1805/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von SCHLAU Köln e.V. in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik am 28.05.2026 zum olympischen Geschlechtertests
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 22.06.2026 1805/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 25.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 10.09.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von SCHLAU Köln e.V. in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik am 28.05.2026 zum olympischen Geschlechtertests Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im März hat das Internationale Olympische Komitee eine neue Definition von „Weiblichkeit“ im sportlichen Kontext eingeführt. Neben dem amtlichen Geschlechtseintrag, der gelebten Ge- schlechtsidentität sowie dem medizinischen Geschlecht wird nun ein „olympisches Ge- schlecht“ auf Grundlage engerer genetischer Kriterien herangezogen. Dieses soll durch ver- pflichtende Weiblichkeitstests überprüft werden; ein Nichtbestehen wird zum Ausschluss füh- ren, verbunden mit erheblichen beruflichen und persönlichen Konsequenzen. Diese Regelungen sind inhärent diskriminierend und stehen in der Kritik, da sie unter einem wissenschaftlich bereits widerlegten Vorwand des Schutzes von Frauen eine Kontrolle und Fremdbestimmung über Körper einführt. Zudem ist von Auswirkungen auf den Leistungs- und Breitensport auszugehen, insbesondere aufgrund der Verknüpfung von Förderstrukturen und Qualifikationswegen mit olympischen Wettbewerben. Die von der Stadt Köln beauftragte Sonderauswertung der Lebenslagenstudie queerer Perso- nen weist bereits jetzt auf erhebliche Diskriminierungserfahrungen von TINA*-Personen (trans*, inter*, nicht-binäre und agender Personen) im Sport hin 0221/2026. Olympia birgt das besondere Potenzial, den Geist von Gleichheit, Respekt und Frieden zu stärken – vorausgesetzt, Vielfalt wird geschützt und Diskriminierung konsequent entgegenge- treten. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Für den Fall einer Bewerbung der Stadt Köln um die Ausrichtung olympischer Spiele: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt zu ergreifen, um sicherzustel- len, dass keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht erfolgt und dass insbe- sondere trans* und inter* Personen entsprechend ihrer Geschlechtsidentität und/o- der ihres amtlichen Geschlechtseintrags an Wettkämpfen teilnehmen können? 2 2. Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadt Köln im Rahmen der Sportförde- rung, um möglichen Fehlanreizen im olympischen Leistungssport entgegenzuwir- ken und den Schutz sowie die Förderung von TINA*-Personen im Leistungs- und Nachwuchssport sicherzustellen? 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Teilhabe und Förderung von TINA*- Personen im Breitensport zu stärken? Es wird darum gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch den Mitgliedern des Sportaus- schusses und des Gleichstellungsauschusses zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen, Mai Grundmann SCHLAU Köln e.V. mai.grundmann@schlau-koeln.de Köln, 05.05.2026 Die Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt: Vorbemerkung Die Verwaltung nimmt die geschilderten Sorgen von trans*, inter*, nicht-binären und agender Personen im Leistungs- und Breitensport auf und bewertet diese als Hinweis auf einen erheb- lichen Handlungsbedarf in diesem Themenfeld. Die in der Anfrage benannte Sonderauswer- tung der Lebenslagenstudie queerer Personen verweist bereits auf ausgeprägte Diskriminie- rungserfahrungen von TINA*-Personen (trans*, inter*, nicht-binäre und agender Personen) im Sport und unterstreicht damit die Notwendigkeit einer entsprechenden Befassung auf kommu- naler Ebene. Die Regelungen für die Teilnahme an Olympischen Spielen – einschließlich der nun vom In- ternationalen Olympischen Komitee (IOC) angekündigten genetischen Tests zur „Schutz“ der Frauenkategorie – liegen nicht in der Zuständigkeit der Stadt Köln, sondern werden durch das IOC und die internationalen Fachverbände getroffen. Die Stadt Köln setzt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine aktive, menschenrechtsorien- tierte Mitgestaltung der Bewerbung KölnRheinRuhr und den fortlaufenden Dialog mit den zu- ständigen Ebenen. Auch der Deutsche Olympische Sportbund als zuständiger Dachverband bekennt sich auf seiner offiziellen Website ausdrücklich zu Menschenrechten, Demokratie, Respekt, Fairness und Vielfalt im Sport. Zudem verfolgt der DOSB laut eigenen Angaben das Ziel, Diskriminierung abzubauen und allen Menschen unabhängig von geschlechtlicher Identi- tät eine gleichberechtigte Teilhabe auf allen Ebenen des Sports zu ermöglichen. Zu Frage 1: Maßnahmen gegen Diskriminierung bei einer möglichen Bewerbung Kölns Für den Fall einer erfolgreichen Bewerbung KölnRheinRuhr wird sich die Stadt Köln im Rah- men ihrer Zuständigkeiten dafür einsetzen, dass die Ausrichtung der Spiele an Rhein und Ruhr an den Grundsätzen der Menschenwürde, der Gleichbehandlung und der aktiven Aner- kennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt ausgerichtet wird. Das Konzept KölnRhein- Ruhr versteht sich ausdrücklich als Bewerbung für „Spiele für alle“, die Vielfalt als Stärke beto- nen und auf breite demokratische Legitimation durch Ratsbürgerentscheide und Beteiligungs- formate in der gesamten Region setzen. 3 Zu Frage 2: Sportförderung, Fehlanreize und Schutz von TINA*-Personen im Leistungs- und Nachwuchssport Unabhängig von einer Olympia-Bewerbung verfolgt die Stadt Köln das Ziel, Diskriminierung im organisierten Sport konsequent abzubauen und insbesondere TINA*-Personen besser zu schützen und zu fördern. Hierzu zählen unter anderem: die enge Zusammenarbeit des Amtes für Integration und Vielfalt und der queeren Fachstrukturen mit dem organisierten Sport in Köln, die Sensibilisierung von Vereinen, Verbänden und Trainer*innen für die Lebenslagen von TINA-Personen sowie die Stärkung diskriminierungsfreier Zugänge in Förderprogrammen und bei der Nut- zung städtischer Sportinfrastruktur. Zu Frage 3: Teilhabe und Förderung von TINA*-Personen im Breitensport Im Breitensport sieht die Stadt Köln einen zentralen Hebel, um Zugänge für TINA*-Personen zu eröffnen und Diskriminierung abzubauen. Bereits heute setzt die Region Rhein-Ruhr in ih- rem Olympia-Narrativ stark auf den Breitensport und das Ehrenamt: Knapp 12 Millionen Men- schen treiben in Nordrhein-Westfalen regelmäßig Sport, über fünf Millionen sind im Lan- dessportbund organisiert – diese Breite soll bewusst genutzt werden, um inklusive Strukturen weiter auszubauen. Für Köln bedeutet dies insbesondere: die Unterstützung von Vereinen und Initiativen, die explizit queer-inklusive Angebote schaffen oder bestehende Angebote entsprechend öffnen, den Ausbau barrierearmer, diskriminierungsfreier Zugänge zu städtischen Sportstätten und Förderprogrammen auch für TINA*-Personen und die verstärkte Kommunikation von Ansprechpartner*innen und Beschwerdewegen bei Diskriminierungserfahrungen im Sport. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1805/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 15.06.2026 16:54