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0748/2017

Sachstand zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.04.2017

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Anlage Vorlage 0748-2017_Bildung und Teilhabe - Inanspruchnahme und Transferausgaben 2014 bis 2016

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage Vorlage 0748-2017_Bildung und Teilhabe - Inanspruchnahme und Transferausgaben 2014 bis 2016

3331 Zeichen

Module Rechtskreis 2014 2014 2015 2015  2016
ausbezahlte 
Module (je 
Leistungsart 
nur 1mal p.a. 
gezählt) Mittelabfluss
Ø 
Aufwand 
je 
Kind/je 
Modul
ausbezahlte 
Module (je 
Leistungsart 
nur 1mal p.a. 
gezählt) Mittelabfluss
Ø 
Aufwand 
je Kind/je 
Modul
ausbezahlte 
Module (je 
Leistungsart 
nur 1mal p.a. 
gezählt) Mittelabfluss
Ø 
Aufwand 
je Kind/je 
Modul
Schulbedarf SGB II
Geringverdiener
Wohngeld 295.963,00 € 272.687,00 € 240.484,00 € -19 %
Kinderzuschlag 45.812,00 € 53.588,00 € 42.505,00 € -7 %
SGB XII 37.770,00 € 19.960,00 € 17.040,00 € -55 %
AsylbLG 35.418,00 € 111.072,00 € 264.027,00 € 645 %
Klassen- u. 
Gruppenfahrten/ 
Ausflüge SGB II 5.458 8.334 8.894 63 %
Geringverdiener 160 245 199 24 %
Wohngeld 1.157 220.913,00 € 1.083 206.467,00 € 1.638 248.518,00 € 42 % 12 %
Kinderzuschlag 172 32.447,00 € 215 38.135,00 € 281 43.263,00 € 63 % 33 %
SGB XII 57 13.750,00 € 60 10.348,00 € 86 13.070,00 € 51 % -5 %
AsylbLG 90 17.402,00 € 208 30.126,00 € 666 69.168,00 € 640 % 297 %
Lernförderung SGB II 1.252 1.495 1.923 54 %
Geringverdiener 25 46 71 184 %
Wohngeld 306 214.488,00 € 346 276.106,00 € 342 277.064,00 € 12 % 29 %
Kinderzuschlag 29 24.611,00 € 64 47.694,00 € 57 45.598,00 € 97 % 85 %
SGB XII 30 16.309,00 € 23 14.921,00 € 29 14.577,00 € -3 % -11 %
AsylbLG 16 5.118,00 € 53 6.672,00 € 107 66.321,00 € 569 % 1196 %
Schul- und 
KIndergartenspeisung SGB II 6.205 19.387 15.006 142 %
Geringverdiener 96 503 411 328 %
Wohngeld 1.287 460.723,00 € 3.404 885.672,00 € 2.602 999.530,00 € 102 % 117 %
Kinderzuschlag 199 77.297,00 € 651 171.821,00 € 538 183.690,00 € 170 % 138 %
SGB XII 41 23.290,00 € 257 54.543,00 € 127 53.347,00 € 210 % 129 %
AsylbLG 117 32.338,00 € 744 263.283,00 € 1.231 402.784,00 € 952 % 1146 %
soziale u. kulturelle 
Teilhabe SGB II 2.352 2.601 2.897 23 %
Geringverdiener 104 194 183 76 %
Wohngeld 841 103.625,00 € 712 80.657,00 € 798 71.022,00 € -5 % -31 %
Kinderzuschlag 140 13.859,00 € 146 14.559,00 € 97 11.887,00 € -31 % -14 %
SGB XII 27 1.995,00 € 22 1.266,00 € 23 2.104,00 € -15 % 5 %
AsylbLG 23 2.457,00 € 53 2.823,00 € 134 9.080,00 € 483 % 270 %
Schülerbeförderung 9 952,00 € 105,78 € 63 4.151,00 € 65,89 € 67 7.387,00 € 110,25 € 644 % 676 %
Summen 20.193 9.182.621,00 € 40.909 14.095.057,00 € 38.407 15.039.276,00 € 90 % 64 %
davon 
bundeserstattungsfähig 
(SGB II, Wohngeld, 
Kinderzuschlag) 8.996.774,00 € 13.580.043,00 € 14.127.758,00 €
749,14 € 784,80 €
1.720.954,00 €
6.273.733,00 € 6.496.982,00 €
Nicht gezählt wurde der Schulbedarf, der außer im Rechtskreis BKGG automatisch mit der Grundleistung ausgezahlt wird, d.h. ohne dass ein BuT-Antrag gestellt werden muss. 
326.715,00 €
1.977.163,00 € 2.117.551,00 €
982.958,00 € 1.575.715,00 € 1.329.048,00 €
178,67 € 183,42 €
2.106.950,00 €
Achtung Unschärfe im Verhältnis Mittelabfluss und Inanspruchnahme: Leistungen, die bereits im Vorjahr in Anspruch genommen wurden, können teilweise erst im Folgejahr abgerechnet 
und somit auch erst im Folgejahr abgebildet werden.
243.978,00 €
144,77 €
840,06 €
408,55 €
93,51 €
Bildung und Teilhabe - Inanspruchnahme und Transferausgaben 2014 bis 2016 - Stand 
06.03.2017
96 %
114,28 €
20 %
492,65 €
104,94 €
306,62 €
292.275,00 €
Veränderung 
Inanspruchnahme 
(2014 zu 2016) in %
Veränderung 
Transferausgaben 
(2014 zu 2016) in %
7 %
35 %
75 %
3.320.430,00 €
981.555,00 € 1.245.393,00 €

