KRS 3/2026
Anregung der RSEB Rhein-Sieg Erdenddeponiebetriebe GmbH zur Änderung des Regionalplans – Deponie Vierwinden
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Sitzungsvorlage KRS (Anregung zur Regionaplanänderung)
208498 Zeichen
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Anregung zur Regionalplanänderung
nach § 19 Abs. 2 LPIG NRW
bzgl. der geplanten Erddeponie Vierwinden
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Anregungsgeberin:
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Geschäftsführung Jens Meißner und Meinolf Hein
Ansprechpartner:
Martin Peters (Projektleiter)
Telefon: 02241 306 183
Mobil: +49 170 7815895
E-Mail: martin.peters@rsag.de
Gliederung
1 Antrag zur Änderung des Regionalplans ................................ ................................ ........ 3
2 Entwurf Planbegründung ................................ ................................ ................................ 4
2.1 Anlass der Planänderung ................................ ................................ ....................... 4
2.2 Gegenstand der Planänderung ................................ ................................ .............12
2.3 Erfordernis der Planänderung ................................ ................................ ...............12
2.4 Planungsalternativen................................ ................................ .............................12
3 Raumordnerische Bewertung (Erarbeitung durch die Regionalplanungsbehörde) ........26
4 Umweltbericht ................................ ................................ ................................ ...............26
5 Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises ................................ ................................ ........26
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Lageplan der geplanten Deponie
Anlage 2 Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 UVPG
Anlage 3 Ergebnis der FFH-Vorprüfung gem. § 34 BNatSchG2
Anlage 4 Gutachten zur Standortsuche 2014 (Planungsgruppe Grüner Winkel)
Anlage 5 Umweltbericht
Anlage 6 Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises
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1 Anregung zur Änderung des Regionalplans
Die RSEB GmbH regt die Änderung des Regionalplans Köln, Blatt 13 Bonn Rhein-Sieg an.
Es wird angeregt die Flurstücke Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke: 187, 69, 71, 72,
73, 75, 76, 77 für die Betriebsdauer der geplanten Bodendeponie Vierwinden als Bereich für
Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie auszuweisen. Der-
zeit ist die Fläche teils als Bereich für den Schutz der Natur (BSN) und teils als Bereich für
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) ausgewiesen (siehe Abbildung 1). Es
wird angeregt, als Rekultivierungsziel einen Bereich für den Schutz der Natur auf der gesam-
ten rekultivierten Deponiefläche auszuweisen.
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Regionalplan Köln mit geplanter Deponiefläche östlich von Mei-
senbach (blaue Umrandung) und aktueller Ausweisung (teils BSN, teils BSLE).
Der Antrag auf Plangenehmigung der Bodendeponie Vierwinden wurde im März 2025 beim
Rhein-Sieg-Kreis gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war der neue Regionalplan Köln noch nicht
rechtskräftig.
Ein Lageplan der geplanten Deponie samt Entwässerungsflächen und Zuwegung ist als An-
lage 1 beigefügt.
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2 Entwurf Planbegründung
2.1 Anlass der Planänderung
Mit der Deponie Petershohn II betreibt die RSEB aktuell die einzige DK0-Deponie im rechts-
rheinischen Rhein-Sieg-Kreis und stellt hiermit die Entsorgungssicherheit für Bodenaushub
der Deponieklasse 0 sicher. Daneben betreibt die RSEB noch eine Deponie in Much Birken,
auf der allerdings ausschließlich unbelasteter Bodenaushub der Klasse Z0* bzw. BM-0* zu-
gelassen ist.
Auf den Deponien werden insbesondere überschüssiger Bodenaushub abgelagert, der im
Rahmen von öffentlichen und privaten Baumaßnahmen anfällt. Zu nennen sind hier insbe-
sondere die Erschließung und der Bau von Wohnraum, Schulen, Kindergärten und sonstige
öffentliche Einrichtungen. Die Rhein-Sieg-Erdendeponiebetriebe GmbH stellt mit den von ihr
betrieben Erddeponien die Entsorgungssicherheit für den Rhein-Sieg-Kreis sicher (vergl.
Auch Anlage 6).
Ausgehend von den Anliefermengen der letzten 8 Jahre von ca. 30.000 m³ Bodenaushub
reicht die Restkapazität auf der Deponie Petershohn II noch ca. 1 Jahr. Um Entsorgungs-
engpässe zu verhindern, ist daher ein neues DK0-Deponievolumen ab 2027 erforderlich. Mit
dem geplanten Verfüllvolumen in Vierwinden kann die Entsorgungssicherheit für ca. 14
Jahre sichergestellt werden.
Der Standort Vierwinden ist bereits im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises (hier
noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 ver-
ankert. Das Abfallwirtschaftskonzept ist im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens mit den
Städten- und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreisverwaltung und der Bezirksregie-
rung abgestimmt worden. Ein Antrag auf Plangenehmigung wurde im März 2025 bei der zu-
ständigen Behörde der Kreisverwaltung eingereicht.
Der geplante Deponiestandort ist im Rahmen einer vergleichenden Standortsuche (vergl. Ka-
pitel 2.4) ermittelt worden und bietet insbesondere folgende Vorteile:
• Mit 550 m einen hohen Abstand zur nächsten Wohnbebauung.
• Gute geologische Standortvoraussetzungen sind vorhanden.
• Der Anlieferverkehr erfolgt nicht durch über eine Ortsdurchfahrt (Meisenbach).
• Eine gute Erschließung und Anbindung an das überörtliche Straßennetz.
• Ein ausreichendes Deponievolumen, womit die nach Landesabfallplanung geforderte
Entsorgungssicherheit sichergestellt wird.
• Die Umwandlung einer intensiv genutzten Ackerfläche im Sinne der Regionalplanes
mit einer zeitlichen Perspektive.
• Eine parallellaufende und auf den Natur- und Artenschutz ausgerichtete Rekultivie-
rung.
• Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Vornutzung ist der ökologische Eingriff
sehr moderat.
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Die temporäre Nutzung der Fläche ermöglicht eine zeitlich gesteuerte und finanzierte Her-
richtung des Areals als Naturschutzfläche. Dies ist vorteilhafter gegenüber der derzeitigen
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, die keine zeitliche Befristung aufweist.
Planung
Konkret hat die RSEB GmbH die Errichtung und den Betrieb einer Inertstoff-Deponie der De-
ponie Klasse 0 gemäß Deponieverordnung „zur Sicherstellung der Entsorgung von gering
belasteten mineralischen Abfällen im östlichen Kreisgebiet in 53773 Hennef an der Grenze
zu Rheinland-Pfalz beantragt. Der geplante Standort „Erddeponie Vierwinden“ liegt in der
Gemarkung Uckerath, Flur 26, Flurstücke: 187, 69, 71, 72, 73, 75, 76, 77.
Nachfolgende Abbildungen enthalten die Perspektivansichten des ca. 6 ha großen Geländes
nach der geplanten Verfüllung.
Abbildung 2: 3D Ansicht der Deponie aus N-W
Abbildung 3: 3D Ansicht der Deponie aus N-O
Mit den Grundstückseigentümern der Deponieflächen sowie der Eigentümerin einer Entwäs-
serungsfläche wurden privatrechtliche Verträge geschlossen, in denen diese der Deponie-
rung bzw. der Nutzung als Entwässerungsfläche der in Abbildung 4 dargestellten Areale zu-
stimmen.
Seite
6
von
26
Abbildung
4
:
Übersichtsabbildung des Plangebiets Erddeponie Vierwinden
Die Deponiefl
ä
che wird im Norden durch den Dreisteinenweg mit dem deponieseitigen Stra-
ß
engraben
begrenzt, im Osten endet das Deponiegel
ä
nde an einer landwirtschaftlich genutz-
ten Fl
ä
che, im S
ü
den
bildet eine Baumreihe und im Westen ein Wirtschaftsweg die Grenze.
Das Deponievolumen wurde auf der Grundlage eines 3D
-
Modells ermittelt
und liegt bei ca.
4
2
0.000 m³.
Die Deponie ist als Halde geplant, die eine maximale Verf
ü
llh
ö
he
am obersten
Punkt
von ca.
14,80
m aufweist.
Die B
ö
schungen der Deponie sind mit einer Neigung von
ca. 1:2 bis 1:4 geplant.
Die Verf
ü
llung der Erddeponie Vierwinden erfolgt in
mehreren Verfüll-
phasen
beginnend mit dem Bau eines Walls zum Dreisteinenweg und dem anschließenden
Verfüllbeginn im Westen
. Dadurch
wird die Fläche nur abschnittsweise in Anspruch genom-
men und es
erfolgt eine frühzeitige
abschnittsweise Rekultivierung und Herrichtung im Sinne
des Natur
-
und Artenschutzes
. Vor Verfüllung wird der vorhandene
Oberboden
gesichert und
bei
der
abschnittswe
isen
Rekultivierung wieder
verwendet.
Die Zufahrt zur Verfüllstätte erfolgt über den Dreisteinenweg mittels einer
asphaltierte
n
Zu-
fahrt
(vergl. Abb. 4)
. Zusätzlich zum vorgesehenen Radreiniger dient die Deponiezufahrt als
Abrollstrecke, wodurch Stra
ß
enverschmutzungen vermieden werden.
Zur Wasserf
ü
hrung sowie zur fr
ü
hzeitigen Milderung der Beeintr
ä
chtigung des Land
schafts-
bilds wird in
der ersten Bauphase der nord
ö
stliche Wall angelegt der talseitig direkt entspre-
chend den Vorgaben aus
dem Landschaftspflegerischen Begleitplan be
pflanzt
.
5619100
.. , ....
Erschließung swege
Umrin9~~ie
FlurstOcks.grenzen
Geltungsbereich
EPS0165»1~S • .......
"""'
187
Gemarkung
Udterath
Flur 26
71
72
Seite
7
von
26
Umweltauswirkungen
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens
wurden die vorliegenden Fachgutachten vom
Rhein
-
Sieg
-
Kreis als Genehmigungsbehörde ausgewertet und eine Umweltverträglichkeits-
vorprüfung sowie eine FFH
-
Vorprüfung im Bezug auf das FFH
-
Gebiet Leuscheider Heide in
Rheinland
-
Pfalz durchgeführt. Die UVP
-
Vorpr
üfung kommt zu dem Ergebnis, dass
keine er-
heblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Gemäß der FFH
-
Vorprüfung
sind auch
keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz
-
und Erhaltungsziele des FFH
-
Ge
biets Leuscheider Heide zu erwarten
(siehe Anlagen 2 und 3).
Der Umweltbericht zur angestrebten Regionalplanänderung ist als Anlage 5 beigefügt.
Entwässerung
Vor dem Beginn der Verf
ü
llung des jeweiligen
Verfüll
abschnittes wird der auf der entspre-
chenden Fl
ä
che
vorhandene Oberboden abgeschoben und auf noch ungenutzten Fl
ä
chen
aufgemietet. Im Zuge der Verf
ü
llung
werden die fertiggestellten B
ö
schungen und Plateaufl
ä-
chen mit dem vorhandenen Oberboden
wieder begr
ü
nt.
In dieser Abfolge ist nach Abtrag des Oberbodens auf den freigelegten Fl
ä
chen mit einem
erh
ö
hten
Oberfl
ä
chenwasserabfluss zu rechnen.
Grunds
ä
tzlich ist vorgesehen, das anfal-
lende Oberfl
ä
chenwasser des jeweiligen Deponieabschnittes
ü
ber Randgr
ä
ben zu fassen
und dem n
ö
rdlich gelegenen Einlaufbauwerk am Gel
ä
ndetiefpunkt
zuzuf
ü
hren. Um das
Oberfl
ä
chenwasser der noch nicht im Bau befindlichen Deponieabschnitte
aufzufangen und
ein
Ü
berlaufen in den
ö
stlich angrenzenden Stra
ß
engraben des Dreisteinenweges
zu verhin-
dern,
wird
vor den Verf
ü
llarbeiten entlang der Ostseite der Deponiefl
ä
che ein Erdwall mit
beidseitigen Gr
ä
ben h
ergestellt
. Das auf der Deponiefl
ä
che anfallende Oberfl
ä
chenwasser
wird
ü
ber
den innenliegenden Graben entlang des Walls sowie
ü
ber die hergestellten Rand-
gr
ä
ben zu einem Einlaufbauwerk
am Tiefpunkt des Gel
ä
ndes gef
ü
hrt.
Ü
ber eine Rohrleitung
erfolgt dann
die Ableitung unter dem Dreisteinenweg auf eine
ö
stlich angrenzende
, von der
RSEB angepachtete
Wiese auf der das
N
iederschlagswasser
ü
ber eine Verteilerrinne fl
ä-
chenhaft zur Versickerung gebracht
wird
(siehe
Abb. 5
).
Abbildung
5
: Exemplarische Darstellung der Fassung, Behandlung und Ableitung des Oberflächenwassers
~ ~
erteilerrinn
hrlE~jtun ' N 400
-1~,
·l
"
___ ß
-~
--~
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Das in den einzelnen Bauabschnitten anfallende Oberflächenwasser wird vor der Ableitung
zur Versickerung auf dem Gelände zur Vorbehandlung in Absetzmulden geleitet.
Nach Abschluss der Ablagerungsphasen und vollständiger Rekultivierung werden die Ein-
richtungen zur Ableitung des Oberflächenwassers in das angrenzende Grünland zurückge-
baut. Die Entwässerung erfolgt dann über die Deponierandgräben an verschiedenen Stellen
der Nordseite durch einzelne Öffnungen in den Straßenbegleitgraben des Dreisteinenweges,
in den die Fläche im Ursprungszustand ebenfalls entwässert.
Betriebsdauer
Ausgehend von den Anliefermengen der letzten 8 Jahre von ca. 30.000 m³ Bodenaushub
ergibt sich eine Entsorgungssicherheit von ca. 14 Jahre und eine eben solange Betriebs-
dauer.
Damit ergibt sich eine durchschnittliche Tagesmenge von 115 m³/Tag, wobei es konjunktu-
rell und witterungsbedingt deutliche Abweichungen gibt.
Betriebsstraße und Infrastruktur
Für den Deponiebetrieb wird eine mindestens 3,00 m breite asphaltierte Zufahrt mit Aus-
weichbuchten von mindestens 5,50 m Breite ausgehend vom Dreisteinenweg auf dem nördli-
chen Deponiegelände errichtet. Auf der befestigten Fläche innerhalb des Deponiegeländes
wird eine Reifenwaschanlage vorgesehen. Die Deponiestraße bietet zudem eine ausrei-
chend lange (380 m) Abrollstrecke. Damit wird der Dreisteinenweg vor Verschmutzung ge-
schützt. Sollten an Tagen mit erhöhtem Anlieferverkehr dennoch Verunreinigungen des
Dreisteinenweges auftreten, wird eine sofortige Straßenreinigung mittels Kehrmaschine ver-
anlasst.
Bauliche Anlagen sind nicht geplant. Für das Deponiepersonal werden ein mobiler Baustel-
lencontainer als Betriebsunterkunft sowie eine mobile Miet-Toilettenkabine aufgestellt. Die
Stromversorgung wird durch einen bereits bei der Westnetz GmbH beantragten Stroman-
schluss oder, je nach Herstellungsdauer und -kosten, ersatzweise durch einen Stromerzeu-
ger gewährleistet. Letzterer ist im Schallgutachten vorsorglich bereits berücksichtigt. Für die
Herstellung eines Wasseranschlusses liegt der RSEB bereits ein Angebot des Kreiswasser-
werkes Neuwied vor.
Die Zufahrt wird durch ein abschließbares Tor- oder eine Schrankenanlage abgesperrt. Der
Straßenrandgraben des Dreisteinenweges bildet zusammen mit dem Deponierandgraben
und dem in Bauphase1 entlang des Dreisteinenweges angeschüttete Wall Schutz gegenüber
unberechtigter Zufahrt und somit Fremdablagerungen. Ergänzend kann bei Bedarf ein niedri-
ger, aber nicht überfahrbarer umlaufender Wall aus Oberboden oder Deponat hergestellt
werden.
Erschließung
Die geplante Deponiefläche befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die ge-
plante Deponiezufahrt befindet sich im östlichen Bereich des Dreisteinenwegs (vergl. Abb.6).
Der Dreisteinenweg zwischen K27 und Deponieeinfahrt liegt auf einer Länge von ca. 140 m
auf dem Gebiet der Gemeinde Eitorf und auf einer Länge von ca. 60 m auf dem der Stadt
Hennef. Die Deponiezufahrt selbst ist als zweispurige Straße auf privatem Grund mit jeweils
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einer Spur für ein- und ausfahrende Fahrzeuge geplant. Auf der Spur für ausfahrende Fahr-
zeuge ist eine Reifenwaschanlage vorgesehen, um eine Verschmutzung der öffentlichen
Straßen zu verhindern. Die geplante Deponiestraße von der Deponiezufahrt bis zu den Ab-
kippstellen ist ca. 300 m lang und befindet sich vollständig auf dem Verfüllgelände.
Abbildung 6: Plangebiet mit Straßennetz
Um Fehlfahrten durch den Ort Meisenbach zu vermeiden, erfolgt eine gezielte Verkehrsfüh-
rung mithilfe eines Beschilderungskonzeptes im Zuge der Errichtung der Deponie. Ein ent-
sprechendes Konzept wurde Rahmen eines Verkehrsgutachtens als Teil des Plangenehmi-
gungsantrags beim Rhein-Sieg-Kreis eingereicht (vergl. Abb.8).
Da LKW-Fahrer finanzielle oder zeitliche Verluste vermeiden wollen und i.d.R. geübt darin
sind, Beschilderungen - insbesondere was Routen-, Höhen- oder Gewichtseinschränkungen
angeht – zu beachten, sind Fehlfahrten durch die Ortschaft unwahrscheinlich. Sollte es den-
noch dazu kommen, werden verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgen.
Abbildung 5: Beschilderungskonzept Deponie Vierwinden
Seite
10
von
26
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschilderungskonzeptes
sind
keine negative
Auswirkung auf den Ort Meisenbach zu erwarten.
Zusammenfassend kommt das Verkehrsgutachten zu folgendem Ergebnis:
•
Die im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets liegenden Knotenpunkte sind sowohl
im Bestand als auch in der Prognose mit den Mehrbelastungen leistungsfähig und
weisen sehr große Kapazitäten nach.
•
Eine worst
-
case
-
Betrachtung zeigt, dass auch in überstrapazierten verkehrlichen Zu-
ständen keine negativen Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland zu erwarten
sind.
•
Durch ein zugeschnittenes Beschilderungskonzept kann unerwünschter Durchgangs-
verkehr vermieden, und auf übergeordneten Verkehrsachsen gebündelt werden,
ohne den ÖPNV, welcher ebenfalls ein Teil des Schwerverkehrs darstellt, auszu-
schließen.
•
Im Falle einer „großen Anlieferung“ ist eine Koordinierung so erforderlich, dass kein
Rückstau von der geplanten Erschließungsstraße ins öffentliche Straßenland
(Dreisteinenweg und K 27) ragt, auch wenn die verkehrstechnische Gegebenheit auf
den übergeordn
eten Straßen ohne Bedenken gegeben ist. Die große Lieferung ist
deshalb im besten Fall über den Tag über mehrere Stunden verteilt anzuliefern und
nicht innerhalb kürzester Zeit.
•
Die Verkehrssicherheit, insbesondere für zu Fuß Gehende, sowie der Verkehrsraum
sollen weiterhin verbessert werden. Hierfür ist eine straßenbauliche Optimierung des
Dreisteinenwegs vorgesehen.
Zur Sicherstellung der Fußgängersicherheit ist ein 1,2 m breiter Fußweg mit Hochbord vor-
gesehen, der von Meisenbach kommend vor der Deponieeinfahrt beginnt und durchgehend
auf der Südseite bis zum Fußweg an der K27 führt
(vergl. Abb.
7
)
A
uf dem geraden Teilstück des Dreisteinenwegs auf Hennefer Stadtgebiet ist geplant, die
Straße auf eine Gesamtbreite von 6,35 m auszubauen, sodass hier durchgehend einen Be-
gegnungsverkehr LKW/LKW ermöglicht.
Im restlichen Verlauf des Dreisteinenwegs sind auf Eitofer Gebiet zwei Ausweichbuchten
vorgesehen, die auch hier den Begegnungsverkehr ermöglichen. Alle Schleppkurvennach-
weise wurden auf der sicheren Seite liegend im Sinne einer worst
-
case Betrachtung für
Sat-
telzüge mit 15,39 m Gesamtlänge erbracht
.
Abbildung
7
:
Straßenplanung Dreisteinenweg
Ausweichbucht / Straßenverbreiterung
Gehweg mit Hochboard
Seite
11
von
26
Mit den geplanten Maßnahmen kann eine verkehrssichere und leistungsfähige verkehrliche
Abwicklung
des Anlieferverkehrs
sichergestellt werden. Im Vergleich zur Bestandssituation
ist mit Umsetzung der vorgesehenen Planung eine deutliche Verbesserung für zu Fuß Ge-
hende und den Kfz
-
Verkehr zu erwarten. Der Radverkehr kann indirekt durch verbesserten
Fahrbahnbelag sowie der verbreiterten Fahrbahn mit zusätzlichen Begegnungsflächen und
von den Verkehrsspiegeln profitieren.
Rekultivierung
Der Oberboden wird vor Beginn jeder Ablagerungsphase abgeschoben und anschlie
ß
end im
vorherigen
Bauabschnitt zur Rekultivierung eingebaut
.
Nach Beendigung der Deponatverf
ü
l-
lung wird eine 1 m m
ä
chtige Schicht aus fremdstofffreiem
Boden einschl. des zwischengela-
gerten Oberbodens aufgebracht. Damit stellt der Aufbau
eine Verst
ä
rkung der Oberboden-
schicht im Vergleich zum Ist
-
Zustand dar, welcher mit 15 cm bis 50 cm
aufgenommen wurde.
Die f
ü
r die jeweilige Deponiephase notwendige asphaltierte Zufahrt wird nach d
er Schlie-
ß
ung der Deponie
vollst
ä
ndig zur
ü
ckgebaut. Die tempor
ä
ren Asphaltfl
ä
chen zur Erschlie-
ß
ung f
ü
r den Anlieferverkehr
zu den geplanten Deponieabschnitten werden mit jedem Depo-
nieabschnitt sukzessive zur
ü
ckgebaut.
Der R
ü
ckbau der Absetzmulden und der Fanggr
ä
ben
erfolgt sukzessive nach Abschluss der Deponiephase
mit zwischengelagertem Material, ein-
schlie
ß
lich Rekultivierungsschicht.
Bepflanzung und Rekultivierung richten sich nach den Vorgaben des
mit der Unteren Natur-
schutzbehörde abgestimmten
Landschaftspflegerischen Begleitplans
. Hierbei sind insbeson-
dere die Belange des Naturschutzes berücksichtigt.
(siehe
Abb. 8
)
.
Sollte sich im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens herausstellen, dass
die vorge-
sehen Rekultivierung mit einer landwirtschaftlichen Teilnutzung
der im Regionalplan ausge-
wiesenen
BSN
-
Würdigkeit entgegensteht,
kann die
Rekultivierung
entsprechend angepasst
werden.
