2015/2021
Hölderlin-Gymnasium Graf-Adolf-Str. 59, 51065 Köln Mülheim: Volumenstudie zum Neubau ausschließlich auf dem Grundstück Graf-Adolf-Str. 59
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Anlage 03 - Grundhochwasser selten
1083 Zeichen
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Anlage 01 - Volumenstudie
34234 Zeichen
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
Hölderlin Gymnasium
STÄDTEBAULICHE VOLUMENSTUDIE FÜR EINEN NEUBAU
AM STANDORT GRAF-ADOLF-STRASSE
23.04.2021
Anlage 01
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
ALLGEMEIN
Im Zuge der Bedarfsplanung für das Hölderlingymnasium in Köln Mülheim ist
von Seiten der Schule aus pädagogischen Gründen der Bedarf geäußert
worden, als Schule mit dem gesamten Raumprogramm an einem
gemeinsamen Standort bleiben zu können. Die einzige OpƟon hierfür
besteht nach aktuellem Stand auf dem Grundstück Graf Adolfstraße 59 in
Köln Mülheim.
Die Studie hat zum Ziel, nachzuweisen, ob das gesamte Raumprogramm auf
dem Grundstück realisiert werden kann.
Neben der Frage der Realisierbarkeit wird auch die Frage der Risiken, die
hieraus entstehen, beleuchtet.
INHALTSANGABE
1 AUFGABENSTELLUNG UND INHALT
2 AUSGANGSPUNKTE - FLÄCHENBEDARF
3 AUSGANGSPUNKTE - INTERNE RAUMBEZÜGE
SCHULNUTZUNG
4 AUSGANGSPUNKTE - STÄDTEBAULICHE
RAHMENBEDINGUNGEN
5 STÄDTEBAULICHE ANSÄTZE
6 ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG:
LAGEPLAN
7 ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG:
GRUNDRISSE
8 ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG:
RISIKEN
9 ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG:
LAGEPLAN
10 ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG:
GRUNDRISSE
11 ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG:
RISIKEN
12 FAZIT
AUFGABENSTELLUNG UND INHALT
1
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
Raumprogramm Hauptnutzfläche
01a Allg. Unterricht SEK I
Raumbezeichnung
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Allg. Unterrichtsraum
SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen)
SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen)
SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen)
SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen)
SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen)
SEK I Diff. (Präs./Kleingruppen)
SEK I Lehrmittelraum
SEK I Lehrmittelraum
SEK I Lehrmittelraum
SEK I Lehrmittelraum
SEK I Lehrmittelraum
SEK I Lehrmittelraum
SEK I Projekte/Rollensp./Stufenbespr.
Fläche (m2)
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
36
36
36
36
36
36
10
10
10
10
10
10
100
1.636 m²
01b Allg. Unterricht SEK II
02 Natuwissenschaften
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Allg. Unterrichtsraum
SEK II Lehrmittelr.
SEK II Lehrmittelr.
SEK II Lehrmittelr.
SEK II Lehrmittelr.
SEK II Mehrzweckr. (Präs.)
SEK II Mehrzweckr. (Präs.)
Diff. NW/Biologie
Diff. NW/Chemie
Diff. NW/Physik
Fachraum NW gr./Chemie
Fachraum NW kl./Biologie
Fachraum NW kl./Physik
Fachraum NW/Biologie
Fachraum NW/Chemie
Fachraum NW/Physik
SEK I Fachraum Informatik
SEK II Fachraum Informatik
Teamraum
Vorb./Samml. BI/CH/PH
53
53
53
53
53
53
53
53
64
64
64
64
64
64
64
64
8
8
8
8
30
30
1.028 m²
20
20
20
96
67
67
75
75
75
74
74
20
204
887 m²
Raumbezeichnung Fläche (m2)
03 Kunst/Werken/Musik
04 Außerunterr. Bereich
05 Mensa
Fachraum Kunst
Fachraum Kunst
Fachraum Kunst
Fachraum Musik SEK I
Fachraum Musik SEK II
Fachraum Technik
NR Kunst m. Brennofen
NR Musik
Proberaum
Proberaum
Proberaum
Beratung
Bibl.
BOB
Forum/Aula
Forum/Pausenhalle
Kiosk
Medioth./Selbstlernzentrum
Regie/Technik
Schülerküche
SEK II SuS Aufenthaltsraum
Sprechz.
GT Aufenthaltsr./Ges.spiele
GT Aufenthaltsr./Kicker
GT Aufenthaltsr./Relaxen
GT Büro
GT Hausaufgabenr. + Projekte
GT Meditation
Küche + Lager + Verwaltung
Mensa
Mensa, offener Cafeteriabereich
64
64
84
70
64
84
40
20
9
9
18
526 m²
12
25
12
195
195
20
100
20
30
64
12
685 m²
56
30
30
20
100
30
215
120
60
661 m²
Raumbezeichnung Fläche (m2)
06 Inklusion
07 Verwaltung
INKL Diff.
INKL Diff.
INKL Diff.
INKL Diff.
INKL Diff.
INKL Diff.
INKL Diff.
INKL Diff.
INKL Diff.
INKL Diff.
INKL Diff.
INKL Diff.
Arzt
Ber. EF/Q1/Q2
Bücherv./StuBO/did.L./Med.verw.
Büro Schulleitung
Büro stellv.Schull.
Büro Stundenpl.
did.L.
HM Büro
Konferenz
Koord. EP
Koord. Mittelst.
Koord. SEK II
Kopieren
Lehrerausbildung
Lehrercafé
Lehrerz. Arbeiten
Schülerzeitung
Schulsozialarbeit
Sekr. Backoffice
Sekr. Frontoffice
Sprechzimmer
Streitschlichter
SV-Raum
Teeküche
18
18
18
18
18
18
18
18
18
18
18
18
216 m²
16
36
24
24
20
20
12
16
40
12
12
12
16
24
70
80
16
16
12
20
12
16
34
15
575 m²
6.214 m²
Raumbezeichnung Fläche (m2)
Nebenräume soweit relevant für pädagogisches
Raumkonzept (in späteren Phasen zu ergänzen)
08 NR
Raumbezeichnung
NR HM Lager
NR HM Werkstatt
NR Schularchiv
NR Schulbuchlager
NR Stuhllager
Fläche (m2)
25
20
30
40
20
135 m²
AUSGANGANGSPUNKT STUDIE - FLÄCHENBEDARF
GEBÄUDE (OHNE SPORTNUTZUNG) - FLÄCHENBEDARF
Für das Raumprogramm gehen wir von dem durch uns erstellten
Raumprogramm aus, Stand April 2021 (Konzept), das in der Gesamƞläche
dem Standard-Raumprogramm der Stadt Köln entspricht.
Hierbei wird von einem Hauptnutzflächenbedarf von 6.214m2 ausgegangen.
Hinzu kommen für die pädagogische Arbeit relevante Nebenräume mit
insgesamt 135m2 Nutzfläche. Für weitere Nebenräume, wie Garderoben
und Sanitärräume gehen wir von einem zusätzlichen Flächenbedarf von
500m2 aus.
