A-R/0011/2022
Erneuerbare Energien in der Fläche zügig ausbauen - Versorgungssicherheit sichern - Anwohner beteiligen
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a-r-0011-2022-CDU-sichere Energie
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Antrag an den Rat Nr. A_R/0011/2022 23. März 2022 RATSANTRAG Erneuerbare Energien in der Fläche zügig ausbauen- Versorgungssicherheit sichern - Anwohner beteiligen - Klima schützen Präambel: Die Energiewende nachhaltig und sicher umzusetzen, ist eine wesentliche Herausforderung zur Erreichung der Klimaneutralität. Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise muss auch Münsters Energieversorgung neu aufgestellt werden. Die Versorgungssicherheit lässt sich nur sichern, wenn die erneuerbaren Energien in der Fläche schnellstens ausgebaut und zur Grundlastfähigkeit ausgebaut werden. Es gilt, zügig neue Standorte zu belegen und bestehende Standorte optimal auszunutzen. Weiterhin gilt es, die Planungs- und Bauprozesse drastisch zu verkürzen und die Akzeptanz dieser Energien bei der Bürgerschaft zu erhöhen. Auf diese Weise erreicht Münster schneller Klimaneutralität und sichert seine energetische Versorgung. Ziel sollte sein, spätestens im Jahr 2023 weitere Anlagen in Betrieb nehmen zu können. Der Rat der Stadt Münster beschließt daher: 1. Die erneuerbaren Energien in Münster werden auf freien Flächen schnellstmöglich ausgebaut. A) Um bereits bestehende Standorte für Windkraftanlagen energetisch besser auszunutzen, werden diese Flächen kurzfristig dahingehend geprüft, ob man dort weitere Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung installieren oder repowern kann. Durch diese Mehrfachbelegung erzielt Münster eine optimale energetische Ausnutzung. Das Abstandsproblem zu Flächen für Wohnbebauung wird durch diese Konzentration ebenfalls bestmöglich minimiert, der Flächenverbrauch grundsätzlich reduziert, die Kosten für Infrastruktur und die Zeiten für Netzausbau und Anschluss verkürzt. B) Ergänzend zu den derzeit im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windenergie wird geprüft, ob weitere Standorte für Windenergie aktiviert werden können. Dazu werden auch Standorte, die im letzten FNP-Verfahren ausgeschieden sind, nochmals überprüft. Mit den Eigentümern so identifizierter geeigneter Flächen werden kurzfristig Gespräche geführt und bei positivem Votum mit Priorität Bebauungspläne ausgestellt. C) Die Anwohner neuer und bestehender, ggf. auszuweitender Anlagen für regenerative Energien sind besonders in die Ausbaustrategie mit einzubinden. Um die Akzeptanz der Anlagen bei den Anwohnern zu erhöhen, erhalten diese vom Betreiber ein finanziell attraktives Nachbarschaftsgeld und werden adäquat am Ertrag der Anlagen finanziell beteiligt. D) Die bereits ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie, Photovoltaik und Solarthermie werden umgehend dahingehend geprüft, wo man kurzfristig neue Anlagen realisieren kann. Überall dort, wo das technisch machbar ist, werden die notwendigen Schritte zur Realisierung umgehend eingeleitet. E) Es wird kurzfristig ein Kataster freier Potentialflächen für Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung erstellt, damit z.B. Industriebrachen schneller entsprechend umgenutzt werden können. F) Die Landwirtschaft ist als wichtiger Partner und Besitzer bzw. Nutzer von Flächen zur Erzeugung regenerativer Energien in dieses Gesamtkonzept mit einzubeziehen. G) Bestehende Konflikte bei Flächen für erneuerbare Energien mit Belangen wie Artenschutz, Wohnraum, Nahrungsmittelproduktion und Erholung werden maßvoll neu austariert mit dem Ziel, die Geschwindigkeit von der ersten Planung bis zur Umsetzung drastisch zu erhöhen. H) Verschiedene Formen der erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Windkraft, Biogas etc.) werden miteinander kombiniert, um eine nachhaltige und grundlastfähige Energieversorgung zu erreichen. Dazu werden bereits zu Beginn Speicherkonzepte eingeplant. 