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

16967 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer  10.03.2017 
 0748/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 28.03.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.04.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 
 
Sachstand zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 
 
Bezug Rechnungsprüfungsausschuss vom 24.11.2016 Top 6.2 Vorlagennummer 3583/2016 
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird regelmäßig zur Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teil-
habepaket informiert, zuletzt in der Sitzung vom 24.11.2016. Unter anderem wurde seitens der Ver-
waltung berichtet, dass sich die bundeserstattungsfähigen Aufwendungen für Leistungen aus dem 
Bildungs- und Teilhabepaket (alle Aufwendungen für Kinder und Jugendliche, die entweder Leistun-
gen nach dem SGB II oder Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen) von 2014 auf 2015 um rund 
51% erhöht haben. Hierbei wurde Bezug auf den Bericht des Ministeriums für Arbeit, Integration und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets 
im Jahr 2015 in Nordrhein-Westfalen genommen. 
Im Protokoll der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.11.2016 wurde folgendes fest-
gehalten: 
„Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Detjen stellte daraufhin fest, dass das 
Bildungs- und Teilhabepaket inzwischen gut umgesetzt werde und bat die Verwaltung um einen Be-
richt unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen: 
 
- welche grundsätzlichen Erkenntnisse ergeben sich für die Verwaltung aus dem Umstrukturie-
rungsprozess vom Jugend- in den Sozialbereich  
- unter welchen Voraussetzungen können bundeserstattungsfähige Einnahmen zusätzlich akquiriert 
werden.“ 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
1. 
 
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets hat sich für Köln in der Tat deutlich verbessert. 
Deutlich wird dies an den Werten in der Übersicht, die in der Anlage beigefügt ist und großformatiger 
als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wird.  
Die Übersicht stellt den Mittelabfluss für Bildungs- und Teilhabeleistungen von 2014 bis 2016 dar so-
wie die Anzahl der abgerechneten Module je Kind (dargestellt wurde nur eine Abrechnung im Jahr, 
auch wenn mehrere Bewilligungen im selben Jahr und in derselben BuT-Leistungsart erfolgten).

2 
 
 
 
 
 
 
Es lassen sich ein deutlicher Anstieg der Ausgaben (von 2014 bis 2016 um rund 64 %) sowie eine 
noch deutlichere Erhöhung der Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen (von 2014 bis 
2016 um rund 90 %) feststellen. Außerdem weist die Übersicht die durchschnittlichen Kosten einer 
BuT-Leistungsart im Jahresvergleich aus. 
Mittelabfluss und Inanspruchnahme korrespondieren allerdings nie zu 100 %, was eine gewisse Un-
schärfe in der Darstellung der durchschnittlichen Kosten je Leistungsart bedeutet. Leistungen, die 
bereits im Vorjahr in Anspruch genommen wurden, können teilweise erst im Folgejahr abgerechnet 
und somit auch erst im Folgejahr abgebildet werden. 
 