Für die Verrechnung zwischen BruƩo und NeƩo ist der Faktor 1,8
angenommen.
6.214m2 Hauptnutzflächenbedarf
135m2 pädagogisch relevante Nebennutzflächen
500m2 Garderobe und Sanitärräume, etc.
6.849m2 Nutzfläche gesamt
*1,8 Faktor BruƩo/NeƩo
12.328m2 BGF gesamt
Auf dieser Grundlage haben wir, wie oben aufgeführt, eine benöƟgte
BruƩogeschossfläche von 12.328m2 ermiƩelt.
SPORTNUTZUNG - FLÄCHENBEDARF
Auf dem Grundstück muss minimal eine Doppelsporthalle von 2 x 15m x
27m realisiert werden, um den Bedarf für die SEK I abdecken zu können. Der
Gesamtbedarf für SEK I und SEK II zusammen ist eine Dreifachsporthalle ( 3 x
15m x 27m).
GRUNDSTÜCK - FREIFLÄCHENBEDARF
Ausgehend von einem Flächenbedarf von 5m2 pro Schüler und bei einer 3-
Zügigkeit in der SEK I von 540 Schülern und einer 5-Zügigkeit in der SEK II von
300 Schülern, ergibt sich ein Freiflächenbedarf von 4.200m2.
540 x 5m2 = 2.700m2 Freiflächenbedarf SEK I
300 x 5m2 = 1.500m2 Freiflächenbedarf SEK II
4.200m2 Freiflächenbedarf gesamt
Auf dem eigenen Grundstück sollte minimal der Frei-flächenbedarf von
2.700m2 für die SEK I Schüler*innen nachgewiesen werden. Für die SEK II
kann die Möglichkeit hergestellt werden, den angrenzenden Park mit zu
nutzen.
PKW- UND FAHRRAD-STELLPLÄTZE
Flächen für Stellplätze müssen in ausreichender Zahl im Untergeschoss des
Gebäudes
hergestellt werden.
AUSGANGSPUNKTE - FLÄCHENBEDARF
2
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
Aussenbereich
Aussen-
bereich
Technik
Allgemeiner Unterrichtsbereich und Inklusion
Gesellschafts-
wissenschaften
Mathe
Sprachen II
E/Sp
Naturwissenschaften/
Informatik
Hauswirtschaft/
Technisch-musischer Bereich
Außerunterrichtlicher Bereich,
Verwaltung und Ganztag
70 Pers. an Tischen +
10lm Schrankfläche
70 Pers. an Tischen
Haupteingang
Sprachen I
D/F/L
Musik
KunstSEK I
SEK II
Ganztag+Mensa
Forum/Aula
Naturwissenschaften
Informatik
Selbstlern-
zentrum
> 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich
> 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich
> 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich > 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich
> 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich
> 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich
> 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich
> 6-8m LM-Schrank zentral zugänglich
Sport
Schul-
garten
Outdoor
Klassen-
zimmer
flexibles Podium (ca. 5x9m)
Verwalt.cluster 2
Teambereich
Verwalt.cluster 1
Schulleitungsbereich
Verwalt.cluster 3
Schülerbereich
AUSGANGANGSPUNKT STUDIE - INTERNE RAUMBEZÜGE
In der durch uns erstellten Bedarfsplanung, Stand Juni 2020 (Konzept), sind
wie in der nebenstehenden Grafik dargestellt verschiedenen Raumbezüge
sowohl zwischen einzelnen Räumen als auch zwischen Nutzungseinheiten
erarbeitet worden.
Diese Raumbezüge bilden ebenfalls Grundlage für diese Volumenstudie.
Hierbei ist für die Studie von besondered Relevanz, dass der rot umrandete
Bereich eine Erdgeschosslage benöƟgt.
AUSGANGSPUNKTE - INTERNE RAUMBEZÜGE SCHULNUTZUNG
3
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
KölnGIS
Mittelpunkt: 359976, 5646950
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2
Grundstücksfläche
5.926
m
2
20,0
Annahme
Baufensterfläche
4.600
m
2
20,0
72,0
11,6
20,0
Annahme
GRZ 0,8Grundstücksgrenze
Bauflucht Seite Sonderburger Straße
(= ca. 10m Abstand zu bestehenden Bäumen)
Bauflucht Seite Graf-Adolfstrasse
minimalen Abstand
bei Gebäudehöhe 14,5m
(= 3-geschossig + Brüstung)
Annahme Nutzung Stadtgarten für
Pausenzwecke SEK I bleibt möglich
Annahme Baufenster
bestehender
schützenswerter
Baum*
bestehender Baum*
steht zur Disposition
mögliche Zonen
für Tiefgaragen-
zufahrt
AUSGANGANGSPUNKT STUDIE - GEBÄUDEKUBATUR
Das Gebäude sollte maximal eine Höhe von 13m haben (Oberkante des
höchsten Fußbodens, der von Menschen betreten werden kann, über der
Geländeoberkante). Hintergrund hierfür ist, dass bei einem höheren
Gebäude auf Grund der baurechtlichen BesƟmmungen unverhältnismäßig
hohe Baukosten zu erwarten sind.
Bei Geschosshöhen von 4,5m im Erdgeschoss und 3,75 in den
Obergeschossen würde so eine Gebäudehöhe von 16m bis Oberkante
Dachrand (Flachdach) erreicht.
Aus städtebaulicher Sicht ist ein Gebäude mit 16-17m Höhe zu
verantworten, da gegenüberliegend an der Graf Adolfstraße eine 5-
geschossige Wohnbebauung (Flachdach) steht und gegenüberliegend an der
Sonderburger Straße eine 5-geschossige Wohnbebauung mit SaƩeldach.
Am südwestlichen Rand des Grundstücks schliesst allerdings eine
kleinmaßstäbliche Wohnbebauung mit zwei Geschossen plus Dachgeschoss
an. Aus städtebaulichem Blickwinkel ist daher auch relevant, ob es Lösungen
in der Höhenentwicklung der Gebäudekubatur gibt, die den Anschluss an die
kleinmaßstäbliche Wohnbebauung am südwestlichen Rand des Grundstücks
herstellen.
In der Studie sind wir davon ausgegangen, dass ein neu zu errichtendes
Gebäude den Abstand zur kleinmaßstäblichen Wohnbebauung am
südwestlichen Grundstücksrand im Verhältnis zu heuƟgen SituaƟon nicht
verringert. Des Weiteren haben wir die Gebäudeflucht an der Seite der Graf-
Adolfstraße als sinnvolle Begrenzung für eine zukünŌige Bebauung
angenommen. An der Seite der Sonderburger Strasse haben wir das
Baufenster so weit zur Strasse hin geschoben, wie die bestehenden
schützenswerten Bäume es zulassen.
Die Annahmen, die durch uns getroffen wurden, ergeben eine
Grundflächenzahl von 0,8.
