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2017/0267

Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447 Zebrastreifen über die Landskronstraße

Magistratsvorlage 10.08.2017

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2017/0267

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Punkt 18: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447 
Zebrastreifen über die Landskronstraße 
 (V-Nr. 2017/0267) 
- Kenntnisnahme -  
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Punkt 77: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447 
Zebrastreifen über die Landskronstraße 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2017/0267) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
III 66 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0267 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
329 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5410-10 
Kostenstelle:  066-103-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6165 000 
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447  
Zebrastreifen über die Landskronstraße  
 
Vorlage vom: 10.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
2. Ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) soll im Bereich der Landskronstraße / Höhe 
Mendelsohnstraße und Schaffnitstraße nicht eingerichtet werden.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  10.08.2017  
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Mendelsohnstraße / Landskronstraße / Schaffnitstraße wird  
von vielen Kindern benutzt. Ein Ausbau zum Zebrastreifen -übergang würde die Überquerung der 
Landskronstraße, an dieser Stelle, nicht nur für Kinder erheblich e rleichtern, da viele Autofahrer 
nicht anhalten. Außerdem würde er die Sicherheit erhöhen.  
 
Der Vorschlag erhielt:  
 
In der Online-Abstimmung  31 Ja -Stimmen und 3 Nein -Stimmen 
In der Vor-Ort-Abstimmung   1 Ja -Stimme   und 0 Nein -Stimmen 
 
 
Für die Einrichtung  von Zebrastreifen gibt es bundeseinheitlich eine Reihe von Voraus -
setzungen: 
 
- Zunächst werden Zebrastreifen als vorfahrtsregelnde Markierung und Beschilderung 
angelegt, da dort das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme der Verkehrsteil -
nehmer und des Verzichts auf vorfahrtsregelnde Maßnahmen besteht. An Fußgänger -
überwegen (Zebrastreifen) haben querende Fußgänger Vorrang gegenüber fließendem 
Kfz- und Radverkehr; Verstö ße führen zu identischen Bußgeldern und Punkten im 
Fahreignungsregister in Flensburg wie bei anderen Verstö ßen gegen Vorfahrts -
regelungen.  
 
- Für querenden Fußgängerverkehr gibt es abgestufte Möglichkeiten: keine 
Maßnahmen, Querungsstellen mit Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) 
und Fußgängerschutzanlagen (Fußgängerampeln). Für den Einsatz dieser besonderen 
Schutzmaßnahmen gibt es bezogen auf die Zahl der querenden Fußgänger und die 
Zahl der Autos jeweils Einsatzgrenzen.  
 
- Als eine sehr wichtige Voraussetzung muss eine gute Einsehbarkeit auf den geplanten 
Fußgängerverkehr gegeben sein. 
 
Beobachtungen zufolge werden die erforderlichen „Werte“ zur Ausweisung eine s Fußgänger-
überweges im Bereich Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße und  Mendelsohnstraße nicht 
erfüllt, d. h. die nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von  Fußgängerüber-
wegen (R-FGÜ 2001) erforderliche Verkehrsstärke der Fußgänger - und Fahrzeugströme wird 
in diesem Bereich nicht erreicht.   
 
Für die vorhandene Querungshilfe in der Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße und 
Mendelsohnstraße gib es laut Ausku nft der Polizei (Stand: 10.08.2017) keine Unfallzahlen.  
 
In folgenden Kreuzungsbereichen – mit Straßenbahnverkehr – sind im Umfeld der Landskron -
straße gesicherte Übergänge für Fußgänger mittels Lichtsignalanlagen (LSA) vorhanden:  
 
- Landskronstraße / Heidelberger Straße / Rüdesheimer Straße  
- Landskronstraße / Ludwigshöhstraße

Darüber hinaus gibt es eine signalgeregelte Fußgängerschutzanlage (FSA), die insbesondere 
von Schülerinnen und Schülern der benachbarten Schulen genutzt wird, im Bereich:  
 
- Klappacher Straße / Höhe Paul -Wagner-Straße 
 
Querungshilfen („Mittelinseln“) gibt es an folgenden Standorten:  
 
- Landskronstraße / Höhe Brüder -Knauss-Straße 
- Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße bzw. Mendelsohnstraße  
- Landskronstraße zwischen Bordenbergstraße und K lappacher Straße  
 
 
Darmstadt, 10.08.2017  
 
Dezernat I                           Dezernat III                       Dezernat IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch                    Dr. Barbara Boczek          Andrè Schellenberg  
Oberbürgermeister               Stadträtin                        Stadtkämmerer

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174 Zeichen

Punkt 
23.16: 
Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447 
Zebrastreifen über die Landskronstraße 
 (V-Nr. 2017/0267) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2017/0267

