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A-R/0054/2014

Resolution an die Landesregierung NRW gegen den Verkauf der Chillida-Skulptur "Toleranz durch Dialog"

Antrag an den Rat 02.12.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 50.3

Originalantrag

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Originalantrag

3633 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
0
2.12.2014 
A
ntrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates 
der Stadt Münster 
Resolution an die Landesregierung NRW gegen den Verkauf der Chillida-
Skulptur "Toleranz durch Dialog" 
D
er Rat möge beschließen: 
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich die Verkaufsbemühungen der
landeseigenen Portigon AG zu stoppen und den dauerhaften Verbleib der Chillida-
Skulptur „Toleranz durch Dialog“ an dem Platz sicherzustellen, für den sie geschaf-
fen wurde: dem Platz des Westfälischen Friedens in Münster.
2. Die Stadtverwaltung nimmt Verhandlungen mit dem Land  auf, um sicherzustellen,
dass die als Geschenk zum 1200-jährigen Stadtjubiläum gedachte Dauerleihgabe
auch in Zukunft auf Dauer in Münster bleibt, ohne dass die Stadt für das Geschenk
20 Jahre später zur Kasse gebeten wird.
Begründung: 
I
n den vergangenen Wochen waren mit ausdrücklicher Unterstützung der rot-grünen Lan-
desregierung wertvolle Bilder von Andy Warhol, die im Eigentum des NRW-Casino-
Betreibers Westspiel standen, vermarktet worden. Nach übereinstimmenden Medienbe-
richten ist auch der Verkauf der Chillida-Skulptur im Rathausinnenhof in Planung. Eigen-
tümer der Skulptur ist das Finanzdienstleistungsunternehmen Portigon AG, das als 
Rechtsnachfolgerin der landeseigenen West LB zur ihrer beabsichtigen Betriebsauflösung 
die ihr zur Verfügung stehenden Mittel verwenden muss. Dabei erfolgt für die Portigon AG 
keine Insolvenzabwicklung, sondern eine Betriebsauflösung, bei der es dem Eigentümer 
frei steht, Objekte zurückzuhalten anstatt sie zu veräußern. 
Die WestLB, die bis zur Gründung der NRW-BANK auch die Förderbank des Landes war 
und als solche die Kunstsammlungen ergänzt und unterstützt hat, hatte die Skulptur, die 
Bezug auf die Verhandlungen zum Westfälischen Frieden nimmt, 1993 der Stadt Münster, 
in der die WestLB ihren Firmensitz hatte, anlässlich des 1200-jährigen Stadtjubiläums als 
Dauerleihgabe übergeben. Sie wurde speziell für den Platz des Westfälischen Friedens ge-
schaffen, der für diese Zwecke umgebaut wurde. Zusammen mit dem Ginkgobaum und 
den Treppenstufen stellt die Skulptur ein bewusstes Ensemble dar, das einen symbolischen 
Bezug zum Friedenssaal und zu Münster als Friedensstadt nimmt. Ohne die Skulptur ver-
liert der Platz seinen ursprünglichen Sinn und Charakter. 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2014

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
D
ie Landesregierung ist aufgefordert, den Verbleib der Skulptur von Eduardo Chillida an 
Ort und Stelle zu garantieren, denn Kunst ist kein Betriebsvermögen. Kunstgegenstände 
wie die Chillida-Skulptur müssen für die Bürger des Landes erhalten bleiben. Um es mit 
den Worten des ehemaligen NRW-Ministerpräsidenten Johannes Rau zu sagen: „Manche 
Leute kennen von allem den Preis, aber von nichts den Wert.“ 
gez. 
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

Beratungsverlauf (1)

10.12.2014 Rat
TOP 50.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 7
  • Platz des Westfälischen Friedens

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Details

Aktenzeichen
A-R/0054/2014
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37