Dazu gehört ausdrücklich auch der Verzicht auf eine ackerbauliche Nachnutzung.
Abbildung
8
:
Maßnahmen zur Rekultivierung
D Entwicklung einer Krautflur
D Herstellung von Ackerland
D Herstellung von Grünland
D 'Mrtschaftsweg
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2.2 Gegenstand der Planänderung
Die RSEB regt an, den Bereich der geplanten Bodendeponie Vierwinden für die Betriebs-
dauer der geplanten Bodendeponie Vierwinden im Regionalplan Köln als Bereich für Auf-
schüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie auszuweisen. Nach Be-
triebsende wird die Fläche hochwertig rekultiviert. Es wird angeregt nach erfolgter Rekultivie-
rung den Bereich für den Schutz der Natur auszuweisen. Die Fläche wird dann einen deut-
lich besseren ökologischen Zustand aufweisen, als dies mit der aktuellen landwirtschaftli-
chen Nutzung der Fall ist. Die genaue Abgrenzung der Ausweisung z.B. auch im Hinblick auf
die Entwässerungsfläche und die verkehrliche Erschließung ist durch die Regionalplanungs-
behörde im Rahmen des Verfahrens festzulegen.
2.3 Erfordernis der Planänderung
Die Bodendeponie Vierwinden stellt ein wichtiges Vorhaben für die Entsorgungssicherheit im
Rhein-Sieg-Kreis dar und ist als solches im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises
verankert. Durch die Neuaufstellung des Regionalplans Köln im Jahr 2025, der einen Groß-
teil des geplanten Deponiefläche nun als Bereich für den Schutz der Natur ausweist, sind die
planungsrechtlichen Voraussetzungen und damit die Genehmigungsfähigkeit dieses wichti-
gen Vorhabens nicht mehr gegeben. Um die Entsorgungssicherheit für Böden der Deponie-
klasse DK 0 im östlichen Rhein-Sieg-Kreis sicherzustellen, ist daher eine Änderung des Re-
gionalplans erforderlich.
2.4 Planungsalternativen
Insgesamt wurden neun Alternativstandorte auf Ihre Eignung als Deponiestandort geprüft.
Der Standort Vierwinden (damals noch als „östlich Meisenbach“ bezeichnet“ sowie die neun
Alternativstandorte wurden ursprünglich durch ein Gutachten aus dem November 2014
(siehe Anlage 4) ermittelt, hier noch mit dem Ziel ggf. sogar einen neuen DKI-Standort zu fin-
den. Die Ermittlung der Standort bzw. Suchräume erfolge dabei, wie im Gutachten darge-
stellt, über eine systematische Bewertung der Raumempfindlichkeit, um das Konfliktpotenzial
mit anderen Raumnutzungen zu minimieren. Die Methodik ist im Gutachten selbst ausführ-
lich dargestellt. Im Gutachten wurden von den insgesamt zehn ermittelten Standorten 5 be-
reits frühzeitig ausgeschlossen, die übrigen fünf wurden detailliert betrachtet.
Die relevanten Standortkriterien sind seit Erstellung des Gutachtens nahezu unverändert, so-
dass das Gutachten aus Sicht der RSEB auch heute noch als Grundlage für die Standortal-
ternativenprüfung geeignet ist. Der Standort Vierwinden ist zudem bereits im Abfallwirt-
schaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises (hier noch unter der Bezeichnung Erddeponie Hen-
nef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 verankert.
Neue, zusätzliche Standortalternativen haben sich nach Kenntnis der RSEB seit 2014, z.B.
durch eine Rücknahme von Schutzgebieten, nicht ergeben.
Im Folgenden werden die zehn Alternativstandorte nach heutigem Kenntnissand neu bewer-
tet. Dabei werden auch auf die fünf im Gutachten frühzeitigen ausgeschlossenen Standorte
genauer betrachtet, um dem Umstand gerecht zu werden, dass im Gutachten ursprünglich
nach einem DKI-Standort gesucht wurde. Es gilt also zu prüfen, ob diese Standorte auch für
einen DK0-Standort ausgeschlossen werden müssen. Nach der vergleichenden Gegenüber-
stellung aller zehn Standorte erfolgt eine kurze Bewertung der einzelnen Standorte.
Seite
13
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26
Vergleichende Gegenüberstellung
In folgender Tabelle wurden die Standortkriterien tab
e
llarisch gegenübergestellt. Es wurden nicht für alle Standorte alle Kriterien ermittelt, wenn
sich bereits vorher Ausschlusskriterien ergeben haben.
Tabelle
1
: Bewertungsmatrix Standorte
Nr. 1"Nötckhllir k"
Nt. 2 ßstich Hennef bei Petershohn„
Nr. 3 .NöuSc h lichc.enberg"
Nr. 4 . No«lwes,lcl, S... ldorf•
..... 5.)bdöstlchOber pleis"
Nr. 6 ,.Südös,lch Bülesbach„
Nr. 7 .-.SChUc k„ ath„
Nr. s .AS~~ -
INr. 10-50ckhf ude,,bach„
nicht ermittelt
nicht ermittelt, aufgrund de, Flächengr ••
vermutlich hohes Volumen
423.500114
nicht ermittelt
günstig
mittel
ungünstig
> 500m~h) , 2SOm
Elnz..,_ 00fwhclon4
Crben,iegend < 300 m
durch \.lege zerschnitten, ggf,
Starkregen, teils
\./asserschutzgebiet
Gasfernleitung,
Freileitungen ,
weni
Abrollsuecke
zur 88
größt•nt•ils BSN
nördlioh• T •llflioh• von Baoh
duro hzog ♦ n, t♦ll s
w .,,., ,ohuttQ ♦bl♦t
gut
sehr günstig
miue-1
mittel
mittel
ungüns<lg (,iole
Ortsdurchlalvten)
hoch
.......
besonders schützen swefle
Böden
mittel bis ungünstig
(vermutlich keine
hinreich ende geol.
Barriere
g•ol, B.111i•r•
MCh Q•wi♦t♦ n
Seite 14 von 26
Da kleine Standorte nicht die geforderte Entsorgungssicherheit bieten und immer wieder
neue Eingriffe in Natur und Landschaft bedingen, sind kleine Standorte (< 300.000 m³) aus-
geschlossen. Zudem stehen Aufwand und Risiko für Planung und Genehmigung in keinem
Verhältnis mehr zur Laufzeit. Die Standorte 1-3 scheiden hierdurch aus. Bei den Standorten
5, 7 und 9 sind die tatsächlich nutzbaren Teilflächen aufgrund von Restriktionen und des zu
geringen Abstandes zur Wohnbebauung zu klein. Standort Nr. 10 weist eine Kombination
von überwiegend geringem Abstand zur Wohnbebauung und verkehrlicher Erschließung mit
vielen Ortsdurchfahrten auf.
Die Standorte 4, 6 und 8 weisen tendenziell ein ausreichend hohes Volumen auf. Bei Stand-
ort Nr. 4 ist die verkehrliche Anbindung durch die enge, versetzte Kreuzungssituation von der
L 490 mit der L 83 in der Ortslage Stieldorf in Kombination mit den Ortsdurchfahrten extrem
schwierig. Standort Nr.6 liegt in Verbindung mit einer Ortsdurchfahrt nah an der Wohnbebau-
ung. Dieser Standort scheidet zudem aus, da die Eigentümerin einen Verkauf oder eine Ver-
pachtung an die RSEB ablehnt.
Der Standort Vierwinden mit einem realisierbaren Deponievolumen von ca. 420.000 m³, ei-
ner vorhandenen geologischen Barriere, einem sehr hohen Abstand zu Wohnbebauung und
einer günstigen Erschließung ohne Ortsdurchfahrt bietet vorbehaltlich des kürzlich ausgewie-
senen BSN hingegen sehr gute Voraussetzungen für eine temporäre Nutzung als Ablage-
rungsstätte. Darüber hinaus bietet der Standort günstige hydrogeologische Voraussetzungen
inkl. einer nachgewiesenen geologischen Barriere. Hinzukommend ist das Vorhaben im Ver-
gleich zur vorherigen Nutzung, überwiegend als Maisacker, teilweise auch als Mähwiese als
moderater ökologischer Eingriff zu werten, was durch das Ergebnis der UVP- und FFH-Prü-
fung vom Rhein-Sieg-Kreis bestätigt wurde.
Wir kommen daher zu dem Ergebnis, dass kein geeigneter Alternativstandort zum Standort
Nr. 8 „Vierwinden“, außerhalb eines BSN, gefunden werden konnte.
Seite
15
von
26
Kurzbewertung der
einze
l
nen
Standortalternativen
Abbildung
9
: geprüfte
Standorte
Nr. 1 „Nördlich Birk“
Bei dieser Fläche ist die nächstgelegene Wohnbebauung nur etwa
150
m entfernt. De
r am
weitesten
von der
Wohnbebauung
entfernte Punkt der möglichen Deponiefläche ist nur gut
300 m entfernt. Ein Teil der Fläche liegt im Wasserschutzgebiet, Zone 2a der Wahnbachtal-
sperre. Die Fläche wird zudem von Wirtschaftswegen, die möglicherweise nicht überbaut
werden können, in 3 Teilfl
ächen unterteilt. Das Grundstück liegt in strukturarmer Umgebung
mit wenig Gefälle eine Überhöhung würde Landschaftsbild beeinträchtigen. Das erzielbare
Deponievolumen ist, selbst wenn die Wege überbaut werden können, mit ca. 200.000
m³ ge-
ring. Weiterhin b
estehen bei diesem Standort Bedenken bzgl. Starkregenereignissen und de-
ren Einfluss auf den nahe gelegenen Jahbach. Diese haben in der Vergangenheit zum
Scheitern eines ortsnah gelegenen Standortes bei Breidersteegsmühle geführt. Hier gab es
zudem erheblic
hen lokalpolitischen Widerstand.
Nr, 7 :•sudöstlich Ucke;ath"
' ·
~ r.
8 'Vierwinden"
udlich Eudenbach"
Seite 16 von 26
Abbildung 10: Standort Nr. 1 "Nördlich Birk", nah an der Wohnbebauung und teilweise im Wasserschutzgebiet
Zone 2a (grüne Linie).
Nr. 2 „Östlich Hennef bei Petershohn“
Der Standort „Östlich Hennef“ liegt nahe an der bestehenden Deponie Petershohn. Die
Grenze der umrissenen Fläche liegt jedoch weniger als 80 m von der Wohnbebauung ent-
fernt. Zudem sind hier gemäß der aktuelles Bodenkarte 1:50.000 Böden mit sehr hoher na-
türlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3) vorhanden, die „besonders schützenswert“ sind. Das
erzielbare Volumen wurde im Gutachten von 2014 mit nur 100.000 m³ ermittelt. Da hier im
Gegensatz zu Petershohn I die vorhandene Infrastruktur nicht weiter genutzt werden kann,
sondern der Standort neu erschlossen werden müsste, würde sich ein Ausbau angesichts
des geringen Volumens, das nur etwa 3 bis 4 Jahre ausreichen würde, nicht lohnen. Weiter-
hin wird die Fläche von einer Gasfernleitung unterquert, die nicht überbaut werden kann.
Dies ist bei der Volumenermittlung noch nicht berücksichtigt.
Abbildung 11: Standort Nr. 2 "Östlich Hennef bei Petershohn"
Seite 17 von 26
Nr. 3 „Nördlich Lichtenberg"
Dieser Standort bietet etwa 237.000 m³ Deponievolumen. Er wird im nördlichen Teil von
Hochspannungsleitungen überspannt, wodurch die Schütthöhe begrenzt ist. Der Standort
liegt zwar direkt an der B8, was verkehrstechnisch günstig ist, jedoch liegt die erlaubte Ge-
schwindigkeit in diesem Bereich bei 100 km/h und es existiert hier keine geeignete Abfahrt.
Hier müsste zunächst eine verkehrssichere Lösung gefunden werden, die in Relation zum
geringen Deponievolumen vermutlich recht aufwändig und damit teuer ausfällt. Weiterhin
gäbe es kaum Abrollstrecke von der Deponie auf die B8. Im unmittelbaren Umfeld der Depo-
nie verläuft eine Gasfernleitung, wodurch es ggf. zu zusätzlichen Einschränkungen kommt.
Der Hof Theishohn und das südlich gelegene Dorf Schächer liegen nur etwa 55 m bzw. 150
m von der möglichen Deponiefläche entfernt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Erschlie-
ßung des Standortes auch unter dem Aspekt der Nähe der Wohnbebauung nicht realisierbar
ist.
Abbildung 12: Standort Nr. 3 "Nördlich Lichtenberg"
Nr. 4 „Nordwestlich Stieldorf“
Durch die enge, versetzte Kreuzungssituation von der L 490 mit der L 83 in der Ortslage
Stieldorf ist die Erschließung nicht nur extrem schwierig, sondern Anlieferungen erfolgen
auch über Ortsdurchfahrten. Zudem sind die hier gemäß der Bodenkarte 1:50.000 Böden mit
sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3) vorhanden, die als „besonders schutz-
würdig“ klassifiziert sind.
Seite 18 von 26
Abbildung 13: Standort Nr. 4: Nordwestlich Stieldorf".
Nr. 5 „Nordöstlich Oberpleis"
Der Standort liegt insgesamt zu nah an der Bebauung. Jeder Punkt der Deponie liegt näher
als 300 m an der Bebauung, und zwar nicht an einzelnen, sondern an einer mittleren zwei-
stelligen Anzahl an Gebäuden (siehe Abb. 1). Weniger als 4 ha der Fläche weisen einen Ab-
stand von mehr als 200 m zur Bebauung auf. Hierbei handelt es sich zwar nicht ausschließ-
lich um Wohnbebauung aber auch bei Gewerbebetrieben mit Büroräumen, PV-Anlagen (wg.
Staub) etc. wären aufgrund der Nähe erhebliche Konflikte zu erwarten.
Abbildung 14: Standort "Nordöstlich Oberpleis"
Seite
19
von
26
Abbildung
15
: Abstände zur Bebauung an Standort Nr. 5 "Nordöstlich Oberpleis"
Gemäß die hydrogeologischen Karte 1:100.000 (HÜK 100) wird die Schutzfunktion der Deck-
schichten über dem Grundwasser für die Fläche zudem nur ungünstig bis mittel bewertet. Es
ist daher fraglich, ob eine geologische Barriere für eine DK0
-
Deponie nachgewies
en werden
könnte.
Abbildung
16
: Schutzfunktion für das Grundwasser gemäß Hydrogeologischer Karte 1:100.000 am Standort Nr. 5
„Nordöstlich Oberpleis“
Die Erschließung der Deponie könnte nur
über die L143 und L331 erfolgen, entlang derer
im weiteren Verlauf jeweils bis zum Anschluss an das übergeordnete Straßennetz (Autobahn, Bundesstraße)
sehr viel Wohnbebauung liegt. Weiterhin ist die Fläche sehr klein parzelliert
. Eine
Grundstücks
nu
tzung
mit
mehr
als 5
Eigentümern
zu vereinbaren,
ist
kaum machbar
.
IS HK 100 (WMS)
- Bewertung der Schutzfunktion
flgünsl:ig
O mittel
■ungünstig
Overä nderte Flächen
■Gewässer-
Seite
20
von
26
N
r. 6 „Südöstlich Büllesbach"
Der Standort
„Südöstlich Büllesbach"
grenz
t
im Norden und Osten an
Naturschutzgebieten
(NSG), geschützten Biotopen und Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) eingerahmt. Die
restliche Fläche wird von einem Wirtschaftsweg durchschnitten, der wohl nicht überbaut wer-
den kann, sondern zu erhalten ist. Die restlichen Flächen te
ilen sich auf insgesamt sechs
verschiedene Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften auf.
Abbildung
17
: Standort „Südöstlich Büllesbach“
Abbildung
18
: Geschützte Biotope, Naturschutzgebiete und BSN
am
Standort Nr. 6 "Südöstlich Büllesbach"
■ Geschützte Biotope
0 Natursdiutzgebiete
■ Bereiche zum Schutz der Natur
Seite 21 von 26
Die Erschließung wäre über die Lichstraße zwar grundsätzlich möglich, jedoch ist der Ab-
zweig von der B8 auf die Lichstraße in Uckerath bereits jetzt verkehrstechnisch problema-
tisch. Die Lichtstraße selbst ist teils recht schmal ausgebaut mit randlich geparkten Autos in
Uckerath, streckenweise extrem steil und dicht von Wohnbebauung gesäumt, wobei die Ge-
bäude direkt an der Straße liegen (Abbildung). Auch wenn mit Widerstand der Anwohner-
schaft in Uckerath zu rechnen wäre, kämen Teile des insgesamt 11,6 ha großen Flurstücks
(Gemarkung Wellesberg, Flur 8, Flurstück 85) westlich des Wirtschaftsweges grundsätzlich
für eine DK0-Deponie in Betracht.
Abbildung19: enge Bebauung an der Lichstraße in Uckerath sowie randlich parkende Autos
Aus diesem Grund wurde die Eigentümerin der Fläche von der RSEB kontaktiert, um zu klä-
ren, ob diese an einer Verpachtung oder Vermietung des Grundstücks für eine Erddeponie
interessiert ist. Die Eigentümerin hat dies klar verneint, sodass die Fläche der RSEB nicht
zur Verfügung steht.
Nr. 7 „Südöstlich Uckerath"
Die Fläche besteht zum größten Teil aus NSG und BSN. Letztere werden durch den neuen
Regionalplan Köln nochmals erweitert. Es verbleibt nur eine kleine Restfläche die sehr nah
an der Wohnbebauung liegt (Abb. 5)
Seite
22
von
26
Abbildung
20
: Geschützte Biotope
, Naturschutzgebiete und BSN
am
Standort Nr.
7
"
Südöstlich Uckerath
"
Abbildung
21
: Ausschnitt neuer RP Köln mit erweiterten BSN (grün gerahmt mit dicker grüner Schraffur) am
Standort Nr. 7 „Südöstlich Uckerath“
■ Geschützte Biotope
D Natursdiutz!Jebiete
■ Bereiche zum Schutz der Natur
Seite 23 von 26
Nr. 8 „Vierwinden“
Abbildung 22: Standort Vierwinden
Der Standort Vierwinden zeichnet sich insbesondere durch den sehr hohen Abstand zur
Wohnbebauung, bei gleichzeitig günstiger Erschließung ohne Ortsdurchfahrt von der B8
über die Abfahrstelle Vierwinden, die L86 und die K27 aus, die sich kaum anderswo im
rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis unter Berücksichtigung aller weiteren Standortkriterien
wie Schutzgebieten etc. realisieren ließe. Weiterhin ist das erzielbare Deponievolumen mit
über 400.000 m³ im Vergleich zu den anderen betrachteten Standorten recht hoch. Ein mög-
lichst hohes Deponievolumen ist nicht nur wirtschaftlich günstig, sondern verhindert auch,
dass bereits nach kurzer Zeit wieder an neuer Stelle ein Eingriff erfolgen muss. Die geologi-
sche Barriere zum Schutz des Grundwassers konnte durch Gutachten nachgewiesen wer-
den. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer ist vertraglich abgesichert. und das öf-
fentlich durch den Rhein-Sieg-Kreis bekanntgegebene Ergebnis der Umweltverträglichkeits-
und FFH-Vorprüfungen bescheinigen, dass durch das Vorhaben an dieser Stelle mit keinen
erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu rechnen ist.
Seite 24 von 26
Nr. 9 „AS Siebengebirge“
Abbildung 23: Standort AS Siebengebirge
Die nördliche Teilfläche im Bereich der Abfahrtstelle Siebengebirge (nördlich des Zubringers)
wird vom Höhnerbach geteilt. Der westliche Bereich dieser Teilfläche liegt zudem im Wasser-
schutzgebiet Thomasberg (Zone 3B). Die südliche Teilfläche ist insgesamt nur etwa 5,5 ha
groß und liegt nahe an der Wohnbebauung östlich der Königswinterer Straße. Bei Einhaltung
eines hinreichenden Schutzabstandes zur Wohnbebauung ist die verbleibende Fläche zu
klein für die Entwicklung einer Erddeponie.
Nr. 10 „Südlich Eudenbach"
Der Standort verkehrstechnisch ungünstig angebunden und nur mit einer Vielzahl von Orts-
durchfahrten entlang der Wülscheider Straße, Eudenbach Straße und weiterer Straßen zum
übergeordneten Verkehrsnetz, insbesondere zur A3 zu erreichen. Der überwiegende Teil der
Fläche befindet sich zudem in weniger als 300 m Abstand zur Wohnbebauung, wodurch der
Standort ausscheidet.
Seite 25 von 26
Abbildung 24: Ortschaften entlang der Erschließungsstraßen
Seite 26 von 26
3 Raumordnerische Bewertung
(Erarbeitung durch die Regionalplanungsbehörde)
4 Umweltbericht
Der Umweltbericht ist als Anlage 5 beigefügt.
5 Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises
Die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises und ist als Anlage 6 hinzugefügt.
Siegburg den 09.04.2026
_______________ ____________
Meinolf Hein Timo Pötzsch
X
X
X
X
X
X
X
71
76
73
6972
187
75
77
250250251251
252252
252
252
253
253
254
254
255
255
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256
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259
259
260
260
260
260
261
261
262
262
263
263
263 263
264
264
264
264
265
265
266
266
267
267
268
268268 268
268268
268
268
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269
269
270
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271
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271
272
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276
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265266267268269270
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264265266267268269270
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280
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281
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283
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284
285
285
286
286
C
C'
D
D'
B
B'
A
A'
770 x 420 mm, 0,32 m²
Q:\293000-293499\293104\500_CAD\560_GP\561_ARDA\01_LP\293104-4-01-003, VET 21. Mrz. 2025 01:17:22
1:1.000
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 m
Legende
Höhenlinie Istgelände
Höhenlinie Auffüllung (geplant)
Projekt
Titel
Datum
Name
Gez. Bearb.
Bauherr / Auftraggeber
Planverfasser
Maßstab
293104
Anlage
Dateiname 293104-4-01-003.DWG
Phase Projekt-Nr.
Bericht-Nr.
CDM Consult GmbH
Am Umweltpark 3 - 5
44793 Bochum
tel: 0234 68775-0
fax: 0234 68775-10
bochum@cdmsmith.com
www.cdmsmith.com
Antragsteller
Datum
Entwurfsverfasser
Datum
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unbefugten Dritten zur Einsicht überlassen oder sonstwie mitgeteilt werden oder zu anderen Zwecken, als sie dem Empfänger
anvertraut ist, benutzt werden. Sie ist auf Verlangen zurückzugeben.
Bodendeponie Vierwinden
Planung einer Erddeponie
Lageplan OK Endgestaltung
1:1.000 1.4GPKaiVet
03/2025 03/2025
264
274
Rampe Auffahrt
Flurstücksgrenze
Grenze Baugebiet
Bereich Dränageschicht
26.03.2025
i. V.