4599 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl.  
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0267 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5410-10 
Kostenstelle:  066-103-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6165 000 
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447  
Zebrastreifen über die Landskronstraße  
 
Vorlage vom: 10.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
2. Ein Fußgängerübe rweg („Zebrastreifen“) soll im Bereich der Landskronstraße / Höhe 
Mendelsohnstraße und Schaffnitstraße nicht eingerichtet werden.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  10.08.2017  
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Mendelsohnstraße / Landskronstraße / Schaffnitstraß e wird  
von vielen Kindern benutzt. Ein Ausbau zum Zebrastreifen -übergang würde die Überquerung der 
Landskronstraße, an dieser Stelle, nicht nur für Kinder erheblich erleichtern, da viele Autofahrer 
nicht anhalten. Außerdem würde er die Sicherheit erhöhen.  
 
Der Vorschlag erhielt:  
 
In der Online-Abstimmung  31 Ja -Stimmen und 3 Nein -Stimmen 
In der Vor-Ort-Abstimmung   1 Ja -Stimme   und 0 Nein -Stimmen 
 
 
Für die Einrichtung von Zebrastreifen gibt es bundeseinheitlich eine Reihe von Voraus -
setzungen: 
 
- Zunächst werden Zebrastreifen als vorfahrtsregelnde Markierung und Beschilderung 
angelegt, da dort das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme der Verkehrsteil -
nehmer und des Verzichts auf vorfahrtsregelnde Maßnahmen besteht. An Fußgänger -
überwegen (Zebrastreifen) haben querende Fußgänger Vorrang gegenüber fließendem 
Kfz- und Radverkehr; Verstö ße führen zu identischen Bußgeldern und Punkten im 
Fahreignungsregister in Flensburg wie bei anderen Verstö ßen gegen Vorfahrts -
regelungen.  
 
- Für querenden Fußgängerverkehr gib t es abgestufte Möglichkeiten: keine 
Maßnahmen, Querungsstellen mit Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) 
und Fußgängerschutzanlagen (Fußgängerampeln). Für den Einsatz dieser besonderen 
Schutzmaßnahmen gibt es bezogen auf die Zahl der querenden F ußgänger und die 
Zahl der Autos jeweils Einsatzgrenzen.  
 
- Als eine sehr wichtige Voraussetzung muss eine gute Einsehbarkeit auf den geplanten 
Fußgängerverkehr gegeben sein.  
 
Beobachtungen zufolge werden die erforderlichen „Werte“ zur Ausweisung eine s Fußgänger-
überweges im Bereich Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße und  Mendelsohnstraße nicht 
erfüllt, d. h. die nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüber -
wegen (R-FGÜ 2001) erforderliche Verkehrsstärke der Fußgänger - und Fahrzeugströme wird 
in diesem Bereich nicht erreicht.   
 
Für die vorhandene Querungshilfe in der Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße und 
Mendelsohnstraße gib es laut Auskunft der Polizei (Stand: 10.08.2017) keine Unfallzahlen.  
 
In folgenden Kreuzungsbereichen – mit Straßenbahnverkehr – sind im Umfeld der Landskron -
straße gesicherte Übergänge für Fußgänger mittels Lichtsignalanlagen (LSA) vorhanden:  
 
- Landskronstraße / Heidelberger Straße / Rüdesheimer Straße  
- Landskronstraße / Ludwigshöhstraße

- 4 - 
Darüber hinaus gibt es eine signalgeregelte Fußgängerschutzanlage (FSA), die insbesondere 
von Schülerinnen und Schülern der benachbarten Schulen genutzt wird, im Bereich:  
 
- Klappacher Straße / Höhe Paul -Wagner-Straße 
 
Querungshilfen („Mittelinseln“) gibt es an folgenden Standorten:  
 
- Landskronstraße / Höhe Brüder -Knauss-Straße 
- Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße bzw. Mendelsohnstraße  
- Landskronstraße zwischen Bordenbergstraße und Klappacher Straße  
 
 
Darmstadt, 10.08.20 17 
 
Dezernat I                           Dezernat III                       Dezernat IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch                    Dr. Barbara Boczek          Andrè Schellenberg  
Oberbürgermeister               Stadträtin                        Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 329
TOP 23.16
TOP 18
TOP 77 zur Kenntnis

Orte (9)

  • Landskronstraße
  • Schaffnitstraße
  • Heidelberger Straße
  • Rüdesheimer Straße
  • Ludwigshöhstraße 4
  • Klappacher Straße
  • Bordenbergstraße
  • Paul-Wagner-Straße
  • Brüder-Knauß-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0267
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00