AUSGANGANGSPUNKT STUDIE - NUZUNG STADTGARTEN
Städtebaulich relevant ist zudem noch die Lage am Park, dem Mülheimer
Stadtgarten. Sie ermöglicht bereits in der heuƟgen SituaƟon auf Grund der
begrenzten Aussenflächen auf dem Grundstück die Nutzung der Parkflächen
durch die SEK I Schüler*innen zu Pausenzwecken.
* Die Lage und Größe der Bäume ist von vormaligem
Bauantrag übernommen. Sie müssen zur genauen
BesƟmmung erneut eingemessen werden.
AUSGANGSPUNKTE - STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN
4
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
Schulhoffläche auf
Erdgeschossniveau
Dachterasse auf Niveau
des. 1. Obergeschosses
Höhenreduktion um 1 Geschoss
+
Dachterassen auf Niveau
des 3. und 1. Obergeschosses
Schulhoffläche auf
Erdgeschossniveau
Flächen für
Fahrradstellplätz
Flächen für
Fahrradstellplätz
STÄDTEBAULICHER ANSATZ 1 -
MAXIMALE FREIFLÄCHE AUF ERDGESCHOSSNIVEAU:
Der 1. städtebauliche Ansatz geht von einer maximalen Freifläche auf
Erdgeschossniveau aus.
Nur die Flächen, die aus pädagogischer Sicht einen Erdgeschossbezug
benöƟgen, werden im Erdgeschoss angeordnet. Hierdurch steht auf
Erdgeschossniveau die maximale Fläche für die Schulhofnutzung zur
Verfügung.
Die Folge hiervon ist, dass kein fliessender Übergang zur kleinmassstäblichen
Wohnbebauung auf den benachbarten Grundstücken möglich ist.
Das Gebäude hat einen 'offiziellen' Eingang an der Graf Adolf-Strasse und
gesonderte Schüler-Eingänge an der Park-/Schulhofseite.
STÄDTEBAULICHER ANSATZ 2 -
MINIMALES BAUVOLUMEN IM 3. OBERGESCHOSS ZUR BESSEREN
STÄDTEBAULICHE EINFÜGUNG IN DIE UMGEBUNG:
Der 2. städtebauliche Ansatz geht zur besseren städtebaulichen Einfügung
des Gebäudes in die Umgebung von einer minimalen Fläche im 3.
Obergeschoss aus .
Das wird erreicht, indem am südwestlichen Rand des Grundstücks eine
HöhenredukƟon des Gebäudes um ein Geschoss hergestellt wird. So wird ein
Übergang zur benachbarten kleinmaßstäblichen Wohnbebauung hergestellt.
Die so entstandene Dachfläche wird als Freifläche für Pausenzwecke
eingesetzt.
Insgesamt hält das Gebäudevolumen einen größeren Abstand zur
kleinmaßstäblichen Wohnbebauung.
Das Gebäude hat einen 'offiziellen' Eingang an der Sonderburger Strasse und
gesonderte Schüler-Eingänge an der Schulhofseite.
3D Impression - Seite Graf-Adolf-Strasse 3D Impression - Parkseite
3D Impression - Seite Graf-Adolf-Strasse 3D Impression - Parkseite
STÄDTEBAULICHE ANSÄTZE
5
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
13m ü. Gelände
Dachterrasse
Schulhof
Dreifachsporthalle
Fahrrad-
Stellplätze
SEK I-Cluster
GanztagMensa
SEK II-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
SEK II-Cluster
SEK II-Cluster
Forum/AulaKunst-Cluster
Park
Graf-Adolf-Straße
Dachterrasse
Dreifachsporthalle
SEK II-Cluster
Parkdeck
Verwaltung
SEK I-Cluster
SEK I-Cluster
Forum/Aula
SEK I-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
Schulhof
Umkleiden
Umkleiden
13m ü. Gelände
Bauvolumen - Seite Graf-Adolf-Strasse
Bauvolumen - Parkseite
KölnGIS
Mittelpunkt: 359976, 5646950
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2
Schulhoffläche 2.274 m2
Dachterrassenfläche 532 m2
Fläche Fahrradstellplätze 265 m2
Annahme Baufensterfläche 4.600 m2
Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2
IV
Stadtgarten
ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG, LAGEPLAN
6
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
BGF 3.048 m2
BGF 3.145 m2
Dachterasse 532 m2
BGF 3.088 m2 BGF 3.145 m2
BGF Tiefgarage 836 m2
BGF Sportnutzung 755 m2
1234567891011121314151617
1234567891011121314151617
BGF Sportnutzung 1.970 m2
2. OBERGESCHOSS
1. OBERGESCHOSS
3. OBERGESCHOSS
Verwaltung
SEK I Cluster
SEK II Cluster
Ges.wiss.
SEK II Cluster
Sprachen II
SEK II Cluster
Mathe
Ganztag
Küche
Forum/Aula
Kunst-Cluster
Selbstlern-
zentrum
SEK II Cluster
Sprachen I
InformaƟk
ERDGESCHOSS
Musik-Cluster Mensa
SEK I Cluster
Verwaltung
NW Cluster
SEK I Cluster
Projekteraum
Parkdeck
1. UNTERGESCHOSS2. UNTERGESCHOSS
Dreifachsporthalle LuŌraum
Dreifachsporthalle
SEK I Cluster
NW ClusterVerwaltung
SEK I Cluster
STÄDTEBAULICHER ANSATZ 1 -
'MAXIMALE FREIFLÄCHE AUF ERDGESCHOSSNIVEAU':
KENNZAHLEN
BGF:
3.048m2 BGF EG
3.088m2 BGF 1. OG
3.088m2 BGF 2. OG
3.145m2 BGF 3. OG
12.369m2 BGF gesamt
Die totale BruƩogeschossfläche ist 12.369m2.
Hierin sind noch keine Flächen für PKW- und, falls notwendig, Fahrrad-
Stellplätze sowie die Sportnutzung in den Untergeschossen inbegriffen!
FREIFLÄCHEN:
2.274m2 Schulhoffläche
532m2 Dachterrasse für Pausennutzung
2.806m2 Freifläche gesamt
Das Grundstück hat eine Fläche von 5.926m2. In der Variante 'maximale
Freifläche auf Erdgeschossniveau' wird im Erdgeschoss eine Fläche von
3.048m2 belegt. 2.274m2 sind effekƟv als Schulhof an der Seite zum Park
und zur angrenzenden Wohnbebauung nutzbar. Im 1. Obergeschoss stehen
zusätzlich 532m2 Dachterrasse als Freifläche zur Verfügung. Insgesamt ergibt
das eine Freifläche von 2.806m2.
Mit diesen Flächen kann der für die SEK I benöƟgte Freiflächenbedarf von
2.700m2 abgedeckt werden. Der Freiflächenbedarf der SEK II kann räumlich
nicht auf dem Grundstück untergebracht werden. Hier müßte die Nutzung
des Stadtparks als Außenfläche fortgeführt werden.
PKW- UND FAHRRAD-STELLPLÄTZE
Auf dem Grundstück ist eine Fläche von 260m2 für Fahrradstellplätze sowie
eine Fläche von 110m2 für eine Tiefgaragenzufahrt reserviert.
