V/0464/2021
Beirat „Global Nachhaltige Kommune Münster“ und Beitritt in der LAG 21 NRW e.V.
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Anlage A
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Anlage A zur V/0464/2021 Kurzüberblick Mit der Verstetigung des GNK-Beirats wird ein weiterer Schritt zur Verstetigung des Nachhaltig- keitsprozesses Münster 2030 umgesetzt. Mit dem Beitritt zur LAG 21 NRW e.V. kann sich die Stadt Münster zukünftig im Rahmen des er- folgreichen Landesnetzwerks einbringen und von den Erfahrungen anderer profitieren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bezugsrahmen sind die zehn strategischen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Im Einzelnen sind dies: - Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. - Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar umwelt- und sozialgerecht gesund in Münster zu wohnen. - In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt ist verbessert. - Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit über- wiegend umweltverträglich und klimaneutral (vermeiden, verlagern, emissionsfrei). (s. auch 4.2.6) - Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltverträglich, der Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil klimafreundlicher Mobilität hat erheblich zuge- nommen. - Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. - Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung. - Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotential ungehindert ihrer Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich. - Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Ver- waltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert. - Münster ist Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster (weniger, einfach, besser). Mit der Vorlage wird das Ziel, den über den GNK-Prozess initiierten Nachhaltigkeitsprozess zu verstetigen und die dafür notwendigen Umsetzungsschritte umzusetzen, erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Bo- den, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Grundlage: Ratsbeschluss zu V/0070/2016, Ratsbeschluss V/0648/2017, Ratsbeschluss V/0515/2018 und V/0669/2019. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Nachhaltigkeitsprozess insgesamt berücksichtigt alle oben aufgeführten Querschnittsthemen und integriert diese in einer Gesamtschau und Perspektive auf 2030. Bei der Besetzung des zukünftigen Beirats sind entsprechend Vertretungen für die Bereiche Gender, Inklusion, Migration und Klimaschutz berücksichtigt. Über die Beteiligung sowohl der kommunalen Seniorenvertretung, des Jugendamtselternbeirats als auch von vier Jugendorgani- sationen werden die Perspektiven aller Generationen eingebracht. Des Weiteren wird eine paritätische Besetzung des Gremiums angestrebt und die jeweiligen Or- ganisationen darauf hingewiesen, bei der Benennung ihrer jeweiligen Vertretung und Stellvertre- tung eine paritätische Lösung anzustreben.
Anlage 2 Besetzung des Beirats Global Nachhaltige Kommune Münster
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Anlage 2: Besetzung des Beirats „Global Nachhaltige Kommune Münster“ (GNK-Beirat) Entsprechend dieses Vorschlags sind zukünftig 40 Personen der Stadtgesellschaft im Beirat vertre- ten. Hinzu kommen die Vertretenden aus Politik und Verwaltung. A Für die Vertretung der Stadtgesellschaft werden nachfolgende Organisationen, Einrichtungen etc. in den GNK-Beirat berufen: Gesellschaftliche Teilhabe / Soziales / Gender / Diversity / Integration / Inklusion / Gesundheit - Integrationsrat - Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung - Kommunale Seniorenvertretung Münster - Stadtdekanat - Evangelischer Kirchenkreis Münster und Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege * - Jugendrat - Fachhochschule Münster – Fachbereich Sozialwesen, „Diversität und Community Work“ - Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. - Jugendinformations- und Bildungszentrum (JIB), Bereich