Mandari Insight

V/0111/2015/1

Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe

Vorlagen 23.03.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 16

Anlage 2 Vorlage V_0111_2015 Flüchtlingseinrichtungen

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Ansehen

Anlage 5 Vorlage V_0111_2015 Raumprogramm Dreifaltigkeitsschule

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Ansehen

Anlage 7 Änderungsantrag CDU

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Ansehen

Anlage 8 Änderungsantrag FDP

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 3 Vorlage V_0111_2015 Übersichtskarte

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Ansehen

Anlage 1 Vorlage V_0111_2015 Schülerprognose

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Ansehen

Anlage 6 Änderungsantrag SPD und Grüne GAL

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Ansehen

Anlage 2 Vorlage V_0111_2015 Flüchtlingseinrichtungen

1779 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0111/2015 
Flüchtlingseinrichtungen in Münster, die absehbar errichtet bzw. bezogen und in der Schülerprognose berücksichtigt werden 
Stadtteil Einrichtung 
In der 
Schülerprognose 
berücksichtigt ab 
Schuljahr 
Schülerinnen 
und Schüler 
pro Jahrgang 
Schule 
1 2 3 4 5
25 Mauritz-West Schaumburgstraße 2015/2016 3 Bodelschwinghschule 
47 Uppenberg Falgerstraße 2017/2018 3 Dreifaltigkeitsschule 
54 Mecklenbeck Standort steht noch nicht fest, Standort Heroldstraße war 
nicht umsetzbar, die Verwaltung prüft Alternativen 2017/2018 3 Peter-Wust-Schule 
57 Roxel Zum Schultenhof 2015/2016 3 Marienschule Roxel 
57 Roxel Pienersallee (Pavillongebäude) 2015/2016 3 Mar ienschule Roxel 
57 Roxel Tilbecker Straße 2020/2021 3 Marienschule Roxel 
58 Nienberge Waltruper Weg 2015/2016 3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienbe rge 
68 Sprakel nördlich Landwehr (Pavillongebäude) 2015/2 016 3 Grundschule Sprakel 
68 Sprakel nördlich Landwehr feste Einrichtung 2017/ 2018 3 Grundschule Sprakel 
62 Kinderhaus-Ost Wangeroogeweg / Feuerwehrgerätehau s 2017/2018 3 Paul-Schneider-Schule 
71 Mauritz-Ost Warendorfer Straße ehemaliger Truppenübungsplatz 
BIMA-Standort 2015/2016 3 Pötterhoekschule 
76 Gelmer-Dyckburg Freifläche nähe Tennisanlage 2015/ 2016 3 Astrid Lindgren-Schule Gelmer 
77 Handorf Kirschgarten (Pavillongebäude) 2015/2016 3 M atthias-Claudius-Schule Handorf 
77 Handorf Willingrott 2017/2018 3 Matthias-Claudius-Schule Handorf 
77 Handorf östlich Hobbeltstraße noch nicht bekannt Kardinal-von-Galen-Schule Handorf
87 Wolbeck Tönskamp 2015/2016 3 Nikolaischule Wolbeck 
97 Hiltrup-West Langestraße / Malteserstraße noch nic ht bekannt 3 Clemensschule Hiltrup 
98 Amelsbüren Landsberger Straße / Deermannstraße 201 7/2018 3 Davertschule Amelsbüren

Anlage 5 Vorlage V_0111_2015 Raumprogramm Dreifaltigkeitsschule

912 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0111/2015 
Raumart Anzahl 
Größe 
je Raum 
qm 
gesamt 
qm 
Unterricht 
Unterrichtsraum 4 65 260 
Differenzierungsraum (Inklusion) 3 20 - 30 75 
Mehrzweckraum 1 75 75 
Verwaltung* 
Lehrerbereich 
(einschl. Schulleiter/in und Stellvertreter/in) ca.109 109 
Sekretariat 1 ca. 27 27 
sonstiger Verwaltungsbereich ca. 60 60 
Personal- und Beratungsraum (Inklusion) ca. 20 20 
Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule 
zur Dreizügigkeit 
Raumprogramm 
* Die aufgeführten Flächen für den Verwaltungsbereich stellen den Gesamtbedarf dar. 
  Die vorhandenen kleinen Verwaltungsräume könnten entwurfsabhängig zur teilweisen Deckung 
  dieses Bedarfs eingesetzt bzw. für andere Zwecke rückgebaut werden. 
Bei einem Abriss der vorhandenen eingeschossigen Gebäudetrakte, in denen sich je 3 
Unterrichtsräume befinden, muss im Rahmen des Neubaus Ersatz für diese Räume geschaffen 
werden.

Anlage 7 Änderungsantrag CDU

4288 Zeichen

17.03.2015 
 
 
Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Vorlage 0111/2015 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen: 
 
Punkt 6. Ergänzung: 
„Die sukzessiv freiwerdenden Räumlichkeiten der auslaufenden Uppenbergschule (ehemals 
Augustin-Wibbelt-Schule) sollen kurzfristig bevorzugt der Marienschule zur Verfügung gestellt 
werden, bevor sie andere Nutzung erfahren. Durch sowohl steigende prognostizierte 
Grundschülerzahlen und zu erwartende Flüchtlingskinder als auch zusätzliche 
Differenzierungsräume im Rahmen der Inklusion steigt der Raumbedarf immens“. 
 