ANLAGE 1
Amt für Umwelt- und Naturschutz
gewerbliche Abfallwirtschaft & Immissionsschutz
Frau Landgraf
Zimmer 8.35
Telefon 02241 13-2459
Telefax 02241 13-3495
franziska.landgraf.lotfipour@rhein-sieg-kreis.de
Rhein-Sieg Erdendeponiebetrieb GmbH
Herr Peters
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
- Per Mail -
Martin.Peters@rsag.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum
28.03.2025 66.11-103.1.05/2025-0078 04.11.2025
Genehmigungsverfahren nach § 35 KrWG1;
Ihr Antrag vom 28.03.2025 auf Plangenehmigung für die Errichtung und Betrieb
einer Deponie der Deponieklasse 0 am Standort Vierwinden
hier: Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 UVPG2
Sehr geehrter Herr Peters,
für Ihren Antrag auf Errichtung Betrieb einer DK-0 Deponie in Hennef war gem. § 5 Abs.
1 und § 7 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 12. 3 UVPG eine allgemeine Vo rprüfung des
Einzelfalls durchzuführen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Gem. § 5 Abs. 2 habe ich das Ergebnis unter Angabe der wesentlichen Gründe für das
Nichtbestehen der UVP -Pflicht bekannt zu geben. Die Bekanntgabe erfolgt auf der
Internetseite des Rhein-Sieg-Kreis und des UVP-Portals der Länder (https://www.uvp-
verbund.de/). Die Bekannt gabe erfolgt in den nächsten Wochen. Dazu erhalten Sie
nochmals Nachricht.
1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in der derzeit gültigen Fassung
2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), in der derzeit gültigen
Fassung
ANLAGE 2
Informationen zum anschließenden Ablauf und den beteiligten Behörden
Da das Ergebnis der Vorprüfung negativ ist, wird – wie von Ihnen beantragt- ein
Plangenehmigungsverfahren gem. § 35 Abs. 3 KrWG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG3
durchgeführt. Hierzu werden folgende Träger öffentlicher Belange von mir beteiligt:
Im Verfahren werden folgende Behörden beteiligt:
• Stadt Hennef
• Abwasserbetrieb Hennef
• Gemeinde Eitorf
• Verbandsgemeinde Asbach
• Verbandsgemeinde Altenkirchen Flamersfeld
• Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt und Naturschutz
- Abteilung 66.12 Gewerblicher Gewässerschutz
- Abteilung 66.11 Gewerbliche Abfallwirtschaft
- Abteilung 66.11 Immissionsschutz
- Abteilung 66.20 Gewässerschutz
- Abteilung 66.22 Grundwasser- und Bodenschutz
- Abteilung 66.3 Fachaufgaben Naturschutz
- Abteilung 66.4 Räumliche Planung
- Stabstelle 66-05 Klimaschutz
Amt für Bevölkerungsschutz
- Abteilung 38.3 Vorbeugender Brandschutz
Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung
- 01.3 Regionalplanung und Strategische Kreisentwicklung
Straßenverkehrsamt
- Abteilung 36.1 Verkehrssicherung
Referat 4-11 Kreisstraßenbau
• Kreis Neuwied
• Kreis Altenkirchen
• Bezirksregierung Köln
- Dezernat 55 - Technischer Arbeitsschutz
- Dezernat 32 - Regionalplanung
• Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Rheinland-Pfalz
• Straßen NRW
• Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
• Landwirtschaftskammer NRW
3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), in der derzeit gültigen Fassung.
ANLAGE 2
• LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
• Geologischer Dienst NRW
• Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis
Nach Eingang der Stellungnahmen erhalten Sie diese zur Rückäußerung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Landgraf Lotfipour
ANLAGE 2
Amt für Umwelt- und Naturschutz
gewerbliche Abfallwirtschaft & Immissionsschutz
Frau Landgraf
Zimmer 8.35
Telefon 02241 13-2459
Telefax 02241 13-3495
franziska.landgraf.lotfipour@rhein-sieg-kreis.de
Rhein-Sieg Erdendeponiebetrieb GmbH
Herr Peters
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
- Per Mail -
Martin.Peters@rsag.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum
28.03.2025 66.11-103.1.05/2025-0078 06.11.2025
Genehmigungsverfahren nach § 35 KrWG1;
Ihr Antrag vom 28.03.2025 auf Plangenehmigung für die Errichtung und Betrieb
einer Deponie der Deponieklasse 0 am Standort Vierwinden
hier: Ergebnis der FFH-Vorprüfung gem. § 34 BNatSchG2
Sehr geehrter Herr Peters,
in Ergänzung zu meinem Schreiben vom 04.11.2025 teile ich Ihnen mit, dass die
durchgeführte FFH-Vorprüfung ergeben hat, dass keine erheblichen
Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets Leuscheider
Heide zu erwarten sind. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Landgraf Lotfipour
1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in der derzeit gültigen Fassung
2 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.
2542), in der derzeit gültigen Fassung
ANLAGE 3
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --DeponieDeponie DeponieDeponie-- --
„„ „„Rechtsrheinischer Bereich des RheinRechtsrheinischer Bereich des RheinRechtsrheinischer Bereich des RheinRechtsrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --KreisesKreises KreisesKreises““ ““
Ra u
mbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung Raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung Raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung Raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung u.u. u.u.
BeweBewe BeweBewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
AuA
u AuAuff fftraggeber:traggeber: traggeber:traggeber: RheinRhein RheinRhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --AbfallwirtschaftsAbfallwirtschaftsAbfallwirtschaftsAbfallwirtschafts-- --GmbHGmbH GmbHGmbH
Pleiser Hecke 4Pleiser Hecke 4Pleiser Hecke 4Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg53721 Siegburg53721 Siegburg53721 Siegburg
BeaBea BeaBearr rrbeitung:beitung: beitung:beitung: Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege
Mit
glied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
Hans-Joachim Marx, Dipl.-Ing. Bauingenieur
Mitglied im Bund Deutscher Bauingenieure
Dipl.D
ipl. Dipl.Dipl.-- --Ing. G. KursaweIng. G. KursaweIng. G. KursaweIng. G. Kursawe
Planungsgruppe Grüner Winkel
Alte
Schule Grunewald 17
51588 Nümbrecht
Tel.: 02293-4694 Fax.: 02293-2928
Email: Kursawe@Gruenerwinkel.de
Nümbrecht, 10. November 2014
ANLAGE 4
InhaltInha lt InhaltInhalt
11 11 Planungsanlass; Aufgabenstellung und MethodikPlanungsanlass; Aufgabenstellung und MethodikPlanungsanlass; Aufgabenstellung und MethodikPlanungsanlass; Aufgabenstellung und Methodik ........................................................................................................................................................................................................................................................ 11 11
1.1 Planungsanlass ........................................................................................................................ 1
1.2 Aufgabenstellung und Methodik ............................................................................................ 1
1.2.1 Ermittlung der Raumempfindlichkeit .................................................................................... 1
1.2.2 Vergleichende Eignungsprüfung potenzieller Standorte ....................................................... 2
22 22 Charakterisierung des PlangebietCharakterisierung des PlangebietCharakterisierung des PlangebietCharakterisierung des Plangebietes; Naturräume und Erschließunges; Naturräume und Erschließunges; Naturräume und Erschließunges; Naturräume und Erschließung .................................................................................................................................... .... 33 33
33 33 Ermittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der Raumempfindlichkeit .................................................................................................................................................................................................................................................................................................... .................................... 33 33
3.1 Menschen, Wohnen und Wohnumfeld .................................................................................. 3
3.2 Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen ................................................................................. 4
3.3 Besonders geschützte Böden .................................................................................................. 5
3.4 Schutzgut Wasser.................................................................................................................... 6
3.5 Bewertung des Landschaftsbildes .......................................................................................... 6
44 44 Auswahl von Vorrangräumen und PotenzialflächenAuswahl von Vorrangräumen und PotenzialflächenAuswahl von Vorrangräumen und PotenzialflächenAuswahl von Vorrangräumen und Potenzialflächen ............................................................................................................................................................................................................................................ 77 77
55 55 Beschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter Standorte .................................................................................................................................................................................................................... 1111 1111
5.1 Standort 1: „Nördlich Birk“.................................................................................................. 13
5.2 Standort 2: „Östlich Hennef bei Petershohn“ ..................................................................... 18
5.3 Standort 3: „Nördlich Lichtenberg“..................................................................................... 23
5.4 Standort 4: „Nordwestlich Stieldorf“ ................................................................................... 28
5.5 Standort 8: „Östlich Meisenbach“ ....................................................................................... 33
66 66 Zusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der Standorte .................................................................................................................................................................................................................................................................... .... 3838 3838
6.1 Bewertung der Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild .................... 38
6.2 Zusammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien ............ 40
77 77 Zusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und Planungsempfehlung .................................................................................................................................................................................................................................................................... .... 4242 4242
Verzeichnis der Abbildungen und TabellenVerzeichnis der Abbildungen und TabellenVerzeichnis der Abbildungen und TabellenVerzeichnis der Abbildungen und Tabellen
Tabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und Potenzialflächen ...................................... 8
Tabelle 2: Übersicht und Charakterisierung der ausgewählten Standorte .........................................12
Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung der ökologischen Risiken, Beeinträchtigungen und
Neubelastungen ...................................................................................................................39
Tabelle 4: Zusammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung der ökonomischen Kriterien ....41
ANLAGE 4
Anlage:Anla ge: Anlage:Anlage:
Karte 1: Schutzgut Mensch; Siedlungsflächen, Erschließung M 1 : 20.000
Karte 2: Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen M 1 : 20.000
Karte 3: Schutzgut Boden
Karte 4: Schutzgut Wasser M 1 : 20.000
Karte 5: Geländeneigungen, steile Hanglagen M 1 : 20.000
Karte 6: Vorläufige Vorrangräume/ Vorrangflächen M 1 : 20.000
Schnitte zur Volumenberechnung Standort 8 „Meisenbach“
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
1
1111 Plan
ungsanlassPlanungsanlassPlanungsanlassPlanungsanlass; Aufgabenstellung und Methodik; Aufgabenstellung und Methodik; Aufgabenstellung und Methodik; Aufgabenstellung und Methodik
1.1 Planungsanlass
Das Verfüllvolumen der vorhandenen Mineralstoffdeponie am Standort Sankt Augustin wird in
wenigen Jahren ausgeschöpft sein. Auch eine vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land-
wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene
Bedarfsanalyse für DK I-Deponien in Nordrhein-Westfalen von 2013 kommt zu dem Schluss, dass
in Nordrhein-Westfalen dringender Handlungsbedarf besteht.
Deshalb plant die RSAG, eine neue Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu
entwickeln. Gemäß dem im Abfall-Wirtschaftsplan festgeschriebenen Grundsatz der entstehungs-
nahen Entsorgung soll sich diese Deponie im rechtsrheinischen Kreisgebiet befinden.
Die Planungsgruppe Grüner Winkel wurde beauftragt, im rechtsrheinischen Bereich des Rhein-
Sieg-Kreises eine systematische Suche nach geeigneten Standorten für DKI-Deponien durchzufüh-
ren. Ziel ist hierbei, über eine Bewertung der RaumempfindlichkeitRaumempfindlichkeitRaumempfindlichkeitRaumempfindlichkeit schon im Planungsstadium das
Konfliktpotenzial mit anderen Raumnutzungen zu minimieren und SuchräumeSuchräume SuchräumeSuchräume für potenziell ge-
eignete Standorte zu ermitteln.
1.2 A
ufgabenstellung und Methodik
1.2
.1 Ermittlung der Raumempfindlichkeit
Es werden in einem ersten Arbeitsschritt flächendeckend Vorrangfunktionen und bestehende
Schutzausweisungen relevanter Schutzgüter und Landschaftspotenziale erfasst.
Hierbei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Schutzgut MenschSchutzgut MenschSchutzgut MenschSchutzgut Mensch
• Wohn- und Siedlungsflächen
• Flächen mit besonderen Erholungsfunktionen
• Verkehrsnetz/ Verkehrsbelastung
Vorrangflächen für Tiere und PflanzenVorrangflächen für Tiere und PflanzenVorrangflächen für Tiere und PflanzenVorrangflächen für Tiere und Pflanzen
• Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiete
• Vogelschutzgebiete
• Naturschutzgebiete
• Gesetzliche geschützte Biotoptypen nach §30 Bundesnaturschutzgesetz
• Geschützte Landschaftsbestandteile
• Flächen gemäß Biotopkataster NRW (landesweiter Biotopverbund)
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
2
Schut
zgüter Boden unSchutzgüter Boden unSchutzgüter Boden unSchutzgüter Boden und Wasserd Wasser d Wasserd Wasser
• Ökologische Bodenfunktionen: sehr schutzwürdige und besonders schutzwürdige Böden
• Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit: besonders schutzwürdige Böden
• Fließgewässer
• Überschwemmungsgebiete
• Wasserschutzgebiete
LandschaftLandschaft LandschaftLandschaft
• Topographie und Reliefverhältnisse
• Geländeneigungen, steile Hanglagen
Als Quellen wurden herangezogen:
• Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Stand Juli 2014
• GeoServer NRW
• FNP-Hennef
• Geoportal des Rhein-Sieg Kreises
• Geologischer Dienst NRW
• Fundortkataster für Pflanzen und Tiere NRW (LINFOS)
• Verkehrszählung Landesbetrieb Straßen NRW (2011)
Als Ergebnis der Raumanalyse können Bereiche mit unterschiedlicher Konfliktdichte abgegrenzt
werden.
1.2.2 Vergleichende Eignungsprüfung potenzieller Standorte
Es wurden insgesamt 10 Flächen mit aktuell geringeren Vorrangfunktionen und ausreichender Ver-
kehrsanbindung für potenzielle Standorte von DKI-Deponien ermittelt.
Diese potenziellen Standorte wurden bei einer Bereisung eingehend begutachtet und im weiteren
Planablauf mit dem Auftraggeber hinsichtlich ihrer Eignung bewertet.
Kriterien hierbei sind:
• Ausgangssituation
• Wirkungsprognose
• Eignungsbewertung
Bewertet werden die Schutzgüter:
• Mensch (Siedlung, Zuwegung, Erholung)
• Tiere und Pflanzen (Biotoptypen, Vorrangflächen, Artenschutz)
• Boden
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
3
• W ass
er
• Landschaft (Landschaftsbild, Relief, Sichtbeziehungen)
• Klima, Luft
• Kultur- und Sachgüter
Des Weiteren werden ökonomische Kriterien erfasst und bewertet:
• Erschließung/Verkehrsanbindung
• Potenzielles Volumen
• Eigentumsverhältnisse (nur intern)
22 22 Charakterisierung des PlangebietesCharakterisierung des PlangebietesCharakterisierung des PlangebietesCharakterisierung des Plangebietes; ; ; ; Naturräume und ErschließungNaturräume und ErschließungNaturräume und ErschließungNaturräume und Erschließung
Das Plangebiet gehört naturräumlich überwiegend zu der Großlandschaft „Bergischen Hochflä-
chen“ (338). Die Bergische Heideterrasse (550) grenzt im Westen mit der Wahner Heide an. Im
Süden befinden sich das Mittelsiegbergland (330) und Teilbereiche der Naturräume Unteres Mit-
telrheingebiet (292) und Niederwesterwald (324).
Hauptverkehrsachsen sind die BAB 3, die im Westen den Raum in Richtung Nord/Süd erschließt,
sowie die BAB 560, die mittig des Raumes in Richtung West/Ost verläuft und ab Hennef als vielbe-
fahrene B8 über Uckerath bis über die Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz führt. Als Bundesstra-
ßen sind neben der B8 insbesondere die B56 von Troisdorf in Richtung Seelscheid, die B507 von
Lohmar nach Neunkirchen und zum Anschluss an die B478, die das Bröltal von Hennef nach
Waldbröl erschließt.
Die Bereiche der Bergischen Heideterrasse mit dem FFH-Gebiet Wahner Heide westlich der BAB 3
wurden ebenso wie die Ballungsräume Troisdorf, Siegburg und St. Augustin und der Bereich Kö-
nigsforst (FFH-Gebiet) aus dem Untersuchungsraum genommen.
33 33 Ermittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der RaumempfindlichkeitErmittlung der Raumempfindlichkeit
Zur Ermittlung und Bewertung der Raumempfindlichkeit von Alternativstandorten der Deponie
werden flächendeckend alle vorhandenen Schutzausweisungen und Vorrangfunktionen relevanter
Nutzungen und Potenziale erfasst.
3.1 Menschen, Wohnen und Wohnumfeld
Das Plangebiet hat am Rand des Ballungsraumes Bonn-Köln als Gebiet mit besonderer Eigenart
und Schönheit der Landschaft wesentliche Funktionen für die überregionale Erholung. Erholung
wird an dieser Stelle verstanden als ruhige, landschaftsbezogene Aktivitäten wie Wandern, Spazier-
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
4
gehe
n und Naturbeobachtung.
Im Bereich der Wohnbebauung ist die Erholungseignung der Landschaft für die wohnumfeldbezo-
gene Erholung eng mit der Wohn- und Freiraumqualität verknüpft. Wohnbereiche und ihr Umfeld
dienen den Menschen als Aufenthaltsort, zur Regeneration und zur wohn- und wohnumfeldbezo-
genen Freizeitgestaltung. Als Schutzgut sind alle geschlossenen Wohn- und Mischbauflächen,
Krankenhäuser, Schulen und öffentlichen Grünflächen "per se" von sehr hoher Bedeutung.
Die Erholungsaktivität und Entspannung wird im Freien durch Geräusche nach Angaben verschie-
dener Autoren schon bei 45 dB(A) empfindlich gestört. Geräusche sind jede Art von Schall im
Hörbereich. Schall wird dabei häufig als störender Lärm wahrgenommen.
Wohnbereiche und das unmittelbare Wohnumfeld sind mit Standorten von DKI-Deponien nicht
vereinbar. Auch hinsichtlich der Zuwegung führt eine Tangierung von Wohnnutzungen zu einem
erheblichen Konfliktpotenzial.
3.2 Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen
Es werden folgende Vorrangflächen für Tiere und Pflanzen abgegrenzt:
Geschützte Lebensräume gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU
Im Rahmen der Schaffung eines europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) sind Gebiete
von gemeinschaftlicher Bedeutung erfasst und abgegrenzt worden. Ziel dieser europäischen
Schutzausweisung ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union zu
fördern und die natürlichen Lebensräume im Gebiet der Mitgliedsstaaten zu erhalten.
Geschützte Lebensräume gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU sind „Tabuflächen“.
Naturschutzgebiete
Die Naturschutzgebiete sind in den Landschaftsplänen dargestellt und von besonderer regionaler
Bedeutung. Sie stellen Trittsteine eines landesweiten Biotopverbundes dar und sind „Tabuflächen“.
Geschützte Flächen gem. § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 Landschaftsgesetz NW
In § 62 Landschaftsgesetz NW sind die Biotoptypen aufgelistet, in denen Maßnahmen und Hand-
lungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung füh-
ren können, verboten sind. Diese gem. § 62 Landschaftsgesetz NW schützenswerten Biotoptypen
wurden von der Landesanstalt für Ökologie flächen- und lagemäßig abgegrenzt. Geschützte Flä-
chen gem. § 62 Landschaftsgesetz NW sind „Tabuflächen“.
Flächen gem. Biotopkataster NW
Die in der Biotopkartierung NW erfassten Bereiche sind aufgrund ihrer biologischen und struktu-
rellen Vielfalt sowie ihrer Funktion als Trittsteine eines landesweiten Biotopverbundsystems Vor-
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
5
rang
flächen des Naturschutzes. Diese Flächen werden vorab nicht als Potenzialflächen betrachtet.
Landschaftsschutzgebiete
Außerhalb der Ortslagen sind die Räume weitreichend als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Diese Ausweisungen werden hier nicht als Ausschlusskriterium gewertet.
Landschaftspläne
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Landschaftspläne „Südkreis“ (Rhein-Berg) und Nr. 9
„Stadt Hennef-Uckerather Hochfläche“ (Rhein-Sieg). Die besonders geschützten Teile von Natur
und Landschaft der Landschaftspläne werden im Rahmen der Standortbetrachtung herangezogen.
3.3 Besonders geschützte Böden
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden in NRW des Geologischen Dienstes
werden zur Abgrenzung der schützenswerten örtlichen Böden folgende Kriterien herangezogen:
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum
Regionale Besonderheiten: seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft
Die häufigsten Bodentypen im Plangebiet sind flach- und mittelgründige, selten tiefgründige,
Braunerden aus sandig-schluffigem Lehm. Es handelt sich um Braunerden, stellenweise Pseu-
dogley-Braunerden mit mittlerer Ertragsfähigkeit. Diese Böden besitzen häufig allgemeine Bedeu-
tung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. sind auch für die landwirtschaftliche
Nutzung von Bedeutung.
Relativ kleinflächig kommen dagegen Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten vor.
Solche Böden sind natürliche Voraussetzung zur Entwicklung seltener und gefährdeter Biotopty-
pen. Als Grundwasserböden besitzen Gleye und Nassgleye im Aubereich der Fließgewässer beson-
dere Bedeutung. Sie kommen insbesondere in den Sohlbachtälern aber auch in kleineren Tälern
vor.
In Hang- und Kuppenlagen befinden sich abschnittsweise trockene, flächgründige Felsböden
(Ranker und Rendzinen).
Böden mit besonderen Schutzfunktionen stellen bei der Ermittlung der Raumempfindlichkeit vorab
kein Ausschlusskriterium dar. Die Schutzwürdigkeit der Böden findet bei der Einzelbetrachtung der
Standorte Anwendung.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
6
3.4 Sc
hutzgut Wasser
Nicht geeignet als Standort für DKI-Deponien sind Fließgewässer und ihre Auenbereiche sowie die
gesetzlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete. Diese haben zur Aufgabe, den schadlosen
Hochwasserabfluss zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Retentionsflächen zu schützen.
Des Weiteren werden die Wasserschutzgebiets-Zonen I, IA und IB als Suchräume ausgeschlossen.
3.5 Bewertung des Landschaftsbildes
Bei der Auswahl von Standorten zur Einrichtung einer DKI-Deponie ist insbesondere auch das die
Kriterien „Landschaftsbild“ von besonderer Bedeutung.
Die Bewertung der Qualität der Landschaft/ des Landschaftsbildes erfolgt anhand der Kriterien
Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe)Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe)Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe)Eigenart, Vielfalt und Schönheit (Naturnähe). Sie nimmt Bezug zur Erholungseignung der Land-
schaft und ist in erster Linie abhängig von der ästhetischen Qualität der Landschaft, der Erschlie-
ßung, der Lärmsituation und der Erreichbarkeit.
Eigenart der LandschaftEigenart der LandschaftEigenart der LandschaftEigenart der Landschaft
Unter der „Eigenart“ wird die typische, charakteristische und unverwechselbare Ausprägung der
Landschaft verstanden. Die Landschaft unterliegt im Rahmen ihrer Entwicklung einer Dynamik,
die im extremsten Fall zu einer vollständigen Überformung der typischen und charakteristischen
Merkmale der Landschaft führen kann. Die landschaftliche Eigenart ist umso höher, je weniger die
gegenwärtigen Landschaftsbildelemente (punkt-, linien- und flächenförmig, raumbildend) in ihrer
Ausprägung und ihrem Zusammenspiel vom Charakter und der Eigenart des Landschaftsbildes
abweichen.