Die PKW-Stellplätze müssen im Untergeschoss realisiert werden. Die
benöƟgte Anzahl an Stellplätzen muß entsprechend der gülƟgen Normen
noch festgelegt werden.
SPORTHALLE
Die Sporthalle kann als Dreifachsporthalle (3 x 15m x 27m) einzig in zwei
Untergeschossen auf dem Grundstück vorgesehen werden. Das hat zur
Folge, dass sie keinen Tageslichtzugang hat.
ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG, GRUNDRISSE
7
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
13m ü. Gelände
Dachterrasse
Schulhof
Dreifachsporthalle
Fahrrad-
Stellplätze
SEK I-Cluster
GanztagMensa
SEK II-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
SEK II-Cluster
SEK II-Cluster
Forum/AulaKunst-Cluster
Park
Graf-Adolf-Straße
Dachterrasse
Dreifachsporthalle
SEK II-Cluster
Parkdeck
Verwaltung
SEK I-Cluster
SEK I-Cluster
Forum/Aula
SEK I-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
Schulhof
Umkleiden
Umkleiden
13m ü. Gelände
Der Übergang zur kleinmassstäblichen Wohnbebauung
auf den Nachbargrundstücken ist nicht hergestellt.
Die Flächen für die Fahrradstellplätze können auf Grund
der städtebaulichen Rahmenbedingungen einzig an der
Seite der Sonderburger Straße angeordnet werden. Das
ist der Ausstrahlung des Gebäudes in den öffentlichen
Raum nicht zuträglich.
Zudem können hieraus unsichere Situationen zum
angrenzenden Bürgersteig und dem Fahrweg entstehen.
KölnGIS
Mittelpunkt: 359976, 5646950
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2
Schulhoffläche 2.274 m2
Dachterrassenfläche 532 m2
Fläche Fahrradstellplätze 265 m2
Annahme Baufensterfläche 4.600 m2
Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2
IV
BÄUME - Die Bäume auf der Grundstücksseite zur
angrenzenden Wohnbebauung können nicht
erhalten werden.
HÖHENENTWICKLUNG
-
-STÄDTEBAU
BAUFLUCHTEN
- Die angrenzende 2 1/2-geschossige
Wohnbebauung geht abrupt in ein 4-geschossiges
Schulgebäude über.
FREIFLÄCHEN SEK II - Die Freifläche für die SEK II kann nicht auf dem
eigenen Grundstück nachgewiesen werden; die
SEK II muss somit, wie bereits heute Praxis, den
Park für die Pause nutzen.
FREIFLÄCHEN -
PARK
REALISIERBARKEIT
AUSSENFLÄCHEN
- Die Sporthallen haben keinen Tageslichtzugang.TAGESLICHT
SPORTNUTZUNG -
- Die Realisierung von zwei Untergeschossen für
die Sportnutzung bringt enorme Kosten mit sich
SPORTNUTZUNG IM
2. UNTERGESCHOSS
- die Anordnung der PKW-Stellplätze im
Untergeschoss steigert die Kosten
PARKGARAGE
KOSTEN -
- Auf dem Grundstück stehen ebenerdig maximal
ca. 260m2 Fläche für Fahrradstellplätze zur
Verfügung. Ob der Fahrrad-Stellplatzbedarf
hiermit gedeckt werden kann muss noch näher
untersucht werden.
FAHRRADSTELLPLÄTZE
- Es sind keine Außenflächen für die Sportnutzung
realisierbar.
- Die Mitnutzung von Parkflächen zu Pausen-
zwecken durch Schüler*innen der SEK II ist
erforderlich. Ob dies langfrisƟg möglich sein
wird, kann nicht mit Sicherheit beantwortet
werden. es müssen Parkflächen zur Mitnutzung
durch die SEK II Schüler*innen zu Pausenzwecken
Verfügung gestellt werden
- Für den Passivhausstandard wird zusätzliche
Fläche für die Haustechnik benöƟgt - bei
Anordnung auf dem Dach führt das im Volumen
zu einem weiteren Geschoss.
- Die Erschliessung für den WeƩbewerbsbetrieb
sowie Herstellung der Barrierefreiheit ist durch
die Lage im 2. Untergeschoss aufwendig und
Kostenintensiv
- Die Lage in Rheinnähe bringt Risiken in Bezug
auf die Höhe des Grundwasserspiegels mit sich,
die bei der Realisierung von zwei Unterge-
schossen enorme Kosten mit sich bringen kann.
GRUNDWASSERLAGE
RHEINNÄHE
- Die Anordnung der Stellplätze an der
Sonderburger Straße kann zu unsicheren
VerkehrssituaƟonen
Die bestehenden Bäume sind nicht zu erhalten.
Die Schulhofflächen sind räumlich voneinander
getrennt, was der Nutzung nicht zuträglich ist und die
Pausenaufsicht aufwändig macht.
Für die SEK II können keine Freiflächen auf dem
eigenen Grundstück bereitgestellt werden.
Von einer Mitnutzung von Parkflächen durch die Schule
kann langfristig rechtsicher nicht ausgegangen werden.
Die Dreifach-Sporthalle liegt auf Grund von baulichen
Gründen im Untergeschoss und hat keinen
Tageslichtzugang. Das ist zwar zulässig, jedoch aus
Gründen des Arbeitnehmerschutzes nicht
erstrebenswert.
Auf Grund der beengten räumlichen Situation auf dem
Grundstück sind keine Außenflächen für die
Sportnutzung realisierbar.
Aus dem von der Stadt Köln angestrebten Passivhaus-
Standard ergibt sich ein großer Flächenbedarf für
Haustechnik. Bei Anordnung der Technikflächen auf
dem Dach muss von einem zusätzlichen
Technikgeschoss ausgegangen werden.
Die Dreifach-Sporthalle im Untergeschoss bringt
enorme statische und bautechnische Herausforderung
und somit ein enormes Kostenrisiko mit sich.
Die Grundwasserlage in Rheinnähe stellt dabei ein
zusätzliches, schwer kalkulierbares Risiko dar.
Um die Halle auch dem Wettbewerbsbetrieb zugänglich
zu machen, muss ein hoher Kostenaufwand betrieben
werden, z. B. für die Herstellung der Zugänglichkeit und
der Barrierefreiheit.
//
*
*
//
Außenflächen
Sportnutzung ?
Freiflächen
für SEK II?
Haustechnik ?
Kosten?!
