V/0111/2015/1
Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe
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Anlage 2 Vorlage V_0111_2015 Flüchtlingseinrichtungen
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Anlage 2 zur Vorlage V/0111/2015 Flüchtlingseinrichtungen in Münster, die absehbar errichtet bzw. bezogen und in der Schülerprognose berücksichtigt werden Stadtteil Einrichtung In der Schülerprognose berücksichtigt ab Schuljahr Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang Schule 1 2 3 4 5 25 Mauritz-West Schaumburgstraße 2015/2016 3 Bodelschwinghschule 47 Uppenberg Falgerstraße 2017/2018 3 Dreifaltigkeitsschule 54 Mecklenbeck Standort steht noch nicht fest, Standort Heroldstraße war nicht umsetzbar, die Verwaltung prüft Alternativen 2017/2018 3 Peter-Wust-Schule 57 Roxel Zum Schultenhof 2015/2016 3 Marienschule Roxel 57 Roxel Pienersallee (Pavillongebäude) 2015/2016 3 Mar ienschule Roxel 57 Roxel Tilbecker Straße 2020/2021 3 Marienschule Roxel 58 Nienberge Waltruper Weg 2015/2016 3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienbe rge 68 Sprakel nördlich Landwehr (Pavillongebäude) 2015/2 016 3 Grundschule Sprakel 68 Sprakel nördlich Landwehr feste Einrichtung 2017/ 2018 3 Grundschule Sprakel 62 Kinderhaus-Ost Wangeroogeweg / Feuerwehrgerätehau s 2017/2018 3 Paul-Schneider-Schule 71 Mauritz-Ost Warendorfer Straße ehemaliger Truppenübungsplatz BIMA-Standort 2015/2016 3 Pötterhoekschule 76 Gelmer-Dyckburg Freifläche nähe Tennisanlage 2015/ 2016 3 Astrid Lindgren-Schule Gelmer 77 Handorf Kirschgarten (Pavillongebäude) 2015/2016 3 M atthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf Willingrott 2017/2018 3 Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf östlich Hobbeltstraße noch nicht bekannt Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 87 Wolbeck Tönskamp 2015/2016 3 Nikolaischule Wolbeck 97 Hiltrup-West Langestraße / Malteserstraße noch nic ht bekannt 3 Clemensschule Hiltrup 98 Amelsbüren Landsberger Straße / Deermannstraße 201 7/2018 3 Davertschule Amelsbüren
Anlage 5 Vorlage V_0111_2015 Raumprogramm Dreifaltigkeitsschule
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Anlage 5 zur Vorlage V/0111/2015 Raumart Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Unterricht Unterrichtsraum 4 65 260 Differenzierungsraum (Inklusion) 3 20 - 30 75 Mehrzweckraum 1 75 75 Verwaltung* Lehrerbereich (einschl. Schulleiter/in und Stellvertreter/in) ca.109 109 Sekretariat 1 ca. 27 27 sonstiger Verwaltungsbereich ca. 60 60 Personal- und Beratungsraum (Inklusion) ca. 20 20 Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule zur Dreizügigkeit Raumprogramm * Die aufgeführten Flächen für den Verwaltungsbereich stellen den Gesamtbedarf dar. Die vorhandenen kleinen Verwaltungsräume könnten entwurfsabhängig zur teilweisen Deckung dieses Bedarfs eingesetzt bzw. für andere Zwecke rückgebaut werden. Bei einem Abriss der vorhandenen eingeschossigen Gebäudetrakte, in denen sich je 3 Unterrichtsräume befinden, muss im Rahmen des Neubaus Ersatz für diese Räume geschaffen werden.