Jugendinitiativen - Münster nachhaltig e.V. Umwelt - und Klimaschutz / Mobilität / Landwirtschaft / nachhaltige Lebensstile - WWU Münster, Institut für Landschaftsökologie, „Angewandte Landschaftsökologie und Öko- logische Planung“ - Beirat für Klima und Energie - Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Münster, Referat für Nachhaltigkeit und Mobilität - WWU Münster, Institut für Politikwissenschaft, Zentrum für Internationale Beziehungen und Nachhaltigkeit, Zentrum für interdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Ernährungsrat e.V. - Umweltforum e.V. - Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - WWU Münster, Institut für Geografie, AG Raumplanung / Nachhaltigkeit und Beirat Mobilität 2035* - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) und Beirat „Global Nachhaltige Kommune in NRW“* Bildung / Kultur / Eine Welt / nachhaltige Finanzen / Sport - moNO Kultur, Initiative der freien Kulturszene Münster - Adolph-Kolping-Berufskolleg - Jugendamtselternbeirat Münster - Stadtsportbund Münster e.V. - Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Eine-Welt-Forum Münster e.V. - NABU-Münsterland gGmbH im BNE-Regionalzentrum Münster - BerufsWege e.V. - Kulturquartier Münster GmbH - Sportjugend im Stadtsportbund Münster e.V. Wirtschaft / Wissenschaft / Gute Arbeit / Wohnen / Quartiere - Wirtschaftsförderung Münster GmbH - Handwerkskammer Münster - DEHOGA Westfalen e.V. - Initiative starke Innenstadt Münster e.V. - Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Münsterland - Stadtwerke Münster GmbH - Industrie- und Handelskammer - Beirat Münster Marketing und Fachhochschule Münster, Fachbereich Oecothrophologie* - Wohn- und Stadtbau GmbH - Industriegemeinschaft Münster * bedeutet, dass die in dieser Zeile aufgeführten unterschiedlichen Organisationen/Einrichtungen gemeinsam von nur einer Person im Beirat vertreten werden. B Für die Vertretung von Politik und Verwaltung werden berufen: - aus der Politik: je eine Vertretung jeder Ratsfraktion und jeder Ratsgruppe - aus der Verwaltung: alle Mitglieder des dezernatsübergreifenden Kernteams „Global Nachhal- tige Kommune Münster“ und der für den Nachhaltigkeitsprozess zuständige Beigeordnete der Stadt Münster.
Anlage 1 Verfahrensgrundsätze Beirat Global Nachhaltige Kommune Münster
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Anlage 1 Verfahrensgrundsätze für die Bildung und Arbeit des Beirats „Global Nachhaltige Kommune Münster“ (GNK-Beirat) Inhaltsübersicht Präambel § 1 Grundsatz § 2 Aufgaben § 3 Mitglieder § 4 Pflichten § 5 Rechte § 6 Vorsitz und Geschäftsführung § 7 Geschäftsgang § 8 Nichtöffentlichkeit § 9 Inkrafttreten Präambel Die Arbeit des Beirates „Global Nachhaltige Kommune Münster“ führt den, mit dem Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ gestarteten Nachhaltigkeitsprozess in Münster fort. Dieser orientiert sich an den Globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. Anliegen des Beirates ist es, für heutige und komme nde Generationen ein gutes, sozial- und umweltverträgliches Leben aller Menschen in der Stadt Münster ebenso wie in anderen Teilen der Welt zu ermöglichen und lokal wie global verant wortliches Handeln aller Bevölkerungs- kreise zu stärken und sich so für ein enkeltaugliches Münster einzusetzen Der Beirat versteht sich als Beteiligungs- und Bera tungsgremium, das eine Scharnier- und Multiplikationsfunktion zwischen Stadt- und Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft so- wie Politik und Verwaltung wahrnimmt. Seine Mitglieder verstehen sich als Promotorinnen und Promotoren, die aktiv dazu beitragen wollen, dass s ich Münster als Vorreiterin und Vorbild einer lokal und global nachhaltigen Kommune weiterentwickelt. Ziel des Beirates ist es, den Umsetzungsprozess zur Nachhaltigkeitsstrategie, die kontinuier- liche Kontrolle des Umsetzungsfortschrittes sowie d ie zukünftig erforderliche Evaluation und Fortschreibung durch ein gesellschaftlich breit auf gestelltes