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V/0464/2021

Beirat „Global Nachhaltige Kommune Münster“ und Beitritt in der LAG 21 NRW e.V.

Vorlagen 27.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 48

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Besetzung des Beirats Global Nachhaltige Kommune Münster

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Ansehen

Anlage 1 Verfahrensgrundsätze Beirat Global Nachhaltige Kommune Münster

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Ansehen

Anlage 3 Satzung Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4 Beitragssatzung Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.

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Ansehen

Anlage A

3713 Zeichen

Anlage A zur V/0464/2021 
Kurzüberblick 
Mit der Verstetigung des GNK-Beirats wird ein weiterer Schritt zur Verstetigung des Nachhaltig-
keitsprozesses Münster 2030 umgesetzt.  
Mit dem Beitritt zur LAG 21 NRW e.V. kann sich die Stadt Münster zukünftig im Rahmen des er-
folgreichen Landesnetzwerks einbringen und von den Erfahrungen anderer profitieren.  
 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bezugsrahmen sind die zehn strategischen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Im 
Einzelnen sind dies: 
 
- Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. 
- Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar umwelt- und sozialgerecht gesund in 
Münster zu wohnen. 
- In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt 
ist verbessert. 
- Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit über-
wiegend umweltverträglich und klimaneutral  
(vermeiden, verlagern, emissionsfrei). (s. auch 4.2.6) 
- Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltverträglich, der 
Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil klimafreundlicher Mobilität hat erheblich zuge-
nommen. 
- Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. Inklusive 
und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. 
- Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in 
der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit 
und sozialer Verantwortung. 
- Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotential ungehindert ihrer 
Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich. 
- Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Ver-
waltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert. 
- Münster ist Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster  
(weniger, einfach, besser). 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel, den über den GNK-Prozess initiierten Nachhaltigkeitsprozess 
zu verstetigen und die dafür notwendigen Umsetzungsschritte umzusetzen, erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Bo-
den, Abfall 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Grundlage: Ratsbeschluss zu V/0070/2016, Ratsbeschluss V/0648/2017, Ratsbeschluss 
V/0515/2018 und V/0669/2019. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Nachhaltigkeitsprozess insgesamt berücksichtigt alle oben aufgeführten Querschnittsthemen 
und integriert diese in einer Gesamtschau und Perspektive auf 2030. 
Bei der Besetzung des zukünftigen Beirats sind entsprechend Vertretungen für die Bereiche 
Gender, Inklusion, Migration und Klimaschutz berücksichtigt. Über die Beteiligung sowohl der 
kommunalen Seniorenvertretung, des Jugendamtselternbeirats als auch von vier Jugendorgani-
sationen werden die Perspektiven aller Generationen eingebracht. 
Des Weiteren wird eine paritätische Besetzung des Gremiums angestrebt und die jeweiligen Or-
ganisationen darauf hingewiesen, bei der Benennung ihrer jeweiligen Vertretung und Stellvertre-
tung eine paritätische Lösung anzustreben.

Anlage 2 Besetzung des Beirats Global Nachhaltige Kommune Münster

3235 Zeichen

Anlage 2:  
 
Besetzung des Beirats „Global Nachhaltige Kommune Münster“ (GNK-Beirat) 
 
Entsprechend dieses Vorschlags sind zukünftig 40 Personen der Stadtgesellschaft im Beirat vertre-
ten. Hinzu kommen die Vertretenden aus Politik und Verwaltung. 
 
 
A Für die Vertretung der Stadtgesellschaft werden nachfolgende Organisationen, 
Einrichtungen etc. in den GNK-Beirat berufen: 
 
Gesellschaftliche Teilhabe / Soziales / Gender / Diversity / Integration / Inklusion / 
Gesundheit 
- Integrationsrat 
- Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung 
- Kommunale Seniorenvertretung Münster 
- Stadtdekanat 
- Evangelischer Kirchenkreis Münster und Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege * 
- Jugendrat 
- Fachhochschule Münster – Fachbereich Sozialwesen, „Diversität und Community Work“ 
- Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. 
- Jugendinformations- und Bildungszentrum (JIB), Bereich Jugendinitiativen 
- Münster nachhaltig e.V.  
Umwelt - und Klimaschutz / Mobilität / Landwirtschaft / nachhaltige Lebensstile 
 
- WWU Münster, Institut für Landschaftsökologie, „Angewandte Landschaftsökologie und Öko-
logische Planung“ 
- Beirat für Klima und Energie 
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Münster, Referat für Nachhaltigkeit und 
Mobilität 
- WWU Münster, Institut für Politikwissenschaft, Zentrum für Internationale Beziehungen und 
Nachhaltigkeit, Zentrum für interdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung 
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 
- Ernährungsrat e.V. 
- Umweltforum e.V. 
- Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
- WWU Münster, Institut für Geografie, AG Raumplanung / Nachhaltigkeit und Beirat Mobilität 
2035* 
- Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) und Beirat „Global Nachhaltige 
Kommune in NRW“* 
Bildung / Kultur / Eine Welt / nachhaltige Finanzen / Sport 
 
- moNO Kultur, Initiative der freien Kulturszene Münster 
- Adolph-Kolping-Berufskolleg 
- Jugendamtselternbeirat Münster 
- Stadtsportbund Münster e.V. 
- Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
- Eine-Welt-Forum Münster e.V. 
- NABU-Münsterland gGmbH im BNE-Regionalzentrum Münster 
- BerufsWege e.V. 
- Kulturquartier Münster GmbH 
- Sportjugend im Stadtsportbund Münster e.V.

