SV-2014/0018
Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE vom 6. Mai 2014 betr. Kollegiengebäude
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9667 Zeichen
Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Herrn Stadtverordneten
Georg Hang
Liebigstraße 46
64293 Darmstadt
Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2201 - 04
Telefax: 06151 13-2205
Internet: http://www.darmstadt.de
E-Mail: oberbuergermeister@darmstadt.de
Datum:
26.05.2014
Große Anfrage – Kollegiengebäude vom 06.05.2014
Sehr geehrter Herr Hang,
Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
In 2008 war vom damaligen OB Hoffmann in einem sog. Letter-of-Intent die Absicht der Stadt Darmstadt
bekundet worden, das Kollegiengebäude zu erwerben – hat OB Partsch im Jahr 2011 dies gegenüber
dem Land Hessen zurückgenommen?
Antwort:
Ja. Beim Antrittsbesuch des neu gewählten Magistrates beim damaligen Regierungspräsidenten Herrn
Baron in 2011 hatte dieser mitgeteilt, dass er am Standort Kollegiengebäude festhalten wird. Um
anstehende Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, die bereits seit 2007/2008 aufgeschoben
wurden nicht noch länger aufschieben zu müssen, hat Herr Baron ein entsprechendes Schreiben erbeten.
Frage 2:
Kann dieses Schreiben von OB Partsch aus 2011 den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben werden?
Wenn Nein
a. Welches Datum trägt dieses Schreiben von OB Partsch und wurde damit der frühere Letter-of-Intent
aus 2008 formal aufgehoben?
b. Gab es eine Antwort des Landes Hessen, in welcher die Zustimmung zur Aufhebung des Letter-of-
Intent bestätigt wurde?
c. Ergaben sich aus der Beendigung des Letter-of-Intent irgendwelche Verpflichtungen der Stadt
Darmstadt oder des Landes Hessen? Wenn ja, welche bestehen noch?
Antwort:
Nein
Die Kenntnisgabe des Schreibens kommt einer Akteneinsicht gleich. Die Akteneinsicht ist nach § 50 Abs.
2 der Hessischen Gemeindeordnung dem Akteneinsichtsausschuss vorbehalten.
2
Zu:
a. 18. August 2011.
b. Nein. Dies war auch nicht erforderlich, da das Land selbst den Verkauf des Kollegiengebäudes seit
2011 nicht weiter verfolgt.
c. Nein.
Frage 3:
Gab es einen Gremienbeschluss – Magistrat? Stadtverordnetenversammlung? – als Grundlage für das
Schreiben von OB Partsch?
Antwort:
Nein.
Da es auch keinen Beschluss des Magistrates gab, den „Letter of Intent“ mit dem Land abzuschließen
war ein Beschluss zur Aufkündigung nicht notwendig.
Frage 4:
Lag zum Zeitpunkt des Schreibens vom OB Partsch eine belastbare Untersuchung – aus dem Jahre
2007/2008 oder aktuell – vor zum baulichen Zustand des Kollegiengebäudes sowie zu eventuell
erforderlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zu energetischer Ertüchtigung, technischer Infrastruktur
etc.? Gibt es eine grobe Kostenschätzung für diese Maßnahmen?
Antwort:
Ja.
Der gemeinsam von Land und Stadt, zur Ermittlung des bedingten Verkehrswertes des Kollegien-
gebäudes beauftragte Bewertungsbericht zum Kollegiengebäude, der Firma Ganesha Consulting GmbH
Co. KG – Immobilienwirtschaftliche Unternehmensberatung vom 27.04.2007.
Frage 5:
Der Magistrat hat am 29. November 2007 in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion die
damaligen Überlegungen des Landes Hessen zum Kollegiengebäude dargelegt und u. a. auf den bis 2021
laufenden Mietvertrag des RP für das Nachbargebäude hingewiesen – hat sich an diesen
Rahmenbedingungen etwas geändert und wenn ja, was?
Antwort:
Nach Auskunft des Landes hat sich bezüglich des bis 2021 laufenden Mietvertrages nichts geändert.
