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A-R/0011/2022

Erneuerbare Energien in der Fläche zügig ausbauen - Versorgungssicherheit sichern - Anwohner beteiligen

Antrag an den Rat 24.03.2022

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a-r-0011-2022-CDU-sichere Energie

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a-r-0011-2022-CDU-sichere Energie

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Antrag an den Rat Nr. A_R/0011/2022 
 
23. März 2022 
RATSANTRAG 
 
 
Erneuerbare Energien in der Fläche zügig ausbauen- 
Versorgungssicherheit sichern - Anwohner beteiligen - 
Klima schützen 
 
Präambel: 
Die Energiewende nachhaltig und sicher umzusetzen, ist eine wesentliche Herausforderung 
zur Erreichung der Klimaneutralität. Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise muss auch 
Münsters Energieversorgung neu aufgestellt werden. Die Versorgungssicherheit lässt sich 
nur sichern, wenn die erneuerbaren Energien in der Fläche schnellstens ausgebaut und zur 
Grundlastfähigkeit ausgebaut werden. Es gilt, zügig neue Standorte zu belegen und 
bestehende Standorte optimal auszunutzen. Weiterhin gilt es, die Planungs- und 
Bauprozesse drastisch zu verkürzen und die Akzeptanz dieser Energien bei der Bürgerschaft 
zu erhöhen. Auf diese Weise erreicht Münster schneller Klimaneutralität und sichert seine 
energetische Versorgung. Ziel sollte sein, spätestens im Jahr 2023 weitere Anlagen in Betrieb 
nehmen zu können. 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt daher: 
1. Die erneuerbaren Energien in Münster werden auf freien Flächen schnellstmöglich 
ausgebaut.  
 
A) Um bereits bestehende Standorte für Windkraftanlagen energetisch besser 
auszunutzen, werden diese Flächen kurzfristig dahingehend geprüft, ob man dort 
weitere Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung installieren oder 
repowern kann. Durch diese Mehrfachbelegung erzielt Münster eine optimale 
energetische Ausnutzung. Das Abstandsproblem zu Flächen für Wohnbebauung 
wird durch diese Konzentration ebenfalls bestmöglich minimiert, der 
Flächenverbrauch grundsätzlich reduziert, die Kosten für Infrastruktur und die 
Zeiten für Netzausbau und Anschluss verkürzt. 
 
B) Ergänzend zu den derzeit im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesenen 
Konzentrationszonen für Windenergie wird geprüft, ob weitere Standorte für 
Windenergie aktiviert werden können. Dazu werden auch Standorte, die im 
letzten FNP-Verfahren ausgeschieden sind, nochmals überprüft. Mit den

Eigentümern so identifizierter geeigneter Flächen werden kurzfristig Gespräche 
geführt und bei positivem Votum mit Priorität Bebauungspläne ausgestellt. 
 
C) Die Anwohner neuer und bestehender, ggf. auszuweitender Anlagen für 
regenerative Energien sind besonders in die Ausbaustrategie mit einzubinden. 
Um die Akzeptanz der Anlagen bei den Anwohnern zu erhöhen, erhalten diese 
vom Betreiber ein finanziell attraktives Nachbarschaftsgeld und werden 
adäquat am Ertrag der Anlagen finanziell beteiligt. 
 
D) Die bereits ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie, Photovoltaik und 
Solarthermie werden umgehend dahingehend geprüft, wo man kurzfristig neue 
Anlagen realisieren kann. Überall dort, wo das technisch machbar ist, werden die 
notwendigen Schritte zur Realisierung umgehend eingeleitet.  
 
E) Es wird kurzfristig ein Kataster freier Potentialflächen für Anlagen zur 
regenerativen Energieerzeugung erstellt, damit z.B. Industriebrachen schneller 
entsprechend umgenutzt werden können. 
 
F) Die Landwirtschaft ist als wichtiger Partner und Besitzer bzw. Nutzer von Flächen 
zur Erzeugung regenerativer Energien in dieses Gesamtkonzept mit 
einzubeziehen. 
 
G) Bestehende Konflikte bei Flächen für erneuerbare Energien mit Belangen wie 
Artenschutz, Wohnraum, Nahrungsmittelproduktion und Erholung werden 
maßvoll neu austariert mit dem Ziel, die Geschwindigkeit von der ersten 
Planung bis zur Umsetzung drastisch zu erhöhen. 
 
H) Verschiedene Formen der erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie, 
Windkraft, Biogas etc.) werden miteinander kombiniert, um eine nachhaltige 
und grundlastfähige Energieversorgung zu erreichen. Dazu werden bereits zu 
Beginn Speicherkonzepte eingeplant. 
 