Wirtschaft / Wissenschaft / Gute Arbeit / Wohnen / Quartiere 
 
- Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
- Handwerkskammer Münster  
- DEHOGA Westfalen e.V.  
- Initiative starke Innenstadt Münster e.V.  
- Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Münsterland 
- Stadtwerke Münster GmbH 
- Industrie- und Handelskammer 
- Beirat Münster Marketing und Fachhochschule Münster, Fachbereich Oecothrophologie* 
- Wohn- und Stadtbau GmbH 
- Industriegemeinschaft Münster 
* bedeutet, dass die in dieser Zeile aufgeführten unterschiedlichen Organisationen/Einrichtungen 
gemeinsam von nur einer Person im Beirat vertreten werden. 
 
 
B Für die Vertretung von Politik und Verwaltung werden berufen:  
 
- aus der Politik: je eine Vertretung jeder Ratsfraktion und jeder Ratsgruppe  
- aus der Verwaltung: alle Mitglieder des dezernatsübergreifenden Kernteams „Global Nachhal-
tige Kommune Münster“ und der für den Nachhaltigkeitsprozess zuständige Beigeordnete der 
Stadt Münster.

Anlage 1 Verfahrensgrundsätze Beirat Global Nachhaltige Kommune Münster

9532 Zeichen

Anlage 1 
Verfahrensgrundsätze für die Bildung und Arbeit des Beirats  
„Global Nachhaltige Kommune Münster“ (GNK-Beirat) 
 
 
 
Inhaltsübersicht 
Präambel 
§ 1 Grundsatz 
§ 2 Aufgaben 
§ 3 Mitglieder 
§ 4 Pflichten  
§ 5 Rechte 
§ 6 Vorsitz und Geschäftsführung 
§ 7 Geschäftsgang 
§ 8 Nichtöffentlichkeit 
§ 9 Inkrafttreten 
 
 
Präambel 
Die Arbeit des Beirates „Global Nachhaltige Kommune Münster“ führt den, mit dem Projekt 
„Global Nachhaltige Kommune in NRW“ gestarteten Nachhaltigkeitsprozess in Münster fort. 
Dieser orientiert sich an den Globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development 
Goals) der Vereinten Nationen. 
Anliegen des Beirates ist es, für heutige und komme nde Generationen ein gutes, sozial- und 
umweltverträgliches Leben aller  Menschen in der Stadt Münster ebenso wie in anderen Teilen 
der Welt zu ermöglichen und lokal wie global verant wortliches Handeln aller Bevölkerungs- 
kreise zu stärken und sich so für ein enkeltaugliches Münster einzusetzen 
Der Beirat versteht sich als Beteiligungs- und Bera tungsgremium, das eine Scharnier- und 
Multiplikationsfunktion zwischen Stadt- und Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft so- 
wie Politik und Verwaltung wahrnimmt. Seine Mitglieder verstehen sich als Promotorinnen und 
Promotoren, die aktiv dazu beitragen wollen, dass s ich Münster als Vorreiterin und Vorbild 
einer lokal und global nachhaltigen Kommune weiterentwickelt. 
Ziel des Beirates ist es, den Umsetzungsprozess zur Nachhaltigkeitsstrategie, die kontinuier- 
liche Kontrolle des Umsetzungsfortschrittes sowie d ie zukünftig erforderliche Evaluation und 
Fortschreibung durch ein gesellschaftlich breit auf gestelltes Gremium inhaltlich zu begleiten, 
integrative Vorschläge zur Weiterentwicklung zu era rbeiten und diese als Umsetzungsemp- 
fehlungen der Verwaltung und der Politik vorzulegen. 
Als Richtschnur dienen die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster, in ihrer jeweils gültigen 
Fassung und die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) als Quasi-Menschen- 
rechte. Der Beirat orientiert sich am Leitbild einer starken Nachhaltigkeit, das die Belastungs- 
grenzen des Planeten Erde (planetary boundaries) als Richtschnur menschlichen Handels in 
den Vordergrund stellt. Diese natürlichen Grenzen bilden den Rahmen für eine integrierte Be- 
trachtung sozialer, ökonomischer, ökologischer und kultureller Nachhaltigkeitsdimensionen. 
Die konkrete Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien erfolgt des Weiteren unter den Bedin- 
gungen Suffizienz (bestmögliche Reduzierung des Ressourcenverbrauchs), Effizienz (Verbes- 
serung der Ressourcennutzung und -produktivität) so wie Konsistenz (bestmögliche Sozial- 
und Naturverträglichkeit).

