Mandari Insight

SV-2014/0018

Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE vom 6. Mai 2014 betr. Kollegiengebäude

Große Anfragen 07.05.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

83.7 KB · application/pdf

Ansehen

SV-2014/0018

49.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

9667 Zeichen

Der Oberbürgermeister 
Jochen Partsch 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
 
Herrn Stadtverordneten 
Georg Hang 
Liebigstraße 46 
64293 Darmstadt 
 
  
 
Der Oberbürgermeister 
Jochen Partsch 
  
 Neues Rathaus am Luisenplatz 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
Telefon:  06151 13-2201 - 04 
Telefax:  06151 13-2205 
Internet:  http://www.darmstadt.de 
E-Mail:  oberbuergermeister@darmstadt.de 
 
Datum:  
   26.05.2014 
 
 
Große Anfrage – Kollegiengebäude vom 06.05.2014 
 
Sehr geehrter Herr Hang, 
 
Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt: 
 
Frage 1: 
In 2008 war vom damaligen OB Hoffmann in einem sog. Letter-of-Intent die Absicht der Stadt Darmstadt 
bekundet worden, das Kollegiengebäude zu erwerben – hat OB Partsch im Jahr 2011 dies gegenüber 
dem Land Hessen zurückgenommen? 
 
Antwort: 
Ja. Beim Antrittsbesuch des neu gewählten Magistrates beim damaligen Regierungspräsidenten Herrn 
Baron in 2011 hatte dieser mitgeteilt, dass er am Standort Kollegiengebäude festhalten wird. Um 
anstehende Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, die bereits seit 2007/2008 aufgeschoben 
wurden nicht noch länger aufschieben zu müssen, hat Herr Baron ein entsprechendes Schreiben erbeten.  
 
 
Frage 2: 
Kann dieses Schreiben von OB Partsch aus 2011 den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben werden? 
 
Wenn Nein 
a.  Welches Datum trägt dieses Schreiben von OB Partsch und wurde damit der frühere Letter-of-Intent 
aus 2008 formal aufgehoben? 
b.  Gab es eine Antwort des Landes Hessen, in welcher die Zustimmung zur Aufhebung des Letter-of-
Intent bestätigt wurde? 
c.  Ergaben sich aus der Beendigung des Letter-of-Intent irgendwelche Verpflichtungen der Stadt 
Darmstadt oder des Landes Hessen? Wenn ja, welche bestehen noch? 
 
Antwort: 
Nein 
Die Kenntnisgabe des Schreibens kommt einer Akteneinsicht gleich. Die Akteneinsicht ist nach § 50 Abs. 
2 der Hessischen Gemeindeordnung dem Akteneinsichtsausschuss vorbehalten.

2
Zu: 
a.  18. August 2011. 
b.  Nein. Dies war auch nicht erforderlich, da das Land selbst den Verkauf des Kollegiengebäudes seit 
2011 nicht weiter verfolgt.  
c.  Nein.  
 
 
Frage 3: 
Gab es einen Gremienbeschluss  – Magistrat? Stadtverordnetenversammlung? – als Grundlage für das 
Schreiben von OB Partsch? 
 
Antwort: 
Nein. 
 
Da es auch keinen Beschluss des Magistrates gab, den „Letter of Intent“ mit dem Land abzuschließen 
war ein Beschluss zur Aufkündigung nicht notwendig. 
 
  
Frage 4: 
Lag zum Zeitpunkt des Schreibens vom OB Partsch eine belastbare Untersuchung – aus dem Jahre 
2007/2008 oder aktuell – vor zum baulichen Zustand des Kollegiengebäudes sowie zu eventuell 
erforderlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zu energetischer Ertüchtigung, technischer Infrastruktur 
etc.? Gibt es eine grobe Kostenschätzung für diese Maßnahmen? 
 
Antwort: 
Ja. 
 
Der gemeinsam von Land und Stadt, zur Ermittlung des bedingten Verkehrswertes des Kollegien-
gebäudes beauftragte Bewertungsbericht zum Kollegiengebäude, der Firma Ganesha Consulting GmbH  
Co. KG – Immobilienwirtschaftliche Unternehmensberatung vom 27.04.2007. 
 
 
Frage 5: 
Der Magistrat hat am 29. November 2007 in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion die 
damaligen Überlegungen des Landes Hessen zum Kollegiengebäude dargelegt und u. a. auf den bis 2021 
laufenden Mietvertrag des RP für das Nachbargebäude hingewiesen – hat sich an diesen 
Rahmenbedingungen etwas geändert und wenn ja, was? 
 