Mit der Abrechnung der Kosten der Unterkunft für August 2016 hat das Ministerium für Arbeit, Integra-
tion und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die neue kommunalspezifische BuT-Quote (ermit-
telt auf Basis der BuT-Transferausgaben des Vorjahres) rückwirkend zum 01.01.2016 angewendet. 
Für Köln hat sich diese Quote ganz erheblich von ca. 5,933 % auf ca. 8,436 % erhöht. 
Während für das Jahr 2014 knapp 9 Mio. Euro dem Land als bundeserstattungsfähige Aufwendungen 
für Bildungs- und Teilhabeleistungen gemeldet werden konnten, waren es 2015 bereits 13,5 Mio. Eu-
ro. Die Meldung an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen zu den bundeserstattungsfähigen BuT-Aufwendungen für das Jahr 2016 beläuft sich nun 
auf rund 14 Mio. Euro. Insgesamt wurden in 2016 EUR 15.039.276,- für die Leistungsarten des Bil-
dungs- und Teilhabepakets für alle berechtigten Rechtskreise aufgewendet. 
Dem gegenüber stehen BuT-zweckgebundene Einnahmen über die Bundesbeteiligung an den Kos-
ten der Unterkunft in Höhe von rund 13,6 Mio. Euro für das Jahr 2016. 
Noch höhere Einnahmen aus der Bundeserstattung lassen sich nur durch noch höhere Ausgaben; 
also das Erreichen eines noch größeren Teiles der Leistungsberechtigten für jede Teilleistung erzie-
len. Eine Mittelakquise im Wortsinne findet über das Bildungs- und Teilhabepaket nicht statt. Die 
Bundesbeteiligung errechnet sich als feste Quote an den Ausgaben aller Kommunen in NRW für Kos-
ten der Unterkunft nach dem SGB II. Je höher die BuT-Ausgaben im Vorjahr in Köln im Vergleich zu 
den BuT-Ausgaben anderer Städte ausfallen, um so höher ist die Kölner Quote für das Folgejahr. Für 
den Fall, dass die Einnahmen aus Bundesmitteln die Ausgaben für BuT-Transferleistungen überstei-
gen, verbessert dies allerdings nicht das Rechnungsergebnis des städtischen Haushaltes, da etwaige 
Überschüsse als Verbindlichkeit in die Bilanz einzustellen sind. 
Neben des sozialpolitischen Anspruchs, möglichst viele Kinder und Jugendliche in Köln an den Leis-
tungen des Bildungs- und Teilhabepakets teilhaben zu lassen und auf diese Weise für bessere Bil-
dungschancen und eine verbesserte kulturelle und soziale Integration beizutragen, besteht natürlich 
ein hohes Interesse daran, die Leistungen im Folgejahr auf Basis eines guten Mittelabflusses im Vor-
jahr weitestgehend zu refinanzieren. Dies zumindest innerhalb der bundesfinanzierungsfähigen 
Rechtskreise Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und SGB II. Zu beachten ist, dass für die Rechtskrei-
se SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) keine Bundesbeteiligung an den Transfer-
kosten erfolgt. 
Während diese beiden kommunal finanzierten Rechtskreise in der Vergangenheit in Bezug auf die 
Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen aufgrund der eher geringeren Berechtigten-
zahlen eine eher untergeordnete Rolle gespielt haben, gewinnt nun der Rechtskreis AsylbLG durch 
den Zustrom geflüchteter Familien an Bedeutung.  
 
Während die Aufwendungen für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Rechtskreis 
AsylbLG im Jahr 2014 noch EUR 92.377,- betrugen, wurden im Jahr 2016 für Menschen mit Leis-
tungsanspruch aus dem AsylbLG Bildungs- und Teilhabeleistungen in Höhe von EUR 811.380,- er-
bracht. Dies bedeutet eine Steigerung der BuT-Ausgaben für Berechtigte aus dem AsylbLG von 2014 
auf 2016 in Höhe von rund 778 %. Die Anzahl der in Anspruch genommenen BuT-Teilleistungen stei-
gerte sich von 2014 bis 2016 um rund 948 %.