Anlage 7 Änderungsantrag CDU
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17.03.2015 Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Vorlage 0111/2015 Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen: Punkt 6. Ergänzung: „Die sukzessiv freiwerdenden Räumlichkeiten der auslaufenden Uppenbergschule (ehemals Augustin-Wibbelt-Schule) sollen kurzfristig bevorzugt der Marienschule zur Verfügung gestellt werden, bevor sie andere Nutzung erfahren. Durch sowohl steigende prognostizierte Grundschülerzahlen und zu erwartende Flüchtlingskinder als auch zusätzliche Differenzierungsräume im Rahmen der Inklusion steigt der Raumbedarf immens“. Punkt 7. Ergänzung: Bodelschwinghschule „Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten für den Umbau der Labore der PTA-Schule in Unterrichtsräume zu beziffern. Die Bodelschwinghschule benötigt die von der PTA-Schule im Obergeschoß genutzten Räumlichkeiten für die wohnortsnahe und angemessene Unterrichts-, Förderungs- und Betreuungssituation“. Aus Punkt 7. d. wird 6. d. mit der Ergänzung: „Die im Rahmen der Inklusion frei werdenden Räumlichkeiten der Johannesschule sollen bevorzugt der Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup und der Clemensschule sowohl als Unterrichtsräume als auch für den OGS-Bereich zur Verfügung gestellt werden“. Punkt 8. c. streichen: Davertschule Amelsbüren Stattdessen: neuer Punkt 9. g.: „Amelsbüren ist aufgrund von ausgewiesenen Neubaugebieten ein expandierender Stadtteil. Folglich wächst der Bedarf an Beschulung und Betreuung. Zur Qualitätssicherung eines wachsenden Stadtteils gehört auch ein adäquates Angebot für Bildung und Erziehung. Momentan ist das Raumangebot knapp, aber gerade noch ausreichend. In den benachbarten Kitas sind insgesamt 158 Kinder, die eine 45-Stunden-Betreung in Anspruch nehmen. Realistischer Weise werden die Eltern dieser Kinder einen OGS-Platz im Grundbereich beantragen. Additiv kommen weitere Plätze für den OGS-Bereich durch Neuzuzug oder durch Flüchtlingskinder hinzu. Perspektiv müssen Planungskosten für einen Um-, An- oder Neubau in den Haushalt eingestellt werden, um mittelfristig das Raumangebot der wachsenden Nachfrage zu bedienen. Gleichzeitig muss ein barrierefreier Zugang gebaut werden, um den Ansprüchen der Inklusion gerecht zu werden“. Neuer Punkt 9. h.: Thomas-Morus-Schule „Aufgrund des geplanten Baugebietes „Markweg“ und der steigenden Flüchtlingszahlen wird der Thomas-Morus Schule, sofern die Anmeldungen entsprechend steigen, eine Vierzügigkeit zugesprochen. Der in die Jahre gekommene Container, der wegen des schlechten hygienischen Zustands für 25.000,- € renoviert werden soll, soll mittelfristig abgerissen und durch einen Anbau der Schule ersetzt werden. Von der Renovierung soll abgesehen werden. Die Raumkapazitäten lassen trotz multifunktionaler Nutzung aller Räume (selbst im Kopierraum findet Nachhilfe für Flüchtlingskinder statt) keine weiteren Maßnahmen zu. Die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer, die viele Stunden damit verbringen, den Flüchtlingskindern bei der Hausaufgabenbetreuung zu helfen, stößt jetzt schon an räumliche Grenzen“. Punkt 9. Ergänzung: „Sofern sich die Grundschule Sprakel gegen einen jahrgangsübergreifenden Unterricht in Jahrgangstufe 3 und 4 entscheiden sollte, muss der entstehende veränderte Raumbedarf entsprechend Berücksichtigung finden“. Punkt 10. Ergänzung: „Auf dem Kasernengelände der Oxford-Kaserne sollen nach jetzigem Entwicklungsstand mindestens 800 neue Wohneinheiten entstehen. Die im Einzugsbereich des Geländes liegende Mosaikschule hat momentan schon einen zusätzlichen Raumanspruch für den OGS-Bereich, der aus baulichen und liegenschaftlichen Gründen nicht umsetzbar ist. Im Rahmen des Konversionsprozesses soll die Neugründung einer zweizügigen Grundschule auf dem Kasernengelände Berücksichtigung finden. Die Planungsschritte sind jetzt anzustoßen.“ gez. Stefan Weber Frank Baumann Horst Beitelhoff Georg Berding Dieter von den Berg Olaf Bloch Peter Börgel Heinz-G. Buddenbäumer Olaf Dreßen Dr. Dietmar Erber Sven Gotthal Walter von Göwels Richard Halberstadt Gilbert Hartmann Jens Christian Heinemann Bruno Kleine Borgmann Jan Leiße Stefan Leschniok Christel Loschelder Hans Neumann Andreas Nicklas Karin Reismann Josef Schliemann Angela Stähler Manfred Wenzel
Anlage 8 Änderungsantrag FDP
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FDP -Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp-ms.de Münster, 18.10.2015 V/0111/2015 Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich darau s ergebende Handlungsbedarfe Änderungsantrag Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung / der Auss chuss für Kinder, Jugendliche und Familien mögen beschließen: Die Sachentscheidung wird wie folgt geändert: /g120 Die Beschlusspunkte 1. - 3. und 6. - 11. werden gestriche n. /g120 Beschlusspunkt 4. wird zu 1., Beschlusspunkt 5. wird zu 2. /g120 3. [neu] Zur Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven für die jeweiligen Bezirke und Stadtteile wird ein Prozess in Gang gesetzt, in dem transparent die Bedarfe der Stadtteile und dann heruntergebrochen auf die Schulen vor Ort dargestellt werden. Berücksichtigung findet darin unter anderem: - Zuzug von Familien in Folge vor Erschließung von neu en Gebieten (z.B. Konversionsflächen) - Auslastung der u3- und ü3-Platze in den KiTas der Bezir ke bzw. Stadtteilen - Flüchtlingszahlen Daraus erarbeitet die Verwaltung eine Kostenaufstellung p ro Schule in zwei Varianten: 1. Unter Einhaltung der Raumstandards für OGTS und Inklusion 2. Eine Reduktionsvariante, die es ermöglicht ein pä dagogisches Konzept vor Ort umzusetzen An diesem Prozess sind von Seiten der Politik die Bezir ksvertreter, Planungs-, Sozial-, Kinder- und Jugendpolitiker einzub eziehen. Eine Beteiligung der Elternschaft wäre grundsätzlich zu begrüßen. /g120 4. [neu] Die Verwaltung wird beauftragt für diesen Prozes s einen Zeitplan zu entwickeln. - 2 - Begründung: erfolgt mündlich gez. Jörg Berens Dietmar Uhlenbrock FDP-Fraktion im Rat FDP-Fraktion im Rat
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0111/2015/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe
Beratungsfolge
25.03.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die aktualisierte Schülerprognose für die städtischen Grundschule n, die bis
zum Schuljahr 2020/21 von einem Zuwachs von rd. 1.200 Schülerinnen und Schülern im
Stadtgebiet ausgeht, differenziert nach Stadtbezirken zur Kenntnis (Anlage 1).