ANSATZ 1 - MAX. FREIFLÄCHE AUF NIVEAU EG, RISIKEN
8
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
Dachterrasse
Dachterrasse
Schulhof
Parkdeck
DreifachsporthalleUmkleiden
13m ü. Gelände
Fahrrad-
Stellplätze
NW-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
SEK I-Cluster
Verwaltung
GanztagMensa
Park
Graf-Adolf-Straße
Dachterrasse
Dreifachsporthalle
SEK II-Cluster
Parkdeck
Verwaltung
SEK I-Cluster
SEK I-Cluster
Forum/Aula
SEK I-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
Schulhof
Umkleiden
Umkleiden
13m ü. Gelände
Bauvolumen - Seite Graf-Adolf-Strasse
Bauvolumen - Parkseite
KölnGIS
Mittelpunkt: 359976, 5646950
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2
halböffenliche Fläche 376 m2
Schulhoffläche 1.505 m2
Fahrradstellplätze 262 m2
Annahme Baufensterfläche 4.600 m2
Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2
Dachterrassenfläche 1.069 m2
Dachterrassenfläche 398 m2
I III IV
II
Stadtgarten
ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG, LAGEPLAN
9
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
STÄDTEBAULICHER ANSATZ 2 -
'MINIMALES BAUVOLUMEN IM 3. OBERGESCHOSS':
KENNZAHLEN
BGF:
3.370m2 BGF EG
3.337m2 BGF 1. OG
3.322m2 BGF 2. OG
2.220m2 BGF 3. OG
12.249m2 BGF gesamt
Die totale BruƩogeschossfläche ist 12.249m2.
Hierin sind noch keine Flächen für PKW- und, falls notwendig, Fahrrad-
Stellplätze sowie die Sportnutzung im Untergeschoss inbegriffen.
FREIFLÄCHEN:
1.505m2 Schulhoffläche
498m2 Dachterasse für Pausennutzung
1.164m2 Dachterasse für Pausennutzung
3.167m2 Freifläche gesamt
Das Grundstück hat eine Fläche von 5.926m2. In der Variante 'minimales
Bauvolumen im 3. OG' wird im Erdgeschoss eine Fläche von 3.370m2 belegt.
1.505m2 sind effekƟv als Schulhof an der Seite zur angrenzenden
Wohnbebauung nutzbar. Im 1. und 3. Obergeschoss stehen 498m2 und
1.164m2 zur Verfügung, die als Dachterasse eingesetzt werden können.
Insgesamt ergibt das eine Freifläche von 3.167m2.
Mit diesen Flächen kann man deutlich den für die SEK I benöƟgten
Freiflächenbedarf von 2.700m2 abdecken. Die SEK II muss dann, wie bisher,
den Stadtpark als Außenfläche nutzen.
PKW- UND FAHRRAD-STELLPLÄTZE
Auf dem Grundstück ist eine Fläche von 260m2 für Fahrradstellplätze sowie
eine Fläche von 110m2 für eine Tiefgaragenzufahrt reserviert.
Die PKW-Stellplätze müssen im Untergeschoss realisiert werden. Die
benöƟgte Anzahl muß entsprechend der gülƟgen Normen noch festgelegt
werden.
SPORTHALLE
Die Sporthalle kann als Dreifach-Sporthalle (3 x 15m x 27m) einzig
unterirdisch auf dem Grundstück vorgesehen werden. Das bedeutet, dass sie
keinen
Tageslichtzugang hat.
BGF 3.370 m2 BGF 3.337 m2
Lüftungstechnik 118 m2
Dachterasse 498 m2
BGF 3.322 m2
BGF 2.220 m2Dachterasse 1.164 m2
BGF Tiefgarage 1.610 m2
1234567891011
12345678910111213141516
123456789101112
123456789101112
BGF Sportnutzung 2.867 m2
2. OBERGESCHOSS
1. OBERGESCHOSS
3. OBERGESCHOSS
Verwaltung
Verwaltung SEK I Cluster
SEK II Cluster
Ges.wiss.
SEK II Cluster
Sprachen II
SEK II Cluster
Mathe
Ganztag
Küche
Forum/Aula
Kunst-Cluster
Selbstlern-
zentrum
SEK II Cluster
Sprachen I
InformaƟk
ERDGESCHOSS
Musik-Cluster
Mensa
SEK I Cluster
SEK I Cluster
NW Cluster
NW Cluster
SEK I Cluster
SEK I Cluster
SEK I Cluster
Projekteraum
InformaƟk
Parkdeck
Dreifachsporthalle
LüŌungs-
technik
LuŌraum
Dreifach-Sporthalle
1. UNTERGESCHOSS2. UNTERGESCHOSS
ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG, GRUNDRISSE
10
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
Dachterrasse
Dachterrasse
Schulhof
Parkdeck
DreifachsporthalleUmkleiden
13m ü. Gelände
Fahrrad-
Stellplätze
NW-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
SEK I-Cluster
Verwaltung
GanztagMensa
Dachterrasse
Dreifachsporthalle
SEK II-Cluster
Parkdeck
Umkleiden
Verwaltung
SEK I-Cluster
SEK I-Cluster
Forum/Aula
SEK I-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
Park
Dachterrasse
Graf-Adolf-Straße Schulhof
13m ü. Gelände
Die Flächen für die Fahrradstellplätze können auf Grund
der städtebaulichen Rahmenbedingungen einzig an der
Seite der Sonderburger Straße angeordnet werden. Das
ist der Ausstrahlung des Gebäudes in den öffentlichen
Raum nicht zuträglich.
Zudem können hieraus unsichere Situationen zum
angrenzenden Bürgersteig und dem Fahrweg entstehen.
KölnGIS
Mittelpunkt: 359976, 5646950
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2
halböffenliche Fläche 376 m2
Schulhoffläche 1.505 m2
Fahrradstellplätze 262 m2
Annahme Baufensterfläche 4.600 m2
Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2
Dachterrassenfläche 1.069 m2
Dachterrassenfläche 398 m2
I III IV
II
BÄUME -
HÖHENENTWICKLUNG
-STÄDTEBAU
BAUFLUCHTEN
FREIFLÄCHEN SEK II - Die Freifläche für die SEK II kann nicht auf dem
eigenen Grundstück nachgewiesen werden; die
SEK II muss somit, wie bereits heute Praxis, den
Park für die Pause nutzen.
FREIFLÄCHEN -
PARK
REALISIERBARKEIT
AUSSENFLÄCHEN
- Die Sporthallen haben keinen Tageslichtzugang.TAGESLICHT
SPORTNUTZUNG -
- Die Realisierung von zwei Untergeschossen für
die Sportnutzung bringt enorme Kosten mit sich
SPORTNUTZUNG IM
2. UNTERGESCHOSS
- die Anordnung der PKW-Stellplätze im
Untergeschoss steigert die Kosten
PARKGARAGE
KOSTEN -
- Auf dem Grundstück stehen ebenerdig maximal
ca. 260m2 Fläche für Fahrradstellplätze zur
Verfügung. Ob der Fahrrad-Stellplatzbedarf
hiermit gedeckt werden kann muss noch näher
untersucht werden.
FAHRRADSTELLPLÄTZE
- Es sind keine Außenflächen für die Sportnutzung
realisierbar.
- Die Mitnutzung von Parkflächen zu Pausen-
zwecken durch Schüler*innen der SEK II ist
erforderlich. Ob dies langfrisƟg möglich sein
wird, kann nicht mit Sicherheit beantwortet
werden. es müssen Parkflächen zur Mitnutzung
durch die SEK II Schüler*innen zu Pausenzwecken
Verfügung gestellt werden
- Für den Passivhausstandard wird zusätzliche
Fläche für die Haustechnik benöƟgt - bei
Anordnung auf dem Dach führt das im Volumen
zu einem weiteren Geschoss.
