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Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1218/2020 vom 05.05.2020

Stand: Am 14.05.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1218/2020 Freigabedatum 05.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 48.800 T€ an die Stadt Köln ausge- schüttet wird. Die Vertreterin/ der Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. Finanzausschuss 11.05.2020 Rat 14.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach dem vorliegenden Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 schließt die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahres- überschuss von rd. 73.965 T€ ab. Ausweislich des zusammengefassten Anhangs des Konzerns und der Stadtwerke Köln GmbH schlägt die Geschäftsführung vor, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung in Höhe von 48.800 T€ vor- zunehmen. Dieser Wert entspricht der im städtischen Haushalt 2020 eingeplanten Brutto- Ausschüttung. Die übrigen 25.165 T€ sollen der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt werden. Die SWK GmbH plant aus diesen Mitteln u.a. eine Zuführung zur Kapitalrücklage der HGK AG in Höhe von 5.400 T€ vorzunehmen. Der verbleibende Betrag soll der Finanzierung zukünftig geplanter strategi- scher Investitionen in den Konzerngesellschaften dienen. Begründung der Dringlichkeit Im Anschluss an die Beschlussfassung des Rates entscheidet die Gesellschafterversammlung nach einer Beratung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Köln GmbH über die Verwendung des Jahresüber- 3 schusses. Bei einer Beratung in der folgenden Ratssitzung könnte die Beschlussfassung des Rates aufgrund der Terminierung der Sitzungen den Mitgliedern von Aufsichtsrat und Gesellschafterver- sammlung nicht frühzeitig bekannt gemacht werden. Der Rat soll daher am 14.05.2020 über die Ver- wendung des Jahresüberschusses entscheiden.

Beratungsverlauf

  1. 11.05.2020

    Finanzausschuss

    TOP 10.22, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 14.05.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 10.21, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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