Mandari Insight

2014/0332

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 21.08.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 2

1.7 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

402.6 KB · application/pdf

Ansehen

2014/0332

69.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

1.6 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

108164 Zeichen

1
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Der Magistrat       Darmstadt, den 21.08.2014 
 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Vorhabenbezogener 
Bebauungsplan W 57  
- Südliche Michaelisstraße / Am Westwald - 
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 10.1 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  
gemäß § 3 (1) BauGB 
 
 
 
Anlage 2

2
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 (1) BauGB 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Teil A: Städtebauliche Begründung 
 
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel 3  
2.  Geltungsbereich 3 
3. Planungsrechtliche Situation 3  
4. Städtebauliche Rahmenbedingungen 4  
5. Städtebauliches Konzept 7  
6. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen nach BauGB 8  
7. Landschaftsplanerische und grüngestalterische Festsetzungen 10  
8. Festsetzungen zum Schutz von Natur und Umwelt 10  
9. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 11  
10. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser 11  
11. Eingriffsregelung 12 
12. Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden 12  
13. Regelungen des Durchführungsvertrages 12  
14. Statistik 13 
15. Kosten 13 
 
 
Teil B: Umweltbericht

3
Teil A 
 
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel 
 
 In der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Nachfrage nach individuellem 
Wohnraum weiterhin ungebrochen. Daher soll für diese am westlichen Ortsrand von 
Darmstadt gelegene Fläche neues Baurecht für eine Wohnbebauung geschaffen 
werden. Mit der Erschließung des Areals wird die von der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt verfolgte Strategie zur Deckung des Wohnraumbedarfs durch die 
Umstrukturierung und Bebauung von bislang nicht für das Wohnen genutzten 
Flächen und durch die kleinteilige Arrondierung von Stadtteilen umgesetzt. Auch 
wird mit dem neuen Wohnquartier und der hier angebotenen Wohnform auf die 
nachgefragten individuellen Wohnbedarfe in Darmstadt reagiert. Mit der Entwicklung 
des Plangebiets zu einem Wohnquartier sollen insbesondere junge Familien 
angesprochen und langfristig in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gebunden 
werden. 
  
 
  
2.  Geltungsbereich 
 
 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 57 umfasst die Flurstücke 
Gemarkung Darmstadt, Flur 38, Nr. 1/20, 1/21 (tlw.), 256 und liegt im Westen von 
Darmstadt, in der Waldkolonie. Er wird begrenzt 
 
 im Norden durch die öffentliche Wegeparzelle Flur 38, Nr. 255 sowie durch die 
Südgrenzen der Flurstücke Nr. 298 und 297, beide Flur 38. 
 
 im Osten durch die West- und Südgrenzen des Flurstücks Nr. 297, die südliche 
Grenze des Flurstücks Nr. 1/17, Flur 38, die westliche Begrenzung der 
„Michaelisstraße“, sowie durch die westliche Grenze des Flurstücks Flur 38, Nr. 
1/21. 
 
 Im Süden und Westen durch die öffentliche Wegeparzelle Flur 38, Nr. 255. 
 
 Das Plangebiet umfasst 9.840 m². 
 
 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1  Flächennutzungsplan 
 
 Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt weist den gesamten Bereich des Plangebiets als „Wohnbaufläche“ aus. 
Der Bebauungsplan W 57 wird gem. § 8 (2) BauGB aus den Darstellungen des 
Flächennutzungsplans entwickelt. Es ist somit keine Änderung des 
Flächennutzungsplans erforderlich.

4
3.2  Gegenwärtiges Planungsrecht 
 
 Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 10.1 - 
Waldkolonie Nordwest -. Dieser besitzt Rechtskraft seit 14.12.1977. Im Bereich des 
Plangebiets sollen jedoch seine Ziele hinsichtlich Art und Maß nicht mehr umgesetzt 
werden. Eine einfache Änderung des Bebauungsplans ist nicht zielführend, da die 
Grundzüge des Bebauungsplanes W 10.1 betroffen sind. Es ist daher die Schaffung 
von neuem Baurecht notwendig, um das Gebiet städtebaulich zu ordnen. Hierfür ist 
die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens W 57 - 
Südliche Michaelisstraße / Am Westwald - erforderlich. 
 
Der Bebauungsplan W 57 ersetzt in seinem räumlichen Geltungsbereich einen 
Teilbereich des Bebauungsplans W 10.1. Zukünftig sind für diesen Teilbereich die 
Festsetzungen des Bebauungsplanes W 57 anzuwenden. 
 
 
 
4. Städtebauliche Rahmenbedingungen 
 
  
4.1 Lage im Stadtgebiet 
 
 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 57 liegt im Westen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtbereich „Hauptbahnhof / Siedlung Tann“. Die 
nördlich des Dornheimer Wegs gelegene Bebauung wird zudem als „Waldkolonie“ 
bezeichnet. 
 Der gesamte Stadtbereich wurde zusammen mit dem Hauptbahnhof um das Jahr 
1912 erschlossen. Es entstand  neben Ausbesserungswerkstätten, dem 
Wasserturm und den Brücken an der Rheinstraße und Dornheimer Weg auch die 
westlich des Geltungsbereichs gelegene „Mettegangsiedlung“ und später die 
Waldkolonie sowie zwei Arbeitersiedlungen, die beide architektonisch typisch sind 
für ihre jeweilige Entstehungszeit. 
 Über die ehemalige Verbindungsstraße Dornheimer Weg ins 15 Kilometer westlich 
gelegene Dornheim im Kreis Groß-Gerau wird die Waldkolonie mit Darmstadt 
verbunden. Die östlich des Plangebiets liegende „Mettegangsiedlung" trägt ihren 
Namen nach dem Mainzer Baurat Friedrich Mettegang, der die Bauarbeiten und 
Planungen am Darmstädter Hauptbahnhof und seinen Nebengebäuden 
koordinierte. Typisch für die Siedlung sind die Klinkerfassaden und die steilen 
Mansarddächer. Heute steht die Siedlung unter Denkmalschutz. 
 In den folgenden 100 Jahren entstanden neben der östlich des Plangebiets 
gelegenen Starkenburg-Kaserne, und dem direkt nördlich angrenzenden, 
ehemaligen Betriebs- und Wartungsgelände der Deutschen Bahn, vor allem weitere 
Wohngebäude in der Waldkolonie. Insbesondere die direkte Umgebung des 
Geltungsbereichs ist durch Geschosswohnungsbau aus verschiedenen baulichen 
Zeiträumen geprägt. Das Plangebiet liegt dabei im Hinterhof eines 
Geschosswohnungsbau-Ensembles aus den 1990er Jahren und grenzt direkt an 
den Rand des Westwaldes an.  
 Im Jahr 2014 wurde zudem mit der Umwandlung des nördlich angrenzenden 
ehemaligen Bahngrundstücks zu einem Wohnquartier begonnen.

5
4.2 Lärm 
 
 Nördlich des Plangebiets befindet sich eine Schulanlage mit Sportstätten (Käthe-
Kollwitz-Schule) und ein Kindergarten. Um die Beeinflussung des geplanten 
Wohngebietes durch Lärmimmissionen einzuschätzen, wurde ein schalltechnisches 
Gutachten „SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Prüfung der Belange des 
Schallimmissionsschutzes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Bezug auf 
Sportlärmeinwirkungen“ von FRITZ GmbH - Beratende Ingenieure VBI im Dezember 
2013 erstellt. 
 
 Ausgangspunkt für die Ermittlung von Sportlärmimmissionen ist die Analyse der 
Nutzungsarten und der Nutzungszeiten der Sportstätten, um hieraus Rückschlüsse 
auf die Schallemissionen ziehen zu können. Die bestehende Sportanlage umfasst 
einen Bolzplatz und einen Basketballplatz. Da sich der Basketballplatz weit entfernt 
von dem Plangebiet befindet, ist dieser im vorliegenden Fall nicht zu 
berücksichtigen.  
 
 Die rechnerische Ermittlung der Geräuschimmissionen ergibt, dass innerhalb des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans W 57 - Südliche Michaelisstraße / Am 
Westwald - im Hinblick auf die angestrebte Wohnnutzung kein Konfliktpotential 
aufgrund von Sportlärmimmissionen besteht.  
  
 Zu der Spielplatzanlage auf dem Schulhof wird folgendes festgehalten: 
 Laute Geräusche sind eine natürliche Begleiterscheinung und 
entwicklungsnotwendige Ausdrucksform kindlichen Verhaltens. Vor diesem 
Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht einen Kinderspielplatz als eine für 
eine altersgemäße Entwicklung eines Kindes wünschenswerte, wenn nicht gar 
erforderliche Einrichtung erachtet, um einem Kind einen von Beeinträchtigungen der 
Umwelt weitgehend ungestörten Aufenthalt im Freien zu ermöglichen und ihm u. a. 
Gelegenheit zu geben, sein Sozialverhalten im Spielen mit anderen Kindern zu 
trainieren.  
 
 Die bisherige Rechtslage hatte die Notwendigkeit eines hieraus resultierenden 
besonderen Schutzes kindlicher Geräuschentwicklung nicht hinreichend 
berücksichtigt. Der Gesetzgeber erkannte daher einen Handlungsbedarf, der nun 
mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. 
BImSchGÄndG – Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und 
Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms) umgesetzt wurde. Durch Artikel 1 des 
am 28.07.2011 in Kraft getretenen Gesetzes wurde in § 22 BImSchG folgender 
Absatz (1a) eingefügt: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, 
Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen 
durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädlichen 
Umwelteinwirkungen. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen 
Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“ Der unvermeidbare 
Lärm spielender Kinder stellt regelmäßig keine immissionsschutzrechtlich relevante 
Störung dar, so dass auch und gerade ein in einem Wohngebiet oder in der Nähe 
eines Wohngebietes angelegter Kinderspielplatz im Rahmen seiner 
bestimmungsgemäßen Nutzung unter Anwendung eines großzügigen Maßstabs von 
den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen ist.  
 Die Prognosesicherheit der Untersuchung beläuft sich auf 0 / -3 dB(A) unter 
Berücksichtigung der Genauigkeitsanlage gemäß Ziffer 9 der VDI 2714/3/.

6
4.3 Artenschutz 
 
 Da das Plangebiet bisher brachlag, wurde ein Artenschutzgutachten 
„Artenschutzfachliche Prüfung für die Bebauungsplanung der Stadt Darmstadt, 
Stadtteil Waldkolonie, Michaelisstrasse, Hessen“ von Frank W. Henning - Büro für 
Zoologische Fachgutachten, Artenschutz und Wildtiermanagement erstellt. 
 
 Da kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 5 
BNatSchG erfüllt ist, müssen die Voraussetzungen für die Ausnahme gem. § 45 
Abs. 7 Satz 1 u. 2 BNatSchG nicht geprüft werden. Die behandelten Arten werden 
im Folgenden zusammengefasst dargestellt. 
 
 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie  
  
 Im Untersuchungsgebiet wurde keine Pflanzenart des Anhangs IV der FFH-
Richtlinie nachgewiesen oder als potenziell vorkommend eingestuft. 
 
 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie  
  
 Im Untersuchungsgebiet wird keine Tierart des Anhangs IV der FFH-Richtlinie gem. 
§ 44 (1) BNatSchG relevant geschädigt oder gestört. Anlagebedingte Verluste von 
Lebensraumstrukturen entstehen nicht, so dass die kontinuierliche ökologische 
Funktionalität somit gewahrt wird. Mögliche Verbotstatbestände werden durch 
Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen. 
 
 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie  
  
 Im Untersuchungsgebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird unter 
Berücksichtigung der genannten Vermeidungsstrategien keine Vogelart gem. § 44 
(1) BNatSchG relevant geschädigt oder gestört. 
 
 Fazit 
 
 Bei den möglicherweise durch das geplante Vorhaben betroffenen FFH-Anhang-IV-
Arten und den europäischen Vogelarten bleibt die kontinuierliche ökologische 
Funktionalität der Fortpflanzungsstätten im räumlichen Kontext unter 
Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen erhalten. 
Auch bleiben unter Berücksichtigung der dargelegten Vermeidungsstrategien 
Störungen mit Auswirkungen auf die lokalen Populationen und signifikante 
Erhöhungen des Mortalitätsrisikos aus. Somit werden für keine Arten des Anhangs 
IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der 
Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1, 2 und 3 i. V. m. Abs. 5 
BNatSchG erfüllt. Es wird daher keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 Satz 1 u. 2 
BNatSchG für das Vorhaben benötigt. 
 
 
 
4.4 Benachbarte Grenzbebauung  
 
 Das im Norden direkt an den Geltungsbereich angrenzende Gebäude (Flurstück 
297) steht mit seiner südlichen Gebäudeseite (Brandwand) an der 
Grundstücksgrenze. Dabei handelt es sich um eine ehemalige Wartungshalle für 
LKWs der Deutschen Bahn. In dem grenzständigen Gebäudeteil befinden sich 
Aufenthalts- und Lagerräume.  
 Bei der Genehmigung und Errichtung des ehemaligen Deutschen Bahn-Gebäudes 
wurde nach damaligen Recht keine Abstandsflächen ausgelöst und

7
dementsprechend keine Baulasten auf dem Plangebiet eingetragen. Die nach 
heutigem Recht (Hessische Bauordnung) anzusetzenden Abstandsflächen sind auf 
das Gebäude nicht anzuwenden. Da dieser Gebäudeteil auch in Zukunft keine 
Nutzungsänderung erfährt, bleibt diese Regelung bestehen. Es sind somit nur die 
Abstandsflächen der Neubebauung zu beachten und anzuwenden. 
 
 
 
5. Städtebauliches Konzept 
 
 Auf Basis der geschilderten städtebaulichen Chancen und Rahmenbedingungen für 
das Areal wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt, welches eine 
aufgelockerte Wohnbebauung mit einer Reihenhausstruktur vorsieht. Die 
Erschließung des Plangebiets wird über das östlich gelegene Flurstück „1/21“ an die 
Michaelisstraße hergestellt. Sie verläuft in Form einer gespiegelten „7“ im Gebiet 
und endet in einem kleinen Wendehammer. 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 1: Städtebauliches Konzept.

8
 Im Plangebiet sollen ausschließlich Hausgruppen in Form von Reihenhäusern in 
zweigeschossiger Bauweise realisiert werden. Insgesamt sollen im Plangebiet rund 
44 neue Wohneinheiten für den Bedarf von jungen Familien entstehen.  
 Es wird für das neue Wohngebiet kein eigenständiger Spielplatz ausgewiesen. Es 
ist vielmehr geplant, den bestehenden Spielplatz im Norden im Bereich der „Käthe-
Kollwitz-Schule“, der über die bestehende Fußwegeführung mit dem Plangebiet 
verknüpft ist, mit zu nutzen.  
 
 
 
6. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen nach BauGB 
 
6.1 Bedingte Festsetzungen nach dem § 12 BauGB 
 
 Im Rahmen der folgenden Festsetzungen sind nur Vorhaben zulässig, zu deren 
Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Der 
Durchführungsvertrag ist zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Dirk 
van Hoek GmbH gemäß §12 BauGB vor Satzungsbeschluss des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans abzuschließen. 
 
 
6.2 Art der baulichen Nutzung 
 
 Das Plangebiet soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Die Art der baulichen Nutzung 
wird daher als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. 
 Im gesamten Plangebiet sind die zulässigen Arten der baulichen Nutzung gleich. 
  
 In den Baufeldern sind die in § 4 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen 
zulässig. Gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO wird ergänzend festgesetzt, dass alle 
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplans sind. 
Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die notwendigen Flächenvoraussetzungen 
hierfür im Plangebiet nicht gegeben sind und darüber hinaus auch kein zusätzlicher 
Verkehr generiert werden soll. Insgesamt ergibt sich im Plangebiet der Charakter 
eines allgemeinen Wohngebietes. 
 
 
6.3 Maß der baulichen Nutzung 
 
6.3.1 Grundflächenzahl 
 
 Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der GRZ, Zahl der 
Vollgeschosse und Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt. Die maximal zulässige 
Grundflächenzahl für die einzelnen Baufelder ist durch Planeintrag festgesetzt.  
 Die Baufelder halten die in § 17 Abs. 1 BauNVO festgeschriebene Obergrenze der 
Grundflächenzahl (GRZ) für ein Allgemeines Wohngebiet von 0,4 ein.  
  
 
6.3.2 Überschreitung der Grundflächenzahl durch Stellplätze und Nebenanlagen 
 
 Die gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO mögliche Überschreitung der zulässigen 
Grundfläche durch Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen wird im gesamten 
Plangebiet bis zu einer Grundflächenzahl von 0,65 festgesetzt. Dies ermöglicht 
insbesondere, dass die kleineren Grundstücke dichter bebaut werden können und 
finanzierbarer Wohnraum angeboten werden kann.

9
6.3.3 Geschossflächenzahl 
 
 Auf eine Festsetzung der Geschossflächenzahl wird verzichtet. Dies trägt zur 
baurechtlichen Erleichterung bei und vereinfacht den Vollzug der Planung. Durch 
die Festsetzung der Geschossigkeit und der Grundflächenzahl wird das 
städtebauliche Erscheinungsbild ausreichend gesichert. 
 
 
6.3.4 Traufhöhe 
 
 Das Maß der baulichen Höhe wird durch die maximale Traufhöhe festgesetzt. Die 
Traufhöhe ist hierbei die Außenwandhöhe gemessen zwischen der Höhe der 
Hinterkante des nächstgelegenen Wohnwegs und dem Schnittpunkt der 
verlängerten Außenwand mit der Dachhaut. Diese liegt im gesamten Gebiet bei 
maximal 6,5 m. 
 