- Die Erschliessung für den WeƩbewerbsbetrieb
sowie Herstellung der Barrierefreiheit ist durch
die Lage im 2. Untergeschoss aufwendig und
Kostenintensiv
- Die Lage in Rheinnähe bringt Risiken in Bezug
auf die Höhe des Grundwasserspiegels mit sich,
die bei der Realisierung von zwei Unterge-
schossen enorme Kosten mit sich bringen kann.
GRUNDWASSERLAGE
RHEINNÄHE
- Die Anordnung der Stellplätze an der
Sonderburger Straße kann zu unsicheren
VerkehrssituaƟonen
- zum Park hin steht der Baukörper deutlich über
die Baufluchten hinaus und schiebt sich in die
Sichtachse entlang des Fußweges am Park
Die Schulhofflächen sind zwar räumlich miteinander
verbunden, aber weit verteilt, was die Pausenaufsicht
aufwändig macht.
Auf Grund der beengten räumlichen Situation auf dem
Grundstück sind keine Außenflächen für die
Sportnutzung realisierbar.
Die Dreifach-Sporthalle liegt auf Grund von baulichen
Gründen im Untergeschoss und hat keinen
Tageslichtzugang. Das ist zwar zulässig, jedoch aus
Gründen des Arbeitnehmerschutzes nicht
erstrebenswert.
Die Dreifach-Sporthalle im Untergeschoss bringt
enorme statische und bautechnische Herausforderung
und somit ein enormes Kostenrisiko mit sich.
Die Grundwasserlage in Rheinnähe stellt dabei ein
zusätzliches, schwer kalkulierbares Risiko dar.
Um die Halle auch dem Wettbewerbsbetrieb zugänglich
zu machen, muss ein hoher Kostenaufwand betrieben
werden, z. B. für die Herstellung der Zugänglichkeit und
der Barrierefreiheit.
Aus dem von der Stadt Köln angestrebten Passivhaus-
Standard ergibt sich ein großer Flächenbedarf für
Haustechnik. Bei Anordnung der Technikflächen auf
dem Dach muss von einem zusätzlichen
Technikgeschoss ausgegangen werden.
Für die SEK II können keine Freiflächen auf dem
eigenen Grundstück bereitgestellt werden.
Von einer Mitnutzung von Parkflächen durch die Schule
kann langfristig rechtsicher nicht ausgegangen werden.
//*
Außenflächen
Sportnutzung ?
Freiflächen
für SEK II?
Haustechnik ?
*
*
Kosten?!
ANSATZ 2 - MIN. BAUVOLUMEN IM 3.OG, RISIKEN
11
GSPublisherVersion 1233.3.3.100
Dachterrasse
Dachterrasse
Schulhof
Parkdeck
DreifachsporthalleUmkleiden
13m ü. Gelände
Fahrrad-
Stellplätze
NW-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
SEK I-Cluster
Verwaltung
GanztagMensa
13m ü. Gelände
Dachterrasse
Schulhof
Dreifachsporthalle
Fahrrad-
Stellplätze
SEK I-Cluster
GanztagMensa
SEK II-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
SEK II-Cluster
SEK II-Cluster
Forum/AulaKunst-Cluster
Park
Graf-Adolf-Straße
Dachterrasse
Dreifachsporthalle
SEK II-Cluster
Parkdeck
Verwaltung
SEK I-Cluster
SEK I-Cluster
Forum/Aula
SEK I-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
Schulhof
Umkleiden
Umkleiden
13m ü. Gelände
Dachterrasse
Dreifachsporthalle
SEK II-Cluster
Parkdeck
Umkleiden
Verwaltung
SEK I-Cluster
SEK I-Cluster
Forum/Aula
SEK I-Cluster
SEK II-Cluster
SEK I-Cluster
Park
Dachterrasse
Graf-Adolf-Straße Schulhof
13m ü. Gelände
FAZIT
Es ist möglich, das benöƟgte Raumprogramm für den Neubau des
Hölderlingymnasiums auf dem Grundstück Graf-Adolf-Strasse
unterzubringen. Eine Realisierung auf dem Grundstück birgt jedoch
enorme Kostenrisiken sowie Defizite in Bezug auf die Sport- und
Freiflächennutzung.
Es besteht zudem noch ein Risiko in Bezug auf die notwendigen Stellplätze
für Fahrrad und PKW. Die Studie erfasst zwar Flächen hierfür, ob die
jeweils notwendige Anzahl hier auch realisiert werden kann, ist jedoch
nicht abschliessend erfasst.
Die Kostenrisiken ergeben sich vor allem aus der Anordnung der Dreifach-
Sporthalle im 2. Untergeschoss. Hieraus ergeben sich enorme staƟsche und
bautechnische Herausforderungen, die nur mit kostenintensiven Lösungen
zu bewälƟgen sind.
Diese werden dazu durch die Lage in Rheinnähe und die daraus
resulƟereneden Risiken in Bezug auf die Grundwasserverhältnisse verstärkt.
Weitere Kostenrisiken entstehen, sobald eine Halle im 2. Untergeschoss auch
noch der WeƩbewerbsnutzung zugänglich gemacht werden soll. Zusätzlicher
Flächenbedarf für die Erschliessung, die Zuschauerräume sowie die
Herstellung der Barrierefreiheit potenzieren sich in den Kosten.
Die Anordnung der Sportnutzung im Untergeschoss bringt des Weiteren das
Defizit mit, dass es keinen direkten Tageslichtzugang gibt. Die Sporthalle ist
aber als schulgenutzte Halle Arbeitsplatz für die Lehrer*innen. Fehlender
Tageslichtbezug kann daher nur auf Grund der beengten räumlichen
Verhältnissen auf dem Grundstück zugestanden werden. Unter anderen
Umständen wäre ein Tageslichtbezug aus Arbeitsschutzgründen
verpflichtend.
Durch die beengten räumlichen Verhältnisse auf dem Grundstück entstehen
des Weiteren vor allem im Aussenbereich Nutzungsdefizite.
Zunächst kann nur der Freiflächenbedarf der SEK I auf dem Grundstück
realisiert werden. Und das auch nur indem zusätzlich zu den Flächen auf
Erdgeschossniveau Dachflächen zur Pausennutzung hergerichtet werden.
Auch das eine bautechnische Herausforderung und somit kostenintensiv.
Des Weiteren können weder Freiflächen für die SEK II noch Freiflächen für
die Sportnutzung auf dem Grundstück realisiert werden.
Und für Fahrradstellplätze sind lediglich ca. 260m2 Freiflächen reserviert.
Hieraus ergibt sich die Frage, ob alle benöƟgten Stellplätze hier
unterzubringen sind. Ausserdem können die Flächen lediglich im Bereich der
Sonderburger Strasse angeordnet werden, wo sie das Erscheinungsbild der
Schule zum StadƩeil hin mitprägen werden.
Die PKW-Stellplätze sind im 1. Untergeschoss angeordnet. Es wird noch zu
überprüfen sein, ob hier eine ausreichende Anzahl Stellplätze hergestellt
werden kann oder ob weitere Stellplätze im 2. Untergeschoss notwendig
sind mit entsprechenden zusätzlichen Kosten.