 
2. Die Stadt Münster denkt künftig als Regiopole und stimmt ihren Flächenverbrauch 
und ihre Energieversorgung stärker mit den Umlandgemeinden ab. Die Bedarfe für 
Wohnraum, Energieerzeugung, Landwirtschaft, Erholung und Verkehr werden künftig 
gemeinsam geplant. Auch die Strategie für die Erzeugung und Nutzung von grünem 
Wasserstoff wird in diesem Regiopolen-Kontext künftig forciert. 
 
Begründung:  
Die Ukraine-Krise bedeutet nicht nur unendliches Leid für die Menschen in der Ukraine: Auch 
das Gefüge der Weltwirtschaft ist ins Wanken geraten. Die Knappheit an fossilen 
Energieträgern sorgt derzeit für dramatisch ansteigende Energiepreise. Münsters 
Energieversorgung beruht in weiten Teilen noch auf fossilen Energien. Um die

Antrag an den Rat Nr. A_R/0011/2022 
 
Energieversorgung dauerhaft sicherzustellen, muss diese so schnell wie möglich auf 
geopolitisch sichere und klimafreundliche erneuerbare Energien umgestellt werden.  
Die Produktion von regenerativer Energie auf freien Flächen ist hierzu das schnellste und 
effektivste Mittel. Da in Münster gerade freie Flächen sehr knapp sind, sollten diese 
möglichst intensiv genutzt werden. Die Konzentration durch Mehrfachbelegung, z.B. mit 
Windrädern plus Photovoltaik, hat zudem den Vorteil, dass die Abstandsproblematik zu 
Wohnbebauung und Flächen, die dem Natur- und Artenschutz vorbehalten sind, möglichst 
wenige Flächen tangiert. Deshalb sollten alle freien Flächen – bereits belegte und potentiell 
für die Energieerzeugung geeignete - diesbezüglich überprüft werden. Mehrfachnutzung von 
regenerativer Energie plus Landwirtschaft oder plus Naturschutz auf der gleichen Fläche.  
Wie durch die Verwaltung mittgeteilt wurde, können ergänzend zu den Konzentrationszonen 
des Flächennutzungsplans über vorhabenbezogene Bebauungspläne weitere Standorte für 
Windenergie aktiviert werden. Von daher sollen die Potenzialräume der 
Potenzialflächenanalyse von enveco (2015), die im FNP-Änderungs-Verfahren abgewogen 
und ausgeschieden worden sind, erneut im Hinblick auf die Eignung für Windenergie 
überprüft werden. Für geeignete Flächen sollen mit den Grundstückseigentümer Gespräche 
über die Aktivierung der Potenziale geführt werden und im positiven Fall prioritär 
Bebauungspläne aufgestellt werden. 
  
Für eine schnelle Realisierung entscheidend ist es vor allem, die Anlieger von solchen 
Anlagen gedanklich mitzunehmen. In einigen umliegenden Kreisen des Münsterlandes hat 
man sehr gute Erfahrungen gemacht, indem man diese finanziell beteiligt hat. Je näher man 
dort an so einer Anlage wohnt, desto höher kann so ein „Nachbarschaftsgeld“ ausfallen. Im 
Kreis Borken sind das z.B. bis zu 3.000 EUR/ Jahr. Gezahlt wird dieses Nachbarschaftsgeld 
dort von den Betreibern der Anlagen. Ebenso gute Erfahrungen hat man dort mit 
Beteiligungsmöglichkeiten gemacht. Auch hier werden die Anlieger bevorzugt und können 
Anteile in fünfstelliger Höhe zeichnen. Bei Renditen derzeit von 6 bis 8 Prozent werden 
solche Anlagemöglichkeiten gerne genutzt.  
Die Erhöhung der Planungs- und Umsetzungsgeschwindigkeit muss in Zeiten einer 
drohenden Versorgungsknappheit eine Selbstverständlichkeit sein. Die Miteinbeziehung der 
Anwohner und das Ausräumen rechtlicher Hürden ist hier ein wichtiger Schlüssel, ebenso 
wie die Bereitstellung von ausreichend Personal. 
Ebenso wichtig wird es künftig sein, die gesamte Flächennutzung der Region gemeinsam mit 
dem Münsterland zu denken und zu planen. Nur dann können Wohnen, Wirtschaften, 
Erholung und Verkehr für die Zukunft richtig aufgestellt werden. Künftig sollten Münster und 
das Münsterland als Regiopole gemeinsam agieren – auch im Energiebereich. 
 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

06.04.2022 Rat
TOP 43.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0011/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
24.03.2022
Erstellt
24.03.2022 15:19