§ 1 Grundsatz 
Es gilt die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und die Ge schäftsordnung für den Rat der 
Stadt Münster, seine Ausschüsse und die Bezirksvert retungen in der jeweils geltenden Fas- 
sung soweit nicht in diesen Verfahrensgrundsätzen etwas Anderes geregelt ist. 
 
 
§ 2 Aufgaben 
(1) Der Beirat „Global Nachhaltige Kommune Münster“  unterstützt den Nachhaltigkeitspro- 
zess der Stadt Münster und die Umsetzung und Weiter entwicklung der Münsteraner 
Nachhaltigkeitsstrategie. Hierzu berät er die Verwaltung, den Rat der Stadt Münster, seine 
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. 
(2) Der Beirat ist ein Spezifikum des im Rahmen des  Modellprojekts „Global Nachhaltige 
Kommune in NRW“ entwickelten Nachhaltigkeitsmanagementmodells für die partizipative 
Entwicklung von integrierten Nachhaltigkeitsstrategien. Er fußt auf dem Grundsatz der ko- 
operativen Planung, d. h. der Beirat fungiert als A rbeitsgremium und Format zur Beteili- 
gung von Stakeholdern in den Prozess zur Planung, U msetzung und Weiterentwicklung 
der Münsteraner Nachhaltigkeitsstrategie. 
(3) Der Beirat soll u.a. 
- die Unterstützung der Beschlüsse der Vereinten Na tionen zur nachhaltigen Entwick- 
lung („Agenda 21“ von 1992 sowie „Agenda 2030 für N achhaltige Entwicklung“ - 
Sustainable Development Goals aus 2015) im Stadtgebiet begleiten und durch eigene 
Vorschläge an die Organe der Stadt und die Bürgerin nen und Bürger der Stadt- und 
Zivilgesellschaft herantragen; 
- die Umsetzung der Münsteraner Nachhaltigkeitsstra tegie mit ihrem Ziel- und Maßnah- 
menprogramm in der jeweils aktuellen Fassung vorantreiben und dabei die Bausteine 
des Nachhaltigkeitsmanagements beraten und begleite n, die zur breiten Anwendung 
der Ziele und Maßnahmen, zur Kontrolle des Umsetzun gsfortschritts sowie zur Fort- 
schreibung der Nachhaltigkeitsstrategie dienen (wie z. B. Nachhaltigkeitseinschätzung 
von Beschlussvorlagen, Instrumente zum Monitoring und zur Evaluation); 
- den Arbeitsprozess auf Projektebene unterstützen,  indem der Beirat an der Konkreti- 
sierung von Projektvorhaben mitwirkt sowie neue Themen und Handlungsansätze auf- 
greift und für die Umsetzung vorbereitet; 
- den Dialog- und Partizipationsprozess unterstütze n, indem der Beirat eine Scharnier- 
und Multiplikatorenfunktion zwischen mit Stadt- und  Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wis- 
senschaft, Politik und Verwaltung wahrnimmt und daz u beiträgt, den Kreis der aktiv 
handelnden Akteure kontinuierlich auszubauen. 
 
 
§ 3 Mitglieder 
(1) Der Beirat setzt sich aus verschiedenen institu tionellen Akteuren der Stadtgesellschaft 
zusammen, die aufgrund ihres Mandats, ihrer Funktio n und / oder aufgrund ihrer fachli- 
chen Expertise mit ihren jeweiligen Schwerpunkten g esamtgesellschaftliche Interessen 
vertreten.

(2) Die Zusammensetzung orientiert sich an den Them en der Münsteraner Nachhaltigkeits- 
strategie und den globalen Nachhaltigkeitszielen.  
Jeweils zehn Akteure vertreten die nachfolgenden unterschiedlichen Themenbereiche der 
nachhaltigen Entwicklung: 
- Gesellschaftliche Teilhabe, Soziales, Gender, Div ersity, Integration, Inklusion, Gesund- 
heit; 
- Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Landwirtschaf t, nachhaltige Lebensstile; 
- Bildung, Kultur, Eine Welt, nachhaltige Finanzen,  Sport; 
- Wirtschaft, Wissenschaft, Gute Arbeit, Wohnen, Qu artiere. 
Hinzukommen: 
- aus der Politik: je eine Vertretung jeder Ratsfra ktion und jeder Ratsgruppe und 
- aus der Verwaltung: alle Mitglieder des dezernats übergreifenden Kernteams „Global 
Nachhaltige Kommune Münster“ und der für den Nachha ltigkeitsprozess zuständige 
Beigeordnete der Stadt Münster. 
(3) Der Rat der Stadt Münster entscheidet über die vertretenen Mitgliedsorganisationen. 
Diese teilen ihrerseits der Stadt Münster mit, wen Sie als ihre Vertretung und ihre Stell- 
vertretung in den Beirat entsenden.  
(4) Jede Mitgliedorganisation ist gehalten, bei der  Benennung ihrer Vertretung und ihrer Stell- 
vertretung eine paritätische Benennung zu realisieren. 
(5) Jede Ratsfraktion und jede Ratsgruppe entsendet  ihre jeweilige Vertretung und benennt 
die jeweilige Stellvertretung - ebenfalls unter Berücksichtigung des Paritätsprinzips. 
(6) Der Beirat wird für eine Wahlperiode analog zur  Kommunalwahl besetzt. 
 