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die hohe Dynamik bei den Flüchtlingszahle n und
der Realisierung weiterer Standorte für Flüchtlingseinrichtungen die aktualisierte
Schülerprognose die zahlenmäßige Entwicklung der schulpflichtigen Flüchtlingskinder und
deren konkrete Zuordnung zu Grundschulen nur pauschal erfassen kann (Anlage 2).
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der prognostizierte Schülerzuwachs bis zum Schuljahr
2020/21 an 28 der insgesamt 44 städtischen Grundschulen Handlungsbedarfe in
unterschiedlichem Maße auslöst (vgl. beigefügte Übersichtskarte der Stadt Münster, Anlage
3)
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für folgende Grundschulstandorte kurzfristig die
weiteren Schritte einzuleiten, mit dem Ziel, schnellstmöglich die erforderlichen Errichtungs-
bzw. Baubeschlüsse herbeizuführen und die erforderliche Bereitstellung der
Investitionsmittel im Rahmen der Etatberatungen 2016 ff. vorzunehmen:
a. Ermittlung der Rahmenbedingungen (u.a. Planungs- und Baurecht, Kosten,
Zeitschiene) für den Neubau einer zweizügigen Grundschule als zweite n
Grundschulstandort in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstr./Grenkuhlenweg
mit dem in Anlage 4 dargestellten Raumprogramm . Ein Raumprogramm wird
unter Berücksichtigung der geltenden Standards für den Offenen Ganztag und
die Inklusion mit den weiteren Beschlussvorlagen vorgelegt.
Vorlagen-Nr.:
V/0111/2015/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Frau Haase
Ruf:
492 40 11
E-Mail:
Haase@stadt-muenster.de
Datum:
20.03.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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b. Erarbeitung der planerischen Rahmenbedingungen einschl. Kostenermittlung für die
Erweiterung des Schulgebäudes der Nikolaischule Wolbeck in Massivbau um 2
UnterrichtsrRäume mit je rd. 60 qm unter Berücksichtigung der geltenden
Standards für den Offenen Ganztag und die Inklusion als Ausbau zur vollen
Vierzügigkeit und
c. Erarbeitung der planerischen Rahmenbedingungen einschl. Kostenermittlung für die
Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule für eine dauerhafte
Dreizügigkeit mit dem in Anlage 5 dargestellten Raumprogra mm. Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass die Anforderungen für den Offenen Ganztag und die
Inklusion mit dem vorliegenden Raumprogramm (Anlage 5) erfüllt werden.
d. Zur Einhaltung der vom Rat beschlossenen Raumstandards für den Offenen
Ganztag und die Inklusion b ei den vorgesehenen Erweiterungs - und
Neubaumaßnahmen entwickelt die Verwaltung im Austausch mit den Schulen
Vorschläge für eine multifunktionale Nutzbarkeit von Unterrichts - und
Mehrzweckräumen, die sich an einer flexiblen Nutzung für die verschiedenen
unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Anforderungen des Schulbetriebs
orientieren. Diese Vorschläge sind in die Entwicklung der Raumprogramme
für die vorgesehenen Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen einzubeziehen.
5. Der Rat stimmt dem Ankauf und der Aufste llung von Fertigbauklassen an folgenden
Standorten zu
a. bis zur Fertigstellung der neuen zweizügigen Grundschule in Wolbeck -Nord
übergangsweise zusätzlich benötigte Unterrichtsräume an der Nikolaischule
Wolbeck durch zunächst zwei Fertigbauklassen a‘ 60 m ² auf dem Schulgelände
spätestens zum Schuljahr 2016/17
b. zwei Fertigbauklassen a‘ 60 m² an der Astrid Lindgren -Schule Gelmer
schnellstmöglich im Schuljahr 2015/16 aufzustellen, um die räumlichen Engpässe
sowohl durch steigende Schülerzahlen als auch durch d ie voraussichtlich zum
Jahreswechsel 2015/16 fertig gestellte Flüchtlingseinrichtung in Gelmer
aufzufangen.