 
Punkt 7. Ergänzung: 
Bodelschwinghschule 
„Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten für den Umbau der Labore der PTA-Schule in 
Unterrichtsräume zu beziffern. Die Bodelschwinghschule benötigt die von der PTA-Schule im 
Obergeschoß genutzten Räumlichkeiten für die wohnortsnahe und angemessene Unterrichts-, 
Förderungs- und Betreuungssituation“.  
 
 
Aus Punkt 7. d. wird 6. d. mit der Ergänzung:  
„Die im Rahmen der Inklusion frei werdenden Räumlichkeiten der Johannesschule sollen 
bevorzugt der Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup und der Clemensschule sowohl als Unterrichtsräume 
als auch für den OGS-Bereich zur Verfügung gestellt werden“. 
 
 
Punkt 8. c. streichen: Davertschule Amelsbüren 
Stattdessen: neuer Punkt 9. g.: 
„Amelsbüren ist aufgrund von ausgewiesenen Neubaugebieten ein expandierender Stadtteil. 
Folglich wächst der Bedarf an Beschulung und Betreuung.  
Zur Qualitätssicherung eines wachsenden Stadtteils gehört auch ein adäquates Angebot für 
Bildung und Erziehung. Momentan ist das Raumangebot knapp, aber gerade noch ausreichend. 
In den benachbarten Kitas sind insgesamt 158 Kinder, die eine 45-Stunden-Betreung in 
Anspruch nehmen. Realistischer Weise werden die Eltern dieser Kinder einen OGS-Platz im 
Grundbereich beantragen. Additiv kommen weitere Plätze für den OGS-Bereich durch Neuzuzug 
oder durch Flüchtlingskinder hinzu. Perspektiv müssen Planungskosten für einen Um-, An- oder 
Neubau in den Haushalt eingestellt werden, um mittelfristig das Raumangebot der wachsenden

Nachfrage zu bedienen. Gleichzeitig muss ein barrierefreier Zugang gebaut werden, um den 
Ansprüchen der Inklusion gerecht zu werden“. 
 
 
Neuer Punkt 9. h.: Thomas-Morus-Schule 
„Aufgrund des geplanten Baugebietes „Markweg“ und der steigenden Flüchtlingszahlen wird der 
Thomas-Morus Schule, sofern die Anmeldungen entsprechend steigen, eine Vierzügigkeit 
zugesprochen. Der in die Jahre gekommene Container, der wegen des schlechten hygienischen 
Zustands für 25.000,- €  renoviert werden soll, soll mittelfristig abgerissen und durch einen 
Anbau der Schule ersetzt werden. Von der Renovierung soll abgesehen werden. 
Die Raumkapazitäten lassen trotz multifunktionaler Nutzung aller Räume (selbst im Kopierraum 
findet Nachhilfe für Flüchtlingskinder statt) keine weiteren Maßnahmen zu. Die Arbeit der 
ehrenamtlichen Helfer, die viele Stunden damit verbringen, den Flüchtlingskindern bei der 
Hausaufgabenbetreuung zu helfen, stößt jetzt schon an räumliche Grenzen“. 
 
 
Punkt 9. Ergänzung: 
„Sofern sich die Grundschule Sprakel gegen einen jahrgangsübergreifenden Unterricht in 
Jahrgangstufe 3 und 4 entscheiden sollte, muss der entstehende veränderte Raumbedarf 
entsprechend Berücksichtigung finden“. 
 
 
Punkt 10. Ergänzung: 
„Auf dem Kasernengelände der Oxford-Kaserne sollen nach jetzigem Entwicklungsstand 
mindestens 800 neue Wohneinheiten entstehen. Die im Einzugsbereich des Geländes liegende 
Mosaikschule hat momentan schon einen zusätzlichen Raumanspruch für den OGS-Bereich, der 
aus baulichen und liegenschaftlichen Gründen nicht umsetzbar ist. Im Rahmen des 
Konversionsprozesses soll die Neugründung einer zweizügigen Grundschule auf dem 
Kasernengelände Berücksichtigung finden. Die Planungsschritte sind jetzt anzustoßen.“ 
 
 
gez.  
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
 
 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
 
 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

Anlage 8 Änderungsantrag FDP

1795 Zeichen

FDP -Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48  
48163 Münster  
Tel.  0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email:  fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp-ms.de 
 
 
 
 
 Münster, 18.10.2015 
 
 
 
V/0111/2015 
Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich darau s ergebende 
Handlungsbedarfe 
 
Änderungsantrag 
 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung / der Auss chuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien mögen beschließen: 
 
Die Sachentscheidung wird wie folgt geändert: 
 
/g120 Die Beschlusspunkte 1. - 3. und 6. - 11. werden gestriche n. 
/g120 Beschlusspunkt 4. wird zu 1., Beschlusspunkt 5. wird zu 2.  
/g120 3. [neu]  Zur Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven für die jeweiligen Bezirke 
und Stadtteile wird ein Prozess in Gang gesetzt, in dem transparent die 
Bedarfe der Stadtteile und dann heruntergebrochen auf die Schulen vor 
Ort dargestellt werden. Berücksichtigung findet darin unter anderem: 
- Zuzug von Familien in Folge vor Erschließung von neu en Gebieten 
(z.B. Konversionsflächen) 
- Auslastung der u3- und ü3-Platze in den KiTas der Bezir ke bzw. 
Stadtteilen 
- Flüchtlingszahlen  
Daraus erarbeitet die Verwaltung eine Kostenaufstellung p ro Schule in 
zwei Varianten: 
1. Unter Einhaltung der Raumstandards für OGTS und Inklusion  
2. Eine Reduktionsvariante, die es ermöglicht ein pä dagogisches 
Konzept vor Ort umzusetzen 
An diesem Prozess sind von Seiten der Politik die Bezir ksvertreter, 
Planungs-, Sozial-, Kinder- und Jugendpolitiker einzub eziehen. Eine 
Beteiligung der Elternschaft wäre grundsätzlich zu begrüßen. 
/g120 4. [neu] Die Verwaltung wird beauftragt für diesen Prozes s einen Zeitplan zu 
entwickeln.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
erfolgt mündlich 
 