Frage 6:
Gab es zeitlich vor dem Schreiben von OB Partsch eine schriftliche oder mündliche Aussage des Landes
Hessen, den im Letter-of-Intent aus 2008 beschriebenen Verkauf des Kollegiengebäudes nicht mehr
weiter zu verfolgen und wenn ja, welche Begründung gab es vom Land Hessen dafür?
Antwort:
Beim Antrittsbesuch des derzeitigen hauptamtlichen Magistrates bei Herrn Regierungspräsidenten
a. D. Baron hatte dieser, im Sommer 2011, den Verkauf des Kollegiengebäudes als nicht sinnvoll
erachtet. Seitens der Stadt sind dem Land seit der Unterzeichnung des Letter of Intent keine adäquaten
Grundstücke, die den Raumbedarfsanforderungen des Regierungspräsidiums entsprechen, angeboten
worden.
Frage 7:
Welcher Betrag wurde 2007 im Wertgutachten des Hess. Immobilienmanagements für das
Kollegiengebäude genannt? Kann dieses Gutachten der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis
gegeben werden?
3
Antwort:
Als Kaufpreis wurde ein Betrag von 7,5 Mio. € genannt.
Nein. Die Kenntnisgabe des Gutachtens kommt einer Akteneinsicht gleich. Die Akteneinsicht ist nach
§ 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung dem Akteneinsichtsausschuss vorbehalten.
Frage 8:
Das Kollegiengebäude bietet Raum für ca. 200 Arbeitsplätze sowie Repräsentationsaufgaben; welche
Pläne gab es 2008 bzgl. der übrigen ca. 1.000 betroffenen städtischen Mitarbeiter/innen bzw. hat der
Magistrat als nächsten Schritt nach dem Letter-of-Intent das „Standortkonzept für die Stadtverwaltung“
erarbeitet, welches er in seiner Antwort vom 29. November 2007 auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion
angekündigt hat?
Antwort:
Pläne aus 2008 bezüglich der Unterbringung der übrigen ca. 1.000 städtischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bzw. das angekündigte Standortkonzept können den vorhandenen Akten nicht entnommen
werden. Nach Kenntnisstand des Magistrates wurden solche Planungen auch nicht veranlasst .
Verzeichnet sind lediglich Überlegungen, welche städtischen Ämter und Dienststellen in das
Kollegiengebäude einziehen könnten.
Frage 9:
Kann der sog. Letter-of-Intent aus 2008 den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben werden, mit dem
vom damaligen OB Hoffmann dem Land Hessen gegenüber die Absicht der Stadt Darmstadt angezeigt
wurde, das Kollegiengebäude zu erwerben?
Antwort:
Nein.
Die Kenntnisgabe des Letter-of-Intent kommt einer Akteneinsicht gleich. Die Akteneinsicht ist nach § 50
Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung dem Akteneinsichtsausschuss vorbehalten.
Frage 10:
Welcher Gremienbeschluss – Magistrat? Stadtverordnetenversammlung? – war die Grundlage für diesen
Letter-of-Intent in 2008?
Antwort:
Es ist kein entsprechender Gremienbeschluss bekannt.
Frage 11
Falls Nein zu Frage 9
a. Welches Datum trägt dieser von Ex-OB Hoffmann unterschriebene Letter-of-Intent?
b. Welche Begründung wird in dem Schreiben genannt für den beabsichtigten Kauf?
c. Welche Formulierungen enthält der Letter-of-Intent hinsichtlich eines möglichen Kaufpreis und/oder
einer sonstigen Gegenleistung der Stadt beim Kauf?
d. Ist in dem Letter-of-Intent ein Zeitpunkt genannt, bis wann der Kauf endgültig bestätigt bzw.
vollzogen werden soll bzw. wann der Letter-of-Intent unwirksam wird?
e. Welche besonderen Verpflichtungen der Stadt Darmstadt sind in dem Letter-of-Intent festgehalten –
zur Vorbereitung des Kaufes bzw. dessen Vollzug?
f. Welche sonstigen inhaltlichen Eckpunkte sind in dem Schreiben festgehalten?
g. Handelt es sich bei diesem Letter-of-Intent um eine einseitige Absichtserklärung der Stadt Darmstadt
gegenüber dem Land Hessen oder ist dieser Letter-of-Intent auch von einem Vertreter des Landes
Hessen unterschrieben und wenn ja, welche Verpflichtungen des Landes Hessen sind dort vereinbart?
