V/0196/2025
Ratsantrag A-R/0003/2024: Pragmatisch und schnell - für leistbares Wohnen in Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0196/2025 Kurzüberblick In der Berichtsvorlage wird der Ratsantrag A-R/0003/2024 „Pragmatisch und schnell – für leistba- res Wohnen in Münster“ der CDU-Ratsfraktion vom 29.01.2024 und die CDU-Anfrage vom 11.02.2025 mit Fragen zur sozialgerechten Bodennutzung Münster und zur Vermarktung von Baugrundstücken abschließend beantwortet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es ergibt sich keine grundsätzliche Relevanz.
Berichtsvorlage
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V/0196/2025 V/0196/2025 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Ratsantrag A-R/0003/2024: Pragmatisch und schnell - für leistbares Wohnen in Münster Beratungsfolge 20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 21.05.2025 Hauptausschuss Bericht Bericht: Mit dem Ratsantrag A-R/0003/2024 „Pragmatisch und schnell – für leistbares Wohnen in Münster“ der CDU-Ratsfraktion vom 29.01.2024 und der CDU-Anfrage vom 11.02.2025 wurden Fragen zur sozial- gerechten Bodennutzung Münster und der damit verbundenen Vermarktung von Baugrundstücken gestellt. Diese werden in dieser Berichtsvorlage abschließend beantwortet und sind damit erledigt. Das Konzept der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) ist ein zentraler Baustein in Münsters Handlungskonzept Wohnen. Auf dieser Grundlage werden Wohnbaupotenzialflächen zur Schaffung von neuem Bauland erworben. Darauf aufbauend wurden die „Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung“ und die „Grundsätze für die Verga- be städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen -" erstellt und bilden den Handlungsrahmen nach dem die Grundstücke an Privatpersonen (für Einfamilienhäuser) und Investoren (für Mehrfamilienhäuser) vergeben werden. Seit 2018 wurden 162 Grundstücke an Familien zur Schaffung von Eigentum vermarktet, davon 154 Kauf- und 8 Erbbaurechtsgrundstücke. Aktueller Stand der Vermarktungen: Derzeit sind nur im Baugebiet Kinderhaus- Langebusch/Westhoffstraße baureife Grundstücke vorzu- finden. Die Bewerbungsphase ist bereits beendet und die zukünftigen Bauherren werden in Kürze über die Grundstückszuteilungen informiert, sodass die Kauf -/ Erbbaurechtsverträge geschlossen werden können. Im Baugebiet Amelsbüren - Am Dornbusch soll die Erschließung im 4. Quartal 2025 fertiggestellt werden. Der Vermarktungsstart wird in der 21.KW erfolgen. Im Baugebiet Albachten-Südlich Weseler Str./ Östl. Hohe Geist laufen die Erschließungsarbeiten des 2. Bauabschnitts noch bis zum 1. Quartal 2026. Der Vermarktungsstart ist derzeit für das 4. Quartal 2025 geplant. Amt für Immobilienmanagement 09.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heller Telefon: 492-2549 HellerS@stadt-muenster.de - 2 - V/0196/2025 Bezüglich der Evaluierung der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) und zur Anpassung der Erbbaurechtsvorlage (V/656/2019) werden noch gesonderte Vorlagen erstellt. Zu den im Ratsantrag A -R/0003/2024 aufgeführten Beschlussvorschlägen wird wie folgt Stellung be- zogen: 1. Baugrundstücke für Wohnzwecke werden in einem vereinfachten, pragmatischen Vergabeprozess vermarktet. Mit der Ratsvorlage V/0293/2023 inklusive der Ergänzungen V/0293/2023/1 und V/0293/2023/2 wurden am 14.06.2023 neue Richtlinien für die Vergabe städtischer Bau- grundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung einstimmig beschlossen. Ziel der neuen Richtlinien ist eine einheitliche, transparente und gerechte Vergabe von Ein- familienhausgrundstücken im Sinne des Beschlusses zur Sozialgerechten Bodennutzung Münster (V/00399/2014). Mit Beschluss der neuen Richtlinien wurde zusätzlich die weitere Digitalisierung des gesamten Vergabeprozesses initiiert, was mit einer deutlichen Beschleu- nigung des Vergabeprozesses einhergehen wird. Die