A-R/0022/2020
Handlungsrahmen zur Vermeidung von Mehrkosten bei städt. Bauvorhaben
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a-r-0022-2020-Handlungsrahmen Mehrkosten bei Bauvorhaben
8736 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0022/2020
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
16.06.2020
Handlungsrahmen zur Vermeidung von Mehrkosten bei städt.
Bauvorhaben
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Verfahren für einen Architektenwettbewerb erst zu eröffnen,
wenn im Rahmen der Grundlagenermittlung alle maßgeblichen Gesichtspunkte der Kostenbeein-
flussung und Risiken bekannt sind.
2. Es wird gefordert, dass ein verbindlicher Kostenrahmen auf der Grundlage der Raumprogrammflä-
chen sowie vergleichbarer Planungs- und Kostenkennwerte bereits in die Auslobung für den Wett-
bewerb mit aufgenommen wird.
3. Die in den Wettbewerbsverfahren beteiligten städtischen Vertreter*innen in den Preisgerichten und
Gremien sind aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der Wettbewerbsbeiträge verstärkt in den Fokus
zu nehmen und deren Nachweis durch vergleichbare Planungs- und Kostenkennwerte im Zusam-
menhang mit der Entscheidungsfindung einzufordern.
4. Die Verwaltung möge insofern auch prüfen, ob sich eine abschließende Bewertung der prämierten
Entwürfe durch ein externes Fachbüro für Kostenkontrolle als zielführend darstellt.
5. Die gegenwärtige Corona-Krise und der damit verbundene Wirtschaftsabschwung lässt vermuten,
dass deren Auswirkungen ebenfalls den Baubereich betreffen werden. Die Verwaltung wird vor die-
sem Hintergrund um eine Neubewertung ihrer bisherigen Einschätzung zur Baupreisentwicklung
gebeten und aufgefordert, über die gewonnenen Erkenntnisse zeitnah zu berichten.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Angaben zu den Kostenkennwerten in den Vorlagen so trans-
parent darzustellen, dass deren Größenordnung jederzeit ohne weitere Erläuterungen nachzuvoll-
ziehen ist.
7. Die Verwaltung wird gebeten, in den zukünftigen Vorlagen die absoluten energetischen Ver-
brauchsdaten und deren Umrechnung in kg/kWh CO 2-Ausstoß anzugeben. Weiterhin wird gebeten
zu prüfen, ob die Beurteilungsfähigkeit von Energiesparmaßnahmen nicht durch eine Kennzahlbil-
dung (z.B. Kosten/kg CO 2-Einsparung) verbessert werden kann.
Begründung:
Mit großer Sorge wird der Sachverhalt beurteilt, dass sich die ursprünglich ausgewiesenen Investiti-
ons- und Folgekosten städtischer Bauvorhaben im Zuge des Planungs- und Bauprozesses scheinbar
regelmäßig verteuern. Ein Sachverhalt, der unterschiedliche Bauvorhaben betrifft und sich nach Ein-
schätzung der SPD-Fraktion der Höhe nach nicht allein durch die allgemeinen Baupreissteigerungen
begründen lässt. Es wird deshalb die Notwendigkeit gesehen, die bisherigen Prozesse zur Leistungs-
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erstellung kritisch zu hinterfragen und geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen. Da-
her wird beantragt, die o. a. Grundsätze bei der zukünftigen Ausgestaltung der Verfahren zu beach-
ten:
Organisation / Verfahrensausgestaltung
Die Durchführung von Architektenwettbewerben mit anschließendem VgV-Verfahren ist aus Sicht der
SPD-Fraktion grundsätzlich ein geeignetes Mittel, die Qualität der Planung unter funktionalen, gestal-
terischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzusichern. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt,
dass die in den Wettbewerbsverfahren erarbeiteten Vorplanungen in der weiteren planerischen Bear-
beitung häufig Erweiterungen gegenüber den ursprünglich vorgesehenen Leistungsumfängen erfah-
ren (z .B. Vorlage-Nr. V/0196/2020 – Neubau der 3. Feuer- und Rettungswache in Hiltrup). Das legt
den Schluss nahe, dass die der Auslobung zugrunde liegenden Nutzerbedarfsprogramme zum Zeit-
punkt des Wettbewerbs noch nicht alle kostenrelevanten Anforderungen beinhaltet haben. Es muss
daher sichergestellt werden, dass bei der Eröffnung der Verfahren alle maßgeblichen Gesichtspunkte
der Kostenbeeinflussung und Risiken bekannt sind.
