 8 8 8 8 30 30 1.028 m² 20 20 20 96 67 67 75 75 75 74 74 20 204 887 m² Raumbezeichnung Fläche (m2) 03 Kunst/Werken/Musik 04 Außerunterr. Bereich 05 Mensa Fachraum Kunst Fachraum Kunst Fachraum Kunst Fachraum Musik SEK I Fachraum Musik SEK II Fachraum Technik NR Kunst m. Brennofen NR Musik Proberaum Proberaum Proberaum Beratung Bibl. BOB Forum/Aula Forum/Pausenhalle Kiosk Medioth./Selbstlernzentrum Regie/Technik Schülerküche SEK II SuS Aufenthaltsraum Sprechz. GT Aufenthaltsr./Ges.spiele GT Aufenthaltsr./Kicker GT Aufenthaltsr./Relaxen GT Büro GT Hausaufgabenr. + Projekte GT Meditation Küche + Lager + Verwaltung Mensa Mensa, offener Cafeteriabereich 64 64 84 70 64 84 40 20 9 9 18 526 m² 12 25 12 195 195 20 100 20 30 64 12 685 m² 56 30 30 20 100 30 215 120 60 661 m² Raumbezeichnung Fläche (m2) 06 Inklusion 07 Verwaltung INKL Diff. INKL Diff. INKL Diff. INKL Diff. INKL Diff. INKL Diff. INKL Diff. INKL Diff. INKL Diff. INKL Diff. INKL Diff. INKL Diff. Arzt Ber. EF/Q1/Q2 Bücherv./StuBO/did.L./Med.verw. Büro Schulleitung Büro stellv.Schull. Büro Stundenpl. did.L. HM Büro Konferenz Koord. EP Koord. Mittelst. Koord. SEK II Kopieren Lehrerausbildung Lehrercafé Lehrerz. Arbeiten Schülerzeitung Schulsozialarbeit Sekr. Backoffice Sekr. Frontoffice Sprechzimmer Streitschlichter SV-Raum Teeküche 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 216 m² 16 36 24 24 20 20 12 16 40 12 12 12 16 24 70 80 16 16 12 20 12 16 34 15 575 m² 6.214 m² Raumbezeichnung Fläche (m2) Nebenräume soweit relevant für pädagogisches Raumkonzept (in späteren Phasen zu ergänzen) 08 NR Raumbezeichnung NR HM Lager NR HM Werkstatt NR Schularchiv NR Schulbuchlager NR Stuhllager Fläche (m2) 25 20 30 40 20 135 m² AUSGANGANGSPUNKT STUDIE - FLÄCHENBEDARF GEBÄUDE (OHNE SPORTNUTZUNG) - FLÄCHENBEDARF Für das Raumprogramm gehen wir von dem durch uns erstellten Raumprogramm aus, Stand April 2021 (Konzept), das in der Gesamƞläche dem Standard-Raumprogramm der Stadt Köln entspricht. Hierbei wird von einem Hauptnutzflächenbedarf von 6.214m2 ausgegangen. Hinzu kommen für die pädagogische Arbeit relevante Nebenräume mit insgesamt 135m2 Nutzfläche. Für weitere Nebenräume, wie Garderoben und Sanitärräume gehen wir von einem zusätzlichen Flächenbedarf von 500m2 aus. Für die Verrechnung zwischen BruƩo und NeƩo ist der Faktor 1,8 angenommen. 6.214m2 Hauptnutzflächenbedarf 135m2 pädagogisch relevante Nebennutzflächen 500m2 Garderobe und Sanitärräume, etc. 6.849m2 Nutzfläche gesamt *1,8 Faktor BruƩo/NeƩo 12.328m2 BGF gesamt Auf dieser Grundlage haben wir, wie oben aufgeführt, eine benöƟgte BruƩogeschossfläche von 12.328m2 ermiƩelt. SPORTNUTZUNG - FLÄCHENBEDARF Auf dem Grundstück muss minimal eine Doppelsporthalle von 2 x 15m x 27m realisiert werden, um den Bedarf für die SEK I abdecken zu können. Der Gesamtbedarf für SEK I und SEK II zusammen ist eine Dreifachsporthalle ( 3 x 15m x 27m). GRUNDSTÜCK - FREIFLÄCHENBEDARF Ausgehend von einem Flächenbedarf von 5m2 pro Schüler und bei einer 3- Zügigkeit in der SEK I von 540 Schülern und einer 5-Zügigkeit in der SEK II von 300 Schülern, ergibt sich ein Freiflächenbedarf von 4.200m2. 540 x 5m2 = 2.700m2 Freiflächenbedarf SEK I 300 x 5m2 = 1.500m2 Freiflächenbedarf SEK II 4.200m2 Freiflächenbedarf gesamt Auf dem eigenen Grundstück sollte minimal der Frei-flächenbedarf von 2.700m2 für die SEK I Schüler*innen nachgewiesen werden. Für die SEK II kann die Möglichkeit hergestellt werden, den angrenzenden Park mit zu nutzen. PKW- UND FAHRRAD-STELLPLÄTZE Flächen für Stellplätze müssen in ausreichender Zahl im Untergeschoss des Gebäudes hergestellt werden. AUSGANGSPUNKTE - FLÄCHENBEDARF 2 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 Aussenbereich Aussen- bereich Technik Allgemeiner Unterrichtsbereich und Inklusion Gesellschafts- wissenschaften Mathe Sprachen II E/Sp Naturwissenschaften/ Informatik Hauswirtschaft/ Technisch-musischer Bereich Außerunterrichtlicher Bereich, Verwaltung und Ganztag 70 Pers. an Tischen + 10lm Schrankfläche 70 Pers. an Tischen Haupteingang Sprachen I D/F/L Musik KunstSEK I SEK II Ganztag+Mensa Forum/Aula Naturwissenschaften Informatik Selbstlern- zentrum > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich Sport Schul- garten Outdoor Klassen- zimmer flexibles Podium (ca. 5x9m) Verwalt.cluster 2 Teambereich Verwalt.cluster 1 Schulleitungsbereich Verwalt.cluster 3 Schülerbereich AUSGANGANGSPUNKT STUDIE - INTERNE RAUMBEZÜGE In der durch uns erstellten Bedarfsplanung, Stand Juni 2020 (Konzept), sind wie in der nebenstehenden Grafik dargestellt verschiedenen Raumbezüge sowohl zwischen einzelnen Räumen als auch zwischen Nutzungseinheiten erarbeitet worden. Diese Raumbezüge