Vielfalt der LandschaftVielfalt der LandschaftVielfalt der LandschaftVielfalt der Landschaft
Unter der „Vielfalt“ wird der Grad der Ausstattung der Landschaft mit unterschiedlichen Land-
schaftsbildelementen verstanden. Hierbei kann es sich um punkt-, linien- und flächenförmige Ele-
mente sowie den von ihnen gebildeten Räumen handeln. Die landschaftliche Vielfalt ist umso hö-
her, je mehr visuell deutlich unterscheidbare Landschaftsbildelemente und ggf. kulturhistorisch be-
deutsame Einrichtungen (punkt-, linien- und flächenförmig, raumbildend) vorhanden sind.
Schönheit (Naturnähe) der LandschaftSchönheit (Naturnähe) der LandschaftSchönheit (Naturnähe) der LandschaftSchönheit (Naturnähe) der Landschaft
Unter „Schönheit“ der Landschaft wird in diesem Rahmen der Grad der Naturnähe der Landschaft
und der Grad des menschlichen Nutzungseinflusses in seiner Auswirkung auf das Landschaftsbild
verstanden. Die landschaftliche Schönheit wird durch den „aufgeschlossenen Durchschnittsbe-
trachter“ umso höher eingeschätzt, je naturnäher die Landschaft ist und je geringer der menschli-
che Einfluss auf das Landschaftsbild spürbar ist (Stichwort „Vorbelastung/Störung des Land-
schaftsbildes“). Eine naturnahe bis naturbetonte Landschaft mit keinen oder nur sehr geringen
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
7
Stör
ungen des Landschaftsbildes durch den menschlichen Nutzungseinfluss (wie z.B. ausgeräumte
Ackerlandschaft, weithin sichtbare überdimensionierte Gebäude und Straßen, Sende- und Funk-
masten etc.) wird vom Betrachter i.d.R. als „schön“ empfunden.
Von besonderer Bedeutung für eine hohe Qualität sind insbesondere folgende Punkte:
• prägende Vegetations- und Strukturelemente, geomorphologische Erscheinungen
• historische Kulturlandschaften und Kulturlandschaftselemente
• bedeutsame Sichtbeziehungen zu und zwischen den Bestandteilen der Landschaft
• Wegeverbindungen oder Erholungsinfrastruktur mit regionaler und überregionaler Bedeutung
44 44 AA AAuswahl uswahl uswahl uswahl von Vorrangräumen und Potenzialflächenvon Vorrangräumen und Potenzialflächenvon Vorrangräumen und Potenzialflächenvon Vorrangräumen und Potenzialflächen
Durch die zusammenfassende Bewertung der Raumempfindlichkeiten und eine Überschneidung
der schutzwürdigen Landschaftspotenziale können Bereiche mit geringeren Empfindlichkeiten ab-
gegrenzt werden. Des Weiteren werden alle bewaldeten Bereiche1 ausgeklammert. Dabei wurden
insb
esondere Bereiche mit guter Erschließung, hier BAB 3, BAB 560, B 8, B56 und B507 und ge-
ringem Raumwiderstand betrachtet.
Für eine Verfüllung grundsätzlich geeignet sind Abgrabungen, Steinbrüche, Tongruben etc. Im Un-
tersuchungsraum sind diese Bereiche als Standort für eine Deponie nicht geeignet, da hier durch-
weg bereits besondere Biotop- und Artenschutzfunktionen bzw. Schutzausweisungen bestehen.
• Steinbruch Imhausen FFH/NSG-Ausweisung
• Basaltsteinbruch Eitorf/Stein FFH/NSG-Ausweisung
• Basaltsteinbrüche Hühnerberg/Eudenberg FFH/NSG-Ausweisung
• Tongrube Niederpleis FFH/NSG-Ausweisung
Das Siegtaltal sowie das Bröltal und anschließende besonders geschützte Wälder (FFH-Gebiet)
werden aufgrund der Empfindlichkeiten und der unzureichenden Erschließung ebenfalls als Such-
räume vorab ausgeschlossen.
Es werden insgesamt 10 Vorrangräume bzw. Potenzialflächen abgegrenzt (siehe auch Karte 6).
Kennzeichnend sind eine relative geringe Raumempfindlichkeit sowie eine gute Erschließung.
Diese Bereiche wurden bei einer Bereisung gesichtet und einer Potenzialbewertung unterzogen.
1 Wälder erfüllen vielfältige Wohlfahrtsfunktionen. Sie sind für den Boden- und Wasserhaushalt von Bedeutung und stel-
len
einen wichtigen Ausgleichsfaktor für das Lokalklima dar. Sie wirken windberuhigend, sorgen für einen Temperatur-
ausgleich und dämmen anthropogene Umweltbelastungen wie Lärm und Luftverschmutzung. Wälder werden daher an
dieser Stelle ausgenommen.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
8
Bezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des Standorr rrtestes testes Kommune;Kommune; Kommune;Kommune;
KreisKreis KreisKreis
Potenzialbewertung Potenzialbewertung Potenzialbewertung Potenzialbewertung
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk Stadt Lohmar,
Rhein-Sieg-Kreis
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien
2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peterss sshohnhohn hohnhohn Stadt Hennef,
Rhein-Sieg Kreis
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien
3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichtenn nnbergberg bergberg Stadt Hennef,
Rhein-Sieg Kreis
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien
4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf Stadt Königswinter,
Rhein-Sieg Kreis;
Stadt Bonn
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien
5 Nordöstlich Obe5 Nordöstlich Obe5 Nordöstlich Obe5 Nordöstlich Oberr rrpleispleis pleispleis Stadt Königswinter,
Rhein-Sieg Kreis
Vorerst nicht weiter betrachten:
Abstand zur Wohnbebauung be-
dingt eine zu geringe Flächengröße
6 Südöstlich Bülle6 Südöstlich Bülle6 Südöstlich Bülle6 Südöstlich Bülless ssbachbach bachbach Stadt Hennef,
Rhein-Sieg Kreis
Vorerst nicht weiter betrachten:
Abstand zur Wohnbebauung und
Siefen im Gebiet bedingen eine zu
geringe Flächengröße
7 Südöstlich Uckerath7 Südöstlich Uckerath7 Südöstlich Uckerath7 Südöstlich Uckerath Stadt Hennef,
Rhein-Sieg Kreis
Vorerst nicht weiter betrachten:
Abstand zur Wohnbebauung be-
dingt eine zu geringe Flächengröße
88 88 Östlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich Meisenbachh hh Stadt Hennef,
Rhein-Sieg Kreis
Weitere Detailbetrachtung; Prüfung
der Schutzgüter und der ökonomi-
schen Kriterien
9 AS Siebengebi9 AS Siebengebi9 AS Siebengebi9 AS Siebengebirr rrgege gege Stadt Königswinter,
Rhein-Sieg Kreis
Vorerst nicht weiter betrachten:
Abstand zur Wohnbebauung und
Siefen im Gebiet bedingen eine zu
geringe Flächengröße
1010 1010 Südlich EudeSüdlich EudeSüdlich EudeSüdlich Eudenn nnbachbach bachbach
Stadt Königswinter,
Rhein-Sieg Kreis
Vorerst nicht weiter betrachten:
Abstand zur Wohnbebauung und
Siefen im Gebiet bedingen eine zu
geringe Flächengröße
Tabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und PotenzialflächenTabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und PotenzialflächenTabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und PotenzialflächenTabelle 1: Übersicht und Wertung der Vorrangräume und Potenzialflächen
Die Potenzialflächen 5, 6,7, 9 und 10 werden nach Auswertung der Potenzialbewertung vorerst
nicht weiter untersucht. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Lage und Erschließung dieser
Räume.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
9
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
10
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
11
55 55 Besc
hreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter StandorteBeschreibung und Bewertung ausgewählter Standorte
Insgesamt sind fünf Standorte ausgewählt worden, die nachfolgend beschrieben und hinsichtlich
ihrer Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie ihrer wirtschaftlichen Eig-
nung vergleichend bewertet werden.
Aufgrund der Einschränkungen, insbesondere durch die einzuhaltenden Abstände zu Wohnhäu-
sern, ist das Deponievolumen bei den Standorten 1, 2, 3 und 4 für die Herrichtung einer DKI-
Deponie zu gering. Die Eignung für eine DK0-Deponie ist jedoch gegeben. Hier wurde bei der Aus-
formung der 300 m Abstandsradius zur nächsten Wohnnutzung modifiziert. Die überschlägige
Ermittlung des Deponievolumens (DK0) wurde auf der Grundlage einer landschaftsangepassten
Ausformung des Bodenaushubes vorgenommen.
Bei allen fünf Standorten wurde vorab recherchiert, ob „planungsrelevante Arten“ (nach MUNLV
2008)2 eingriffsrelevant betroffen sein können. Bei allen Standorten ergaben sich keine Hinweise
auf p
lanungsrelevante Arten.
22 22 In NRW planungsrelevante Arten: FFH-Anhang IV-Arten der Richtlinie 92/43/ EWG: Fauna-Flora-Habitat-
Ri
chtlinie und die europäischen Vogelarten entsprechend der Auswahlbewertung des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz – LANUV.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
12
Eine Artenschutzprüfung auf der Grundlage des § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist Gegenstand der
weiteren Planungsphase.
Bezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des StandoBezeichnung des Standorr rrtestes testes KommuneKommune KommuneKommune Fläche Fläche Fläche Fläche
(m²)(m²) (m²)(m²)
VolVol VolVoluu uumenmen menmen
(m³)(m³) (m³)(m³)
EignungEignung EignungEignung
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk Stadt Lohmar 99.145 207.000 DK0
2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peter2 Östlich Hennef bei Peterss sshohnhohn hohnhohn Stadt Hennef 97.810 100.000 DK0
3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichtenn nnbergberg bergberg Stadt Hennef 185.200 237.000 DK0
4 No4 No 4 No4 Nordwestlich Stierdwestlich Stierdwestlich Stierdwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf Stadt Königswinter 103.950 592.000 DK0
88 88 Östlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich MeisenbacÖstlich Meisenbachh hh Stadt Hennef 117.550 1.000.000 DKI
Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 22 22: Übersicht : Übersicht : Übersicht : Übersicht und Charakterisierung der ausgewählten und Charakterisierung der ausgewählten und Charakterisierung der ausgewählten und Charakterisierung der ausgewählten Standorte Standorte Standorte Standorte
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
13
5.1 Sta
ndort 1: „Nördlich Birk“
Stadt Stadt Stadt Stadt LohmarLohmar LohmarLohmar
Fläche:Fläche: Fläche:Fläche: ca. 10 haca. 10 ha ca. 10 haca. 10 ha
Volumen:Volumen: Volumen:Volumen: ca. 207.00ca. 207.00 ca. 207.00ca. 207.000 m³0 m³ 0 m³0 m³
Der Standort befindet sich unmittelbar an der B56 am östlichen Rand des Stadtgebietes von
Lohmar. Die Erschließung ist durch die Bundesstraßen B56/ B507 und vorhandene Abbiegespuren
sehr günstig. Im Osten der Fläche erstreckt sich das Wasserschutzgebiet „Naafbachtalsperre“ (Zo-
ne II) auf Teilbereichen des Standortes. Durch den einzuhaltenden Abstand zur Wohnbebauung
und eine querende Gasleitung im Südosten verringert sich die potenzielle Deponiefläche für eine
DKI-Deponie deutlich.
Eine potenzielle Nutzung ist nur als DK0-Deponie möglich, da die Abstände zur Wohnnutzung im
Vergleich zu einer DKI-Deponie modifiziert werden können. Die Wasserschutzgebietsverordnung
der Zone II stellt für eine DK0-Deponie kein Ausschlusskriterium dar.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
14
Die F
lächen werden als Acker und intensiv grünlandwirtschaftlich genutzt. Schutzausweisungen
oder Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz sind nicht betroffen. Der Raum wird von den
Anwohnern der umliegenden Ortslagen und Gehöfte zur wohnumfeldbezogen Erholungsnutzung
(landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
15
Bei d
en Böden handelt es sich weitgehend um Parabraunerden über devonischem Festgestein aus
Schluff- und Sandstein.
Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeitsbewertung
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden i n NRW des Geologischen Dienstes
werden zur Ermittlung der Eignung/Schutzwürdigkeit der örtlichen Böden folgende Kriterien her-
angezogen:
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhierh ierhier: nicht relevant.
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant.
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhier hierhier: Parabraunerde (L34); in der Karte der schützwürdigen Bö-
den in NRW des „Geologischen Dienstes“ als „„ „„bes onders besonders besonders besonders schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“-- -- Stufe 3Stufe 3 Stufe 3Stufe 3 (Stufe=1-
schutzwürdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig) bewertet.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
16
Die leichte Kuppenlage mit Neigungen von maximal 10 % im Bestand wurde bis zu 5 m überhöht,
die geplanten Neigungen steigen bis auf 15 % an den steilsten Abschnitten. Um das Gelände für die
landwirtschaftliche Folgenutzung nicht steiler auszubilden wurden im Übergang zu angrenzenden
Wegen teilweise Böschungen mit einer Neigung von 1:3 vorgesehen.
AusAus AusA
uswirkungen auf wirkungen auf wirkungen auf wirkungen auf die Schutzgüter, die Schutzgüter, die Schutzgüter, die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildden Naturhaushalt und das Landschaftsbildden Naturhaushalt und das Landschaftsbildden Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Mensc
hen, Wohnen und Wohnumfeld
Die Erschließung ist durch die Bundesstraßen B56/ B507 und vorhandene Abbiegespuren sehr
günstig. Auf beiden Bundesstraßen ist bereits eine starke Verkehrsbelastung zu verzeichnen (B56
ca. 15.000 KFZ/Tag; B507 ca. 11.700 KFZ/Tag).
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
17
Der Standort ist während der Schüttphasen mit deutlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-
des verbunden. Die wohnumfeldbezogene Erholungseignung des Raumes wird während der Depo-
niephase beeinträchtigt.
Biotope, Lebensräume
Betroffen sind Acker- und relativ artenarme Grünlandflächen ohne besondere Biotopschutzfunkti-
onen.
Tiere
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.
Boden
Betroffen sind Böden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).
Wasser
Die Herrichtung einer DK0-Deponie ist im Wasserschutzgebiet Zone II möglich. Oberflächenge-
wässer sind direkt nicht betroffen.
Landschaftsbild
Der Raum ist relativ strukturarm und hat eine geringe Reliefenergie. Die Empfindlichkeit des Land-
schaftsbildes ist hoch. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung sind deutliche negative
Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft gegeben.
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien
Die Erschließung/Verkehrsanbindung ist günstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolumen ist
weniger günstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
18
5.2 Sta
ndort 2: „Östlich Hennef bei Petershohn“
Stadt Stadt Stadt Stadt HennefHennef HennefHennef
Fläche:Fläche: Fläche:Fläche: ca. ca. ca. ca. 9,80 ha9,80 ha 9,80 ha9,80 ha
Volumen:Volumen: Volumen:Volumen: ca. ca. ca. ca. 100100 100100.000 m³.000 m³ .000 m³.000 m³
Der Standort ist über die B8, in der Verlängerung der BAB 560, sehr gut überregional angebunden.
Die Zuwegung an den Standort selbst ist dagegen weniger günstig. Kurz hinter der Unterführung
der B8 verschmälert sich die Wegebreite der Gemeindestraße in Richtung Schächer, so dass für den
Begegnungsfall der Lkw mit dem Anliegerverkehr zumindest Ausweichbuchten angelegt werden
müssen.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
19
Durch den einzuhaltenden Abstand zur Wohnbebauung (Peter shohn und Käsberg) verringert sich
die potenzielle Deponiefläche für eine DKI-Deponie deutlich.Eine potenzielle Nutzung ist nur als
DK0-Deponie möglich, da die Abstände zur Wohnnutzung im Vergleich zu einer DKI-Deponie
modifiziert werden können.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
20
Die Flächen werden ackerbaulich und intensiv grünlandwir tschaftlich genutzt. Der Standort befin-
det sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 9 „Uckerather Hochfläche“ der Stadt Hen-
nef. Der nördliche Bereich ist als Landschaftsschutzgebiet „Pleiser Hügelland“ ausgewiesen. Der
Raum wird von den Anwohnern der angrenzenden Gehöfte zur wohnumfeldbezogen Erholungs-
nutzung (landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.
Bei d
en Böden im Raum handelt es sich weitgehend um Parabraunerden über devonischem Festge-
stein aus Schluff- und Sandstein. Im Plangebiet sind zwei Linsen mit Pararendzina eingelagert. Die
lehmigen Schluffböden kommen in Hang- und Kuppenlagen vor und sind z.T. kalkhaltig.
Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeitsbewertung
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden in NRW des Geologischen Dienstes
werden zur Ermittlung der Eignung/Schutzwürdigkeit der örtlichen Böden folgende Kriterien her-
angezogen:
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhierh ierhier: nicht relevant.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
21
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant.
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhierh ierhier: Parabraunerde (L34) und Pararendzina (Z34) in der Karte
der schützwürdigen Böden in NRW des „Geologischen Dienst es“ als „„ „„besonders besonders besonders besonders schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“-- --
SS SStufe 3tufe 3 tufe 3tufe 3 (Stufe=1- schutzwürdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig)
bewertet.
Die Hanglage mit maximalen Neigungen von knapp 20 % im Bestand wurde bis zu 3,5 m überhöht,
die geplanten Neigungen werden selbst an den steilsten Abschnitten nicht über 20% liegen. Durch
eine Optimierung der Geländeausbildung könnte das Volumen voraussichtlich um ca. 100.000 m³
vergrößert werden.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
22
AusAus AusAuswirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Menschen, Wohnen und Wohnumfeld
Die überregionale Erschließung ist zwar über die B8 sehr günstig, die Anbindung an den Standort
selbst führt jedoch zu Verlärmungen im Bereich angrenzender Gehöfte. In Verbindung mit der
Überformung des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die wohnumfeldbezogene
Erholungseignung des Raumes beeinträchtigt.
Biotope, Lebensräume
Betroffen sind Acker- und relativ artenarme Grünlandflächen ohne besondere Biotopschutzfunkti-
onen.
Tiere
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.
Boden
Betroffen sind Böden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).
Wasser
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen.
Landschaftsbild
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien
Die überregionale Erschließung/Verkehrsanbindung ist zwar günstig, die Erschließung des Stan-
dortes selbst jedoch weniger günstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolumen ist ungünstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
23
5.3 Sta
ndort 3: „Nördlich Lichtenberg“
RheinRhein RheinRhein-- --Sieg Kreis, Stadt Sieg Kreis, Stadt Sieg Kreis, Stadt Sieg Kreis, Stadt HennefHennef HennefHennef
Fläche:Fläche: Fläche:Fläche: ca. 18,5ca. 18,5 ca. 18,5ca. 18,5 haha haha
Volumen:Volumen: Volumen:Volumen: ca. ca. ca. ca. 2323 23237.000 m³7.000 m³ 7.000 m³7.000 m³
Der Standort ist über die B8, in der Verlängerung der BAB 560, sehr gut überregional angebunden.
Die Anbindung des Standortes an die B8 ist günstig, vorausgesetzt dass Abbiegespuren auf Höhe
des Wirtschaftsweges gegenüber der Ortslage Raveneck angelegt werden können. Ein Anschluss
über die Gemeindestraße nach Schächer wird wegen der Streckenlänge und der engen Fahrbahn-
breite als ungünstig angesehen. Durch den einzuhaltenden Abstand zur Wohnbebauung und zur
220kV-Hochspannungsleitung verringert sich die potenzielle Deponiefläche für eine DKI-Deponie
deutlich. Eine potenzielle Nutzung ist nur als DK0-Deponie möglich.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
24
Die F
lächen werden ackerbaulich und intensiv grünlandwirtschaftlich genutzt. Der Standort befin-
det sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 9 „Uckerather Hochfläche“ der Stadt Hen-
nef.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
25
Ein kleiner Bereich im Süden ist als Landschaftsschutzge biet „Pleiser Hügelland“ ausgewiesen.
Zwei „Geschützte Landschaftsbestandteile (Raine bei Theishohn und Linde mit Steinkreuz) gren-
zen an. Ziel des Landschaftsplanes ist es, in diesem Raum naturnahe Lebensräume anzulegen.
Der Raum wird von den Anwohnern der angrenzenden Gehöfte zur wohnumfeldbezogen Erho-
lungsnutzung (landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.
Bei d
en Böden handelt es sich um Parabraunerden und Pseudogley-Braunerde über devonischem
Festgestein aus Schluff- und Sandstein.
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhierh ierhier: nicht relevant
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte; hierhier hierhier: nicht relevant.
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhier hierhier: Parabraunerde (L34) in der Karte der schützwürdigen Bö-
den in NRW des „Geologischen Dienstes“ als „„ „„besonders besonders besonders besonders schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“schutzwürdig“-- -- Stufe Stufe Stufe Stufe 33 33; ; ; ; Parabraunerde
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
26
(L33) und Pseudogley-Braunerde (S-B32) als „schutzwürdig“„sch utzwürdig“„schutzwürdig“„schutzwürdig“-- -- Stufe 1Stufe 1 Stufe 1Stufe 1 bewertet (Stufe=1- schutz-
würdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig).
Die Hanglage mit Neigungen von maximal 17 % im Bestand wurde bis zu 3,5 m überhöht, die ge-
planten Neigungen werden selbst an den steilsten Abschnitten nicht über 20% liegen. Durch eine
Optimierung der Geländeausbildung könnte das Volumen voraussichtlich um ca. 150.000 m³ ver-
größert werden.
AusAusA
usAuswirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Mensc
hen, Wohnen und Wohnumfeld
Die überregionale Erschließung ist über die B8 günstig, die Anbindung an den Standort selbst führt
jedoch zu Verlärmungen im Bereich angrenzender Gehöfte. In Verbindung mit der Überformung
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
27
des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die wohnumfeldbezogene Erholungseig-
nung des Raumes beeinträchtigt.
Biotope, Lebensräume
Betroffen sind Acker- und relativ artenarme Grünlandflächen ohne besondere Biotopschutzfunkti-
onen.
Tiere
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.
Boden
Betroffen sind Böden mit hoher (Stufe 1) und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).
Wasser
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen.
Landschaftsbild
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien
Die Anbindung des Standortes an die B8 ist günstig, vorausgesetzt dass Abbiegespuren auf Höhe
des Wirtschaftsweges gegenüber der Ortslage Raveneck angelegt werden können. Das Verhältnis
Fläche zu Deponievolumen ist weniger günstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
28
5.4 Sta
ndort 4: „Nordwestlich Stieldorf“
Stadt KönigswinterStadt KönigswinterStadt KönigswinterStadt Königswinter
Fläche:Fläche: Fläche:Fläche: ca ca caca.. .. 10,04 10,04 10,04 10,04 haha haha
Volumen:Volumen: Volumen:Volumen: ca. ca. ca. ca. 592592 592592.000 m³.000 m³ .000 m³.000 m³
Der Standort befindet sich am nordwestlichen Rand des Stadtgebietes der Stadt Königswinter. Die
Lage des Standortes im klassifizierten Straßennetz ist zwar günstig, aber durch die enge, versetzte
Kreuzungssituation von der L 490 mit der L 83 in der Ortslage Stieldorf ist die Erschließung ext-
rem ungünstig.
