Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 26 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth
Dringlichkeitsantrag BV2 (SPD) AN/0195/2016 vom 22.01.2016
Stand: Noch keine Beratung bekannt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Sachstandsbericht BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-2/0 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0195/2016 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 8.1.13 Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen AN/0195/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der angekündigten Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes zu regeln, A.) Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung. 2.) Durch Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen können weitere 6 andere Nutzun- gen für den Maternusplatz festgelegt werden, sodass die davon betroffenen Wochenmarktveran- staltungen nicht auf dem Platz stattfinden können. 3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) steht als Ausweichstandort jeweils der Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung. 4.) Die Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und organisiert bei deren Zustim- mung die vollständige Durchführung des Marktes dort. und B.) Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den Karnevalstagen sowie anlässlich der Spätkirmes im September aus. Am 2.Wochenende im Dezember steht für den Wochenmarkt anlässlich eines Weihnachtsmarktes nur die Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. 2.) Durch Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen können weitere 3 andere Nutzun- gen für den Sürther Marktplatz festgelegt werden, sodass die davon betroffenen Wochenmarkt- veranstaltungen nicht auf dem Platz stattfinden können. 2 Sachstand Dezember 2018 Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen werden jähr- lich festgesetzt. Für das Jahr 2016 wurde am 31.03.2016 eine Festsetzungsverfügung erstellt. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz