1138/2024
2. Sachstandsmitteilung zur Situation in der Wohngeldstelle nach der Reform der Wohngeldgesetzgebung zum 01.01.2023
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Mitteilung Ausschuss
10138 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/56/560
Vorlagen-Nummer 15.04.2024
1138/2024
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024
2. Sachstandsmitteilung zur Situation in der Wohngeldstelle nach der Reform der
Wohngeldgesetzgebung zum 01.01.2023
Rahmenbedingungen:
In der Mitteilung vom 14.09.2023 (Vorlage 2771/2023) informierte die Verwaltung zu-
letzt über die aktuelle Personalsituation, die finanzielle Umsetzung von Wohngeld-
Plus sowie über aktuelle Zahlen. Hintergrund der Mitteilung war das Gesetz zur Novel-
lierung des Wohngeldgesetzes, welches am 01.01.2023 in Kraft trat und die Wohn-
geldstellen vor die Herausforderung einer vom Gesetzgeber prognostizierten Verdrei-
fachung des Antragsaufkommens stellte.
Zwischenzeitlich hat sich insbesondere die Personal-, Ausstattungs- und Raumsitua-
tion der Wohngeldstelle verbessert.
Hinsichtlich der finanziellen Umsetzung von Wohngeld-Plus gibt es insoweit keine Än-
derungen. Die Auszahlungen laufen nach wie vor über den Landesbetrieb IT.NRW.
Aktuelle Personal- und Stellensituation:
Zum Stichtag 15.03.2024 besteht in der Wohngeldstelle folgende Personal- und Stel-
lensituation:
Funktions-/Aufgabenbereich Stellenanzahl davon besetzt
davon neu
eingerichtet
Anzahl entspricht in
Prozent
Sachgebietsleitung 1,00 -- 2,00 200,00 %1
Teamleitung Leistungsbereich 13,00 8,00 10,46 80,46 %
Teamleitung Grundsatz- und
zentrale Aufgaben
2,00 1,00 2,00 100,00 %
Antragssachbearbeitung (Leis-
tungsbereich)
122,15 81,50 99,53 81,48 %
1 Temporäre Stellendoppelbesetzung
2
Rückforderungssachbearbeitung 26,00 18,00 15,9 61,15 %
Widerspruchs- und Klagesach-
bearbeitung
12,00 8,00 7,75 64,58 %
Ahndungs- und Beitreibungs-
sachbearbeitung
12,00 8,00 6,72 56,00 %
Geschäftszimmer 3,00 2,25 1,77 59,00 %
Gesamt: 191,15 146,13 76,45 %
Die Anzahl der neu eingerichteten Stellen basierte auf der Prognose der Bundesregie-
rung, dass sich die Antragstellungen in Folge der Novellierung verdreifachen würden;
dies hat sich nicht bestätigt. Insofern werden die neu eingerichteten Stellen nach orga-
nisatorischer Prüfung weiterhin bedarfsorientiert zur Besetzung freigegeben.
Obwohl in den meisten Funktionsbereichen die Stellenbesetzungsquote deutlich und
spürbar verbessert werden konnte, ist diese insgesamt im Vergleich zur letzten Sach-
standsmitteilung leicht rückläufig (September 2023= 78,42%). Ursächlich hierfür ist
zum einen, dass der Betrieb des Frontoffice am Standort Dominium in der Tunis-
straße, das eine sehr hohe Besetzungsquote hatte, zum 31.12.2023 eingestellt wurde.
Zum anderen sind insbesondere im Bereich der Leistungssachbearbeitung neue Va-
kanzen in einem Umfang von rund 8,5 Stellen entstanden. Diese ergeben sich daraus,
dass seit der letzten Mitteilung im September 2023 zehn eingearbeitete Kolleg*innen
die Leistungssachbearbeitung verlassen haben. Die Hauptgründe sind Beförderung,
Ruhestand und Elternzeit Die Verwaltung bemüht sich weiterhin, die bestehenden
Stellenvakanzen bedarfsorientiert so zügig wie möglich zu besetzen.
Die in der letzten Mitteilung beschriebene prekäre Situation der Besetzung der Team-
leitungsstellen konnte entschärft werden. Ein Großteil der Stellen ist besetzt. Die neu
eingestellten Teamleitungen wurden einer schon vorhandenen Teamleitung an die
Seite gestellt. Dies dient einer gründlichen Einarbeitung in die komplexe rechtliche
Materie sowie in die internen städtischen Verwaltungsabläufe, die für die extern einge-
stellten Kolleg*innen naturgemäß neu sind. Im Laufe des Jahres wird diese Dopplung
aufgehoben und die Teams entsprechend aufgeteilt. Sodann wird sich auch bei den
Teamleiter*innen eine Entlastung einstellen.
Der Standort Dominium mit dem dort eingerichteten Frontoffice wurde Ende Dezem-
ber 2023 aufgegeben. Durch das zugesetzte Personal und dessen fortgeschrittene
Einarbeitung konnte zum 01.01.2024 auf das Frontoffice verzichtet werden. Die Ver-
träge der Hilfskräfte wurden über den 31.12.2023 hinaus nicht verlängert. Haupttätig-
keit der dort eingesetzten Hilfskräfte war es, die Telefonanrufe der Bürger*innen ent-
gegen zu nehmen und entsprechend weiterzuverarbeiten. Zudem wurden dort einge-
hende Neuanträge angelegt und zur Bearbeitung weitergeleitet. Dies stellte insgesamt
eine Erleichterung für das Stammpersonal dar, das sich auf die Sachbearbeitung und
die Einarbeitung konzentrieren konnte. Zeitgleich mit der Aufgabe des Dominiums
wurde mit Unified Communications (UC) eine Weboberfläche zur Steuerung verschie-
dener Kommunikationsfunktionen eingeführt. Damit lässt sich eine noch bessere tele-
fonische Erreichbarkeit der Mitarbeitenden sicherstellen. Persönliche Vorsprachen
sind weiterhin zu den Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Zu den üblichen Öffnungszeiten können sich Bürger*innen an den neu eingerichteten
Service-Schalter wenden. Hier stehen jeweils zwei Mitarbeitende zur Verfügung, die
Anträge, Unterlagen und Kontaktwünsche entgegennehmen und entsprechend weiter-
geben.
Die in der letzten Sachstandsmitteilung angekündigte Evaluation der Stellensituation
ist auf einem guten Weg. Aktuell werden gemeinsam mit der Organisationsberatung
3
des Personal- und Verwaltungsmanagements die umfangreichen Prozesse erhoben
und analysiert. Mit einem Ergebnis ist im Frühsommer zu rechnen.
Räumliche Situation:
Im Juli 2023 konnten zwei Teams der Wohngeldstelle in Räumlichkeiten des Kalk-Kar-
rees am Ottmar-Pohl-Platz umziehen. Dies führte unter weiterer Nutzung von
Desksharing zu einer optimierten räumlichen Aufteilung am Standort Lindenthal. Wei-
tere Umzüge nach Kalk werden erfolgen.
Der Plan, die Wohngeldstelle mit allen Mitarbeitenden an einem (externen) Bürostand-
ort räumlich zu vereinen, ist aus wirtschaftlichen Gründen gescheitert. Obwohl die
Standortsuche weit fortgeschritten war, ist dieser Plan aufgegeben worden. Stattdes-
sen wird dauerhaft ein „2-Standorte-Modell“ für das Kölner Wohngeld – linksrheinisch
in Lindenthal und rechtsrheinisch in Kalk – weiterverfolgt.
Der bisherige Zeitplan – Umzug im 3. Quartal 2024 – kann Stand heute gehalten wer-
den.
Technische Ausstattung:
Die Mitarbeitenden sind vollständig mit Laptops und Dockingstations ausgestattet.
Dies und die Webanwendung UC waren vor dem Hintergrund eingeschränkter Raum-
ressourcen Voraussetzung für ein erfolgreiches flexibles und mobiles Arbeiten im
Sinne der Mitarbeitendenzufriedenheit und damit auch für einen optimierten Kund*in-
nen-Service.
Zahlen | Daten | Fakten:
Antragsein-
gänge
Stand
03.04.2024
inkl. späterer
Nacherfass-
ung von An-
trägen
noch zu ent-
scheidende
Anträge
Beschie-
dene An-
träge
davon Be-
willigungen
davon
Ableh-
nungen
Jan 23 4.824 5.200 6.468 1.842 1.288 554
Feb 23 2.483 2.534 9.654 1.218 832 386
Mrz 23 2.418 2.497 10.239 2.881 2.322 559
Apr 23 1.974 2.065 10.313 2.096 1.529 567
Mai 23 1.933 2.217 10.162 2.520 1.733 787
Jun 23 2.029 2.076 9.714 2.283 1.613 670
Jul 23 4.130 4.162 9.671 2.258 1.611 647
Aug 23 3.141 3.144 10.732 1.968 1.445 523
Sep 23 2.128 2.191 13.035 2.257 1.620 637
Okt 23 2.292 2.454 13.274 2.310 1.670 640
Nov 23 2.408 2.481 13.149 2.857 1.999 858
Dez 23 1.789 1.968 13.072 1.960 1.390 570
Jan 24 3.025 3.096 13.251 2.914 2.209 705
Feb 24 2.393 2.439 13.230 2.773 1.975 798
4
Gesamtzahl
der Fall-
stände
Erledigungs-
quote
Anteil der Bewilli-
gungen innerhalb 2
Monaten
durchschnittl. Bear-
beitungsdauer in
Monaten
Jan 23 19.555 66,92% 58,17% kein Wert vorh.
Feb 23 22.955 57,94% 59,76% 2,85
Mrz 23 23.393 56,23% 53,87% 2,87
Apr 23 24.458 57,83% 45,05% 2,85
Mai 23 25.092 59,50% 31,08% 2,94
Jun 23 25.553 61,98% 31,18% 3,03
Jul 23 26.209 63,10% 31,28% 3,29
Aug 23 27.801 61,40% 29,16% 3,47
Sep 23 30.491 57,25% 34,24% 3,58
Okt 23 31.002 57,18% 39,13% 3,67
Nov 23 31.099 57,72% 31,88% 3,80
Dez 23 32.301 59,53% 36,41% 3,95
Jan 24 31.393 57,79% 33,42% 3,97
Feb 24 33.032 61,26% 39,65% 4,25
Anzahl Kölner Haushalte, die Wohngeld beziehen:
2022 2023 2024
Januar 7.011 16.118 11.232
Februar 7.217 7.604 12.098
März 7.274 15.333 12.657
April 7.548 8.579
Mai 7.682 9.301
Juni 7.813 9.953
Juli 7.808 10.519
August 17.676 10.715
September 8.141 11.240
Oktober 7.809 11.326
November 7.787 11.801
Dezember 8.020 12.477
Hinweis: Im August 2022 erhielten regulär 7886 Haushalte Wohngeld, zusätzlich er-
hielten 9790 Haushalte den Heizkostenzuschuss I. Im Januar 2023 erhielten regulär
6932 Haushalte Wohngeld, weitere 9186 Haushalte erhielten den Heizkostenzu-
schuss II. Im März 2023 erfolgte die Wohngeldnachzahlung ab Januar 2023 nach Fer-
tigstellung der Programmierung seitens IT-NRW.
Fazit:
Durchschnittlich hat 2022 jeder Empfängerhaushalt monatlich ein Wohngeld von ca.
257,00 Euro (2021: 255,00 Euro) erhalten. Nach der Novelle waren es monatlich
durchschnittlich 330,84 Euro. Insgesamt betrugen die Wohngeldzahlungen im Jahr
5
2022 in Köln 32,72 Millionen Euro, im Jahr 2023 aufgrund des gestiegenen Antragsvo-
lumens 68,23 Millionen Euro.
Die Wohngeldstelle konnte sich durch die Zusetzung von Personal und moderner
Technikausstattung dem gesteigerten Antragsaufkommen stellen. Desksharing ver-
bunden mit weitreichender Teilnahmemöglichkeit am mobilen Arbeiten, fachliche
Workshops sowie einzelne Teamevents tragen mit dazu bei, die Zufriedenheit der Mit-
arbeitenden zu bewahren beziehungsweise zu steigern.
Die Antragszahlen sind nach wie vor hoch. Die Tendenz zeigt aber, dass die Zahl der
Entscheidungen (Bewilligungen und Ablehnungen) im Vergleich zu Anfang 2023 ge-
steigert werden konnte. Wenngleich aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie die
Einarbeitung noch nicht abgeschlossen ist, geht die Verwaltung davon aus, dass eine
Normalisierung der Arbeitssituation im Herbst dieses Jahres erreicht werden und die
Kund*innenzufriedenheit weiter deutlich gesteigert werden wird.
Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1138/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.04.2024
- Erstellt
- 28.03.2024 12:52