bilden ebenfalls Grundlage für diese Volumenstudie. Hierbei ist für die Studie von besondered Relevanz, dass der rot umrandete Bereich eine Erdgeschosslage benöƟgt. AUSGANGSPUNKTE - INTERNE RAUMBEZÜGE SCHULNUTZUNG 3 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 KölnGIS Mittelpunkt: 359976, 5646950 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2 Grundstücksfläche 5.926 m 2 20,0 Annahme Baufensterfläche 4.600 m 2 20,0 72,0 11,6 20,0 Annahme GRZ 0,8Grundstücksgrenze Bauflucht Seite Sonderburger Straße (= ca. 10m Abstand zu bestehenden Bäumen) Bauflucht Seite Graf-Adolfstrasse minimalen Abstand bei Gebäudehöhe 14,5m (= 3-geschossig + Brüstung) Annahme Nutzung Stadtgarten für Pausenzwecke SEK I bleibt möglich Annahme Baufenster bestehender schützenswerter Baum* bestehender Baum* steht zur Disposition mögliche Zonen für Tiefgaragen- zufahrt AUSGANGANGSPUNKT STUDIE - GEBÄUDEKUBATUR Das Gebäude sollte maximal eine Höhe von 13m haben (Oberkante des höchsten Fußbodens, der von Menschen betreten werden kann, über der Geländeoberkante). Hintergrund hierfür ist, dass bei einem höheren Gebäude auf Grund der baurechtlichen BesƟmmungen unverhältnismäßig hohe Baukosten zu erwarten sind. Bei Geschosshöhen von 4,5m im Erdgeschoss und 3,75 in den Obergeschossen würde so eine Gebäudehöhe von 16m bis Oberkante Dachrand (Flachdach) erreicht. Aus städtebaulicher Sicht ist ein Gebäude mit 16-17m Höhe zu verantworten, da gegenüberliegend an der Graf Adolfstraße eine 5- geschossige Wohnbebauung (Flachdach) steht und gegenüberliegend an der Sonderburger Straße eine 5-geschossige Wohnbebauung mit SaƩeldach. Am südwestlichen Rand des Grundstücks schliesst allerdings eine kleinmaßstäbliche Wohnbebauung mit zwei Geschossen plus Dachgeschoss an. Aus städtebaulichem Blickwinkel ist daher auch relevant, ob es Lösungen in der Höhenentwicklung der Gebäudekubatur gibt, die den Anschluss an die kleinmaßstäbliche Wohnbebauung am südwestlichen Rand des Grundstücks herstellen. In der Studie sind wir davon ausgegangen, dass ein neu zu errichtendes Gebäude den Abstand zur kleinmaßstäblichen Wohnbebauung am südwestlichen Grundstücksrand im Verhältnis zu heuƟgen SituaƟon nicht verringert. Des Weiteren haben wir die Gebäudeflucht an der Seite der Graf- Adolfstraße als sinnvolle Begrenzung für eine zukünŌige Bebauung angenommen. An der Seite der Sonderburger Strasse haben wir das Baufenster so weit zur Strasse hin geschoben, wie die bestehenden schützenswerten Bäume es zulassen. Die Annahmen, die durch uns getroffen wurden, ergeben eine Grundflächenzahl von 0,8. AUSGANGANGSPUNKT STUDIE - NUZUNG STADTGARTEN Städtebaulich relevant ist zudem noch die Lage am Park, dem Mülheimer Stadtgarten. Sie ermöglicht bereits in der heuƟgen SituaƟon auf Grund der begrenzten Aussenflächen auf dem Grundstück die Nutzung der Parkflächen durch die SEK I Schüler*innen zu Pausenzwecken. * Die Lage und Größe der Bäume ist von vormaligem Bauantrag übernommen. Sie müssen zur genauen BesƟmmung erneut eingemessen werden. AUSGANGSPUNKTE - STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN 4 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 Schulhoffläche auf Erdgeschossniveau Dachterasse auf Niveau des. 1. Obergeschosses Höhenreduktion um 1 Geschoss + Dachterassen auf Niveau des 3. und 1. Obergeschosses Schulhoffläche auf Erdgeschossniveau Flächen für Fahrradstellplätz Flächen für Fahrradstellplätz STÄDTEBAULICHER ANSATZ 1 - MAXIMALE FREIFLÄCHE AUF ERDGESCHOSSNIVEAU: Der 1. städtebauliche Ansatz geht von einer maximalen Freifläche auf Erdgeschossniveau aus. Nur die Flächen, die aus pädagogischer Sicht einen Erdgeschossbezug benöƟgen, werden im Erdgeschoss angeordnet. Hierdurch steht auf Erdgeschossniveau die maximale Fläche für die Schulhofnutzung zur Verfügung. Die Folge hiervon ist, dass kein fliessender Übergang zur kleinmassstäblichen Wohnbebauung auf den benachbarten Grundstücken möglich ist. Das Gebäude hat einen 'offiziellen' Eingang an der Graf Adolf-Strasse und gesonderte Schüler-Eingänge an der Park-/Schulhofseite. STÄDTEBAULICHER ANSATZ 2 - MINIMALES BAUVOLUMEN IM 3. OBERGESCHOSS ZUR BESSEREN STÄDTEBAULICHE EINFÜGUNG IN DIE UMGEBUNG: Der 2. städtebauliche Ansatz geht zur besseren städtebaulichen Einfügung des Gebäudes in die Umgebung von einer minimalen Fläche im 3. Obergeschoss aus . Das wird erreicht, indem am südwestlichen Rand des Grundstücks eine HöhenredukƟon des Gebäudes um ein Geschoss hergestellt wird. So wird ein Übergang zur benachbarten kleinmaßstäblichen Wohnbebauung hergestellt. Die so entstandene Dachfläche wird als Freifläche für Pausenzwecke eingesetzt. Insgesamt hält das Gebäudevolumen einen größeren Abstand zur kleinmaßstäblichen Wohnbebauung. Das Gebäude hat einen 'offiziellen' Eingang an der Sonderburger Strasse und gesonderte Schüler-Eingänge an der Schulhofseite. 