Abschliessend ist zusammenzufassen, dass die Studie schwerwiegende
Risiken aufdeckt, die eine Realisierung des Hölderlin-Gymnasiums auf dem
Grundstück Graf-Adolf-Strasse mit sich bringt. Das Kostenrisiko, das aus
der Anordnung der Sportnutzung im 2. Untergeschoss entsteht, ist enorm,
wenn man die baulichen uns staƟschen Herausforderungen auch in Bezug
auf die Lage in Rheinnähe (Grundwasserspiegel) betrachtet.
Daneben gibt es Nutzungsdefizite vor allem im Freiflächenbereich, die auf
dem Grundstück nicht behoben werden können.
KölnGIS
Mittelpunkt: 359976, 5646950
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2
Schulhoffläche 2.274 m2
Dachterrassenfläche 532 m2
Fläche Fahrradstellplätze 265 m2
Annahme Baufensterfläche 4.600 m2
Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2
IV
KölnGIS
Mittelpunkt: 359976, 5646950
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.12.2020Seite 1 / 2
halböffenliche Fläche 376 m2
Schulhoffläche 1.505 m2
Fahrradstellplätze 262 m2
Annahme Baufensterfläche 4.600 m2
Fläche Tiefgaragenzufahrt 110 m2
Dachterrassenfläche 1.069 m2
Dachterrassenfläche 398 m2
I III IV
II
ANSATZ 1 - MAXIMALE FREIFLÄCHE AUF ERDGESCHOSSNIVEAU ANSATZ 2 - MINIMALES BAUVOLUMEN IM 3. OBERGESCHOSS
//*
Außenflächen
Sportnutzung ?
Freiflächen
für SEK II?
Haustechnik ?
Kosten?!
städteb
aulicher
Übergang
? Fahrrad
-
stellplätze
?
Fahrrad
-
stellplätze
?
//
*
*
//
Außenflächen
Sportnutzung ?
Freiflächen
für SEK II?
Haustechnik ?
*
*
Kosten?!
FAZIT
12
Mitteilung Ausschuss
6225 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 31.05.2021 2015/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 Hölderlin-Gymnasium Graf-Adolf-Str. 59, 51065 Köln Mülheim: Volumenstudie zum Neubau ausschließlich auf dem Grundstück Graf-Adolf-Str. 59 Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Anfrage AN/1097/2021 und die zugehöri- ge Mitteilung. Das Hölderlin-Gymnasium steht im Rahmen des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte (be- schlossen im Rat am 18.06.20, Vorlagen-Nr. 1474/2020, Maßnahme Nr. 19) zur Generalsanierung bzw. zum Neubau an. Zur Konkretisierung der Bedarfslage wurde ein Beteiligungsverfahren in vier Workshops durchgeführt. Das Architekturbüro TEAM architec/kten wurde damit beauftragt, die Eingaben von den Beteiligten aufzunehmen, darunter neben der Stadtverwaltung die Schulleitung, Lehrer*innen und weiteres Per- sonal, Schüler*innen und Elternschaft. Im Zuge dessen wurde deutlich, dass ein Teil der Beteiligten sich gegen eine Aufteilung der Schule auf mehrere Standorte ausspricht. TEAM architec/kten hat im Auftrag der Verwaltung eine Volumenstudie erstellt, die einen Schulneu- bau ausschließlich auf dem Grundstück Graf-Adolf-Str. 59 betrachtet. Diese Volumenstudie wird hiermit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie der Bezirksvertretung Mülheim vorgelegt und geht parallel auch der Schule zu. In der Studie wird betrachtet, inwieweit die Bedarfsplanung, insbesondere das Bauvolumen, auf dem Grundstück Graf-Adolf-Str. 59 realisiert werden kann und welche Bedingungen und Risiken damit einhergehen. Hierzu wurden zwei Varianten gefertigt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Realisierung des gesamten Neubaus auf dem Grund- stück Graf-Adolf-Str. 59 schwerwiegende Risiken birgt. Die Verwaltung schließt sich dieser Sichtweise vollumfänglich an. Ergänzend zu den auf den Seiten 8 und 11 der Studie dargelegten Risiken sowie dem abschließenden Fazit von TEAM architec/kten sind aus Sicht der Stadtverwaltung weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Freiflächen: Die Volumenstudie geht davon aus, dem Bedarf an Freiflächen unter anderem durch die Nutzung des nordwestlich gelegenen Mülheimer Stadtgartens zu begegnen, nämlich eines wesentlichen Teils des denkmalgeschützten Rosengartens. Der abseits des eigentlichen Schulgrundstücks gelegene Park soll durch Schüler*innen der SEK II als Alternative zur Pausenhoffläche genutzt werden. Es ist zweifelhaft, dass diese Freifläche baurechtliche Anerkennung findet. Hinzuzufügen ist, dass der Rosengarten nicht als Fläche für den Pausenaufenthalt konzipiert ist und nur geringste Möglichkeiten zur baulichen Veränderungen bestehen werden – die noch dazu in einem Spannungsverhältnis zur Nutzung des Stadtgartens als Naherholungsstätte stehen. 2 Bäume: Beide Varianten machen die Fällung einer Reihe schützenswerter Bäume erforderlich. Auch hier ist fraglich, inwieweit dies genehmigungsfähig ist. Oberirdische Geschossigkeit: Die Planung geht von wenigstens vier Vollgeschossen und einer zusätzlichen Dachnutzung bzw. ei- nem weiteren Teilgeschoss für die Haustechnik aus. Es bestehen gravierende Zweifel daran, dass diese Geschossigkeit in dieser Lage denkmalschutz- sowie baurechtlich genehmigungsfähig sein wird. Die in der Studie dargestellte Höhenentwicklung nimmt nicht hinreichend Rücksicht auf die niedrigen Nachbargebäude in der Graf-Adolf-Str. sowie die gegenüberliegende Wohnbebauung in der Sonderburgerstraße. Erschwerend kommt die Fällung mehrerer Bäume hinzu, die den Blick auf das Gebäude freigeben und somit das Einfügen in die übrige Bebauung zusätzlich erschweren wird. Untergeschosse: Die beigefügten Grundhochwasser- und