 
6.4  Bauweise 
 
 Im gesamten Plangebiet sind entsprechend des jeweiligen Planeintrags nur 
Hausgruppen in offener Bauweise zulässig. Um die städtebauliche Qualität im 
Rahmen der Realisierung zu gewährleisten, sind die überbaubaren Flächen durch 
enge Baufenster geregelt.  
 
 
6.5 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 
 
 Um die Grenzwerte hinsichtlich der maximal zulässigen Grundflächenzahl 
einzuhalten, werden die Größen von Terrassen und Gartenhäusern zusätzlich 
begrenzt. 
 Zum Zwecke eines geordneten Erscheinungsbilds und um die gewünschte 
städtebauliche Qualität zu gewährleisten, wird die Firstrichtung der baulichen 
Anlagen innerhalb der überbaubaren Flächen geregelt. 
  
 
 
6.6  Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Gemeinschaftsanlagen 
 
 Im gesamten Plangebiet sind Nebenanlagen, Stellplätze und Terrassen nur 
innerhalb der entsprechend gekennzeichneten Flächen für Nebenanlagen, 
Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsnebenanlagen zulässig, um ein 
möglichst einheitliches, geordnetes Bild zu gewährleisten und die 
Grundstücksfreiflächen zu schützen.  
 
 
6.7  Private Verkehrsflächen 
 
 Die Planstraße wird als private Verkehrsfläche „Verkehrsberuhigter Bereich“ 
festgesetzt und es sind zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und 
Entsorgungsträger Geh-, Fahr- und Leitungsrechte für die Verkehrsfläche 
einzutragen. Dies dient der Erschließung des Wohnquartiers über die 
Michaelisstraße sowie der fußläufigen Wegeverbindung zum angrenzenden 
Westwald.

10
6.8 Flächen für Versorgungsanlagen 
 
 Die Technikanlage für die zentrale Nahwärmeversorgung der Reihenhausbebauung 
ist im nördlichen Teil des Geltungsbereichs geplant und als Fläche für 
Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Heiztechnikzentrale“ festgesetzt. 
 
 
6.9  Geh-, Fahr-  und Leitungsrechte 
 
 Alle im Plangebiet festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ("G+F+L") sind 
zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger 
einzutragen. Diese dienen der Erschließung des Wohnquartiers über die 
Michaelisstraße sowie der fußläufigen Wegeverbindung zum angrenzenden 
Westwald. 
 
  
 
7. Landschaftsplanerische und grüngestalterische Festsetzungen 
 
  
7.1 Grünflächen sowie Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 
 
 Die festgesetzten Pflanzgebote für Bäume entlang der Planstraße dienen der 
Gliederung und Begrünung des Straßenraums. Die Anpflanzungen tragen zudem zu 
einer Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse im Quartier bei. Die Bäume 
werden dabei auf die nach der Stellplatzsatzung Darmstadt nachzuweisenden 
Baumpflanzungen angerechnet. Der genaue Standort der Bäume wird im Rahmen 
der Erschließungsplanung festgelegt.  
 Die festgesetzten Begrünungen / Hecken der nicht überbaubaren 
Grundstücksflächen bebauter Grundstücke sowie der Heiztechnikzentrale dienen 
der Gliederung und Durchgrünung sowie der Verbesserung der kleinklimatischen 
Verhältnisse im Quartier. 
 Alle Bäume und Hecken sind an den Standorten dauerhaft zu schützen und bei 
Verlust durch landschafts- und standortgerechte, einheimische Bäume / Hecken zu 
ersetzen, um eine gleichbleibende Qualität des Straßenraums zu erreichen. 
  
 
 
 
8. Festsetzungen zum Schutz von Natur und Umwelt 
 
 Die Versickerung sowie die Einleitung in Zisternen von Niederschlagswasser aller 
versiegelten Flächen über den Versickerungskanal dienen vornehmlich dem Schutz 
der Umwelt und des natürlichen Wasserhaushalts. Zu diesem Zweck sind darüber 
hinaus alle Erschließungsflächen, PKW-Stellplätze etc. so herzustellen, dass 
anfallendes Regenwasser direkt vor Ort versickern kann. 
 Die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel zur Straßenbeleuchtung und die 
zeitliche Einschränkung von Gehölzrodungen dienen dem Schutz der Fauna im 
Geltungsbereich. 
 Zum Schutz des Oberbodens werden zusätzlich Festsetzungen getroffen.

11
9. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
  
9.1 Dachform und -neigung 
 
 Im Plangebiet ist aus gestalterischen Gründen die Dachform ausschließlich als 
Satteldach mit einer Neigung von 35 Grad festgesetzt. Dadurch soll eine 
Einpassung in die bestehende Bebauungsstruktur ermöglicht werden.  
 
 
9.2 Dachaufbauten und -einschnitte  
 
 Aufgrund ökologischer und nachhaltiger Aspekte werden Anlagen und Einrichtungen 
zur Nutzung von Sonnenenergie auf den Dächern des gesamten Geltungsbereichs 
zugelassen. 
 
 Um ein möglichst einheitliches Bild der Dächer zu erhalten, sind die zulässigen 
Dachaufbauten und -einschnitte auf 50 von 100 der Gesamtbreite der jeweiligen 
Hausbreite begrenzt und müssen mittig im jeweiligen Reihenhaus angeordnet 
werden. Diese dürfen ausschließlich als Schleppgauben ausgebildet werden und 
der Abstand zum First muss mindestens 1 m in der Ebene des Dachs, der Abstand 
zur Traufe muss mindestens 0,5 m in der Ebene des Dachs betragen. 
 
 
9.3 Gestaltung von Nebenanlagen, Gemeinschaftsanlagen und Stellplätzen 
 
 Da auch die Anlagen zum Sammeln von Müll eine große Bedeutung für die Gestalt 
des Straßenraums haben, wird für diese eine gestalterische Festsetzung im 
Bebauungsplan getroffen. 
 
 
9.4 Einfriedungen 
 
 Ebenso wie für die Gestaltung der Nebenanlagen wird auch für die Einfriedungen 
und Terrassenabtrennungen hinsichtlich Höhe und Material eine Festsetzung im 
Bebauungsplan getroffen, um eine entsprechend hohe städtebauliche Qualität zu 
gewährleisten. Die städtebauliche Qualität soll zudem durch die festgesetzte 
Eingrünung der Außengrenzen der Wohneinheiten verbessert werden. 
 
 
9.5 Sonstige gestalterische Festsetzungen 
 
 Aufgrund der Verwendung des Niederschlagswassers in Zisternen zur 
Gartenwässerung und darüber hinaus der Entwässerung der überbauten Flächen in 
den angrenzenden Westwald sind zum Schutz vor Eintrag von Schwermetallen in 
das Grundwasser Dachflächen, Regenfallrohre und -rinnen aus unbeschichteten 
Metallen wie Kupfer, Zink, Blei und Titanzink unzulässig. 
 
 
 
10. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser 
 
 Die Festsetzungen dienen dem nachhaltigen Umgang mit der natürlichen  
Lebensgrundlage Wasser. Entsprechend des Planungsgrundsatzes des § 1 Abs. 5 
BauGB, dass Bauleitpläne die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und 
entwickeln sollen, und der gebotenen Berücksichtigung umweltschützender Belange

12
werden Festsetzungen getroffen, die auf das Sammeln von Niederschlagswasser in 
Zisternen sowie auf das Verwenden von Nutzwasser zielen. 
 
 
 
11. Eingriffsregelung 
 
 Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und 
Landschaft vermieden und minimiert werden. Dies wird entsprechend im § 1a des 
Baugesetzbuch geregelt.  
 Für den Geltungsbereich ist keine Ausgleichsmaßnahme erforderlich. Dies wird im 
Folgenden erläutert: 
 Das mit dem vorliegenden Bebauungsplan W 57 zu bebauende Grundstück ist vor 
seiner Entwicklung nicht bebaut gewesen. Jedoch wurde bereits mit in Kraft treten 
des Bebauungsplans W 10.1 im Jahr 1977 eine Planung für das Grundstück 
vorgenommen, die bereits Baurecht geschaffen hat, jedoch nie umgesetzt worden 
ist. Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die 
Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. 
Da dies mit in Kraft treten des Bebauungsplans W 10.1 erfolgt ist, ist ein Ausgleich 
im Zuge des Bebauungsplans W 57 nicht mehr notwendig. 
 
 
 
12. Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden    
 
 Da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nähe zu einem Waldrand befindet, wird 
darauf hingewiesen, dass die Statik des Hauses ausreichend Schutz bei Baumsturz 
bieten muss. Dies muss durch den Vorhabenträger sichergestellt werden. 
 
 
 
13. Regelungen des Durchführungsvertrages (wird im weiteren Verfahren ergänzt) 
 
 Mit dem Vorhabenträger wird gemäß § 12 (1) BauGB ein Durchführungsvertrag 
abgeschlossen, in dem alle Maßnahmen und Fristen zur Realisierung des Vorhabens 
verbindlich geregelt sind. 
 
 Folgende Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen: 
- Tragung der Planungskosten 
- Fristen zur Durchführung des Vorhabens 
- Anpflanzung von Bäumen und Hecken, sowie dauerhafte Pflege und Erhaltung 
- Fassadenbegrünung  
- Artenschutz: Vermeidung- und Minimierungsmaßnahmen 
- Ggf. Kampfmittelräumung 
- Ggf. Altlastenbeseitigung 
- Niederschlagswasserversickerung / Zisterne 
- Energieversorgung 
- Energiestandard

13
14.  Statistik 
 
 Größe des räumlichen Geltungsbereichs ca. 9.840 m² 100,0 % 
 
 Allgemeines Wohngebiet   ca. 7.746 m² 78,7 % 
 
 Private Verkehrsfläche    ca. 1.186 m² 12,1 % 
 
 Fläche für Versorgungsanlagen ca. 123 m² 1,3 % 
  
 Anzahl an neuen Wohneinheiten (WE) ca. 44 WE 
 
 Anzahl an neuen Einwohnern (EW) ca. 101 EW 
 (Belegungsdichte: 2,3 Einwohnern/ WE) 
 
 
 
15. Kosten 
 
 Die Kosten der Planung und für die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 
erforderlichen Gutachten übernimmt der Vorhabenträger. Dies wird im 
Durchführungsvertrag geregelt.

Speyer 
August 2014 
 
 Anlage B2 
 
Stadt Darmstadt 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
"Südliche Michaelisstraße / Am Westwald" 
 
Umweltbericht mit Abhandlung der 
naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und 
artenschutzrechtlicher Belange

Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Stadt Darmstadt 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
"Südliche Michaelisstraße / Am Westwald" 
 
Umweltbericht mit Abhandlung der 
naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und 
artenschutzrechtlicher Belange 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeiter 
Dipl.-Ing. Ute Nolda 
Dipl.-Ing. (FH) Florian Lehmann 
 
 
 
 
Auftragnehmer 
MODUS CONSULT Speyer GmbH 
Landauer Straße 56 
67346 Speyer 
06232/67 79 90 
 
 
Erstellt im August 2014

Umweltbericht 3 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Inhalt 
1 Beschreibung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ' südliche Michaelisstraße / Am 
Westwald' – Darmstadt ........................................................................................... 5 
1.1 Ziele des Bauleitplans .................................................................................... 5 
1.2 Standort des Vorhabens................................................................................. 5 
1.3 Art und Umfang des Vorhabens ...................................................................... 5 
1.4 Bedarf an Grund und Boden ............................................................................ 6 
2 Ziele des Umweltschutzes ........................................................................................ 6 
2.1 Zielvorgaben aus Fachgesetzen ....................................................................... 6 
2.2 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen ..................................................... 6 
2.3 Sonstige städtebauliche Planungsvorgaben ....................................................... 8 
3 Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen .......................................................... 8 
4 Beschreibung der Vorgehensweise / des Untersuchungsrahmens ................................... 8 
5 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens ............................................................ 9 
6 Beschreibung und Bewertung der Umwelt / ihrer Bestandteile und möglicher 
Umweltauswirkungen des Vorhabens ...................................................................... 11 
6.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen ....................................................................... 11 
6.1.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 11 
6.1.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 17 
6.2 Schutzgut Boden ........................................................................................ 18 
6.2.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 18 
6.2.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 20 
6.3 Schutzgut Wasser (Grundwasser).................................................................. 21 
6.3.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 21 
6.3.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 22 
6.4 Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) ...................................................... 23 
6.4.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 23 
6.4.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 23 
6.5 Schutzgut Klima / Luft ................................................................................. 24 
6.5.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 24 
6.5.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 25 
6.6 Schutzgut Mensch / Erholung ....................................................................... 26 
6.6.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 26 
6.6.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 27 
6.7 Schutzgut Landschaft .................................................................................. 28 
6.7.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 28 
6.7.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 29 
6.8 Kultur- und Sachgüter.................................................................................. 29 
6.9 Wechselwirkungen/Biologische Vielfalt ........................................................... 30 
7 Vermeidungs- u. Minimierungsmaßnahmen ............................................................... 30 
8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 31 
9 Standortalternativen .............................................................................................. 31 
10 Abhandlung der Eingriffsregelung gemäss § 14 BNatSchG .......................................... 31 
11 Forstrechtlicher Ausgleich ...................................................................................... 33

Umweltbericht 4 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
12 Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange gemäss § 44 
BNatSchG ............................................................................................................ 33 
13 Schwierigkeiten und Lücken bei der Zusammenstellung der Angaben ........................... 33 
14 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Durchführung des 
Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) ................................................................. 34 
15 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ............................................................... 34 
Quellenverzeichnis ....................................................................................................... 36 
 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Zusammenstellung der potentiell zu erwartenden Wirkfaktoren ............................ 10 
Tabelle 2: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet ............................................................... 12 
Tabelle 3: im Untersuchungsraum nachgewiesene Brutvogelarten ....................................... 14 
Tabelle 4: im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Durchzügler und Nahrungsgäste ............. 14 
Tabelle 5: nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsraum .................................... 15 
Tabelle 6: Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen im Geltungsbereich ................... 15 
Tabelle 7: Biotopwert ................................................................................................. 17 
Tabelle 8: Versiegelungsbilanz ....................................................................................... 21 
Tabelle 9: Zusammenfassende Darstellung der relevanten Umweltauswirkungen................... 31 
 
 
Anhang 
Anhang 1 Bestandskarte  (Maßstab 1:1.000)

Umweltbericht 5 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
1 BESCHREIBUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS ' SÜDLICHE 
MICHAELISSTRAßE / AM WESTWALD' – DARMSTADT  
1.1 Ziele des Bauleitplans 
Im Stadtteil Darmstadt-Waldkolonie wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald' die Voraussetzung für die 
weitergehende Siedlungsentwicklung geschaffen. Geplant ist derzeit die Errichtung 
einer Wohnsiedlung mit kostengünstigen, familiengerechten Reihenhäusern. 
1.2 Standort des Vorhabens 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald' 
befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Darmstadt. An den Geltungsbereich 
grenzen im Westen und Südwesten Teile des Westwaldes, im Norden die Grundstücke 
der städtischen Kindertagesstätte Waldkolonie sowie der Bundeswehr und im Osten 
und Südosten die bestehende Wohnbebauung der Michaelisstraße und Trierer Straße 
an.  
Abbildung 1: Lage der geplanten Siedlungserweiterung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3 Art und Umfang des Vorhabens 
Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 9.820 m². Die Art der ge-
planten Nutzungen stellt sich wie folgt dar: 
 Allgemeines Wohngebiet ca. 7.700 m² 
(darin 44 Wohneinheiten; Hausgruppen in offener Bauweise,; 
Grundflächenzahl 0,4 bzw. Überschreitung durch Nebenanlagen 
bis maximal 0,65; eine Geschossflächenzahl wird nicht festgelegt, ) 
Darmstadt 
Geplante Siedlungserweiterung

Umweltbericht 6 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
 Private Verkehrsfläche ca. 1.185 m² 
 Fläche für Versorgungsanlagen ca. 165 m² 
Zudem umfasst der Geltungsbereich eine bestehende Straßenfläche (ca. 770 m²); in 
dieser Fläche sind keine Änderungen geplant. 
 
1.4 Bedarf an Grund und Boden 
Der Geltungsbereich umfasst – wie oben bereits dargelegt – eine Fläche von ca. 
9.820 m², davon nimmt die Zuwegung über die bereits bestehende Michaelisstraße ca. 
770 m²ein; insofern umfasst der zusätzliche Bedarf eine Fläche von 9.050 m². 
Durch die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ 0,4 mit Überschreitung bis max. 0,65) 
wird in den Wohngebieten eine maximale Überbauung/Versiegelung von maximal 5.005 
m² ermöglicht. Die Versiegelung beträgt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes so-
mit, inkl. der Fläche für Versorgungsanlagen, künftig insgesamt maximal 6.355 m². 
 
2 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES 
Gemäß § 1 (6) Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung eines Bauleit-
plans die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nachfolgend werden die 
Zielvorgaben aus Fachgesetzen sowie aus übergeordneten Planungen und speziellen 
städtebaulichen Planungsvorgaben dargelegt. 
 
2.1 Zielvorgaben aus Fachgesetzen 
Für die Umweltprüfung der vorliegenden Planung sind vorrangig folgende Fachgesetze 
zu berücksichtigen: 
x Baugesetzbuch (BauGB) 
x Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
x Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) 
x Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG) 
x Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) 
x Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) 
x Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
x Hessisches Wassergesetz (HWG) 
 
2.2 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen 
Landesentwicklungsplan (2000) 
Der Landesentwicklungsplan von Hessen stellt die Stadt Darmstadt als Oberzentrum 
mit einem dichten Netz von zwei- und min. vierstreifigen Fernstraßen sowie einem Kno-
tenpunkt einiger Hauptverkehrs- und Nebenstrecken im Schienennetz dar. Des Weite-

Umweltbericht 7 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
ren ist eine Verbrennungsanlage für Siedlungsabfälle vorhandenen. Westlich der Stadt 
ist ein von Norden nach Süden verlaufender Planungsraum für überregional bedeutsame 
Infrastruktur ausgewiesen. 
Regionalplan Südhessen (RPS 2010) 
Nach dem Regionalplan  Südhessen liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans im 
'Vorranggebiet für Siedlung' der Stadt Darmstadt. Der Wald, der unmittelbar westlich 
an den Geltungsbereich angrenzend, gilt als 'Vorranggebiet Regionalen Grünzug' und 
'Vorranggebiet für die Forstwirtschaft'. Des Weiteren verläuft entlang der westlichen 
GB-Grenze der 'geplante Ausbaubereich einer 2 oder 3 streifigen Bundesfernstraße'. 
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (2005) 
Der Flächennutzungsplan (FNP,  2005) weist die vollständige Fläche des Geltungsbe-
reichs (GB) des Bebauungsplans als 'Wohnbaufläche' aus. Nordwestlich des GB grenzt 
das Schulgelände der Käthe-Kollwitz-Schule als 'Gemeinbedarfsfläche' an. Entlang der 
westlichen GB-Grenze ist ein Bereich dargestellt, der zur 'Freihaltung für Straßentras-
sen' ausgewiesen ist. Der im südlichen GB befindliche Graben wird als 'Trasse für 
Hauptwasserleitungen / Hauptabwasserleitungen' bezeichnet.  
Landschaftsplan 
Nach der Leitbildkarte des Landschaftplans (LP, 2004)  wird für das Gebiet des Gel-
tungsbereichs eine 'Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen' empfohlen. Dies 
soll u.a. durch, 
x Schaffung eines vernetzten Grünsystems, 
x Gestalten / Offenhalten wichtiger landschaftlicher Übergangszonen (Ortsränder), 
x Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente, 
x Extensive Nutzung von Bachgrünzügen, 
x Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und Sportflä-
chen (Klima- und Wasserschutz, Erholung), 
x Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortsgliedernder Grünzüge, 
x Eingrünung der Ortsränder, 
geschehen. 
 
Der unmittelbar westlich an den Geltungsbereich angrenzende Wald ist als 'Bereich mit 
überwiegend waldbaulicher Nutzung' verzeichnet. Als Aufwertungen werden, 
x Schutz / Regeneration des Westwaldes, Erhalt von Boden, Klima, Immissions- und 
Wasserschutzfunktion, 
x Naturnahe Waldbewirtschaftung und stärkere Berücksichtigung der Standortpoten-
ziale,  
x Offenhaltung aller Waldwiesen, 
x Umbau nicht standortgerechter Waldbestände, 
x Aufbau von Immissionsschutzwald entlang vielbefahrener Straßen, 
empfohlen.

Umweltbericht 8 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Für den Landschaftraum 'Hessisches Ried', indem sich der Geltungsbereich befindet, 
werden folgende Leitziele im Landschaftsplan verfasst: 
x Sicherung der Sonderstandorte 
x Entwicklung naturnaher Eichen-Kiefern-Wälder 
x Schaffung eines Nutzungsmosaiks aus wärmeliebenden Eichen-Kiefern-Wäldern und 
Sandtrockenrasen 
2.3 Sonstige städtebauliche Planungsvorgaben 
Einstellplatzsatzung; Satzung über die Schaffung von Stellplätzen oder Garagen und 
Abstellplätzen im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
3 SCHUTZGEBIETE UND GESCHÜTZTE BIOTOPSTRUKTUREN 
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine nach Naturschutzrecht geschützten 
Gebiete oder Biotopstrukturen. 
Jedoch zählen die Waldflächen die unmittelbar westlich des Geltungsbereichs angren-
zen (Westwald) zum Landschaftsschutzgebiet "Nr. 2411001 Stadt Darmstadt".  
 
 
4 BESCHREIBUNG DER VORGEHENSWEISE / DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS 
Das vorliegende Gutachten gliedert sich im Wesentlichen in folgende Arbeitsschritte: 
„ Bestandsanalyse 
Um die durch die geplante Bebauung zu erwartenden Auswirkungen zu ermitteln, wird 
zunächst eine Bestandsanalyse durchgeführt (vgl. Kapitel 4). In der Bestandsanalyse 
wird die räumliche Umwelt - in einzelne Schutzgüter zerlegt - betrachtet. Durch dieses 
Vorgehen lässt sich das komplexe, in seiner Gesamtheit nicht erfassbare Wirkungsge-
füge des Landschaftshaushalts in planerisch operable und bewertbare Einheiten zerle-
gen. 
Die einzelnen Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch, 
Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen) werden, soweit die-
ses sachlich begründet und von der Datenlage her möglich ist, nach zwei Kriterien be-
wertet: 
¾ Eignung zur Erfüllung der jeweiligen Landschaftsfunktionen (Bedeutung) 
¾ Empfindlichkeit gegenüber potentiellen Belastungen. 
Die Beurteilung der Bedeutung orientiert sich an dem Wert, den die jeweiligen Schutz-
güter im Hinblick auf gesellschaftliche Wertvorstellungen und Nutzungsansprüche be-
sitzen.

Umweltbericht 9 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Die Empfindlichkeit bezeichnet die Wahrscheinlichkeit von Veränderungen der Bedeu-
tung einzelner Schutzgüter aufgrund der zu erwartenden Belastungen. Sie ist abhängig 
von den einzelnen Landschaftsfaktoren zugrunde liegenden biotischen und abiotischen 
Faktoren sowie von Art und Intensität der belastenden Einwirkungen. Die Empfindlich-
keit wird dabei gegenüber den Belastungsfaktoren beurteilt, die im Zuge einer Sied-
lungserweiterung generell zu erwarten sind. 
„ Auswirkungsprognose  
Als nächster Schritt erfolgt die Projektion der vorhabensspezifischen Wirkfaktoren auf 
die untersuchten Schutzgüter, die so genannte Auswirkungsprognose. Durch Überlage-
rung der Bewertung der Schutzgüter mit den künftig zu erwartenden Wirkfaktoren las-
sen sich zukünftige Beeinträchtigungen einschätzen. Wertmaßstab zur Beurteilung der 
Beeinträchtigungen ist dabei das Ziel der nachhaltigen Sicherung der Umwelt im Sinne 
der Gesamtheit aller Faktoren, die für Lebewesen und Lebensgemeinschaften von Be-
deutung sind, einschließlich des physischen und psychischen Wohlbefindens des Men-
schen sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes. 
Im vorliegenden Umweltbericht werden die Umweltauswirkungen dargelegt und bewer-
tet. Je nach Beeinträchtigungsintensität erfolgt jeweils eine Bewertung der Auswirkun-
gen in 
- hohe Beeinträchtigungsintensität 
- mittlere Beeinträchtigungsintensität 
- geringe Beeinträchtigungsintensität 
Grundsätzlich muss jedoch berücksichtigt werden, dass durch den bestehenden Bebau-
ungsplan "W 10.1" eine Bebauung im Geltungsbereich (entsprechend der festgesetzten 
Vorgaben in 1977) bereits heute – ohne weitere Untersuchung der Umweltauswirkun-
gen - möglich wäre (siehe dazu auch Abb. 2 in Kap. 6.10). 
Zudem ist zu berücksichtigen, dass Ersatzaufforstungsmaßnahmen für die Waldum-
wandlungsgenehmigung gemäß HWaldG § 12 Abs. 2 festgelegt wurden. Es erfolgen 
Aufforstungen auf städtischen Flächen am Gehaborner Hof (Flur 8, Nr. 8) mit einem 
Umfang von 3.762 m². 
 
5 BESCHREIBUNG DER WIRKFAKTOREN DES VORHABENS 
Die Auswirkungsprognose bezieht sich auf die vom Vorhaben ausgehenden potentiellen 
Projektwirkungen. Grundsätzlich sind folgende Wirkfaktoren zu erwarten: 
x baubedingte Auswirkungen ergeben sich im Zuge der Bautätigkeit und können zeit-
lich auf die Bauphase des Vorhabens befristet oder dauerhaft sein, 
x anlagebedingte Auswirkungen entstehen z. B. durch Baukörper selbst und sind zeit-
lich unbegrenzt, 
Relevante anlagebedingte Wirkfaktoren sind hierbei

Umweltbericht 10 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Versiegelung: Durch die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ 0,4 mit Über-
schreitung bis max. 0,65) wird in den Wohngebieten eine 
maximale Überbauung/Versiegelung von maximal 5.005 m² 
ermöglicht. 
Durch die geplante Verkehrsfläche werden zudem 1.185 m² 
versiegelt. 
Die künftige Versiegelung beträgt im Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes somit maximal 6.190 m². 
Flächenumwidmung: Neben der Anlage versiegelter/überbauter Flächen (insge-
samt 6.190 m²) erfolgt eine Umwidmung von der heutigen 
Biotopstruktur zu künftigen privaten Grünflächen (Hausgär-
ten). Der Anteil privater Grünflächen beträgt künftig mindes-
tens 2.695 m². Zudem wird eine Versorgungsanlage auf 165 
m² eingerichtet. 
x betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich durch den Betrieb bzw. die Unterhal-
tung der vorgesehenen Nutzungen. 
 
Tabelle 1: Zusammenstellung der potentiell zu erwartenden Wirkfaktoren 
Schutzgut/ 
Nutzung Wirkfaktoren 
baubedingt 
anlagebedingt 
betriebsbedingt 
Tiere und 
Pflanzen 
Ö Flächenversiegelung (Verlust von Biotopstrukturen und 
–funktionen u. Verlust d. Biotopentwicklungspotentials)   „  
Ö Flächenumwidmung (Verlust von Biotopstrukturen 
und –funktionen)  „  
Ö Veränderung/Störung angrenzender Bereiche „ „ „ 
Boden Ö Flächenverlust (Versiegelung)  „  
Ö Bodenumlagerung/Bodenverdichtung „ „  
Ö Schadstoffeintrag „  „ 
Wasser Ö Verlust von Infiltrationsfläche durch Versiegelung  „  
Ö Schadstoffeintrag „  „ 
Klima/Luft Ö Verlust von klimatisch wertvollen Flächen  „  
Ö Schadstoffeintrag/Minderung Lufthygiene „  „ 
Ö Klimatische Veränderung durch Versiegelung  „  
Mensch Ö Veränderung der Oberflächengestalt durch Gebäude  „  
Ö Verlust von Erholungsflächen „ „  
Ö Veränderung der Immissionsbelastung (Lärm, Schadstoffe) „  „ 
Landschaft Ö Einbringen technischer Bauwerke  „  
Ö Verlust von landschaftsbildprägenden Strukturelementen  „  
Kultur- und 
Sachgüter Ö Zerstörung/Verlust von Kultur und Sachgütern „ „

Umweltbericht 11 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
6 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT / IHRER BESTANDTEILE UND 
MÖGLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS 
Um alle möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die verschiedenen 
Schutzgüter ermitteln zu können, ist der Untersuchungsbereich über den Geltungsbe-
reich hinaus ausgeweitet worden. Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsbe-
reichs ist die mögliche Reichweite der Auswirkungen des Vorhabens auf die verschie-
denen Schutzgüter. Das Untersuchungsgebiet umfasst in diesem Fall ca. 10,1 ha. 
Naturraum/Geologie/Nutzungen 
Das Untersuchungsgebiet (UG) erstreckt sich im 'Nördlichen Oberrheintiefland (Nr. 
22)', Haupteinheit 'Hessische Rheinebene (225)' im Naturraum 'Griesheim-
Weiterstädter Sand (225.9)' (UMWELTATLAS HESSEN 2013). 
Das UG befindet sich geologisch gesehen im Bereich quartärer Fein- bis Mittelsande, 
die in der Weichsel-(Würm-) Kaltzeit aus Flugsand (äolisch) entstanden sind (BGR 
2013). 
Das Relief im Untersuchungsgebiet ist eben, es liegt durchschnittlich bei 125-130 m 
über NN. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenwärtig von Brachflächen und 
Waldgebiet geprägt. Angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich im Westen und 
Südwesten der Westwald, im Norden das Gelände der städtischen Kindertagesstätte 
Waldkolonie sowie der Bundeswehr und im Osten und Südosten die bestehende Wohn-
bebauung der Michaelisstraße und Trierer Straße. 
 
6.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen 
6.1.1 Bestandsanalyse 
Potentielle natürliche Vegetation 
Ohne Einfluss des Menschen würde sich nach der 'Standortkarte der Vegetation in 
Hessen' (KLAUSING, WEISS, 1986) ein "Flattergras-Buchenwald" einstellen. 
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand 
Biotoptypen 
Die Bestandserfassung der aktuellen Vegetation basiert auf einer flächendeckenden 
Geländeerhebung der Biotoptypen nach der hessischen Kompensationsverordnung 
(HMUELV, 2005) Ende Juli 2013. Darüber hinaus wurden verfügbare Quellen (Luftbil-
der, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, usw.) ausgewertet und in die Bestands-
aufnahme integriert. Die erfassten Biotoptypen sind in der nachfolgenden Tabelle 2 
aufgelistet und werden nachfolgend beschrieben. Zur kartographischen Darstellung 
siehe Anhang 1 (Bestandskarte).

Umweltbericht 12 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
 
Tabelle 2: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet 
Nummer 
nach Kompensationsverordnung 
(HMULEV 2005) 
Biotoptyp 
01.114/01.122 Buchenmischwald / Eichenmischwald 
01.152/02.400 Naturverjüngung, Sukzession am Wald / Hecken-Gebüschpflanzung 
(einheimisch, standortgerecht) 
01.153 Typischer voll entwickelter Waldrand 
02.500 Hecken-Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 
04.110 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 
04.120 Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten 
04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 
04.220 Baumgruppe, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten 
05.243 Naturfern ausgebauter Graben 
09.220 Wärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist trockener Standorte 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 
10.530 Kies- und Sandweg 
10.540 Befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster) 
 
x Der westliche Bereich des Untersuchungsgebiets (UG) wird eingenommen von einem 
Buchenmischwald bzw. Eichenmischwald. Je nach Lage im Geltungsbereich (GB) ist 
eher die Stieleiche ( Quercus robur) (nordwestlicher GB), oder die Rotbuche ( Fagus 
sylvatica) (südwestlicher GB) die dominierende Baumart. Relativ häufig sind auch 
hochwüchsige Waldkiefern ( Pinus sylvestris ) vertreten. Im Unterwuchs sind z.B. 
Brombeere (Rubus fructicosus), Kratzbeere ( Rubus caesius), Gewöhnliche Waldrebe 
(Clematis vitalba), Wald-Flattergras (Milium effusum), usw. vertreten. 
x Auf der Brachfläche im östlichen Geltungsbereich stehen einige Gehölzgruppen an, 
die aus Arten der Naturverjüngung, Sukzession am Wald und Hecken-
Gebüschpflanzungen bestehen. Die Hecken-Gebüschpflanzungen weisen einheimi-
sche, standortgerechte Gehölze auf, jedoch häufig auch standortfremde Arten (s. 
unten). Häufige Arten der Gehölzgruppen sind z.B. Götterbaum (Ailanthus altissima), 
Gemeine Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus ssp.), Roter Hartriegel (Cor-
nus sanguinea), Apfel (Malus domestica ssp.), Vogelkirsche (Prunus avium), Kirsch-
pflaume (Prunus cerasifera), Zwetschge ( Prunus domestica), Waldkiefer ( Pinus syl-
vestris), Zitterpappel (Populus tremula), Hundsrose (Rosa canina), Kratzbeere (Rubus 
caesius), Brombeere (Rubus fructicosus), Robinie (Robinia pseudoacacia), Sal-Weide 
(Salix caprea), Silberweide (Salix alba), usw.. 
x Im Übergangsbereich zwischen dem Wald und der Brachfläche befindet sich ein  ty-
pischer voll entwickelter Waldrand . Dieser wird vom Aufwuchs der Waldbaumarten 
(s. oben) und Pionierbaumarten der Brachflächen, wie z.B. Robinien ( Robinia pseu-
doacacia), Sträuchern, z.B. Hasel ( Corylus avellana), und typischen Waldrandgehöl-
zen, wie z.B. Brombeere ( Rubus fructicosus) und Gewöhnliche Waldrebe ( Clematis 
vitalba), aufgebaut. Den Krautsaum bildet überwiegend die Kanadische Goldrute (So-
lidago canadensis). Es zeichnet sich eine deutliche Dominanz der fremdländischen, 
nicht standortgerechten und häufig invasiven Arten im Bereich des Waldrandes ab.