3D Impression - Seite Graf-Adolf-Strasse 3D Impression - Parkseite 3D Impression - Seite Graf-Adolf-Strasse 3D Impression - Parkseite STÄDTEBAULICHE ANSÄTZE 5 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 13m ü. Gelände Dachterrasse Schulhof Dreifachsporthalle Fahrrad- Stellplätze SEK I-Cluster GanztagMensa SEK II-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster SEK II-Cluster SEK II-Cluster Forum/AulaKunst-Cluster Park Graf-Adolf-Straße Dachterrasse Dreifachsporthalle SEK II-Cluster Parkdeck Verwaltung SEK I-Cluster SEK I-Cluster Forum/Aula SEK I-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster Schulhof Umkleiden Umkleiden 13m ü. Gelände Bauvolumen - Seite Graf-Adolf-Strasse Bauvolumen - Parkseite KölnGIS Mittelpunkt: 359976, 5646950 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2 Schulhoffläche 2.274 m2 Dachterrassenfläche 532 m2 Fläche Fahrradstellplätze 265 m2 Annahme Baufensterfläche 4.600 m2 Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2 IV Stadtgarten ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG, LAGEPLAN 6 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 BGF 3.048 m2 BGF 3.145 m2 Dachterasse 532 m2 BGF 3.088 m2 BGF 3.145 m2 BGF Tiefgarage 836 m2 BGF Sportnutzung 755 m2 1234567891011121314151617 1234567891011121314151617 BGF Sportnutzung 1.970 m2 2. OBERGESCHOSS 1. OBERGESCHOSS 3. OBERGESCHOSS Verwaltung SEK I Cluster SEK II Cluster Ges.wiss. SEK II Cluster Sprachen II SEK II Cluster Mathe Ganztag Küche Forum/Aula Kunst-Cluster Selbstlern- zentrum SEK II Cluster Sprachen I InformaƟk ERDGESCHOSS Musik-Cluster Mensa SEK I Cluster Verwaltung NW Cluster SEK I Cluster Projekteraum Parkdeck 1. UNTERGESCHOSS2. UNTERGESCHOSS Dreifachsporthalle LuŌraum Dreifachsporthalle SEK I Cluster NW ClusterVerwaltung SEK I Cluster STÄDTEBAULICHER ANSATZ 1 - 'MAXIMALE FREIFLÄCHE AUF ERDGESCHOSSNIVEAU': KENNZAHLEN BGF: 3.048m2 BGF EG 3.088m2 BGF 1. OG 3.088m2 BGF 2. OG 3.145m2 BGF 3. OG 12.369m2 BGF gesamt Die totale BruƩogeschossfläche ist 12.369m2. Hierin sind noch keine Flächen für PKW- und, falls notwendig, Fahrrad- Stellplätze sowie die Sportnutzung in den Untergeschossen inbegriffen! FREIFLÄCHEN: 2.274m2 Schulhoffläche 532m2 Dachterrasse für Pausennutzung 2.806m2 Freifläche gesamt Das Grundstück hat eine Fläche von 5.926m2. In der Variante 'maximale Freifläche auf Erdgeschossniveau' wird im Erdgeschoss eine Fläche von 3.048m2 belegt. 2.274m2 sind effekƟv als Schulhof an der Seite zum Park und zur angrenzenden Wohnbebauung nutzbar. Im 1. Obergeschoss stehen zusätzlich 532m2 Dachterrasse als Freifläche zur Verfügung. Insgesamt ergibt das eine Freifläche von 2.806m2. Mit diesen Flächen kann der für die SEK I benöƟgte Freiflächenbedarf von 2.700m2 abgedeckt werden. Der Freiflächenbedarf der SEK II kann räumlich nicht auf dem Grundstück untergebracht werden. Hier müßte die Nutzung des Stadtparks als Außenfläche fortgeführt werden. PKW- UND FAHRRAD-STELLPLÄTZE Auf dem Grundstück ist eine Fläche von 260m2 für Fahrradstellplätze sowie eine Fläche von 110m2 für eine Tiefgaragenzufahrt reserviert. Die PKW-Stellplätze müssen im Untergeschoss realisiert werden. Die benöƟgte Anzahl an Stellplätzen muß entsprechend der gülƟgen Normen noch festgelegt werden. SPORTHALLE Die Sporthalle kann als Dreifachsporthalle (3 x 15m x 27m) einzig in zwei Untergeschossen auf dem Grundstück vorgesehen werden. Das hat zur Folge, dass sie keinen Tageslichtzugang hat. ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG, GRUNDRISSE 7 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 13m ü. Gelände Dachterrasse Schulhof Dreifachsporthalle Fahrrad- Stellplätze SEK I-Cluster GanztagMensa SEK II-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster SEK II-Cluster SEK II-Cluster Forum/AulaKunst-Cluster Park Graf-Adolf-Straße Dachterrasse Dreifachsporthalle SEK II-Cluster Parkdeck Verwaltung SEK I-Cluster SEK I-Cluster Forum/Aula SEK I-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster Schulhof Umkleiden Umkleiden 13m ü. Gelände Der Übergang zur kleinmassstäblichen Wohnbebauung auf den Nachbargrundstücken ist nicht hergestellt. Die Flächen für die Fahrradstellplätze können auf Grund der städtebaulichen Rahmenbedingungen einzig an der Seite der Sonderburger Straße angeordnet werden. Das ist der Ausstrahlung des Gebäudes in den öffentlichen Raum nicht zuträglich. Zudem können hieraus unsichere Situationen zum angrenzenden Bürgersteig und dem Fahrweg entstehen. KölnGIS Mittelpunkt: 359976, 5646950 