 
§ 4 Pflichten 
(1) Die Mitglieder verpflichten sich, dem in der Pr äambel dargestellten Zweck zu dienen und 
in ihren Entsendeorganisationen für eigene Beiträge für Münsters nachhaltige Entwicklung 
zu werben. 
(2) Die Mitglieder sind gehalten, an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen. 
(3) Die Mitglieder des Beirates haben im Vertretung sfall die Stellvertretung entsprechend zu 
informieren und mit den benötigten Sitzungsunterlagen auszustatten. 
 
 
§ 5 Rechte 
(1) Der Beirat berät und beschließt in Sitzungen. 
(2) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als di e Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder 
anwesend oder durch Stellvertretung vertreten ist. 
(3) Die Rechte, Aufgaben und Pflichten des Beirates  können durch Ratsbeschluss erweitert 
werden. 
(4) Die Tätigkeit im Beirat erfolgt ehrenamtlich. D ie Teilnahme an den Sitzungen begründet 
keinen Anspruch auf Sitzungsgeld.

§ 6 Vorsitz und Geschäftsführung 
(1) Der jeweils für den Nachhaltigkeitsprozess zust ändige Beigeordnete führt den Vorsitz in 
den Sitzungen des Beirates „Global Nachhaltige Komm une Münster“ und bringt dessen 
Beschlüsse in die Verwaltung ein. Im Fall der Verhi nderung wird die Sitzung durch die 
Leitung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachh altigkeit oder einer von ihm be- 
nannten Vertretung übernommen. 
(2) Die Aufgabe der Geschäftsführung des Beirats wi rd vom Nachhaltigkeitsmanagement im 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wahrgenommen. Für die Moderatio oder 
Protokollerstellung kann externe Begleitung hinzugezogen werden.  
 
 
§ 7 Geschäftsgang  
(1) Der / die Vorsitzende lädt in der Regel zwei bi s dreimal im Jahr schriftlich per E-Mail mit 
einer Ladungsfrist von 10 Tagen zu den Sitzungen ein. Der Einladung ist eine Tagesord- 
nung beizufügen. 
(2) Der Beirat kann über diese Verfahrensgrundsätze  hinaus weitergehende Regelungen zur 
Arbeitsweise, z. B. zu Stimmberechtigungen, Verfahr en der Entscheidungsfindung etc. 
treffen. 
(3) Die Ergebnisse der Sitzungen werden in einem Er gebnisprotokoll und ggf. ergänzenden 
Unterlagen festgehalten und an die Mitglieder per E-Mail versandt. 
(4) Der / die Vorsitzende kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten weitere Sachverständige 
und Sachkundige einladen, um diese anzuhören. 
(5) Mitarbeitende der Verwaltung, die die inhaltlic he Arbeit des Beirats unterstützen, können 
in Absprache mit dem Vorsitzenden an den Sitzungen teilnehmen.  
 
 
§ 8 Inkrafttreten 
Diese Verfahrensgrundsätze treten mit dem Ratsbeschluss vom 29. September 2021 in Kraft.

Anlage 3 Satzung Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.

10769 Zeichen

Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. 
 
Satzung 
 
beschlossen von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 2. März 2001 in Sc hwerte, 
zuletzt geändert in der ordentlichen Mitgliederversammlung in Köln am 22.3.2007. 
 
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform 
 
Der Verein führt den Namen „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 Nordrhein - Westfalen 
e.V.“ (LAG AG21 NRW). Er ist am 2. März 2001 in Sch werte gegründet worden und im 
Vereinsregister beim Amtsgericht Köln, VR 13725, eingetragen. Sitz des Vereins ist Köln. 
 