Umweltbericht 13 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
x Hecken-Gebüschpflanzungen aus standortfremden Arten und Ziergehölzen  sind 
überwiegend im Nahbereich zu dem vorhandenen Wohngebiet vorzufinden, z.B. im 
Bereich öffentlicher und privater Grünflächen. Im Laufe der Zeit haben sich einige 
exotische Arten auch auf die Brachfläche ausgebreitet und breiten sich dort als in-
vasive Art aus, z.B. Götterbaum ( Ailanthus altissima ) und Robinie ( Robinia pseu-
doacacia). 
x Einzelbäume sind solitär stehende Bäume/Großsträucher (einheimisch  oder nicht 
einheimisch), die überwiegend angepflanzt wurden, z.B. als Straßenbegleitgrün. 
Auch im Bereich der Brachfläche sind einige Einzelbäume vorzufinden. 
x Baumgruppen bestehen aus dicht beieinander stehenden Bäumen (einheimisch oder 
nicht einheimisch) und sind auf der Brachfläche vorzufinden. Sie können aus dersel-
ben Art (z.B. Götterbaum ( Ailanthus altissima)) oder aus unterschiedlichen Baumar-
ten bestehen. 
x Im südwestlichen Geltungsbereich kommt ein nur temporär wasserführender natur-
fern ausgebauter Graben aus einer Verrohrung hervor. Die Ufer des Grabens weisen 
ein sehr steiles V-Profil auf und sind vollständig verbaut. 
x Der Großteil der Brachfläche wird von einer wärmeliebenden ausdauernden Ruderal-
flur meist trockener Standorte  dominiert. Diese wird über wiegend aus Gräsern und 
Hochstaudenflur aufgebaut. Als Arten treten u.a. Gemeiner Beifuß ( Artemisia vulga-
ris), Wilde Möhre ( Daucus carota), Einjähriges Berufskraut (Erigeron annuus), Brenn-
nessel ( Urtica dioica ) und in einem Teilbereich Topinambur ( Helianthus tuberosus) 
auf. Die dominierende Art ist jedoch die Kanadische Goldrute ( Solidago canadensis) 
die weite Teile der Brachfläche überwuchert hat. 
x Die gepflasterten Straßen und Wege des bestehenden Wohngebietes östlich des 
Geltungsbereichs gelten als nahezu versiegelte Flächen.  
x Durch die Brachfläche schlängeln sich einige "Trampelpfade", die als Kies- und 
Sandweg aufgenommen werden können. Sie werden lediglich durch die häufige 
Nutzung frei von Vegetation gehalten. 
x Die Parkplatzflächen im Nahbereich des Wohngebiets (östlicher GB) sind als befes-
tigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster)  angelegt. Die breiten Fugen zwischen 
dem Pflaster lässt Niederschlagswasser versickern und einige besonders robuste 
Pflanzen können hier wachsen. 
Tiere 
Hinsichtlich der Fauna im Planungsgebiet wurden im Frühjahr/Sommer 2013 eine "Ar-
tenschutzrechtliche Prüfung für die Bebauungsplanung der Stadt Darmstadt, Stadtteil 
Waldkolonie, Michaelisstraße, Hessen" durch Dipl.-Biol. Frank W. H ENNING vorgenom-
men (siehe Anlage C1).  
Es wurden faunistische Erhebungen zu den Artengruppen der europäischen Vogelarten, 
Fledermausarten, Reptilien und Käfer durchgeführt. 
Innerhalb des Untersuchungsraums wurden die Revierzentren folgender europäischer 
Vogelarten kartiert:

Umweltbericht 14 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Tabelle 3: im Untersuchungsraum nachgewiesene Brutvogelarten 
Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname 
Amsel Turdus merula 
Bachstelze Motacilla alba 
Blaumeise Parus caeruleus 
Buchfink Fringilla coelebs 
Buntspecht Dendrocorpus major 
Dorngrasmücke Sylvia communis 
Feldschwirl Locustella naevia 
Fitis Phylloscopus trochilus 
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla 
Girlitz Serinus serinus 
Goldammer Emberiza citrinella 
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 
Haussperling Passer domesticus 
Heckenbraunelle Prunella modularis 
Kleiber Sitta europaea 
Kohlmeise Parus major 
Misteldrossel Turdus viscivorus 
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 
Nachtigall Luscinia megarhynchos 
Rabenkrähe Corvus corone 
Ringeltaube Columba palumbus 
Rotkehlchen Erithacus rubecula 
Singdrossel Turdus philomelos 
Star Sturnus vulgaris 
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris 
Zaunkönig Troglodytes troglodytes 
Zilpzalp Phyloscopus collybita 
Von den in Tabelle 3 genannten Vogelarten brütet lediglich der Girlitz innerhalb des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Des Weiteren konnten zwei Brutpaare des 
Haussperlings und ein Brutpaar des Trauerschnäppers im unmittelbaren Umfeld des 
Geltungsbereiches nachgewiesen werden. 
Als Nahrungsgäste und Durchzügler wurden im Untersuchungsgebiet zudem folgende 
Arten kartiert: 
Tabelle 4: im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Durchzügler und Nahrungsgäste 
Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname 
Eichelhäher Garruls glandarius 
Elster Pica pica 
Gimpel Pyrrhula pyrrhula 
Grünspecht Picus viridis 
Mauersegler Apus apus 
Mäusebussard Buteo buteo 
Mittelspecht Dendrocorpus medius 
Schwanzmeise Aegithalos caudatus 
Sperber Accipiter nisus 
Stieglitz Carduelis carduelis 
Straßentaube Columba livia forma domestica 
Sumpfmeise Parus palustris 
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 
Turteltaube Streptopelia turtur 
Türkentaube Streptopelia decaocto

Umweltbericht 15 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Im Rahmen der Erfassung von Fledermausarten konnten drei Arten im Untersuchungs-
raum nachgewiesen werden. 
Tabelle 5: nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsraum 
Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname 
Großer Abendsegler Nyctalus noctula 
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 
 
Im Zuge der Aufnahme von Reptilien wurde ausschließlich die Blindschleiche ( Anguis 
fragilis) nachgewiesen. Hinweise auf ein Vorkommen von Zauneidechse oder 
Schlingnatter gab es keine. 
Während der faunistischen Erhebungen wurden keine stark gefährdeten, streng oder 
europarechtlich geschützten Käferarten (z.B. Hirschkäfer, Großer Holzbock) nachge-
wiesen.  
(Alle Ergebnisse von HENNING 2013) 
Bedeutung 
Biotoptypen 
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach der "Verordnung über die Durchführung 
von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung 
von Ausgleichsabgaben" (HMUELV,  2005). Die Kompensationsverordnung Hessen 
weist jedem Biotoptyp Wertpunkte je m² zu. Mit zunehmender Anzahl der Wertpunkte 
(WP, maximal 80) steigt die Bedeutung der Biotoptypen. Es ergibt sich folgende Bewer-
tung: 
sehr hohe Bedeutung  Ö > 51 Wertpunkte 
hohe Bedeutung Ö 41 - 50 Wertpunkte 
mittlere Bedeutung Ö 21 - 40 Wertpunkte 
geringe Bedeutung Ö 11 - 20 Wertpunkte 
sehr geringe Bedeutung Ö   1 - 10 Wertpunkte 
Neben der Bedeutung wird in Tabelle 6 auch bereits die Empfindlichkeit des Biotoptyps 
angegeben (s.u.). 
Tabelle 6: Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen im Geltungsbereich 
Nr. Biotoptyp 
Bedeutung Empfind-
lichkeit WP verbal 
01.114/ 
01.122 
Buchenmischwald / Eichenmischwald 41 H H 
01.152  Naturverjüngung, Sukzession am Wald 32 M M 
01.153 Typischer voll entwickelter Waldrand 30* M M 
02.400 Hecken-Gebüschpflanzung (einheimisch, standortge-
recht) 27 M M 
02.500 Hecken-Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 23 M M 
04.110 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 31 M M 
04.120 Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, 26 M M

Umweltbericht 16 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Nr. Biotoptyp 
Bedeutung Empfind-
lichkeit WP verbal 
Exoten 
04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 33 M M 
04.220 Baumgruppe, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, 
Exoten 28 M M 
05.243 Naturfern ausgebauter Graben 7 SG G 
09.220 Wärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist trocke-
ner Standorte 26* M G 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 SG SG 
10.530 Kies- und Sandweg 6 SG SG 
10.540 Befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster) 7 SG SG 
SG – sehr gering, G – gering, M – mittel, H – hoch, SH – sehr hoch 
* deutliche Abwertung aufgrund von großem Anteil an nicht standortgerechten, fremdländischen und häufig invasiven 
Pflanzenarten 
Demnach besitzen die einzelnen Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereichs vorwie-
gend eine mittlere Bedeutung. Die Siedlungsstrukturen weisen eine sehr niedrige Be-
deutung auf. Lediglich die Waldflächen stellen eine hohe Bedeutung dar. 
Tiere 
Europäische Vogelarten: Der überwiegende Anteil der im Gebiet des Geltungsbereichs 
vorkommenden Vogelarten weisen nach der Roten Liste der Vögel von Hessen einen 
günstigen Erhaltungszustand auf. Lediglich die Vogelarten Türkentaube, Turteltaube, 
Mauersegler, Mittelspecht, Trauerschnäpper, Haussperling, Girlitz und Stieglitz weisen 
einen ungünstigen-unzureichenden Erhaltungszustand auf. Von diesen Vogelarten brü-
ten jedoch nur der Girlitz und der Haussperling im bzw. in der Nähe des Geltungsbe-
reichs. Die nachgewiesenen Brutstätten liegen jedoch im angrenzenden bestehenden 
Siedlungsgebiet liegen.  
Fledermäuse: Aufgrund der sehr geringen Anzahl von Fledermauskontakten während 
der Aufnahme, kann davon ausgegangen werden, dass sich im Gebiet des Geltungsbe-
reichs kein Fledermausquartier befindet. Bei allen drei nachgewiesenen Fledermausar-
ten (Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Zwergfledermaus) handelt es sich somit 
um Nahrungsgäste. Der Planungsraum ist für Fledermäuse somit von relativ geringer 
Bedeutung. 
Reptilien: Der Planungsraum ist aufgrund des dichten Bewuchses von geringer Bedeu-
tung als Habitatstruktur für Reptilien. 
Käfer: Da keine seltenen Käferarten, wie Hirschkäfer und Großer Heldbock, im Pla-
nungsgebiet nachgewiesen werden konnten, kann der Bereich mit einer geringen Be-
deutung für die Käferfauna bewertet werden. 
Empfindlichkeit 
Die Empfindlichkeit der einzelnen Biotoptypen bzw. der Biotopkomplexe, mit der darin 
lebenden Fauna, gegenüber bestimmten Belastungsfaktoren ergibt sich im Wesentli-
chen aus der Abhängigkeit eines Biotoptyps von bestimmten Umwelt- bzw. Standort-

Umweltbericht 17 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
bedingungen sowie der Veränderbarkeit dieser Bedingungen durch anthropogene Ein-
flüsse bzw. aus der Regenerationsfähigkeit der Biotopstrukturen. Zusätzlich ist die Be-
deutung der Biotoptypen ein wichtiger Aspekt. Zur Einstufung der Empfindlichkeit siehe 
Tabelle 6. 
Vorbelastung 
Als wesentlichste bzw. planungsrelevante Vorbelastungen sind zu nennen: 
x hoher Anteil an invasiver Pflanzenarten im Bereich der Brachflächen, sowie 
x Störungen durch unmittelbar angrenzendes Siedlungsgebiet (Wohngebiet / Kinderta-
gesstätte, Schule) und damit verbundenen Lärm, Wegeverbindungen, Spaziergän-
gern, Haustieren (Hunde, Katzen), Verkehr und durch die nahe gelegene Bebauung. 
 
6.1.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Die der Bilanzierung zugrunde liegende bestehende Situation ist in Anhang 1 (Be-
standsplan) kartographisch dargelegt. 
Durch das geplante Vorhaben wird folgender Biotopverlust bewirkt: 
Tabelle 7: Biotopwert  
Biotop-/Flächentyp Biotopverlust Bewertung 
01.114/ 
01.122 Buchenmischwald / Eichenmischwald 2.930 m² hoch 
01.152  Naturverjüngung, Sukzession am Wald 
2.370. m² mittel 
02.400 Hecken-Gebüschpflanzung  
(einheimisch, standortgerecht) 
02.500 Hecken-Gebüschpflanzung (standortfremd, Zierge-
hölze) 
01.153 Typischer voll entwickelter Waldrand 560 m² mittel 
04.110 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obst-
baum 6 Stk. mittel 
04.120 Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortge-
recht, Exoten 2 Stk. mittel 
04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, Obst-
baum 1 Stk. mittel 
04.220 Baumgruppe, nicht einheimisch, nicht standortge-
recht, Exoten 1 Stk. mittel 
05.243 Naturfern ausgebauter Graben 10 m² gering 
09.220 Wärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist 
trockener Standorte 3.050 m² mittel 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 710 m² sehr gering 
10.530 Kies- und Sandweg 160 m² sehr gering 
10.540 Befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster) 30 m² sehr gering 
  9.820 m² 
+11 Bäume  
Insgesamt führt das geplante Vorhaben somit zu einem Flächenverlust von 2.930 m² 
mit hoher und 5.980 m² mit mittlerer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz so-
wie zum Verlust von 11 mittelwertigen Bäumen. Aufgrund des recht großen Umfangs

Umweltbericht 18 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
des Biotopverlusts, besteht eine hohe Beeinträchtigungsintensität für das Schutzgut 
Tiere/Pflanzen. Gemindert wird diese Beeinträchtigung durch die geplanten Aufforstun-
gen auf städtischen Flächen am Gehaborner Hof (Flur 8, Nr. 8) mit einem Umfang von 
3.762 m² (forstrechtlicher Ausgleich) 
Zudem können im Bereich der künftigen Gartenflächen (mindestens 2.695 m²) wieder 
Biotopstrukturen entstehen. Durch Festsetzungen zur Grüngestaltung in den Hausgär-
ten wird ein möglichst hoher Biotopwert festgelegt, wodurch die o.g. Auswirkungen 
vor Ort etwas gemindert werden können. 
Durch die Versiegelung/Überbauung von Flächen wird das Biotopentwicklungspotential 
auf den betroffenen Flächen unterbunden; auch hierdurch wird eine hohe Beeinträchti-
gungsintensität bewirkt. 
Tiere 
Durch die Siedlungsentwicklung werden natürlich Habitatstrukturen für verschiedene 
Tiere beansprucht. Nach Aussage der 'Artenschutzfachlichen Prüfung für die Bebau-
ungsplanung der Stadt Darmstadt, Stadtteil Waldkolonie, Michaelisstrasse, Hessen' 
(HENNING 2013, siehe Anhang C1) kommt es jedoch zu keiner Betroffenheit von FFH-
Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten. Die ökologische Funktionalität der Fort-
pflanzungsstätten und die Auswirkungen auf die lokale Population bleiben- unter Be-
rücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen (siehe Kapitel 7)- erhalten, eine signifikan-
te Erhöhung des Mortalitätsrisikos im Geltungsbereich des Vorhabens kann ausge-
schlossen werden. Insofern werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, 2 und 3 i. 
V. m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt; eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 
BNatSchG ist nicht notwendig. 
Somit weist die Planung eine geringe bis mittlere Beeinträchtigungsintensität für die 
Fauna auf. 
 
6.2 Schutzgut Boden 
6.2.1 Bestandsanalyse 
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand 
Der Geltungsbereich (GB) des Bebauungsplanes liegt im Übergangsbereich zwischen 
Böden mit anthropogener Überprägung im Norden, Osten und Süden (bestehende Sied-
lungsbebauung) und Böden aus äolischen Sedimenten (Flugsand) im Westen. Im Be-
reich unversiegelter Flächen treten als Bodeneinheit meist 'Braunerden mit Bändern' 
auf. Als Substrat liegen 3 bis 8 dm mächtige Flugsandfließerden über Schichten aus 3 
bis >10 dm Flugsand über Terrassensand (Pleistozän) vor. Das Gebiet im Bereich des 
GB gilt als physiologisch trockener Sand-Standort mit schlechtem bis mittlerem natürli-
chem Basenhaushalt (HLUG, 2013a). 
Bei einer durchgeführten Baugrund- und Versickerungsuntersuchung; Gründungsbera-
tung (siehe Anlage C2 GFP 2013) wurde durch 13 Kleinrammbohrungen die genaue

Umweltbericht 19 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Bodenbeschaffenheit innerhalb des Geltungsbereichs (GB) analysiert. Der Bodenaufbau 
im GB setzt sich aus einer 10 – 50 cm mächtigen Mutterbodenschicht aus stark hu-
mosen, teils schwach schluffigen Feinsanden zusammen; stellenweise deutet das Feh-
len von Mutterboden und die Beimengung von Ziegel, Mörtel, Beton, Schotter und Glas 
auf eine Geländeauffüllung hin. Unterhalb der Mutterbodenschicht und der Geländeauf-
füllung folgt eine Schicht aus schlufffreien bis schwach schluffigen Feinsanden bzw. 
Fein- bis Mittelsanden. 
Bedeutung 
Hinsichtlich der Beurteilung der Bedeutung ist zum einen der Aspekt des Natürlich-
keitsgrads von Bedeutung. Der Schutz des Bodens erfordert die Erhaltung von Flächen 
mit natürlichen Bodenfunktionen und entwickelten Bodenprofilen (vgl. § 1 Bundes-
Bodenschutzgesetz). Insofern bietet sich hier neben der natürlichen Lagerung die Belas-
tungsfreiheit eines Bodens als Bewertungskriterium an. Unbelastete und ungestörte 
Böden werden höher bewertet als mit Schadstoffen belastete und umgelagerte Böden. 
Bei den Böden im Untersuchungsraum ist vor allem im Bereich der Siedlungsflächen 
(westlicher GB) und der Brachflächen keine natürliche Lagerung mehr vorhanden, zu-
dem sind hier die Böden überwiegend versiegelt. Der Natürlichkeitsgrad dieser Böden 
ist daher als gering einzustufen. Im Gegensatz dazu weisen die Böden der Waldflächen 
einen hohen Natürlichkeitsgrad auf, da diese nicht umlagert sind und demnach eine 
natürliche Lagerung der Bodenhorizonte besitzen.  
Die Bedeutung eines Bodens/Standortes als Standort für die natürliche Vegetation  
hängt von der Ausprägung der Standorteigenschaften (nass, feucht, trocken, nähr-
stoffarm) ab. Extreme Ausprägungen von Standorteigenschaften bieten günstige Vo-
raussetzungen für spezialisierte und im Allgemeinen auch seltene Pflanzengesellschaf-
ten. Insofern werden die Böden des UG mit mittlerer Bedeutung als Standort für die 
natürliche Vegetation eingestuft. 
Die Bewertung des Bodens als Standort für Kulturpflanzen, Ausgleichskörper im Was-
serkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe wird in Anlehnung an die Bewer-
tung des HLUG (2013a) vorgenommen.  
Die Bedeutung des Bodens als Standort für Kulturpflanzen wird im Hinblick auf die na-
türliche Ertragsfähigkeit beurteilt. Da es sich bei dem Gebiet des Geltungsbereichs um 
Siedlungs- bzw. Waldflächen handelt, sind keine Acker- bzw. Grünlandzahlen für die-
sen Bereich vorhanden. Jedoch deuten Bodendaten aus dem Umfeld des UG, mit 
Acker- bzw. Grünlandzahlen von 25 bis 35, auf eine eher geringe Ertragsfähigkeit und 
somit eine geringe Bedeutung als Standort für Kulturpflanzen hin.  
Die Bedeutung der Böden im Untersuchungsgebiet als Ausgleichskörper im Wasser-
kreislauf ist aufgrund des nicht guten Wasserspeichervermögens der vorkommenden 
Sandböden als gering einzustufen.  
Hinsichtlich der Funktion als Filter/Puffer für Schadstoffe (insbesondere Nitrat) besitzen 
die Böden eine geringe bis mittlere Bedeutung.