Aufgrund des eingeschränkten Deponievolumens ist eine potenzielle Nutzung nur als DK0-
Deponie möglich.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
29
Die F
lächen werden als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Schutzausweisungen oder Vor-
rangflächen für den Biotop- und Artenschutz sind nicht betroffen. Das Landschaftsschutzgebiet
befindet sich außerhalb des Standortes.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
30
Bei d
en Böden im Raum handelt es sich um Pararaunerden über devonischem Festgestein aus
Schluff- und Sandstein. Des Weiteren treten Pararendzina und Kolluvisole auf. Die lehmigen
Schluffböden und Lößlehme kommen in Hang- und Kuppenlagen vor.
Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeitsbewertung
In Anlehnung an die Bewertung der schutzwürdigen Böden i n NRW des Geologischen Dienstes
werden zur Ermittlung der Eignung/Schutzwürdigkeit der örtlichen Böden folgende Kriterien her-
angezogen:
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhier hierhier: nicht relevant.
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant.
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhierh ierhier: alle Böden im Plangebiet sind in der Karte der schützwür-
digen Böden in NRW des „Geologischen Dienstes“ als „„ „„besonders besonders besonders besonders schutzwschutzw schutzwschutzwürdig“ürdig“ ürdig“ürdig“-- -- Stufe 3Stufe 3 Stufe 3Stufe 3 bewertet
(Stufe=1- schutzwürdig; Stufe=2- sehr schutzwürdig; Stufe=3- besonders schutzwürdig).
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
31
Die leichte Muldenlage mit Neigungen bis zu 8 % im Besta nd wurde bis zu 13 m überhöht, die ge-
planten Neigungen werden selbst an den steilsten Abschnitten nicht über 15 % liegen. Um das Ge-
lände für die landwirtschaftliche Folgenutzung nicht steiler auszubilden, wurde entlang der Be-
standsböschung zur L 83 die Böschung mit 1 : 3 und flacher fortgeführt, ebenso in einem kurzen
Abschnitt im Übergang zum angrenzenden Wirtschaftsweg.
AusAus
AusAuswirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbildwirkungen auf die Schutzgüter, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Menschen, Wohnen und Wohnumfeld
Die überregionale Erschließung ist durch die enge, versetzte Kreuzungssituation von der L 490 mit
der L 83 in der Ortslage Stieldorf sehr ungünstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
32
In Verbindung mit der Überformung des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die
wohnumfeldbezogene Erholungseignung des Raumes beeinträchtigt.
Biotope, Lebensräume
Betroffen sind Ackerflächen ohne besondere Biotopschutzfunktionen.
Tiere
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.
Boden
Betroffen sind Böden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Stufe 3).
Wasser
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen.
Landschaftsbild
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien
Die Erschließung/Verkehrsanbindung ist sehr ungünstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolu-
men ist günstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
33
5.5 Sta
ndort 8: „Östlich Meisenbach“
Stadt HennefStadt HennefStadt HennefStadt Hennef
Fläche:Fläche: Fläche:Fläche: ca. ca. ca. ca. 11,7511,75 11,7511,75 haha haha
Volumen:Volumen: Volumen:Volumen: ca. ca. ca. ca. 1.001.00 1.001.000.000 m³0.000 m³ 0.000 m³0.000 m³
Die Flächen befinden sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die Lage des Standortes im
klassifizierten Straßennetz ist mit der Anbindung über die höhenfreie Kreuzung der B8 mit L 86,
die K 27 und den kurzen Anschluss über die Gemeindestraße in Richtung Meisenbach sehr günstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
34
Bei d
en Flächen handelt es sich um sehr artenarme und strukturlose Acker- bzw. Grünlandeinsaat-
Flächen ohne besondere Biotopwertigkeiten. Der Standort befindet sich im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Nr. 9 „Uckerather Hochfläche“ der Stadt Hennef. Der Bereich umfasst das
Landschaftsschutzgebiet „Uckerather Hochfläche“.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
35
Der Raum wird von den Anwohnern von Meisenbach zur wohnum feldbezogen Erholungsnutzung
(landschaftsbezogene Erholung, Spazierengehen) genutzt.
Bei d
en Böden handelt es sich um Braunerde-Pseudogley, Braunerde und Pseudogley über devoni-
schem Festgestein aus Schluff- und Sandstein.
Ökologische Bodenfunktionen: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürli-
cher Lebensraum; hierhier hierhier: nicht kartiert.
Regionale Besonderheiten; seltene Böden oder Oberflächenausprägungen als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte; hierhierh ierhier: nicht relevant.
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktions-
grundlage für die Landwirtschaft; hierhierh ierhier: nicht kartiert.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStando rtsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
36
Die leichte Hanglage mit einer mittleren Neigung von ca. 6 % im Bestand wurde bis zu 20 m über-
höht. Es wurde keine Höhenlinienmodell erstellt, der Deponiekörper (DK I) über Böschungsunter-
kante und Böschungsoberkante dargestellt.
Die geplanten Neigungen liegen bei 1 : 3 auf der Talseite, bzw. 1 : 4 auf der Hangseite. Für die De-
ponieentwässerung wurde umlaufend ein 5 m breiter Streifen freigehalten.
Bei der Ermittlung des Deponievolumens wurde der technische Aufbau über den Abzug der
Grundfläche multipliziert mit einer Stärke von insgesamt 2,5 m berücksichtigt.
Die S
chnitte zur Volumenberechnung sind als Anlage beigefügt.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
37
Menschen, Wohnen und Wohnumfeld
Die überregionale Erschließung und die Anbindung an den Standort selbst sind günstig. Eine Ver-
lärmung von Meisenbach kann durch Einhaltung von Abständen minimiert werden. In Verbindung
mit der Überformung des Landschaftsbildes während der Deponiephase wird die wohnumfeldbe-
zogene Erholungseignung des Raumes beeinträchtigt.
Biotope, Lebensräume
Betroffen sind artenarme und strukturlose Acker- bzw. Grünlandeinsaat-Flächen ohne besondere
Biotopschutzfunktionen.
Tiere
Das Informationssystem LINFOS zeigt keine bekannten Vorkommen planungsrelevanter Tierar-
ten.
Boden
Betroffen sind Böden ohne kartierte Schutzwürdigkeiten.
Wasser
Oberflächengewässer sind direkt nicht betroffen.
Landschaftsbild
Die Hanglagen sind relativ gut sichtverschattet. Während der Schüttphasen bis zur Rekultivierung
sind dennoch deutliche negative Wirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild der Landschaft ge-
geben.
Ökonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische KriterienÖkonomische Kriterien
Die Erschließung/Verkehrsanbindung ist günstig. Das Verhältnis Fläche zu Deponievolumen ist für
die geplante DKI-Deponie günstig.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
38
66 66 Zusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der StandorteZusammenfassende Bewertung der Standorte
6.1 Bewertung der Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
Die Bewertung der Standorte hinsichtlich ihrer Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Land-
schaftsbild erfolgt anhand einer ökologischen Risikoeinschätzung. 3 Die Einschätzung des Grades
der
Neubelastung bzw. des zu erwartenden ökologischen Risikos wird über eine Verknüpfung der
Intensität der zu erwartenden Eingriffe mit der Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit der Schutz-
güter ermittelt.
Die komplexen Sachverhalte und Zusammenhänge werden auf einer dreistufigen Ordinal-Skala
bewertet.
Die Risikobeurteilung erfolgt jeweils für ein Schutzgut/Landschaftspotenzial.
Es wird dann eine zusammenfassende Wertung aller relevanter Schutzgüter vorgenommen. Diese
Verknüpfung dient der notwendigen Entscheidungshilfe. Sie bedingt aber auch Informationsverlus-
te und eine höhere Subjektivität.
BewertungBewertung BewertungBewertung derder derder ökologische Risikenökologische Risikenökologische Risikenökologische Risiken/ Beeinträchtigungen/ Beeinträchtigungen/ Beeinträchtigungen/ Beeinträchtigungen und Neubelastungenund Neubelastungenund Neubelastungenund Neubelastungen
/dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Hoch Hoch Hoch Hoch
(Stufe III)(Stufe III) (Stufe III)(Stufe III)
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen und Neubelastungen sind mit
einem hohen Konfliktpotenzial verbunden und wirken auch bei Be-
rücksichtigung risikomindernder Maßnahmen erheblich oder nachhal-
tig auf Schutzgüter und/oder den Naturhaushalt. Die Bewertung der
Wirkungen auf das Landschaftsbild bezieht sich auf die Zeit der
Schüttphasen bis zur Wirksamkeit der vorgesehenen Rekultivierungs-
maßnahmen.
/dodecastar3/dodecastar3 Weniger hochWeniger hochWeniger hochWeniger hoch
(Stufe II)(Stufe II) (Stufe II)(Stufe II)
Neubelastungen sind durch das Vorhaben gegeben, das Konfliktpo-
tenzial ist jedoch insgesamt weniger hoch als bei der Stufe III. Die
Schutzgüter werden beeinträchtigt, die Leistungsfähigkeit des Natur-
haushaltes wird insgesamt jedoch nicht erheblich gestört. Die Wirkun-
gen sind zeitlich begrenzt.
/dodecastar3 Relativ gering Relativ gering Relativ gering Relativ gering
(Stufe I)(Stufe I) (Stufe I)(Stufe I)
Neubelastungen und Konflikte sind nur in einem relativ geringen Um-
fang zu erwarten. Beeinträchtigungen können weitgehend vermieden
und/oder ausgeglichen werden.
3 in Anlehnung an: BACHFISCHER/ DAVID u. a. 1980: Die ökologische Risikoanalyse als Entscheidungshilfe für die
räum
liche Gesamtplanung
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
39
Potenzielle Potenzielle Potenzielle Potenzielle
StandorteStandorte StandorteStandorte
Mensch und Mensch und Mensch und Mensch und
WohnumfeldWohnumfeldWohnumfeldWohnumfeld
Tiere und PflanzenTiere und PflanzenTiere und PflanzenTiere und Pflanzen BodenBoden BodenBoden WasserWasser WasserWasser LandschaftLandschaft LandschaftLandschaftsbildsbild sbildsbild ZusammenfaZusammenfaZusammenfaZusammenfass sssungsung sungsung
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3
Vorbehaltlich
Artenschutzprüfung
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Ertragsfähigkeit
bes. schützenswert
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Weniger Hoch
2 2 2 2 Östlich Hennef bei PÖstlich Hennef bei PÖstlich Hennef bei PÖstlich Hennef bei Pe-e- e-e-
tershohntershohn tershohntershohn
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3
Vorbehaltlich
Artenschutzprüfung
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Ertragsfähigkeit
bes. schützenswert
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Eingeschränkt auch
nach Rekultivierung
Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Hoch
3 3 3 3 Nördlich LichteNördlich LichteNördlich LichteNördlich Lichtenn nnberg berg berg berg
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3
Vorbehaltlich
Artenschutzprüfung
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Ertragsfähigkeit
bes. schützenswert
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Eingeschränkt auch
nach Rekultivierung
Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Hoch
4 4 4 4 Nordwestlich StieNordwestlich StieNordwestlich StieNordwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3
Vorbehaltlich
Artenschutzprüfung
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Ertragsfähigkeit
bes. schützenswert
Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Weniger Hoch
88 88 Östlich MeiseÖstlich MeiseÖstlich MeiseÖstlich Meisenn nnbachbach bachbach
DKIDKI DKIDKI-- --DeponieDeponie DeponieDeponie Stufe II /dodecastar3/dodecastar3 Stufe I /dodecastar3
Vorbehaltlich
Artenschutzprüfung
Stufe I /dodecastar3 Stufe I /dodecastar3 Stufe III /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Eingeschränkt auch
nach Rekultivierung
Stufe II /dodecastar3/dodecastar3
Weniger Hoch
Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 33 33: : : : Zusammenfassende Bewertung der Zusammenfassende Bewertung der Zusammenfassende Bewertung der Zusammenfassende Bewertung der ökologischen Risiken, ökologischen Risiken, ökologischen Risiken, ökologischen Risiken, Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen und NeubelNeubel NeubelNeubelastungenastungen astungenastungen
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
40
6.2 Z
usammenfassende Bewertung unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien
Zur ökonomischen Bewertung der Standorte werden die Erschließung und Verkehrsanbindung so-
wie das mögliche Deponievolumen herangezogen. Die überschlägige Ermittlung des Deponievo-
lumens erfolgte auf der Grundlage einer möglichen Ausformung der Ablagerung der einzelnen
Standorte. Die zusammenfassende Wertung bezieht die Wertung der Schutzgüter ein.
Durch das erneute Aggregieren der unterschiedlichen Wertungen sind wiederum Informationsver-
luste und eine höhere Subjektivität verbunden. Diese Verknüpfung wird dennoch als notwendige
Entscheidungshilfe durchgeführt.
Bewertung derBewertung derBewertung derBewertung der ökonomischen Kriterienökonomischen Kriterienökonomischen Kriterienökonomischen Kriterien
/dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3 ungünstigungünstig ungünstigungünstig
(Stufe I(Stufe I (Stufe I(Stufe IIIII IIII)) ))
Der Standort sollte vorerst zurück gestellt werden.
/dodecastar3/dodecastar3 Weniger Weniger Weniger Weniger günstiggünstig günstiggünstig
(Stufe II)(Stufe II) (Stufe II)(Stufe II)
Hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen der relevanten
Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomischen Kriterien in
dieser Planungsphase als bedingt geeignet gewertet.
/dodecastar3 günstiggünstig günstiggünstig
(Stufe (Stufe (Stufe (Stufe I)I) I)I)
Hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen der relevanten
Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomischen Kriterien in
dieser Planungsphase als geeignet bewertet und empfohlen für vertie-
fende Untersuchungen und Recherchen.
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
41
Potenzielle Potenzielle Potenzielle Potenzielle
StandorteStandorte StandorteStandorte
ErschlErschl ErschlErschlii iiee eeßung,ßung, ßung,ßung,
VerkehrsanbiVerkehrsanbiVerkehrsanbiVerkehrsanbinn nndungdung dungdung
Fläche; Fläche; Fläche; Fläche; VolumenVolumen VolumenVolumen Beeinträchtigung derBeeinträchtigung derBeeinträchtigung derBeeinträchtigung der
SchutzgüterSchutzgüter SchutzgüterSchutzgüter
ZusammenfassungZusammenfassungZusammenfassungZusammenfassung
1 1 1 1 Nördlich BirkNördlich BirkNördlich BirkNördlich Birk
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Günstig
(Stufe I) /dodecastar3
10 ha, 207.000 m³
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
22 22 Östlich Hennef bei PeterÖstlich Hennef bei PeterÖstlich Hennef bei PeterÖstlich Hennef bei Peterss sshohnhohn hohnhohn
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
9,80 ha, 100.000 m³
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichte3 Nördlich Lichtenn nnberg berg berg berg
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Eingeschränkt günstig
(Stufe I) /dodecastar3
18,5 ha, 237.000 m³
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stie4 Nordwestlich Stiell lldorfdorf dorfdorf
DK0DK0 DK0DK0-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
10,04 ha, 592.000 m³
Günstig
(Stufe I) /dodecastar3
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
Ungünstig
(Stufe III) /dodecastar3/dodecastar3/dodecastar3
Die Erschließung stellt hier das
Ausschlusskriterium dar
8 Östlich Meise8 Östlich Meise8 Östlich Meise8 Östlich Meisenn nnbachbach bachbach
DKIDKI DKIDKI-- --DeponieDeponie DeponieDeponie
Günstig
(Stufe I) /dodecastar3
11,75 ha, 1.000.000 m³
Günstig
(Stufe I) /dodecastar3
Weniger günstig
(Stufe II) /dodecastar3/dodecastar3
Günstig
(Stufe I) /dodecastar3
Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 44 44: Zusammenfassende B: Zusammenfassende B: Zusammenfassende B: Zusammenfassende Bewertung ewertung ewertung ewertung unter Berücksichtigung unter Berücksichtigung unter Berücksichtigung unter Berücksichtigung der ökonomischen Kriteriender ökonomischen Kriteriender ökonomischen Kriteriender ökonomischen Kriterien
ANLAGE 4
Standortsuche für eine DKIStandor tsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKIStandortsuche für eine DKI-- --Deponie „RechtDeponie „RechtDeponie „RechtDeponie „Rechtss ssrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rheinrheinischer Bereich des Rhein-- --SiegSieg SiegSieg-- --Kreises“Kreises“ Kreises“Kreises“
RR RRaumbezogeneaumbezogeneaumbezogeneaumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und BeweEmpfindlichkeitsuntersuchung und Bewerr rrtung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standortetung potenzieller Standorte
42
77 77 Zusa
mmenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und PlanungsempfehlungZusammenfassung und Planungsempfehlung
Das Verfüllvolumen der vorhandenen Mineralstoffdeponie am Standort Sankt Augustin wird in
wenigen Jahren ausgeschöpft sein. Deshalb plant die RSAG, eine neue Deponie der Deponieklasse
I gemäß Deponieverordnung zu entwickeln. Gemäß dem im Abfall-Wirtschaftsplan festgeschriebe-
nen Grundsatz der entstehungsnahen Entsorgung soll sich diese Deponie im rechtsrheinischen
Kreisgebiet befinden. Die Planungsgruppe Grüner Winkel wurde beauftragt, im rechtsrheinischen
Bereich des Rhein-Sieg-Kreises eine systematische Suche nach geeigneten Standorten für DKI-
Deponien durchzuführen. Ziel ist hierbei, über eine Bewertung der Raumempfindlichkeit schon im
Planungsstadium das Konfliktpotenzial mit anderen Raumnutzungen zu minimieren und Such-
räume für potenziell geeignete Standorte zu ermitteln.
Es werden insgesamt 10 Vorrangräume bzw. Potenzialflächen abgegrenzt. Kennzeichnend sind ei-
ne relative geringe Raumempfindlichkeit sowie eine gute Erschließung. Diese Bereiche wurden bei
einer Bereisung gesichtet und einer Bewertung unterzogen. Von zehn in der Vorauswahl betrachte-
ten werden fünf Potentialflächen vorerst nicht weiter untersucht.
Insgesamt verbleiben fünf Standorte, die beschrieben und hinsichtlich ihrer Wirkungen auf den Na-
turhaushalt und das Landschaftsbild sowie ihrer wirtschaftlichen Eignung vergleichend bewertet
werden. Aufgrund der Einschränkungen, insbesondere durch die einzuhaltenden Abstände zu
Wohnhäusern, ist das Deponievolumen bei den Standorten 1, 2, 3 und 4 für die Herrichtung einer
DKI-Deponie zu gering. Die Eignung für eine DK0-Deponie ist potenziell jedoch gegeben.
Der Standort 1 „Nördlich Birk“ ist zur Ablagerung von Bodenaushub (DK0) hinsichtlich der zu
erwartenden Beeinträchtigungen als weniger günstig (bedingt geeignet) gewertet worden.
Die Standorte 2, 3 und 4 sind hinsichtlich ihrer Eignung zur Ablagerung von Bodenaushub (DK0)
ungünstig. Diese Standorte sollten primär nicht weiter untersucht werden.
Der Standort 8 „Meisenbach“ wird als mögliche DKI-Deponie hinsichtlich der zu erwartenden Be-
einträchtigungen der relevanten Schutzgüter und unter Einbeziehung der ökonomischen Kriterien
in dieser Planungsphase als geeignet für vertiefende Untersuchungen und Recherchen bewertet.
Dipl.-
Ing. Landespflege G. Kursawe
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
Nümbrecht, 10. November 2014
ANLAGE 4
Umweltbericht
zur Änderung des Regionalplanes
für den Regierungsbezirk Köln
in der Stadt Hennef
ANLAGE 5
Umweltbericht
zur Änderung des Regionalplanes
für den Regierungsbezirk Köln
in der Stadt Hennef
Auftraggeber:
RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Verfasser:
Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG
Brackhüttenweg 1
59581 Warstein-Hirschberg
Bearbeiter:
Nadine Faßbeck
M. Eng. Landschaftsarchitektur und Regionalentwicklung
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
Proj.-Nr. 2596
Warstein-Hirschberg, Dezember 2025
ANLAGE 5
Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Verzeichnisse
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... I
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .. II
Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...... II
1.0 Einleitung ................................ ................................ ................................ ............. 1
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der
Regionalplanänderung ................................ ................................ ..................... 1
1.2 Methodik der Umweltprüfung ................................ ................................ ............. 1
1.3 Relevante Ziele des Umweltschutzes ................................ ................................ 2
2.0 Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ......................... 8
2.1 Beschreibung des betroffenen Raumes ................................ ............................. 8
2.2 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit“ ................. 9
2.3 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ ................................ .......... 9
2.4 Schutzgut „Fläche, Boden“ ................................ ................................ .............. 12
2.5 Schutzgut „Wasser“ ................................ ................................ ......................... 13
2.6 Schutzgut „Luft, Klima“ ................................ ................................ .................... 14
2.7 Schutzgut „Landschaft“ ................................ ................................ .................... 14
2.8 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ................................ .................... 16
2.9 Wechselwirkungen ................................ ................................ .......................... 16
3.0 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung ................................ ............... 18
3.1 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ................ 18
3.2 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ ................................ ........ 18
3.3 Schutzgut „Fläche, Boden“ ................................ ................................ .............. 19
3.4 Schutzgut „Wasser“ ................................ ................................ ......................... 20
3.5 Schutzgut „Luft, Klima“ ................................ ................................ .................... 20
3.6 Schutzgut „Landschaft“ ................................ ................................ .................... 20
3.7 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ ................................ .................... 21
3.8 Wechselwirkungen ................................ ................................ .......................... 21
4.0 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen ................................ ................................ ................ 23
5.0 Planungsalternativen ................................ ................................ ......................... 24
6.0 Verwendete Verfahren und Hinweisen auf Schwierigkeiten und Defizite ............ 25
7.0 Überwachungsmaßnahmen ................................ ................................ ............... 26
8.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................ ...................... 27
9.0 Quellenverzeichnis ................................ ................................ ............................ 28
ANLAGE 5
Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Verzeichnisse
II
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Bestandssituation im Änderungsbereich ................................ ......................... 8
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Planungsrelevante querschnittsorientierte Ziele des Umweltschutzes. ............ 2
Tab. 2 Zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes
und der zugeordneten Kriterien. ................................ ................................ ...... 4
Tab. 3 Übersicht über den Bodentyp im Änderungsbereich. ................................ ..... 12
ANLAGE 5
Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Einleitung
1
1.0 Einleitung
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der
Regionalplanänderung
Die RSEB Rhein-Sieg Erdenddeponiebetriebe GmbH plant die Errichtung der Boden-
deponie Vierwinden bei Hennef-Meisenbach, um die Entsorgungssicherung im Rhein-
Sieg-Kreis für DK0-Materialien nach Verfüllende der Deponie Peterhohn II in ca. 2 Jah-
ren weiterhin sicherzustellen.