Gremium inhaltlich zu begleiten, integrative Vorschläge zur Weiterentwicklung zu era rbeiten und diese als Umsetzungsemp- fehlungen der Verwaltung und der Politik vorzulegen. Als Richtschnur dienen die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster, in ihrer jeweils gültigen Fassung und die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) als Quasi-Menschen- rechte. Der Beirat orientiert sich am Leitbild einer starken Nachhaltigkeit, das die Belastungs- grenzen des Planeten Erde (planetary boundaries) als Richtschnur menschlichen Handels in den Vordergrund stellt. Diese natürlichen Grenzen bilden den Rahmen für eine integrierte Be- trachtung sozialer, ökonomischer, ökologischer und kultureller Nachhaltigkeitsdimensionen. Die konkrete Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien erfolgt des Weiteren unter den Bedin- gungen Suffizienz (bestmögliche Reduzierung des Ressourcenverbrauchs), Effizienz (Verbes- serung der Ressourcennutzung und -produktivität) so wie Konsistenz (bestmögliche Sozial- und Naturverträglichkeit). § 1 Grundsatz Es gilt die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und die Ge schäftsordnung für den Rat der Stadt Münster, seine Ausschüsse und die Bezirksvert retungen in der jeweils geltenden Fas- sung soweit nicht in diesen Verfahrensgrundsätzen etwas Anderes geregelt ist. § 2 Aufgaben (1) Der Beirat „Global Nachhaltige Kommune Münster“ unterstützt den Nachhaltigkeitspro- zess der Stadt Münster und die Umsetzung und Weiter entwicklung der Münsteraner Nachhaltigkeitsstrategie. Hierzu berät er die Verwaltung, den Rat der Stadt Münster, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. (2) Der Beirat ist ein Spezifikum des im Rahmen des Modellprojekts „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ entwickelten Nachhaltigkeitsmanagementmodells für die partizipative Entwicklung von integrierten Nachhaltigkeitsstrategien. Er fußt auf dem Grundsatz der ko- operativen Planung, d. h. der Beirat fungiert als A rbeitsgremium und Format zur Beteili- gung von Stakeholdern in den Prozess zur Planung, U msetzung und Weiterentwicklung der Münsteraner Nachhaltigkeitsstrategie. (3) Der Beirat soll u.a. - die Unterstützung der Beschlüsse der Vereinten Na tionen zur nachhaltigen Entwick- lung („Agenda 21“ von 1992 sowie „Agenda 2030 für N achhaltige Entwicklung“ - Sustainable Development Goals aus 2015) im Stadtgebiet begleiten und durch eigene Vorschläge an die Organe der Stadt und die Bürgerin nen und Bürger der Stadt- und Zivilgesellschaft herantragen; - die Umsetzung der Münsteraner Nachhaltigkeitsstra tegie mit ihrem Ziel- und Maßnah- menprogramm in der jeweils aktuellen Fassung vorantreiben und dabei die Bausteine des Nachhaltigkeitsmanagements beraten und begleite n, die zur breiten Anwendung der Ziele und Maßnahmen, zur Kontrolle des Umsetzun gsfortschritts sowie zur Fort- schreibung der Nachhaltigkeitsstrategie dienen (wie z. B. Nachhaltigkeitseinschätzung von Beschlussvorlagen, Instrumente zum Monitoring und zur Evaluation); - den Arbeitsprozess auf Projektebene unterstützen, indem der Beirat an der Konkreti- sierung von Projektvorhaben mitwirkt sowie neue Themen und Handlungsansätze auf- greift und für die Umsetzung vorbereitet; - den Dialog- und Partizipationsprozess unterstütze n, indem der Beirat eine Scharnier- und Multiplikatorenfunktion zwischen mit Stadt- und Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wis- senschaft, Politik und Verwaltung wahrnimmt und daz u beiträgt, den Kreis der aktiv handelnden Akteure kontinuierlich auszubauen. § 3 Mitglieder (1) Der Beirat setzt sich aus verschiedenen institu tionellen Akteuren der Stadtgesellschaft zusammen, die aufgrund ihres Mandats, ihrer Funktio n und / oder aufgrund ihrer fachli- chen Expertise mit ihren jeweiligen Schwerpunkten g esamtgesellschaftliche Interessen vertreten. (2) Die Zusammensetzung orientiert sich an den Them en der Münsteraner Nachhaltigkeits- strategie und den globalen