Umweltbericht 20 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Empfindlichkeit 
Versiegelung ist als der gravierendste Belastungsfaktor anzusehen, da sie zu einer Zer-
störung sämtlicher Bodenfunktionen führt. Die Empfindlichkeit hängt demzufolge direkt 
von dem Natürlichkeitsgrad ab (s. oben). 
Die Umlagerung von Boden sowie Bodenauf- bzw. -abtrag stellen eine erhebliche Belas-
tung des Bodenpotenzials dar, jedoch nur in Bereichen mit natürlichen Bodenprofilen. 
Der Anteil der Böden im Geltungsbereich, die nicht umlagert sind (Wald- und Brachflä-
chen), weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber baulichen Eingriffen auf.  
Die Empfindlichkeit eines Bodens gegenüber Schadstoffeintrag wird durch die Mobilität 
der Schadstoffe sowie vor allem durch seine Akkumulationsfähigkeit bestimmt. Im Bo-
den angereicherte Schadstoffe stellen ein langfristiges Gefährdungspotenzial dar, da sie 
aufgrund der Veränderungen der Bodeneigenschaften (z. B. pH-Wert) mobilisiert wer-
den können. Die Empfindlichkeit des Bodens ist abhängig von der Bodenart, pH-Wert 
und Humusgehalt. Die Empfindlichkeit der hier vorkommenden Böden wird entspre-
chend der Filter- und Pufferfunktion als gering eingeschätzt. Des Weiteren kann davon 
ausgegangen werden, dass durch die Planung keine Zunahme der Schadstoffbelastung 
bewirkt wird. 
Bodenverdichtungen, die z.B. während der Bauarbeiten entstehen können, führen vor 
allem zu einer Veränderung des Bodengefüges, d. h. zu einer Verminderung des Anteils 
an Grob- und Mittelporen. Hiermit verbunden sind Störungen des Wasser- und Luft-
haushalts, die alle wichtigen Bodenfunktionen beeinträchtigen. Der vorkommende 
Sandboden ist aufgrund der großen Korngröße und dem damit verbundenen großen 
Porenvolumens relativ unempfindlich gegenüber Bodendruck.  
Vorbelastung 
Bzgl. Altlasten liegen Auskünfte aus dem Altlasten-Informationssystem Hessen (Schrei-
ben des RP Darmstadt vom 31.03.14); demnach besteht im Bereich der neu geplanten 
Bebauung kein Altlastenverdacht. 
Vorbelastungen bestehen im Untersuchungsgebiet in den an den Geltungsbereich an-
grenzenden Siedlungsflächen, aufgrund der hier großflächig versiegelten Flächen. Auch 
eine Belastung der Böden durch verkehrliche Schadstoffeinträge ist nicht auszuschlie-
ßen. 
 
6.2.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Es wird davon ausgegangen, dass temporäre Baustellen-Einrichtungsflächen auf Flä-
chen angelegt werden, die sowieso dauerhaft beansprucht werden. Aufgrund dessen 
werden baubedingt keine zusätzlichen Flächen temporär beansprucht.  
Um Oberboden zu schonen, wird sämtlicher im Geltungsbereich befindlicher Oberbo-
den, der für die Bebauung bzw. Erschließung abgetragen werden muss, vor Arbeitsbe-
ginn in der anstehenden Tiefe gesichert und nach Möglichkeit innerhalb des Geltungs-

Umweltbericht 21 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
bereiches des Bebauungsplanes verwertet. Sofern dies nicht möglich ist, wird der 
Oberboden in nutzbarem Zustand erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung ge-
schützt. 
Während der Bauphase besteht die Gefahr des Schadstoffeintrags durch umweltge-
fährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffein-
trags wird jedoch durch die ausschließliche Verwendung ordnungsgemäß gewartete 
Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Materia-
lien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 
Insgesamt ist für das Schutzgut Boden baubedingt somit nur eine geringe Beeinträchti-
gungsintensität zu erwarten. 
 
Anlagebedingt stellt vor allem die Versiegelung/Überbauung von Flächen eine hohe Be-
einträchtigungsintensität dar, da durch diesen Wirkfaktor sämtliche Bodenfunktionen 
zerstört werden. In der nachfolgenden Tabelle ist die Versiegelungsbilanz für den Gel-
tungsbereich dargelegt. 
Tabelle 8: Versiegelungsbilanz 
 Bestand Planung Bilanz 
Versiegelung (versiegelte Flächen u. Gebäude) 740 m² 7.095 m² +6.355 
Teilversiegelung  30 m² 30 m² 0 
gesamt 770 m² 7.125 m² +6.355 
 
Betriebsbedingt sind geringe, verkehrsbedingte Schadstoffimmissionen durch künftige 
Verkehrsbewegungen im Bebauungsplangebiet zu erwarten, die jedoch – aufgrund des 
relativ geringen Verkehrsaufkommens - nur zu einer geringen Beeinträchtigungsintensi-
tät führen. 
6.3 Schutzgut Wasser (Grundwasser) 
6.3.1 Bestandsanalyse 
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand 
Der Geltungsbereich liegt im Bereich des hydrogeologischen Teilraums der "Rheingra-
benscholle" im Grundwasserkörper "Oberrhein – zwischen Neckar- und Main-
Mündung". Den sehr gut wasserdurchlässigen Porengrundwasserleiter stellen sandige 
bis sandig-kiesige Lockergesteine über mächtigen pliozänen Schichten dar. Der Grund-
wasserflurabstand im Bereich des UG beträgt ca. 10 m bis 15 m und die Grundwas-
serhöhengleiche liegt bei 107 bis 108 m über N.N. (Stand: Okt. 2012) (HLUG 2013c). 
Bedeutung 
Grundwasservorkommen sind umso bedeutender, je größer ihre Ergiebigkeit ist. Die 
Ergiebigkeit des Grundwassers ist im Wesentlichen abhängig von der Grundwasserneu-
bildungsrate, das heißt der Niederschlagsmenge abzüglich Verdunstung und Abfluss.

Umweltbericht 22 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Die Grundwasserneubildungsrate im UG beträgt ca. 53 mm/a und ist mit geringer Be-
deutung einzustufen (HLUG 2013b).  
Empfindlichkeit 
Aufgrund der oben erläuterten geringen Bedeutung hinsichtlich des Grundwassers, ist 
der Bereich aus dieser Sicht eher unempfindlich gegenüber Bebauung/ Versiegelung. 
Jedoch besteht eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffein-
trag, da die überdeckenden Bodenschichten im UG eine nur geringe Filter- und Puffer-
funktion besitzen. 
Vorbelastung 
Vorbelastungen der Grundwasserqualität sind durch siedlungsbedingte Schadstoffein-
träge nicht auszuschließen. 
 
6.3.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Baubedingt besteht während der Bauphase die Gefahr des Schadstoffeintrags durch 
umweltgefährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des Schad-
stoffeintrags wird jedoch durch die ausschließliche Verwendung ordnungsgemäß ge-
warteter Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden 
Materialien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 
Anlagebedingt wird durch die zusätzliche Versiegelung bzw. Überbauung ein Verlust 
von Infiltrationsfläche mit einem Umfang von maximal 6.355 m² (Neuversiegelung) und 
eine Erhöhung des Oberflächenwasser-Abflusses bewirkt. (siehe Versiegelungsbilanz 
Schutzgut Boden Tabelle 8). Eine hohe Beeinträchtigungsintensität durch Verlust von 
Infiltrationsflächen wird jedoch durch die geplante nachgeschaltete Versickerung ge-
mindert. Das saubere Niederschlags der Dachflächen und sonstigen versiegelten Flä-
chen wird gesammelt (pro zwei Reihenhäusern eine Zisterne) und durch Gartenbewäs-
serung in den künftigen Hausgärten versickert. Die Notüberläufe der Zisternen entwäs-
sern in den südwestlich befindlichen Abwassergraben, der das Wasser z.B. bei 
Starkregenereignissen in den Westwald leitet und dort versickert. Da die Dachflächen 
nicht aus unbeschichteten Metallen (Kupfer, Zink, Blei) erstellt werden dürfen, sind 
dadurch keine Beeinträchtigungen zu erwarten. 
Insgesamt wird somit lediglich eine mittlere Beeinträchtigungsintensität bewirkt.  
Betriebsbedingt (Wohnnutzung) anfallendes Schmutzwasser wird der öffentlichen Ka-
nalisation zugeführt und kann somit nicht zu Beeinträchtigungen des Grundwassers 
führen.

Umweltbericht 23 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
6.4 Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) 
6.4.1 Bestandsanalyse 
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand 
Am südwestlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich ein künstlich angelegter, 
temporär wasserführender Graben. Der Graben kommt im Bereich des GB aus einer 
Verrohrung und verläuft geradlinig entlang eines Waldweges; die Gewässersohle und 
Ufer sind sehr stark verbaut.  
Bedeutung 
Die Beurteilung der Bedeutung der Fließgewässer hinsichtlich ihrer Biotopfunktion er-
folgte bereits in Kap. 4.1. Hier ist die Bedeutung dagegen hinsichtlich der Funktion als 
Trink- und Brauchwasserreservoir für den Menschen sowie hinsichtlich des Retentions-
vermögens zu beurteilen. 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt (FNP, 2005) wird der Graben als Abwas-
sergraben ausgewiesen. Somit wird die Bedeutung des Grabens als Trink- und Brauch-
wasserreservoir als gering beurteilt. 
Der Aufbau des Grabens deutet darauf hin, dass er überwiegend der Ableitung von 
überschüssigem Niederschlagswasser dient. Aus diesem Grund und der starken Ver-
bauung der Gewässersohle und Ufer, weist der Graben kein Retentionsvermögen auf 
und die Bedeutung ist als gering zu bewerten.  
Empfindlichkeit 
In jedem Fall ist der Graben empfindlich gegenüber Schadstoffeintrag, da seine Puf-
ferkapazität - aufgrund der relativ geringen Abflussmengen - relativ niedrig ist und er 
schon bei geringem Schadstoffeintrag erheblich in seiner Nutzungsfunktion beeinträch-
tigt wird. 
Die Empfindlichkeit gegenüber einer Veränderung des Gewässerbetts ist relativ gering, 
da die Gewässerstruktur bereits künstlich und sehr stark verbaut ist. Aus diesem Grund 
besteht auch gegenüber einer möglichen weiteren Verrohrung oder Überbauung eine 
geringe Empfindlichkeit, da der Graben bereits gegenwärtig keine natürliche Selbstrei-
nigungskraft sowie kein Retentionsvermögen aufweist. 
Vorbelastung 
Der Graben ist deutlich durch seinen naturfernen Ausbauzustand mit seinem V-
förmigen Profil und der sehr starken Verbauung der Gewässersohle und Uferbereiche 
vorbelastet. 
 
6.4.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens

Umweltbericht 24 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Wie schon beim Grundwasser besteht auch für den angrenzenden Graben während der 
Bauphase die Gefahr von baubedingten Schadstoffeintragungen durch umweltgefähr-
dende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Auch hier wird das Risiko des 
Schadstoffeintrags durch die ausschließliche Verwendung von ordnungsgemäß gewar-
teten Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Ma-
terialien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 
Anlagebedingt kommt es im Bereich des bisherigen Ausgangs der Grabenverrohrung zu 
einer Überbauung. Aus diesem Grund muss der Ausgang der Verrohrung ein Stück weit 
in Richtung Westen (außerhalb des GB) verlegt werden. Somit verlängert sich der ver-
rohrte Verlauf des Grabens. Da der als Abwassergraben konstruierte Graben sehr stark 
künstlich verbaut ist und keine besondere umweltfachliche Bedeutung aufweist, stellt 
die notwendige Umbaumaßnahme an dem Graben keine erhebliche Beeinträchtigung 
dar. 
Das saubere Niederschlags der Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen wird 
gesammelt (pro zwei Reihenhäusern eine Zisterne) und versickert. Die Notüberläufe der 
Zisternen entwässern in den Abwassergraben, der das Niederschlagswasser, z.B. bei 
Starkregenereignissen, in den Westwald leitet und dort versickert. Da das Nieder-
schlagswasser unbelastet von Schadstoffen ist – entsprechende Festsetzungen zu 
Dachflächenmaterialien wurden getroffen – und die Einleitung in den Graben nur relativ 
selten auftreten wird (Notüberlauf bei gefüllten Zisternen), kann lediglich von einer ge-
ringen Beeinträchtigung des Grabens durch die zusätzlichen Einleitungen ausgegangen 
werden. 
Betriebsbedingt wird anfallendes Schmutzwasser der öffentlichen Kanalisation zuge-
führt und kann somit nicht zu Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern führen 
 
6.5 Schutzgut Klima / Luft 
6.5.1 Bestandsanalyse 
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand 
Darmstadt liegt im Klimabezirk "Südwestdeutschland" in der Übergangszone zwischen 
der warmen und trockenen "Oberrheinischen Tiefebene" und dem kühleren, nieder-
schlagsreichen "Odenwald". Aufgrund der Lage des Untersuchungsgebiets im Westen 
der Stadt trifft für diesen Bereich eher das Klima der Rheinebene zu, das geprägt wird 
durch das Relief des Rheingrabens mit seinen Randhöhen. Aufgrund der Beckenlage der 
Stadt Darmstadt ergibt sich eine bioklimatische Belastungszone, die sich im Sommer 
durch eine hohe Wärmebelastung mit häufiger Schwüle und im Herbst und Winter mit 
Inversionswetterlagen und damit verbundenen schlechten Luftaustausch auszeichnet. 
Der langjährige Mittelwert der Jahrestemperatur beträgt 10,1°C und der durchschnitt-
liche Jahresniederschlag liegt bei 765 mm. Der langjährige Mittelwert der Sonnen-

Umweltbericht 25 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
scheindauer beträgt ca. 1643 Std./Jahr. Es herrschen überwiegend westliche (SW, W) 
Windrichtungen vor(DWD, 2013; LP, 2004). 
Bedeutung 
Die bioklimatischen Schutz- und Regenerationsleistungen der Landschaft sind vor allem 
für die Siedlungsbereiche von Bedeutung. An austauscharmen Strahlungstagen wäh-
rend des Sommers kann die Überwärmung der Siedlungsbereiche zu bioklimatischen 
Belastungen führen. Das Ausmaß der Überwärmung wächst dabei mit Ausdehnung und 
Massierung der Bebauung. Durch Kalt- und Frischluftzufuhr aus angrenzenden Aus-
gleichsräumen können diese Belastungen verringert bzw. abgebaut werden. Diese loka-
len, thermisch (Flurwinde) oder durch das Gelände (Hangneigungen) induzierten Wind-
systeme zwischen Siedlungsgebieten (Wirkungsraum) und Freiflächen (Ausgleichsraum) 
sorgen für eine Frischluftzufuhr. 
Demzufolge kommt dem im unmittelbaren Umfeld der Siedlungen liegenden Planungs-
gebiet, mit gegenwärtigen Wald- und Brachbestand, eine hohe Bedeutung für bioklima-
tische Schutz- und Regenerationsleistungen, d.h. als Ausgleichsraum bzw. siedlungs-
klimatisch relevantes Frischluftentstehungsgebiet zu. Besonders angesichts der im all-
gemeinen hohen bioklimatischen Belastung im Rheintal besitzen diese Flächen somit 
eine hohe Bedeutung für die bioklimatischen Schutz- und Regenerationsleistungen.  
Empfindlichkeit 
Die Bewertung der Empfindlichkeit erfolgt analog zu der Bewertung der Bedeutung der 
entsprechenden Strukturen. Eine hohe Empfindlichkeit wird demnach den zuvor mit 
hoher Bedeutung bewerteten Strukturen beigemessen, da deren Verlust bzw. Überbau-
ung zu Veränderungen der klimatischen Funktionen führt. Somit weist der geplante 
Geltungsbereich aufgrund seiner derzeitig überwiegenden Wald- und Brachflächen in 
unmittelbar angrenzender Siedlungslage, eine hohe Empfindlichkeit bezüglich Verlust 
bzw. Überbauung auf. 
Vorbelastung 
Vorbelastungen sind im Bereich der versiegelten und bebauten Flächen der angrenzen-
den Siedlungsflächen gegeben. 
 