gez. 
Jörg Berens Dietmar Uhlenbrock 
FDP-Fraktion im Rat FDP-Fraktion im Rat

Ergänzungsvorlage Beschluss

11572 Zeichen

V/0111/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die aktualisierte Schülerprognose für die städtischen Grundschule n, die bis 
zum Schuljahr 2020/21 von einem Zuwachs von rd. 1.200 Schülerinnen und Schülern im 
Stadtgebiet ausgeht, differenziert nach Stadtbezirken zur Kenntnis (Anlage 1).  
 
2.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die hohe Dynamik bei den Flüchtlingszahle n und 
der Realisierung weiterer Standorte für Flüchtlingseinrichtungen die aktualisierte 
Schülerprognose die zahlenmäßige Entwicklung der schulpflichtigen Flüchtlingskinder und 
deren konkrete Zuordnung zu Grundschulen nur pauschal erfassen kann (Anlage 2). 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der prognostizierte Schülerzuwachs bis zum Schuljahr 
2020/21 an 28 der insgesamt 44 städtischen Grundschulen Handlungsbedarfe in 
unterschiedlichem Maße auslöst (vgl. beigefügte Übersichtskarte der Stadt Münster, Anlage 
3) 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für folgende Grundschulstandorte kurzfristig die 
weiteren Schritte einzuleiten, mit dem Ziel, schnellstmöglich die erforderlichen Errichtungs- 
bzw. Baubeschlüsse herbeizuführen und die erforderliche Bereitstellung der 
Investitionsmittel im Rahmen der Etatberatungen 2016 ff. vorzunehmen: 
a. Ermittlung der Rahmenbedingungen (u.a. Planungs- und Baurecht, Kosten, 
Zeitschiene) für den Neubau einer zweizügigen Grundschule als zweite n 
Grundschulstandort in Wolbeck auf dem Grundstück  Middelerstr./Grenkuhlenweg 
mit dem in Anlage 4 dargestellten Raumprogramm . Ein Raumprogramm wird 
unter Berücksichtigung der geltenden Standards für den Offenen Ganztag und 
die Inklusion mit den weiteren Beschlussvorlagen vorgelegt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0111/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0111/2015/1 
b. Erarbeitung der planerischen Rahmenbedingungen einschl. Kostenermittlung für die 
Erweiterung des Schulgebäudes der Nikolaischule Wolbeck in Massivbau um 2 
UnterrichtsrRäume mit je rd. 60 qm unter Berücksichtigung der geltenden 
Standards für den Offenen Ganztag und die Inklusion  als Ausbau zur vollen 
Vierzügigkeit und  
c. Erarbeitung der planerischen Rahmenbedingungen einschl. Kostenermittlung für die 
Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule für eine dauerhafte 
Dreizügigkeit mit dem in Anlage 5 dargestellten Raumprogra mm. Der Rat 
nimmt zur Kenntnis, dass die Anforderungen für den Offenen Ganztag und die 
Inklusion mit dem vorliegenden Raumprogramm (Anlage 5) erfüllt werden. 
d. Zur Einhaltung der vom Rat beschlossenen Raumstandards für den Offenen 
Ganztag und die Inklusion b ei den vorgesehenen Erweiterungs - und 
Neubaumaßnahmen entwickelt die Verwaltung im Austausch mit den Schulen 
Vorschläge für eine multifunktionale Nutzbarkeit von Unterrichts - und 
Mehrzweckräumen, die sich an einer flexiblen Nutzung für die verschiedenen 
unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Anforderungen des Schulbetriebs 
orientieren. Diese Vorschläge sind in die Entwicklung der Raumprogramme 
für die vorgesehenen Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen einzubeziehen. 
 
5. Der Rat stimmt dem Ankauf und der Aufste llung von Fertigbauklassen an folgenden 
Standorten zu  
a. bis zur Fertigstellung der neuen zweizügigen Grundschule in Wolbeck -Nord 
übergangsweise zusätzlich benötigte  Unterrichtsräume an der Nikolaischule 
Wolbeck  durch zunächst zwei Fertigbauklassen a‘ 60 m ² auf dem Schulgelände 
spätestens zum Schuljahr 2016/17 
b. zwei Fertigbauklassen a‘ 60 m² an der Astrid Lindgren -Schule Gelmer 
schnellstmöglich im Schuljahr 2015/16 aufzustellen, um die räumlichen Engpässe 
sowohl durch steigende Schülerzahlen als auch durch d ie voraussichtlich zum 
Jahreswechsel 2015/16 fertig gestellte Flüchtlingseinrichtung in Gelmer 
aufzufangen. 
6. Für den weiteren Prozess der Schulentwicklung in den einzelnen Stadtbezirken wird 
die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
einen Verfahrensvorschlag machen, der die vorliegenden Anträge der Fraktionen 
berücksichtigt. 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Grundschulen innerhalb des 
verfügbaren Raumbestandes vor Ort die bei dem prognostizierten Erreichen d er 
festgelegten Zügigkeit notwendigen zusätzlichen Unterrichts - und 
Betreuungsflächen zur Verfügung gestellt werden können 
a. Marienschule Roxel, 
b. Paul-Schneider-Schule,  
c. Gottfried-von-Cappenberg-Schule.

