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V/0636/2007

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der

Vorlagen 08.08.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.08.2007, TOP 10

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

4061 Zeichen

V/0636/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 30.12.2007 für 
den Stadtbezirk Münster-Mitte, Innenstadt - innerhalb des Promenadenrings und für den 
Stadtbezirk Münster-Mitte - ISG Bahnhofsviertel - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
21.08.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
29.08.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Einzelhandelsverband Münsterland e.V. hat stellvertretend für die Kaufleute der Innenstadt mit 
Schreiben vom 20.07.2007 beantragt, für den Stadtbezirk Münster – Mitte, Innenstadtbereich – 
innerhalb des Promenadenrings und für den Stadtbezirk Münster – Mitte, ISG Bahnhofsviertel, die 
Verkaufszeiten von 13.00 – 18.00 Uhr für Sonntag, den 30.12.2007, freizugeben. 
 
Gemäß § 6 LÖG NRW können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen 
bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die zuständige Ordnungsbehörde wird ermächtigt, 
die Tage durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortstei-
le und Handelszweige beschränken. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des 
Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0636/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0636/2007 
 
Für den Stadtbezirk Münster – Mitte, Innenstadtbereich - innerhalb des Promenadenringes - sind in 
diesem Jahr bisher zwei verkaufsoffene Sonntage („Frühjahrssend“ 18.03.2007 und „Herbstsend“ 
28.10.2007) genehmigt worden. Es sind deshalb erst zwei Sonntage verbraucht. Im Stadtbezirk 
Münster Mitte ist im Jahr 2007 ein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden („Hammer Straßen-
fest“ 05.08.2007), so dass auch hier ausreichender Spielraum vorhanden ist, einen weiteren ver-
kaufsoffenen Sonntag freizugeben. 
 
Die beantragten Verkaufszeiten liegen sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und über-
schreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe 
der Verkaufszeiten an dem beantragten Sonntag werden erfüllt. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, Vorlagen-Nummer V/0691/2005) aufgeführ-
ten Eckpunkte, werden eingehalten. Hiernach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. In 
der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung wird die Sonntagsöffnung ausschließ-
lich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, welcher nach dem „Einzelhandels-
konzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwickl ung“ als „Typ A: City/Geschäftszentrum“ aus-
gewiesen ist. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres, wird ebenfalls eingehalten, da der vorlie-
gende Antrag im Sachzusammenhang mit den Ursprungsanträgen vom 12.02.2007 und 
15.02.2007 auf Freigabe der Verkaufszeiten am 02.12.2007 (1. Adventssonntag) zu sehen ist, 
welche in der Ratssitzung am 13.06.2007 (vgl. Vorlage V/0391/2007) abgelehnt wurden.  
 
Obwohl die Anhörung der Sozialpartner wie Kirchen, Gewerkschaften usw. nicht mehr vorge-
schrieben ist, werden diese entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten 
Verfahren über den vorliegenden Antrag informiert.  
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe 
der Verkaufszeiten für Sonntag, den 30.12.2007, liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die 
als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen. 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
Anlage

Anlage 1

1343 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0636/2007 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen am 30.12.2007 
für den Stadtbezirk Münster – Mitte, Innenstadtbere ich – innerhalb des Promenadenrings - 
und für den Stadtbezirk Münster – Mitte, - ISG Bahnhofsviertel - 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. 
NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster – Mitte,  Innenstadtbereich – innerhalb des Pro- 
menadenrings - und im Stadtbezirk Münster – Mitte, - ISG Bahnhofsviertel -, die in dem im 
„Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen 
Standortbereich, „Typ A: City/Geschäftszentrum“ lie gen, dürfen am Sonntag, dem 
30.12.2007, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
§ 2 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Beratungsverlauf (5)

21.08.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2007 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.08.2007 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0636/2007
Typ
Vorlagen
Datum
08.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37