6.5.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Baubedingt besteht während der Bauphase die Gefahr der Schadstoffbelastung durch 
Immissionen von Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffeintrags wird jedoch durch 
ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen deutlich minimiert, so dass keine erheblichen 
Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine weitere baubedingte Gefahr für die Lufthygi-
ene stellt die Staubentwicklung während der Bauarbeiten dar. Aufgrund der lediglich 
temporären Bautätigkeiten sind dadurch jedoch ebenfalls keine erheblichen Beeinträch-
tigungen zu erwarten.

Umweltbericht 26 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Anlagebedingt führt die Planung zu einem Verlust von 8.910 m² klimabedeutsamen 
Wald- und Brachestrukturen (siehe 6.5.1). Durch diesen Verlust kommt es zu einer 
Minderung von siedlungsnahen Frischluftentstehungsflächen die grundsätzlich eine er-
hebliche Beeinträchtigung für das Klima bzw. die Luft darstellt. Zudem werden durch 
die geplanten Gebäude und die versiegelten Flächen künftig 'Wärmespeicher' in den 
Klimaraum eingebracht. Die Bebauung bewirkt zudem eine gewisse Reduktion der Luft-
zirkulation, wodurch ein verstärkter Schwüleeindruck in Sommermonaten entstehen 
kann. Aufgrund der Randlage an bereits bestehender Bebauung, der Größenordnung der 
Bebauung sowie der Begrünung der zukünftigen Gartenflächen, werden die Auswirkun-
gen mit mittlerer Beeinträchtigungsintensität bewertet. 
Betriebsbedingt kann, aufgrund von Emissionen der zukünftig Wohnbebauung und de-
ren Verkehrsaufkommens, von einer minimalen Erhöhung der Luftschadstoffimmissio-
nen im Bebauungsplangebiet ausgegangen werden. Diese Erhöhung dürfte jedoch so 
gering ausfallen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima / 
Luft auftreten werden. 
 
6.6 Schutzgut Mensch / Erholung 
6.6.1 Bestandsanalyse 
Bestand 
Unmittelbar östlich des Geltungsbereichs grenzt die bestehende Wohnbebauung der 
Michaelisstraße an. Die überwiegenden Wald- und Brachflächen innerhalb des Gel-
tungsbereichs werden von den Anwohnern dieses Wohngebietes jedoch nur in einem 
sehr begrenzten Rahmen als Gebiet für die Naherholung genutzt. Lediglich zwei "kleine 
Trampelpfade" deuten darauf hin, dass die Anwohner das Gebiet durchqueren. Der 
südliche Trampelpfad erschließt das Waldwegenetz des westlich angrenzenden Waldes 
und der nördliche Pfad verbindet das Wohngebiet mit dem Gelände der nördlich an-
grenzenden Käthe-Kollwitz-Schule. 
Bedeutung 
Die Beurteilung der Bedeutung für die Erholung erfolgt hinsichtlich naturbezogener, ru-
higer Erholungsformen wie Spazierengehen, Radfahren, Wandern, Entspannen etc., die 
für jedermann ohne größeren materiellen Aufwand möglich sind (extensive Erholung). 
Von besonderer Bedeutung für diese Erholungsformen ist die Wahrnehmung und das 
Erleben von Natur, d.h. die Erfahrung frei lebender Tiere und Pflanzen sowie natürlicher 
Elemente wie Boden, Wasser und Luft. Damit wird deutlich, dass das Landschaftsbild 
bzw. die Erlebnisqualität einen wesentlichen Faktor der Erholungsqualität darstellt. Die 
Erholungsqualität ist des Weiteren von der Erreichbarkeit der Flächen und somit der 
Erschließung abhängig. Zudem sind im Allgemeinen die unmittelbar erreichbaren Flä-
chen in der Nähe der Siedlungsgebiete (bis zu 500 m Entfernung) von hoher Bedeutung 
für die tägliche Nutzung (z. B. Feierabend-Nutzung).

Umweltbericht 27 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Die Freiflächen des Geltungsbereichs liegen sehr nah an Siedlungsgebieten mit Wohn-
nutzung. Aus diesem Grund müssten diese im Allgemeinen eine hohe Bedeutung als 
Aufenthaltsort für den Menschen aufweisen. Da jedoch die vorkommenden Wald- und 
Brachflächen des GB freier Sukzession unterliegen und dadurch ein dichter, fast un-
durchdringlicher Vegetationsbewuchs vorliegt, der die Flächen für die Anwohner unin-
teressant macht, weisen die Flächen für die Naherholung eine eher geringe Bedeutung 
auf. Als bedeutende Strukturen für die Naherholung gelten die zwei "Trampelpfade", 
die eine Verbindung zwischen dem Wohngebiet und dem Waldwegenetz bzw. dem 
Schulgelände schaffen. Insgesamt ergibt sich somit eine mittlere Bedeutung für die 
Erholungsnutzung. 
Empfindlichkeit 
Die Flächen des Geltungsbereichs besitzen aufgrund ihrer guten Einsehbarkeit und ihrer 
Lage unmittelbar angrenzend an ein bestehendes Wohngebiet, eine hohe Empfindlich-
keit gegenüber dem Einbringen von technischen Bauwerken. 
Die Empfindlichkeit der GB-Flächen gegenüber einem Flächenverlust wird aufgrund ihrer 
derzeit mittleren Bedeutung für das Schutzgut Erholung ebenfalls mit mittel bewertet.  
Eine Empfindlichkeit der vorhandenen angrenzenden Siedlungsflächen gegenüber Ver-
lärmung wird aufgrund der Wohnnutzung hoch eingestuft. 
Vorbelastung 
Eine Vorbelastung stellt die dichte, undurchdringbare und überwiegend durch invasive 
Arten aufgebaute Vegetation dar. Sie verhindert eine Erholungsnutzung der Fläche 
durch mangelnde Zugänglichkeit. 
 
6.6.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Baubedingt sind Störungen der angrenzenden Wohn-, Kindertagesstätten- und Bundes-
wehrflächen durch den Lärm der Baumaschinen während der Bauzeit nicht auszu-
schließen. Da der Baulärm jedoch nur während der Bauphase auftritt (temporäre Stö-
rung) stellt diese Störung lediglich eine geringe Beeinträchtigungsintensität dar. 
Anlagebedingt werden keine Wohn- oder hochwertige Erholungsflächen beansprucht. 
Durch die geplante Versiegelung / Überbauung führt das geplante Vorhaben jedoch zu 
einer Veränderung der Oberflächengestalt bzw. des Landschaftsbildes (zu genaueren 
Ausführungen siehe "Schutzgut Landschaft", Kapitel 6.7). 
Betriebsbedingte Störungen für an den Geltungsbereich angrenzende Nutzungen sind 
durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Aufgrund der Anzahl der geplanten Wohneinhei-
ten sind für die angrenzenden Flächen keine signifikanten Verkehrszunahmen zu erwar-
ten. 
Störungen für die geplante Wohnnutzung im Geltungsbereich von den angrenzenden 
Nutzungen sind ebenfalls nicht zu erwarten. In einem Schallgutachten (F RITZ, 2013; 
siehe Anlage C3) wurde dafür geprüft, ob die der Käthe-Kollwitz-Schule zugeordneten

Umweltbericht 28 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Sportanlagen zu einer Überschreitung der Immissionsrichtewerte im Geltungsbereich 
führen können. Im Ergebnis zeigt sich, dass durch die Nutzung des Bolzplatzes in den 
Sportanlagen kein Konfliktpotential entsteht; der unvermeidbare Kinderlärm durch Nut-
zung der Sportanlagen von Kindern und Jugendlichen wird als sozialadäquat eingestuft. 
 
6.7 Schutzgut Landschaft 
6.7.1 Bestandsanalyse 
Bestand 
Bei der Landschaft des Untersuchungsgebiets handelt es sich um eine Siedlungsrandla-
ge (westlicher Stadtrand) von Darmstadt. Die Landschaft des Geltungsbereichs wird 
überwiegend geprägt durch Waldflächen, Waldrandbereiche sowie "verwilderten" 
Brachflächen. Einige Straßen und Parkplatzbereiche der schon bestehenden Wohnbe-
bauung ragen in den östlichen GB. Die Waldbereiche des GB (westliches GB) werden 
geprägt durch hochwüchsige, zum Teil alte Buchen, Eichen und Waldkiefern. Den 
Waldrandbereich bildet ein Strauch- und Krautsaum, der jedoch überwiegend aus nicht 
heimischen, invasiven Arten (z.B. Kanadische Goldrute, Robinie) besteht. Die Brachflä-
chen sind gegenwärtig Bereiche mit natürlicher Sukzession, die jedoch ebenfalls deut-
lich von invasiven Arten dominiert werden. Die größeren, zusammenhängenden Ge-
hölzstrukturen der Bruchflächen deuten jedoch daraufhin, dass diese angepflanzt wur-
den.  
Bedeutung 
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Land-
schaft auf Dauer gesichert werden. Die Bewertung der Landschaft erfolgt in Anlehnung 
an diese Forderung durch die Erfassungskriterien Schönheit und Naturnähe, Vielfalt, 
Eigenart sowie Repräsentativität. 
Das Landschaftsbild im Geltungsbereich wird vor allem geprägt durch die freie, natürli-
che Sukzession der Brachflächen und des Waldrandbereiches. Aufgrund der unkontrol-
lierten und nicht gelenkten natürlichen Sukzession (keine Pflege) entstand ein vielfältig, 
kleinräumig gegliederter Landschaftsbestandteil, der einen "wilden", "undurchdringli-
chen" und deswegen "natürlichen" Landschaftscharakter aufweist. Aus diesem Grund 
stellen besonders die Wald-, Waldrand- und Brachflächen eine hohe Bedeutung für das 
Landschaftsbild dar. Die Straßen und Parkplatzflächen innerhalb des GB weisen eine 
geringe Bedeutung für das Landschaftsbild auf.  
Empfindlichkeit 
Veränderungen des Landschaftsbildes durch Einbringen visuell störender Elemente oder 
durch den Verlust landschaftsbildprägender Strukturen haben in der Regel einen Verlust 
an Naturnähe zur Folge. Dies wirkt sich im Allgemeinen umso stärker aus, je weniger 
ein Gebiet bereits anthropogen überformt ist, d. h. mit steigender Naturnähe steigt 
auch die visuelle Empfindlichkeit.

Umweltbericht 29 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Die Empfindlichkeit gegenüber Landschaftsbildveränderungen wird daher entsprechend 
der Bedeutung der Flächen mit "hoch" (Wald, Waldrand, Brachflächen) bzw. "gering" 
(Siedlungsbereiche) bewertet. 
Vorbelastung 
Aufgrund der Siedlungsrandlage mit unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzenden 
bestehenden Gebäuden, existiert eine Vorbelastung des Landschaftsbildes. 
 
6.7.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Baubedingt werden außerhalb der sowieso anlagebedingt beanspruchten Flächen keine 
weiteren Flächen benötigt und somit auch keine Flächen mit besonderer Bedeutung für 
das Landschafts- bzw. Ortsbild beeinträchtigt. Innerhalb des Geltungsbereiches des 
Bebauungsplanes können Veränderungen des Landschaftsbildes während der Bauzeit 
nicht ausgeschlossen werden (z. B. durch das Aufstellen von Gerüsten oder Kränen). 
Aufgrund der nur temporären Wirkung wird dadurch jedoch lediglich eine mittlere Be-
einträchtigungsintensität bewirkt. 
Anlagebedingt kommt es im Planungsgebiet zum großflächigen Verlust (ca. 9.820 m²) 
von für die Siedlungsrandlage recht hochwertigen Landschaftsstrukturen (siehe 6.7.1 
Bedeutung). Der Verlust der Grünstrukturen kann jedoch lediglich von wenigen Stellen 
aus gesehen werden (wenige Sichtbeziehungen durch angrenzende Bebauung und 
Waldflächen). Der Verlust wird deshalb mit geringer Beeinträchtigungsintensität für das 
Landschaftsbild bewertet. 
Betriebsbedingt sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes 
zu erwarten, da es sich bei der Planung um ein Wohngebiet handelt das sich in die um-
gebenden Wohngebiete der Stadtrandlage eingliedert.  
 
6.8 Kultur- und Sachgüter 
Im Mittelpunkt der Bestandsaufnahme und Beurteilung zum Schutzgut "Kultur- und 
Sachgüter" stehen grundsätzlich: 
x Baudenkmäler und schutzwürdige Bauwerke oder Siedlungsstrukturen 
x kulturhistorisch interessante Landschaftsteile 
x archäologische Bodendenkmäler und Fundstellen 
Derartige Strukturen sind, nach Aussage des Flächennutzungsplans (FNP, 2005), in-
nerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden bzw. nicht bekannt  
Daher sind auch keine negativen Auswirkungen durch das geplante Vorhaben zu erwar-
ten.

Umweltbericht 30 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
6.9 Wechselwirkungen/Biologische Vielfalt 
Ökosystemare Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und strukturellen 
Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern (zwischen und inner-
halb von Schutzgutfunktionen und Schutzgutkriterien) sowie zwischen und innerhalb 
von landschaftlichen Ökosystemen. 
Die Berücksichtigung der bedeutenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
erfolgte in den Kapiteln zu den einzelnen Schutzgütern im Zusammenhang mit der Be-
schreibung und Beurteilung der jeweiligen Schutzgutfunktionen. 
Ökosystemtypen/-komplexe, die ein ausgeprägtes funktionales Wirkungsgefüge im Sin-
ne ökosystemarer Wechselwirkungskomplexe besitzen, kommen im Planungsgebiet 
– aufgrund der heutigen Nutzung - nicht vor. Insofern sind hier keine Bereiche mit be-
sonderer Empfindlichkeit bezüglich der Wechselwirkungen vorhanden und es findet kei-
ne gesonderte Betrachtung der Wechselwirkungen statt. Die Folgeauswirkungen wer-
den, sofern sie erkennbar und relevant sind, jeweils im Rahmen der schutzgutbezoge-
nen Beschreibung der Auswirkungen benannt. 
Hinsichtlich Biodiversität stellt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes keinen 
Schwerpunktbereich mit besonders hohen Dichten an Arten, Ökosystemen und geneti-
scher Vielfalt dar. Zudem sind keine an besondere Standortverhältnisse angepasste 
Arten zu erwarten. 
 
 
7 VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN DIE BEI DER PLANUNG 
BEREITS BERÜCKSICHTIGT WURDEN 
Im Zuge der Planung sind bereits einige Aspekte, die negative Auswirkungen auf Natur 
und Landschaft bewirken könnten, berücksichtigt worden. Vor allem folgende Vermei-
dungs-/Minderungsmaßnahmen sind zu nennen: 
x Schutz der Vogelbrut durch Rodung der zu beseitigenden Gehölze außerhalb der 
Vogelbrutzeit (d.h. Oktober bis Februar) 
x Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätze befinden sich ausschließlich auf spä-
ter überbauten bzw. versiegelten Flächen innerhalb des ausgewiesenen Eingriffsge-
biets 
x die Baustellenzufahrt erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegenetz 
x um Verunreinigungen von Böden durch Betriebs- und Schmierstoffe zu vermeiden, 
kommen beim Bau lediglich fachgerecht gewartete Baufahrzeuge und Baumaschi-
nen zum Einsatz

Umweltbericht 31 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
8 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI 
NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 
Sollte die Planung nicht realisiert werden, so ist von einem Erhalt des in der Be-
standsanalyse dargelegten Zustandes auszugehen. Vermutlich wird sich im Laufe der 
Zeit aufgrund von Gehölzsukzession der Bereich der Brachfläche zu einem Waldrand-
standort entwickeln. 
 
 
9 STANDORTALTERNATIVEN 
Aufgrund der zu dem Vorhaben passenden Lage und Größe des Grundstücks sowie der 
bereits vorhandenen Zufahrtsstraße wurde dieser Standort ausgewählt.  
Da für das Planungsgebiet zudem ein rechtskräftigen aber in seinen Zielen nicht mehr 
umsetzbaren Bebauungsplanes "W 10.1" existiert, wurden keine anderen Standorte in 
Betracht gezogen. 
 