- 3 - 
V/0111/2015/1 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Schulen fü r das Schuljahr 2015/16 
Abweisungen von Anmeldungen vorgenommen wurden, da die Kapazitäten der 
Eingangsklassen unter Beachtung der Klassenfrequenzhöchstwerte ausgeschöpft 
waren und aufnahmefähige Grundschulen alternativ in der Nähe zur Verfügung 
stehen 
a. Bodelschwinghschule, 
b. Kreuzschule, 
c. Mosaik-Schule, 
d. Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup. 
Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen über 
diese Grundschulen hinaus in den nächsten Jahren weitere Grundschulen ebenfalls 
Schüler/innen abweisen werden müssen. 
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass angesichts des Vorrangs der 
Unterrichtsversorgung mit Klassenräumen an folgenden Grundschulen keine 
baulichen Erweiterungen zur Deckung der Bedarfe an OGS -Betreuungsräumen 
umgesetzt werden, zumal teilw. di e Standortflächen ausgereizt bzw. 
Herrichtungskosten in keinem angemessenen Verhältnis stehen 
a. Mosaik-Schule, 
b. Martinischule 
c. Davertschule Amelsbüren 
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die aktualisierte Schülerprognose eine 
Momentaufnahme darstellt und in Abhän gigkeit von der tatsächlichen Realisierung 
des Baulandprogramms, der Flüchtlingsentwicklung in Münster sowie des 
Elternwahlverhaltens starken Veränderungen unterworfen sein kann. Die weitere 
Entwicklung ist daher kontinuierlich zu beobachten und im Einzelf all anzupassen. 
Dies gilt insbesondere für folgende Grundschulen: 
a. Grundschule Sprakel, 
b. Pleisterschule, 
c. Margaretenschule, 
d. Pötterhoekschule, 
e. Peter-Wust-Schule, 
f. Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge. 
11. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Konversio nsfläche der York -Kaserne 
erhebliche Grundschulbedarfe ausgelöst werden und als Konsequenz der 
begrenzten Kapazitäten der  Grundschulen in den Stadtteilen Gremmendorf und 
Angelmodde auf dem Gelände der York -Kaserne in Abhängigkeit von der 
Entwicklung der K onversionsflächen ab dem Schuljahr 2020/21 eine zweizügige

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V/0111/2015/1 
Grundschule fertiggestellt sein muss. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die 
notwendigen weiteren Schritte einzuleiten. 
12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und 
notwendigen Flächenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der 
Personalstunden für Schulsekretariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der 
Stellenplanberatungen abzusichern sind. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Finanzierung der Sachentscheidung z u Ziffer 4) sind Planungsmittel und zu Ziffer 5) sind 
Investitionsmittel im Haushaltsplan 2015 wie folgt veranschlagt: 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe  0301 Leistungen für 
Schulen 
   
Investitions- 
maßnahme 
4530 Fertigbauklassen 
Grundschulen 
   
Zeile  08 Baumaßnahmen 2015 250.000 Astrid Lindgren -Schule 
Gelmer 
   2016 250.000 Nikolaischule Wolbeck 
   gesamt 500.000  
      
Zeile   09 Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen 
2015 15.000  
   2016 15.000  
   gesamt 30.000  
      
Investitions- 
maßnahme 
4590 Erw. Grundschulen 2015 100.000 Planungsmittel 
Erw. 
Dreifaltigkeitsschule, 
Nikolaischule Wolbeck 
und  
Neubau Grundschule 
Wolbeck-Nord 
      
 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Etatplanung für das Haushaltsjahr 2016 ff. die 
notwendigen Finanzmittel für die beabsichtigte neue zweizügige Grundschule in Wolbeck -Nord 
(Ziffer 4a) und die bauliche Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um 2 Unterrichtsräume in 
Massivbau (Ziffer 4b) sowie die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule um einen Zug (Ziffer 4 c) 
zusätzlich bereitgestellt werden müssen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie der Ausschuss  für Kinder, Jugendliche und 
Familien haben in der gemeinsamen Sitzung am 18.03.2015 die Vorlage mit den im Beschlussvor-
schlag durch Durchstreichen bzw. Fettdruck kenntlich gemachten Änderungen mehrheitlich b e-
schlossen. 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage ohne Beschlussfassung geschoben.

- 5 - 
V/0111/2015/1 
 
Zu den Änderungen zu Ziffer 4: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 Beschlüsse über Raumstandards im Offenen Gan z-
tag (vgl. Vorlage V/0661/2014/1. Erg.) und zur räumlichen Ausstattung von Schulen des geme in-
samen Lernens (vgl. Vorlage V/0743/2014/2. Erg.) gefasst.  
Mit den Änderungen in Ziffer 4 wird das Ziel verfolgt, die Raumprogramme bei Neu - und Erweite-
rungsmaßnahmen unter Beachtung der beschlossenen Standards trotzdem individuell insbesonde-
re im Hinblick auf die multifunktionale Nutzung von Räumen zu überprüfen und festzulegen.  
 