Der geplante Deponiestandort befindet sich innerhalb eines „Allgemeinen Freiraum-
und Agrarbereiches (AFAB)“, der allerdings von einem „Bereich für den Schutz der
Natur (BSN)“ überlagert wird.
Diese Bereiche dienen dem Aufbau und der dauerhaften Sicherung des regionalen
Biotopverbundes. Die BSN sind für den Schutz und für die Entwicklung wertvoller Le-
bensräume und Lebensgemeinschaften zu erhalten, zu entwickeln und vor nachhalti-
gen Beeinträchtigungen, insbesondere auch ihrer Entwicklungspotenziale, zu bewah-
ren. Die Entwicklung des regionalen Biotopverbundsystems soll, soweit möglich, auch
zum vorbeugenden Hochwasserschutz beitragen. Planungen und Maßnahmen, die die
Funktionen der BSN beeinträchtigen, sind auszuschließen.
Eine Vereinbarkeit der vorgesehenen Nutzung mit den bestehenden Zielen der Raum-
ordnung ist somit derzeit nicht gegeben.
Zur raumordnerischen Sicherung der beabsichtigten Maßnahme beantragt die RSEB
Rhein-Sieg Erdenddeponiebetriebe GmbH daher die Änderung des Regionalplanes für
den Regierungsbezirk Köln beantragt.
Es ist vorgesehen, einen „Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der
Zweckbindung Abfalldeponie“ festzulegen. Es werden zudem innerhalb dieses Berei-
ches die Rekultivierungsziele dargelegt. Entsprechend wird ein „Allgemeiner Freiraum-
und Agrarbereich (AFAB) mit der Freiraumfunktion Bereich zum Schutz der Natur
(BSN) festgelegt. Die Festlegung des BSN begründet sich in der geplanten Rekultivie-
rung, die möglichst naturnah vorgesehen ist. Neben landwirtschaftlich genutzten Flä-
chen werden Pflanzungen von Gehölzen und Sukzessionsbereiche vorgesehen sowie
Krautfluren entstehen.
1.2 Methodik der Umweltprüfung
Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz (ROG) ist bei Aufstellung von Raumordnungsplänen
von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle (hier: Regionalplanungsbe-
hörde Köln) eine Umweltprüfung durchzuführen.
Gemäß ROG ist bei der Aufstellung, der Änderung oder Ergänzung von Raumord-
nungsplänen, die mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind, eine Umwelt-
prüfung durchzuführen. Als integrativer Bestandteil des Regionalplanverfahrens bein-
haltet die Umweltprüfung die frühzeitige, systematische und transparente Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Planes.
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Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Einleitung
2
Die erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf die in § 8 Abs. 1 ROG
genannten Schutzgüter sind zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu be-
schreiben und zu bewerten.
Gemäß den Vorgaben des ROG bezieht sich die Umweltprüfung auf das, was nach ge-
genwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach In-
halt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplanes angemessenerweise verlangt
werden kann.
Die strategische Umweltprüfung konzentriert sich dabei auf das, was auf Ebene der
Regionalplanung entschieden wird. Da die Umweltprüfung als unselbstständiger Ver-
fahrensbestandteil auf das Entscheidungsprogramm des jeweiligen Planungsverfah-
rens beschränkt ist, umfasst der Prüfgegenstand der Umweltprüfung bei Planände-
rungsverfahren ausschließlich die zur Entscheidung anstehenden geänderten Planin-
halte.
§ 8 Abs. 1 Satz 2 ROG regelt, dass der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung ein-
schließlich des erforderlichen Umfangs und Detailierungsgrades des Umweltberichtes
festzulegen ist. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Auf-
gabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplanes berührt werden
kann, sind hierbei zu beteiligen (sog. Scoping).
Nach Durchführung des Scopings wird der Umweltbericht unter Berücksichtigung der
eingegangenen Informationen und Hinweise weiter bearbeitet.
1.3 Relevante Ziele des Umweltschutzes
Im Umweltbericht sind gemäß Anlage 1 ROG die geltenden Ziele des Umweltschutzes
darzustellen. Den Zielen werden geeignete Kriterien zugeordnet, die eine Beschrei-
bung des Umweltzustands bzw. eine Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung
sowie eine Beurteilung der Umweltauswirkungen ermöglichen. Die für die Regional-
plandarstellung bedeutenden in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes sind als Bewertungsgrundlage darzustellen. Relevant sind dabei
vor allem Ziele in Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Erlasse) oder in
Plänen und Programmen, die zur Sicherung und Verbesserung des Umweltzustandes
beitragen können. Diese werden nachfolgend aufgeführt:
Tab. 1 Planungsrelevante querschnittsorientierte Ziele des Umweltschutzes.
Umweltziel Rechtsquelle
Erhalt der Umwelt- und Erholungsfunktion in
ländlichen Räumen. § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG
Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen
Nutzungen des Raumes unter Berücksichti-
gung seiner ökologischen Funktionen sowie
sparsamer und schonender Inanspruch-
nahme von Naturgütern.
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG
Verminderung der erstmaligen Inanspruch-
nahme von Freiflächen für Siedlungs- und
Verkehrsflächen, insbesondere durch die
vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG
ANLAGE 5
Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln in der Stadt Hennef
Einleitung
3
Umweltziel Rechtsquelle
die Wiedernutzbarmachung von Flächen und
Maßnahmen zur Innenentwicklung der
Städte und Gemeinden
Schaffung eines großflächig übergreifenden,
ökologisch wirksamen Freiraumverbundsys-
tems, Freiräume im besiedelten und sied-
lungsnahen Bereich einschließlich ihrer Be-
standteile […], sind zu erhalten und dort, wo
sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden
sind, neu zu schaffen.
§ 1 Abs. 6 BNatSchG,
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG
Begrenzung der Flächeninanspruchnahme
im Freiraum. Erneute Inanspruchnahme be-
reits bebauter Flächen sowie Bebauung un-
bebauter Flächen im beplanten und unbe-
planten Innenbereich (soweit nicht für Grün-
flächen vorgesehen), hat Vorrang vor Inan-
spruchnahme von Freiflächen im Außenbe-
reich.
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG,
§ 1 Abs. 5 Satz 2
BNatSchG
Dauerhafte Sicherung der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und
der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.
Der Entwicklung sich selbst regulierender
Ökosysteme / natürliche Dynamik ist in ge-
eigneten Lebensräumen Raum zu geben.
§ 1 BNatSchG
Sparsame und schonende Nutzung der sich
nicht erneuernden Naturgüter. § 1 BNatSchG
Erhalt unbebauter Bereiche wegen ihrer Be-
deutung für den Naturhaushalt und für die Er-
holung in der dafür erforderlichen Größe und
Beschaffenheit. Renaturierung nicht mehr
benötigter versiegelter Flächen.
§ 1 BNatSchG
Verkehrswege, Energieleitungen und ähnli-
che Vorhaben sollen landschaftsgerecht ge-
führt, gestaltet und so gebündelt werden,
dass die Zerschneidung und die Inanspruch-
nahme der Landschaft sowie Beeinträchti-
gungen des Naturhaushalts vermieden oder
so gering wie möglich gehalten werden. Ver-
meidung, Ausgleich bzw. Minderung von Be-
einträchtigungen von Natur und Landschaft
beim Aufsuchen und der Gewinnung von Bo-
denschätzen.
§ 1 Abs. 5 Satz 3 und 4
BNatSchG
Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen,
Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur-
und sonstige Sachgütern und Vorbeugung
vor dem Entstehen schädlicher Umweltein-
wirkungen (Luftverunreinigungen, Geräu-
sche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strah-
len und ähnliche Umwelteinwirkungen).
§ 1 Abs. 1 BImSchG,
39. BImSchV
Zuordnung raumbedeutsamer Planungen
und Maßnahmen so, dass schädliche Um-
welteinwirkungen und von schweren Unfällen
hervorgerufene Auswirkungen auf aus-
schließlich oder überwiegend dem Wohnen
§ 50 BImSchG
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Einleitung
4
Umweltziel Rechtsquelle
dienende Gebiete sowie auf sonstige schutz-
bedürftige Gebiete so weit wie möglich ver-
mieden werden.
Überdies werden in verschiedenen Fachgesetzen (z. B. Bundesnaturschutzgesetz,
Bundesimmissionsschutzgesetz, Klimaschutzgesetz NRW etc.) schutzgutspezifische
Umweltschutzziele formuliert.
Um der Maßstabsebene des Regionalplanes zu entsprechen, wird der Fokus auf über-
geordnete Ziele auf Ebene der Landes- und Regionalplanung gelegt. Aus diesen wer-
den wiederum Schutzkriterien abgeleitet, welche der Ermittlung und Beschreibung des
Umweltzustands sowie der Bewertung der Umweltauswirkungen des vorliegenden Pla-
nes dienen. Die abgeleiteten Kriterien wiederum stehen im Kontext mit den vorliegen-
den schutzgutbezogenen Daten- und Informationsgrundlagen.
Die folgende Tabelle stellt eine schutzgutbezogene Auflistung der Umweltziele dar:
Tab. 2 Zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes und der zuge-
ordneten Kriterien.
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien
Menschen und
menschliche Ge-
sundheit
• Sicherung und Entwicklung des Erho-
lungswertes von Natur und Landschaft
(§ 1 BNatSchG, § 13 LNatSchG NRW)
• Schutz vor schädlichen Umwelteinwir-
kungen auf den Menschen durch
Lärm, Erschütterungen, elektromagne-
tische Felder, Strahlung und Licht
(Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG,
§ 47 a-f BImSchG, § 2 ROG, §§ 1, 48
BImSchG, 16., 18., 26. und 39. BIm-
SchV, TA Lärm)
• Schutz vor schädlichen Auswirkungen
auf die menschliche Gesundheit durch
Luftverunreinigungen (Richtlinie
2008/50/EG über Luftqualität und sau-
bere Luft für Europa, § 2 ROG, Ge-
ruchsimmissionsrichtlinie GIRL, Natio-
nale Nachhaltigkeitsstrategie, §§ 1, 48
BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft)
• Berücksichtigung der Achtungsab-
stände nach Leitfaden KAS-18 der
Kommission für Anlagensicherheit,
SEVESO II (Richtlinie 96/82/EG des
Rates vom 09. Dezember 1996 zur
Beherrschung der Gefahren bei
schweren Unfällen mit gefährlichen
Stoffen (Umsetzung § 50 BImSchG)
• Auswirkungen auf Kur-
orte/-gebiete und Er-
holungsorte/-gebiete
• Auswirkungen auf die
Erholungssituation
(lärmarme Räume)
• Auswirkungen auf die
Wohnsituation/Sied-
lungsbereiche
Tiere, Pflanzen
und die biologi-
sche Vielfalt
• Schutz wildlebender Tiere, Pflanzen,
ihrer Lebensstätten und Lebensräume,
der biologischen Vielfalt (FFH-Richtli-
nie 92/43/EWG, Vogelschutzrichtlinie
79/409/EWG, Nationale Strategie zur
biologischen Vielfalt, §§ 1, 23, 30, 32,
• Auswirkungen auf na-
turschutzrechtlich ge-
schützte Bereiche (Na-
tura 2000-Gebiete, Na-
tionalpark, Natur-
schutzgebiete, Wild-
nisgebiete, geschützte
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Einleitung
5
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien
33, 44 BNatSchG, § 42 LNatSchG
NRW, § 2 ROG)
• Sicherung sämtlicher Gewässer als
Bestandteil des Naturhaushaltes und
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
(§ 6 WHG, § 2 LWG, § 1 BNatSchG,
§ 2 ROG)
• Schaffung eines Biotopverbundsys-
tems (§ 20 BNatSchG i. V. m. § 35
LNatSchG NRW, § 21 BNatSchG)
Biotope nach § 30
BNatSchG bzw. § 42
LNatSchG NRW)
• Auswirkungen auf
(verfahrenskritische
Vorkommen) pla-
nungsrelevante(r)
Pflanzen- und Tierar-
ten
• Auswirkungen auf
schutzwürdige Biotope
• Auswirkungen auf Bio-
topverbundflächen
Fläche
• Verringerung der erstmaligen Inan-
spruchnahme von Freiflächen für Sied-
lungs- und Verkehrszwecke, insbeson-
dere durch die vorrangige Ausschöp-
fung der Potenziale für die Wieder-
nutzbarmachung von Flächen und
Maßnahmen zur Innenentwicklung der
Städte und Gemeinden (§ 2 Abs. 2
Nr. 6 ROG)
• sparsamer und schonender Umgang
mit Grund und Boden; Begrenzung
von Bodenversiegelung auf das not-
wendige Maß und Nutzung der Mög-
lichkeiten zum Bauflächenrecycling,
zur Nahverdichtung und anderen Maß-
nahmen der Innenentwicklung (§ 1a
Abs. 2 BauGB) - sparsame und scho-
nende Nutzung der sich nicht erneu-
ernden Naturgüter (§ 1 Abs. 3 Nr. 1
BNatSchG)
• Auswirkung auf Flä-
chenneuinanspruch-
nahme (Vermeidung)
• Auswirkungen auf Flä-
chennutzungseffizienz
(Innenentwicklung, Re-
cycling, Revitalisierung
von Brachflächen, Nut-
zung von Baulücken,
Entsiegelung im Be-
stand)
• Auswirkungen auf Flä-
chennutzungsqualität
(Zerschneidungsgrad)
Boden
• Sparsamer und schonender Umgang
mit Grund und Boden; Begrenzung
von Bodenversiegelungen auf das not-
wendige Maß (§ 1 LBodSchG)
• Sicherung der natürlichen Bodenfunk-
tionen sowie der Funktion als Archiv
der Natur- und Kulturgeschichte (§ 1
BBodSchG, § 1 BNatSchG, § 1
LBodSchG, § 2 ROG)
• Schädliche Bodenveränderungen sind
abzuwehren, der Boden und Altlasten
sind zu sanieren (§ 1 BBodSchG, § 1
LBodSchG)
• Auswirkungen auf
schutzwürdige Böden
Wasser
• Schutz der Gewässer vor Schadstoffe-
inträgen (Kommunale Abwasserrichtli-
nie 91/271/EWG sowie Richtlinie über
die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch 98/83/EG,
§ 27 WHG)
• Erreichen eines guten mengenmäßi-
gen und chemischen Zustands des
• Auswirkungen auf
Wasserschutzgebiete
• Auswirkungen auf
Überschwemmungs-
gebiete
• Auswirkungen auf
Oberflächenwasser-
körper
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6
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien
Grundwassers (§ 47 WHG, Art. 4
WRRL)
• Erreichen eines guten ökologischen
Zustands/Potenzials und eines guten
chemischen Zustands der Oberflä-
chengewässer (§ 29 WHG, Art. 4
WRRL);
• Vorbeugung der Entstehung von
Hochwasserschäden und Schutz von
Überschwemmungsgebieten (§§ 72–
78 WHG, Art. 1 Hochwasserrisikoma-
nagementrichtlinie 2007/60/EG, § 1
BNatSchG, § 2 ROG)
• Sicherung der öffentlichen Wasserver-
sorgung (§§ 48, 50, 51, 52 WHG)
• Auswirkungen auf
Grundwasserkörper
Klima/Luft
• Vermeidung von Beeinträchtigungen
der Luft und des Klimas (§ 1
BNatSchG, § 1 BImSchG)
• Verringerung der Gesamtsumme der
Treibhausgasemissionen (§ 3(1) Kli-
maschutzgesetz NRW)
• Steigerung des Ressourcenschutzes,
der Ressourcen- und Energieeffizienz,
der Energieeinsparung und Ausbau
Erneuerbarer Energien zur Verringe-
rung der Treibhausgasemissionen
(§ 3(2) Klimaschutzgesetz NRW)
• Begrenzung der negativen Auswirkun-
gen des Klimawandels durch die Erar-
beitung und Umsetzung von sektor-
spezifischen und auf die jeweilige Re-
gion abgestimmten Anpassungsmaß-
nahmen (§ 3(3) Klimaschutzgesetz
NRW)
• Berücksichtigung der räumlichen Er-
fordernisse des Klimaschutzes, sowohl
durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch
durch solche, die der Anpassung an
den Klimawandel dienen; Schaffung
der räumlichen Voraussetzungen für
den Ausbau der erneuerbaren Ener-
gien, für eine sparsame Energienut-
zung sowie für den Erhalt und die Ent-
wicklung natürlicher Senken für klima-
schädliche Stoffe und für die Einlage-
rung dieser Stoffe (§ 2 Abs. 2 Nr. 6
ROG)
• Auswirkungen auf kli-
matische und lufthygi-
enische Ausgleichs-
räume
• Auswirkungen auf kli-
marelevante Böden
Landschaft
• Sicherung der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit der Landschaft sowie des
Erholungswertes (§ 1 BNatSchG, § 2
ROG)
• Bewahrung von Naturlandschaften
und historisch gewachsenen Kultur-
• Auswirkungen auf das
Landschaftsbild
• Auswirkungen auf na-
turschutzrechtlich ge-
schützte Bereiche (Na-
turparke, Landschafts-
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Einleitung
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Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Kriterien
landschaften vor Verunstaltung, Zer-
siedelung und sonstigen Beeinträchti-
gungen (§ 1 BNatSchG, § 2 ROG)
schutzgebiete, ge-
schützte Landschafts-
bestandteile)
• Auswirkungen auf
UZVR
Kulturgüter und
sonstige Sachgü-
ter
• Schutz der Baudenkmäler, Denkmal-
bereiche, Bodendenkmäler / archäolo-
gischen Fundstellen, Kulturdenkmäler
(§ 1 BNatSchG, § 2 ROG, §§ 1und 2
DSchG NW)
• Bewahrung von historisch gewachse-
nen Kulturlandschaften vor Verunstal-
tung, Zersiedelung und sonstigen Be-
einträchtigungen (§ 1 BNatSchG, § 2
ROG)
• Auswirkungen auf his-
torische Kulturland-
schaften inkl. Denkmä-
lern und Denkmalbe-
reichen
• Auswirkungen auf ar-
chäologische Bereiche
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
8
2.0 Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
Die Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes hinsichtlich der
Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG sind Voraussetzung zur Beurteilung der voraus-
sichtlichen Umweltauswirkungen der vorgezogenen Regionalplanänderung. Eine Iden-
tifikation der von der Planung betroffenen Schutzgüter ermöglicht die umweltrelevante
Folgenabschätzung der Planänderung. Vorhandene Belastungen und Vorprägungen
werden schutzgutbezogen erfasst und anhand der in Tabelle 2 aufgeführten Kriterien
der Umweltschutzziele dargestellt. Hierfür werden auf regionaler Maßstabsebene
(1 : 50.000) die vorliegenden schutzgutbezogenen Datengrundlagen im Untersu-
chungsgebiet abgebildet und beschrieben.
2.1 Beschreibung des betroffenen Raumes
Der Änderungsbereich umfasst entsprechend der Planung der Bodendeponie Vierwin-
den eine ca. 6,4 ha große Fläche auf dem Stadtgebiet von Hennef. Der Änderungsbe-
reich liegt südlich der Straße „Dreisteinenweg“, die von der Ortslage von Hennef-Mei-
senbach zur K 27 führt. Unmittelbar südöstlich des Änderungsbereiches befindet sich
die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Abb. 1 Bestandssituation im Änderungsbereich (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes.
Der Änderungsbereich liegt in einer von Offenland dominierten Landschaft, die aller-
dings durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstrukturen und kleinere Waldflächen ge-
gliedert wird. Ebenfalls liegen eingestreut kleinere Ortschaften, wie z. B. Meisenbach
und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und die L 255 die Landschaft.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
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2.2 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit“
Im Folgenden wird untersucht, ob Kur- und Erholungsorte sowie lärmarme Räume und
Wohngebiete innerhalb des Untersuchungsraumes bestehen.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Hinsichtlich der naturbezogenen Erholung ist von keiner besonderen Eignung auszuge-
hen, da sich das Plangebiet nicht angrenzend zum Erholungsraum mit herausragender
oder besonderer Bedeutung befindet. Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbe-
reich verläuft allerdings ein Weg, der auch als Wanderweg ausgewiesen ist. Es befin-
det sich darüber hinaus kein anerkannter Kur- bzw. Erholungsort im Untersuchungs-
raum. Ebenfalls sind auch keine lärmarmen Erholungsräume vorhanden. Die nächstge-
legenen Wohngebäude befinden sich bei Hennef-Meisenbach, ca. 550 m vom Ände-
rungsbereich entfernt. In ähnlicher Entfernung liegen auch Wohngebäude der Ortslage
von Kircheib an der B 8 in Rheinland-Pfalz.
Von den vorhandenen Straßen (L 255 und B 8) gehen bereits Lärmbelastungen aus,
die als Vorbelastung zu werten sind.
2.3 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“
Ziele des Umweltschutzes mit spezieller Bedeutung für die Schutzgüter „Tiere, Pflan-
zen und die biologische Vielfalt“ sind der Erhalt der natürlichen und historisch gewach-
senen Artenvielfalt und der Schutz wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen
zum einen sowie der Schutz ihrer Lebensstätten, Lebensräume und ihrer Lebensbedin-
gungen zum anderen. Konkretisiert wird die Zielsetzung „Schutz wildlebender Tiere
und Pflanzen, ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie der Biodiversität und
Schaffung eines Biotopverbundsystems“ mit dem Kriterium, die erheblichen Auswirkun-
gen auf naturschutzrechtlich geschützte Bereiche, planungsrelevante Pflanzen- und
Tierarten und schutzwürdige Biotopverbundflächen zu minimieren. Daher werden im
Folgenden erst die naturschutzrechtlich geschützten Bereiche sowie schutzwürdigen
Biotope dargestellt, anschließend die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima er-
arbeiteten Biotopverbundflächen sowie die vom LANUK kartierten Fundorte von pla-
nungsrelevanten und verfahrenskritische Arten dargestellt. Die Beschreibung der Krite-
rien FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Naturschutzgebiet und Nationalpark, planungsre-
levante und verfahrenskritische Arten (Tiere, Pflanzen) erfolgt für den Änderungsbe-
reich und das im 500-Meter-Radius liegende Umfeld.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
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Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Natura 2000-Gebiete
Etwa 300 m vom Änderungsbereich entfernt befindet sich das FFH-Gebiet DE-5211-
301 „Leuscheider Heide“.
„Die Leuscheider Heide liegt auf einem Quarzitrücken im Mittelsiegbergland an der
Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Geologie, Höhenlage und das feuchte Klima haben
feuchte und bodensaure Standortverhältnisse entstehen lassen, die das Vorkommen
seltener Biotoptypen ermöglichen. Der überwiegende Teil des Gebietes ist von
ausgedehnten Wäldern bedeckt, in die Zwischenmoore, Moorheiden und Waldwiesen
eingelagert sind.
Quellen und Quellbäche mit Quellwäldern, die Bäche mit Bachuferwäldern, die Moore
mit Groß- und Kleinseggenriedern, die Zwergstrauchheiden, die Feucht- und Nasswie-
sen der Bachtäler sowie verschiedene naturnahe Laubwälder machen den Reichtum
dieses Gebietes aus“ (RLP 2025).
Vogelschutzgebiete sind im Änderungsbereich und der näheren Umgebung nicht vor-
handen.
