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1218/2020

Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 10.21

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3148 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1218/2020 
Freigabedatum 
05.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden,  
wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH 
im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 48.800 T€ an die Stadt Köln ausge-
schüttet wird. 
Die Vertreterin/ der Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln 
GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. 
 
Finanzausschuss 11.05.2020 
Rat 14.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach dem vorliegenden Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 
31.12.2019 schließt die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahres-
überschuss von rd.  
73.965 T€ 
ab. 
Ausweislich des zusammengefassten Anhangs des Konzerns und der Stadtwerke Köln GmbH schlägt 
die Geschäftsführung vor, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung in Höhe von 48.800 T€ vor-
zunehmen. Dieser Wert entspricht der im städtischen Haushalt 2020 eingeplanten Brutto-
Ausschüttung. 
Die übrigen 25.165 T€ sollen der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt werden. Die SWK 
GmbH plant aus diesen Mitteln u.a. eine Zuführung zur Kapitalrücklage der HGK AG in Höhe von 
5.400 T€ vorzunehmen. Der verbleibende Betrag soll der Finanzierung zukünftig geplanter strategi-
scher Investitionen in den Konzerngesellschaften dienen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Im Anschluss an die Beschlussfassung des Rates entscheidet die Gesellschafterversammlung nach 
einer Beratung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Köln GmbH über die Verwendung des Jahresüber-

3 
schusses. Bei einer Beratung in der folgenden Ratssitzung könnte die Beschlussfassung des Rates 
aufgrund der Terminierung der Sitzungen den Mitgliedern von Aufsichtsrat und Gesellschafterver-
sammlung nicht frühzeitig bekannt gemacht werden. Der Rat soll daher am 14.05.2020 über die Ver-
wendung des Jahresüberschusses entscheiden.

Beratungsverlauf (2)

11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1218/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.05.2020
Erstellt
24.04.2020 09:20