6. Für den weiteren Prozess der Schulentwicklung in den einzelnen Stadtbezirken wird
die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
einen Verfahrensvorschlag machen, der die vorliegenden Anträge der Fraktionen
berücksichtigt.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Grundschulen innerhalb des
verfügbaren Raumbestandes vor Ort die bei dem prognostizierten Erreichen d er
festgelegten Zügigkeit notwendigen zusätzlichen Unterrichts - und
Betreuungsflächen zur Verfügung gestellt werden können
a. Marienschule Roxel,
b. Paul-Schneider-Schule,
c. Gottfried-von-Cappenberg-Schule.
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8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Schulen fü r das Schuljahr 2015/16
Abweisungen von Anmeldungen vorgenommen wurden, da die Kapazitäten der
Eingangsklassen unter Beachtung der Klassenfrequenzhöchstwerte ausgeschöpft
waren und aufnahmefähige Grundschulen alternativ in der Nähe zur Verfügung
stehen
a. Bodelschwinghschule,
b. Kreuzschule,
c. Mosaik-Schule,
d. Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup.
Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen über
diese Grundschulen hinaus in den nächsten Jahren weitere Grundschulen ebenfalls
Schüler/innen abweisen werden müssen.
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass angesichts des Vorrangs der
Unterrichtsversorgung mit Klassenräumen an folgenden Grundschulen keine
baulichen Erweiterungen zur Deckung der Bedarfe an OGS -Betreuungsräumen
umgesetzt werden, zumal teilw. di e Standortflächen ausgereizt bzw.
Herrichtungskosten in keinem angemessenen Verhältnis stehen
a. Mosaik-Schule,
b. Martinischule
c. Davertschule Amelsbüren
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die aktualisierte Schülerprognose eine
Momentaufnahme darstellt und in Abhän gigkeit von der tatsächlichen Realisierung
des Baulandprogramms, der Flüchtlingsentwicklung in Münster sowie des
Elternwahlverhaltens starken Veränderungen unterworfen sein kann. Die weitere
Entwicklung ist daher kontinuierlich zu beobachten und im Einzelf all anzupassen.
Dies gilt insbesondere für folgende Grundschulen:
a. Grundschule Sprakel,
b. Pleisterschule,
c. Margaretenschule,
d. Pötterhoekschule,
e. Peter-Wust-Schule,
f. Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge.
11. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Konversio nsfläche der York -Kaserne
erhebliche Grundschulbedarfe ausgelöst werden und als Konsequenz der
begrenzten Kapazitäten der Grundschulen in den Stadtteilen Gremmendorf und
Angelmodde auf dem Gelände der York -Kaserne in Abhängigkeit von der
Entwicklung der K onversionsflächen ab dem Schuljahr 2020/21 eine zweizügige
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Grundschule fertiggestellt sein muss. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die
notwendigen weiteren Schritte einzuleiten.
12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und
notwendigen Flächenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der
Personalstunden für Schulsekretariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der
Stellenplanberatungen abzusichern sind.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zur Finanzierung der Sachentscheidung z u Ziffer 4) sind Planungsmittel und zu Ziffer 5) sind
Investitionsmittel im Haushaltsplan 2015 wie folgt veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für
Schulen
Investitions-
maßnahme
4530 Fertigbauklassen
Grundschulen
Zeile 08 Baumaßnahmen 2015 250.000 Astrid Lindgren -Schule
Gelmer
2016 250.000 Nikolaischule Wolbeck
gesamt 500.000
Zeile 09 Erwerb von
beweglichem
Anlagevermögen
2015 15.000
2016 15.000
gesamt 30.000
Investitions-
maßnahme
4590 Erw. Grundschulen 2015 100.000 Planungsmittel
Erw.
Dreifaltigkeitsschule,
Nikolaischule Wolbeck
und
Neubau Grundschule
Wolbeck-Nord
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Etatplanung für das Haushaltsjahr 2016 ff. die
notwendigen Finanzmittel für die beabsichtigte neue zweizügige Grundschule in Wolbeck -Nord
(Ziffer 4a) und die bauliche Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um 2 Unterrichtsräume in
Massivbau (Ziffer 4b) sowie die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule um einen Zug (Ziffer 4 c)
zusätzlich bereitgestellt werden müssen.
Begründung:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien haben in der gemeinsamen Sitzung am 18.03.2015 die Vorlage mit den im Beschlussvor-
schlag durch Durchstreichen bzw. Fettdruck kenntlich gemachten Änderungen mehrheitlich b e-
schlossen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage ohne Beschlussfassung geschoben.
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Zu den Änderungen zu Ziffer 4:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 Beschlüsse über Raumstandards im Offenen Gan z-
tag (vgl. Vorlage V/0661/2014/1. Erg.) und zur räumlichen Ausstattung von Schulen des geme in-
samen Lernens (vgl. Vorlage V/0743/2014/2. Erg.) gefasst.
Mit den Änderungen in Ziffer 4 wird das Ziel verfolgt, die Raumprogramme bei Neu - und Erweite-
rungsmaßnahmen unter Beachtung der beschlossenen Standards trotzdem individuell insbesonde-
re im Hinblick auf die multifunktionale Nutzung von Räumen zu überprüfen und festzulegen.