Nachhaltigkeitszielen. Jeweils zehn Akteure vertreten die nachfolgenden unterschiedlichen Themenbereiche der nachhaltigen Entwicklung: - Gesellschaftliche Teilhabe, Soziales, Gender, Div ersity, Integration, Inklusion, Gesund- heit; - Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Landwirtschaf t, nachhaltige Lebensstile; - Bildung, Kultur, Eine Welt, nachhaltige Finanzen, Sport; - Wirtschaft, Wissenschaft, Gute Arbeit, Wohnen, Qu artiere. Hinzukommen: - aus der Politik: je eine Vertretung jeder Ratsfra ktion und jeder Ratsgruppe und - aus der Verwaltung: alle Mitglieder des dezernats übergreifenden Kernteams „Global Nachhaltige Kommune Münster“ und der für den Nachha ltigkeitsprozess zuständige Beigeordnete der Stadt Münster. (3) Der Rat der Stadt Münster entscheidet über die vertretenen Mitgliedsorganisationen. Diese teilen ihrerseits der Stadt Münster mit, wen Sie als ihre Vertretung und ihre Stell- vertretung in den Beirat entsenden. (4) Jede Mitgliedorganisation ist gehalten, bei der Benennung ihrer Vertretung und ihrer Stell- vertretung eine paritätische Benennung zu realisieren. (5) Jede Ratsfraktion und jede Ratsgruppe entsendet ihre jeweilige Vertretung und benennt die jeweilige Stellvertretung - ebenfalls unter Berücksichtigung des Paritätsprinzips. (6) Der Beirat wird für eine Wahlperiode analog zur Kommunalwahl besetzt. § 4 Pflichten (1) Die Mitglieder verpflichten sich, dem in der Pr äambel dargestellten Zweck zu dienen und in ihren Entsendeorganisationen für eigene Beiträge für Münsters nachhaltige Entwicklung zu werben. (2) Die Mitglieder sind gehalten, an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen. (3) Die Mitglieder des Beirates haben im Vertretung sfall die Stellvertretung entsprechend zu informieren und mit den benötigten Sitzungsunterlagen auszustatten. § 5 Rechte (1) Der Beirat berät und beschließt in Sitzungen. (2) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als di e Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder durch Stellvertretung vertreten ist. (3) Die Rechte, Aufgaben und Pflichten des Beirates können durch Ratsbeschluss erweitert werden. (4) Die Tätigkeit im Beirat erfolgt ehrenamtlich. D ie Teilnahme an den Sitzungen begründet keinen Anspruch auf Sitzungsgeld. § 6 Vorsitz und Geschäftsführung (1) Der jeweils für den Nachhaltigkeitsprozess zust ändige Beigeordnete führt den Vorsitz in den Sitzungen des Beirates „Global Nachhaltige Komm une Münster“ und bringt dessen Beschlüsse in die Verwaltung ein. Im Fall der Verhi nderung wird die Sitzung durch die Leitung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachh altigkeit oder einer von ihm be- nannten Vertretung übernommen. (2) Die Aufgabe der Geschäftsführung des Beirats wi rd vom Nachhaltigkeitsmanagement im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wahrgenommen. Für die Moderatio oder Protokollerstellung kann externe Begleitung hinzugezogen werden. § 7 Geschäftsgang (1) Der / die Vorsitzende lädt in der Regel zwei bi s dreimal im Jahr schriftlich per E-Mail mit einer Ladungsfrist von 10 Tagen zu den Sitzungen ein. Der Einladung ist eine Tagesord- nung beizufügen. (2) Der Beirat kann über diese Verfahrensgrundsätze hinaus weitergehende Regelungen zur Arbeitsweise, z. B. zu Stimmberechtigungen, Verfahr en der Entscheidungsfindung etc. treffen. (3) Die Ergebnisse der Sitzungen werden in einem Er gebnisprotokoll und ggf. ergänzenden Unterlagen festgehalten und an die Mitglieder per E-Mail versandt. (4) Der / die Vorsitzende kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten weitere Sachverständige und Sachkundige einladen, um diese anzuhören. (5) Mitarbeitende der Verwaltung, die die inhaltlic he Arbeit des Beirats unterstützen, können in Absprache mit dem Vorsitzenden an den Sitzungen teilnehmen. § 8 Inkrafttreten Diese Verfahrensgrundsätze treten mit dem Ratsbeschluss vom 29. September 2021 in Kraft.
Anlage 3 Satzung Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.