Antwort: 
Nach Auskunft des Landes hat sich bezüglich des bis 2021 laufenden Mietvertrages nichts geändert.  
 
Frage 6: 
Gab es zeitlich vor dem Schreiben von OB Partsch eine schriftliche oder mündliche Aussage des Landes 
Hessen, den im Letter-of-Intent aus 2008 beschriebenen Verkauf des Kollegiengebäudes nicht mehr 
weiter zu verfolgen und wenn ja, welche Begründung gab es vom Land Hessen dafür? 
 
Antwort: 
Beim Antrittsbesuch des derzeitigen hauptamtlichen Magistrates bei Herrn Regierungspräsidenten  
a. D. Baron hatte dieser, im Sommer 2011, den Verkauf des Kollegiengebäudes als nicht sinnvoll 
erachtet. Seitens der Stadt sind dem Land seit der Unterzeichnung des Letter of Intent keine adäquaten 
Grundstücke, die den Raumbedarfsanforderungen des Regierungspräsidiums entsprechen, angeboten 
worden.  
 
Frage 7: 
Welcher Betrag wurde 2007 im Wertgutachten des Hess. Immobilienmanagements für das 
Kollegiengebäude genannt? Kann dieses Gutachten der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis 
gegeben werden?

3
Antwort: 
Als Kaufpreis wurde ein Betrag von 7,5 Mio. € genannt. 
 
Nein. Die Kenntnisgabe des Gutachtens kommt einer Akteneinsicht gleich. Die Akteneinsicht ist nach  
§ 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung dem Akteneinsichtsausschuss vorbehalten. 
 
 
Frage 8: 
Das Kollegiengebäude bietet Raum für ca. 200 Arbeitsplätze sowie Repräsentationsaufgaben; welche 
Pläne gab es 2008 bzgl. der übrigen ca. 1.000 betroffenen städtischen Mitarbeiter/innen bzw. hat der 
Magistrat als nächsten Schritt nach dem Letter-of-Intent das „Standortkonzept für die Stadtverwaltung“ 
erarbeitet, welches er in seiner Antwort vom 29. November 2007 auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion 
angekündigt hat? 
 
Antwort: 
Pläne aus 2008 bezüglich der Unterbringung der übrigen ca. 1.000 städtischen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter bzw. das angekündigte Standortkonzept können den vorhandenen Akten nicht entnommen 
werden. Nach Kenntnisstand des Magistrates wurden solche Planungen auch nicht veranlasst . 
 
Verzeichnet sind lediglich Überlegungen, welche städtischen Ämter und Dienststellen in das 
Kollegiengebäude einziehen könnten. 
 
 
Frage 9: 
Kann der sog. Letter-of-Intent aus 2008 den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben werden, mit dem 
vom damaligen OB Hoffmann dem Land Hessen gegenüber die Absicht der Stadt Darmstadt angezeigt 
wurde, das Kollegiengebäude zu erwerben? 
 
Antwort: 
Nein.  
 
Die Kenntnisgabe des Letter-of-Intent kommt einer Akteneinsicht gleich. Die Akteneinsicht ist nach § 50 
Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung dem Akteneinsichtsausschuss vorbehalten. 
 
 
Frage 10: 
Welcher Gremienbeschluss – Magistrat? Stadtverordnetenversammlung? – war die Grundlage für diesen 
Letter-of-Intent in 2008? 
 
Antwort: 
Es ist kein entsprechender Gremienbeschluss bekannt.  
 
 
Frage 11 
Falls Nein zu Frage 9 
a.  Welches Datum trägt dieser von Ex-OB Hoffmann unterschriebene Letter-of-Intent? 
b.  Welche Begründung wird in dem Schreiben genannt für den beabsichtigten Kauf? 
c.  Welche Formulierungen enthält der Letter-of-Intent hinsichtlich eines möglichen Kaufpreis und/oder 
einer sonstigen Gegenleistung der Stadt beim Kauf? 
d.  Ist in dem Letter-of-Intent ein Zeitpunkt genannt, bis wann der Kauf endgültig bestätigt bzw. 
vollzogen werden soll bzw. wann der Letter-of-Intent unwirksam wird? 
e.  Welche besonderen Verpflichtungen der Stadt Darmstadt sind in dem Letter-of-Intent festgehalten – 
zur Vorbereitung des Kaufes bzw. dessen Vollzug? 
f.  Welche sonstigen inhaltlichen Eckpunkte sind in dem Schreiben festgehalten? 
g.  Handelt es sich bei diesem Letter-of-Intent um eine einseitige Absichtserklärung der Stadt Darmstadt 
gegenüber dem Land Hessen oder ist dieser Letter-of-Intent auch von einem Vertreter des Landes 
Hessen unterschrieben und wenn ja, welche Verpflichtungen des Landes Hessen sind dort vereinbart?