Naturschutzgebiete
Im unmittelbaren Anschluss an den Änderungsbereich beginnt das Naturschutzgebiet
SU- 116 „NSG Krabach / Ravensteiner Bach“.
Etwa 300 m südöstlich des Änderungsbereiches befindet sich das Naturschutzgebiet
NSG-7100-096 „Moor- und Heidegebiet bei Kircheib“.
Biotopkatasterflächen
Im Änderungsbereich befinden sich keine Biotopkatasterflächen. In der näheren Umge-
bung liegen die nachfolgend aufgeführten Biotopkatasterflächen:
• BK-5210-0001-2013 = NSG "Moor- und Heidegebiet bei Kircheib" im Kreis
Altenkirchen
• BK-5210-0002-2013 = Westlicher Teil des NSG "Moor- und Heidegebiet bei
Kircheib" (Kreis Neuwied)
• BK-5210-0003-2008 = Quellbach bei Vierwinden nördlich B 8
• BK-5210-0004 = NSG Krabach / Ravensteiner Bach
• BK-5210-0004-2009 = Artenreiches Magergrünland nw. Kircheib
• BK-5210-0009 = Wohmbach und Zuflüsse
• BK-5210-0012-2009 = Basaltkuppe nordwestlich Kircheib
• BK-5210-156 = Krabachtal
• BK-5210-167 = Meisenbach, westlich des Dorfes Meisenbach
• BK-5210-172 = Eichenwäldchen westlich Meisenbach
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
11
Gesetzlich geschützte Biotope
Im Änderungsbereich befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. In der nähe-
ren Umgebung liegen die nachfolgend aufgeführten Biotope:
• BT-5210-0037-2012 = Nass- und Feuchtgrünland incl. Brachen
• BT-5210-0047-2012 = Fließgewässer
• BT-5210-0052-2012 = Fließgewässer
• BT-5210-0054-2012 = Fließgewässer
• BT-5210-0055-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder
• BT-5210-0056-2012 = Sumpf-, Moor- und Bruchwälder
• BT-5210-0081-2015 = stehendes Kleingewässer
• BT-5210-0085-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder
• BT-5210-0116-2015 = Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder
• GB-5210-0001-2013 = Nass- und Feuchtwiese
• GB-5210-0005-2013 = stehendes Kleingewässer
• GB-5210-0007-2013 = Zwergstrauch-Feuchtheide
• GB-5210-0011-2013 = Nass- und Feuchtwiese
• GB-5210-0081-2008 = Quellbach
Biotopverbundflächen
Der Änderungsbereich liegt teilweise im Bereich einer Biotopverbundfläche. Zu den
Biotopverbundflächen des Untersuchungsbereiches zählen:
• VB-K-5210-010 = Krabach- und Ravensteiner Bachtalsystem südwestlich von
Eitorf
• VB-K-5210-012 = Kulturlandschaft östlich Uckerath
• VB-K-5210-021 = Kulturlandschaft westlich Obereip
• VB-K-5210-026 = Grünlandbereiche oberhalb des Ravensteiner und Darschei-
der Baches
• VB-K-5210-043 = Bachtalsystem des Eipbaches und weiterer Siegzuflüsse bei
Eitorf
Planungsrelevante Arten
Hinweise zu verfahrenskritischen Arten liegen derzeit nicht vor. Durch die PLANUNGS-
GRUPPE GRÜNER WINKEL wurden ergänzend zu einer Horst- und Höhlenbaumuntersu-
chung im Dezember 2022 und Januar 2023 insgesamt sieben Kartierungsgänge zwi-
schen März und Juli 2023 durchgeführt. Im Untersuchungsraum, nicht jedoch im Ände-
rungsbereich, wurden Nachweise zu den planungsrelevanten Vogelarten Feldlerche,
Mäusebussard und dem Turmfalken erbracht.
Bei den Begehungen wurden auch alle anderen europäischen Vogelarten erfasst. Sie
wurden überwiegend im Umfeld des Plangebietes gesehen oder gehört oder im Über-
flug und/oder bei der Nahrungssuche auf dem Grünland mit kleinen Hecken und Kraut-
fluren gesichtet.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
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Im Plangebiet und im Wirkraum wurden keine Exemplare des Großen Wiesenknopfes
gefunden. Ein Nachweis des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings konnte bei den
Begehungen ebenfalls nicht erbracht werden (PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL
2023B).
2.4 Schutzgut „Fläche, Boden“
Im Vordergrund des Schutzgutes „Fläche, Boden“ steht die Sicherung der natürlichen
Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere,
Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere
mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaume-
dium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsei-
genschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers sowie Funktionen der
Natur- und Kulturgeschichte.
Die Sicherung und der Schutz der schutzgutbezogenen Funktionen erfolgen im Zuge
der Planaufstellung durch flächensparende- und bedarfsgerechte Festlegung von Sied-
lungs-, Gewerbe- und Industrieflächen. Entsprechend des Leitbildes der „flächenspa-
renden Siedlungsentwicklung“ (Grundsatz 6.1-2 LEP NRW) folgen regionalplanerische
Festlegungen mit Hinblick auf eine wirtschaftliche und effiziente Flächennutzung den
drei wesentlichen Strategien, welche die Sicherung des Schutzgutes „Fläche, Boden“
zum Ziel haben: Vermeidung (Aktiver Flächenschutz und flächensparendes Bauen),
Mobilisierung (Aktivierung von Baulücken, Entsiegelung im Bestand) und Revitalisie-
rung (Wiedernutzbarmachung von Brachflächen).
Zur Erfassung der Bestandssituation wurden die verfügbaren Karten und Datenquellen
(Geologische Karte, BK50, GD NRW 2025) zur Geologie und den Böden ausgewertet.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Im Änderungsbereich steht gemäß Bodenkarte ein Pseudogley an, dessen Eigenschaf-
ten in der folgenden Tabelle dokumentiert ist.
Tab. 3 Übersicht über den Bodentyp im Änderungsbereich.
Bodeneinheit L5310_S321SW3
Bodentyp Pseudogley
Bodenartengruppe des Oberbodens tonig-schluffig
Grundwasserstufe Stufe 0, ohne Grundwasser
Wertzahlen der Bodenschätzung 32 bis 50, mittel
Erodierbarkeit des Oberbodens 0,57, hoch
Schutzwürdigkeit des Bodens nicht bewertet
Bodenfunktion -
Verdichtungsempfindlichkeit sehr hoch
Im Änderungsbereich sind natürliche Bodenverhältnisse anzunehmen. Alle natürlichen
Böden erfüllen vielfältige, allgemeine Funktionen im Naturhaushalt, u. a. als Puffer- und
Filterkörper, Lebensraum von Mikroorganismen und als Teil des Ökosystems mit sei-
nen vielfältigen Stoffkreisläufen.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
13
Der Änderungsbereich umfasst ca. 6,4 ha. Er stellt sich derzeit überwiegend als Offen-
landfläche dar und es erfolgt eine landwirtschaftliche Nutzung (Acker- und Grünland-
nutzung).
2.5 Schutzgut „Wasser“
Im Vordergrund des Schutzgutes „Wasser“ stehen die Sicherung der Qualität und
Quantität von Grundwasservorkommen, die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer
und die Erhaltung des Landeswasserhaushaltes. Die zu betrachtenden Kriterien sind
Oberflächengewässer, Grundwasserkörper, festgesetzte und geplante Wasserschutz-
gebieten sowie die gesetzlich festgesetzten wie auch vorläufig gesicherten Über-
schwemmungsgebiete.
Zur Erfassung der Bestandssituation sind die verfügbaren Karten und Datenquellen
(MUNV 2025) zur Geologie und Hydrologie ausgewertet worden.
Ergänzend wurde nach relevanten Quellen und Fließgewässern im Wirkbereich des
Vorhabens geschaut.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Grundwasser
Der Änderungsbereich liegt im Bereich des ca. 253 km² großen Grundwasserkörpers
272_10 „Rechtsrheinisches Schiefergebirge / Sieg 4“, der wie folgt beschrieben wird:
„in Auflockerungszonen und sandigen Partien z. T. mäßig durchlässig; Grundwasser-
stände in der Siegtalaue stark vom Vorfluter beeinflusst; große horizontale Durchläs-
sigkeit der Siegschotter; auf den Südhängen des Siegtals teilweise Lössbedeckung“
(MUNV 2025). Der mengenmäßige sowie auch der chemische Zustand des Grundwas-
serkörpers werden als „gut“ beurteilt.
Im Untersuchungsbereich liegen keine Trinkwasserschutzgebiete.
Oberflächengewässer
Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer.
Der Krabach entspringt an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz am Denkmal „Drei-
herrenstein“ und damit direkt nordöstlich des Änderungsbereiches und mündet bei
Eitorf-Nach nach ca. 10 km in die Sieg.
Der Meisenbach mit einer Länge von ca. 2,5 km, der in einer Entfernung von etwa
310 m zum Änderungsbereich verläuft, entspringt bei Vierwinden, fließt westlich um die
Ortschaft von Meisenach und mündet dann in den von Osten kommenden Krabach.
Zudem wird gemäß MUNV 2025 ein namenloses Gewässer dargestellt.
Eine Bewertung ist für den Krabach im Änderungsbereich und dessen Umfeld im elek-
tronischen wasserwirtschaftlichen Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung
in NRW (ELWAS-WEB) nicht angegeben. Der Meisenbach wird teilweise noch als ge-
ring bis unverändert angegeben (MUNV 2025).
Im Untersuchungsbereich liegen keine Überschwemmungsgebiete.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
14
2.6 Schutzgut „Luft, Klima“
Im Vordergrund des Schutzgutes „Luft, Klima“ stehen die Sicherung der Qualität der
Luft und des Klimas, die Vermeidung von Luftverunreinigungen und der Erhalt von
Frischluftgebieten sowie des Bestandsklimas und der mikroklimatischen Regenerati-
ons- und Austauschfunktionen. Planfestlegungen, wie z. B. Gewerbe- und Industriean-
siedlungsbereich (GIB), Abgrabungsbereiche, Ablagerungen oder auch ASB können
erhebliche negative Auswirkungen auf die Luftqualität und das lokale Klima haben. We-
sentlich sind dabei Art und Umfang der tatsächlichen Nutzung sowie die betriebsbe-
dingten Auswirkungen. Erhebliche negative Umweltauswirkungen sind bei einer Inan-
spruchnahme, Versiegelung oder Überbauung von Räumen zu erwarten, die eine be-
sondere Bedeutung für das lokale Klima oder die Luftqualität haben, wie zum Beispiel
große zusammenhängende Offenlandbereiche, Waldbereiche oder Auenbereiche.
Zur Erfassung der Bestandssituation wurden die verfügbaren Datenquellen (Klimastu-
die NRW, Klimaatlas Nordrhein-Westfalen, Fachinformationssystem Klimaanpassung)
zum Schutzgut Klima und Luft ausgewertet.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Der Änderungsbereich sowie die nähere Umgebung werden gem. Klimatopkarte NRW
als Freilandklimatope eingestuft (LANUK 2025B).
Das Freilandklima stellt sich über landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wiesen sowie Wei-
den und Brachflächen ein und zeichnet sich durch ungestörte Tagesgänge von Luft-
temperatur und -feuchte aus. Zudem sind in diesen Bereichen meist keine Emittenten
angesiedelt, weshalb es sich um bedeutsame Frischluftgebiete handeln kann. Des
Weiteren ist diesen Flächen bei geeigneten Wetterlagen aus klimatischer Sicht ein ho-
her Stellenwert als Kaltluftproduktionsgebiet zuzuschreiben.
Der Änderungsbereich stellt sich gem. FIS Klimaanpassung als Fläche mit einer gerin-
gen thermischen Ausgleichsfunktion dar. Die eingestreuten Gehölzbestände im Unter-
suchungsbereich haben eine mittlere bis hohe thermische Ausgleichsfunktion.
Im Änderungsbereich und dessen Umfeld befinden sich keine klimarelevanten Böden.
2.7 Schutzgut „Landschaft“
Im Vordergrund des Schutzgutes „Landschaft“ stehen Aspekte des Landschaftsbildes
sowie des Landschaftsraums. Beide Schutzkriterien finden sich in den Landschaftsbild-
einheiten wieder, welche als Teil des naturschutzfachlichen Fachbeitrags für den Re-
gierungsbezirk Köln erarbeitet wurde und eine wichtige Daten- und Informationsgrund-
lage zur Bewertung des Landschaftsbildes auf regionaler Ebene darstellt. Das LANUK
hat zum einen Landschaftsbildeinheiten von herausragender Bedeutung mit dem Ziel
Erhaltung und Minimierung von störenden Elementen und zum anderen Landschafts-
bildeinheiten von besonderer Bedeutung mit dem Ziel Entwicklung und Vermeidung
bzw. Steuerung von störenden Elementen herausgearbeitet.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
15
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft werden in der Regel durch die Ge-
bietskategorie der Landschaftsschutzgebiete (LSG) geschützt. Neben den LSG werden
auch die für die Erholung besonders geeigneten Naturparke betrachtet. Eine weitere
Kategorie für das Schutzgut Landschaft stellen unzerschnittene verkehrsarme Räume
(UZVR) des LANUV NRW dar. UZVR sind Landschafts- und Naturräume, die nicht
durch Straßen, Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Be-
triebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten wer-
den. Die Unzerschnittenheit der Landschaft stellt einen wesentlichen Teilaspekt bei der
Betrachtung des Naturhaushaltes dar.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Der Änderungsbereich und auch der Untersuchungsbereich sind der Landschaftsbild-
einheit LBE-Via-022-O2 mit hoher Wertstufe zugeordnet.
Der Änderungsbereich und auch der Untersuchungsbereich liegen im Landschaftsraum
„Niederwesterwälder Hochflächen“ (LR-VIa-022). Das Landschaftsbild wird wie folgt
beschrieben:
„Die Niederwesterwälder Hochflächen sind als hügeliges bis bergiges Hochland, das in
einzelne Riedel zerteilt ist und einige Kuppen aufweist, zu charakterisieren. Durch-
schnittlich liegen die Hochflächen 280 m hoch, einige Kuppen erreichen 300 bis 365 m
Höhe.
Das morphographische Bild wird im Gegensatz zu den höheren Umrandungen von
sanftwelligen Formen und wenig tief eingeschnittenen Tälern bestimmt. Neben bewal-
deten Kuppen und Talhängen sind große offene Landschaftsbereiche kennzeichnend.
[…]“ (LANUK 2025A).
Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von seiner Lage in einer von Offenland
dominierten Landschaft, die allerdings durch zahlreiche Feldgehölze, Heckenstrukturen
und kleinere Waldflächen gegliedert wird. Ebenfalls liegen eingestreut kleinere Ort-
schaften, wie z. B. Meisenbach und Kircheib. Des Weiteren durchziehen die B 8 und
die L 255 die Landschaft.
Der Änderungsbereich stellt mit ihren Acker- und Grünlandflächen sowie den einzelnen
Bäumen und Saumstrukturen ebenfalls eine angereicherte Offenlandschaft dar.
Der Änderungsbereich und auch die Umgebung liegen in einem unzerschnittenen, ver-
kehrsarmen Raum der Größe > 10–50 km2.
Es ergaben sich im Rahmen der Recherche keine Hinweise auf geschützte Land-
schaftsbestandteile. Im Änderungsbereich und dessen Umfeld befinden sich keine flä-
chenhaften Naturdenkmäler.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
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2.8 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“
Im Vordergrund des Schutzgutes „Kultur- und sonstige Sachgüter“ steht die Erhaltung
historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsbestandteile von besonders cha-
rakteristischer Eigenart, Ensembles sowie geschützter und schützenswerter Bau- und
Bodendenkmälern einschließlich deren Umgebung, sofern es für den Erhalt der Eigen-
art und Schönheit des Denkmals erforderlich ist.
Kulturlandschaften sind je nach ihrem Erscheinungsbild und dem Anteil der erhaltenen
historischen Substanz und Struktur unterschiedlich empfindlich. Je historischer eine
Kulturlandschaft geprägt ist, desto höher ist ihre generelle Empfindlichkeit gegenüber
Eingriffen. Dennoch unterliegen Kulturlandschaften einer stetigen, dynamischen Verän-
derung. Maßgeblich für die Ebene des Regionalplanes sind die vom Landschaftsver-
band Rheinland (LVR) für den Regierungsbezirk Köln herausgearbeiteten Regionalbe-
deutsame Kulturlandschaftsbereiche (KLB). Diese wurden unter Betrachtung land-
schaftskultureller, denkmalpflegerischer und bodendenkmalpflegerischer Belange ab-
gegrenzt. Im Fachbeitrag Kulturlandschaften werden die landesbedeutsamen KLB kon-
kretisiert und in einigen Bereichen differenzierter ausgearbeitet.
Derzeitiger Umweltzustand inklusive Vorprägung
Innerhalb des Änderungsbereiches sind derzeit keine Denkmäler und Denkmalensem-
bles oder Bodendenkmäler bekannt. Unmittelbar angrenzend befindet sich jedoch das
Denkmal „Dreiherrenstein“.
Ein bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich befindet sich im Untersuchungsbereich
nicht.
2.9 Wechselwirkungen
Die zwischen den beschriebenen Schutzgütern bestehenden Wechselwirkungen wur-
den in die vorliegende Bestandsbeschreibung einbezogen.
Die Beschreibung und Bewertung der Entwicklung des Umweltzustandes und die Wir-
kungen des Regionalplanes auf einzelne Umweltschutzgüter erfolgt in Kap. 3.0.
Im Rahmen der nachlagerten Genehmigungsverfahren werden auf Grundlage der im
Raumordnungsgesetz und in der SUP-Richtlinie vorgesehenen Abschichtung in einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Prognosen über die voraussichtlichen Um-
weltauswirkungen vorhabenbezogen konkretisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer auf
die entsprechende Planungsebene bezogenen Umweltprüfung.
Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan
erforderlich, in dem eine quantitative Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt, mit wel-
cher die Erfüllung des notwendigen Kompensationsumfangs im Rahmen der Planfest-
stellung bzw. Plangenehmigung rechnerisch nachgewiesen wird.
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Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
17
Bei der nachfolgenden Umsetzung der geplanten Bodendeponie im Änderungsbereich
sind folgende Umweltauswirkungen zu erwarten:
• Entfernung der aktuellen Vegetationsstrukturen
• Anlage von Betriebsflächen (Betriebsweg, Reifenwaschanlage, Container, Ent-
wässerung)
• Schall- und Staubemissionen im Zusammenhang mit dem Lieferverkehr und mit
dem Deponiebetrieb
• Veränderungen des Landschaftsbildes durch den Deponiekörper
• Umsetzung der Rekultivierung
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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung
18
3.0 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der
Planung
3.1 Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Zum Betrieb der geplanten Deponie sind in weiteren Genehmigungsverfahren entspre-
chende Nachweise zu erbringen, dass es nicht zu erheblichen Schallemissionen kom-
men wird. Ggf. sind entsprechende Maßnahmen zum Schallschutz zu treffen, sofern an
den in 550 m Entfernung liegenden Wohngebäuden die Richtwerte der TA Lärm nicht
eingehalten werden sollten. Es wird nicht davon ausgegangen, dass es zu einer dauer-
haften Überschreitung der Grenzwerte hinsichtlich stofflicher Emissionen kommen
wird, da lediglich DK0-Material abgelagert wird.
Ebenfalls wird die Erholungseignung dauerhaft nicht beeinträchtigt. Die Wege um den
Änderungsbereich werden erhalten bleiben. Zum Wanderweg ist ein Gehölzstreifen
vorzusehen, der eine optische Trennung bewirken wird und zudem auch in Bezug auf
die Sicherheit von Erholungssuchenden positiv zu werten ist.
Nichtdurchführung der Planung
Innerhalb des Änderungsbereiches, der als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“
(AFAB) festgelegt bliebe, wäre bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung mit
einer Beibehaltung der aktuellen, überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung zu rech-
nen. Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch, einschließlich der
menschlichen Gesundheit, würden sich hieraus nicht ergeben.
3.2 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Durch die Änderung des Regionalplanes werden Eingriffe in landwirtschaftlich genutzte
Flächen (Grünland und Acker) sowie Saumflächen und Bäume vorbereitet. Damit kön-
nen neben dem Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt auch Lebensräume pla-
nungsrelevanter Arten betroffen sein.
Im Rahmen von nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen,
dass langfristig durch die Umsetzung des Rekultivierungszieles wieder Acker- und
Grünlandflächen bzw. auch Saum- und Gebüschstrukturen entstehen werden. Das Re-
kultivierungskonzept ist dabei so zu konzipieren, dass neben einer landwirtschaftlichen
Nutzung randlich auch höherwertige Biotopstrukturen entstehen werden.
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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung
19
Mit Umsetzung eines entsprechenden Rekultivierungskonzeptes, das auch verbin-
dende Gehölzstrukturen vorsieht, kann auch der Verbundcharakter des Änderungsbe-
reiches langfristig gesichert werden.
Im Zuge der nachfolgenden Planverfahren sind planerische Maßnahmen festzulegen,
um Beeinträchtigungen und das Auslösen von Verbotstatbeständen nach § 44
BNatSchG zu vermeiden.
Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung wäre damit zu rechnen, dass die
landwirtschaftliche Nutzung größtenteils in ihrer jetzigen Form erhalten bleibt. Ebenso
bliebe der „Bereich für den Schutz der Natur“ erhalten. Somit wäre bei Nichtdurchfüh-
rung der Regionalplanänderung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt zu rechnen.
3.3 Schutzgut „Fläche, Boden“
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Generell gilt für Böden gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) der
folgende Vorsorgegrundsatz: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umge-
gangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begren-
zen. Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bo-
denschutzgesetzes (BBodSchG) im besonderen Maße erfüllen (§ 12 Abs. 8 Satz 1
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung), sind besonders zu schützen“.
Durch den Abtrag des Oberbodens im Rahmen der Errichtung der Deponie kommt es
für die Dauer der Betriebszeit zu einer Zerstörung des gewachsenen Bodenprofils. Des
Weiteren kommt es im Bereich der Zufahrt während der Betriebszeit überwiegend tem-
porär zu einer Versiegelung des Bodens.
In weiteren Genehmigungsverfahren ist eine Rekultivierung der Deponie vorzusehen.
Zudem ist abgetragener Oberboden seitlich zu lagern und im Rahmen der Rekultivie-
rung einzubauen. Vor dem Hintergrund einer Rekultivierung sind erhebliche Beein-
trächtigungen nicht anzunehmen.
Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung sind im Änderungsbereich keine Versiegelun-
gen/Überbauungen möglich, sodass die natürlichen Böden erhalten blieben und die
Bodenfunktionen erfüllt werden können. Somit wäre bei Nichtdurchführung der Regio-
nalplanänderung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu
rechnen.
Ohne die geplante Änderung des Regionalplanes ist vorerst nicht mit einer Flächenin-
anspruchnahme zu rechnen. Damit sind auch keine erheblichen Auswirkungen auf das
Schutzgut Fläche zu erwarten.
