2017/0267
Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447 Zebrastreifen über die Landskronstraße
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Punkt 18: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447 Zebrastreifen über die Landskronstraße (V-Nr. 2017/0267) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Punkt 77: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447 Zebrastreifen über die Landskronstraße - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2017/0267) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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4687 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0267
Magistratsbeschluss -Nr.
329
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5410-10
Kostenstelle: 066-103-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165 000
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447
Zebrastreifen über die Landskronstraße
Vorlage vom: 10.08.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) soll im Bereich der Landskronstraße / Höhe
Mendelsohnstraße und Schaffnitstraße nicht eingerichtet werden.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2017
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft
eingebracht:
Die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Mendelsohnstraße / Landskronstraße / Schaffnitstraße wird
von vielen Kindern benutzt. Ein Ausbau zum Zebrastreifen -übergang würde die Überquerung der
Landskronstraße, an dieser Stelle, nicht nur für Kinder erheblich e rleichtern, da viele Autofahrer
nicht anhalten. Außerdem würde er die Sicherheit erhöhen.
Der Vorschlag erhielt:
In der Online-Abstimmung 31 Ja -Stimmen und 3 Nein -Stimmen
In der Vor-Ort-Abstimmung 1 Ja -Stimme und 0 Nein -Stimmen
Für die Einrichtung von Zebrastreifen gibt es bundeseinheitlich eine Reihe von Voraus -
setzungen:
- Zunächst werden Zebrastreifen als vorfahrtsregelnde Markierung und Beschilderung
angelegt, da dort das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme der Verkehrsteil -
nehmer und des Verzichts auf vorfahrtsregelnde Maßnahmen besteht. An Fußgänger -
überwegen (Zebrastreifen) haben querende Fußgänger Vorrang gegenüber fließendem
Kfz- und Radverkehr; Verstö ße führen zu identischen Bußgeldern und Punkten im
Fahreignungsregister in Flensburg wie bei anderen Verstö ßen gegen Vorfahrts -
regelungen.
- Für querenden Fußgängerverkehr gibt es abgestufte Möglichkeiten: keine
Maßnahmen, Querungsstellen mit Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
und Fußgängerschutzanlagen (Fußgängerampeln). Für den Einsatz dieser besonderen
Schutzmaßnahmen gibt es bezogen auf die Zahl der querenden Fußgänger und die
Zahl der Autos jeweils Einsatzgrenzen.
- Als eine sehr wichtige Voraussetzung muss eine gute Einsehbarkeit auf den geplanten
Fußgängerverkehr gegeben sein.
Beobachtungen zufolge werden die erforderlichen „Werte“ zur Ausweisung eine s Fußgänger-
überweges im Bereich Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße und Mendelsohnstraße nicht
erfüllt, d. h. die nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüber-
wegen (R-FGÜ 2001) erforderliche Verkehrsstärke der Fußgänger - und Fahrzeugströme wird
in diesem Bereich nicht erreicht.
Für die vorhandene Querungshilfe in der Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße und
Mendelsohnstraße gib es laut Ausku nft der Polizei (Stand: 10.08.2017) keine Unfallzahlen.
In folgenden Kreuzungsbereichen – mit Straßenbahnverkehr – sind im Umfeld der Landskron -
straße gesicherte Übergänge für Fußgänger mittels Lichtsignalanlagen (LSA) vorhanden:
- Landskronstraße / Heidelberger Straße / Rüdesheimer Straße
- Landskronstraße / Ludwigshöhstraße
Darüber hinaus gibt es eine signalgeregelte Fußgängerschutzanlage (FSA), die insbesondere
von Schülerinnen und Schülern der benachbarten Schulen genutzt wird, im Bereich:
- Klappacher Straße / Höhe Paul -Wagner-Straße
Querungshilfen („Mittelinseln“) gibt es an folgenden Standorten:
- Landskronstraße / Höhe Brüder -Knauss-Straße
- Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße bzw. Mendelsohnstraße
- Landskronstraße zwischen Bordenbergstraße und K lappacher Straße
Darmstadt, 10.08.2017
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 3
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Punkt 23.16: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447 Zebrastreifen über die Landskronstraße (V-Nr. 2017/0267) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2017/0267
4599 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0267
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5410-10
Kostenstelle: 066-103-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165 000
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1447
Zebrastreifen über die Landskronstraße
Vorlage vom: 10.08.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Ein Fußgängerübe rweg („Zebrastreifen“) soll im Bereich der Landskronstraße / Höhe
Mendelsohnstraße und Schaffnitstraße nicht eingerichtet werden.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2017
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft
eingebracht:
Die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Mendelsohnstraße / Landskronstraße / Schaffnitstraß e wird
von vielen Kindern benutzt. Ein Ausbau zum Zebrastreifen -übergang würde die Überquerung der
Landskronstraße, an dieser Stelle, nicht nur für Kinder erheblich erleichtern, da viele Autofahrer
nicht anhalten. Außerdem würde er die Sicherheit erhöhen.