Die Dreifaltigkeitsschule hält die Umsetzung der pädagogischen Anforderungen für die Inklus ion
und den Offenen Ganztag trotz der gebildeten 7 Betreuungsgruppen mit dem vorgesch lagenen
Raumprogramm, das entsprechend der geplanten Zügigkeit 3 OGS-Betreuungsräume und 3 Diffe-
renzierungsräume vorsieht, für machbar. Unter Berücksichtigung dieser Einschätzung und der
Dringlichkeit, die Planungen zur Erweiterung des Schulgebäudes aufzun ehmen, wurde der B e-
schluss zur Einleitung der weiteren Schritte für die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule mit dem
vorgeschlagenen Raumprogramm gefasst.
Für die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck in Massivbau sowie den Neubau einer zweizügigen
Grundschule in Wolbeck werden Vorschläge für ein Raumprogramm unter Berücksichtigung einer
multifunktionalen Nutzung der Räume entwickelt und mit weiteren Beschlussvorlagen vorgelegt.
Die planerischen Rahmenbedingungen und Kostenermittlungen können erst nach dem endgültigen
Beschluss über das Raumprogramm erarbeitet werden.
Zu dem Streichen der bisherigen Ziffern 6 bis 11 und dem neuen Beschlusspunkt 6:
Da der Handlungsdruck für die in den bisherigen Ziffern 6 bis 11 aufgeführten Schulstandorten
nicht so dringlich ist, sollen die Entscheidungen zu diesen Standorten zunächst zurückgestellt und
im weiteren Prozess gefasst werden. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Ausschus-
ses für Schule und Weiterbildung am 21.04.2015 in einen mdl. Bericht einen Vorschlag zum weite-
ren Verfahren machen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 Schülerprognose für die städtischen Grundschulen differenziert nach Stadtbezirken
Anlage 2 bei der Prognose berücksichtigte Standorte für Flüchtlingseinrichtungen
Anlage 3 Übersichtskarte der städtischen Grundschulen, für die sich Handlungsbedarfe erge-
ben
Anlage 4 Raumprogramm für den Neubau einer zweizügigen Grundschule in Wolbeck
Anlage 5 Raumprogramm für die Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule zur Dreizügigkeit
Anlage 6 Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion und Ratsfraktion Grünen/ GAL
Anlage 7 Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion
Anlage 8 Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion
Anlage 3 Vorlage V_0111_2015 Übersichtskarte
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Münstersche Aa aA ehcsretsnüM Werse Angel Ems Dortmund - Ems - Kanal Aa See - Dortmund - Ems - Kanal Dortmund-Ems-Kanal Altenberge Gronau Lüdinghausen Rheine Warendorf Hamm GimbteOsnabrück Recklinghausen Telgte Westbevern Albersloh GremmendorfMecklenbeck Roxel Nienberge Kinderhaus Häger Coerde Gievenbeck Sprakel RinkerodeDortmund Senden Bösensell Albachten Amelsbüren Hiltrup Wolbeck Angelmodde St. Mauritz Handorf Gelmer Waldfriedhof Lauheide Coesfeld Recklinghausen Dortmund Hamm Beckum Warendorf Osnabrück RheineGronau DB DB DB DB DB DB DB 235 1 73E 43 1 73E 1 73E 54 54 51 51 51 219 54 219 51 54 Münster - Nord Anschluss Münster - Süd Autobahnkreuz 0 1 2 3 KM Graphische Realisation: STADT MUNSTER UND KATASTERAMT VERMESSUNGS- Matthias-Claudius-Schule Handorf Astrid Lindgren-Schule Gelmer Pötterhoekschule Margaretenschule Eichendorffschule Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Matthias-Claudius-Schule Dietrich-Bonhoeffer-Schule Grundschule am Kinderbach Peter-Wust-Schule Ludgerusschule Albachten Angelmodde Mosaik-Schule Nikolaischule Wolbeck Davertschule Amelsbüren Grundschule Loevelingloh Annette-von-Droste-Hülshoff- Schule Angelmodde Marienschule Hiltrup Clemensschule Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup Gottfried-von-Cappenberg-Schule Idaschule Hermannschule Aegidii-Ludgeri-Schule Mauritzschule Martinischule Kreuzschule Pleisterschule Dreifaltigkeitsschule Thomas-Morus-Schule Theresienschule Norbertschule Kardinal-von- Galen-Schule Handorf Grundschule Sprakel Annette-von-Droste- Hülshoff-Schule Nienberge Michaelschule Marienschule Roxel Melanchtonschule Paul-Schneider-Schule Wartburg-Grundschule Martin-Luther-Schule Bodelschwinghschule Johannisschule Overbergschule Grundschule Kinderhaus-West Grundschulstandort Kein Handlungsbedarf Handlungsbedarf Stand: 4.2.2015 Auswirkungen der Schülerprognose auf die 44 städtischen Grundschulen bis zum Schuljahr 2020/21
Anlage 1 Vorlage V_0111_2015 Schülerprognose