technische Entwicklung hat auf Grund der Komplexität der neuen Richtlinien letztlich deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen als gedacht. Inzwischen ist die technische Umsetzung soweit abgeschlossen, dass die Vermarktung des Baugebiets „Amelsbüren – Am Dornbusch“ in der 21. KW starten kann. Die Fertigstellung der Erschließung ist für das 4. Quartal 2025 avisiert. Dies bedeutet, dass der verzögerte Ver- marktungsstart keine bzw. kaum Auswirkungen auf den Baubeginn der zukünftigen Bauher- ren haben wird. Die Vermarktung von Mehrfamilienhausgrundstücken und Gemeinschaftswohnformen erfolgt gemäß der „Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, Ge- meinschaftswohnformen -“, die der Rat am 18.05.2022 einstimmig beschlossen hat. Ziel ist es, durch preisdämpfende Maßnahmen auf den Grundstücks- und Wohnungsmarkt einzuwir- ken. Kernelement ist dabei im Bereich der Mehrfamilienhausgrundstücke das Konzept „Bie- ten auf Startmiete“. Im Bereich der Gemeinschaftswohnformen ist eine gezielte Grundstücks- vermarktung im Rahmen von Konzeptvergaben zugunsten gemeinschaftlicher Bau- oder Wohnformen erforderlich. Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, am bisherigen Vorgehen festzuhalten. 2. Die Verwaltung legt hierzu kurzfristig Vorschläge zu einem beschleunigten Vergabeverfahren von Baugrundstücken inkl. einer zeitnahen Bauverpflichtung für Bauherren. Durch die weitere Digitalisierung des Vermarktungsprozesses im Rahmen der neuen Richtli- nien wird eine deutliche Beschleunigung eben jenes Prozesses erwartet. Zudem werden be- reits jetzt die Bauherren in ihren Kauf-/Erbbaurechtsverträgen verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss mit dem Bau zu beginnen. Im Bereich der Mehrfamilienhäuser sind die Bauherren sogar verpflichtet die Gebäude inner- halb von 2 Jahren bezugsfertig zu erstellen. Im Ergebnis wird seitens der Verwaltung kein Änderungsbedarf gesehen - 3 - V/0196/2025 3. Bei Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauten sollen auch die neuen Möglichkeiten des Baugesetzbuches (§§ 31, 34) genutzt werden, um sowohl Nachverdichtung als auch Aufsto- ckung im Bestand zu fördern. Seit dem 06. Januar 2023 gilt in NRW die sogenannte Baulandmobilisierungs -Verordnung, die viele Kommunen in die Lage versetzt, weitere Instrumente des Baugesetzbuches zur Schaffung von Wohnraum einzusetzen. Auch die Stadt Münster gehört zu den Kommunen, die einen angespannten Wohnungsmarkt kennzeichnet. Insbesondere mit dem § 31 Absatz 3 BauGB bestehen unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Möglichkeiten, von Vorschriften eines Bebauungsplans abzuweichen – zu befreien. Diese weitergehenden Be- freiungsmöglichkeiten werden seit gut einem Jahr dort, wo es geht eingesetzt. In den Gebieten der Stadt ohne Bebauungspläne gibt es für bestehende Gebäude erleichter- te Voraussetzungen, wenn sie erweitert, geändert oder erneuert w erden sollen. Auch dies wird in Beratungen und Genehmigungsverfahren seit der Veränderung des § 34 BauGB im Jahr 2017 und der jüngsten Anpassung in 2021 in die Beurteilungen einbezogen. 4. Es wird geprüft, welche weitere Flächenpotentiale zum Wohnraum entwickelt werden kön- nen. Hierzu gehören u.a. Baulücken und insbesondere Brachflächen bzw. un- und unterge- nutzte Flächen, oder Flächen, die durch Verlagerung der aktuellen Nutzung frei werden. Mit diesem Antragspunkt sollen alle Flächenpotenziale für Wohnen (insbesondere Baulü- cken, Brachflächen und Umnutzungsflächen - im Weiteren zusammengefasst als Baulücken bezeichnet) auf eine mögliche Entwicklungsfähigkeit geprüft werden. Ein dafür erforderliches umfassendes Innenentwicklungs- oder Baulückenkataster existiert derzeit bei der Stadt Münster nicht. Lediglich für die Wohnbaugebiete des Wohnbaulandmo- nitorings (Baugebiete, die im Rahmen des Baulandprogramms in den letzten Jahrzehnten entwickelt worden sind) gibt es eine