Die Dreifaltigkeitsschule hält die Umsetzung der pädagogischen Anforderungen für die Inklus ion 
und den Offenen Ganztag trotz der gebildeten 7 Betreuungsgruppen mit dem vorgesch lagenen 
Raumprogramm, das entsprechend der geplanten Zügigkeit 3 OGS-Betreuungsräume und 3 Diffe-
renzierungsräume vorsieht, für machbar. Unter Berücksichtigung dieser Einschätzung und der 
Dringlichkeit, die Planungen zur Erweiterung des Schulgebäudes aufzun ehmen, wurde der B e-
schluss zur Einleitung der weiteren Schritte für die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule mit dem 
vorgeschlagenen Raumprogramm gefasst. 
 
Für die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck in Massivbau sowie den Neubau einer zweizügigen 
Grundschule in Wolbeck werden Vorschläge für ein Raumprogramm unter Berücksichtigung einer 
multifunktionalen Nutzung der Räume entwickelt und mit weiteren Beschlussvorlagen vorgelegt. 
Die planerischen Rahmenbedingungen und Kostenermittlungen können erst nach dem endgültigen 
Beschluss über das Raumprogramm erarbeitet werden. 
 
Zu dem Streichen der bisherigen Ziffern 6 bis 11 und dem neuen Beschlusspunkt 6: 
 
Da der Handlungsdruck für die in den bisherigen Ziffern 6 bis 11 aufgeführten Schulstandorten 
nicht so dringlich ist, sollen die Entscheidungen zu diesen Standorten zunächst zurückgestellt und 
im weiteren Prozess gefasst werden. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Ausschus-
ses für Schule und Weiterbildung am 21.04.2015 in einen mdl. Bericht einen Vorschlag zum weite-
ren Verfahren machen. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Schülerprognose für die städtischen Grundschulen differenziert nach Stadtbezirken 
Anlage 2 bei der Prognose berücksichtigte Standorte für Flüchtlingseinrichtungen 
Anlage 3 Übersichtskarte der städtischen Grundschulen, für die sich Handlungsbedarfe erge-
  ben 
Anlage 4 Raumprogramm für den Neubau einer zweizügigen Grundschule in Wolbeck 
Anlage 5  Raumprogramm für die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule zur Dreizügigkeit 
Anlage 6  Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion und Ratsfraktion Grünen/ GAL 
Anlage 7 Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion 
Anlage 8  Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion

Anlage 3 Vorlage V_0111_2015 Übersichtskarte

1877 Zeichen

Münstersche 
Aa
aA ehcsretsnüM
Werse
Angel
Ems
Dortmund - Ems - Kanal
Aa
See
-
Dortmund - Ems - Kanal
Dortmund-Ems-Kanal
Altenberge
Gronau
Lüdinghausen
Rheine
Warendorf
Hamm
GimbteOsnabrück
Recklinghausen
Telgte
Westbevern
Albersloh
GremmendorfMecklenbeck
Roxel
Nienberge
Kinderhaus
Häger
Coerde
Gievenbeck
Sprakel
RinkerodeDortmund
Senden
Bösensell
Albachten
Amelsbüren
Hiltrup
Wolbeck
Angelmodde
St. Mauritz
Handorf
Gelmer
Waldfriedhof
Lauheide
Coesfeld
Recklinghausen
Dortmund
Hamm
Beckum
Warendorf
Osnabrück
RheineGronau
DB
DB
DB
DB
DB
DB
DB
235
1
73E
43
1
73E
1
73E
54
54
51
51
51
219
54
219
51
54
Münster - Nord
Anschluss
Münster - Süd
Autobahnkreuz
0 1 2 3
KM
Graphische Realisation:
STADT MUNSTER
UND KATASTERAMT
VERMESSUNGS-
Matthias-Claudius-Schule
Handorf
Astrid Lindgren-Schule 
Gelmer
Pötterhoekschule
Margaretenschule
Eichendorffschule
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup
Matthias-Claudius-Schule
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Grundschule am Kinderbach
Peter-Wust-Schule
Ludgerusschule 
Albachten
Angelmodde
Mosaik-Schule
Nikolaischule Wolbeck
Davertschule Amelsbüren
Grundschule 
Loevelingloh
Annette-von-Droste-Hülshoff-
Schule Angelmodde
Marienschule Hiltrup
Clemensschule Hiltrup
Ludgerusschule Hiltrup
Gottfried-von-Cappenberg-Schule Idaschule
Hermannschule
Aegidii-Ludgeri-Schule
Mauritzschule
Martinischule
Kreuzschule
Pleisterschule
Dreifaltigkeitsschule Thomas-Morus-Schule
Theresienschule
Norbertschule Kardinal-von-
Galen-Schule
Handorf
Grundschule Sprakel
Annette-von-Droste-
Hülshoff-Schule
Nienberge
Michaelschule
Marienschule Roxel
Melanchtonschule
Paul-Schneider-Schule
Wartburg-Grundschule
Martin-Luther-Schule
Bodelschwinghschule
Johannisschule
Overbergschule
Grundschule 
Kinderhaus-West
Grundschulstandort
Kein Handlungsbedarf
Handlungsbedarf
Stand: 4.2.2015
Auswirkungen der Schülerprognose auf die 44 städtischen
Grundschulen bis zum Schuljahr 2020/21