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Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. Satzung beschlossen von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 2. März 2001 in Sc hwerte, zuletzt geändert in der ordentlichen Mitgliederversammlung in Köln am 22.3.2007. § 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 Nordrhein - Westfalen e.V.“ (LAG AG21 NRW). Er ist am 2. März 2001 in Sch werte gegründet worden und im Vereinsregister beim Amtsgericht Köln, VR 13725, eingetragen. Sitz des Vereins ist Köln. § 2 Vereinszweck Die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. fördert die Agenda 21 in den Kommunen, Kreisen, Kommunalverbänden und Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Die Agenda 21 ist ein nachhaltiges Zukunftsprogramm für das 21. Jahrhundert, vor allem in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, sozialen Fragen, Förderung von Frauen - und Kultur, Kindern und Jugendlichen, Migration und entwicklungspolit ischer Zusammenarbeit und ihren wechselseitigen Beziehungen zueinander. Diesem Ziel sollen ins besonders dien en: - regelmäßige Zusammenkünfte zum Erfahrungsaustausch - Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Aktivitäten - Hilfe bei der Organisation und Durchführung von Agenda - Veranstaltungen und Aktivitäten gegenüber Mitgliedern und Agenda-Akteuren. - Einwerben und Verwalten von Mitteln für gemeinsame Veranstaltungen und Aktivitäten - Förderung und Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit für die Ziele der Agenda 21 - Vertretung der Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft in der Zielsetzung der Agenda 21 als globalem Programm gegenüber Presse, Politik, Organisationen und Verbänden. § 3 Gemeinnützigkeit Die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige soziale, kulturelle und die kommunale und regionale Gemeinschaft fördernde Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Z wecke“ der Abgabenverordnung im Geiste der Deklarat ion zur Agenda 21 von Rio 1992. Mitte l der Landesarbeitsgemeinschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke v erwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Landesarbeitsgemeinschaft. Die Landesarbeitsgemeinschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Lin ie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf niemand durch Ausgaben, d ie den Zwecken der Landesarbeitsgemeinschaft fremd sin d, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. § 4 Mitgliedschaft Die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. besteht aus natürlichen Personen, die in der Agenda -Arbeit tätig s ind, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern, die aus Gremien lokaler und regionaler Agenden delegiert wurden. Dies können auch Kommunen und Kreise, das Land NRW, Vereine und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sein. Gründungsmitglieder sind die Teilnehmer der Gründungsversammlung am 2. März 2001 in Schwerte. § 5 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft, Auflösung der Landesarbeitsgemeinschaft Der Eintritt in die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. ist schriftlich zu beantragen. Über diese entscheidet der Vorstand. Dieser gibt seine Entscheidung schrif tlich bekannt. Der Austritt ist jederzeit möglich und ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Der Austretende haftet für die etwaig rückständigen B eiträge, die bis zum Ablauf de s Kalenderjahres der Landesarbeitsgemeinschaft zugerechnet werden. Bereits eingezahlte Beiträge für das laufende Geschäftsjahr werden nicht zurückgezahlt. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn ein gewichtiger Grund vorl iegt oder der Beitrag ü ber zwei Jahre im Rückstand ist. Gegen den Ausschluss ist Einspruch bei der Mitgliederversammlung möglich. Ausgeschlossene oder ausgetretene Mitglieder haben keinen Anspruch gegenüber dem Vermögen der Landesarbeitsgemeinschaft. Zur Auflösung der Landesarbeitsgemeinschaft bedarf es einer Zweidrittel -Mehrheit der Mitgliederversammlung. Das verbleibende Vermögen wird an einen oder mehrere von der Auflösungsversammlung zu bestimmenden gemeinnützigen Vereine ausgezahlt, die in ihrer Satzung die Ziele der Agenda 21 verankert haben. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst na ch Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. § 6 Organe der Landesarbeitsgemeinschaft Organe der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. sind - die Mitgliederversammlung - der Vorstand § 7 Geschäftsjahr und Mitgliedsbeitrag Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Der Beitrag ist innerhalb der ersten beiden Kalendermonate zu zahlen. § 8 Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel alle zwei Monate zusammen. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: - Informations- und Erfahrungsaustausch - Planung von Aktionen und Veranstaltungen Die Mitgliederversammlung im März / April des Jahres ist die Jahreshauptversammlung. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: - Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichtes des Vorstandes und der Kassenprüfer - Entlastung des Vorstandes - Wahl der Sprecherinnen und Sprecher und weiterer Mitglieder des Vorstandes - Wahlen zum Beirat, sofern ein solcher besteht oder auf Antrag des Vorstandes gewählt werden soll - Festlegung der Amtszeit eines Beirates - Wahlen der beiden Kassenprüfer - Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag - Bestätigung eines Geschäftsführers / einer Geschäftsführerin - in Berufungsfällen Entscheidung über die Mitgliedschaft - Änderung der Satzung - Auflösung der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Einladungsfrist von 15 Ta gen schriftlich oder per E -Mail eingeladen. Darin wird die Tagesordnung mitgeteilt, di e vom Vorstand aufgestellt wird. In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied Stimmrecht. Das M itglied kann seine Stimme durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied übertragen. Ein Mitglied kann nicht mehr als drei andere Mitglieder vertreten. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht a uf die Zahl der erschienenen Mitgl ieder beschlussfähig. Lediglich zu einem Auflösungsbeschluss ist die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder notwen dig. Die Mitglieder entschei den mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit ist die Abstimmung zu wiederholen. Nach einer zweiten stimmgleichen Abstimmung gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse über eine Satzungsänderung und über eine Änderung der Beitragssatzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Form der Abstimmung. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet, auf Antrag kann die Versammlungsleitung durch ein mit einfacher Mehrheit zu wählendes Versammlungsmitglied übernommen werden. Die Mitgliederversammlung ist zu protokollieren und das von einem Vorstandsmitglied gegengezeichnete Protokoll, den Mitgliedern zuzusenden. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn es das Interesse der Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Agenda 21 NRW erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand, ggf. die Satzung soweit zu ändern, wie dies durch Vorgaben des einzutragenden Registergerichtes und des Finanzamtes notwendig ist. § 9 Der Vorstand Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. sein. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen durch. In den Vorstand werden bis zu 10 Mitglieder in ihren Funktionen gewählt. Die s sind gleichberechtigt je zwei Sprecherinnen und zwei Sprecher und der Schatzmeister oder die Schatzmeisterin a ls geschäftsführender Vorstand, sowie bis zu fünf Be isitzerinnen und Beisitzer. Der Vorstand kann durch ei nen Vertreter/ eine Vertreterin einer unterstützend en Organisation beraten werden. Der Vorstand wird einzeln mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Der geschäftsführende Vorstand ist vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vertreten einzeln die Landesarbeitsgemeinschaft nach außen: Bei gerichtlichen oder Vertretungen mit einem Geschäftswert üb er 500, - € sind mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungspflichtig. Sie haben ihre Außenvertretung inhaltlich abzustimmen, eventuelle Minderheitsvoten sind nach außen nicht zulässig. Auf Vorstandsbeschluss können Beisitzerinnen oder Beisitzer mit der Wahrnehmung der Außenvertretung beauftragt werden. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines Vorstandes geschäftsführend im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, wird ein Ersatzmitglied durch die nächste Mitgliederversammlung für die Restdauer der Wahlperiode gewählt. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit des Vorstandes. Der Vorstand ist mit mindestens fünf Mitgliedern beschlussfähig, in dringenden Fällen ist eine schriftliche Abstimmung möglich. Die internen Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands sind in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Die Geschäftsordnung wird vom Vorstand verfasst und beschlossen. Der Vorstand kann eine Geschäftsstelle und eine Geschäftsführung bestellen, die ihm fachlich und rechtlich untersteht. Der Vorstand legt die eigenständigen finanziellen Berechtigungen der Geschäftsstelle und der Geschäftsführung fest und kontrolliert regelmäßig die laufenden Geschäfte. Der Vorstand hat auf Antrag der Mitgliederversammlung dieser über die laufenden Geschäftsvorgänge im datenschutzrechtlichen Rahmen zu berichten. Der Vorstand kann die Wahl eines Beirates beantragen. § 10 Der Beirat Der Beirat ist fakultativ, sofern nicht der Vorstand seine Wahl fordert. Sonstige Wahlnotwendigkeit, Mandatsdauer und Anzahl der Beiratsmitglieder beschließen die Mitgliederversammlung. Der Beirat berät inhaltlich und organisatorisch den Vorstand und kann von diesem mit der Abwicklung einzelner Aktionen und Veranstaltungen beauftragt werden. Die Vertretung nach außen übernimmt dann ein aus dem Beirat zu wählendes Mitglied gemeinsam mit einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0464/2021 V/0464/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verstetigung des Beirats „Global Nachhaltige Kommune Münster„ und Beitritt in der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. Beratungsfolge 21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Beirat „Global Nachhaltige Kommune Münster“ wird auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Verfahrensgrundsätze verstetigt. 2. Der Rat der Stadt Münster folgt dem Besetzungsvorschlag des verwaltungsinternen Kernteams „Global Nachhaltige Kommune“ (GNK-Kernteam) und beruft für die jetzige Wahlperiode die, in Anlage 2 aufgeführten 40 Organisationen und Einrichtungen der Stadtgesellsc haft, den Nachhaltigkeitsdezernenten, das verwaltungsinterne GNK-Kernteam, und je Ratsfraktion und – gruppe eine Vertretung als Mitwirkende in den Beirat. 3. Die berufenen Mitgliedsorganisationen sind gehalten, bei der Benennung ihrer Vertretung und ihrer Stellvertretung eine paritätische Benennung zu realisieren. 4. Die Stadt Münster tritt der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. bei. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 140 1 Übergr. Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Amt für Grünflächen, Umw elt und Nachhaltigkeit 31.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Höper Telefon: 492-6712 Hoeper@stadt-muenster.de - 2 - V/0464/2021 Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2021ff 10.000 € Beirat GNK Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2021ff 500 € jährliche Mit- gliedsbeiträge Zu den Beschlusspunkten 1 – 3: Für die Durchführung der Sitzungen des Beirats fallen jährliche Kosten in Höhe von 10.000 € für Mo- deration, Raummieten, Bewirtung, Referenten und Öffentlichkeitsarbeit an. Zu Beschlusspunkt 4: Für den Beitritt in die „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 Nordrhein-Westfalen e.V.“ fallen jährli- che Mitgliedsbeiträge in Höhe von 500 € an. Dies es entspricht dem Mitgliedsbeitrag für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen in Höhe von insgesamt 10.500 € jährlich ste- hen im Haushaltsplan 2021 ff. bei der o. g. Produktgruppe zur Verfügung. Begründung: Zu Beschlusspunkten 1 – 3: Der Rat der Stadt Münster hat im Dezember 2019 beschlossen, den über das Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“ initiierten Nachhaltigkeitsprozess Münster 2030 zu verstetigen. Die Verwaltung wurde u. a. beauftragt, eine Verfahrensgrundlage für den künftigen und dauerhaften Nachhaltigkeitsbeirat „Global Nachhaltige Komm une Münster“ zu erarbeiten und der Politik einen Vorschlag zum Beschluss vorzulegen. Auf den Grundlagen der Erfahrungen, der Rückmeldungen der Teilnehmenden des bisherigen Pro- jektbeirats, Erfahrungen anderer Kommunen und den Auswertungen der Evaluationsbögen der Bei- ratssitzungen hat das verwaltungsinterne Kernteam Verfahrensgrundsätze (siehe Anlage 1) zu Rolle, Aufgaben, Mitgliederzusammensetzung, Rechte und Pflichten als Grundlage für die Arbeit des neuen Gremiums erarbeitet. Vorgesehen ist, dass der Beir at im Wesentlichen die bisherige Arbeitsweise beibehält, darüber hinaus auch eigenständig weitere Absprachen zur konkreten Arbeitsweisen, Ab- stimmungsverfahren, etc. treffen kann. Hinsichtlich der Besetzung des zukünftigen Beirats schlägt die Verwaltung im Sinne einer angestreb- ten Kontinuität vor, den Beirat mit Blick auf die Vielfalt der Themen und der unterschiedlichen Ziel- gruppen leicht zu verändern. Dem vorliegenden Besetzungsvorschlag lagen folgende Auswahlkriterien zugrunde: - Es soll weiterhin eine große personelle Kontinuität zum bisherigen Projektbeirat gegeben sein. - Die vielen Themen der Nachhaltigkeit spiegeln sich auch in der Besetzung des Beirats wider; ins- besondere auch diesbezügliche unterschiedliche Sichtweisen. - Die bisherige interaktive Arbeitsweise soll beibehalten werden, daher wird die maximale