Neue Fahrradstraße auf der Mönchsgasse
Mitteilung BV 1974/2025 vom 20.06.2025
Stand: Am 26.06.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 1974/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 Neue Fahrradstraße auf der Mönchsgasse Die Mönchsgasse zwischen Simonskaul und Jesuitengasse ist seit Anfang Juni eine Fahrradstraße. Der Beschluss (3265/2024) zur Generalinstandsetzung der Mönchs- gasse und Instandsetzung als Fahrradstraße wurde umgesetzt. Nach einer vollständi- gen Sanierung der Fahrbahn und des östlichen Gehweges wurden hier die neuen Fahrradstraßenstandards umgesetzt. Sie umfassen neben den bereits bekannten großformatigen Fahrradstraßenpiktogrammen auch einen sogenannten Sicherheits- trennstreifen zum ruhenden Kfz-Verkehr. Darüber hinaus wurde eine rote Begleitlinie markiert, die als Wiedererkennungsmerkmal für Kölner Fahrradstraßen dient. Zusätz- lich wurden sieben neue Abstellmöglichkeiten für Radfahrende geschaffen. Durch die Einrichtung der Fahrradstraße sind keine Autoparkplätze entfallen. In Fahrradstraßen gilt generell Tempo 30, Radfahrende haben Vorrang und dürfen ne- beneinander fahren. Autoverkehr ist auf der Fahrradstraße Mönchsgasse nur durch das Zusatzzeichen „Kfz frei“ erlaubt. Diese Regeln werden auf großformatigen Hin- weistafeln erläutert werden. Mit der Fahrradstraße Mönchsgasse wurde ein Abschnitt des von der Bezirksvertre- tung Nippes beschlossenen Fahrradstraßennetzes Nippes (3398/2023) umgesetzt. Die Fahrradstraße hat eine Länge von ca. 210 m. 2
Beratungsverlauf
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26.06.2025
TOP 10.2.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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