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ANLAGE 1 zur Vorlage V/0111/2015 Grundschulen in der Stadt Münster festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 109,25 2.291 102,25 7 437 9.200 401 36 2015/2016 109,25 2.379 103,84% 101,25 8 437 9.473 102,97% 406 31 2016/2017 109,25 2.549 111,26% 109,25 0 437 9.653 104,92% 417 20 2017/2018 109,25 2.514 109,72% 108,25 1 437 9.899 107,60% 421 16 2018/2019 109,25 2.484 108,40% 107,25 2 437 10.053 109,27% 426 11 2019/2020 109,25 2.564 111,91% 112,75 -3,5 437 10.224 111,13% 439 -2 2020/2021 109,25 2.774 121,08% 115,75 -6,5 437 10.444 113,52% 445 -8 Grundschulen im Stadtbezirk Mitte festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 31,25 719 32,25 -1 125 2.769 123 2 2015/2016 31,25 744 103,48% 31,25 0 125 2.868 103,56% 124 1 2016/2017 31,25 742 103,18% 32,25 -1 125 2.920 105,43% 127 -2 2017/2018 31,25 764 106,30% 32,25 -1 125 3.019 109,02% 128 -3 2018/2019 31,25 725 100,88% 32,25 -1 125 3.018 108,97% 128 -3 2019/2020 31,25 722 100,37% 32,25 -1 125 2.989 107,94% 129 -4 2020/2021 31,25 795 110,50% 33,25 -2 125 3.038 109,73% 130 -5 Grundschulen im Stadtbezirk West festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 26 558 24 2 104 2.206 92 12 2015/2016 26 550 98,57% 23 3 104 2.250 102,00% 94 10 2016/2017 26 579 103,81% 25 1 104 2.252 102,08% 96 8 2017/2018 26 571 102,31% 24 2 104 2.278 103,27% 96 8 2018/2019 26 538 96,33% 23 3 104 2.246 101,81% 95 9 2019/2020 26 571 102,24% 25 1 104 2.263 102,60% 97 7 2020/2021 26 601 107,63% 25 1 104 2.292 103,92% 97 7 Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 Schuljahr Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 ANLAGE 1 zur Vorlage V/0111/2015 Grundschulen im Stadtbezirk Nord festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 16 270 14 2 64 1.177 54 10 2015/2016 16 316 117,04% 14,5 1,5 64 1.212 102,96% 56 8 2016/2017 16 324 120,12% 14,5 1,5 64 1.212 102,96% 57 7 2017/2018 16 298 110,31% 14,5 1,5 64 1.216 103,28% 57 7 2018/2019 16 308 114,19% 14,5 1,5 64 1.243 105,63% 58 6 2019/2020 16 301 111,42% 15 1 64 1.226 104,12% 59 5 2020/2021 16 328 121,45% 15 1 64 1.225 104,05% 60 4 Grundschulen im Stadtbezirk Ost festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 9 209 8 1 36 750 32 4 2015/2016 9 205 98,09% 8,5 0,5 36 795 105,95% 33 3 2016/2017 9 222 106,30% 9,5 -0,5 36 826 110,18% 35 1 2017/2018 9 232 110,96% 9,5 -0,5 36 872 116,22% 36 0 2018/2019 9 241 115,37% 9,5 -0,5 36 895 119,27% 37 -1 2019/2020 9 241 115,15% 10,5 -1,5 36 926 123,53% 39 -3 2020/2021 9 254 121,60% 10,5 -1,5 36 955 127,37% 40 -4 Grundschulen im Stadtbezirk Südost festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 13 238 11 2 52 1.058 47 5 2015/2016 13 291 122,27% 12 1 52 1.128 106,61% 47 5 2016/2017 13 330 138,74% 14 -1 52 1.183 111,86% 49 3 2017/2018 13 310 130,15% 14 -1 52 1.233 116,53% 51 1 2018/2019 13 325 136,64% 14 -1 52 1.323 125,09% 54 -2 2019/2020 13 361 151,80% 15 -2 52 1.398 132,09% 58 -6 2020/2021 13 406 170,67% 17 -4 52 1.473 139,22% 60 -8 Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4 ANLAGE 1 zur Vorlage V/0111/2015 Grundschulen im Stadtbezirk Hiltrup (ohne Grundschule Berg Fidel / PRIMUS-Schule) festgelegte Anzahl Eingangs- klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen Aufnahme- kapazität Klassen Schülerinnen und Schüler Veränderung im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014/2015 Bedarf Klassen Differenz Klassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2014/2015 14 297 13 1 56 1.240 53 3 2015/2016 14 273 91,92% 12 2 56 1.221 98,49% 52 4 2016/2017 14 351 118,27% 14 0 56 1.260 101,59% 53 3 2017/2018 14 339 114,15% 14 0 56 1.282 103,39% 53 3 2018/2019 14 346 116,51% 14 0 56 1.328 107,13% 54 2 2019/2020 14 369 124,21% 15 -1 56 1.422 114,68% 57 -1 2020/2021 14 391 131,50% 15 -1 56 1.460 117,75% 58 -2 Schuljahr Eingangsklassen Klassen in den Jahrgängen 1 bis 4
Anlage 6 Änderungsantrag SPD und Grüne GAL