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2 Schulhoffläche 2.274 m2 Dachterrassenfläche 532 m2 Fläche Fahrradstellplätze 265 m2 Annahme Baufensterfläche 4.600 m2 Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2 IV BÄUME - Die Bäume auf der Grundstücksseite zur angrenzenden Wohnbebauung können nicht erhalten werden. HÖHENENTWICKLUNG - -STÄDTEBAU BAUFLUCHTEN - Die angrenzende 2 1/2-geschossige Wohnbebauung geht abrupt in ein 4-geschossiges Schulgebäude über. FREIFLÄCHEN SEK II - Die Freifläche für die SEK II kann nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden; die SEK II muss somit, wie bereits heute Praxis, den Park für die Pause nutzen. FREIFLÄCHEN - PARK REALISIERBARKEIT AUSSENFLÄCHEN - Die Sporthallen haben keinen Tageslichtzugang.TAGESLICHT SPORTNUTZUNG - - Die Realisierung von zwei Untergeschossen für die Sportnutzung bringt enorme Kosten mit sich SPORTNUTZUNG IM 2. UNTERGESCHOSS - die Anordnung der PKW-Stellplätze im Untergeschoss steigert die Kosten PARKGARAGE KOSTEN - - Auf dem Grundstück stehen ebenerdig maximal ca. 260m2 Fläche für Fahrradstellplätze zur Verfügung. Ob der Fahrrad-Stellplatzbedarf hiermit gedeckt werden kann muss noch näher untersucht werden. FAHRRADSTELLPLÄTZE - Es sind keine Außenflächen für die Sportnutzung realisierbar. - Die Mitnutzung von Parkflächen zu Pausen- zwecken durch Schüler*innen der SEK II ist erforderlich. Ob dies langfrisƟg  möglich sein wird, kann nicht mit Sicherheit beantwortet werden. es müssen Parkflächen zur Mitnutzung durch die SEK II Schüler*innen zu Pausenzwecken Verfügung gestellt werden - Für den Passivhausstandard wird zusätzliche Fläche für die Haustechnik benöƟgt - bei Anordnung auf dem Dach führt das im Volumen zu einem weiteren Geschoss. - Die Erschliessung für den WeƩbewerbsbetrieb sowie Herstellung der Barrierefreiheit ist durch die Lage im 2. Untergeschoss aufwendig und Kostenintensiv - Die Lage in Rheinnähe bringt Risiken in Bezug auf die Höhe des Grundwasserspiegels mit sich, die bei der Realisierung von zwei Unterge- schossen enorme Kosten mit sich bringen kann. GRUNDWASSERLAGE RHEINNÄHE - Die Anordnung der Stellplätze an der Sonderburger Straße kann zu unsicheren VerkehrssituaƟonen Die bestehenden Bäume sind nicht zu erhalten. Die Schulhofflächen sind räumlich voneinander getrennt, was der Nutzung nicht zuträglich ist und die Pausenaufsicht aufwändig macht. Für die SEK II können keine Freiflächen auf dem eigenen Grundstück bereitgestellt werden. Von einer Mitnutzung von Parkflächen durch die Schule kann langfristig rechtsicher nicht ausgegangen werden. Die Dreifach-Sporthalle liegt auf Grund von baulichen Gründen im Untergeschoss und hat keinen Tageslichtzugang. Das ist zwar zulässig, jedoch aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes nicht erstrebenswert. Auf Grund der beengten räumlichen Situation auf dem Grundstück sind keine Außenflächen für die Sportnutzung realisierbar. Aus dem von der Stadt Köln angestrebten Passivhaus- Standard ergibt sich ein großer Flächenbedarf für Haustechnik. Bei Anordnung der Technikflächen auf dem Dach muss von einem zusätzlichen Technikgeschoss ausgegangen werden. Die Dreifach-Sporthalle im Untergeschoss bringt enorme statische und bautechnische Herausforderung und somit ein enormes Kostenrisiko mit sich. Die Grundwasserlage in Rheinnähe stellt dabei ein zusätzliches, schwer kalkulierbares Risiko dar. Um die Halle auch dem Wettbewerbsbetrieb zugänglich zu machen, muss ein hoher Kostenaufwand betrieben werden, z. B. für die Herstellung der Zugänglichkeit und der Barrierefreiheit. // * * // Außenflächen Sportnutzung ? Freiflächen für SEK II? Haustechnik ? Kosten?! ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG, RISIKEN 8 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 Dachterrasse Dachterrasse Schulhof Parkdeck DreifachsporthalleUmkleiden 13m ü. Gelände Fahrrad- Stellplätze NW-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster SEK I-Cluster Verwaltung GanztagMensa Park Graf-Adolf-Straße Dachterrasse Dreifachsporthalle SEK II-Cluster Parkdeck Verwaltung SEK I-Cluster SEK I-Cluster Forum/Aula SEK I-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster Schulhof Umkleiden Umkleiden 13m ü. Gelände Bauvolumen - Seite Graf-Adolf-Strasse Bauvolumen - Parkseite KölnGIS Mittelpunkt: 359976, 5646950 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2 halböffenliche Fläche 376 m2 Schulhoffläche 1.505 m2 Fahrradstellplätze 262 m2 Annahme Baufensterfläche 4.600 m2 Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2 Dachterrassenfläche 1.069 m2 Dachterrassenfläche 398 m2 I III IV II Stadtgarten ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG, LAGEPLAN 