§ 2 Vereinszweck 
 
Die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. fördert die Agenda 21 in den Kommunen, 
Kreisen, Kommunalverbänden und Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Die Agenda 21 ist 
ein nachhaltiges Zukunftsprogramm für das 21. Jahrhundert, vor allem in den Bereichen 
Ökologie, Ökonomie, sozialen Fragen, Förderung von Frauen - und Kultur, Kindern und 
Jugendlichen, Migration und entwicklungspolit ischer Zusammenarbeit und ihren 
wechselseitigen Beziehungen zueinander. Diesem Ziel sollen ins besonders dien en: 
 
- regelmäßige Zusammenkünfte zum Erfahrungsaustausch 
- Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Aktivitäten 
- Hilfe bei der Organisation und Durchführung von Agenda - Veranstaltungen und Aktivitäten 
   gegenüber Mitgliedern und Agenda-Akteuren. 
- Einwerben und Verwalten von Mitteln für gemeinsame Veranstaltungen und Aktivitäten 
- Förderung und Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit für die Ziele der Agenda 21 
- Vertretung der Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft in der Zielsetzung der Agenda 21    
  als globalem Programm gegenüber Presse, Politik, Organisationen und Verbänden. 
 
§ 3 Gemeinnützigkeit 
 
Die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar 
gemeinnützige soziale, kulturelle und die kommunale und regionale Gemeinschaft fördernde 
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Z wecke“ der Abgabenverordnung im 
Geiste der Deklarat ion zur Agenda 21 von Rio 1992. Mitte l der Landesarbeitsgemeinschaft 
dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke v erwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine 
Zuwendungen aus den Mitteln der Landesarbeitsgemeinschaft.  
 
Die Landesarbeitsgemeinschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Lin ie 
eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf niemand durch Ausgaben, d ie den Zwecken der 
Landesarbeitsgemeinschaft fremd sin d, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung 
begünstigt werden. 
 
§ 4 Mitgliedschaft 
 
Die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. besteht aus natürlichen Personen, die in 
der Agenda -Arbeit tätig s ind, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern, die aus Gremien

lokaler und regionaler Agenden delegiert wurden. Dies können auch Kommunen und Kreise, 
das Land NRW, Vereine und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sein.  
 
Gründungsmitglieder sind die Teilnehmer der Gründungsversammlung am 2. März 2001 in 
Schwerte. 
 
§ 5 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft, Auflösung der Landesarbeitsgemeinschaft 
 
Der Eintritt in die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda  21 NRW e.V. ist schriftlich zu 
beantragen. Über diese entscheidet der Vorstand. Dieser gibt seine Entscheidung schrif tlich 
bekannt.  
 
Der Austritt ist jederzeit möglich und ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Der Austretende 
haftet für die etwaig rückständigen B eiträge, die bis zum Ablauf de s Kalenderjahres der 
Landesarbeitsgemeinschaft zugerechnet werden. Bereits eingezahlte Beiträge für das 
laufende Geschäftsjahr werden nicht zurückgezahlt.  
 
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn ein gewichtiger Grund vorl iegt oder der 
Beitrag ü ber zwei Jahre im Rückstand ist. Gegen den Ausschluss ist Einspruch bei der 
Mitgliederversammlung möglich. Ausgeschlossene oder ausgetretene Mitglieder haben 
keinen Anspruch gegenüber dem Vermögen der Landesarbeitsgemeinschaft.  
 
Zur Auflösung der Landesarbeitsgemeinschaft  bedarf es  einer Zweidrittel -Mehrheit der 
Mitgliederversammlung. Das verbleibende Vermögen wird an einen oder mehrere von der 
Auflösungsversammlung zu bestimmenden gemeinnützigen Vereine ausgezahlt, die in ihrer 
Satzung die Ziele der Agenda 21 verankert haben. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall 
steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. 
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst na ch Einwilligung des 
Finanzamtes ausgeführt werden. 
 
§ 6 Organe der Landesarbeitsgemeinschaft 
 
Organe der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. sind 
 
- die Mitgliederversammlung 
- der Vorstand 
 
§ 7 Geschäftsjahr und Mitgliedsbeitrag 
 
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.  
 
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Der 
Beitrag ist innerhalb der ersten beiden Kalendermonate zu zahlen. 
 
§ 8 Die Mitgliederversammlung 
 
Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel alle zwei Monate zusammen. Sie hat 
insbesondere folgende Aufgaben: 
 
- Informations- und Erfahrungsaustausch

- Planung von Aktionen und Veranstaltungen 
 
Die Mitgliederversammlung im März / April des Jahres ist die Jahreshauptversammlung. Sie 
hat insbesondere folgende Aufgaben: 
 
- Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichtes des Vorstandes und der Kassenprüfer 
- Entlastung des Vorstandes 
- Wahl der Sprecherinnen und Sprecher und weiterer Mitglieder des Vorstandes 
- Wahlen zum Beirat, sofern ein solcher besteht oder auf Antrag des Vorstandes gewählt  
   werden soll 
- Festlegung der Amtszeit eines Beirates 
- Wahlen der beiden Kassenprüfer 
- Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag 
- Bestätigung eines Geschäftsführers / einer Geschäftsführerin 
- in Berufungsfällen Entscheidung über die Mitgliedschaft 
- Änderung der Satzung 
- Auflösung der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. 
 
Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Einladungsfrist von 15 Ta gen 
schriftlich oder per E -Mail eingeladen. Darin wird die Tagesordnung mitgeteilt, di e vom 
Vorstand aufgestellt wird.  
 
In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied Stimmrecht. Das M itglied kann 
seine Stimme durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied 
übertragen. Ein Mitglied kann nicht mehr als drei andere Mitglieder vertreten.  
 
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht a uf die Zahl der erschienenen Mitgl ieder 
beschlussfähig. Lediglich zu einem Auflösungsbeschluss ist die Anwesenheit der Hälfte der 
Mitglieder notwen dig. Die Mitglieder entschei den mit einfacher Mehrheit, bei 
Stimmengleichheit ist die Abstimmung zu wiederholen. Nach einer zweiten  stimmgleichen 
Abstimmung gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse über eine Satzungsänderung und über 
eine Änderung der Beitragssatzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Die 
Mitgliederversammlung entscheidet über die Form der Abstimmung.  
 
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet, auf Antrag kann die 
Versammlungsleitung durch ein mit einfacher Mehrheit zu wählendes Versammlungsmitglied 
übernommen werden. Die Mitgliederversammlung ist zu protokollieren und das von einem 
Vorstandsmitglied gegengezeichnete Protokoll, den Mitgliedern zuzusenden.  
 
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese 
muss einberufen werden, wenn es das Interesse der Landesarbeitsgemeinschaft Lokale 
Agenda 21 NRW erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder 
schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.  
 
Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand, ggf. die Satzung soweit zu ändern, wie 
dies durch Vorgaben des einzutragenden Registergerichtes und des Finanzamtes notwendig 
ist.

§ 9 Der Vorstand 
 
Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. 
sein. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen durch.  
 
In den Vorstand werden bis zu 10 Mitglieder in ihren Funktionen gewählt. Die s sind 
gleichberechtigt je zwei Sprecherinnen und zwei Sprecher und der Schatzmeister oder die 
Schatzmeisterin a ls geschäftsführender Vorstand, sowie bis zu fünf Be isitzerinnen und 
Beisitzer. Der Vorstand kann durch ei nen Vertreter/ eine Vertreterin einer unterstützend en 
Organisation beraten werden.  
 
Der Vorstand wird einzeln mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, eine 
Wiederwahl ist möglich. Der geschäftsführende Vorstand ist vertretungsberechtigt im Sinne 
des § 26 BGB. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vertreten einzeln die 
Landesarbeitsgemeinschaft nach außen: Bei gerichtlichen  oder Vertretungen mit einem 
Geschäftswert üb er 500, - € sind mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam 
vertretungspflichtig. Sie haben ihre Außenvertretung inhaltlich abzustimmen, eventuelle 
Minderheitsvoten sind nach außen nicht zulässig. Auf Vorstandsbeschluss können 
Beisitzerinnen oder Beisitzer mit der Wahrnehmung der Außenvertretung beauftragt werden.  
 
 
Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines Vorstandes geschäftsführend im Amt. Scheidet ein 
Vorstandsmitglied aus, wird ein Ersatzmitglied durch die nächste Mitgliederversammlung für 
die Restdauer der Wahlperiode gewählt.  
 
Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit des Vorstandes.  
 
Der Vorstand ist mit mindestens fünf Mitgliedern beschlussfähig, in dringenden Fällen ist eine 
schriftliche Abstimmung möglich. 
 
Die internen Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands sind in der Geschäftsordnung des 
Vorstands geregelt. Die Geschäftsordnung wird vom Vorstand verfasst und beschlossen. Der 
Vorstand kann eine Geschäftsstelle und eine Geschäftsführung bestellen, die ihm fachlich und 
rechtlich untersteht. Der Vorstand legt die eigenständigen finanziellen Berechtigungen der 
Geschäftsstelle und der Geschäftsführung fest und kontrolliert regelmäßig  die laufenden 
Geschäfte. Der Vorstand hat auf Antrag der Mitgliederversammlung dieser über die laufenden 
Geschäftsvorgänge im datenschutzrechtlichen Rahmen zu berichten.  
 
Der Vorstand kann die Wahl eines Beirates beantragen. 
 
§ 10 Der Beirat 
 
Der Beirat ist fakultativ, sofern nicht der Vorstand seine Wahl fordert. Sonstige 
Wahlnotwendigkeit, Mandatsdauer und Anzahl  der Beiratsmitglieder beschließen die 
Mitgliederversammlung. Der Beirat berät  inhaltlich und organisatorisch den Vorstand und 
kann von diesem mit der Abwicklung einzelner Aktionen und Veranstaltungen beauftragt  
werden. Die Vertretung nach außen übernimmt dann ein aus dem Beirat zu wählendes 
Mitglied gemeinsam mit einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.