Anlage 1 Vorlage V_0111_2015 Schülerprognose

5653 Zeichen

ANLAGE 1 zur Vorlage  V/0111/2015
Grundschulen in der Stadt Münster
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 109,25 2.291 102,25 7 437 9.200 401 36
2015/2016 109,25 2.379 103,84% 101,25 8 437 9.473 102,97% 406 31
2016/2017 109,25 2.549 111,26% 109,25 0 437 9.653 104,92% 417 20
2017/2018 109,25 2.514 109,72% 108,25 1 437 9.899 107,60% 421 16
2018/2019 109,25 2.484 108,40% 107,25 2 437 10.053 109,27% 426 11
2019/2020 109,25 2.564 111,91% 112,75 -3,5 437 10.224 111,13% 439 -2
2020/2021 109,25 2.774 121,08% 115,75 -6,5 437 10.444 113,52% 445 -8
Grundschulen im Stadtbezirk Mitte
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 31,25 719 32,25 -1 125 2.769 123 2
2015/2016 31,25 744 103,48% 31,25 0 125 2.868 103,56% 124 1
2016/2017 31,25 742 103,18% 32,25 -1 125 2.920 105,43% 127 -2
2017/2018 31,25 764 106,30% 32,25 -1 125 3.019 109,02% 128 -3
2018/2019 31,25 725 100,88% 32,25 -1 125 3.018 108,97% 128 -3
2019/2020 31,25 722 100,37% 32,25 -1 125 2.989 107,94% 129 -4
2020/2021 31,25 795 110,50% 33,25 -2 125 3.038 109,73% 130 -5
Grundschulen im Stadtbezirk West
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 26 558 24 2 104 2.206 92 12
2015/2016 26 550 98,57% 23 3 104 2.250 102,00% 94 10
2016/2017 26 579 103,81% 25 1 104 2.252 102,08% 96 8
2017/2018 26 571 102,31% 24 2 104 2.278 103,27% 96 8
2018/2019 26 538 96,33% 23 3 104 2.246 101,81% 95 9
2019/2020 26 571 102,24% 25 1 104 2.263 102,60% 97 7
2020/2021 26 601 107,63% 25 1 104 2.292 103,92% 97 7
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4
Schuljahr
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4

ANLAGE 1 zur Vorlage  V/0111/2015
Grundschulen im Stadtbezirk Nord
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 16 270 14 2 64 1.177 54 10
2015/2016 16 316 117,04% 14,5 1,5 64 1.212 102,96% 56 8
2016/2017 16 324 120,12% 14,5 1,5 64 1.212 102,96% 57 7
2017/2018 16 298 110,31% 14,5 1,5 64 1.216 103,28% 57 7
2018/2019 16 308 114,19% 14,5 1,5 64 1.243 105,63% 58 6
2019/2020 16 301 111,42% 15 1 64 1.226 104,12% 59 5
2020/2021 16 328 121,45% 15 1 64 1.225 104,05% 60 4
Grundschulen im Stadtbezirk Ost
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 9 209 8 1 36 750 32 4
2015/2016 9 205 98,09% 8,5 0,5 36 795 105,95% 33 3
2016/2017 9 222 106,30% 9,5 -0,5 36 826 110,18% 35 1
2017/2018 9 232 110,96% 9,5 -0,5 36 872 116,22% 36 0
2018/2019 9 241 115,37% 9,5 -0,5 36 895 119,27% 37 -1
2019/2020 9 241 115,15% 10,5 -1,5 36 926 123,53% 39 -3
2020/2021 9 254 121,60% 10,5 -1,5 36 955 127,37% 40 -4
Grundschulen im Stadtbezirk Südost
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 13 238 11 2 52 1.058 47 5
2015/2016 13 291 122,27% 12 1 52 1.128 106,61% 47 5
2016/2017 13 330 138,74% 14 -1 52 1.183 111,86% 49 3
2017/2018 13 310 130,15% 14 -1 52 1.233 116,53% 51 1
2018/2019 13 325 136,64% 14 -1 52 1.323 125,09% 54 -2
2019/2020 13 361 151,80% 15 -2 52 1.398 132,09% 58 -6
2020/2021 13 406 170,67% 17 -4 52 1.473 139,22% 60 -8
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4

ANLAGE 1 zur Vorlage  V/0111/2015
Grundschulen im Stadtbezirk Hiltrup (ohne Grundschule Berg Fidel / PRIMUS-Schule)
festgelegte
Anzahl
Eingangs-
klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
Aufnahme-
kapazität
Klassen
Schülerinnen
und
Schüler
Veränderung
im Vergleich 
zum 
Ausgangsjahr 
2014/2015
Bedarf
Klassen
Differenz
Klassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2014/2015 14 297 13 1 56 1.240 53 3
2015/2016 14 273 91,92% 12 2 56 1.221 98,49% 52 4
2016/2017 14 351 118,27% 14 0 56 1.260 101,59% 53 3
2017/2018 14 339 114,15% 14 0 56 1.282 103,39% 53 3
2018/2019 14 346 116,51% 14 0 56 1.328 107,13% 54 2
2019/2020 14 369 124,21% 15 -1 56 1.422 114,68% 57 -1
2020/2021 14 391 131,50% 15 -1 56 1.460 117,75% 58 -2
Schuljahr
Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4