solche Übersicht. Die Anzahl der dort verzeichneten, i.d.R. privaten Reservegrundstücke (die nicht aktuell ohnehin in der Entwicklung sind) geht bereits seit einigen Jahren kontinuierlich zurück. Im Wesentlichen sind noch immer drei pri- vate Eigentümer zu nennen, die über baureife Grundstücke für insgesamt ca. 200 Wohnein- heiten verfügen, diese aber nicht entwickeln oder veräußern. Außerhalb dieses Wohnbaulandmonitorings – sowohl in weiteren Bebauungsplangebieten als auch im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB – gibt es eine solche Übersicht bis- her nicht. Die Ermittlung der Baulücken innerhalb dieser Bereiche wäre mit einem erhebli- chen Aufwand verbunden, bei dem in einem ersten Schritt zunächst die entsprechenden un- bebauten oder untergenutzten Bereiche ermittelt und im zweiten Schritt deren Bebauungsfä- higkeit geprüft werden müsste. Über die Größe des Potenzials möglicher Baulücken gibt es insofern bisher keinerlei belastbare Erkenntnis. Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadt teil am „Modellprojekt Baupotenzialregister“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwick- lung und Bauwesen mit dem Ziel, Lösungen für ein Baupotenzialkataster auf Basis von soft- waregestützten, automatisierten Auswertungen unter Anwendung von künstlicher Intelligenz zu erproben und anzuwenden. In den letzten 20 Jahren lag der Anteil der Wohnungsfertigstellungen innerhalb von Bauge- bieten in Münster im Durchschnitt bei ca. 50 %, d.h. dass etwa die Hälfte des Wohnungsneu- baus offensichtlich im Siedlungsbestand außerhalb der Baugebiete des Wohnbaulandpro- gramms und damit des Wohnbaulandmonitorings realisiert wurde und in diesem Zuge durch private Initiative sowohl Baulücken in Anspruch genommen worden sind als auch Nachver- dichtungen (bspw. Dachgeschossausbauten, Hinterlandbebauungen etc.) und Umnutzungen stattgefunden haben. - 4 - V/0196/2025 Fazit: Offensichtlich gab es in Münster in der Vergangenheit ein großes Potenzial zur Bebauung von Baulücken bzw. zur Nachverdichtung und Umnutzung bisher untergenutzter Bereiche. Vor dem Hintergrund der sehr großen Wohnungsnachfrage und des gleichzeitig knappen Angebotes am Wohnungsmarkt wird dies auch regelmäßig und vielfach von privaten Investo- ren genutzt. Insofern kann aus Sicht der Verwaltung unterstellt werden, dass die allermeisten Eigentümer, die über ein entsprechendes Grundstücks-Potenzial verfügen, davon Kenntnis haben bzw. durch Makler und Projektentwickler darauf aufmerksam gemacht werden. Wenn private Eigentümer ein solches Potenzial dennoch nicht nutzen, kann dies unterschiedliche Gründe haben (anderweitige, z.B. gärtnerische Nutzung, Vorhalten für nachkommende Ge- nerationen, mangelndes Interesse bzw. Scheu vor dem Aufwand etc.). Ob diese Gründe durch die Erstellung eines umfassenden Baulückenkatasters, tatsächlich überwunden wer- den könnten, erscheint allerdings offen. Die Ergebnisse des o.a. Modellprojektes bleiben in- sofern abzuwarten; der Projektabschluss ist für das Jahr 2026 vorgesehen. 5. Pragmatische Anwendung der SoBoMü, insbesondere für Vorgaben im förderfähigen Bereich sowie Entschlackung kommunaler Auflagen: in Abwägung der Anforderungen des Klima-und Umweltschutzes und der Bezahlbarkeit des Wohnens wird das bauliche Anforderungsniveau überprüft und marktübliche Mindeststandards statt (überhöhter) Standards formuliert, insbe- sondere um die Bauwerkskosten zu begrenzen. Dafür wird vor allem der Standard KfW Effi- zienzhaus 40 aufgehoben. Für den Neubau in Münster gilt ausschließlich das Gebäudeener- giegesetz, welches den Standard EH -55-Standard seit 2023 festschreibt. Die Stadt Münster verfolgt mit "Münsters Standard für klimagerechtes Bauen", der den Effizienz- haus (EH) 40 Standard für Neubauten vorsieht, das Ziel, den zusätzlichen CO2 -Ausstoß im Be- reich Bauen und Wohnen signifikant zu reduzieren und gleichzeitig langfristig