§ 11 Inkrafttreten 
 
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Beschlussvorlage

8702 Zeichen

V/0464/2021 
V/0464/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verstetigung des Beirats „Global Nachhaltige Kommune Münster„ und  
Beitritt in der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Beirat „Global Nachhaltige Kommune Münster“ wird auf der Grundlage der als Anlage 1 
beigefügten Verfahrensgrundsätze verstetigt. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster folgt dem Besetzungsvorschlag des verwaltungsinternen Kernteams 
„Global Nachhaltige Kommune“ (GNK-Kernteam) und beruft für die jetzige Wahlperiode die, in 
Anlage 2 aufgeführten 40 Organisationen und Einrichtungen der Stadtgesellsc haft, den 
Nachhaltigkeitsdezernenten, das verwaltungsinterne GNK-Kernteam, und je Ratsfraktion und –
gruppe eine Vertretung als Mitwirkende in den Beirat. 
 
3. Die berufenen Mitgliedsorganisationen sind gehalten, bei der Benennung ihrer Vertretung und 
ihrer Stellvertretung eine paritätische Benennung zu realisieren. 
 
4. Die Stadt Münster tritt der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. bei. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 140
1 
Übergr. Umweltschutz, Klima, 
Nachhaltigkeit, Immission, 
Boden, Abfall  
   
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
31.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Höper 
Telefon: 492-6712 
Hoeper@stadt-muenster.de

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V/0464/2021 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2021ff 10.000 € Beirat GNK 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2021ff 500 € jährliche Mit-
gliedsbeiträge 
 
Zu den Beschlusspunkten 1 – 3: 
Für die Durchführung der Sitzungen des Beirats fallen jährliche Kosten in Höhe von 10.000 € für Mo-
deration, Raummieten, Bewirtung, Referenten und Öffentlichkeitsarbeit an.  
 
Zu Beschlusspunkt 4: 
Für den Beitritt in die „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 Nordrhein-Westfalen e.V.“ fallen jährli-
che Mitgliedsbeiträge in Höhe von 500 € an. Dies es entspricht dem Mitgliedsbeitrag für Kommunen 
mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen in Höhe von insgesamt 10.500 € jährlich ste-
hen im Haushaltsplan 2021 ff. bei der o. g. Produktgruppe zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkten 1 – 3: 
Der Rat der Stadt Münster hat im Dezember 2019 beschlossen, den über das Modellprojekt „Global 
Nachhaltige Kommune NRW“ initiierten Nachhaltigkeitsprozess Münster 2030 zu verstetigen. Die 
Verwaltung wurde u. a. beauftragt, eine Verfahrensgrundlage für den künftigen und dauerhaften 
Nachhaltigkeitsbeirat „Global Nachhaltige Komm une Münster“ zu erarbeiten und der Politik einen 
Vorschlag zum Beschluss vorzulegen. 
 
Auf den Grundlagen der Erfahrungen, der Rückmeldungen der Teilnehmenden des bisherigen Pro-
jektbeirats, Erfahrungen anderer Kommunen und den Auswertungen der Evaluationsbögen der Bei-
ratssitzungen hat das verwaltungsinterne Kernteam Verfahrensgrundsätze (siehe Anlage 1) zu Rolle, 
Aufgaben, Mitgliederzusammensetzung, Rechte und Pflichten als Grundlage für die Arbeit des neuen 
Gremiums erarbeitet. Vorgesehen ist, dass der Beir at im Wesentlichen die bisherige Arbeitsweise 
beibehält, darüber hinaus auch eigenständig weitere Absprachen zur konkreten Arbeitsweisen, Ab-
stimmungsverfahren, etc. treffen kann. 
 
Hinsichtlich der Besetzung des zukünftigen Beirats schlägt die Verwaltung im Sinne einer angestreb-
ten Kontinuität vor, den Beirat mit Blick auf die Vielfalt der Themen und der unterschiedlichen Ziel-
gruppen leicht zu verändern. 
 
Dem vorliegenden Besetzungsvorschlag lagen folgende Auswahlkriterien zugrunde:  
- Es soll weiterhin eine große personelle Kontinuität zum bisherigen Projektbeirat gegeben sein. 
- Die vielen Themen der Nachhaltigkeit spiegeln sich auch in der Besetzung des Beirats wider; ins-
besondere auch diesbezügliche unterschiedliche Sichtweisen. 
- Die bisherige interaktive Arbeitsweise soll beibehalten werden, daher wird die maximale Anzahl 
der Vertretenden der Stadtgesellschaft auf 40 begrenzt. 
- Entlang von vier thematisch zusammengefassten Blöcken werden jew eils zehn Plätze für die 
Stadtgesellschaft (Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Soziales, Verbände) vorgeschlagen 
(siehe Anlage 2). Dabei werden die Belange von Jugendorganisationen und jungen Erwachsene 
stärker als bisher berücksichtigt (vier Plätze anstatt bisher eines Platzes).  
- Die Beiratsorganisationen ihrerseits sollten in der Lage sein, in ihren Entsendeorganisationen mit 
eigenen Beiträgen ebenfalls zu nachhaltigen Entwicklungen beizutragen und/oder für die Anliegen 
einer Transformation zu einer enkeltauglichen Stadt zu werben. 
- Hinzukommen als Vertretung der Politik je eine entsendete Person jeder Ratsfraktion oder Rats-
gruppe und aus der Verwaltung die Mitglieder des dezernatsübergreifenden Kernteams „Global 
Nachhaltige Kommune“ und der für den Nachhaltigkeitsprozess zuständige Beigeordnete der 
Stadt Münster.