9 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 STÄDTEBAULICHER ANSATZ 2 - 'MINIMALES BAUVOLUMEN IM 3. OBERGESCHOSS': KENNZAHLEN BGF: 3.370m2 BGF EG 3.337m2 BGF 1. OG 3.322m2 BGF 2. OG 2.220m2 BGF 3. OG 12.249m2 BGF gesamt Die totale BruƩogeschossfläche ist 12.249m2. Hierin sind noch keine Flächen für PKW- und, falls notwendig, Fahrrad- Stellplätze sowie die Sportnutzung im Untergeschoss inbegriffen. FREIFLÄCHEN: 1.505m2 Schulhoffläche 498m2 Dachterasse für Pausennutzung 1.164m2 Dachterasse für Pausennutzung 3.167m2 Freifläche gesamt Das Grundstück hat eine Fläche von 5.926m2. In der Variante 'minimales Bauvolumen im 3. OG' wird im Erdgeschoss eine Fläche von 3.370m2 belegt. 1.505m2 sind effekƟv als Schulhof an der Seite zur angrenzenden Wohnbebauung nutzbar. Im 1. und 3. Obergeschoss stehen 498m2 und 1.164m2 zur Verfügung, die als Dachterasse eingesetzt werden können. Insgesamt ergibt das eine Freifläche von 3.167m2. Mit diesen Flächen kann man deutlich den für die SEK I benöƟgten Freiflächenbedarf von 2.700m2 abdecken. Die SEK II muss dann, wie bisher, den Stadtpark als Außenfläche nutzen. PKW- UND FAHRRAD-STELLPLÄTZE Auf dem Grundstück ist eine Fläche von 260m2 für Fahrradstellplätze sowie eine Fläche von 110m2 für eine Tiefgaragenzufahrt reserviert. Die PKW-Stellplätze müssen im Untergeschoss realisiert werden. Die benöƟgte Anzahl muß entsprechend der gülƟgen Normen noch festgelegt werden. SPORTHALLE Die Sporthalle kann als Dreifach-Sporthalle (3 x 15m x 27m) einzig unterirdisch auf dem Grundstück vorgesehen werden. Das bedeutet, dass sie keinen Tageslichtzugang hat. BGF 3.370 m2 BGF 3.337 m2 Lüftungstechnik 118 m2 Dachterasse 498 m2 BGF 3.322 m2 BGF 2.220 m2Dachterasse 1.164 m2 BGF Tiefgarage 1.610 m2 1234567891011 12345678910111213141516 123456789101112 123456789101112 BGF Sportnutzung 2.867 m2 2. OBERGESCHOSS 1. OBERGESCHOSS 3. OBERGESCHOSS Verwaltung Verwaltung SEK I Cluster SEK II Cluster Ges.wiss. SEK II Cluster Sprachen II SEK II Cluster Mathe Ganztag Küche Forum/Aula Kunst-Cluster Selbstlern- zentrum SEK II Cluster Sprachen I InformaƟk ERDGESCHOSS Musik-Cluster Mensa SEK I Cluster SEK I Cluster NW Cluster NW Cluster SEK I Cluster SEK I Cluster SEK I Cluster Projekteraum InformaƟk Parkdeck Dreifachsporthalle LüŌungs- technik LuŌraum Dreifach-Sporthalle 1. UNTERGESCHOSS2. UNTERGESCHOSS ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG, GRUNDRISSE 10 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 Dachterrasse Dachterrasse Schulhof Parkdeck DreifachsporthalleUmkleiden 13m ü. Gelände Fahrrad- Stellplätze NW-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster SEK I-Cluster Verwaltung GanztagMensa Dachterrasse Dreifachsporthalle SEK II-Cluster Parkdeck Umkleiden Verwaltung SEK I-Cluster SEK I-Cluster Forum/Aula SEK I-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster Park Dachterrasse Graf-Adolf-Straße Schulhof 13m ü. Gelände Die Flächen für die Fahrradstellplätze können auf Grund der städtebaulichen Rahmenbedingungen einzig an der Seite der Sonderburger Straße angeordnet werden. Das ist der Ausstrahlung des Gebäudes in den öffentlichen Raum nicht zuträglich. Zudem können hieraus unsichere Situationen zum angrenzenden Bürgersteig und dem Fahrweg entstehen. KölnGIS Mittelpunkt: 359976, 5646950 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2 halböffenliche Fläche 376 m2 Schulhoffläche 1.505 m2 Fahrradstellplätze 262 m2 Annahme Baufensterfläche 4.600 m2 Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2 Dachterrassenfläche 1.069 m2 Dachterrassenfläche 398 m2 I III IV II BÄUME - HÖHENENTWICKLUNG -STÄDTEBAU BAUFLUCHTEN FREIFLÄCHEN SEK II - Die Freifläche für die SEK II kann nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden; die SEK II muss somit, wie bereits heute Praxis, den Park für die Pause nutzen. FREIFLÄCHEN - PARK REALISIERBARKEIT AUSSENFLÄCHEN - Die Sporthallen haben keinen Tageslichtzugang.TAGESLICHT SPORTNUTZUNG - - Die Realisierung von zwei Untergeschossen für die Sportnutzung bringt enorme Kosten mit sich SPORTNUTZUNG IM 2. UNTERGESCHOSS - die Anordnung der PKW-Stellplätze im Untergeschoss steigert die Kosten PARKGARAGE KOSTEN - - Auf dem Grundstück stehen ebenerdig maximal ca. 260m2 Fläche für Fahrradstellplätze zur Verfügung. Ob der Fahrrad-Stellplatzbedarf hiermit gedeckt werden kann muss noch näher untersucht werden. FAHRRADSTELLPLÄTZE - Es sind keine Außenflächen für die Sportnutzung realisierbar. - Die Mitnutzung von Parkflächen zu Pausen- zwecken durch Schüler*innen der SEK II ist erforderlich. Ob dies langfrisƟg  möglich sein wird, kann nicht mit Sicherheit beantwortet werden. es müssen