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A-R/0022/2020

Handlungsrahmen zur Vermeidung von Mehrkosten bei städt. Bauvorhaben

Antrag an den Rat 16.06.2020

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a-r-0022-2020-Handlungsrahmen Mehrkosten bei Bauvorhaben

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a-r-0022-2020-Handlungsrahmen Mehrkosten bei Bauvorhaben

8736 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0022/2020  
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
 
 
16.06.2020 
Handlungsrahmen zur Vermeidung von Mehrkosten bei städt.  
Bauvorhaben  
Ratsantrag  
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Verfahren für einen Architektenwettbewerb erst zu eröffnen, 
wenn im Rahmen der Grundlagenermittlung alle maßgeblichen Gesichtspunkte der Kostenbeein- 
flussung und Risiken bekannt sind. 
2. Es wird gefordert, dass ein verbindlicher Kostenrahmen auf der Grundlage der Raumprogrammflä- 
chen sowie vergleichbarer Planungs- und Kostenkennwerte bereits in die Auslobung für den Wett- 
bewerb mit aufgenommen wird. 
3. Die in den Wettbewerbsverfahren beteiligten städtischen Vertreter*innen in den Preisgerichten und 
Gremien sind aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der Wettbewerbsbeiträge verstärkt in den Fokus 
zu nehmen und deren Nachweis durch vergleichbare Planungs- und Kostenkennwerte im Zusam- 
menhang mit der Entscheidungsfindung einzufordern.  
4. Die Verwaltung möge insofern auch prüfen, ob sich eine abschließende Bewertung der prämierten 
Entwürfe durch ein externes Fachbüro für Kostenkontrolle als zielführend darstellt. 
5. Die gegenwärtige Corona-Krise und der damit verbundene Wirtschaftsabschwung lässt vermuten, 
dass deren Auswirkungen ebenfalls den Baubereich betreffen werden. Die Verwaltung wird vor die- 
sem Hintergrund um eine Neubewertung ihrer bisherigen Einschätzung zur Baupreisentwicklung 
gebeten und aufgefordert, über die gewonnenen Erkenntnisse zeitnah zu berichten. 
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Angaben zu den Kostenkennwerten in den Vorlagen so trans- 
parent darzustellen, dass deren Größenordnung jederzeit ohne weitere Erläuterungen nachzuvoll- 
ziehen ist.  
7. Die Verwaltung wird gebeten, in den zukünftigen Vorlagen die absoluten energetischen Ver- 
brauchsdaten und deren Umrechnung in kg/kWh CO 2-Ausstoß anzugeben. Weiterhin wird gebeten 
zu prüfen, ob die Beurteilungsfähigkeit von Energiesparmaßnahmen nicht durch eine Kennzahlbil- 
dung (z.B. Kosten/kg CO 2-Einsparung) verbessert werden kann. 
 
Begründung: 
 
Mit großer Sorge wird der Sachverhalt beurteilt, dass sich die ursprünglich ausgewiesenen Investiti- 
ons- und Folgekosten städtischer Bauvorhaben im Zuge des Planungs- und Bauprozesses scheinbar 
regelmäßig verteuern. Ein Sachverhalt, der unterschiedliche Bauvorhaben betrifft und sich nach Ein- 
schätzung der SPD-Fraktion der Höhe nach nicht allein durch die allgemeinen Baupreissteigerungen 
begründen lässt. Es wird deshalb die Notwendigkeit gesehen, die bisherigen Prozesse zur Leistungs-

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erstellung kritisch zu hinterfragen und geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen. Da- 
her wird beantragt, die o. a. Grundsätze bei der zukünftigen Ausgestaltung der Verfahren zu beach- 
ten: 
 