3 
 
 
 
 
 
2. 
 
Um die Frage des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Detjen, zum Umstruktu-
rierungsprozess, bzw. zu den grundsätzlichen Erkenntnissen für die Verwaltung zu beantworten, sei-
en zunächst Ausgangslage und Zieldefinition zum Zeitpunkt der Übertragung der Federführung für 
das Thema Bildungs- und Teilhabepaket dargestellt. 
 
Ausgangslage: 
Mit Einführung des Bildung- und Teilhabepaketes wurde in 2011 zunächst die Geschäftsstelle für das 
Bildungspaket beim Amt für Schulentwicklung angebunden. Ihr oblagen insbesondere die Koordinie-
rung des Bildungspakets sowie die Klärung von Grundsatzfragen und die Erstellung von Handlungs-
anweisungen für die Leistungsgewährung. Darüber hinaus war sie für den zentralen Mittelabruf sowie 
die Abrechnung mit dem Bund zuständig. 
Die Kosten- und Leistungsrechnung für das Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Auszahlungen 
erfolgten ebenfalls im Amt für Schulentwicklung. 
Für die Akquise von Leistungsanbietern (einschließlich gegebenenfalls abzuschließender 
Leistungs-/Abrechnungsvereinbarungen), die Prüfung der Eignung etwaiger Anbieter 
sowie die entsprechende Korrespondenz waren die jeweiligen Fachabteilungen im Amt für Schulent-
wicklung, Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie im Sportamt zuständig.  
Die Antragsbearbeitung und Bewilligung der Leistungen des Bildungspaketes erfolgte für die 
Leistungsberechtigten nach dem SGB II im Jobcenter, für alle übrigen Leistungsberechtigten 
(SGB XII, AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag) im Amt für Soziales und Senioren.  
 
Bei der damaligen organisatorischen Aufstellung wurden insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen 
Schnittstellen der beteiligten Fachstellen erhebliche Schwachstellen ermittelt. Die Folge dieser 
Schwachstellen war eine verminderte Inanspruchnahme der Leistungen aufgrund je nach Rechtskreis 
unterschiedlicher Antragswege und eines aufwendigen Antragsverfahrens, eine in weiten Teilen, ins-
besondere hinsichtlich der Zahlungsströme unzufriedene Kooperationspartner sowie verzögerter und 
zu geringer Mittelabfluss. 
 
In erster Konsequenz wurde neben der bereits wahrgenommenen Antragsbearbeitung für Leistungs-
berechtigte nach dem SGB XII, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag der im Amt für Soziales und 
Senioren neu gegründeten Abteilung Bildung und Teilhabe und Köln-Pass die Fachaufsicht, die Fest-
legung von Verfahrensstandards, das Controlling, das Erstattungs- und Abrechnungsverfahren mit 
dem Bund, die Kommunikation mit Gremien, Bund, Landesministerien etc. sowie strategische Rich-
tungsentscheidungen und die grundsätzliche Öffentlichkeitsarbeit für die Aufgabe Bildung und Teilha-
be übertragen. 
Ebenso wurden die Abrechnung aller Module, die Aufgaben der Kosten- und 
Leistungsrechnung sowie der Rechnungsstellengelegenheiten für Bildung und Teilhabe 
verlagert. 
Der Themenkomplex Anbietereignungsprüfung und Anbieterakquise verblieb im Bereich 
des Dezernates IV, in den Fachdienststellen im Amt für Schulentwicklung, im Amt für Kinder, Jugend 
und Familie sowie im Sportamt. 
Alle im Rahmen des Moduls „Ermäßigtes gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen 
und Kindertagesstätten“ mit der Abrechnung in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten 
mit Ausnahme der Auszahlung wurden zunächst weiterhin im Amt für Schulentwicklung und im Amt 
für Kinder, Jugend und Familie wahrgenommen. Dies umfasste insbesondere den Kontakt zu Schu-
len, Kindertagesstätten, Trägern und Caterern. 
 
Weiterentwicklung: 
 
Mit Übernahme der Federführung und der Verantwortung für das Bildungs- und Teilhabepaket in Köln 
im Amt für Soziales und Senioren wurden weitere Schwachstellen in der organisatorischen Aufstel-
lung deutlich.