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V/0464/2021 
 
Zu Beschlusspunkt 4: 
Als Projektträger des Modellprojektes „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ hat die „Landesar-
beitsgemeinschaft Agenda 21 Nordrhein-Westfalen e.V.“ die Stadt Münster bei der Erstellung der 
Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt und für eine Vernetzung mit den beteiligten Modellkommunen 
gesorgt.  
 
Mittlerweile nimmt die Stadt Münster an der dritten Phase des Modellprojekts teil und wird neben dem 
Nachhaltigkeitsbericht im Format des vom Rat für nachhaltige Entwicklung empfohlenen „Berichts-
rahmens nachhaltige Kommune“ bis Mitte 2022 ebenfalls als eine von fünf Kommunen in NRW einen 
„Voluntary Local Review“ (VLR) als internationalen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Alle fünf VLR-
Berichte aus Nordrhein-Westfalen werden im High-Level-Political-Forum der Vereinten Nationen im 
Juni 2022 eingereicht. 
 
An diesen positiven Erfahrungen der Zusammenarbeit und des Austausches der letzten fünf Jahre 
möchte die Verwaltung anknüpfen und der LAG 21 NRW e.V. als ordentliches Mitglied beitreten.  
 
In der LAG 21 sind 100 Mitgliedskommunen und große zivilgesellschaftliche Verbände als Netzwerk 
Nachhaltigkeit NRW vertreten. Gemeinsam setzen sie sich für die Gestaltung einer nachhaltigen Ent-
wicklung ein. Die Satzung und die Beitragssatzung des Vereins sind als Anlagen 4 und 5 beigefügt.  
 
Zum Selbstverständnis der LAG 21 NRW e.V. heißt es in ihrer Präambel:  
„Die LAG 21 NRW ist ein unabhängiges Netzwerk von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Ver-
bänden, Vereinen und Akteuren in Nordrhein-Westfalen, das durch Bildung, Beratung, Projekte und 
Kampagnen lokale Nachhaltigkeitsprozesse strategisch unterstützt und praxisorientiert umsetzt. Im 
Dialog setzen wir auf die Einbindung von Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und 
Wirtschaft, um den sozialen, ökologischen und ökonomischen Anforderungen einer Nachhaltigen 
Entwicklung gerecht zu werden. In unserem Handeln fühlen wir uns der Agenda 21 und den Be-
schlüssen der UN Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro und der Umsetzung 
der SDGs (Sustainable Developement Goals) verpflichtet. Dabei orientieren wir uns am Leitbild einer 
starken Nachhaltigkeit, das die Belastungsgrenzen des Planeten Erde (planetary boundaries) als 
Richtschnur menschlichen Handels in den Vordergrund stellt. 
 
Vorteile einer Mitgliedschaft: 
- Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen und zivilgesellschaftlichen Ver-
bänden zu Nachhaltigkeitsthemen 
- Informationen zu übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategien auf EU-, Bundes- oder Landesebene 
oder auch Fördermöglichkeiten 
- Gemeinsame Kampagnen und Nutzen von Synergien 
 
Fazit 
Mit der Verstetigung des GNK-Beirats und dem Beitritt in die LAG 21 NRW e.V. werden zwei wichtige 
Schritte und Meilensteine im Nachhaltigkeitsprozess umgesetzt. Sie schaffen die Voraussetzung für 
die anstehenden Schritte zur Begleitung der weiteren Umsetzung, zur Weiterentwicklung der Strate-
gie und zur gemeinschaftlichen Erarbeitung des anstehenden Maßnahmenprogramms für den kom-
menden Zeitraum 2023 – 2026.

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V/0464/2021 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Verfahrensgrundsätze Beirat „Global Nachhaltige Kommune Münster“ 
Anlage 2: Besetzung des Beirats „Global Nachhaltige Kommune Münster“ 
Anlage 3:  Satzung des Vereins „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.“ 
Anlage 4: Beitragsordnung der „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.“

Anlage 4 Beitragssatzung Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.

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Beratungsverlauf (3)

21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 45 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 48 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0464/2021
Typ
Vorlagen
Datum
27.08.2021
Erstellt
27.05.2021 07:53