bezahlbaren Wohn- raum zu sichern. Dies steht im Einklang mit dem Ratsbeschluss zur Erreichung der Klimaneutrali- tät bis 2030 und dem Konzept der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBo Münster). Baukostensteigerungen und die Steigerung der Bauzinsen haben den Bau neuer Wohnungen in den vergangenen Jahren neben weiteren kostensteigern den Faktoren erschwert. Das von der Stadt Münster im Jahr 2021 beauftragte Gutachten (V/0434/2021/2) hat anhand von Musterge- bäuden gezeigt, dass die Mehrkosten des EH 40 Standard für Neubauten im Vergleich zum EH 55 Standard in Betracht der Gesamtkosten gering ausfallen. Trotz weiter gestiegener Gesamtkosten im Bausektor in den letzten Jahren, sind die Mehrkosten zwischen EH 55 und EH 40, basierend auf aktuellen Daten, im Verhältnis annähernd gleichblei- bend und durch Innovation und Standardisierung teilweise sogar gesunken. Hohe Kostensteige- rungen sind in Bereichen wie Grundstückskosten, allgemeine Baumaterialien, Finanzierungskos- ten und gestiegenen Lohnkosten zu verzeichnen. Der EH 40 Standard ist somit weiterhin nicht die hauptsächliche Ursache für Baukostensteigerungen im Bereich Wohnungsneubau. Im Gutachten aus dem Jahr 2021 wurden bewusst zwei sehr konservative Preissteigerungsszena- rien von 0% und 3% gewählt. Insbesondere die allgemeine Energiepreisentwicklung der vergan- genen Jahre hat jedoch eindrücklich gezeigt, dass solche Annahmen sehr schwer vorherzusehen sind. Der EH 40 Standard ermöglicht Hausbesitzenden und Mietenden langfristig Kosteneinsparungen durch einen verringerten Energiebedarf und hat so selbst gegenüber dem bereits hochwertigen EH 55 Standard eine Schutzwirkung gegen zukünftige Energiepreissteigerungen. Der EH 40 Standard erweist sich somit nicht nur als wirksame Klimaschutz-Maßnahme, sondern stellt zudem eine effektive Absicherung gegen die Unvorhersehbarkeit starker Energiekostensteigerungen dar. Die Stadt Münster nimmt die Herausforderungen, die mit den aktuellen Baukosten und Zinssätzen einhergehen, sehr ernst. Nichtsdestotrotz bleibt die Notwendigkeit, durch zukunftsweisende Baustandards sowohl den Klimaschutz zu fördern, als auch langfristig bezahlbaren Wohnraum zu - 5 - V/0196/2025 sichern. "Münsters Standard für klimagerechtes Bauen" stellt somit einen ausgewogenen Ansatz dar, der sowohl ökologische als auch ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt. Insbeson- dere die Möglichkeit, Bauvorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf Antrag auch im EH 55-Standard zu errichten, bietet hier bereits die Möglichkeit, im besonders kostensensiblen Marktsegment Flexibilität zu ermöglichen. Bislang ist dazu noch kein Antrag bei der Stadt Münster eingegangen. Die Stadtverwaltung kommt auf dieser Grundlage bei der Überprüfung von Münsters Standard für Klimagerechtes Bauen zu dem Schluss, dass der EH 40 Standard ein zentrales Element des städ- tischen Klimaschutzes ist, der die langfristige Wirtschaftlich keit und Bezahlbarkeit des Wohnens gleichermaßen berücksichtigt. Neue Gebäude werden für mehrere Jahrzehnte gebaut. Daher soll- te durch qualitatives Bauen verbunden mit einem zukunftsweisenden Standard die Sicherheit ge- ben werden, die Gebäude u.a. vor zeitnahen Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle und somit die Bewohnenden langfristig vor steigenden Energiekostenschwankungen zu schützen. Daher sieht die Stadt Münster derzeit keine Veranlassung, vom bewährten und zukunftsfähigen EH 40 Standard abzuweichen. I.V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: Ratsantrag A-R/0003/2024 Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 11.02.2025
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Am Dornbusch
- Westhoffstraße
- Kinderhaus
- Langebusch
- Hohe Geist
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0196/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.04.2025
- Erstellt
- 07.04.2025 11:41