Wirtschaftlichkeitskriterien im Wettbewerbsverfahren
Darüber hinaus muss in sichergestellt werden, dass die Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge eine zu-
treffende Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch das Preisgericht ermöglicht und diesem Gesichts-
punkt ein entsprechender Stellenwert in der abschließenden Beurteilung und Empfehlung der prämier-
ten Arbeiten eingeräumt wird. Es ist deshalb notwendig, dass bereits in der Auslobung zum Wettbe-
werbsverfahren ein verbindlicher Kostenrahmen ausgewiesen wird, dessen Einhaltung bereits im
Wettbewerbsverfahren geprüft wird und bei der abschließenden Beurteilung durch das Preisgericht
entsprechende Berücksichtigung findet. Ggf. sollten die prämierten Arbeiten vor dem Abschluss des
VgV-verfahrens noch einmal einer externen Überprüfung durch ein externes Büro für Kostenkontrolle
unterworfen werden, um sicherzustellen, dass eine Umsetzung der Maßnahme innerhalb der ausge-
wiesenen Größenordnung auch tatsächlich möglich wird.
Preissteigerungen / Unvorhersehbares
Durch die öffentliche Ausweisung von prognostizierten Preissteigerungen sowie die Berücksichtigung
von Sicherheiten für Unvorhersehbares in den Bauvorlagen ist nicht auszuschließen, dass sich solche
Darstellungen preistreibend auswirken. So ist in Anbetracht solcher Zuschläge und deren politischer
Billigung nicht auszuschließen, dass im Zuge der planerischen Bearbeitung der Bauvorhaben weitere
„Zusatzwünsche“ erwachsen und Bemühungen um Kostenbegrenzung aller fachlich Beteiligten aus-
bleiben.
Zudem hält es die SPD politisch für bedenklich, wenn über die indexbedingte Preissteigerung hinaus
zusätzliche Sicherheiten für Unvorhersehbares in der Größenordnung von 10 – 15% veranschlagt und
diese der Verwaltung sozusagen zur „freien Verfügung“ eingeräumt werden. Über die entsprechende
Verwendung solcher Sicherheiten sollte deshalb die Verwaltung zukünftig Rechenschaft im Rahmen
der Projektdokumentation ablegen.
Derzeit ist nach Erkenntnissen der Wohn+Stadtbau GmbH auf den Beschaffungsmärkten für Bauleis-
tungen zumindest teilweise eine rückläufige Preisentwicklung in den Ausschreibungen festzustellen,
die eine dämpfende Wirkung auf die bisher prognostizierte Preissteigerung vermuten lässt.
Planungs- und Kostenrichtwerte
Die Ausweisung von Planungs- und Kostenkennwerten in den Vorlagen und deren Vergleich mit den
statistischen Erkenntnissen von vergleichbaren Bauvorhaben des BKI – Baukosteninformationsdienst
Deutscher Architektenkammern - verfolgen den Zweck, den politischen Entscheidungsgremien einen
Orientierungsrahmen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Investitionsentscheidungen zu ermög-
lichen. Typischerweise werden dafür die Kosten des Bauwerkes (KGR 300 und 400 gem. DIN 276)
zur Vergleichbarkeit auf den jeweils kleinsten gemeinsamen Teiler, nämlich den Flächenangaben
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gem. DIN 277 heruntergebrochen (z. B. Kosten/qm Nutzfläche (NF) bzw. Brutto-Grundfläche (BGF)
oder Kosten/cbm umbautem Raum (BRI)). Wünschenswert wäre insofern eine Form der Darstellung in
den Vorlagen, welche eine direkte Herleitung der Zahlenangaben ermöglicht.
Eine solche direkte Nachvollziehbarkeit ist jedoch häufig nicht möglich (vgl. z. B. Vorlage-Nr.
V/0338/2020 – Mauritzschule Münster – bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit), da die Ermittlung der
Kennwerte Abzüge (z. B. für feste Einbauten) beinhaltet, deren Größenordnung im Einzelnen nicht
ausgewiesen wird. Die Absetzung solcher Kostenbestandteile birgt insofern die Gefahr in sich, dass
Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Energetische Kennzahlen in den Vorlagen
Die energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude sowie der Neubauvorhaben stellt einen wesentli-
chen Beitrag zur Erreichung der energetischen Zielvorgaben dar. Kosten und Wirkung von geplanten
Einzel- wie auch Gesamtmaßnahmen stellen sich jedoch hinsichtlich ihrer Effizienz unterschiedlich
dar. Die in den Vorlagen regelmäßig anzutreffenden Aussagen zu den erwarteten prozentualen Ver-
besserungen beim CO
2-Ausstoß sind nach Auffassung der SPD-Fraktion unzureichend. Vor dem Hin-
tergrund begrenzter finanzieller Ressourcen ist eine Prioritätensetzung der vorgesehenen Maßnah-
men notwendig. Die Verwaltung möge insofern prüfen, durch welche Kennzahlen der Erfolg vorgese-
hener Maßnahmen zur CO 2-Reduzierung verbessert werden kann.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Michael Da uskardt
Doris Feldmann Philipp Hagemann Marius Herwig
Dr. Cornelia Jäger Mathias Kersting Michael Kle yboldt
Marianne Koch Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stelti g
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wi ntzler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalm sson
Maria Winkel
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0022/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 16.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37