 
10 ABHANDLUNG DER EINGRIFFSREGELUNG GEMÄSS § 14 BNATSCHG 
Folgende in den Kap. 6.1 bis 6.9 dargelegten Umweltauswirkungen wurden mit hoher 
bzw. mittlerer Beeinträchtigungsintensität bewertet: 
Tabelle 9: Zusammenfassende Darstellung der relevanten Umweltauswirkungen 
Schutzgut Umweltauswirkungen mit hoher/mittlerer 
Beeinträchtigungsintensität 
Tiere und Pflanzen x Verlust von Biotopentwicklungspotential 
x Verlust von Biotopstrukturen 
Boden x Verlust von Bodenfunktionen 
Wasser x Verlust von Infiltrationsfläche 
Klima/Luft x Verlust klimarelevanter Grünstrukturen 
x Minderung der Luftzirkulation 
x Einbringen zusätzlicher 'Wärmespeicher' 
Mensch - 
Landschaft - 
Kultur- und Sachgüter - 
Wechselwirkungen, Biol. Vielfalt -

Umweltbericht 32 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Diese Zusammenfassung verdeutlicht, dass für mehrere Schutzgüter relevante Um-
weltauswirkungen bewirkt werden. 
Bei der Gesamtbewertung des Vorhabens muss jedoch berücksichtigt werden, dass 
durch den bestehenden Bebauungsplan "W 10.1" eine Bebauung im Geltungsbereich 
(entsprechend der festgesetzten Vorgaben in 1977) möglich ist. Dieser rechtskräftige 
Bebauungsplan sieht im Geltungsbereich des B-Plans W 57 folgende Nutzungen vor 
(siehe dazu Abb. 2): 
- Verkehrsflächen 
- Wohnbauflächen (mit einer GRZ von 0,3) 
 
Abbildung 2: Ausschnitt aus B-Plan "W 10.1"mit Darstellung 
Geltungsbereich des B-Plan W57 (rote Linie) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingriffsrelevant gemäß § 14 BNatSchG sind somit lediglich Beeinträchtigungen, die 
zusätzlich zu den Festsetzungen des rechtskräftigen B-Plan "W 10.1" auftreten. Sofern 
erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen abzuleiten wären, sind diese als Eingriff ge-
mäß § 14 BNatSchG zu werten. 
Da der Biotopverlust bzw. die Versiegelung bzw. Überbauung von Flächen bereits im 
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans W 10.1 genehmigt wurde, werden durch 
die Festsetzungen des Bebauungsplanes W57 "Südliche Michaelisstraße / Am West-
wald" keine Eingriffe gemäß § 14 BNatSchG bewirkt. Eine geringfügige höhere Versie-
gelungsrate kann zwar nicht ganz ausgeschlossen werden. Da – wie bereits erwähnt – 
es sich jedoch nur um eine geringfügige Mehrversiegelung handeln kann, wird diese 
nicht als erhebliche Beeinträchtigung gewertet.

Umweltbericht 33 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen sind somit nicht erforderlich. 
Hinweis:  Aufgrund der heutigen Bestandssituation vor Ort, die den Festsetzungen 
des Bebauungsplanes "W 10.1" nicht entspricht (z.B. sind lt. rechtskräfti-
gem B-Plan im Bereich der vorhandenen Michaelisstraße (Verbindung zur 
Trierer Straße) Gebäude und Gärten festgesetzt) macht es keinen Sinn, 
den baurechtlich genehmigten Zustand (= fiktiver Bestand) in einer detail-
lierten Bilanz der geplanten Situation gegenüber zu stellen. 
 
11 FORSTRECHTLICHER AUSGLEICH 
Für den durch das Vorhaben bewirkten Waldverlust werden Ersatzaufforstungsmaß-
nahmen gemäß HWaldG § 12 Abs. 2 durchgeführt, d.h. es erfolgen Aufforstungen auf 
städtischen Flächen am Gehaborner Hof (Flur 8, Nr. 8) mit einem Umfang von 
3.762 m². 
 
 
12 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS HINSICHTLICH 
ARTENSCHUTZRECHTLICHER BELANGE GEMÄSS § 44 BNATSCHG 
Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (H ENNIG, 2013; siehe Anlage C1) lau-
tet wie folgt: 
"Bei den möglicherweise durch das geplante Vorhaben betroffenen FFH-Anhang-IV-
Arten und den europäischen Vogelarten bleibt die kontinuierliche ökologische Funktio-
nalität der Fortpflanzungsstätten im räumlichen Kontext unter Berücksichtigung der 
genannten Vermeidungs-Maßnahmen erhalten. Auch bleiben unter Berücksichtigung 
der dargelegten Vermeidungsstrategien Störungen mit Auswirkungen auf die lokalen 
Populationen und signifikante Erhöhungen des Mortalitätsrisikos aus. Somit werden für 
keine Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten 
gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1, 2 und 3 
i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Es wird daher keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 
Satz 1 u. 2 BNatSchG für das Vorhaben benötigt." 
 
 
13 SCHWIERIGKEITEN UND LÜCKEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN 
Auf der Grundlage der vorliegenden Daten konnte die Umweltprüfung durchgeführt 
werden; Schwierigkeiten und Lücken traten nicht auf.

Umweltbericht 34 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
14 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER 
DURCHFÜHRUNG DES BAULEITPLANS AUF DIE UMWELT (MONITORING) 
Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden/Städte die erheblichen Umweltauswir-
kungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere 
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu 
sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. 
Zur Klärung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der 
Bauleitpläne eintreten (vgl. § 4c BauGB), sind auch die realisierten Maßnahmen zur 
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen mit zu 
berücksichtigen. Diese Maßnahmen beeinflussen ebenfalls Art, Maß und Dauer der 
Umweltauswirkungen, die der Bebauungsplan zur Folge hat. Während der Planaufstel-
lung, d.h. bei der Prognose und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbe-
richt, werden diese Maßnahmen bereits einbezogen. 
Bei der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes verleiben keine erheblichen 
Umweltauswirkungen. Eine Überwachung aufgrund möglicher unvorhergesehener nach-
teiliger Umweltauswirkungen ist nicht erforderlich. 
 
 
15 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 
Beschreibung des Bebauungsplans 
Im Stadtteil Darmstadt-Waldkolonie wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald' die Voraussetzung für die 
weitergehende Siedlungsentwicklung geschaffen. Geplant ist die Errichtung einer 
Wohnsiedlung mit kostengünstigen, familiengerechten Reihenhäusern. Der Geltungsbe-
reich umfasst  eine Fläche von ca. 9.820 m², davon beträgt der zusätzliche Flächenbe-
darf 9.050 m², da eine bestehende Straßenfläche Teil des Geltungsbereiches ist. 
Durch die festgesetzte Grundflächenzahl wird in den Wohngebieten eine maximale 
Überbauung/Versiegelung von maximal 5.005 m² ermöglicht. Die Versiegelung beträgt 
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes somit - inkl. Verkehrsfläche und Fläche für 
Versorgungsanlage - künftig maximal 6.355 m². 
Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald' 
befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Darmstadt. An den Geltungsbereich 
grenzen im Westen und Südwesten Teile des Westwaldes, im Norden die Grundstücke 
der städtischen Kindertagesstätte Waldkolonie sowie der Bundeswehr und im Osten 
und Südosten die bestehende Wohnbebauung der Michaelisstraße und Trierer Straße 
an.

Umweltbericht 35 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenwärtig von Brachflächen und 
Waldgebiet geprägt. 
Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens 
Als wesentliche Umweltauswirkungen sind folgende ermittelt worden: 
x Flächenversiegelung (maximal 6.355 m²) 
dadurch  - Verlust von Biotopentwicklungspotential 
 - Verlust von Bodenfunktionen 
 - Verlust von Infiltrationsfläche 
x Verlust von Biotopstrukturen (9.820 m² und 11 Einzelbäume) 
dadurch - Minderung Biotopwert 
 - Verlust Habitatstrukturen 
 - Verlust klimarelevanter Grünstrukturen 
x Einbringen baulicher Anlagen 
dadurch  - Minderung der Luftzirkulation 
 - Einbringen zusätzlicher 'Wärmespeicher' 
Es zeigte sich somit, dass für mehrere Schutzgüter relevante Umweltauswirkungen 
bewirkt werden. 
Bei der Gesamtbewertung des Vorhabens muss jedoch berücksichtigt werden, dass 
durch den bestehenden Bebauungsplan "W 10.1" eine Bebauung im Geltungsbereich 
(entsprechend der festgesetzten Vorgaben in 1977) möglich ist, d. h. der Biotopverlust 
und die Flächenversiegelung bzw. Flächenüberbauung ist durch den rechtskräftigen 
Bebauungsplan bereits genehmigt. 
Das bedeutet, dass - unter Berücksichtigung der festgesetzten Vermeidungs- und Be-
grünungsmaßnahmen - keine zusätzlichen negativen Auswirkungen für die Schutzgüter 
nach UVPG bewirkt werden, so dass insgesamt keine nachteiligen Auswirkungen für 
die Umwelt verbleiben.

Umweltbericht 36 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W57 
QUELLENVERZEICHNIS 
BGR (2013) BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE: Internet Geovie-
wer (http://geoviewer.bgr.de/frames/index.php?&gui_id=bgr_geoviewer) Abfragedatum: 
07.08.2013  
DWD (2013) DEUTSCHER WETTERDIENST: Klimadaten für Messstationen in Deutschland, 
Referenzperiode 1981-2010, Messstation Darmstadt, 
(http://www.darmstadt.de/?id=2431), Abfragedatum: 12.08.2013 
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT LANDSCHAFTSPLAN DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 
(FNP, 2005): Internet (http://www.darmstadt.de/?id=2431) 
Abfragedatum: 31.07.2013 
FRITZ GMBH (2013): Schalltechnische Untersuchung, Errichtung einer Wohnbebauung 
westlich der Michaelisstraße in Darmstadt 
HENNING, F. W. Dipl. Biol. (2013): Artenschutzfachliche Prüfung für die Bebauungspla-
nung der Stadt Darmstadt, Stadtteil Waldkolonie, Michaelisstraße, Hessen - 
Fernwald 
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013a): BodenViewer Hes-
sen - Wiesbaden (http://bodenviewer.hessen.de/)  
Abfragedatum:08.08.2013  
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013b): Fachinformations-
system Grund- und Trinkwasserschutz Hessen – Wiesbaden 
(http://gruschu.hessen.de/) Abfragedatum:09.08.2013  
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013c): Grundwasserkarten 
Hessische Rheinebene – "Hessisches Ried" – Wiesbaden 
(http://www.hlug.de/start/wasser/grundwasser/grundwasserkarten/grundwasserkarten-hessische-
rheinebene-hessisches-ried.html) Abfragedatum:09.08.2013  
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013d): Umweltatlas Hessen 
– Wiesbaden (http://atlas.umwelt.hessen.de/servlet/Frame/atlas/geologie/hydro/hydrogeo.htm)  
Abfragedatum:09.08.2013  
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND 
VERBRAUCHERSCHUTZ (HMUELV 2005): Verordnung über die Durchführung von 
Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung 
von Ausgleichsabgaben - Wiesbaden 
KLAUSING, O., WEISS, A.; (1986): Standortkarte der Vegetation in Hessen– Wiesbaden 
LANDSCHAFTSPLAN DARMSTADT (LP 2004): Internet (http://www.darmstadt.de/standort/ stadt-
entwicklung-und-stadtplanung/landschaftsplan/) Abrufdatum: 31.07.2013 
OPENSTREETMAP (2013): Abbildung 1, S. 5 (http://openstreetmap.de/karte.html) 
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT, DEZ. 41.5 (2014): Auskunft aus dem Altlasten-
Informationssystem Hessen (ALTIS, Altlastendatei; Schreiben vom 31.03.2014, 
AZ: IV/Da41.5 – 100i06.03.14(11))

Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

anlage 3

19657 Zeichen

Trierer Str.
Flur 38
HsNr. 2B
13
1
15
17
19
21
23
25
11-11E
6A
6B
6C
6
8
10A
10B
10C10D10E
10F
12A12B
12
16A
16B
16C
16D
16
18A
20
Michaelisstraße
Trierer Straße
1/20
1/21
295
296
297
2982993003013023043063083103113123133142/8
2/12
2/13
1/17
1/19
98/8 98/9
99/6
99/12
254
256
257 258/1255
GSt/GNa
GSt/GNa GSt/GNa
GSt/GNa
GNa
GNa
Planstr. APlanstr.
 A
G+L
G+L
G+L
G+L
G+L
G+L
Na
Na
GSt/GNa
1,605,006,00
GNa
G+F+L
Na
Na
8,40
803,302,502,80
13,00
2,20802,101,402,80
13,00
2,40802,101,902,80
13,00
2,005,00
6,00
5,001,602,101,702,80
13,00
3,20
802,101,602,8013,002,805,006,00
G+L
GSt
G+L
G+L
G+L
G+L
7,50
6,00
G+F
21,30
31,90
42,00
42,00GNa
T
T
T
T
T
T
Na
Na
Na
Na
Na
Na
Na
Na
NaNaNa
Na NaNa
Na NaNa
T
3,20
2,90
3,30
3,30
32,00
4,10
32,00
5,00
3,00
32,00
5,30
6,403,00
2,805,0015,80
802,101,702,80
802,101,702,80
GSt/GNa
GSt/GNa
GSt/GNa
GSt/GNa
GSt/GNa
GSt/GNa
GSt/GNaGSt/GNaGNa
Na
GSt/GNa
GSt/GNa
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:
1.Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs
2.Bedingte Festsetzung nach § 12 Abs. 3a BauGB (i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB)Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
3.Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr.1 BauGB)3.1Allgemeines WohngebietDie in § 4 (3) Nr. 1-5 BauNVO genannten Ausnahmen sind gemäß § 1 (6) BauNVO nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans.Nicht zulässig sind: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen.
4.Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr.1 BauGB und § 16 ff. BauNVO)4.1.Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze4.2.Grundflächenzahl - GRZ -In dem festgesetzten allgemeinen Wohngebiet darf die zulässige Grundfläche durch die Grundfläche der in § 19 (4) Nr.1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von 0,65 überschritten werden. 4.3Höhe baulicher AnlagenTraufhöheEs gilt die festgesetzte maximale Traufhöhe von 6,5 Metern. Die Traufhöhe ist hierbei die Außenwandhöhe gemessen zwischen der Höhe der Hinterkante des nächstgelegenen Wohnwegs und dem Schnittpunkt der verlängerten Außenwand mit der Dachhaut.
5. BauweiseOffene Bauweise; nur Hausgruppen zulässig
6.Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)6.1.Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt.6.2.Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind auf den mit T gekennzeichneten Flächen Terrassen mit max. 10 m² pro Wohneinheit zulässig6.3.Firstrichtung
7.Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Gemeinschaftsanlagen (§ 9 (1) Nr. 4; Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 und § 14 BauNVO)7.1.Stellplätze und Nebenanlagen sind nur innerhalb der für sie ausgewiesenen Flächen zulässig.7.2.Flächen für Gemeinschaftsstellplätze7.3.Flächen für Gemeinschaftsnebenanlagen (Müll- und Fahrradstellplätze)7.4.Flächen für NebenanlagenGartenhütten sind nur bis zu einer Grundfläche von 5 m² je Wohneinheit und innerhalb der für sie ausgewiesenen Flächen zulässig.7.5.Carports und Garagen sind im gesamten Geltungsbereich unzulässig.
8. Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB)8.1Private Verkehrsfläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger.8.2Besondere Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich
9. Flächen für VersorgungsanlagenZweckbestimmung Heiztechnikzentrale
10.Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 (1) Nr. 21 BauGB)10.1.Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger10.2.Geh- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger10.3.Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger
II.Landschaftsplanerische und grüngestalterische FestsetzungenAufgrund § 11 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) i.V.m. § 6 Abs. 2 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629) und i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25 BauGB werden folgende Inhalte der Landschaftsplanung festgesetzt:
1.Grünflächen sowie Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB)1.1Neu zu pflanzende Bäume An den festgesetzten Standorten sind hochstämmige Bäume nach Artenempfehlung (s. Ziff. V Nr. 6) mit einem Mindest-Stammumfang von 18-20 cm zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust gleichwertig zu ersetzen. Für diese Bäume ist eine Baumscheibe/ Pflanzfläche von mindestens 9 m² Größe vorzuhalten. Die festgesetzten Bäume sind auf die nach der Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachzuweisenden Baumpflanzungen anzurechnen. Von den festgesetzten Pflanzstandorten und den dazugehörigen Baumscheiben kann um maximal 5 m abgewichen werden.1.2Neu zu pflanzende HeckenAn den festgesetzten Standorten sind Hecken nach Artenempfehlung mit einer Mindesthöhe von ca. 80 cm zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust gleichwertig zu ersetzen.1.3Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen und als Grünflächen zu erhalten. Zuwegungen und versiegelte Flächen zählen nicht in die Freiflächen mit ein. In jedem Gartengrundstück sind mindestens zwei Sträucher oder ein Kleinbaum zu pflanzen. Siehe Ziff. V Nr. 6 Artenempfehlung.1.4Die Fassade der Heiztechnikzentrale ist, soweit es die Funktion und Wartung der Zentrale nicht einschränkt, maximal einzugrünen. 1.5Alle Bepflanzungen bzw. Ansaaten sind gemäß DIN 18916 und 18917 fachgerecht durchzuführen, gemäß DIN 18919 zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die genannten Vorschriften können beim Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingesehen werden.
2.Sonstige Festsetzungen zum Schutz von Natur und Umwelt (§ 9 (1) Nr. 20 und Nr. 24)2.1NiederschlagswasserversickerungNicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser soll, soweit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen, (auf den Baugrundstücken) versickert werden.2.2Private Erschließungsflächen, PKW-Stellplätze und sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind so herzustellen, dass anfallendes Regenwasser versickern kann. Dabei sind wassergebundene Decken, Pflaster mit breiten Fugen bzw. versickerungsfähiges Pflaster sowie Schotterrasen zu verwenden.2.3Zum Zwecke der Verwertung von anfallendem Niederschlagswasser werden Zisternen eingebaut, in die das Dachflächenwasser der zu den Gärten geneigten Dachflächen eingeleitet wird. Durch einen Überlauf erfolgt eine Einleitung in den vorhandenen Versickerungskanal und im weiteren Verlauf in den angrenzenden Westwald. 2.4Die notwendigen Gehölzrodungen dürfen nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln durchgeführt werden.2.5Zur Straßenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (z. B. Natriumdampf- Hochdrucklampen, LED) zu verwenden.2.6Sämtlicher auf dem Gelände befindlicher Oberboden (Mutterboden), der für die Bebauung abgetragen werden muss, ist von Arbeitsbeginn in der anstehenden Tiefe zu sichern und nach Möglichkeit innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zu verwerten (Schutz des Mutterbodens gemäß § 202 BauGB). Der Oberboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Bei Geländeaufschüttungen innerhalb des Baugebietes darf der Mutterboden des Urgeländes nicht überschüttet werden, sondern ist zuvor abzuschieben. Für Auffüllungen ist ausschließlich Aushubmaterial (Unterboden) zu verwenden. Der erforderliche Bodenabtrag ist schonend und unter sorgfältiger Trennung von Mutterboden und Unterboden durchzuführen. Unnötiges Befahren oder Zerstören von Mutterboden auf verbleibenden Flächen ist nicht zulässig. Durch Baumaßnahmen verdichtete, nicht überbaute Böden sind nach Beendigung der Baumaßnahmen durch geeignete Maßnahmen in der gesamten, verdichteten Tiefe zu lockern.
III.Satzung über die Gestaltung baulicher AnlagenAufgrund § 81 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
1.Dachform und -neigungSatteldachIm Geltungsbereich sind die Dächer der Reihenhausgruppen ausschließlich mit Satteldächern mit 35 Grad Dachneigung zulässig. Dies gilt nicht für Nebenanlagen.
2.Dachaufbauten und -einschnitte2.1Anlagen und Einrichtungen zur Nutzung der Sonnenenergie sind auf den Dächern im gesamten Geltungsbereich zulässig.2.2Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind insgesamt auf einer Breite von max. 50% der Breite des Reihenhauses zulässig. Dachaufbauten dürfen ausschließlich als Schleppgauben ausgebildet werden. Der Abstand zum First muss mindestens 1 m in der Ebene des Dachs, der Abstand zur Traufe muss mindestens 0,5 m in der Ebene des Dachs betragen. Die Einschnitte oder Aufbauten müssen mittig vom jeweiligen Reihenhaus angeordnet werden.
3.Gestaltung von Nebenanlagen und GemeinschaftsanlagenMülltonen oder Müllbehälter sind in Schränken oder geschlossenen Räumen unterzubringen bzw. als Gruppenanlagen im Freien durch bauliche Maßnahmen der Sicht zu entziehen oder intensiv einzugrünen.
4.Einfriedungen4.1Einfriedungen entlang der Außengrenzen der rückwärtigen Gartenbereiche sind durch Hecken einzugrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten.4.2Einfriedungen zwischen Sondernutzungsflächen sind nur als Hecken oder als Stabgitterzaun, bzw. Maschendrahtzaun in Hecke geführt, zulässig.Einfriedungen zwischen Sondernutzungsflächen dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Einfriedungen im Bereich der Hauszugänge sind unzulässig.4.3Terrassenabtrennungen sind je Reihenhausgruppe einheitlich zu gestalten und dürfen eine Höhe von 2 m und die Tiefe der Terrasse nicht überschreiten.
5.Sonstige gestalterische FestsetzungenDachflächen, Regenfallrohre und -rinnen aus unbeschichteten Metallen wie Kupfer, Zink, Blei und Titanzink sind aufgrund der Entwässerung in den angrenzenden Westwald unzulässig.
WA
lI0,4
GStGNaNa
G+F+L
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADTGemarkung Darmstadt        Flur 38              Maßstab 1:500
VorhabenbezogenerBebauungsplan W 57- Südliche Michaelisstraße / Am Westwald -- Vorentwurf -
NM 1:500
G+L
SD
Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB im „Darmstädter Echo“ am 07.08.2014.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:Beschluss des Magistrats vom ___________.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am                     .Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom                      bis einschließlich                     .
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeUnterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom _______________.                    
Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom_________________.Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am_______________.Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom ______________ bis einschließlich ____________.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom ____________.
Satzungsbeschluss:Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan, mit der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. §10 (1) BauGB von der Stadtverordneten- versammlung zur Satzung beschlossen am ______________.Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ________________.Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________Die Dezernentin
Bekanntmachung:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 10 (3) BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am ______________.Öffentliche Auslegung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom_____________bis einschließlich______________.
Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans am ______________.Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________Die Dezernentin
Darmstadt, den ___________Stadtplanungsamt
_____________________Dieter von Mackensen
T
VORABZUG
THmax= 6,5m
IV.Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, das auf den  Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss mindestens 25 l/m² horizontal projizierte Dachfläche betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenwasser, WC-Spülung, etc.) genutzt werden.
V.Hinweise1.BodendenkmaleWenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
2.UmweltschutzIm Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen, Wasserverbrauch- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich einzuschränken.
3.BodenveränderungenBei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.
4.KlimaschutzMaßnahmen zum Klimaschutz müssen entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den Anforderungen des EEWärmeG in der jeweils gültigen Fassung nachgewiesen werden.
5.Schutz der Gebäude vor Baumsturz-SchädenBei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist innerhalb der Abstandszone von 25 m zum Waldrand sicherzustellen, dass die Statik des Hauses ausreichend Schutz gegen Baumsturz bietet.
6.ArtenempfehlungListe einheimischer Bäume:Waldkiefer (Pinus sylvestris), Zitterpappel, Espe (Populus tremula), Hängebirke (Betula pendula), Moorbirke (Betula pubescens), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Hainbuche, Weißbuche (Carpinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatica),Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur), Flatterulme (Ulmuslaevis), Feldulme (Ulmus minor), Vogelbeere, Eberesche (Sorbus aucuparia)Elsbeere (Sorbus torminalis), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Vogelkirsche (Prunus avium), Traubenkirsche (Prunus padus), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Feldahorn (Acer campestre), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Winterlinde (Tilia cordata), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Esche (Fraxinus excelsior), Silberweide (Salix alba), Bruchweide (Salix fragilis) Liste einheimischer Sträucher:Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum), Rote Johannisbeere (Ribes rubrum), Stachelbeere (Ribes uva-crispa), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus oxyacantha), Gemeine Felsenmispel (Cotoneaster integerrima), Brombeere (Rubus fruticosus), Kratzbeere (Rubus caesius), Himbeere (Rubus idaeus), Steinbrombeere (Rubus saxatilis), Hundsrose (Rosa canina), Heckenrose (Rosa corymbifera), Weinrose (Rosa rubiginosa), Rauhblättrige Rose (Rosa jundzillii), Filzrose (Rosa tomentosa), Kratzrose (Rosa scabriuscula), Ackerrose (Rosa agrestis), Schwarzdorn, Schlehe (Prunus spinosa), Deutscher Ginster (Genista germanica), Behaarter Ginster (Genista pilosa), Färberginster (Genista tinctoria), Erdpfriem, Flügelginster (Chamaespartium sagittale), Besenginster (Cytisus scoparius), Dorniger Hauhechel (Ononis spinosa), Kriechender Hauhechel (Ononis repens), Seidelbast (Daphne mezereum), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Faulbaum (Frangula alnus), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus avellana), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Traubenholunder (Sambucus racemosa), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus), Gemeine Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Heidekraut (Calluna vulgaris), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Gemeiner Liguster (Ligustrum vulgare), Kleines Immergrün (Vinca minor), Ohrweide (Salix aurita), Grauweide (Salix cinerea), Salweide (Salix caprea), Korbweide (Salix viminalis), Purpurweide (Salix purpurea), Dreimännige Weide (Salix triandra),
VI.Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGBBestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros ____________ vom __________, sowie der Durchführungsvertrag vom _____________.
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.08.2013 (GVBl. I S. 532)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. I S. 178)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 2 (124) und Art. 3 (100) des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154, 3185, 3207)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBl. I S. 458) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 21.11.2012 (GVBl. I S. 444)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274), geändert durch Gesetz vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S.94), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749, 2756)
o  ,H
G+F

2014/0332

5256 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.09.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0332 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:        
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57  - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald -  
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 
Vorlage vom: 21.08.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 
(Anlage 1), dem vorliegenden Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57  
– Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – und den allgemeinen Zielen und Zwecken der 
Planung mit Umweltbericht (Anlage 2)  wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zugrunde zu legen. 
 
2.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der 
unter Punkt 1. genannten Planungsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 
– Südliche Michaelisstraße/Am Westwald –. Während dieser Zeit ist Gelegenheit zur 
Äußerung und Erörterung gegeben. Diese Art und Weise der frühzeitigen

- 2 - 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen.  
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: W 57 Vorhaben- und Erschließungsplan 
Anlage 2: W 57 Allg. Ziele und Zwecke der Planung mit Umweltbericht 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Vorentwurf (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0332 vom 21.08.2014: 
 
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am 
Westwald – wird die planungsrechtliche Voraussetzung für ein Wohnquartier mit 
Reihenhäusern geschaffen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 57 ändert teilweise den 
rechtskräftigen Bebauungsplan W 10.1 – Waldkolonie Nordwest –.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.07.2014 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald –  
gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 07.08.2014 im Darmstädter Echo öffentlich 
bekannt gemacht. 
 
 
Zu 1.: 
 
 
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 (1) 
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP). Der 
vorliegende VEP (Anlage 1) , Stand August 2014, wurde mit den betroffenen städtischen 
Ämtern abgestimmt. Er stellt detailliert das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch dar 
und wird durch die Vorhabenbeschreibung ergänzt. 
 
Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage 1)  wurden die allgemeinen 
Ziele und Zwecke der Planung mit Umweltbericht (Anlage 2)  und der Vorentwurf zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – 
erarbeitet. Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des Magistrats für das weitere 
Verfahren verwendet werden. Der Vorentwurf wird zu den Sitzungen aufgehängt und ist als 
Datei in PARLIS enthalten. 
 
 
Zu 2.: 
 
 
Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlich-
keit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und 
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine einmonatige 
öffentliche Auslegung des Vorentwurfs, der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit 
dem schon vorliegenden Stand des Umweltberichts (Anlage 2)  und des Vorhaben- und 
Erschließungsplans (Anlage 1) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 beim 
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht. 
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) 
BauGB schriftlich von der Planung informiert.

- 4 - 
 
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen 
geprüft und ggf. in der Planung berücksichtigt. Der Stadtverordnetenversammlung wird 
anschließend ein Bebauungsplanentwurf zum Beschluss der Offenlage vorgelegt. 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
 
 
Vorab werden übersandt: 
 
 
• 9 Exemplare des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 für die 
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
 
 
 
Darmstadt, den 21.08.2014 
61.2 zim Nst. 2603

anlage 1

4825 Zeichen

Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am 
Westwald – 
 
August 2014 
 
 
 
 Vorhabenbeschreibung  
 Planunterlagen  
 
 
Anlage 1

Trierer Str.
Flur 38
10D
10E
10F
12B
20
1/20
1/21
297
298
299
300
301
2/8
2/12
2/13
254255
256
257 258/1
OKSD=120.64OKSD=120.64
OKSD=120.71
OKSD=120.55OKSD=120.58
OKSD=120.60
OKSD=120.57
Sohle=119.32Sohle=119.30
Sohle=119.51
Sohle=118.97Sohle=119.37
Sohle=119.56
Sohle=118.77Sohle=116.87Sohle=116.88Sohle=116.87
Attika=129.85
Attika=132.33
Attika=129.86
Attika=129.84
Attika=132.38
Attika=129.84
Attika=129.84
Attika=135.12Attika=136.37Attika=137.94
Attika=135.13
Pfad
PflasterÖkopflaster
BetonTreppe
Ökopflaster
Ökopflaster
Ökopflaster
Ökopflaster
Ökopflaster
Pflaster
Pflaster
Pfad
Pfad
Pfad
First=131.76Traufe=126.16
Whs III
Whs V
Whs IV
Whs III Whs IV
KiGa I
Ga IGa I
120.61
120.65
120.56
120.38
120.46
120.53120.58
120.59
120.42
120.58
120.67120.64120.64
120.59
120.67
120.54
120.69
118.56119.19
118.85
118.68
119.87
119.03
118.90119.19
120.01
120.06
120.08
119.47
119.44
119.86
119.36
119.80119.46
119.84
119.58
119.38
118.71
118.68
119.30
118.63
118.21118.35
118.66
118.60
119.64
119.67
120.36
120.06
120.46120.41
120.10
119.72
119.81
120.10
119.63
119.62
119.73
120.22
119.80120.31119.88119.65120.28
120.12119.74
120.30
120.13
120.04119.77 119.69
119.86
119.71
119.80119.85
119.86
120.61120.70
120.66120.64
120.54
120.55120.76120.53
120.68120.56
120.66
120.80120.82
120.71120.63
120.72120.73
119.90119.96
119.64119.65
119.68119.69
119.61 119.46
119.79
119.38119.35
119.28
119.49119.31
119.23
119.33
119.35 119.21
119.34
119.42
119.88
119.77
119.58
119.65
119.64
118.41
118.82
118.73
119.81
9101112
12345678
131415161718192021222324
293031
32333435
36373839
4041
42434445
46474849
5051
52535455
56575859
25262728
1
8
9
16
17
22
23
26
27
33
39
44
234567
101112131415
18192021
2425
28
29
30
31
32
34
35
36
37
38
40
41
42
43
HTZ
Feuerwehrzufahrt
6061
Müll
Müll
Fahrr.
Müll
MüllFahrr.
MüllFahrr.
MüllFahrr.
MüllFahrr.
MüllFahrr.
MüllFahrr.
Fahrr.
TraumhausBauherr: M 1:500 (A3)30.07.2014Darmstadt Michaelisstraße
Planstand bedarf in weiteren Arbeitsschritten weitergehender Prüfungen und Abstimmungen mit den zuständigen Ämtern. Ohne Gewähr.
VORABZUGStädtebaulicher Entwurf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57  21.08.2014 
„Südliche Michaelisstraße / Am Westwald“ 
 
 
 
 
Textliche Erläuterung zum Vorhaben- und Erschließungsplan 
 
 
Städtebau 
Für das Grundstück am Rande des Westwalds wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept 
entwickelt, welches eine aufgelockerte Wohnbebauung mit einer Reihenhausstruktur 
vorsieht. Insgesamt sollen im Plangebiet rund 44 neue Wohneinheiten für den Bedarf von 
jungen Familien entstehen.  
Die Erschließung des Plangebiets wird über das östlich gelegene Grundstück des 
Bauvereins an die Michaelisstraße hergestellt. Sie verläuft in Form einer gespiegelten „7“ im 
Gebiet und endet in einem kleinen Wendehammer. Die Straße wird von Bäumen gesäumt, 
die die Stellplätze der Anwohner begleiten und gliedern. Entlang der Straße gruppieren sich 
die zweigeschossigen Reihenhäuser mit ihren Satteldächern und den dazugehörigen Gärten. 
Für Fahrräder und zur Einhausung der benötigten Mülltonnen finden sich zu jeder 
Hausgruppe eigene, attraktiv gestaltete Abstellboxen.  
Die Energieversorgung (Heizung, Warmwasser) der Häuser wird über eine eigene 
Heizzentrale (HTZ) im Norden des Gebiets hergestellt, die Energiegewinnung erfolgt dabei 
über Holz-Pellets. 
 
 
Die Reihenhäuser 
Unsere für die junge Familie konzipierten Häuser bieten mit den Außenmaßen von 5,0 m auf 
12,17 m eine reine Wohnfläche von 141 m². Sie haben im Erdgeschoß einen großzügigen 
Wohn-/Essbereich, eine geräumige Küche, eine Speisekammer sowie ein Gäste-WC. In den 
Obergeschossen bieten vier nahezu gleich große Zimmer und ein gut ausgestattetes Bad 
viel Platz für die ganze Familie. Drei geräumige Abstellräume nebst Spitzboden (kommt mit 
ca. 21 m² Grundfläche noch zu der Wohnfläche von 141 m² hinzu) bieten ausreichend 
Abstell- und Lagermöglichkeiten. Auf teuren Kellerraum verzichten wir ganz bewusst, um die 
Kosten niedrig zu halten. Durch eine Gartenhütte lässt sich zusätzlich preiswerter Stauraum 
für Gartenmöbel, Fahrräder und Geräte schaffen.  
In Verbindung mit unserer erprobten und umweltfreundlichen Heizungs- und 
Energieversorgung als Nahwärmeversorgung erreichen wir den KfW-Standard 
„Effizienzhaus 55“  für alle Häuser und erschließen unseren Kunden zinsgünstige Darlehen 
der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

C:\Users\d.freitag\Documents\z_Traumhaus Logo+Images\TH Green living.jpg
BV Darmstadt Michaelisstraße
Ansichten Haus 23-24
DIN A3_ohne Maßstab

%9'DUPVWDGW0LFKDHOLVVWUD‰H
Grundrisse Haus 23-24
DIN A3_ohne Maßstab

%9'DUPVWDGW0LFKDHOLVVWUD‰H
Schaubild
DIN A3_ohne Maßstab

Beratungsverlauf (5)

TOP 14
TOP 9
TOP 395
TOP 5
TOP 3

Orte (4)

  • Trierer Straße 1
  • Michaelisstraße
  • Rheinstraße
  • Dornheimer Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0332
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.08.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00