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Zweite Vergabe der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für 2025

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2124/2025 vom 25.06.2025

Stand: Am 30.06.2025 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 Vergabe BOM

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    Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2124/2025 Mittelvergabe: Antragsnummer Jahr Antragsteller Projekt Zuschuss/Euro 31 2025 Bickendorfer Interessengemeinschaft big e.V. Bickendorfer Büdchenlauf 2025 5000,00 32 2025 Verein Cölner Straßenfahrer vcs 1908 e.V VCS - Radrennen Wilhelm-Mauser- Str. 2500,00 33 2025 Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie für NRW e.V. 10 Jahre Gemeinsam Stark - vernetzen 762,00 34 2025 Helga Schmittem Fortführung Seniorentanzen 3000 ,00 35 2025 Bürgerschaftshaus Bocklemünd Zwei Seniorenfahrten zum Textilmuseum 2300,00 36 2025 Vera Illig Bücherschrank in Ehrenfeld 1000,00 37 2025 Lenauforum e.v. Lenaulicht 1000,00 Folgender Antrag wird abgelehnt: 17 2025 Katholische Jugendagentur Köln gGmbH Jugendfahrt mit dem Schwerpunkt kulturelle Bildung nach Hamburg
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 2124/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweite Vergabe der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für 2025 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 4 (Ehrenfeld) beschließt die anteilige Verwendung der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für 2025 gemäß Anlage 2 zur Beschlussvorlage. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 15.562 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewie- senen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können“. Die zur Finanzierung in 2025 benötigten konsumtiven Aufwandsermächtigungen wurden im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan der Bürgerämter in den Produktgruppen 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten und 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Anlagen
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage eines von der Bezirksvertretung Ehrenfeld festgelegten Förderprogramms, in dem die Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 30.06.2025

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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