4
Antwort: 
Zu: 
a.  14.03.2008 
 
b.   „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an einer langfristigen Neuordnung der innerstädtischen 
Situation am Luisenplatz, einem der zentralen und prägenden Plätze der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, interessiert. Außerdem möchte sie zumindest einen Teil der Stadtverwaltung an diesem 
exponierten innerstädtischen Standort unterbringen. Deshalb beabsichtigt sie den Erwerb des vom 
Regierungspräsidium für einen Teil seiner Bediensteten genutzten denkmalgeschützten sogenannten 
„Kollegiengebäudes“ vom Land Hessen.“ 
 
c.  „Der Kaufpreis für das Grundstück Luisenplatz 2 entspricht dem im Verkehrswertgutachten vom 
27.04.2007 festgestellten Wert von 7.500.000,-- €.“ 
 
 
d.  Nein. 
 
e.  Das Rückvermieten bis spätestens 30.04.2021 für 5,09 €/m 
2 zzgl. marktüblicher Betriebskosten bis 
zum 31.12.2010 und für 5,52 €/m 2 zzgl. marktüblicher Betriebskosten ab dem 01.01.2011 seitens 
der Stadt an den Regierungspräsidenten. Weiterhin eine Indexierung des Mietzinses ab 01.01.2011 
bis längstens zum 30.04.2021. 
 
Hierzu ist anzumerken, dass der mit dem Land vereinbarte Mietzins um rd. 50% unter der 
ortsüblichen Miete für Büroflächen liegt. Nach Ansicht des jetzigen Magistrats relativiert dies in 
erheblichen Maße den 2008 als günstig bezeichneten Kaufpreis.  
 
Weiterhin wurde die Unterstützung des Landes Hessen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt bei 
der Umsetzung einer wirtschaftlichen  Lösung für die Aufgabe, der vom Land angemieteten Gebäude 
vereinbart. 
 
f.  Der Ausschluss gegenseitiger Ansprüche des Erwerbers und des Verkäufers jeder Art, bei Nicht- 
zustande-Kommen des Kauf- und Mietvertrages. 
 
Das Umsetzen von Modernisierungsmaßnahmen und der brandschutztechnischen Mängelfreiheit der 
Liegenschaft sowie lokale Dachreparaturen seitens des Verkäufers. 
 
g.  Bei dem Letter-of-Intent handelt es sich um eine zweiseitige Absichtserklärung die auch von einem 
Vertreter des Landes Hessen unterzeichnet ist.  
 
Das Land Hessen hat sich zur Rückmietung bis längstens 30.04.2021 verpflichtet.  
Zu weiteren Verpflichtungen des Landes Hessen siehe Buchstabe f. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

5
Verteiler:  
Büro des Oberbürgermeisters 
Büro der Stadtverordnetenversammlung 
Pressestelle  -   zur Kenntnis 
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat V

SV-2014/0018

4552 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2014/0018 
 
 
Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE vom 6. Mai 2014 betr. Kollegiengebäude 
 
 
 
                          Liebigstrasse 46 
                    64293 Darmstadt 
                    Tel. & Fax 06151/8606067 
              
www.uffbasse-darmstadt.de  
 
                                                         
Darmstadt, den 06. Mai 2014 
Große Anfrage - Kollegiengebäude 
 
Frage 1 
In 2008 war vom damaligen OB Hoffmann in einem sog. Letter-of-Intent die Absicht der Stadt 
Darmstadt bekundet worden, das Kollegiengebäude zu erwerben - hat OB Partsch im Jahr 
2011 dies gegenüber dem Land Hessen zurückgenommen ? 
  
Frage 2 
Kann dieses Schreiben von OB Partsch aus 2011 den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben 
werden ? Wenn Nein 
a)  Welches Datum trägt dieses Schreiben von OB Partsch und wurde damit der frühere Letter-
of-Intent aus 2008 formal aufgehoben ?  
b)  Gab es eine Antwort des Landes Hessen, in welcher die Zustimmung zur Aufhebung des 
Letter-of-Intent bestätigt wurde ?  
c)  Ergaben sich aus der Beendigung des Letter-of-Intent irgendwelche Verpflichtungen der 
Stadt Darmstadt oder des Landes Hessen ? Wenn ja, welche bestehen noch ?  
 