4 
 
 
 
 
 
Für eine effektivere und ressourcenschonende Aufgabenwahrnehmung wurden weitere Veränderun-
gen notwendig, die im Wesentlichen zu einer höheren Zufriedenheit und Inanspruchnahme auf Seiten 
der berechtigten Familien, zur Vermeidung von verwaltungsinternen Schnittstellen sowie einer ver-
besserten Kommunikation in die Fläche der beteiligten Akteure beitragen sowie revisionssichere Ab-
rechnungsverfahren garantieren sollen. 
 
Sukzessive erfolgten daher weitere organisatorische Umstellungen zur effektiven Nutzung der im Amt 
für Soziales und Senioren vorhandenen Kompetenzen: 
 
- Übernahme der Koordination für die BuT-Abrechnungsverfahren im gemeinschaftlichen Mit-
tagessen in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflege vom Amt für Schulentwick-
lung, inklusive der Verantwortung für entsprechende Vereinbarungen zum Antrags- und Ab-
rechnungsverfahren und der entsprechenden Kommunikation in Schulen und Kindertagesstät-
ten sowie mit den Trägern und Caterern. 
- Übernahme der Koordination für die BuT-Leistungen der kulturellen und sozialen Teilhabe 
vom Sportamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, inklusive Verantwortlichkeit für 
entsprechende Verfahren zur Antragstellung und zur Abrechnung sowie der notwendigen Ko-
operation und Kommunikation mit den Vereinen der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen, 
usw. und dem Schnittstellenmanagement zu allen anderen beteiligten Akteuren. 
- Übernahme der Koordination für die BuT-Leistung Lernförderung vom Amt für Schulentwick-
lung, inklusive Verantwortlichkeit für entsprechende Verfahren zur Antragstellung und zur Ab-
rechnung sowie der notwendigen Kooperation und Kommunikation mit den gewerblichen und 
gemeinnützigen Anbietern und dem Schnittstellenmanagement zu allen anderen beteiligten 
Akteuren. 
- Entwicklung von Verfahrensweisen in jeder Leistungsart des Bildungs- und Teilhabepakets, 
die den Bürgerinnen und Bürgern das Antragsverfahren erleichtern und zuverlässige Zah-
lungsströme an die beteiligten Anbieter garantieren (hier insbesondere relevant im Zusam-
menhang mit der in der Vergangenheit angespannten Lage bei der Abrechnung der BuT-
Zuschüsse zur gemeinschaftlichen Mittagsversorgung mit Trägern und Caterern sowie auch in 
der Kooperation mit Sportvereinen). 
- Amtsinterne Entwicklung einer BuT-DV-Anwendung für eine revisionssichere Dokumentation 
sämtlicher BuT-Verwaltungsentscheidungen und Abrechnungen zur sauberen und vollständi-
gen Abrechnung der Bundeszuschüsse 
- DV-gestützte, erleichterte Verarbeitung vereinfachter Sammelantragsstellungen von Seiten 
kooperierender Träger, Schulen, Kindertagesstätten, usw. und eines qualitativ verbesserten 
Datentransfers der Bewilligungsdaten vom Jobcenter zur Abrechnung im Amt für Soziales und 
Senioren betreffend den Rechtskreis SGB II. 
 
Ergebnis: 
 
Die im Amt für Soziales und Senioren und hier in der Abteilung Bildung und Teilhabe und Köln-
Pass gebündelten Ressourcen und Kompetenzen führen dazu, dass: 
 
- vor dem Hintergrund vorhandener Fachkenntnisse die Auslegung der geltenden Rechtslage 
und der entsprechenden Arbeitshilfe des Landes Nordrhein-Westfalen zu in großen Teilen 
vereinfachter Antragstellung und erhöhter Inanspruchnahme geführt hat, 
- dass – nach bestehender Auffassung – jedwede Auszahlung und jedes Verwaltungshandeln 
trotz der deutlichen Vereinfachungen als rechtskonform und revisionssicher bezeichnet wer-
den kann, 
- dadurch die Abrechnung des Bundeszuschusses pünktlich, vollumfänglich und revisionssicher 
erfolgt und der kommunale Haushalt nur in dem Maße belastet wird, in dem eine Abrechnung 
nicht möglich ist (SGB XII und AsylbLG) oder aber die Ausgaben für BuT die Einnahmen des 
Landes NRW übersteigen,