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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung
20
3.4 Schutzgut „Wasser“
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Im Rahmen von nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen,
dass die Grundwasserneubildung durch den Deponiekörper nicht dauerhaft beeinträch-
tigt wird. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass Niederschläge, auch bei Starkregen,
geordnet abgeleitet werden und keine Überschwemmungen hervorgerufen werden.
Stoffliche Einträge in das Grundwasser werden ebenfalls nicht angenommen, da ledig-
lich eine Bodendeponie vorgesehen wird und die Verkehrswege während der Betriebs-
phase zu versiegeln sind.
Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würden keine Eingriffe in das Grundwasser erfol-
gen und auch keine Oberflächengewässer berührt. Somit wäre bei Nichtdurchführung
der Regionalplanänderung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut
Wasser zu rechnen.
3.5 Schutzgut „Luft, Klima“
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Im Rahmen der Umsetzung der Bodendeponie wird es betriebsbedingt zu einer Belas-
tung des Schutzgutes „Luft, Klima“ kommen. Diese sind jedoch auf die Betriebsphase
beschränkt. Darüber hinaus werden temporär Flächen versiegelt, die jedoch mit Ende
des Deponiebetriebes zurückgebaut werden können. In nachgelagerten Genehmi-
gungsverfahren können im Zuge von Rekultivierung ebenfalls wieder Freilandklimatope
hergestellt werden.
Nichtdurchführung der Planung
Ohne Durchführung der Änderung des Regionalplanes werden die landwirtschaftlichen
Flächen in ihrer aktuellen Nutzung erhalten bleiben und stellen ein Freilandklimatop
dar. Allerdings würde der anfallende Bodenaushub im Rhein-Sieg-Kreis an anderer
Stelle, mit vermutlich deutlich längeren Transportwegen, abgelagert werden. Durch die
dann notwendigen, längeren Transporte entstünden negative Auswirkungen durch
stoffliche Emissionen.
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft sind bei Nichtdurchführung
der Planung nicht zu erwarten.
3.6 Schutzgut „Landschaft“
Durchführung der Planung
ANLAGE 5
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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung
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Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Mit Umsetzung einer Bodendeponie würde das Landschaftsbild im Änderungsbereich
durch die Erhöhung der Oberflächengestallt verändert. Nach Beendigung des Deponie-
betriebes können jedoch im Rahmen der Rekultivierung wieder landwirtschaftliche Flä-
chen mit eingestreuten Strukturelementen hergestellt werden, womit das Landschafts-
bild wiederhergestellt werden kann. Entsprechende Regelungen sind im Genehmi-
gungsverfahren zu treffen.
Nichtdurchführung der Planung
Ohne Durchführung der Änderung des Regionalplanes werden die landwirtschaftlichen
Flächen in ihrer aktuellen Nutzung erhalten bleiben. Erhebliche Auswirkungen auf das
Schutzgut Landschaft sind bei Nichtdurchführung der Planung nicht zu erwarten.
3.7 Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“
Durchführung der Planung
Erhebliche Auswirkungen durch die Änderung des Regionalplanes sind nicht zu erwar-
ten.
Das Denkmal „Dreiherrenstein“ wird durch die Planung nicht tangiert. Im Zuge von
nachgelagerten Genehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, dass die Deponie-
oberfläche rekultiviert wird, sodass der Deponiekörper in die umgebende Landschaft
eingebunden wird und keine erhebliche Veränderung der Umgebung des Denkmales
eintritt.
Nichtdurchführung der Planung
Ohne Durchführung der Änderung des Regionalplanes werden die landwirtschaftlichen
Flächen in ihrer aktuellen Nutzung erhalten bleiben. Erhebliche Auswirkungen auf das
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind bei Nichtdurchführung der Planung
nicht zu erwarten.
3.8 Wechselwirkungen
Durchführung der Planung
Die Schutzgüter stehen in Wechselwirkungen zueinander und können teilweise nicht
vollständig getrennt voneinander betrachtet werden. Allerdings sind Wechselwirkun-
gen, die das ökologische Wirkungsgefüge erheblich beeinträchtigen würden, ausge-
schlossen.
Im Zuge der Änderung des Regionalplanes kommt es lokal zu Wechselwirkungen zwi-
schen den Schutzgütern, die jedoch bei der schutzgutbezogenen Betrachtung mit be-
rücksichtigt wurde.
Nichtdurchführung der Planung
ANLAGE 5
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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung
22
Für den Änderungsbereich sind über die üblichen Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern hinaus keine nennenswerten Besonderheiten zu verzeichnen. Dement-
sprechend wären auch bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung keine erhebli-
chen Umweltauswirkungen zu erwarten.
ANLAGE 5
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Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
23
4.0 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Nach den Vorgaben der Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 ROG sind neben der Beschreibung
und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen Angaben zu ge-
planten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili-
gen Auswirkungen zu machen.
Grundsätzlich kann der Regionalplan als übergeordnetes, zusammenfassendes und
rahmensetzendes Planwerk keine konkreten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verrin-
gerung oder zum Ausgleich der im Rahmen der Umweltprüfung nachgewiesenen nach-
teiligen Auswirkungen darstellen. Diese werden in nachfolgenden Planungs- und Zu-
lassungsverfahren, insbesondere im Rahmen der Eingriffsregelung sowie auf Ebene
der Bauanträge sowie der artenschutzrechtlichen Begutachtungen, konkret festgelegt.
Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen werden
schutzgutspezifisch entsprechende Hinweise gegeben.
Es sind die nachfolgenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus-
gleich der nachteiligen Auswirkungen in weiteren Planungs- und Zulassungsschritten
zu berücksichtigen:
• Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz
• Rekultivierung der Deponieoberflächen mit landwirtschaftlichen Nutzflächen so-
wie Strukturanreicherung durch Gehölzpflanzungen
ANLAGE 5
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Planungsalternativen
24
5.0 Planungsalternativen
Hinsichtlich der Planungsalternativen wird auf Kap. 1.4 der Planbegründung verwiesen.
Der Standort Vierwinden ist zudem zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit im
Rhein-Sieg-Kreis für DK0-Materialien nach Verfüllende der Deponie Peterhohn II in ca.
2 Jahren bereits im Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Sieg-Kreises (hier noch unter
der Bezeichnung Erddeponie Hennef-Meisenbach) mit Stand von Juli 2023 verankert.
Die rechtzeitige Entwicklung eines Alternativstandortes wäre zeitlich nicht möglich.
ANLAGE 5
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Verwendete Verfahren und Hinweisen auf Schwierigkeiten und Defizite
25
6.0 Verwendete Verfahren und Hinweisen auf Schwierigkeiten und
Defizite
Die Anlage 1 des ROG zu § 8 Abs. 1 ROG regelt, dass bei der Umweltprüfung auf
Schwierigkeiten hinzuweisen ist, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetre-
ten sind.
Gegenstand der Umweltprüfung sind die sich durch dieses Verfahren ändernden Fest-
legungen des Regionalplanes.
Das Ergebnis der Umweltprüfung ist der Umweltbericht, der als selbstständiges Doku-
ment erstellt wird und der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen darlegt. Er
umfasst die in der Anlage 1 zu § 8 ROG genannten Angaben.
Der Umweltbericht berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand und allgemein an-
erkannte Prüfmethoden. Dieses bedeutet, dass zu seiner Erstellung keine neuen Un-
tersuchungen durchgeführt werden müssen. Der Umweltbericht berücksichtigt ebenso
den übergeordneten, rahmensetzenden Charakter des Regionalplanes, dessen gene-
ralisierende Festlegungen sowie seine Stellung in der Planungshierarchie. Auf den
nachfolgenden Planungsebenen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Genehmi-
gungsverfahren) sind ebenfalls Umweltprüfungen durchzuführen, die einerseits eine
detaillierte Betrachtung der Umweltauswirkungen zum Gegenstand haben, anderer-
seits aber auf den Ergebnissen der Umweltprüfung auf Ebene der Regionalplanung
aufbauen können.
Insbesondere die Fragen des Standortes und der Standortalternativen sind Gegen-
stand des Regionalplanes und rahmensetzend für die nachfolgenden Planungsebenen.
Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung und zur Zusammen-
stellung vorhandener Umweltinformationen werden im Rahmen des Scoping-Verfah-
rens die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogenen Aufgabenbe-
reiche von den durch die Durchführung dieser Änderung des Regionalplanes verur-
sachten Umweltauswirkungen berührt sein könnten, beteiligt. Die diesen Stellen vorlie-
genden Unterlagen bzw. Untersuchungen, die für die Prüfung der Umweltauswirkun-
gen des Vorhabens von Bedeutung sein können, wurden abgefragt, um eine Informati-
onsgrundlage für die Beurteilung der Umweltauswirkungen zu erhalten.
Das für die Umweltprüfung zur Verfügung stehende Abwägungsmaterial zur Beurtei-
lung und Abschätzung der zu erwartenden Umweltfolgen basiert auf den zum heutigen
Zeitpunkt vorliegenden Daten und wird als ausreichend betrachtet.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplanes sind bei der Zusammenstel-
lung der Angaben keine Schwierigkeiten aufgetreten.
ANLAGE 5
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Überwachungsmaßnahmen
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7.0 Überwachungsmaßnahmen
Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 ROG sind die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der
Raumordnungspläne auf die Umwelt von den für die Raumordnung zuständigen Stel-
len zu überwachen. Nach § 4 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW ist diese Aufgabe
den Regionalplanungsbehörden übertragen worden. Raumordnungspläne in diesem
Sinne sind die für Teilräume der Länder zu erstellenden Regionalpläne. Diese Vor-
schriften gelten auch für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Regionalplä-
nen. Die Regionalplanung ist als untere Ebene der Raumordnung eine rahmenset-
zende Planung, die keine konkrete Genehmigung zur Realisierung eines Vorhabens
darstellt. Vielmehr sind die durch die Regionalplanung getroffenen Regelungen je nach
Bindungswirkung (Ziel bzw. Grundsatz der Raumordnung) in nachfolgend durchzufüh-
renden Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren zu beachten bzw. berücksichtigen.
Da das Monitoring erst nach der Umsetzung der Planinhalte einsetzt, fehlt der Regio-
nalplanungsbehörde im Zuge von Regionalplan-Änderungen grundsätzlich die Zustän-
digkeit für die Erarbeitung konkreter Überwachungsmaßnahmen. Vielmehr haben die
betroffene Kommune nach § 4c BauGB auf der Ebene der Bauleitplanung bzw. die zu-
ständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden auf der Ebene der Vorhaben-
zulassung die Verantwortung für die Durchführung der Überwachung.
Von daher beschränkt sich das Monitoring auf der Ebene der Regionalplanung darauf,
zu überwachen, wie die Regelungen der Raumordnung in den nachfolgenden Pla-
nungs- und Genehmigungsverfahren eingehalten werden. Durch die Möglichkeit der
Beratung der Gemeinden gemäß § 34 LPlG kann eine mittelbare umweltbezogene
Raumüberwachung in die Umsetzung der Regionalplanung implementiert werden.
Die weitere Überwachung der konkreten Auswirkungen der Änderung des Regionalpla-
nes auf die Umwelt erfolgt auf der Ebene des Genehmigungsverfahrens durch die zu-
ständigen Genehmigungs- bzw. Überwachungsbehörden.
ANLAGE 5
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Allgemein verständliche Zusammenfassung
27
8.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die Zusammenfassung wird nach Durchführung des Scopings ergänzt.
Warstein-Hirschberg, Dezember 2025
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
ANLAGE 5
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Quellenverzeichnis
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9.0 Quellenverzeichnis
GD NRW (2025): Geologischer Dienst NRW. Informationssystem Bodenkarte BK50 –
Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld.
LANUV (2017): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen. Landschaftsbildbewertung NRW. Georeferenzierte
Shape-Dateien mit Angabe der Bewertung. Bonn.
LANUK (2025A): Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-West-
falen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf. (WWW-
Seite) https://www.naturschutzinformationen.nrw.de/coyo/page/1132/844/lin-
fos/linfos (letzter Zugriff: 07.10.2025).
LANUV (2025B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen. Klimaatlas Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite)
http://www.klimaanpassung-karte.nrw.de/ (letzter Zugriff: 07.10.2024).
LWL & LVR (2007): Landschaftsverband Westfalen-Lippe & Landschaftsverband
Rheinland. Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nord-
rhein-Westfalen. Münster und Köln.
MUNV (2025): Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW. Fachinformati-
onssystem ELWAS. (WWW-Seite): http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-
web/index.jsf#. (letzter Zugriff am 08.10.2025).
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023A): Günter Kursawe. Deponiestandort Hennef-
Meisenbach. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung. Nümbrecht.
PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL (2023B): Günter Kursawe. Erddeponiestandort Mei-
senbach – Stadt Hennef. Artenschutzprüfung Stufe II. vertiefende Untersu-
chung Vögel und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Nümbrecht.
RLP (2025): Rheinland Pfalz. Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwal-
tung. (WWW-Seite) https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_natur-
schutz/index.php (letzter Zugriff am 09.01.2025).
ANLAGE 5
Amt für Umwelt und Naturschutz
Gewerblicher Umweltschutz
Herr Graber
Zimmer 8.27
Telefon 02241 13-2438
Telefax 02241 13-3495
mark.graber@rhein-sieg-kreis.de
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
50606 Köln
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum
04.03.2026
Anregung der RSEB GmbH auf Regionalplanänderung für einen neuen
Deponiestandort in Hennef
Stellungnahme der unteren Abfallwirtschaftsbehörde zur Notwendigkeit eines neuen
Deponiestandort für Inertabfälle
Sehr geehrte Damen und Herren,
die RSEB GmbH hat mit Schreiben vom 28.03.2025 einen Antrag auf Errichtung und
Betrieb einer DK -0 Deponie in Hennef eingereicht. Die geplante Deponie soll eine
Flächengröße von 6,3 ha umfassen und betrifft die Grundstücke der Gemarkung
Uckerath, Flur 26, Flurstücke 69, 71, 72, 73, 75, 76 ,77 und 187 . Der Regionalplan für
den Regierungsbezirk Köln weist das betroffene Gebiet als Allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereich aus. Teile des Gebiets sind als Bereich zum Schutz der Natur ausgewiesen.
In Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde Bezirksregierung Köln wurde
festgestellt, dass für das Vorhaben eine Regionalplanänderung erforderlich ist . Die
unter Abfallwirtschaftsbehörde wurde gebeten eine Stellungnahme hinsichtlich der
Notwendigkeit eines neuen Deponiestandorts abzugeben.
ANLAGE 6
Aufgrund der angespannten Verkehrssituation, insbesondere bei den Rheinquerungen
(aktuelle Sperrung der Nordbrücke A565 für Schwerlastverkehr) ist eine getrennte
Betrachtung des links- und rechtsrheinischen Kreisgebiets sinnvoll. Daher bezieht sich
diese Stellungnahme auf die Entsorgungswege des rechtsrheinischen Rhein -Sieg-
Kreises.
Eine DK -0-Deponie (Inertstoffdeponie) ist speziell für unbelastete oder nur gering
belastete mineralische Abfälle vorgesehen.
Insbesondere:
Bodenaushub aus Bauprojekten,
Erdaushub aus Straßen- und Leitungsbau
Mineralischer Bauschutt in kleineren Mengen.
Im Rhein -Sieg-Kreis entstehen durch Bautätigkeit, Inf rastrukturmaßnahmen und
kommunale Projekte große Mengen solcher Materialien.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen diese Abfälle ordnungsgemäß und
umweltverträglich entsorgt werden.
Können Abfälle nicht verwertet werden, müssen sie beseitigt werden.
Die Errichtung und der Betrieb von Abfalldeponien sind geboten, wenn sie für eine
gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung im Sinne des § 15 Abs. 1 u. 2 KrWG
erforderlich sind . Gemäß dieser Reg elung sind Erzeuger oder Besitzer von nicht
verwertbaren Abfällen verpflichtet, diese beim öffentlich -rechtlichen
Entsorgungsträger nach § 17 (1) KrWG zu beseitigen, sofern dies nicht in einer eigenen
Anlage geschieht. Die RSAG AöR muss im Auftrag des Rhei n-Sieg-Kreises ausreichend
Beseitigungsmöglichkeiten sicherstellen.
Die RSEB GmbH beabsichtigt, am oben genannten Standort eine DK -0-Deponie zu
errichten, um die Abfallbeseitigungspflichten der RSAG AöR zu erfüllen und eigene
Abfälle zu beseitigen.
Ein ze ntraler Grund für den Bau einer neuen Deponie ist die Begrenztheit der
vorhandenen Kapazitäten.
Der RSAG AöR stehen derzeit nur die DK -0-Deponien Petershohn II und Much -Birken
zur Verfügung.
Gemessen an den auf den bestehenden DK -0-Deponien abgelagerten Me ngen, auf
denen ausschließlich Böden bis zur Klasse Z0* bzw. BM -0* angenommen werden
dürfen, fallen im Durchschnitt der letzten vier Jahre jährlich ca. 62.000 m³ Bodenaushub
an. Davon entfällt jeweils die Hälfte auf Petershohn II und Much -Birken. Über 85 %
ANLAGE 6
davon stammen aus dem Rhein -Sieg-Kreis. Die Restkapazitäten der beiden Deponien
belaufen sich zum Stichtag 31.12.2024 auf 54.369 m³ (Petershohn II) bzw. 148.258 m³
(Much-Birken). Bei gleichbleibenden Anlieferungen sind die Kapazitäten bis Ende 2026
(Petershohn II) bzw. 2029 (Much-Birken) erschöpft.
Ohne neue Kapazitäten müssten Bodenaushub und Bauabfälle in andere Regionen
transportiert werden.
Durch eine rechtsrheinische Deponie im Rhein-Sieg-Kreis werden
LKW-Transportstrecken,
CO2 -Emmissionen,
Verkehrsbelastung,
Entsorgungskosten
reduziert.
Durch den Bau einer DK-0-Deponie wird eine langfristige Entsorgungssicherheit für den
Rhein-Sieg-Kreis sichergestellt. Eine fehlende Deponiekapazität würde gegen die
gesetzliche Pflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung verstoßen.
Die Ablagerung von Bodenaushub der Klasse DK -0 auf der derzeit im
Genehmigungsverfahren befindlichen Erweiterung der Mineralstoffdeponie Sankt
Augustin wird als nicht sinnvoll erachtet, da bereits ein Mangel an DK -II-Volumen
besteht und Deponiekapazitäten für die entsprechenden belasteten Abfälle genutzt
werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Bambeck)
ANLAGE 6
Sitzungsvorlage KRS (Anregung der RSEB Rhein-Sieg Erdenddeponiebetriebe GmbH zur Änderung des Regionalplans – Deponie Vierwinden)
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Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage KRS - öffentlich - KRS 3/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Jürgen Schuiszill Telefon 0221-147- 4660 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 27.05.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Regionalplanung, Strukturfra- gen und Digitales 12.06.2026 5. beschließend TOP: Anregung der RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH zur Änderung des Regional- plans – Deponie Vierwinden Beschlussvorschlag: 1. Die Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales nimmt die Anregung der RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH zur Änderung des Regionalplans gemäß § 19 Absatz 2 Lan - desplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) (s. Anlage) zur Kenntnis. 2. Die Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales beauftragt die Regionalplanungs- behörde mit der Erarbeitung der für das Regionalplanverfahren erforderlichen Unterlagen. 3. Die Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales nimmt den Sachstandsbericht der Regionalplanungsbehörde (s. Erläuterung) zur Kenntnis und empfiehlt dem Regionalrat als regiona - lem Planungsträger, einen Aufstellungsbeschluss gemäß § 19 Absatz 1 LPlG NRW zur Einleitung des Regionalplanverfahrens zu fassen. Erläuterungen: Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB) hat mit Schreiben vom 09.04.2026 eine Änderung des Regionalplans Köln angeregt (siehe Anlage). Ziel ist die Festlegung eines neuen rund 6,5 ha großen Deponiestandortes im Gebiet der Stadt Hennef. Hierdurch sollen die planungsrecht - lichen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Zulassungsverfahren der Deponie „Vierwinden“ ge- schaffen werden. Anlass der Regionalplanänderung ist die von der RSEB geplante Errichtung der DK-0 Deponie im Bereich Hennef-Meisenbach. Hierfür wurde seitens der RSEB im März 2025 ein Antrag auf abfall - rechtliche Plangenehmigung beim Rhein-Sieg-Kreis (RSK) gestellt. Der vorgesehene Deponiestandort ist Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzepts des RSK und dient der Sicherstellung der Entsorgung von DK0-Materialien, insbesondere im rechtsrheinischen Kreis - gebiet. Mit den geplanten Deponiekapazitäten am Standort „Vierwinden“ kann die Entsorgungssi - cherheit voraussichtlich für einen Zeitraum von etwa 14 Jahren gewährleistet werden. Die abfallwirt- schaftliche Erforderlichkeit des Standortes wird durch den RSK als zuständige untere Abfallwirt - schaftsbehörde bestätigt. Der Änderungsbereich der angeregten Regionalplanänderung ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen: Sitzungsvorlage KRS KRS 3/2026 Seite 2 von 3 Die Festlegungen des rechtswirksamen Regionalplans stehen dem Vorhaben derzeit entgegen. Für den betroffenen Bereich ist ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) mit der Freiraum - funktion Bereich zum Schutz der Natur (BSN) und Bereich für den Schutz der Landschaft und land- schaftsorientierte Erholung (BSLE) fest. Auf Grundlage der Anregung der RSEB sind folgende Änderungen des Regionalplans vorgesehen: 1.) Änderung Textliche Festlegung Ergänzung des Deponiestandorts in der Tabelle zu Z. 37 Standorte für Deponien sichern sowie Anpas- sung der Erläuterungskarte I1 Entsorgungsinfrastruktur. 2.) Änderung Zeichnerische Festlegung Festlegung eines Bereichs für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldepo nie und dem Rekultivierungsziel AFAB mit der Freiraumfunktion BSN. Die Regionalplanungsbehörde hat für das Regionalplanänderungsverfahren bereits vorbereitende Verfahrensschritte durchgeführt. Gemäß § 9 Abs. 1 ROG wurde die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die angeregte Änderung des Regionalplans unterrich- tet. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Scopings gemäß § 8 Absatz 1 ROG die öffentlichen Stellen beteiligt, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltaus - wirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann. Gegenstand der Beteiligung war die Fest- legung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts. Die eingegangenen Hinweise werden – soweit regio- nalplanerisch relevant – bei der Erstellung der Planunterlagen berücksichtigt. Lage des Änderungsbereichs Sitzungsvorlage KRS KRS 3/2026 Seite 3 von 3 Sofern die Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales die Regionalplanungsbe- hörde mit der Erarbeitung der für das Regionalplanverfahren erforderlichen Unterlagen beauftragt, wird diese dem Regionalrat einen Entwurf der textlichen und zeichnerischen Festlegungen, eine Planbegründung sowie einen Umweltbericht vorlegen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Regio- nalrat über die Einleitung des Regionalplanänderungsverfahrens durch Aufstellungsbeschluss und beauftragt die Regionalplanungsbehörde mit der Durchführung des weiteren Verfahrens. Anlage(n): 1. Anregung zur Regionaplanänderung
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KRS 3/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage KRS
- Datum
- 12.06.2026
- Erstellt
- 29.05.2026 12:22