Parkflächen zur Mitnutzung durch die SEK II Schüler*innen zu Pausenzwecken Verfügung gestellt werden - Für den Passivhausstandard wird zusätzliche Fläche für die Haustechnik benöƟgt - bei Anordnung auf dem Dach führt das im Volumen zu einem weiteren Geschoss. - Die Erschliessung für den WeƩbewerbsbetrieb sowie Herstellung der Barrierefreiheit ist durch die Lage im 2. Untergeschoss aufwendig und Kostenintensiv - Die Lage in Rheinnähe bringt Risiken in Bezug auf die Höhe des Grundwasserspiegels mit sich, die bei der Realisierung von zwei Unterge- schossen enorme Kosten mit sich bringen kann. GRUNDWASSERLAGE RHEINNÄHE - Die Anordnung der Stellplätze an der Sonderburger Straße kann zu unsicheren VerkehrssituaƟonen - zum Park hin steht der Baukörper deutlich über die Baufluchten hinaus und schiebt sich in die Sichtachse entlang des Fußweges am Park Die Schulhofflächen sind zwar räumlich miteinander verbunden, aber weit verteilt, was die Pausenaufsicht aufwändig macht. Auf Grund der beengten räumlichen Situation auf dem Grundstück sind keine Außenflächen für die Sportnutzung realisierbar. Die Dreifach-Sporthalle liegt auf Grund von baulichen Gründen im Untergeschoss und hat keinen Tageslichtzugang. Das ist zwar zulässig, jedoch aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes nicht erstrebenswert. Die Dreifach-Sporthalle im Untergeschoss bringt enorme statische und bautechnische Herausforderung und somit ein enormes Kostenrisiko mit sich. Die Grundwasserlage in Rheinnähe stellt dabei ein zusätzliches, schwer kalkulierbares Risiko dar. Um die Halle auch dem Wettbewerbsbetrieb zugänglich zu machen, muss ein hoher Kostenaufwand betrieben werden, z. B. für die Herstellung der Zugänglichkeit und der Barrierefreiheit. Aus dem von der Stadt Köln angestrebten Passivhaus- Standard ergibt sich ein großer Flächenbedarf für Haustechnik. Bei Anordnung der Technikflächen auf dem Dach muss von einem zusätzlichen Technikgeschoss ausgegangen werden. Für die SEK II können keine Freiflächen auf dem eigenen Grundstück bereitgestellt werden. Von einer Mitnutzung von Parkflächen durch die Schule kann langfristig rechtsicher nicht ausgegangen werden. //* Außenflächen Sportnutzung ? Freiflächen für SEK II? Haustechnik ? * * Kosten?! ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG, RISIKEN 11 GSPublisherVersion 1233.3.3.100 Dachterrasse Dachterrasse Schulhof Parkdeck DreifachsporthalleUmkleiden 13m ü. Gelände Fahrrad- Stellplätze NW-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster SEK I-Cluster Verwaltung GanztagMensa 13m ü. Gelände Dachterrasse Schulhof Dreifachsporthalle Fahrrad- Stellplätze SEK I-Cluster GanztagMensa SEK II-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster SEK II-Cluster SEK II-Cluster Forum/AulaKunst-Cluster Park Graf-Adolf-Straße Dachterrasse Dreifachsporthalle SEK II-Cluster Parkdeck Verwaltung SEK I-Cluster SEK I-Cluster Forum/Aula SEK I-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster Schulhof Umkleiden Umkleiden 13m ü. Gelände Dachterrasse Dreifachsporthalle SEK II-Cluster Parkdeck Umkleiden Verwaltung SEK I-Cluster SEK I-Cluster Forum/Aula SEK I-Cluster SEK II-Cluster SEK I-Cluster Park Dachterrasse Graf-Adolf-Straße Schulhof 13m ü. Gelände FAZIT Es ist möglich, das benöƟgte Raumprogramm für den Neubau des Hölderlingymnasiums auf dem Grundstück Graf-Adolf-Strasse unterzubringen. Eine Realisierung auf dem Grundstück birgt jedoch enorme Kostenrisiken sowie Defizite in Bezug auf die Sport- und Freiflächennutzung. Es besteht zudem noch ein Risiko in Bezug auf die notwendigen Stellplätze für Fahrrad und PKW. Die Studie erfasst zwar Flächen hierfür, ob die jeweils notwendige Anzahl hier auch realisiert werden kann, ist jedoch nicht abschliessend erfasst. Die Kostenrisiken ergeben sich vor allem aus der Anordnung der Dreifach- Sporthalle im 2. Untergeschoss. Hieraus ergeben sich enorme staƟsche und bautechnische Herausforderungen, die nur mit kostenintensiven Lösungen zu bewälƟgen sind. Diese werden dazu durch die Lage in Rheinnähe und die daraus resulƟereneden Risiken in Bezug auf die Grundwasserverhältnisse verstärkt. Weitere Kostenrisiken entstehen, sobald eine Halle im 2. Untergeschoss auch noch der WeƩbewerbsnutzung zugänglich gemacht werden soll. Zusätzlicher Flächenbedarf für die Erschliessung, die Zuschauerräume sowie die Herstellung der Barrierefreiheit potenzieren sich in den Kosten. Die Anordnung der Sportnutzung im Untergeschoss bringt des Weiteren das Defizit mit, dass es keinen direkten Tageslichtzugang gibt. Die Sporthalle ist aber als schulgenutzte Halle Arbeitsplatz für die Lehrer*innen. Fehlender Tageslichtbezug kann daher nur auf Grund