Überschwemmungshochwasserkarten der städtischen Ent- wässerungsbetriebe illustrieren das Risiko für unter der Erdoberfläche gelegene Bauwerke in dieser Lage. Während eine Unterkellerung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden muss, ist es aus Sicht der Verwaltung unbedingt zu vermeiden, nutzungs- und/oder kostenintensive Räumlichkeiten wie Turn- hallen oder Haustechnik hier in Untergeschossen zu platzieren. Sowohl das wirtschaftliche Risiko eventueller Instandsetzungen als auch die Konsequenzen einer maßgeblichen Beeinträchtigung der Nutzung sind in dieser Planung unverhältnismäßig groß. Hinzu kommt, dass innenliegende Klassen- und Fachräume ohne direkten Zugang zu Tageslicht und Frischluft nicht dem Standard entsprechen, den die Stadt Köln für Schulneubauten vorsieht. Dies spricht also zusätzlich gegen eine dergestalte Umsetzung des Fachraums Turnhalle. Risikodimensionen: Die in der Studie gelisteten Risiken beziehen sich insbesondere auf Kosten, die z.B. durch aufwändi- ge statische Maßnahmen entstehen. Dem ist hinzuzufügen, dass der Risikofaktor Kosten eng mit dem Risikofaktor Zeit verbunden ist. So- wohl aufwändige Planungen und Ausführungen als auch damit einhergehende Unwägbarkeiten stei- gern nicht nur Kosten, sondern verzögern in aller Regel auch die Fertigstellung eines Bauprojekts. Da das Vorhaben nicht nur der Modernisierung, sondern auch der Erhöhung der Kapazitäten vor dem Hintergrund gestiegenen Bedarfs an Schüler*innenplätzen dient, wird die rechtzeitige Fertigstellung hoch priorisiert. Diesbezügliche Risiken sind unbedingt zu minimieren. Das Fazit von TEAM architec/kten, dass die Realisierung der Ein-Standort-Lösung auf dem Grund- stück Graf-Adolf-Str. 59 nur in Verbindung mit schwerwiegenden Risiken und unglücklichen Kompro- missen wie der Parknutzung denkbar ist, wird von der Verwaltung somit bekräftigt. Im nächsten Schritt erfolgt nun die Formulierung des sog. „Bausoll 1“, mit dem die Bedarfsplanung und der Planungsauftrag sowie die Volumenstudie der städtischen Gebäudewirtschaft übergeben werden. Von dort aus erfolgt dann die Vergabe an einen Totalunternehmer, der auch die Planung übernehmen wird. In dieser Planung wird sich sodann entscheiden, ob eine Lösung an einem oder mehreren Standorten erfolgt und um welchen Standort oder welche Standorte es sich dabei handeln wird. Gez. Voigtsberger
Anlage 05 - Hochwasser extrem
1357 Zeichen
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Anlage 02 - Grundhochwasser mittel
1089 Zeichen
/0 /1 /2 /3 /2 /4 /5 /4 /0 /6 /7 /8 /9 /10 /11 /12 /7 /13 /14 /15 /16 /10 /9 /13 /16 /11 /17 □ /19 /13 /16 /20 /9 /12 /21 /11 /12 /22 /15 /10 /10 /23 /13 /24 /23 /25 /15 /12 /13 /23 /20 /17 /15 /13 /26 /23 /12 /26 /26 /27 /10 /28 /29 /29 /22 /22 /22 /2 /12 /22 /30 /17 /15 /13 /26 /23 /20 /2 /9 /23 /29 /27 /13 /7 /20 /26 /4 /2 /12 /26 /14 /8 /0 /29 /0 /19 /13 /16 /20 /9 /12 /21 /11 /12 /22 /15 /10 /10 /23 /13 /24 /23 /25 /15 /12 /13 /23 /20 /17 /15 /13 /26 /23 □ /25 /31 /13 □ /23 /7 /20 □ /14 /7 /26 /26 /8 /23 /13 /23 /10 □ /32 /13 /23 /7 /24 /20 /7 /10 □ /34 /35 /35 □ /36 /37 /38 □ /39 /40 /41 /42 /40 /43 /39 /44 /45 /39 □ /46 /40 /38 /44 /45 /47 /48 /49 /47 /41 /42 /50 /50 /39 /40 /51 /39 /52 /53 /47 /40 /45 /38 /44 /51 □ /36/54 /43 /43 /55 /39 /40 /39 /50 □ /56 /40 /39 /54 /51 /44 /54 /50 /57 /58 /59 /60 /61 /62 /60 /63 /64 /26 /32 /6 □ /65 /66 /8 /20 /67 □ /68 /10 /26 /14 /23 /13 /12 /23 /7 /14 /23 /13 □ /64 /26 /13 /15 /69 /23 □ /3 /3 /3 □ /30 □ /3 /0 /0 /5 /70 □ /65 /66 /8 /20 /67 □ /71 /23 /8 /23 /25 /21 /20 □ /5 /4 /4 /0 /29 /4 /4 /0 /30 /4 /72 /73 /72 /73 Anlage 02
Anlage 04 - Hochwasser selten
1357 Zeichen
/0 /1 /2 /3 /2 /4 /5 /4 /0 /6 /7 /8 /9 /10 /11 /12 /7 /13 /14 /15 /16 /10 /9 /13 /16 /11 /17 □ /19 /20 /11 /12 /21 /15 /10 /10 /22 /13 /23 /22 /24 /15 /12 /13 /22 /25 /17 /15 /13 /26 /22 /12 /26 /26 /27 /10 /28 /29 /29 /21 /21 /21 /2 /12 /21 /30 /17 /15 /13 /26 /22 /25 /2 /9 /22 /29 /27 /13 /7 /25 /26 /4 /2 /12 /26 /14 /8 /0 /29 /0 /19 /20 /11 /12 /21 /15 /10 /10 /22 /13 /23 /22 /24 /15 /12 /13 /22 /25 /17 /15 /13 /26 /22 □ /24 /31 /13 □ /22 /7 /25 □ /10 /22 /8 /26 /22 /25 /22 /10 □ /32 /13 /22 /7 /23 /25 /7 /10 □ /34 /35 /35 □ /36 /37 /38 □ /39 /40 /41 /42 /40 /43 /39 /44 /45 /39 □ /46 /47 /39 /40 /48 /49 /38 /43 /38 /44 /50 /51 /52 /53 /52 /39 /44 □ /51 /39 /49 /43 /39 /44 /39 /51 □ /54 /40 /39 /55 /50 /44 /55 /51 /7 /25 □ /56 /22 /57 /7 /22 /26 /22 /25 □ /20 /12 /25 /22 □ /58 /11 /12 /16 /26 /59 /14 /15 /60 /25 /15 /12 /14 /22 /25 /28 /7 /25 □ /56 /22 /57 /7 /22 /26 /22 /25 □ /14 /7 /26 □ /58 /11 /12 /16 /26 /59 /14 /15 /60 /25 /15 /12 /14 /22 /25 /28 /61 /57 /22 /7 □ /62 /22 /13 /10 /15 /23 /22 /25 /29 /63 /57 /22 /13 /10 /26 /13 /64 /14 /22 /25 /65 /66 /67 /68 /69 /70 /71 /69 /72 /58 /26 /32 /6 □ /73 /64 /8 /25 /74 □ /75 /10 /26 /14 /22 /13 /12 /22 /7 /14 /22 /13 □ /58 /26 /13 /15 /60 /22 □ /3 /3 /3 □ /30 □ /3 /0 /0 /5 /76 □ /73 /64 /8 /25 /74 □ /77 /22 /8 /22 /24 /20 /25 □ /5 /4 /4 /0 /29 /4 /4 /0 /30 /4 /78 /79 /78 /79 Anlage 04
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Graf-Adolf-Straße 59
- Sonderburger Straße
- Straße 5
- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2015/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 26.05.2021 15:45