Frage 3 
Gab es einen Gremienbeschluss - Magistrat ? Stadtverordnetenversammlung ? - als  Grundlage 
für das Schreiben von OB Partsch ? 
 
Frage 4 
Lag zum Zeitpunkt des Schreibens von OB Partsch eine belastbare Untersuchung - aus dem 
Jahre 2007/2008 oder aktuell - vor zum baulichen Zustand des Kollegiengebäudes sowie zu 
eventuell erforderlichen Massnahmen zur Barrierefreiheit, zu energetischer Ertüchtigung, 
technischer Infrastruktur etc. ? Gibt es eine grobe Kostenschätzung für diese Massnahmen ? 
 
Frage 5  
Der Magistrat hat am 29. Nov 2007 in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion  
die damaligen Überlegungen des Landes Hessen zum Kollegiengebäude dargelegt und u.a. auf 
den bis 2021 laufenden Mietvertrag des RP für das Nachbargebäude hingewiesen - hat sich an

2 
diesen Rahmenbedingungen etwas geändert und wenn ja, was ? 
 
Frage 6 
Gab es zeitlich vor dem Schreibens von OB Partsch eine schriftliche oder mündliche Aussage 
des Landes Hessen, den im Letter-of-Intent aus 2008 beschriebenen Verkauf des Kollegien-
gebäudes nicht mehr weiter zu verfolgen und wenn ja, welche Begründung gab es vom Land 
Hessen dafür ?  
Frage 7 
Welcher Betrag wurde 2007 im Wertgutachten des Hess. Immobilienmanagements für das 
Kollegiengebäude genannt ? Kann dieses Gutachten den Stadtverordneten zur Kenntnis 
gegeben werden ? 
 
Frage 8  
Das Kollegiengebäude bietet Raum für ca. 200 Arbeitsplätze sowie Repräsentationsaufgaben; 
welche Pläne gab es 2008 bzgl. der übrigen ca. 1.000 betroffenen städtischen 
MitarbeiterInnen bzw. hat der Magistrat als nächsten Schritt nach dem Letter-of-Intent das 
„Standortkonzept für die Stadtverwaltung“ erarbeitet, welches er in seiner Antwort vom 29.Nov 
2007 auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion angekündigt hat ?  
 
Frage 9 
Kann der sog. Letter-of-Intent aus 2008 den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben werden, 
mit dem vom damaligen OB Hoffmann dem Land Hessen gegenüber die Absicht der Stadt 
Darmstadt angezeigt wurde, das Kollegiengebäude zu erwerben ? 
 
Frage 10 
Welcher Gremienbeschluss - Magistrat ? Stadtverordnetenversammlung ? - war die Grundlage 
für diesen Letter-of-Intent in 2008 ? 
 
Frage 11 
Falls Nein zu Frage 9 
a)  Welches Datum trägt dieser von Ex-OB Hoffmann unterschriebene Letter-of-Intent ?  
b)  Welche Begründung wird in dem Schreiben genannt für den beabsichtigten Kauf ? 
c)  Welche Formulierung enthält der Letter-of-Intent hinsichtlich eines möglichen  Kaufpreis 
und/oder einer sonstigen Gegenleistung der Stadt beim Kauf ? 
d)  Ist in dem Letter-of-Intent ein Zeitpunkt genannt, bis wann der Kauf endgültig bestätigt 
bzw. vollzogen werden soll bzw. wann der Letter-of-Intent unwirksam wird ?  
e)  Welche besonderen Verpflichtungen der Stadt Darmstadt sind in dem Letter-of-Intent 
festgehalten - zur Vorbereitung des Kaufes bzw. dessen Vollzug ?  
f)  Welche sonstigen inhaltlichen Eckpunkte sind in dem Schreiben festgehalten ?  
g)  Handelt es sich bei diesem Letter-of-Intent um eine einseitige Absichtserklärung der Stadt 
Darmstadt gegenüber dem Land Hessen oder ist dieser Letter-of-Intent auch von einem 
Vertreter des Landes Hessen unterschrieben und wenn ja, welche Verpflichtungen des 
Landes Hessen sind dort vereinbart ? 
 
Fraktion Uffbasse 
 
Stadtverordnete 
Kerstin Lau, Georg Hang, Markus Hintzen, Sebastian Schmitt, Wieland Weise

Beratungsverlauf (2)

TOP 15.1
TOP 26.2

Orte (2)

  • Liebigstraße 46
  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2014/0018
Typ
Große Anfragen
Datum
07.05.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00