4
Antwort:
Zu:
a. 14.03.2008
b. „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an einer langfristigen Neuordnung der innerstädtischen
Situation am Luisenplatz, einem der zentralen und prägenden Plätze der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, interessiert. Außerdem möchte sie zumindest einen Teil der Stadtverwaltung an diesem
exponierten innerstädtischen Standort unterbringen. Deshalb beabsichtigt sie den Erwerb des vom
Regierungspräsidium für einen Teil seiner Bediensteten genutzten denkmalgeschützten sogenannten
„Kollegiengebäudes“ vom Land Hessen.“
c. „Der Kaufpreis für das Grundstück Luisenplatz 2 entspricht dem im Verkehrswertgutachten vom
27.04.2007 festgestellten Wert von 7.500.000,-- €.“
d. Nein.
e. Das Rückvermieten bis spätestens 30.04.2021 für 5,09 €/m
2 zzgl. marktüblicher Betriebskosten bis
zum 31.12.2010 und für 5,52 €/m 2 zzgl. marktüblicher Betriebskosten ab dem 01.01.2011 seitens
der Stadt an den Regierungspräsidenten. Weiterhin eine Indexierung des Mietzinses ab 01.01.2011
bis längstens zum 30.04.2021.
Hierzu ist anzumerken, dass der mit dem Land vereinbarte Mietzins um rd. 50% unter der
ortsüblichen Miete für Büroflächen liegt. Nach Ansicht des jetzigen Magistrats relativiert dies in
erheblichen Maße den 2008 als günstig bezeichneten Kaufpreis.
Weiterhin wurde die Unterstützung des Landes Hessen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt bei
der Umsetzung einer wirtschaftlichen Lösung für die Aufgabe, der vom Land angemieteten Gebäude
vereinbart.
f. Der Ausschluss gegenseitiger Ansprüche des Erwerbers und des Verkäufers jeder Art, bei Nicht-
zustande-Kommen des Kauf- und Mietvertrages.
Das Umsetzen von Modernisierungsmaßnahmen und der brandschutztechnischen Mängelfreiheit der
Liegenschaft sowie lokale Dachreparaturen seitens des Verkäufers.
g. Bei dem Letter-of-Intent handelt es sich um eine zweiseitige Absichtserklärung die auch von einem
Vertreter des Landes Hessen unterzeichnet ist.
Das Land Hessen hat sich zur Rückmietung bis längstens 30.04.2021 verpflichtet.
Zu weiteren Verpflichtungen des Landes Hessen siehe Buchstabe f.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
5
Verteiler:
Büro des Oberbürgermeisters
Büro der Stadtverordnetenversammlung
Pressestelle - zur Kenntnis
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat V
SV-2014/0018
4552 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2014/0018
Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE vom 6. Mai 2014 betr. Kollegiengebäude
Liebigstrasse 46
64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151/8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, den 06. Mai 2014
Große Anfrage - Kollegiengebäude
Frage 1
In 2008 war vom damaligen OB Hoffmann in einem sog. Letter-of-Intent die Absicht der Stadt
Darmstadt bekundet worden, das Kollegiengebäude zu erwerben - hat OB Partsch im Jahr
2011 dies gegenüber dem Land Hessen zurückgenommen ?
Frage 2
Kann dieses Schreiben von OB Partsch aus 2011 den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben
werden ? Wenn Nein
a) Welches Datum trägt dieses Schreiben von OB Partsch und wurde damit der frühere Letter-
of-Intent aus 2008 formal aufgehoben ?
b) Gab es eine Antwort des Landes Hessen, in welcher die Zustimmung zur Aufhebung des
Letter-of-Intent bestätigt wurde ?
c) Ergaben sich aus der Beendigung des Letter-of-Intent irgendwelche Verpflichtungen der
Stadt Darmstadt oder des Landes Hessen ? Wenn ja, welche bestehen noch ?