Anlage 6 Änderungsantrag SPD und Grüne GAL

9110 Zeichen

SPD-Ratsfraktion 
Ratsfraktion Grüne/GAL 
Änderungsantrag zur Vorlage 0111/2015 
„Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende 
Handlungsbedarfe“ 
 
1.-3. wie Vorlage 
 
4. a. neu: „Ermittlung der Rahmenbedingungen (u.a. Planungs- und Baurecht, Kosten, 
Zeitschiene) für den Neubau einer zweizügigen Grundschule als zweiten 
Grundschulstandort in Wolbeck auf dem Grundstück 
Middelerstr./Grenkuhlenweg. Ein Raumprogramm wird unter Berücksichtigung 
der geltenden Standards für den Offenen Ganztag und die Inklusion mit den 
weiteren Beschlussvorlagen vorgelegt.“ 
 
4. b. neu: „Erarbeitung der planerischen Rahmenbedi ngungen einschl. Kostenermittlung 
für die Erweiterung des Schulgebäudes der Nikolaischule Wolbeck in 
Massivbau um 2 Unterrichtsräume mit je rd. 60 qm unter Berücksichtigung der 
geltenden Standards für den Offenen Ganztag und die Inklusion als Ausbau 
zur vollen Vierzügigkeit.“ 
 
4. c. neu: „Erarbeitung der planerischen Rahmenbedi ngungen einschl. Kostenermittlung 
für die Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule für eine 
dauerhafte Dreizügigkeit. Ein Raumprogramm wird unter Berücksichtigung der 
geltenden Standards für den Offenen Ganztag und die Inklusion mit den 
weiteren Beschlussvorlagen vorgelegt.“ 
 
4. d. neu: „Zur Einhaltung der vom Rat beschlossene n Raumstandards für den Offenen 
Ganztag und die Inklusion bei den vorgesehenen Erweiterungs- und 
Neubaumaßnahmen entwickelt die Verwaltung im Austausch mit den Schulen 
Vorschläge für eine multifunktionale Nutzbarkeit von Unterrichts- und 
Mehrzweckräumen, die sich an einer flexiblen Nutzung für die verschiedenen 
unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Anforderungen des Schulbetriebs 
orientieren. Diese Vorschläge sind in die Entwicklung der Raumprogramme für 
die vorgesehenen Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen einzubeziehen.“ 
 
5. wie Vorlage 
 
6. neu:  „Um die geltenden Raumstandards für den Of fenen Ganztag und die Inklusion 
an Münsters Schulen umsetzen zu können, ist von der Verwaltung in 
Kooperation mit den Schulen ein Unterstützungsprogramm zur 
multifunktionalen Nutzung von Unterrichtsräumen und Mehrzweckräumen zu 
erarbeiten und mit einem entsprechenden Kostenrahmen zu versehen. Hierzu 
zählen insbesondere Fragen der Ausstattung der Räume mit Mobiliar, das 
eine flexible Nutzung von Räumen während des gesamten Schultages 
ermöglicht.“ 
 
7. neu: „Zur Erarbeitung von Entwicklungsperspektiv en für die übrigen in der Vorlage 
genannten Grundschulstandorte inklusive der Belange des Ganztags und der

Inklusion werden Handlungsalternativen im Rahmen eines bezirksbezogenen 
Workshopprozesses unter Beteiligung von Verwaltung, Politik und Schulen 
entwickelt. Diese sind mit konkreten Kostenschätzungen zu versehen und in 
einer gesonderten Vorlage alternativ darzustellen. Einzubeziehen in die 
Modelle zur Entwicklung der Grundschulstandorte sind ebenso die 
wachsenden Bedarfe bei Angeboten der Kindertagesbetreuung. Für den 
Zeitraum dieses Prozesses und bis zur Vorlage dieser Handlungsalternativen 
werden die übrigen in der Ursprungsvorlage aufgeführten Beschlusspunkte 
zurückgestellt.“ 
 
8. neu: „Für den Stadtteil Gievenbeck entwickelt di e Verwaltung vor dem Hintergrund 
der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung u.a. im Zusammenhang mit der 
Konversion alternative Handlungsoptionen zur Aufrechterhaltung und 
Schaffung eines bedarfsgerechten Versorgungsangebots im 
Grundschulbereich sowie mit Angeboten des Ganztags. Hierbei sollen auch 
sich abzeichnende Entwicklungen, die über den Prognosezeitraum der 
aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020/21 hinaus gehen, 
berücksichtigt werden.“ 
 
9. neu: „Für den Stadtbezirk Hiltrup erarbeitet die  Verwaltung vor dem Hintergrund der 
zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung Handlungsalternativen zur 
Sicherstellung eines bedarfsgerechten und wohnortnahen 
Grundschulangebots. Hierbei sind insbesondere die Entwicklungen der 
Schullandschaft insgesamt im Stadtbezirk Hiltrup, der steigende Bedarf an 
Angeboten der Kindertagesbetreuung und die Entwicklungsperspektiven der 
Stadthalle Hiltrup einzubeziehen.“ 
 
10. neu: „Die Verwaltung entwickelt vor dem Hinterg rund der wachsenden Zahl von 
Schülerinnen und Schülern im Grundschulbereich ein tragfähiges 
Finanzierungsmodell für die notwendigen Investitionen in Schulbauten und 
Schulerweiterungen.“ 
 
Begründung: 
 