2. Die Stadt Münster denkt künftig als Regiopole und stimmt ihren Flächenverbrauch und ihre Energieversorgung stärker mit den Umlandgemeinden ab. Die Bedarfe für Wohnraum, Energieerzeugung, Landwirtschaft, Erholung und Verkehr werden künftig gemeinsam geplant. Auch die Strategie für die Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff wird in diesem Regiopolen-Kontext künftig forciert. Begründung: Die Ukraine-Krise bedeutet nicht nur unendliches Leid für die Menschen in der Ukraine: Auch das Gefüge der Weltwirtschaft ist ins Wanken geraten. Die Knappheit an fossilen Energieträgern sorgt derzeit für dramatisch ansteigende Energiepreise. Münsters Energieversorgung beruht in weiten Teilen noch auf fossilen Energien. Um die Antrag an den Rat Nr. A_R/0011/2022 Energieversorgung dauerhaft sicherzustellen, muss diese so schnell wie möglich auf geopolitisch sichere und klimafreundliche erneuerbare Energien umgestellt werden. Die Produktion von regenerativer Energie auf freien Flächen ist hierzu das schnellste und effektivste Mittel. Da in Münster gerade freie Flächen sehr knapp sind, sollten diese möglichst intensiv genutzt werden. Die Konzentration durch Mehrfachbelegung, z.B. mit Windrädern plus Photovoltaik, hat zudem den Vorteil, dass die Abstandsproblematik zu Wohnbebauung und Flächen, die dem Natur- und Artenschutz vorbehalten sind, möglichst wenige Flächen tangiert. Deshalb sollten alle freien Flächen – bereits belegte und potentiell für die Energieerzeugung geeignete - diesbezüglich überprüft werden. Mehrfachnutzung von regenerativer Energie plus Landwirtschaft oder plus Naturschutz auf der gleichen Fläche. Wie durch die Verwaltung mittgeteilt wurde, können ergänzend zu den Konzentrationszonen des Flächennutzungsplans über vorhabenbezogene Bebauungspläne weitere Standorte für Windenergie aktiviert werden. Von daher sollen die Potenzialräume der Potenzialflächenanalyse von enveco (2015), die im FNP-Änderungs-Verfahren abgewogen und ausgeschieden worden sind, erneut im Hinblick auf die Eignung für Windenergie überprüft werden. Für geeignete Flächen sollen mit den Grundstückseigentümer Gespräche über die Aktivierung der Potenziale geführt werden und im positiven Fall prioritär Bebauungspläne aufgestellt werden. Für eine schnelle Realisierung entscheidend ist es vor allem, die Anlieger von solchen Anlagen gedanklich mitzunehmen. In einigen umliegenden Kreisen des Münsterlandes hat man sehr gute Erfahrungen gemacht, indem man diese finanziell beteiligt hat. Je näher man dort an so einer Anlage wohnt, desto höher kann so ein „Nachbarschaftsgeld“ ausfallen. Im Kreis Borken sind das z.B. bis zu 3.000 EUR/ Jahr. Gezahlt wird dieses Nachbarschaftsgeld dort von den Betreibern der Anlagen. Ebenso gute Erfahrungen hat man dort mit Beteiligungsmöglichkeiten gemacht. Auch hier werden die Anlieger bevorzugt und können Anteile in fünfstelliger Höhe zeichnen. Bei Renditen derzeit von 6 bis 8 Prozent werden solche Anlagemöglichkeiten gerne genutzt. Die Erhöhung der Planungs- und Umsetzungsgeschwindigkeit muss in Zeiten einer drohenden Versorgungsknappheit eine Selbstverständlichkeit sein. Die Miteinbeziehung der Anwohner und das Ausräumen rechtlicher Hürden ist hier ein wichtiger Schlüssel, ebenso wie die Bereitstellung von ausreichend Personal. Ebenso wichtig wird es künftig sein, die gesamte Flächennutzung der Region gemeinsam mit dem Münsterland zu denken und zu planen. Nur dann können Wohnen, Wirtschaften, Erholung und Verkehr für die Zukunft richtig aufgestellt werden. Künftig sollten Münster und das Münsterland als Regiopole gemeinsam agieren – auch im Energiebereich. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0011/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 24.03.2022
- Erstellt
- 24.03.2022 15:19