der beengten räumlichen Verhältnissen auf dem Grundstück zugestanden werden. Unter anderen Umständen wäre ein Tageslichtbezug aus Arbeitsschutzgründen verpflichtend. Durch die beengten räumlichen Verhältnisse auf dem Grundstück entstehen des Weiteren vor allem im Aussenbereich Nutzungsdefizite. Zunächst kann nur der Freiflächenbedarf der SEK I auf dem Grundstück realisiert werden. Und das auch nur indem zusätzlich zu den Flächen auf Erdgeschossniveau Dachflächen zur Pausennutzung hergerichtet werden. Auch das eine bautechnische Herausforderung und somit kostenintensiv. Des Weiteren können weder Freiflächen für die SEK II noch Freiflächen für die Sportnutzung auf dem Grundstück realisiert werden. Und für Fahrradstellplätze sind lediglich ca. 260m2 Freiflächen reserviert. Hieraus ergibt sich die Frage, ob alle benöƟgten Stellplätze hier unterzubringen sind. Ausserdem können die Flächen lediglich im Bereich der Sonderburger Strasse angeordnet werden, wo sie das Erscheinungsbild der Schule zum StadƩeil hin mitprägen werden. Die PKW-Stellplätze sind im 1. Untergeschoss angeordnet. Es wird noch zu überprüfen sein, ob hier eine ausreichende Anzahl Stellplätze hergestellt werden kann oder ob weitere Stellplätze im 2. Untergeschoss notwendig sind mit entsprechenden zusätzlichen Kosten. Abschliessend ist zusammenzufassen, dass die Studie schwerwiegende Risiken aufdeckt, die eine Realisierung des Hölderlin-Gymnasiums auf dem Grundstück Graf-Adolf-Strasse mit sich bringt. Das Kostenrisiko, das aus der Anordnung der Sportnutzung im 2. Untergeschoss entsteht, ist enorm, wenn man die baulichen uns staƟschen Herausforderungen auch in Bezug auf die Lage in Rheinnähe (Grundwasserspiegel) betrachtet. Daneben gibt es Nutzungsdefizite vor allem im Freiflächenbereich, die auf dem Grundstück nicht behoben werden können. KölnGIS Mittelpunkt: 359976, 5646950 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2 Schulhoffläche 2.274 m2 Dachterrassenfläche 532 m2 Fläche Fahrradstellplätze 265 m2 Annahme Baufensterfläche 4.600 m2 Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2 IV KölnGIS Mittelpunkt: 359976, 5646950 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2 halböffenliche Fläche 376 m2 Schulhoffläche 1.505 m2 Fahrradstellplätze 262 m2 Annahme Baufensterfläche 4.600 m2 Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2 Dachterrassenfläche 1.069 m2 Dachterrassenfläche 398 m2 I III IV II ANSATZ 1 - MAXIMALE FREIFLÄCHE AUF ERDGESCHOSSNIVEAU ANSATZ 2 - MINIMALES BAUVOLUMEN IM 3. OBERGESCHOSS //* Außenflächen Sportnutzung ? Freiflächen für SEK II? Haustechnik ? Kosten?! städteb aulicher Übergang ? Fahrrad - stellplätze ? Fahrrad - stellplätze ? // * * // Außenflächen Sportnutzung ? Freiflächen für SEK II? Haustechnik ? * * Kosten?! FAZIT 12
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 31.05.2021 2015/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 Hölderlin-Gymnasium Graf-Adolf-Str. 59, 51065 Köln Mülheim: Volumenstudie zum Neubau ausschließlich auf dem Grundstück Graf-Adolf-Str. 59 Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Anfrage AN/1097/2021 und die zugehöri- ge Mitteilung. Das Hölderlin-Gymnasium steht im Rahmen des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte (be- schlossen im Rat am 18.06.20, Vorlagen-Nr. 1474/2020, Maßnahme Nr. 19) zur Generalsanierung bzw. zum Neubau an. Zur Konkretisierung der Bedarfslage wurde ein Beteiligungsverfahren in vier Workshops durchgeführt. Das Architekturbüro TEAM architec/kten wurde damit beauftragt, die Eingaben von den Beteiligten aufzunehmen, darunter neben der Stadtverwaltung die Schulleitung, Lehrer*innen und weiteres Per- sonal, Schüler*innen und Elternschaft. Im Zuge dessen wurde deutlich, dass ein Teil der Beteiligten sich gegen eine Aufteilung der Schule auf mehrere Standorte ausspricht. TEAM architec/kten hat im Auftrag der Verwaltung eine Volumenstudie erstellt, die einen Schulneu- bau ausschließlich auf dem Grundstück Graf-Adolf-Str. 59 betrachtet. Diese Volumenstudie wird hiermit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie der Bezirksvertretung Mülheim vorgelegt und geht parallel auch der Schule zu. In der Studie wird betrachtet, inwieweit die Bedarfsplanung, insbesondere das Bauvolumen, auf dem Grundstück Graf-Adolf-Str. 59 realisiert werden kann und welche Bedingungen und Risiken damit einhergehen. Hierzu wurden zwei Varianten gefertigt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Realisierung des gesamten Neubaus auf dem Grund- stück Graf-Adolf-Str. 59 schwerwiegende Risiken birgt. Die Verwaltung schließt sich dieser Sichtweise vollumfänglich an. Ergänzend zu den auf den Seiten 8 