5 
 
 
 
 
 
- Finanzströme zeitnah erfolgen, was zu höherer Zufriedenheit auf Bürger-, aber v.a. auch auf 
Anbieterseite führt und im Bereich der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung die ehemals 
sehr hohe Beschwerdelast, negative Presse und sogar das Verlassen von Schulstandorten 
durch Caterer und Träger vermeidet, 
- die Kommunikation zwischen den Anbietern und der federführenden BuT-Stelle nicht mehr 
mittelbar über weitere beteiligte Akteure in anderen Dienststellen erfolgt, sondern unmittelbar 
in die BuT-Fachstelle hinein, wo alle Erkenntnisse und Erfahrungen ausgewertet werden und 
ggf. in veränderte Verfahrensweisen münden können, 
- die BuT-Ansprechpartner/innen inzwischen nahezu flächendeckend bekannt sind und wertvol-
le Kooperationen mit gewerblichen und gemeinnützigen Anbietern sowie eine gute Kommuni-
kationsstruktur zwischen Schulen, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen bestehen, 
als auch gute Kontakte zu den beteiligten Akteuren, z.B. Schulsozialarbeiter/innen, 
- insgesamt gesamtstädtisch ein hohes Maß an sozialem Frieden im Hinblick auf das in der 
Vergangenheit als schwierig bezeichnete Bildungs- und Teilhabepaket eingetreten ist. 
 
Weitere Optionen: 
 
Die organisatorische Aufstellung des Bildungs- und Teilhabepakets in Köln ist damit nicht abge-
schlossen. Im Sommer 2017 sollen die BuT-Bereiche des Jobcenters und des Amtes für Soziales und 
Senioren organisatorisch zusammengefügt werden, um folgende weitere Verbesserungen zu erwir-
ken: 
 
- weitere gebündelte Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse innerhalb der Fachabteilung 
im Amt für Soziales und Senioren, 
- minimale Schnittstellen und klare Zuständigkeiten, 
- bürgerfreundliche und einheitliche Verfahrensweisen und Antragswege, 
- verbesserte Erreichbarkeit, 
- Beratung zu allen BuT-Leistungsarten und zum Köln-Pass aus einer Hand, 
- einheitliche DV-Lösungen  
- die noch effizientere und effektivere Aufgabenwahrnehmung wirkt sich positiv auf die Kosten-
Nutzen-Struktur aus /Synergieeffekte können genutzt werden 
- In der getrennten Aufgabenwahrnehmung von Jobcenter und dem Amt für Soziales und Seni-
oren werden derzeit insges. 64,5 Stellen für Bildungs- und Teilhabeaufgaben vorgehalten (da-
von 25,0 im Jobcenter / 39,5 im Amt für Soziales und Senioren für BuT und Köln Pass). 
Mit der beabsichtigten Bündelung der BuT-Aufgaben für alle Berechtigtengruppen auf den 
kommunalen Träger ergeben sich durch die Nutzung von Synergien Einsparpotentiale in Höhe 
von 14,0 Stellen. Der methodisch ermittelte Stellenbedarf für die neue Abteilung BuT und Köln 
Pass beziffert sich dann auf insgesamt 50,5 Stellen. 
 
Die Rahmenbedingungen zum Aufgabenübergang werden derzeit mit dem Jobcenter und der Agentur 
für Arbeit Köln abgestimmt und fließen in eine Leistungsvereinbarung ein. Im Vorfeld haben sowohl 
die Geschäftsführung des Jobcenters als auch die Agentur für Arbeit Köln eine Zusammenführung 
aller BuT-Aufgaben begrüßt. 
 