Der Vorschlag erhielt:
In der Online-Abstimmung 31 Ja -Stimmen und 3 Nein -Stimmen
In der Vor-Ort-Abstimmung 1 Ja -Stimme und 0 Nein -Stimmen
Für die Einrichtung von Zebrastreifen gibt es bundeseinheitlich eine Reihe von Voraus -
setzungen:
- Zunächst werden Zebrastreifen als vorfahrtsregelnde Markierung und Beschilderung
angelegt, da dort das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme der Verkehrsteil -
nehmer und des Verzichts auf vorfahrtsregelnde Maßnahmen besteht. An Fußgänger -
überwegen (Zebrastreifen) haben querende Fußgänger Vorrang gegenüber fließendem
Kfz- und Radverkehr; Verstö ße führen zu identischen Bußgeldern und Punkten im
Fahreignungsregister in Flensburg wie bei anderen Verstö ßen gegen Vorfahrts -
regelungen.
- Für querenden Fußgängerverkehr gib t es abgestufte Möglichkeiten: keine
Maßnahmen, Querungsstellen mit Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
und Fußgängerschutzanlagen (Fußgängerampeln). Für den Einsatz dieser besonderen
Schutzmaßnahmen gibt es bezogen auf die Zahl der querenden F ußgänger und die
Zahl der Autos jeweils Einsatzgrenzen.
- Als eine sehr wichtige Voraussetzung muss eine gute Einsehbarkeit auf den geplanten
Fußgängerverkehr gegeben sein.
Beobachtungen zufolge werden die erforderlichen „Werte“ zur Ausweisung eine s Fußgänger-
überweges im Bereich Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße und Mendelsohnstraße nicht
erfüllt, d. h. die nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüber -
wegen (R-FGÜ 2001) erforderliche Verkehrsstärke der Fußgänger - und Fahrzeugströme wird
in diesem Bereich nicht erreicht.
Für die vorhandene Querungshilfe in der Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße und
Mendelsohnstraße gib es laut Auskunft der Polizei (Stand: 10.08.2017) keine Unfallzahlen.
In folgenden Kreuzungsbereichen – mit Straßenbahnverkehr – sind im Umfeld der Landskron -
straße gesicherte Übergänge für Fußgänger mittels Lichtsignalanlagen (LSA) vorhanden:
- Landskronstraße / Heidelberger Straße / Rüdesheimer Straße
- Landskronstraße / Ludwigshöhstraße
- 4 -
Darüber hinaus gibt es eine signalgeregelte Fußgängerschutzanlage (FSA), die insbesondere
von Schülerinnen und Schülern der benachbarten Schulen genutzt wird, im Bereich:
- Klappacher Straße / Höhe Paul -Wagner-Straße
Querungshilfen („Mittelinseln“) gibt es an folgenden Standorten:
- Landskronstraße / Höhe Brüder -Knauss-Straße
- Landskronstraße / Höhe Schaffnitstraße bzw. Mendelsohnstraße
- Landskronstraße zwischen Bordenbergstraße und Klappacher Straße
Darmstadt, 10.08.20 17
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (9)
- Landskronstraße
- Schaffnitstraße
- Heidelberger Straße
- Rüdesheimer Straße
- Ludwigshöhstraße 4
- Klappacher Straße
- Bordenbergstraße
- Paul-Wagner-Straße
- Brüder-Knauß-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0267
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.08.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00