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2020/21 ergibt einen Zuwachs von 1.200 
Schülerinnen und Schülern stadtweit. Daraus entstehen an vielen Grundschulen und in allen 
Stadtbezirken Münsters Handlungsbedarfe. Statt wie in anderen Städten aufgrund des  
demografischen Wandels Schulschließungen zu entscheiden, muss Münster darüber  
diskutieren und Entscheidungen treffen, wie seine Grundschullandschaft auch künftig der  
wachsenden Bevölkerung entsprechend ein bedarfsgerechtes Grundschulangebot in allen  
Stadtteilen wohnortnah vorhalten kann. Dabei ist der Handlungsdruck in einigen Stadtteilen  
größer und eiliger als in anderen Stadtteilen. Dieser Unterschiedlichkeit des  
Handlungsdrucks an den verschiedenen Grundschulstandorten soll mit der vorgeschlagenen  
Vorgehensweise Rechnung getragen werden, so dass heute lediglich die Entscheidungen  
getroffen werden, die unmittelbar einer Lösung bedürfen, und für alle weiteren Maßnahmen  
ausreichend Beratungszeit auch für alternative Lösungskonzepte besteht. 
 
Grundschule umfasst heute sehr viel mehr als den reinen Schulunterricht.  
Ganztagsangebote werden immer stärker nachgefragt und das gemeinsame Lernen

verändert den Schulalltag. Diesen Entwicklungen muss auch mit einer zeit- und  
bedarfsgemäßen Gestaltung der Schulräume Rechnung getragen werden. Der Rat hat klare  
Standards für die genannten Bereiche und ihre räumliche Ausstattung beschlossen. Ihre  
Einhaltung ist bei vielen Bestandsgebäuden schon allein aus liegenschaftlichen Gründen und  
nicht zuletzt wegen der finanziell begrenzten Handlungsspielräume kaum möglich. Wenn in  
Münster neue Schulräume und –gebäude entstehen, müssen sie aber zur Anwendung  
kommen. Hierbei ist insbesondere auch auf die Festlegungen zur multifunktionalen Nutzung  
von Unterrichts- und Mehrzweckräumen in den Ratsbeschlüssen Rücksicht zu nehmen. Die  
Erfüllung der gesetzten Standards wird nicht pauschal an jeder Schule in derselben Weise  
und nur über die Schaffung exklusiver neuer Räume für die Differenzierung oder den  
Ganztag zu realisieren sein. Gefordert sind vielmehr flexibel und multifunktional nutzbare  
Räumlichkeiten, die auch einer weiteren Entwicklung des Schulen Raum und Möglichkeiten  
geben. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang auch, in welchem Umfang neben den  
eigentlichen Schulräumen auch Ausstattungsprogramme zu dieser Multifunktionalität von  
Schulräumen sinnvoll beitragen können. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf  
den Ratsantrag „Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens-  
und Lernorte weiterentwickeln!“. 
 
Zudem sind bei dem steigenden Bedarf an Grundschul- und Ganztagsangeboten auch die  
steigenden Bedarfe im Bereich der Kindertagesbetreuung zu berücksichtigen. An vielen  
Stellen überschneiden sich diese wachsenden Bedarfe in den Stadtteilen und müssen daher  
bei der Entwicklung von Handlungsalternativen zusammen gedacht werden. Nur so können  
sich sinnvolle Synergien ergeben und die notwendigen Raumressourcen nachhaltig und mit  
vertretbarem finanziellem Aufwand geschaffen werden. 
 
In Gievenbeck und im Stadtbezirk Hiltrup ergeben sich besondere Handlungsbedarfe durch  
die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung. Hier sollen alternative Handlungsoptionen  
entwickelt und dargestellt werden, die die Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen  
umfassend berücksichtigen und die auch bestehende Raumressourcen, die durch  
verändertes Nutzungsverhalten oder z.B. Veränderungen der Schullandschaft nicht mehr in  
dem Umfang wie zuvor genutzt werden, in den Blick nehmen. 
 
Schulentwicklung – und um diese geht es angesichts der zu erwartenden  
Bevölkerungsentwicklung und bei den hier zu entscheidenden Maßnahmen – kann nur im  
Dialog der verschiedenen Beteiligten erfolgreich gelingen. Dem ist auch bei den nun  
anstehenden Entwicklungen und Entscheidungen Rechnung zu tragen. Nur im Dialog vor Ort  
können auch individuelle Lösungen für die Bedarfe an den Schulen und in den Stadtteilen  
bestmöglich erarbeitet werden. Die Beschlusspunkte der Ursprungsvorlage, die durch diesen  
Änderungsantrag zunächst nicht beschlossen werden, sollen in den weiteren  
Beratungsprozess in den bezirksbezogenen Workshops einfließen. 
 
Den finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Kommune sind auch beim Schulbau Grenzen  
gesetzt. Schulentwicklung erfordert daher eine transparente, detaillierte und nachhaltige  
Finanzplanung, um den aktuellen schulischen Bedarfen, aber auch den finanziellen  
Rahmenbedingungen der Schulentwicklung umfänglich gerecht zu werden. 
 
Anne Schulze Wintzler  Jutta Möllers 
Robert von Olberg   Christoph Kattentidt 
und Fraktion     und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

25.03.2015 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Middelerstraße
  • Geringhoffstraße 48
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  • Tönskamp 2015

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Details

Aktenzeichen
V/0111/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
23.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37