Frage 3
Gab es einen Gremienbeschluss - Magistrat ? Stadtverordnetenversammlung ? - als Grundlage
für das Schreiben von OB Partsch ?
Frage 4
Lag zum Zeitpunkt des Schreibens von OB Partsch eine belastbare Untersuchung - aus dem
Jahre 2007/2008 oder aktuell - vor zum baulichen Zustand des Kollegiengebäudes sowie zu
eventuell erforderlichen Massnahmen zur Barrierefreiheit, zu energetischer Ertüchtigung,
technischer Infrastruktur etc. ? Gibt es eine grobe Kostenschätzung für diese Massnahmen ?
Frage 5
Der Magistrat hat am 29. Nov 2007 in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion
die damaligen Überlegungen des Landes Hessen zum Kollegiengebäude dargelegt und u.a. auf
den bis 2021 laufenden Mietvertrag des RP für das Nachbargebäude hingewiesen - hat sich an
2
diesen Rahmenbedingungen etwas geändert und wenn ja, was ?
Frage 6
Gab es zeitlich vor dem Schreibens von OB Partsch eine schriftliche oder mündliche Aussage
des Landes Hessen, den im Letter-of-Intent aus 2008 beschriebenen Verkauf des Kollegien-
gebäudes nicht mehr weiter zu verfolgen und wenn ja, welche Begründung gab es vom Land
Hessen dafür ?
Frage 7
Welcher Betrag wurde 2007 im Wertgutachten des Hess. Immobilienmanagements für das
Kollegiengebäude genannt ? Kann dieses Gutachten den Stadtverordneten zur Kenntnis
gegeben werden ?
Frage 8
Das Kollegiengebäude bietet Raum für ca. 200 Arbeitsplätze sowie Repräsentationsaufgaben;
welche Pläne gab es 2008 bzgl. der übrigen ca. 1.000 betroffenen städtischen
MitarbeiterInnen bzw. hat der Magistrat als nächsten Schritt nach dem Letter-of-Intent das
„Standortkonzept für die Stadtverwaltung“ erarbeitet, welches er in seiner Antwort vom 29.Nov
2007 auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion angekündigt hat ?
Frage 9
Kann der sog. Letter-of-Intent aus 2008 den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben werden,
mit dem vom damaligen OB Hoffmann dem Land Hessen gegenüber die Absicht der Stadt
Darmstadt angezeigt wurde, das Kollegiengebäude zu erwerben ?
Frage 10
Welcher Gremienbeschluss - Magistrat ? Stadtverordnetenversammlung ? - war die Grundlage
für diesen Letter-of-Intent in 2008 ?
Frage 11
Falls Nein zu Frage 9
a) Welches Datum trägt dieser von Ex-OB Hoffmann unterschriebene Letter-of-Intent ?
b) Welche Begründung wird in dem Schreiben genannt für den beabsichtigten Kauf ?
c) Welche Formulierung enthält der Letter-of-Intent hinsichtlich eines möglichen Kaufpreis
und/oder einer sonstigen Gegenleistung der Stadt beim Kauf ?
d) Ist in dem Letter-of-Intent ein Zeitpunkt genannt, bis wann der Kauf endgültig bestätigt
bzw. vollzogen werden soll bzw. wann der Letter-of-Intent unwirksam wird ?
e) Welche besonderen Verpflichtungen der Stadt Darmstadt sind in dem Letter-of-Intent
festgehalten - zur Vorbereitung des Kaufes bzw. dessen Vollzug ?
f) Welche sonstigen inhaltlichen Eckpunkte sind in dem Schreiben festgehalten ?
g) Handelt es sich bei diesem Letter-of-Intent um eine einseitige Absichtserklärung der Stadt
Darmstadt gegenüber dem Land Hessen oder ist dieser Letter-of-Intent auch von einem
Vertreter des Landes Hessen unterschrieben und wenn ja, welche Verpflichtungen des
Landes Hessen sind dort vereinbart ?
Fraktion Uffbasse
Stadtverordnete
Kerstin Lau, Georg Hang, Markus Hintzen, Sebastian Schmitt, Wieland Weise
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Liebigstraße 46
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2014/0018
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 07.05.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00