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SPD-Ratsfraktion Ratsfraktion Grüne/GAL Änderungsantrag zur Vorlage 0111/2015 „Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe“ 1.-3. wie Vorlage 4. a. neu: „Ermittlung der Rahmenbedingungen (u.a. Planungs- und Baurecht, Kosten, Zeitschiene) für den Neubau einer zweizügigen Grundschule als zweiten Grundschulstandort in Wolbeck auf dem Grundstück Middelerstr./Grenkuhlenweg. Ein Raumprogramm wird unter Berücksichtigung der geltenden Standards für den Offenen Ganztag und die Inklusion mit den weiteren Beschlussvorlagen vorgelegt.“ 4. b. neu: „Erarbeitung der planerischen Rahmenbedi ngungen einschl. Kostenermittlung für die Erweiterung des Schulgebäudes der Nikolaischule Wolbeck in Massivbau um 2 Unterrichtsräume mit je rd. 60 qm unter Berücksichtigung der geltenden Standards für den Offenen Ganztag und die Inklusion als Ausbau zur vollen Vierzügigkeit.“ 4. c. neu: „Erarbeitung der planerischen Rahmenbedi ngungen einschl. Kostenermittlung für die Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule für eine dauerhafte Dreizügigkeit. Ein Raumprogramm wird unter Berücksichtigung der geltenden Standards für den Offenen Ganztag und die Inklusion mit den weiteren Beschlussvorlagen vorgelegt.“ 4. d. neu: „Zur Einhaltung der vom Rat beschlossene n Raumstandards für den Offenen Ganztag und die Inklusion bei den vorgesehenen Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen entwickelt die Verwaltung im Austausch mit den Schulen Vorschläge für eine multifunktionale Nutzbarkeit von Unterrichts- und Mehrzweckräumen, die sich an einer flexiblen Nutzung für die verschiedenen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Anforderungen des Schulbetriebs orientieren. Diese Vorschläge sind in die Entwicklung der Raumprogramme für die vorgesehenen Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen einzubeziehen.“ 5. wie Vorlage 6. neu: „Um die geltenden Raumstandards für den Of fenen Ganztag und die Inklusion an Münsters Schulen umsetzen zu können, ist von der Verwaltung in Kooperation mit den Schulen ein Unterstützungsprogramm zur multifunktionalen Nutzung von Unterrichtsräumen und Mehrzweckräumen zu erarbeiten und mit einem entsprechenden Kostenrahmen zu versehen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Ausstattung der Räume mit Mobiliar, das eine flexible Nutzung von Räumen während des gesamten Schultages ermöglicht.“ 7. neu: „Zur Erarbeitung von Entwicklungsperspektiv en für die übrigen in der Vorlage genannten Grundschulstandorte inklusive der Belange des Ganztags und der Inklusion werden Handlungsalternativen im Rahmen eines bezirksbezogenen Workshopprozesses unter Beteiligung von Verwaltung, Politik und Schulen entwickelt. Diese sind mit konkreten Kostenschätzungen zu versehen und in einer gesonderten Vorlage alternativ darzustellen. Einzubeziehen in die Modelle zur Entwicklung der Grundschulstandorte sind ebenso die wachsenden Bedarfe bei Angeboten der Kindertagesbetreuung. Für den Zeitraum dieses Prozesses und bis zur Vorlage dieser Handlungsalternativen werden die übrigen in der Ursprungsvorlage aufgeführten Beschlusspunkte zurückgestellt.“ 8. neu: „Für den Stadtteil Gievenbeck entwickelt di e Verwaltung vor dem Hintergrund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung u.a. im Zusammenhang mit der Konversion alternative Handlungsoptionen zur Aufrechterhaltung und Schaffung eines bedarfsgerechten Versorgungsangebots im Grundschulbereich sowie mit Angeboten des Ganztags. Hierbei sollen auch sich abzeichnende Entwicklungen, die über den Prognosezeitraum der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020/21 hinaus gehen, berücksichtigt werden.“ 9. neu: „Für den Stadtbezirk Hiltrup erarbeitet die Verwaltung vor dem Hintergrund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung Handlungsalternativen zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten und wohnortnahen Grundschulangebots. Hierbei sind insbesondere die Entwicklungen der Schullandschaft insgesamt im Stadtbezirk Hiltrup, der steigende Bedarf an Angeboten der Kindertagesbetreuung und die Entwicklungsperspektiven der Stadthalle Hiltrup einzubeziehen.“ 10. neu: „Die Verwaltung entwickelt vor dem Hinterg rund der wachsenden Zahl von Schülerinnen und Schülern im Grundschulbereich ein tragfähiges Finanzierungsmodell für die notwendigen Investitionen in Schulbauten und Schulerweiterungen.