Organisation / Verfahrensausgestaltung  
Die Durchführung von Architektenwettbewerben mit anschließendem VgV-Verfahren ist aus Sicht der 
SPD-Fraktion grundsätzlich ein geeignetes Mittel, die Qualität der Planung unter funktionalen, gestal-
terischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzusichern. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, 
dass die in den Wettbewerbsverfahren erarbeiteten Vorplanungen in der weiteren planerischen Bear- 
beitung häufig Erweiterungen gegenüber den ursprünglich vorgesehenen Leistungsumfängen erfah- 
ren (z .B. Vorlage-Nr. V/0196/2020 – Neubau der 3. Feuer- und Rettungswache in Hiltrup). Das legt 
den Schluss nahe, dass die der Auslobung zugrunde liegenden Nutzerbedarfsprogramme zum Zeit- 
punkt des Wettbewerbs noch nicht alle kostenrelevanten Anforderungen beinhaltet haben. Es muss 
daher sichergestellt werden, dass bei der Eröffnung der Verfahren alle maßgeblichen Gesichtspunkte 
der Kostenbeeinflussung und Risiken bekannt sind. 
Wirtschaftlichkeitskriterien im Wettbewerbsverfahren  
Darüber hinaus muss in sichergestellt werden, dass die Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge eine zu- 
treffende Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch das Preisgericht ermöglicht und diesem Gesichts- 
punkt ein entsprechender Stellenwert in der abschließenden Beurteilung und Empfehlung der prämier- 
ten Arbeiten eingeräumt wird. Es ist deshalb notwendig, dass bereits in der Auslobung zum Wettbe- 
werbsverfahren ein verbindlicher Kostenrahmen ausgewiesen wird, dessen Einhaltung bereits im 
Wettbewerbsverfahren geprüft wird und bei der abschließenden Beurteilung durch das Preisgericht 
entsprechende Berücksichtigung findet. Ggf. sollten die prämierten Arbeiten vor dem Abschluss des 
VgV-verfahrens noch einmal einer externen Überprüfung durch ein externes Büro für Kostenkontrolle 
unterworfen werden, um sicherzustellen, dass eine Umsetzung der Maßnahme innerhalb der ausge- 
wiesenen Größenordnung auch tatsächlich möglich wird. 
Preissteigerungen / Unvorhersehbares  
Durch die öffentliche Ausweisung von prognostizierten Preissteigerungen sowie die Berücksichtigung 
von Sicherheiten für Unvorhersehbares in den Bauvorlagen ist nicht auszuschließen, dass sich solche 
Darstellungen preistreibend auswirken. So ist in Anbetracht solcher Zuschläge und deren politischer 
Billigung nicht auszuschließen, dass im Zuge der planerischen Bearbeitung der Bauvorhaben weitere 
„Zusatzwünsche“ erwachsen und Bemühungen um Kostenbegrenzung aller fachlich Beteiligten aus- 
bleiben.  
Zudem hält es die SPD politisch für bedenklich, wenn über die indexbedingte Preissteigerung hinaus 
zusätzliche Sicherheiten für Unvorhersehbares in der Größenordnung von 10 – 15% veranschlagt und 
diese der Verwaltung sozusagen zur „freien Verfügung“ eingeräumt werden. Über die entsprechende 
Verwendung solcher Sicherheiten sollte deshalb die Verwaltung zukünftig Rechenschaft im Rahmen 
der Projektdokumentation ablegen. 
Derzeit ist nach Erkenntnissen der Wohn+Stadtbau GmbH auf den Beschaffungsmärkten für Bauleis- 
tungen zumindest teilweise eine rückläufige Preisentwicklung in den Ausschreibungen festzustellen, 
die eine dämpfende Wirkung auf die bisher prognostizierte Preissteigerung vermuten lässt.  
 
Planungs- und Kostenrichtwerte  
Die Ausweisung von Planungs- und Kostenkennwerten in den Vorlagen und deren Vergleich mit den 
statistischen Erkenntnissen von vergleichbaren Bauvorhaben des BKI – Baukosteninformationsdienst 
Deutscher Architektenkammern - verfolgen den Zweck, den politischen Entscheidungsgremien einen 
Orientierungsrahmen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Investitionsentscheidungen zu ermög- 
lichen. Typischerweise werden dafür die Kosten des Bauwerkes (KGR 300 und 400 gem. DIN 276) 
zur Vergleichbarkeit auf den jeweils kleinsten gemeinsamen Teiler, nämlich den Flächenangaben

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gem. DIN 277 heruntergebrochen (z. B. Kosten/qm Nutzfläche (NF) bzw. Brutto-Grundfläche (BGF) 
oder Kosten/cbm umbautem Raum (BRI)). Wünschenswert wäre insofern eine Form der Darstellung in 
den Vorlagen, welche eine direkte Herleitung der Zahlenangaben ermöglicht. 
 
Eine solche direkte Nachvollziehbarkeit ist jedoch häufig nicht möglich (vgl. z. B. Vorlage-Nr. 
V/0338/2020 – Mauritzschule Münster – bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit), da die Ermittlung der 
Kennwerte Abzüge (z. B. für feste Einbauten) beinhaltet, deren Größenordnung im Einzelnen nicht 
ausgewiesen wird. Die Absetzung solcher Kostenbestandteile birgt insofern die Gefahr in sich, dass 
Äpfel mit Birnen verglichen werden.  
 
Energetische Kennzahlen in den Vorlagen   
Die energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude sowie der Neubauvorhaben stellt einen wesentli- 
chen Beitrag zur Erreichung der energetischen Zielvorgaben dar. Kosten und Wirkung von geplanten 
Einzel- wie auch Gesamtmaßnahmen stellen sich jedoch hinsichtlich ihrer Effizienz unterschiedlich 
dar. Die in den Vorlagen regelmäßig anzutreffenden Aussagen zu den erwarteten prozentualen Ver- 
besserungen beim CO 
2-Ausstoß sind nach Auffassung der SPD-Fraktion unzureichend. Vor dem Hin- 
tergrund begrenzter finanzieller Ressourcen ist eine Prioritätensetzung der vorgesehenen Maßnah- 
men notwendig. Die Verwaltung möge insofern prüfen, durch welche Kennzahlen der Erfolg vorgese- 
hener Maßnahmen zur CO 2-Reduzierung verbessert werden kann. 
 
 
  
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Michael Da uskardt  
Doris Feldmann   Philipp Hagemann   Marius Herwig  
Dr. Cornelia Jäger   Mathias Kersting   Michael Kle yboldt 
Marianne Koch   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stelti g 
Hedwig Liekefedt   Mustafa Schat    Anne Schulze Wi ntzler  
Petra Seyfferth   Ludger Steinmann   Beate Vilhjalm sson  
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 54.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
A-R/0022/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
16.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37