 
 
Gez. Dr. Harald Rau

Auszug Niederschrift_TOP_6.1

3763 Zeichen

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Frau Duggan 
Telefon:  (0221) 221-22928  
Fax       :  (0221) 221-25501 
E-Mail:  simone.duggan@stadt-koeln.de 
Datum: 18.04.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 16. Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.03.2017 
öffentlich 
6.1 Sachstand zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)  
Rechnungsprüfungsausschuss 24.11.2016, TOP 6.2 
0748/2017 
Herr Detjen stellt erfreut fest, dass durch die organisatorische Neuaufstellung des 
Bildungs- und Teilhabepaketes eine verbesserte Strukturierung in den Abläufen er-
zielt worden sei. So konnte insbesondere für Familien Rechtssicherheit geschaffen 
und sichergestellt werden, dass soziale Bedürfnisse optimaler erfüllt würden.  
Auch den positiven Anstieg der Mittelabrufe von 9 Millionen Euro in 2014 auf rund 15 
Millionen Euro in 2016 lobt er als deutlichen Schritt in die richtige Richtung.  
Jedoch möchte er erfahren, welche Vorteile sich die Verwaltung durch das Angebot 
einer zentralen Beratung zu allen BuT-Leistungsarten und zum Köln-Pass verspre-
che. Auch fragt er, ob bekannt sei, weshalb die Bedarfsgruppe der Geringverdiener 
die BuT-Leistungen verstärkt in Anspruch nehmen. 
Auch Frau Möller unterstreicht den positiven Anstieg der Inanspruchnahme der Leis-
tungen aus dem BuT. Jedoch kritisiert sie, dass die Teilnahme am Mittagessen an 
einigen Schulen äußerst gering ausfalle. Hierzu möchte sie erfahren, ob eine Evalua-
tion der Wirkung und Inanspruchnahme durch die Verwaltung stattfinde. 
Frau Ramos stellt die Vorteile der erfolgten Zusammenlegung vor. Nach der weiteren 
geplanten organisatorischen Zusammenführung der BuT-Bereiche des Jobcenters 
und des Amtes für Soziales und Senioren werde man auch die Leistungsberatung 
von BuT und KölnPass zusammenlegen. So könne schon bei der Beantragung des 
KölnPasses einzelfallgenaue Leistungen aus dem BuT angeboten oder vorgestellt 
werden.  
Sie bejaht zudem, dass sich die Gruppe der Geringverdiener verstärkt habe, vermag 
aber nicht zu sagen, ob dies an einer größeren Inanspruchnahme von BuT liege oder 
der allgemeinen Arbeitsmarktsituation geschuldet sei. Hierzu lägen ihr keine Refe-
renzdaten vor.

Zur Frage von Frau Möller antwortet sie, dass die Leistungen aus dem BuT die Fami-
lien nur in finanzieller Hinsicht unterstützen. Die festzustellende geringe Teilnahme 
am Mittagsessen sei insoweit nur wenig zu beeinflussen und stelle eine Aufgabe dar, 
welche durch das Amt für Schulentwicklung evaluiert werden müsse. Sie betont je-
doch ausdrücklich, dass die Leistungen aus dem BuT in den Schulen bekannt seien 
und dort schon in den Aufnahmegesprächen auf die Förderhilfen hingewiesen wür-
den. Die geringe Teilnahme am Mittagessen habe wahrscheinlich andere Gründe. 
Herr Dr. Unna bemerkt dazu, dass sich die Essensteilnahme von alleine regele, so-
lange schmackhaftes Essen angeboten würde. 
Herr Detjen bittet die Vorlage sowie einen Auszug aus der Niederschrift dem Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Ausschuss für Soziales und Senio-
ren zukommen zu lassen. 
Frau Dresler-Graf fragt abschließend, ob die benötigten 50,5 Stellen zur Bearbeitung 
von Leistungen aus dem BuT refinanziert seien. 
Frau Ramos stellt dar, dass aufgrund der organisatorischen Zusammenlegung Sy-
nergieeffekte geschaffen und Schnittstellen verringert würden, so dass 14 Stellen 
eingespart werden könnten. Zudem würden alle zur Verfügung stehenden Bundes-
zuschüsse vollständig abgerufen und zur Refinanzierung genutzt. Jedoch blieben die 
Kosten aus den Verwaltungsaufwänden der Bereiche SGB XII, dem Asylbewerber-
leistungsgesetz sowie der freiwilligen Leistung KölnPass weiterhin durch die Kom-
mune zu tragen. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

28.03.2017 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.04.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
27.04.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0748/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27