“ Begründung: Die kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2020/21 ergibt einen Zuwachs von 1.200 Schülerinnen und Schülern stadtweit. Daraus entstehen an vielen Grundschulen und in allen Stadtbezirken Münsters Handlungsbedarfe. Statt wie in anderen Städten aufgrund des demografischen Wandels Schulschließungen zu entscheiden, muss Münster darüber diskutieren und Entscheidungen treffen, wie seine Grundschullandschaft auch künftig der wachsenden Bevölkerung entsprechend ein bedarfsgerechtes Grundschulangebot in allen Stadtteilen wohnortnah vorhalten kann. Dabei ist der Handlungsdruck in einigen Stadtteilen größer und eiliger als in anderen Stadtteilen. Dieser Unterschiedlichkeit des Handlungsdrucks an den verschiedenen Grundschulstandorten soll mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise Rechnung getragen werden, so dass heute lediglich die Entscheidungen getroffen werden, die unmittelbar einer Lösung bedürfen, und für alle weiteren Maßnahmen ausreichend Beratungszeit auch für alternative Lösungskonzepte besteht. Grundschule umfasst heute sehr viel mehr als den reinen Schulunterricht. Ganztagsangebote werden immer stärker nachgefragt und das gemeinsame Lernen verändert den Schulalltag. Diesen Entwicklungen muss auch mit einer zeit- und bedarfsgemäßen Gestaltung der Schulräume Rechnung getragen werden. Der Rat hat klare Standards für die genannten Bereiche und ihre räumliche Ausstattung beschlossen. Ihre Einhaltung ist bei vielen Bestandsgebäuden schon allein aus liegenschaftlichen Gründen und nicht zuletzt wegen der finanziell begrenzten Handlungsspielräume kaum möglich. Wenn in Münster neue Schulräume und –gebäude entstehen, müssen sie aber zur Anwendung kommen. Hierbei ist insbesondere auch auf die Festlegungen zur multifunktionalen Nutzung von Unterrichts- und Mehrzweckräumen in den Ratsbeschlüssen Rücksicht zu nehmen. Die Erfüllung der gesetzten Standards wird nicht pauschal an jeder Schule in derselben Weise und nur über die Schaffung exklusiver neuer Räume für die Differenzierung oder den Ganztag zu realisieren sein. Gefordert sind vielmehr flexibel und multifunktional nutzbare Räumlichkeiten, die auch einer weiteren Entwicklung des Schulen Raum und Möglichkeiten geben. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang auch, in welchem Umfang neben den eigentlichen Schulräumen auch Ausstattungsprogramme zu dieser Multifunktionalität von Schulräumen sinnvoll beitragen können. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf den Ratsantrag „Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln!“. Zudem sind bei dem steigenden Bedarf an Grundschul- und Ganztagsangeboten auch die steigenden Bedarfe im Bereich der Kindertagesbetreuung zu berücksichtigen. An vielen Stellen überschneiden sich diese wachsenden Bedarfe in den Stadtteilen und müssen daher bei der Entwicklung von Handlungsalternativen zusammen gedacht werden. Nur so können sich sinnvolle Synergien ergeben und die notwendigen Raumressourcen nachhaltig und mit vertretbarem finanziellem Aufwand geschaffen werden. In Gievenbeck und im Stadtbezirk Hiltrup ergeben sich besondere Handlungsbedarfe durch die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung. Hier sollen alternative Handlungsoptionen entwickelt und dargestellt werden, die die Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen umfassend berücksichtigen und die auch bestehende Raumressourcen, die durch verändertes Nutzungsverhalten oder z.B. Veränderungen der Schullandschaft nicht mehr in dem Umfang wie zuvor genutzt werden, in den Blick nehmen. Schulentwicklung – und um diese geht es angesichts der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung und bei den hier zu entscheidenden Maßnahmen – kann nur im Dialog der verschiedenen Beteiligten erfolgreich gelingen. Dem ist auch bei den nun anstehenden Entwicklungen und Entscheidungen Rechnung zu tragen. Nur im Dialog vor Ort können auch individuelle Lösungen für die Bedarfe an den Schulen und in den Stadtteilen bestmöglich erarbeitet werden. Die Beschlusspunkte der Ursprungsvorlage, die durch diesen Änderungsantrag zunächst nicht beschlossen werden, sollen in den weiteren Beratungsprozess in den bezirksbezogenen Workshops einfließen. Den finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Kommune sind auch beim Schulbau Grenzen gesetzt. Schulentwicklung erfordert daher eine transparente, detaillierte und nachhaltige Finanzplanung, um den aktuellen schulischen Bedarfen, aber auch den finanziellen Rahmenbedingungen der Schulentwicklung umfänglich gerecht zu werden. Anne Schulze Wintzler Jutta Möllers Robert von Olberg Christoph Kattentidt und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (24)
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Details
- Aktenzeichen
- V/0111/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37