V/0407/2015
Überprüfung der Einhaltung von Kennzeichnungspflichten durch Bringdienste
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Berichtsvorlage
3609 Zeichen
V/0407/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten Betrifft Überprüfung der Einhaltung von Kennzeichnungspflichten durch Bringdienste Beratungsfolge 03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: In einem Projekt sind Bringdienste in der Stadt Münster durch die Lebensmittelüberwachung be- sonders überprüft worden. Mit dem Begriff „Bringdienste“ sind bei diesem Projekt Lieferdienste für Mahlzeiten gemeint. Übli- cherweise erfolgt die Bestellung bei den entsprechenden Gaststätten und Imbissbetrieben über Internetportale oder Telefon. Auslöser dieser Überprüfung durch die Lebensmittelüberwachung der Stadt Münster war ein Pressebericht im Jahr 2013, wonach nach einer Stichprobenrecherche bei Bringdiensten in Münster Defizite hinsichtlich der lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kennzeichnung bestün- den. Insgesamt wurden daraufhin 163 potentielle Betriebe in Münster durch die Lebensmittelkontrol- leure des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten im Jahr 2014 überprüft. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Betriebsstruktur Anzahl Betriebe Bringdienst mit Internetbestelloption 49 Betriebe Bringdienst ohne Internetbestelloption 12 Betriebe Kein Bringdienst 102 Betriebe Mängel Anzahl Betriebe Hygiene 48 (= 29,4 %) Kennzeichnung 35 (= 21,5 %) Eigenkontrolle 23 (= 14,1 %) Sonstige (z.B. bauliche Mängel) 5 (= 3,1 %) Vorlagen-Nr.: V/0407/2015 Auskunft erteilt: Herr Dr. Serra Ruf: 492-5480 E-Mail: SerraG@stadt-muenster.de Datum: 18.05.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0407/2015 Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung Anzahl Betriebe Belehrung 31 Anordnung der Mängelbeseitigung 14 Kostenpflichtige Nachkontrolle 9 Verwarnung ohne Verwarngeld 3 Ordnungsverfügung 2 Bußgeldverfahren 1 (200 €) Fazit Die festgestellten Mängel entsprechen dem für diese Betriebsarten üblichen Trend, der über dem Trend für andere Lebensmittelbetriebe liegt. Massive Verstöße gegen das Lebensmittelrecht wurden nicht festgestellt. Als Grund für die überdurchschnittliche Beanstandungsquote sind hier strukturelle Probleme zu nennen: Für den Betrieb eines Gastronomiebetriebes werden in Deutschland sehr geringe Fachkenntnis- se gefordert. Zudem ist die Fluktuationsrate in dieser Betriebskategorie am höchsten. Nach aktuellen Erkenntnissen ist in Münster die Zahl der Bringdienste mit Internetbestelloption zwischenzeitlich weiter gestiegen. Nach aktuellem Stand sind inzwischen 61 Betriebe mit Inter- netbestelloption bekannt. Auch eine hohe Mitarbeiterfluktuation führt dazu, dass Wissen über Kennzeichnungspflichten und Hygienevorschriften immer wieder neu vermittelt werden muss. Neben der bisher üblichen Überprüfung der Kennzeichnung vor Ort ist nun auch die Kennzeich- nung in den Internetplattformen mit in die Arbeit der Lebensmittelüberwachung einzubeziehen. Erschwerend kommt für die Überwachung und die Gewerbetreibenden hinzu, dass das Kenn- zeichnungsrecht (Lebensmittelinformations-Verordnung) seit Ende 2014 erheblich erweitert wor- den ist und zu deutlichen Umsetzungsschwierigkeiten führt. Der Beratungsaufwand für die Le- bensmittelkontrolleure ist dadurch spürbar angestiegen. Die bislang nur anlass- und projektbezogene Überprüfung der Kennzeichnungspflichten für Bringdienste wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen in die Regelüberwachung genommen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0407/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37