Anzahl der Vertretenden der Stadtgesellschaft auf 40 begrenzt. - Entlang von vier thematisch zusammengefassten Blöcken werden jew eils zehn Plätze für die Stadtgesellschaft (Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Soziales, Verbände) vorgeschlagen (siehe Anlage 2). Dabei werden die Belange von Jugendorganisationen und jungen Erwachsene stärker als bisher berücksichtigt (vier Plätze anstatt bisher eines Platzes). - Die Beiratsorganisationen ihrerseits sollten in der Lage sein, in ihren Entsendeorganisationen mit eigenen Beiträgen ebenfalls zu nachhaltigen Entwicklungen beizutragen und/oder für die Anliegen einer Transformation zu einer enkeltauglichen Stadt zu werben. - Hinzukommen als Vertretung der Politik je eine entsendete Person jeder Ratsfraktion oder Rats- gruppe und aus der Verwaltung die Mitglieder des dezernatsübergreifenden Kernteams „Global Nachhaltige Kommune“ und der für den Nachhaltigkeitsprozess zuständige Beigeordnete der Stadt Münster. - 3 - V/0464/2021 Zu Beschlusspunkt 4: Als Projektträger des Modellprojektes „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ hat die „Landesar- beitsgemeinschaft Agenda 21 Nordrhein-Westfalen e.V.“ die Stadt Münster bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt und für eine Vernetzung mit den beteiligten Modellkommunen gesorgt. Mittlerweile nimmt die Stadt Münster an der dritten Phase des Modellprojekts teil und wird neben dem Nachhaltigkeitsbericht im Format des vom Rat für nachhaltige Entwicklung empfohlenen „Berichts- rahmens nachhaltige Kommune“ bis Mitte 2022 ebenfalls als eine von fünf Kommunen in NRW einen „Voluntary Local Review“ (VLR) als internationalen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Alle fünf VLR- Berichte aus Nordrhein-Westfalen werden im High-Level-Political-Forum der Vereinten Nationen im Juni 2022 eingereicht. An diesen positiven Erfahrungen der Zusammenarbeit und des Austausches der letzten fünf Jahre möchte die Verwaltung anknüpfen und der LAG 21 NRW e.V. als ordentliches Mitglied beitreten. In der LAG 21 sind 100 Mitgliedskommunen und große zivilgesellschaftliche Verbände als Netzwerk Nachhaltigkeit NRW vertreten. Gemeinsam setzen sie sich für die Gestaltung einer nachhaltigen Ent- wicklung ein. Die Satzung und die Beitragssatzung des Vereins sind als Anlagen 4 und 5 beigefügt. Zum Selbstverständnis der LAG 21 NRW e.V. heißt es in ihrer Präambel: „Die LAG 21 NRW ist ein unabhängiges Netzwerk von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Ver- bänden, Vereinen und Akteuren in Nordrhein-Westfalen, das durch Bildung, Beratung, Projekte und Kampagnen lokale Nachhaltigkeitsprozesse strategisch unterstützt und praxisorientiert umsetzt. Im Dialog setzen wir auf die Einbindung von Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, um den sozialen, ökologischen und ökonomischen Anforderungen einer Nachhaltigen Entwicklung gerecht zu werden. In unserem Handeln fühlen wir uns der Agenda 21 und den Be- schlüssen der UN Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro und der Umsetzung der SDGs (Sustainable Developement Goals) verpflichtet. Dabei orientieren wir uns am Leitbild einer starken Nachhaltigkeit, das die Belastungsgrenzen des Planeten Erde (planetary boundaries) als Richtschnur menschlichen Handels in den Vordergrund stellt. Vorteile einer Mitgliedschaft: - Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen und zivilgesellschaftlichen Ver- bänden zu Nachhaltigkeitsthemen - Informationen zu übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategien auf EU-, Bundes- oder Landesebene oder auch Fördermöglichkeiten - Gemeinsame Kampagnen und Nutzen von Synergien Fazit Mit der Verstetigung des GNK-Beirats und dem Beitritt in die LAG 21 NRW e.V. werden zwei wichtige Schritte und Meilensteine im Nachhaltigkeitsprozess umgesetzt. Sie schaffen die Voraussetzung für die anstehenden Schritte zur Begleitung der weiteren Umsetzung, zur Weiterentwicklung der Strate- gie und zur gemeinschaftlichen Erarbeitung des anstehenden Maßnahmenprogramms für den kom- menden Zeitraum 2023 – 2026. - 4 - V/0464/2021 In Vertretung Gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Verfahrensgrundsätze Beirat „Global Nachhaltige Kommune Münster“ Anlage 2: Besetzung des Beirats „Global Nachhaltige Kommune Münster“ Anlage 3: Satzung des Vereins „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.“ Anlage 4: Beitragsordnung der „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.“
Anlage 4 Beitragssatzung Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0464/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.08.2021
- Erstellt
- 27.05.2021 07:53