und 11 der Studie dargelegten Risiken sowie dem abschließenden Fazit von TEAM architec/kten sind aus Sicht der Stadtverwaltung weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Freiflächen: Die Volumenstudie geht davon aus, dem Bedarf an Freiflächen unter anderem durch die Nutzung des nordwestlich gelegenen Mülheimer Stadtgartens zu begegnen, nämlich eines wesentlichen Teils des denkmalgeschützten Rosengartens. Der abseits des eigentlichen Schulgrundstücks gelegene Park soll durch Schüler*innen der SEK II als Alternative zur Pausenhoffläche genutzt werden. Es ist zweifelhaft, dass diese Freifläche baurechtliche Anerkennung findet. Hinzuzufügen ist, dass der Rosengarten nicht als Fläche für den Pausenaufenthalt konzipiert ist und nur geringste Möglichkeiten zur baulichen Veränderungen bestehen werden – die noch dazu in einem Spannungsverhältnis zur Nutzung des Stadtgartens als Naherholungsstätte stehen. 2 Bäume: Beide Varianten machen die Fällung einer Reihe schützenswerter Bäume erforderlich. Auch hier ist fraglich, inwieweit dies genehmigungsfähig ist. Oberirdische Geschossigkeit: Die Planung geht von wenigstens vier Vollgeschossen und einer zusätzlichen Dachnutzung bzw. ei- nem weiteren Teilgeschoss für die Haustechnik aus. Es bestehen gravierende Zweifel daran, dass diese Geschossigkeit in dieser Lage denkmalschutz- sowie baurechtlich genehmigungsfähig sein wird. Die in der Studie dargestellte Höhenentwicklung nimmt nicht hinreichend Rücksicht auf die niedrigen Nachbargebäude in der Graf-Adolf-Str. sowie die gegenüberliegende Wohnbebauung in der Sonderburgerstraße. Erschwerend kommt die Fällung mehrerer Bäume hinzu, die den Blick auf das Gebäude freigeben und somit das Einfügen in die übrige Bebauung zusätzlich erschweren wird. Untergeschosse: Die beigefügten Grundhochwasser- und Überschwemmungshochwasserkarten der städtischen Ent- wässerungsbetriebe illustrieren das Risiko für unter der Erdoberfläche gelegene Bauwerke in dieser Lage. Während eine Unterkellerung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden muss, ist es aus Sicht der Verwaltung unbedingt zu vermeiden, nutzungs- und/oder kostenintensive Räumlichkeiten wie Turn- hallen oder Haustechnik hier in Untergeschossen zu platzieren. Sowohl das wirtschaftliche Risiko eventueller Instandsetzungen als auch die Konsequenzen einer maßgeblichen Beeinträchtigung der Nutzung sind in dieser Planung unverhältnismäßig groß. Hinzu kommt, dass innenliegende Klassen- und Fachräume ohne direkten Zugang zu Tageslicht und Frischluft nicht dem Standard entsprechen, den die Stadt Köln für Schulneubauten vorsieht. Dies spricht also zusätzlich gegen eine dergestalte Umsetzung des Fachraums Turnhalle. Risikodimensionen: Die in der Studie gelisteten Risiken beziehen sich insbesondere auf Kosten, die z.B. durch aufwändi- ge statische Maßnahmen entstehen. Dem ist hinzuzufügen, dass der Risikofaktor Kosten eng mit dem Risikofaktor Zeit verbunden ist. So- wohl aufwändige Planungen und Ausführungen als auch damit einhergehende Unwägbarkeiten stei- gern nicht nur Kosten, sondern verzögern in aller Regel auch die Fertigstellung eines Bauprojekts. Da das Vorhaben nicht nur der Modernisierung, sondern auch der Erhöhung der Kapazitäten vor dem Hintergrund gestiegenen Bedarfs an Schüler*innenplätzen dient, wird die rechtzeitige Fertigstellung hoch priorisiert. Diesbezügliche Risiken sind unbedingt zu minimieren. Das Fazit von TEAM architec/kten, dass die Realisierung der Ein-Standort-Lösung auf dem Grund- stück Graf-Adolf-Str. 59 nur in Verbindung mit schwerwiegenden Risiken und unglücklichen Kompro- missen wie der Parknutzung denkbar ist, wird von der Verwaltung somit bekräftigt. Im nächsten Schritt erfolgt nun die Formulierung des sog. „Bausoll 1“, mit dem die Bedarfsplanung und der Planungsauftrag sowie die Volumenstudie der städtischen Gebäudewirtschaft übergeben werden. Von dort aus erfolgt dann die Vergabe an einen Totalunternehmer, der auch die Planung übernehmen wird. In dieser Planung wird sich sodann entscheiden, ob eine Lösung an einem oder mehreren Standorten erfolgt und um welchen Standort oder welche Standorte es sich dabei handeln wird. Gez. Voigtsberger
  • Anlage 02 - Grundhochwasser mittel

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  • Anlage 05 - Hochwasser extrem

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  • Anlage 04 - Hochwasser selten

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Beratungsverlauf

  1. 07.06.2021

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 14.06.2021 zuletzt

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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